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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Bewilligung eines Kredites für den Ankauf eines Grundstückes in Örlikon, als Bauplatz für die agrikulturchemische und die Samenuntersuchungs- und Versuchsanstalt in Zürich.

(Vom 7. Dezember 1907.)

Tit.

Um die Erstellung eines neuen Chemiegebäudes am eidgenössischen Polytechnikum zu vermeiden, müssen alle darin untergebrachten Annexanstalten, die nicht mit dem eigentlichen Chemieunterricht in Verbindung stehen, darunter die beiden landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten, verlegt werden.

Die anfanglich hierfür in Aussicht genommene, vom Bunde voriges Jahr erworbene Immlersche Besitzung an der Klausiusstrasse erwies sich als ungeeignet, weil zu wenig Raum und Licht bi étend.

Auf eine durch Zeitungsinserate erfolgte Ausschreibung langten 42 Angebote von Grundstücken ein, von denen die mit der Besichtigung beauftragten Beamten unserer Departemente des

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Innern und der Landwirtschaft übereinstimmend das den Erbe» des verstorbenen J. Kläusli, Fuhrhalter, und Herrn Johann Senn, Schmiedmeister, beide in Zürich III, gehörende, im Regenbogen,, Gemeinde örlikon, nordwestlich an der neuen Birchstrasse gelegene, zirka 15,000 m2 umfassende Grundstück zum Preise von Fr. 3. 80 per m 2 zum Ankauf empfehlen. Es liegt 5 bis 6 Minuten vom Bahnhof Örlikon und vom Tram entfernt an einer neuen breiten Strasse mit Trottoir, Kanalisation, Gas und Wasser. Der Boden ist eben, ziemlich gut, baumfrei, daher zur Anlage von Versuchsfeldern gut geeignet.

Gegen die Wahl dieses Bauplatzes und überhaupt gegen, die Verlegung der Anstalten aus der Nähe des Polytechnikums wurde folgendes Bedenken erhoben : Der Artikel 2 des Bundesbeschlusses betreffend die landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten lautet : ,,Die am Polytechnikum in Zürich bestehende agrikulturchemische Versuchs- und Untersuchungsanstalt und die Samenkontrollstation werden im bisherigen Umfange beibehalten und nach Massgabe der sich geltend machenden Bedürfnisse weiter entwickelt.tt Es hat sich nun als unmöglich erwiesen, am Polytechnikum oder in dessen Nähe geeignete Räume oder einen brauchbaren Bauplatz zu finden. Wenn nun eine Verlegung von jener Schule weg nötig ist, wäre es nicht besser, auf den ursprünglichen Plan zurückzukommen, und die Anstalten in Zürich mit denen auf dem Liebefeld bei Bern zu vereinigen, wo zur Erreichung des gleichen Zweckes nicht sogrosse Opfer für Umbauten und Betrieb notwendig wären?

Diesem Bedenken gegenüber ist darauf hinzuweisen, dass die Interessen der polytechnischen Schule durch diese Verlegung kaum wesentlich berührt werden, da in erster Linie der schweizerische Schulrat sie dringend verlangte. Die Erstellung der Versuchs- und Untersuchungsanstalten in doppelter und dreifacher Zahl ist eben als Kompromiss zwischen den verschiedenen Landesteileti anzusehen, der wie alle Kompromisse gewisse Opfer fordert.

Der erwähnte Artikel wollte der Ostschweiz jene Anstalten sichern, und sie zugleich in der Nähe unserer landwirtschaftlichen, Hochschule haben.

Örlikon hat mittelst Bahn und Tram ausgezeichnete Verkehrsverbindungen, so dass die Verlegung der landwirtschaftlichen Anstalten dorthin kaum von jemand als Nachteil empfunden werden wird.

Wir haben daher unsere Bauinspektion in Zürich ermächtigt, mit den Verkäufern nachstehenden Kaufvertrag abzuschliessen ^

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Kaufvertrag, abgeschlossen zwischen den Erben des verstorbenen J. Kläusli, Fuhrhalter, und Herrn Johann Senn, Schmiedmeister, beide in Zürich II, einer- und der schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch Herrn Gr. Lüdi, Bauinspektor in Zürich, anderseits.

1. Die Obgenannten verkaufen der Eidgenossenschaft ihr im Regenbogen, Gemeinde Örlikon, nordwestlich an der neuen Birch·strasse gelegenes Grundstück im Flächeninhalt von ca. 15,000 m2.

2. Der Kaufpreis ist ergangen zu Fr. 3. 80 per Quadratmeter, zahlbar nach genauer Feststellung des Ausmasses durch ·das Katasterbureau Örlikon, bei der Fertigung dieses Vertrages.

3. Das Grundstück wird der Käuferin frei und ledig und mit Benutzungsrecht auf der neuen Birchstrasse abgetreten.

4. Die Fertigung dieses Vertrages soll bis längstens Ende Januar 1908 erfolgen, ansonst fällt derselbe für beide Teile dahin.

5. Die Handänderungsgebühren werden zu gleichen Teilen getragen.

Also abgeschlossen unter Ratifikationsvorbehalt durch den schweizerischen Bundesrat.

Z ü r i c h , den 8. Juni 1907.

Die Verkäufer :
_ , ,. ,., , Pro J. Kläushs Erben: (Big.) H. Maag-Kläusli.

Namens der Käuferin : Eidgenössische Bauinspektion in Zürich: r (si

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Mit diesem Vertrag beabsichtigten wir Ihnen auch die Pläne ·und Kosten veranschlage für die zu erstellenden Bauten vorzulegen, und den hierfür nötigen Kredit zu verlangen. Leider wurde dies verunmöglicht, und da die Verkäufer nur bis Ende Januar haft·bar sind, müssen wir Sie ersuchen, noch im Laufe der beginnenden Session durch Genehmigung des nachfolgenden ßundes»beschlusses uns den Kredit für den Landankauf zu bewilligen.

335 Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 7. Dezember 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates: Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

o

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Gewährung eines Kredites für den Ankauf eines Grundstückes in Örlikon, als Bauplatz für die landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom-, 7. Dezember 1907, bes c b l i e s e t : 1. Für den Ankauf eines Grundstückes im Regenbogen,, in Örlikon, Kanton Zürich, im Flächeninhalt von ungefähr 15,000 m2, zum Zwecke der Verlegung der am Polytechnikum in Zürich untergebrachten beiden landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten wird ein Kredit von Fr. 70,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlieh und als dringlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt..

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18.12.1907

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