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Schweizerisches Bundesblatt.

59. Jahrgang. I.

Nr. 8.

20. Februar 1907.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg.

(Vom 12. Februar 1907.)

Tit.

Unterm 26. Januar dieses Jahres hat der Regierungsrat des Kantons Bern an den schweizerischen Bundesrat folgendes Schreiben gerichtet : "Wir beehren uns, Ihnen in der Anlage das gemäss dem Vorschlag Ihres Departements des Innern von unserer Baudirektion aufgestellte Generalprojekt für die Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg zur gefälligen Genehmigung und Subventionierung einzusenden.

Es sind in demselben die auf der zirka 11 Kilometer langen Flussstrecke vom Thalmattenfahr bis Aarberg in den nächsten 10 bis 12 Jahren voraussichtlich benötigten Uferschutzbauten in der früher schon festgestellten Korrektionslinie für eine normale Sohlenbreite von 70 m. aufgenommen, in den 6 Bezirken, Runtigen, Oltigen, Golaten, Ostermanigen-Jucher, Niederried, Radelfingen und Aarberg zusammen 7110 m. Streichschwellen und 2010 m. Binder im Kostenvoranschlage von . . . Fr. 618,000 In der Vorlage sind ferner vorgesehen die Bauten für den definitiven Abschluss vom Hagneckkanal gegen die alte Aare bei Aarberg nebst Regulierung des dortigen Flusslaufes ,, 128,000 und für Unvorhergesehenes " 84,000 Total Kostenvoranschlag Fr. 830,000 Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. I.

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Die Vorlage gibt uns zu weitern Bemerkungen nicht Anlass.

Die Einbeziehung des BezirkesJiiuntigen und der Wasserabgabe in die alte Aare bei Aarberg erfolgte auf mündliche Weisung Ihres Oberbauinspektorates."

Hierzu ist nun folgendes zu bemerken : Nach erfolgter Ausführung und Eröffnung des Hagneckkanales im Jahre Iö78 vollzog sich allmählich eine Eintiefung des Flusslaufes der Aare von Aarberg aufwärts, gegen die Einmündung der Saane hin, wobei sich dann das Bedürfnis einstellte auf der ganzen Strecke einen bessern Uferschutz auszuführen.

Die Baudirektion des Kantons Bern Hess im Jahre 1896 ein Generalprojekt für die Bauten zwischen Aarberg und der Einmündung der Saane ausarbeiten; die verschiedenen Schwellenbezirke nahmen dasselbe aber nicht an und so scheiterte dieser erste Versuch eioer rationellen Behandlung dieser Flussstrecke an dem Widerstande der Interessenten.

Im Jahre 1898 stellte die Regierung von Bern an den Bundesrat das Gesuch, es möchte ihr für dringende Uferschutzbauten auf der in Rede stehenden Strecke eine Subvention bewilligt werden, was unterm 2l). September stattfand. Die Korrektionsliaie wurde festgestellt und die Arbeiten an verschiedenen Orten begonnen. Nach Vollendung dieser Bauten erfolgten zwei neue Gesuche im Jahre 1900 und noch ein weiteres im Jahre 1901.

Bei Einsendung des Bauprogrammes pro 1905 für die in der Niederwasserperiode 1905/1906 an der Aarekorrektion OltigenAarberg, untere Abteilung: Ostermanigen-Jucher, Niederried,Radelfingen und Aarberg, auszuführenden Arbeiten machte unser Departement des Innern die Anregung, es möchte nochmals ein Generalprojekt für sämtiliche Bauten zwischen der Saaneeinmündung und dem Hagneckkanale einschliesslich der alten Aare bei Aarberg aufgestellt werden; es entspreche dieses Verfahren einem Wunsche der eidgenössischen Finanzkommission, dass in Zukunft Studien über grössere Gewässerstrecken gemacht werden, wofür dann der Bundesversammlung Projekte zur Subventionierung vorzulegen wären. Mit Schreiben vom 30. September 1905 hat sich die Regierung von Bern mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt und die Mitteilung gemacht, dass sie ihren Bezirksingenieur beauftragt habe, ein solches Generalprojekt auszuarbeiten, wobei auch die beabsichtigte Korrektion bei Oberruntigen oberhalb der Saanemündung und die Wasserabgabe in die alte
Aare bei Aarberg einbezogen werden solle.

