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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Subventionierung eines zu gründenden permanenten schweizerischen Ausstellungskomitees.

(Vom 19. November 1907.)

Tit.

Von den Vorständen des schweizerischen Handels- und Industrievereins, des schweizerischen Gewerbe Vereins, des schweizerischen Bauernverbandes und einem Vertreter verschiedener einzelner Initianten wurde mit der in der Beilage abgedruckten Kollektiveingabe vom 30. März dieses Jahres an uns die Anfrage gerichtet, ob wir grundsätzlich geneigt wären, ein von den genannten Verbänden einzusetzendes permanentes Ausstell u n g s k o m i t e e mit einem ständigen Sekretär zu subventionieren.

In der Eingabe wird ausgeführt, dass die in der schweizerischen Sektion der internationalen Ausstellung in Mailand zu Tage getretenen Mängel organisatorischer Natur zum Nachdenken darüber angeregt hätten, wie in Zukunft Besseres geleistet und das Ausstellungswesen für die Schweiz überhaupt fruchtbringender gestaltet werden könnte. Als Ursache der bisherigen Mängel sei hauptsächlich der Umstand anzusehen, dass die Beteiligung der Schweiz an ausländischen Ausstellungen jeweilen nicht früh genug habe organisiert werden können, weil es an einem Organ fehlte, das in der Initiative nicht durch offizielle Rücksichten gehemmt ist, und dass anderseits die Persönlichkeiten, die eine

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·Ausstellung geleitet und dabei Erfahrungen gesammelt haben, bei spätem Unternehmungen in der Regel nicht mehr zur Ver: fügung standen.

Von verschiedenen Seiten sei nun die Idee geäussert. worden, eine dauernde private Organisation zu schaffen, deren Vertreter jeweilen, sobald in einem Lande eine internationale Ausstellung beschlossen ' worden ist, sich mit dessen Behörden ins .Einvernehmen setzen, mit ihnen provisorisch über den .geeigneten Raum, etc. unterhandeln und unsern. Industriellen, Gewerbetreibenden und Landwirten möglichst rasch alle Erkundigungen beschaffen würde, die zu einer rechtzeitigen Entschliessung hinsichtlich der Beteiligung erforderlich sind. Das in Aussicht genommene Komitee und dessen Sekretär hätten eine internationale »Ausstellung jeweilen bis zu dem Momente vorzubereiten, wo eine offizielle schweizerische Beteiligung beschlossen und ein offizielles Kommissariat eingerichtet wird. In Fällen, wo von einer offiziellen -Vertretung der Schweiz Umgang genommen wird, hätten-sie die ·eigentliche Organisation und die Vertretung der schweizerischen Aussteller auf Kosten der letztern durchzuführen.

.Was das F i n a n z i e l l e betrifft, hätte der Bund die Kosten des Sekretariats und des Komitees zu decken. Die Initiatiyverbände erklären, dass diese Kosten zwar, ,,keineswegs erheblich" sein werden, dass sie aber immerhin nicht selbst dafür aufkommen könnten, ohne beim Bunde eine entsprechende Erhöhung seiner bisherigen allgemeinen Subvention nachzusuchen.

Wir haben auf diese Eingabe geantwortet, dass wir bereit seien, das Projekt zu prüfen, uns aber über die gewünschte Unterstützung erst aussprechen können, nachdem von den Initi'anten ein Organisationsentwurf und Kostenvoranschlag werde eingereicht worden sein. Überdies müsse die Frage vorbehalten werden, ob nicht ein permanentes Komitee mit ständigem Sekretariat von A m t s w e g e n einzurichten sei.

Dieser Aufforderung ist der Vorort des schweizerischen Handels- und Industrievereins namens der ändern Verbände mit Schreiben vom 25. Juni nachgekommen. Dasselbe lautet wie folgt r ,,Die in Ihrem Auftrag unterm 16. April 1907 in Sachen ^Permanentes Ausstellungskomitee und -Sekretariat" durch die schweizerische Bundeskanzlei an uns gerichtete Zuschrift angeBundesblatt. 59. Jahrg. Bd. VI.

