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Aus den Verhandlungen des ßundesrates

(Vom 16. Februar 1951) Der Bundesrat hat Herrn Oscar Schneider zum Berufskonsul des schweizerischen Konsulates in Manchester ernannt.

Das schweizerische Konsulat in Bangkok wurde aufgehoben und an dessen Stolle eine ständige Gesandtschaft errichtet.

Der Bundesrat hat als Mitglieder der Eidgenössischen Kommisaion für das Landesmuseum für die neue dreijährige Amtsdauer 1951-1953 wiedergewählt die Herren: S. On. Dr. P. Benno Gut, Abt des Stiftes Einsiedehi; Dr. Louis Junod, Professor an der Universität Lausanne und Staatsarchivar, Lausanne; Dr. Peppo Lepori, Staatsrat, Bellinzona; Nationalrat Dr. Alfred Müller, Amriswil; Dr. Hans Schneider-Christ, Basel.

(Vom 20. Februar 1951) Der Bundesrat hat als Mitglieder der schweizerischen Delegation für die am 7. Mai 1951 in Genf einberufene 4. Weltgesundheitsversammlung bezeichnet : Als Delegationschef : Herrn Dr. Paul Vollenweider, Direktor des Eidgenössischen Gesundheitsamtes; als Delegierte die Herren: Dr. Th. Müller, Chef des Sanitätsdienstes von Basel-Stadt; Professor E. Grasset, Direktor des Institute» für öffentliche Gesundheit der Universität Genf.

Der Bundesrat hat gleichzeitig die schweizerische Delegation ernannt, die an don Arbeiten der von der Weltgesundheitsorganisation eingesetzten Sonderkommission zur Prüfung des Entwurfes für ein internationales Sanitätsreglement teilnehmen wird. An der Spitze dieser Delegation steht ebenfalls Herr Dr. Paul Yollenweider. Ausserdem gehören ihr an: Herr Professor H. Mooser, als Delegierter.

______ Der Bundesrat hat Herrn Nationalrat Dr. A. Müller, Amriswil, als Präsidenten des Bankrates der Schweizerischen Nationalbank, und Herrn alt Staatsrat E. Renaud, Bochefort, als "Vizepräsidenten dieses Bankrates für die neue, am 11. März 1951 beginnende Amtsperiode von vier Jahren wiedergewählt.

Herr Jakob Wernli, von Thalheim (Aargau), bisher technischer Inspektor, wurde zum I. Sektionschef bei der Telegraphen- und Telephonabteilung (Telephondienst, Sektion Zentralen und Betrieb) der Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung befördert.

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Herr Milos Melovski wurde an Stelle des auf einen andern Posten berufenen Herrn Stevan Soc' zum Verweser dos Generalkonsulates von Jugoslawien in Genf ernannt.

Der Bundesrat hat dem Entwurf zu einem Beschluss des Staatsrates des Kantons Tessin zugestimmt betreffend Rechtsstillstand im Sinne von Artikel 62 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs für verschiedene Gemeinden im Bezirk Leventina, die von den Lawinenkatastrophen betroffen wurden.

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Bekanntmachungen von Départementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Reglement über

die Lehrlingsausbildung im Schmiedegewerbe Das Eidgenössische V o l k s w i r t s c h a f t s d e p a r t e m e n t , nach Massgabe von Artikel 5, Absatz l, Artikel 13, Absatz l, und Artikel 19, Absatz l, des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1930 über die berufliche Ausbildung (in der Folge Bundesgesetz genannt) und von Artikeln 4, 5 und 7 der zugehörigen Verordnung l vom 28. Dezember 1932, erlässt nachstehendes

Reglement über die Lehrlingsausbildung im Schmiedegewerbe 1. Berufsbezeichnung und Lehrzeitdauer Die Lehrlingsausbildung im Schmiedegewerbe erstreckt sich ausschliesslich auf folgende Berufe: A. Huf- und Wagenschmied; B. Schmied.

Die Tätigkeit des Schmieds umfasst sowohl Wagen- und Bauschmiedeals auch allgemeine Schmiedearbeiten.

Die Lehrzeitdauer beträgt für jeden dieser Berufe 8% Jahre.

Die zuständige kantonale Behörde kann im Einzelfälle unter den Voraussetzungen von Artikel 19, Absatz 2, des Bundesgesetzes eine Änderung der normalen Lehrzeitdauer bewilligen.

Die Spezialbetriebe des Schmiedegewerbes sind verpflichtet, ihren Lehrlingen die Fertigkeiten eines der beiden Grundberufe nach Massgabe des nachstehenden Lehrprogrammes zu vermitteln.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates

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Jahr

1951

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08

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.02.1951

Date Data Seite

502-503

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