Die Regierung nahm damals einen Kostenvoranschlag von zirka Fr. 700,000 in Aussicht, so dass bei einer jährlichen Bausumme

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von Fr. 50,000 14 Jahre erforderlich gewesen wären, um die beabsichtigten Bauten auszuführen.

Indem die Regierung endlich noch die Zusicherung zu erhalten wünschte, dass gewisse dringende Bauten in die neue Subvention Inbegriffen würden, so wurde ihr unterm 24. Oktober 1905 die diesbezügliche Zusicherung gegeben.

Das gleiche wiederholte sich für Arbeiten bei Aarberg am 12. Januar 1906.

Zur Besprechung des Projektes selbst übergehend ist vorerst zu bemerken, dass sämtliche neu zu erstellenden Bauten auf die zwischen den technischen Behörden des Bundes und des Kantons Bern vereinbarten Korrektionslinien zu stehen kommen, so dass nach Ausführung derselben auf grosse Strecken ein zusammenhängender Uferschutz vorhanden sein wird.

Indem das Steinmaterial auf der ganzen Korrektionsstrecke entweder vom Bieler- oder Thunersee oder vom Jura her bezogen werden muss und deshalb sehr teuer zu stehen kommt, so ist der Packwerkbau, wie er dort bisher stets angewendet wurde, ganz angezeigt. Das Faschinenmaterial ist aus dem Schachenland an der Saane oder Aare leicht erhältlich, das Kies kann dem Fluss selbst entnommen werden, was einen verhältnismässig billigen Bau und Unterhalt bedingt.

Die Leitwerke und die Bückanbindungen an die Hochufer werden somit aus Packwerkhau erstellt, dessen Krone mit den grössten Flussgeschieben abgepflastert wird; der Vertiefung wird durch Anbringen von Seukfaschinen am Fusse der Bauten gefolgt und dieselbe unschädlich gemacht.

Bei einer Flusslänge von zirka 11 km. oder einer Uferlänge von zirka 22,000 m. sind laut Voranschlag im ganzen 7110 m.

Leitwerk und 2010 m. Binder vorgesehen. Hiervon entfallen 3400 m. Leitwerk und 950 m. Binder auf das rechte Ufer und 3710 m. Leitwerk und 1060 m. Binder auf das linke Ufer.

Eine besondere Erwähnung verdient der Abschluss gegen die alte Aare und die Regulierung im Flussbett, sowie die Wasserableitung in die alte Aare.

Nach Vollendung des Hagneckkanals war im rechtsseitigen Ufer noch eine Öffnung beibehalten worden, um etwas Wasser in das alte Aarebett einzulassen, da sonst schlimme sanitarische Verhältnisse bei und in Aarberg sich hätten einstellen können.

Einige Zeit hat dieser Ablaufkanal, freilich mit Nachhülfe, funktioniert; mit der wachsenden Vertiefung des neuen Aarebettes aber stellten sich immer grössere Übelstände ein, die Wassermenge wurde geringer und die stagnierenden Wasser im alten Aare-

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bett verursachten schädliche Ausdünstungen, so dass man auf baldige Abhülfe bedacht sein musste.

Schon unterm 8. März 1899 hatte die Regierung von Bern dem Bundesrate für die Schaffung eines geordneten Zustandes mit der nötigsten Wasserzuführung in der alten Aare Aarberg-Büren ein Projekt irn Kostenvoranschlage von Fr. 73,000 übersandt, welches Projekt dann am 28. März 1899 subventioniert wurde; dasselbe gelangte aber nicht zur Ausführung, indem die interessierten Gemeinden eine umfassendere Lösung mit ständiger Wasserfassung wünschten.

Diese Regieruog hat nun das vorliegende, weit vollständigere Projekt ausarbeiten lassen, welches eine Wasserfassung aus der Aare zirka 1800 m. oberhalb dem gegenwärtigen Einlauf vorsieht.

Ein offener Kanal von zirka 1300 m. Länge, dann eine Rohrleitung von zirka 500 m. Länge sollen das Wasser in einem weitern, offenen Kanal nach Aarberg leiten und so dem alten Aarebette daselbst bei Niederwasser einen steten Zufluss von l m 8 in der Sekunde sichern.

Unterm 8. Oktober 1906 hat die Regierung das Gesuch an uns gestellt, ihr aus wasserpolizeilichen und hygienischen Grüuden zu gestatten, einen Leitkanal von der Eisenbahnbrücke bis zum Schützenhaus zu erstellen.