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legentlichst verdankend, beehren wir uns, nachstehend auf die Punkte des näheren einzugehen, über welche Sie noch Aufschluss wünschen : ,,1. In Beilage gestatten wir uns, einen O r g a n i s a t i o n s e n t w u r f zu unterbreiten*). Für die allgemeine Begründung zu ihm erlauben wir uns, auf unser Schreiben vom 30. März 1907 zu verweisen. Im einzelnen wäre vielleicht anzubringen: ,,Wir stellen uns das Permanente Ausstellungskomitee als eine freie unabhängige Institution vor, unter dem Patronat der im eben zitierten Schreiben genannten Vereine, und jeglichen amtlichen Anstrichs bar. Es bestände aus sieben Mitgliedern, zu denen sich ex officio -- aus naheliegenden Gründen -- der Chef der Handelsabteilung des eidgenössischen Handels-, Industrie- und *) Der Organisationsentwurf lautet folgendermassen : ,,1. Der schweizerische Handels- und Industrieverein, der schweizerische Gewerbeverein und der schweizerische Bauernverband vereinigen sich zur Einsetzung eines ständigen Komitees für das Studium des Ausstellungswesens im allgemeinen und für die rechtzeitige Vorbereitung der schweizerischen Beteiligung an internationalen Ausstellungen im besondern.

Das Komitee führt den Namen: ,,Permanentes schweizerisches Ausstellungskomitee".

2. Das Komitee besteht aus sieben im Ausstellungswesen erfahrenen Mitgliedern. Es entsenden in dasselbe der schweizerische Handels- und Industrieverein drei, der schweizerische Gewerbeverein und der schweizerische Bauernverband je zwei Mitglieder Von Amts wegen gehört dem Komitee an der Chef der Handelsabteilung 'des eidgenössischen Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements.

Das Komitee konstituiert sich selbst. Zu seinen Beratungen zieht es gegebenenfalls die ihm geeignet scheinenden Fachleute zu.

3. Das Komitee wählt einen besoldeten ,,permanenten schweizerischen Ausstellungssekretär".

Der Sekretär studiert und verfolgt das Ausstellungswesen. Er macht dem Komitee Vorschläge für die Wahrnehmung der schweizerischen Interessen bei Ausstellungen und beschäftigt sich mit den Organisationsarbeiten, bis zu dem Zeitpunkte, wo die Tätigkeit eines allenfalls vom Bundesrat ernannten Kommissärs beginnt. Er kann auf Wunsch der Behörde und in der zwischen dieser und dem Komitee zu vereinbarenden Weise in- oder ausserhalb einer offiziellen Organisation mitwirken.

Der Sekretär
sorgt ferner für die Ausführung der Beschlüsse des Komitees und ist auch verpflichtet, den Interessenten Auskunft zu erteilen.

4. Die Auslagen für das Komitee und für das Sekretariat werden vom Bunde bestritten. Deshalb bedürfen Komiteebeschlüsse von finanzieller Tragweite der Genehmigung durch das eidgenössische Handels-, Industrieund Landwirtschaftsdepartement."

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Landwirtschaftsdepartements gesellen würde. Die Zahl der Komiteemitglieder darf nicht zu beschränkt, sie darf aber auch nicht zu gross sein. Im erstem Fall ergäbe sich die Gefahr, dass wichtigste Entscheidungen in den Händen Einzelner lägen ; im letztern Falle wäre zu befürchten, dass eine zweckmässige Geschäftsführung nur erschwert würde. Bei der vorgesehenen Zahl wird es möglich sein, Persönlichkeiten ausreichend zu berücksichtigen, die im Ausstellungswesen nutzbare Erfahrungen besitzen. Es ist selbstredend, dass sich die Patronatsverbände sowohl wegen der erstmaligen Bestellung als wegen der Ergänzung von Lücken miteinander ins Benehmen setzen werden.

,,Dieses Komitee hat nichts gemein mit den Ausstellungskommissionen, wie sie bisher bei Anlass von Weltausstellungen durch die Eidgenossenschaft bestellt wurden, um einleitende Anordnungen des Bundesrates oder seines Kommissariats beraten zu helfen, um die Rechnungen zu genehmigen u. s. w. Die Tätigkeit des Komitees müsste eine weit intensivere und konstante, durchaus keine dekorative sein; ohne indessen ihr Absehen auf möglichst viele Sitzungen zu richten. Das Komitee hätte nach ernstlicher Prüfung zu allen den motivierten Anträgen Stellung zu nehmen und sie in der Grenze seiner Befugnis zu erledigen, die ihm der permanente Ausstellungssekretär vorlegen würde.

In kurzer Frist würde es sich zeigen, dass die Bundesbehörde an diesem Komitee einen zuverlässigen und brauchbaren Berater hätte.

