# S T #

Schweizerisches Bundesblatt.

59. Jahrgang. V.

Nr. 46.

# S T #

30. Oktober 1907.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung und Übertragung der Konzession einer Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Visp nach Lalden.

(Vom 22. Oktober 1907.)

Tit.

Durch Bundesbeschluss vom 11. Juni 1901 (E. A. S. XVII, 7-6) wurde dem Herrn K. Greulich, Ingenieur in Luzern, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für den Bau und Betrieb einer Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von V i s p nach L a l d e n erteilt.

Infolge unbenutzten Ablaufes der im Artikel 5 festgesetzten Frist zur Einreichung der vorschriftsmässigen Vorlagen ist die Konzession am 11. Juni 1903 erloschen (E. A. S. XIX, 274).

Mittelst Eingabe vom 28. Januar 1907 unterbreitete Herr K. Greulich dem Bundesrate zu Händen der Bundesversammlung ein Gesuch um Erneuerung dieser Konzession, indem er sich auf die frühern Vorlagen berief und zur Begründung folgendes geltend machte : Da die Ausführung der Lötschbergbahn während mehreren Jahren in Frage war, und ohne die Erstellung einer solchen das Bahnprojekt Visp-Lalden keinen Zweck hatte, so sei dasselbe Bundesblatt. 69. Jahrg. Bd. V.

28

398 auch nicht weiter bearbeitet worden. Heute sei nun die Durchführung der Lötschbergbahn gesichert, und deren Betriebseröffnung stehe in absehbarer Zeit in Aussicht, wodurch nun auch wieder an die Durchführung einer direkten Verbindungsbahn mit Visp gedacht werden könne.

Herr Ingenieur K. Greulich ist aber am 8. Juni 1907 gestorben und es stellen nun mit Schreiben vom 15. Juli 1907 die Herren Dr. Oskar Greulich und Ant. Roelli-Greulich, beide in Luzern, Namens Jngenieur K. Greulichs Erben unter Vorlage einer beglaubigten Generalvollmacht das Gesuch um Erneuerung der Konzession und Übertragung derselben auf die Gesuchsteller.

In seiner Vernehmlassung vom 7. September 1907 erhob der Staatsrat des Kantons Wallis gegen die Erneuerung und die Übertragung der Konzession keine Einwendung. Da wir unserseits auch nichts einzuwenden haben, empfehlen wir Ihnen den nachfolgenden Beschlussentwurf, durch welchen dem Gesuche der Herren Dr. Oskar Greulich und A. Roelli-Greulich entsprochen werden soll, zu genehmigen.

Wir benützen auch diese Gelegenheit, Sie, Tit., unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 22. Oktober 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

399

(Entwurf.)

Bundesfoeschluss betreffend

Erneuerung und Übertragung der Konzession einer Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Yisp nach Lalden.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. einer Eingabe des Herrn K. Greulich, Ingenieur in Luzern, vom 28. Januar 1907 ; 2. einer Eingabe der Herren Dr. Oskar Greulich und Ant.

Roelli-Greulich, bevollmächtigte Vertreter der K. Greulichs Erben, vom 15. Juli 1907; 3. einer Botschaft des Bundesrates vom 22. Oktober 1907, beschliesst: 1. Die durch Bundesbeschluss vom 11. Juni 1901 (E. A. S.

XVII, 76) dem Herrn K. Greulich, Ingenieur in Luzern, zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft erteilte und seither erloschene Konzession für den Bau und Betrieb einer Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Vis p nach L a l d e n wird unter den gleichen Bedingungen und mit der Massgabe erneuert, und auf die bevollmächtigten Vertreter der K. Greulichs Erben, nämlich auf die Herren Dr. Oskar Greulich und Anton RoelliGreulich, beide in Luzern, übertragen, dass die Dauer der Konzession (Artikel 2) und die im Artikel 5 angesetzte Frist von 24 Monaten zur Einreichung der vorschriftsmässigen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Gesellschaftsstatuten, vom Inkrafttreten dieses Beschlusses an zu berechnen sind.

2. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses, welcher am 1. Januar 1908 in Kraft tritt, beauftragt.

-^-O^-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Erneuerung und Übertragung der Konzession einer Schmalspurbahn (teilweise Zahnradbahn) von Visp nach Lalden. (Vom 22. Oktober 1907.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

5

Volume Volume Heft

46

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

30.10.1907

Date Data Seite

397-399

Page Pagina Ref. No

10 022 621

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.