Durch Beschluss vom 19. Oktober 1906 haben wir der Regierung von Bern mitgeteilt, dass in der Ausführung der Arbeiten im alten Aarebette bei Aarberg kein Grund erblickt werden solle, dieselben von einer eventuell durch die eidgenössischen Räte für die Aarekorrektion Oltigen-Aarberg zu bewilligenden Subvention auszuschliessen.

Was das Projekt selbst anbelangt, so ist dasselbe nur als Vorprojekt zu bezeichnen, und es wird die Regierung von Bern vor der Ausführung der Bauten eine vollständige, detaillierte Vorlage einzureichen haben.

Der Kostenvoranschlag weist folgende Summen auf: I. Bezirk Runtigen Fr. 240,000 H.

,, Oltigen ,, 51,000 lu.

,, Golateo ,, 63,000 IV.

,, Ostermanigen-Jucher ,, 77,000 V.

,, Niederried ,, 37,000 VI.

,, Radelfingen ,, 60,000 VII.

,, Aarberg ,, 90,000 Vili. Alte Aare-Regulierung ,, 68,000 IX. Wasserzuleituug in die alte Aare ,, 60,000 X. Projektierung, Bauleitung etc 84,000 T Gesamtbetrag Fr. 830,000

481 In betreff der Bestimmung des Beitragsverhältnisses ist zu bemerken, dass -für alle Schwellenbauten von Oltigen bis Aarberg dasselbe bisher zu 40 °/o angenommen worden ist, nur bei der Wasserzuleitung bei Aarberg hatte man dasselbe auf 33Vs °/o angesetzt.

Wir sind nun der Ansicht, dass die 40 % beizubehalten seien, und zwar für alle Arbeiten, indem für die Wasserzuleitung nun ebenfalls ein vollständiges und für lange Jahre hindurch genügendes Projekt in Aussicht genommen wird, so dass kein Grund mehr besteht, dasselbe mit einem niedrigeren Prozentsatz zu subventionieren.

Man erhält somit als Maximum der Subvention 40 °/o von Fr. 830,000 = Fr. 332,000, welcher Betrag gemäss Wunsch der Regierung von Bern auf 12 Jahre zu verteilen ist, so dass die jährlichen Auszahlungen auf rund Fr. 28,000 anzusetzen wären. Indem nun aber in den ersten 3 Jahren ein regerer Baubetrieb zu erwarten ist, als später, so erscheint es geboten, die 3 ersten Jahresbeträge etwas höher anzusetzen, z. B. Fr. 35,000, und die nachfolgenden dafür auf die Summe von Fr. 25,200 zu verringern.

Gestützt auf vorstehende Ausführungen erlauben wir uns, den h. eidgenössischen Räten den folgenden Beschlussentwurf zu unterbreiten und zur Genehmigung zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 12. Februar 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : Riiigier.

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(Entwurf.)

ßimdesbeschluss betreffend

Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern fUr die Fortsetzung von Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht eines Schreibens der Regierung von Bern vom 26. Januar 1907; einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Februar 1907 ; auf Grund des Bundesgesetzes betreffend die Wasserbaupolizei im Hochgebirge vom 22. Juni 1877, beschliesst: Art. 1. Dem Kanton Bern werden für die Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg während 12'Jahren im Maximum folgende jährliche Subventionen bewilligt: a. für die 3 ersten Baujahre Fr. 35,000; b. für die 9 weitern Baujahre Fr. 25,200.

Art. 2. Das Beitragsverhältnis für die Kosten wird zu 40 % festgesetzt.

effektiven

483

Art. 3. Der Kanton Bern hat jährlich bis Mitte des Monats Juli dem eidg. Departement des Innern Projekte samt Kostenvoranschläge über sämtliche an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg auszuführenden Korrektionsarbeiten einzureichen.

Nach Prüfung der Vorlagen wird die Gesamtsumme der für das folgende Jahr ausgesetzten Subventionsbeträge ins eidgenössische Budget aufgenommen, jedoch nur bis zu dem Betrage des in Art. l unter a und b angegebenen absoluten Jahresmaximums von Fr. 35,000, resp. Fr. 25,200.

Art. 4. Die Ausbezahlung dieser Subventionen erfolgt im Verhältnis des Fortschreitens der Arbeiten gemäss den von der Kantonsregierung eingesandten und vom eidg.

