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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz (Vom 3. Mai 1907.)

Tit.

der Fr. 2. 80 betragenden Taxe pro 1906 verzeigt und vom Am 13. November 1906 beauftragte der Richter die Polizei mit Vorführung des Verzeigten auf den 29. gleichen Monats. Der

könnte.

im Termin- vom 29. November als unentschuldigt ausgeblieben und verurteilte ihn wegen schuldhafter Nichtbezahlung des Pflichtersatzes zu vier Tagen Gefängnis und zur Tragung der Kosten.

Nunmehr ersucht der Verurteilte um Straferlass durch Begnadigung mit dem Vorbringen, es sei ihm wegen Armut und Verdienstlosigkeit unmöglich gewesen, die Schuld zu bezahlen und der Vorladung vor den Richter habe er ohne eigene Schuld nicht Folge leisten können. Dem Gesuch liegt ein ärztliches

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(Knochenfrass im Knie) vom Januar 1906 an während acht Monaten im Spital gelegen ist und dort eine schwere Operation hat durchmachen müssen, dass er auch seither arbeitsunfähig sei und häufig das Bett hüten müsse.

vorgeworfen werden kann, er habe die Zahlung des Pflichtersatzes ohne eigene Schuld unterlassen. Es fehlte also die in dergleichen Fällen wesentlichste Voraussetzung zur Bestrafung, was die Gewährung der Begnadigung durchaus rechtfertigt.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r ag:

Gefängnis zu erlassen.

B e r n , den 3. Mai 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Josef Mangeat, Taglöhner in Fontenais, Kanton Bern. (Vom 3. Mai 1907.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

20

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.05.1907

Date Data Seite

235-236

Page Pagina Ref. No

10 022 402

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