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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreuend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Zolldirektionsgebäude in Schaffhausen.

(Vom 17. Juni 1907.)

Tit.

Die Bureaux der Zolldirektion in Schaff hausen sind seit dem Jahre 1850 in einem altern Hause an der Schifflände, dem sogenannten Königstuhl, installiert. Dieses Gebäude wurde damals erworben, weil der Handelsverkehr nach Schaffhausen sich auf dem Wasserwege über den Bodensee und Rhein bewegte, so dass das Haus am damaligen Hauptverkehrsplatz der Stadt gelegen war.

Die ausserordentliche Entwicklung des Eisenbahnverkehrs hatte aber, wie anderswo, so auch für die Stadt Schaffhausen eine völlige Änderung der Verkehrsverhältnisse zur Folge. Der Verkehr auf Strasse und Fluss ist so unbedeutend geworden, dass das früher bestandene Hauptzollamt am Rhein unlängst zu einem Nebenzollamt umgewandelt werden konnte. Einzig dem Dampfschiffverkehr auf dem Untersee und Rhein kommt noch etwelche Bedeutung zu, indes beschränkt derselbe sieh in der Hauptsache auf die Personenbeförderung, die mit Ausnahme der kurzen Fremdensaison auch nicht von Wichtigkeit ist. Der Eisenbahnverkehr dagegen hat einen gewaltigen Aufschwung genommen und Schaffhausen zu einem Haupteingangstor der internationalen Eisenbahnverbindungen gemacht, womit begreiflicherweise aber auch eine

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Verschiebung der örtlichen^Verkehrslage von der Schifflände zum «Bahnhof sich vollzogen hat.

Die gegenwärtigen Direktionslokale im untersten Teile der Stadt sind daher äusserst ungünstig gelegen und für den jetzigen Verkehr nicht mehr geeignet. So müssen die zahlreichen Bahnurid Postsendungen vom Bahnhof oder von der Post durch die ·gan/e Stadt zum Direktionsgebäude hinunter, beziehungsweise von da zum Bahnhof hinauf transportiert werden.

Auch für die persönlich vorsprechenden auswärtigen Geschäftsleute ist es sehr unbequem, die Zolldirektion im untersten Teile der Stadt aufsuchen zu müssen.

Sodann lässt die innere Einrichtung des Direktionsgebäudes viel zu wünschen übrig und kann für den dermaligen Geschäftsverkehr absolut nicht mehr genügen. Den schon längst bestandenen misslichen Raumverhältnissen hat man zwar einstweilen dadurch abgeholfen, dass der III. Stock zu Bureauzwecken eingerichtet und das Gebietsrevisorat darin untergebracht wurde. Dieser als Notbehelf ergriffene Ausweg schliesst aber grosse Nachteile in sich, namentlich wegen des Transportes der vielen und oft schwer ins Gewicht fallenden Sendungen von Formularien aller Art, von Revisionsmaterial (Zolldeklarationen etc.), welche an das Revisorat «eingehen oder von da an die Zollämter spediert werden.

Dem Platzmangel, dem Hauptübelstand der gegenwärtigen Lokalitäten, die ursprünglich als Wohnung dienten, könnte nur durch grössere.Umbauten, Erstellung eines Warenaufzuges, Einrichtung der Zentralheizung etc., die erhebliche Summen verschlingen würden, abgeholfen werden, ohne dass dadurch mit bezug auf die Verkehrslage und innere Einrichtung viel bessere Zustände geschaffen würden.

Zurzeit sind Unterhandlungen im Gange, um die Stadt Schaff hausen zu veranlassen, das Areal der im Kataster der Stadt Schaffhausen unter Nr. 259 und 258 bezeichneten Grundstücke,, vis-à-vis der Kantonalbank und in unmittelbarer Nähe des Bahnhofes und der Hauptpost (Pläne I und II) anzukaufen, in der Meinung, dass die Bundesverwaltung den nordöstlichen Teil dieses Areals mit einem Flächeninhalt von zirka 480 bis 500 m. als Baustelle für das neue Zolldirektionsgebäude um die Summe von rund Fr. 100,000 übernehmen würde. Zur Herrichtung dieses Bauplatzes müssten alsdann die darauf stehenden Gebäulichkeiten abgetragen werden.

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Die Sachlage ist von den berufenen Organen an Ort und Stelle einlässlich geprüft worden, wobei man zu der Überzeugung gelangt ist, dass in günstiger Verkehrslage ein anderer dienlicher Bauplatz zu ebenso annehmbarem Preise nicht erhältlich ist.

Die Erstellung eines neuen Zolldirektionsgebäudes nach vorliegender Skizze beansprucht einen Kostenaufwand von zirka Fr. 300,000. Nähere Angaben können, da die Detailpläne noch nicht ausgearbeitet sind, zurzeit nicht gemacht werden.

Die Gesamtkreditsumme, deren wir für dieses Projekt benötigen, beläuft sich somit auf zirka Fr. 400,000, wobei indessen zu bemerken ist, dass der sogenannte Königstuhl (gegenwärtiger Direktionssitz), dessen Grundsteuerschatzung für Gebäude, Dependenzen, Garten und dazu gehörendes Rebstück Fr. 108,200 beträgt, leicht und zu vorteilhaften Bedingungen Kaufliebhaber finden dürfte.

Vorläufig handelt es sich jedoch einzig um den Ankauf des Bauplatzes, wobei bemerkt wird, dass die Verkäufer ihre Offerte nur für kürzeste Frist verbindlich erklärt haben, so dass dieselbe, wenn der erforderliche Kredit nicht in der gegenwärtigen Session der eidgenössischen Räte bewilligt würde, dahinfällt.

Behufs Erwirkung des Kredites für die Erstellung des Zolldirektionsgebäudes wird den eidgenössischen Räten zu gekommener Zeit eine besondere Botschaft unterbreitet werden.

Gestützt auf das Gesagte legen wir Ihnen den nachstehenden Bundesbeschlussentwurf zur Genehmigung vor.

Genehmigen, Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 17. Juni 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates.

Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Riiigier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Zolldirektionsgebäude in Schaffhausen.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom J 7. Juni 1907, beschliesst: Art. 1. Zur Erwerbung eines Bauplatzes für Erstellung eines neuen Zolldirektionsgebäudes in Schaffhausen wird ein Kredit bis auf Fr. 100,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss, mit dessen Vollziehung der Bundesrat beauftragt wird, tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein neues Zolldirektionsgebäude in Schaffhausen. (Vom 17. Juni 1907.)

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26.06.1907

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