,,Dass sich dieses Komitee immerhin nicht einfach auf sich selbst versteifen dürfte, sondern je nach der Lage auch den Rat speziell Sachverständiger einzuholen hätte, sei es, um sich über die Richtigkeit seiner ablehnenden Haltung zu vergewissern, sei es, um umgekehrt für positive Vorschläge geeignete Mitarbeiter zu gewinnen, braucht nicht weiter erörtert zu werden. Das wären die gegebenenfalls zuzuziehenden Fachleute, von denen im Organisationsentwurf die Rede ist. Denn es ist vorauszusehen, dass an Stelle der Allerwelts-Ausstellungen mehr und mehr Fachausstellungen treten werden, und man wird gut tun, über deren Beschickung jeweils wieder die beteiligten Fachleute anzuhören.

Obschon dies in der Regel schon durch das Sekretariat geschehen sein wird, ehe die betreffenden Fragen an das Komitee gelangen, können doch Fälle vorkommen, wo das Komitee vor seiner
Beschlussfassung selbst noch einen persönlichen Meinungsaustausch für notwendig erachtet. Um die Inszenesetzung eines unnützen oder kostspieligen Apparates wird es sich da nie handeln. Da die bezüglichen Beratungen meist im Interesse der Beizuziehenden

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selbst liegen, so werden sie auch auf' keine Entschädigung Anspruch erheben, und es wird sich wohl fast immer so einrichten .lassen^ dass die in Frage kommenden Gruppen Vertrauensleute abordnen, welche am Sitz des Komitees wohnen.

,,Das Schwergewicht der Institution liegt im Sekretariat, und deshalb ist es natürlich eine Hauptsache, den richtigen Mann als Sekretär ausfindig zu machen. Den Wirkungskreis desselben umschreibt der Organisationsentwurf so' deutlich als dies möglich 'ist, ohne sich in alle jene Einzelheiten zu verlieren, deren Fixierung der Praxis vorbehalten bleiben muss. Das Sekretariat dürfte die Stelle sein für die Sammlung und Verarbeitung aller auf Ausstellungen bezüglichen Materialien und Fragen, sowie für die Auskunftserteilungen. Es würde sich nirgends aufdrängen, aber überall zur Verfügung stehen. So wird von Anfang an und für immer reichlich Arbeit zu bewältigen sein. Und zwar nützliche Arbeit, die bis jetzt eben leider zum Nachteil des Landes beim Fehlen einer besondern Stelle nicht folgerichtig und zweekmässig besorgt werden konnte. Das ist es ja gerade : das Bedürfnis nach einer solchen permanenten Einrichtung ist selbst permanent und nicht etwa bloss vorübergehender und abflauender Natur. Die Berechtigung wächst infolge des Umstandes, dass .ähnliche Vorkehren mehr und mehr auch in ändern Ländern getroffen werden ·-- dort infolge der grössern Verhältnisse zum Teil ohne staatliche ßeihülfe --, so dass die Schweiz empfindlich geschädigt werden könnte, wenn sie das nötige Zweckdienliche nicht, ebenfalls rechtzeitig vorsähe.

,,2. Es hat die Meinung, dass die Eidgenossenschaft die Auslagen für das Ausstellungskomitee und das -Sekretariat bestreiten sollte. Nun halten wir dafür, die Institution müsse leben können, ansonst es besser wäre, sie überhaupt nicht werden zu lassen.

Von dieser Ansicht ausgehend, kommen wir zu folgendem J a h r e s erfordernis: Komitee Fr. 1,500 Entschädigung a n Fachleute . . . . ., 1,500 Sekretär. . . . ' . '.n 7,000 Aushülfe ' . . . ,, 2,500 Bureaumiete ,, 1,500 Bureaumaterialien ,, 1,500 ' Reiseentschädiguogen an das Sekretariat, ,, 1,000 Porti, Telephon etc. . . . " ' . . . .

.1 2,000 Verschiedenes (Druckkosten u. s. w.) . ,, 1,500 Fr. 20,000

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,,Mithin rund Fr. 20,000 jährlich. Damit wird' auf- alle Fälleauszukommen sein. Denn es wird sich beispielsweise ;der Posten; von Fr. 1500 für das Komitee in der Folge voraussichtlich noch, wesentlich reduzieren. Sieht man für den Anfang etwa vier-, Sitzungen jährlich mit einer durchschnittlichen Teilnehmerzahl, von sechs Mitgliedern (von acht) vor und für diese ein Taggeld;, von: Fr. 20 und dazu Billets II. Elasse, so würden wohl Fr. 1000mehr als ausreichen. Später wird die ausser für die Komiteesitzungen nicht zu entschädigende leitende Stelle in Verbindung, mit dem Sekretariat die Mehrzahl der Geschäfte erledigen können.