Departement des Innern geprüften Ausweisen über die effektiven Kosten. Die erste Anzahlung rindet im Jahre 1908 statt.

Bei Berechnung des Bundesbeitrages werden berücksichtigt die eigentlichen Baukosten, einschliesslich Expropriationen und die unmittelbare Bauaufsicht, ferner die Kosten der Anfertigung der Ausführungsprojekte und des speziellen Kostenvoranschlages, sowie die Kosten der Aufnahme des Perimeters. Dagegen sind nicht in Anschlag zu bringen irgend welche andere Präliminarien, die Funktionen von Behörden, Kommissionen und Beamtungen (von den Kantonen laut 7 a des Wassevbaupolizeigesetzes zu bestellende Organe), auch nicht die Kosten der Geldbeschaffung und die Verzinsung.

Art. 5. Der Bundesrat lässt die planmässige Bauausführung und die Richtigkeit der Arbeits- und Kostenausweise kontrollieren. Die Kantonsregierung wird zu obigem Zwecke dem Beauftragten des Bundesrates die nötige Auskunft und Hülfeleistung zukommen lassen.

484

Art. 6. Die Zusicherung des Bundesbeitrages tritt erst in Kraft, nachdem vom Kanton Bern die Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg gesichert sein wird.

Für die Vorlegung des bezüglichen Ausweises wird der Regierung eine Frist von einem Jahre, vom Datum dieses Beschlusses an gerechnet, angesetzt.

Der ßundesboitrag fällt dahin, wenn der geforderte Ausweis nicht rechtzeitig gesichert wird.

Art. 7. Der Unterhalt der subventionierten Arbeiten ist gemäss dem eidgenössischen Wasserbaupolizeigesetz vom Kanton Bern zu besorgen und vom Bundesrate zu überwachen.

Art. 8. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 9. Der ßundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

485 Beilage I.

Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg.

Kostenvoranschlag.

I. Bezirk Runtigen. Von dem Thalmattenfahr bis Saanemündung. Länge 2600 m.

a. Rechtes Ufer. -- Oberruntigen.

1. Streichschwelle im Packwerkbau 1650 m. zu Fr. 60 Fr. 99,000 2. Binder im ganzen 650 m. zu Fr. 50 ,, · 32,500 b. Linkes Ufer. -- Niederruntigen.

1. Streichschwellen im Packwerkbau 1200 m. zu Fr. 60 ,, 72,000 2. Binder im ganzen 250 m. zu Fr. 50 ,, 12,500 3 . Unvorhergesehenes . . . . . . ,, 24,000 FrTotal 240,000 II. Bezirk Oltigen. Vom Oltigenfahr bis zum Schlossrain. Länge 1500 m.

1. Streichschwellen am rechten Ufer 600 m. zu Fr. 70 Fr. 42,000 2. Binder im ganzen 80 m. zu Fr. 60 ,, 4,800 3. Unvorhergesehenes ,, 4,200 Total

51,000

III. Bezirk Golaten. Vom Oltigenfahr bis Gemeindegrenze Golaten-Radelfingen. Länge 3800 m.

Linkes Ufer.

Übertrag

291,000

486

Übertrag 1. Verlängerung der Streichschwellen im Wyttenberg 300 m. zu Fr. 70 Fr. 21,000 2. Binder auf dieser Strecke 120 m.

zu Fr. 60 ,, 7,200 3. Verlängerung der Streichschwellen unterhalb dem Grolatenfahr 400 m.

zu Fr. 60 ,, 24,000 4. Binder auf dieser Strecke 120 m.

zu Fr. 40 ,, 4,800 5. Unvorhergesehenes ,, 6,000 Total IV. Bezirk Ostermanigen-Juclier. Vom Schlossrain bis zum Mattenrain. Länge 2300 m.

Linkes Ufer.

1. Streichschwelle Munimatt bis Hasenholz 550 m.

zu Fr. 60 Fr. 33,000 2. Binder auf dieser Strecke 330 m.

zu Fr. 40 ,, 13,200 Rechtes Ufer.

3. Verlängerung der Streichschwellen gegen den Gauchertrain 300 m. zu Fr. 60 ,, 18,000 4. Binder auf dieser Strecke 100 m.

zu Fr. 50 ,, 5,000 5. Unvorhergesehenes ,, 7,800 Total V. Bezirk Niederried.

Linkes Ufer.

1. Streichschwelle obenher dem Fahr 300 m. zu Fr. 50 .

Fr. 15,000 2. Binder auf dieser Strecke 100 m.

zu Fr. 40 ,, 4,000 3. Verlängerung der Schwelle unterhalb dem Fahr 260 m. zu Fr. 50 . . ,, 13,000 4. Binder daselbst 40 m. zu Fr. 40 . ,, 1,600 5. Unvorhergesehenes ,, 3,400 Total Übertrag

Fr.

291,000

63,000

77,000

37,000 468,000

487

Übertrag VI. Bezirk Badelfingen. Länge 2000 m.

1. Streichsehwelle am linken Ufer 200 m. zu Fr. 60 Fr. 12,000 . 2. Binder daselbst 80 m. zu Fr. 50 . ,, 4,000 3. Verlängerung der Streichschwellen auf dem rechten Ufer 550 m. zu Fr. 60 ,, 33,000 4. Binder daselbst 100 m. zu Fr. 50 . ,, 5,000 5. Unvorhergesehenes ,, 6,000 Total VII. Bezirk Aarberg. Länge 1. Streichschwelle in der Mühlau linkes Ufer 500 m.

zu Fr. 50 Fr. 25,000 2. Binder daselbst 20 m. zu Fr. 40 . ,, 800 3. Streichschwelle im Sagigrieii rechtes Ufer 300 m. zu Fr. 60 . . . .

,, 18,000 4. Binder daselbst 20 m. zu Fr. 50 . ,, 1,000 5. Hochwasserdamm und offener Kanal am rechten Ufer ,, 36,000 6. Unvorhergesehenes ,, 9,200 Total VIII. Abscliluss gegen die alte Aare und Regulierung im "Flussbett.

1. Abschlussmauer mit Einlassöffnung, Abzugskanal und Kiesausschütte Fr. 36,000 2. Ableitung und Regulierung in der alten Aare ,, 32,000 Total JX. W asserZuleitung in àie alte Aare.

1. Wasserfassung Fr. 25,000 2. Geschlossener Kanal längs der Rappenfluh ,, 25,000 3. Abschlüsse, Verschiedenes und Entschädigungen ,, 10,000 Total X. Projeldierung und Bauleitung, Unfallversicherung und Unvorhergesehenes Total

Fr.

468,000

60,000

90,000

68,000

60,000 84,000 830,000

488 Beilage II.

Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Oltigen und Aarberg.

Verzeichnis der diesbezüglichen Bundesratsbeschlüsse und der ergangenen Kosten.

I. Aare Oltigen-Aarberg, Bundesratsbeschluss vom 20. September 1898 104,100 40 % Fr. 41,640, Jahresmaximum Fr. 8000.

Letzte Zahlung 1905 Fr. 1604. 03. Total Fr. 41,640. 03.

II. Aare Golaten-Niederried, Bundesratsbeschluss vom 27. Februar 1900 118,000 40 % Fr. 47,200, Jahresmaximum Fr. 10,000.

Letzte Zahlung 1906 Fr. 8200. Total Fr. 38,900 (1906).

III. Aare bei Aarberg, Bundesratsbeschluss vom 20.

November 1900 20,500 4 0 % Fr. 8200, Jahresmaximum Fr. 4100.

Letzte Zahlung 1902 Fr. 4100. Total Fr. 8200.

IV. Aare Oltigen-Aarberg, Bundesratsbeschluss vom 5. Dezember 1901 124,500 40 % Fr. 49,800, Jahresmaximum Fr. 10,000.

LetzteZahlungl906Fr.lO,OOO.TotalFr.40,530.77.

Total 367,100 Gesamtbetrag der bewilligten Subventionen Bis Ende 1906 daran bezahlt

.

Fr. 146,840. -- ,, 129,270. 80

Auf 1. Januar 1907 blieben zu bezahlen übrig Fr.

17,569. 20

Für Wasserzuleitung nach Aarberg.

Bundesratsbeschluss vom 8. März 1899 Fr. 75,000.

33YS % Subvention Fr. 25,000; die Arbeiten wurden nicht ausgeführt und der Beschluss als erloschen erklärt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Zusicherung eines Bundesbeitrages an den Kanton Bern für die Fortsetzung der Korrektionsarbeiten an der Aare zwischen Runtigen und Aarberg. (Vom 12. Februar 1907.)

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1907

Année Anno Band

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08

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.02.1907

Date Data Seite

477-488

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