Auch der Posten für die Fachleute und für diß Reiseentschädigungen an das Sekretariat sind ebenfalls absichtlich reichlich bemessen. Erhebliche Druckkosten sind nicht zu gewärtigen, da, die Ausstellungspapiere natürlich dem Sekretariat kostenfrei zukommen und ihnen höchstens etwa Begleitzirkulare oder Fragebogen beigegeben werden müssen, die ihrerseits wieder als offene^ Drucksachen gehen, somit der Zahl nach zwar viele Sendungen darstellen, aber auf die niedersten Portosätze Anspruch haben.

,,3. Die Frage, ,, o b n i c h t ein s o l c h e s S e k r e t a r i a t und eventuell ein permanentes Komitee von Amts w e g e n e i n z u r i c h t e n sei a , möchten wir verneinen. Sie ist unter uns -- und in weitern Kreisen -- bereits ebenfalls reiflich erwogen worden. Wenn wir zu ihrer Bejahung hätten kommen können, so hätte sich die ganze Angelegenheit für uns beträchtlich einfacher gestaltet. Aber wie es Dinge gibt, die in richtiger Weise einzig amtlich besorgt werden können, so gibt es deren andere, die sich mit amilicher Geschäftsführung nicht gut vertragen. Hier liegt ein solcher Fall vor. Es ist unsere feste Überzeugung, dass ein amtliches, in die amtliche Organisation eingegliedertes Ausstellungssekretariat die Dienste nie leisten könnte, die wir von dem von uns vorgeschlagenen Sekretariat erwarten und herausbekommen müssen. Der ganze Verkehr würde sich schon grundverschieden anlassen, was gewiss besonderen Nachweises nicht bedarf. Auch wäre mit der Einsetzung eines ausseramtlichen Komitees nicht geholfen ; denn erstens hättedieses Komitee bloss beratenden Charakter, und wäre also ziemlich jeder Verantwortlichkeit enthoben, und sodann würde sich sofort zeigen, dass man bei
seiner Zusammensetzung nicht in' dem jetzt gezogenen engen Rahmen bleiben könnte. Man wäre vielmehr zur Bestellung einer Ausstellungskommission alten Stils in Permanenz genötigt, und dass diese eigentlich je und je über-

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flüssig gewesen sind, wird nicht bestreiten wollen, wer ihnen angehört und sie an der Arbeit gesehen hat.

,,Permanentes Ausstellungskomitee und -Sekretariat können nur in ausseramtlicher Luft gedeihen : in der beständigen P'ühlung, im schrankenfreien, ungezwungenen Meinungsaustausch aller Beteiligten unter sich. Die beste amtliche Wohlmeinenheit, selbst gepaart mit reichlicherer finanzieller Beisteuer, könnte hierfür keinen Ersatz bieten."

Diese Ausführungen scheinen uns zutreffend zu sein. Indem in der Schweiz zur Gründung einer permanenten Ausstellungsorganisation geschritten wird, geschieht damit lediglich, was in den meisten Industriestaaten zum Teil schon verwirklicht, zum Teil in Bildung begriffen ist. In Frankreich besteht schon seit 1885 eine Einrichtung dieser Art unter dem Namen ^Comité français des expositions à l'étranger". Dieses in grossem Stile organisierte Unternehmen hat an allen Ausstellungen, namentlich in Chicago, St. Louis, Lüttich, Brüssel und zuletzt in Mailand, Hervorragendes geleistet und Anregung zur Schaffung ähnlicher Organe in Belgien, Holland, Italien, Deutschland, etc. gegeben.

Wir stehen also in diesem Punkte hinter ändern Staaten noch zurück, und wenn wir in Zukunft beim internationalen Wettstreite in der Kunst, praktisch und schön auszustellen, sowie rechtzeitig fertig zu sein und unsere Interessen von Anfang bis zu Ende zur Geltung zu bringen, nicht zurückbleiben wollen, so muss zweifelsohne eine energische Anstrengung gemacht werden.

Die sogenannte Ausstellungsmüdigkeit ist kein Grund, uns hiervon abhalten zu lassen. Die da und dort bestehende Meinung, die Ausstellungen hätten sich überlebt, ist ein Irrtum ; die Zahl der Ausstellungen nimmt nicht ab, sondern zu. Tatsächlich vergeht kein Jahr, ohne dass nicht bald in unserm, bald in ändern Erdteilen grössere oder kleinere Ausstellungen stattfinden. Für manche unserer Industrien und Kleingewerbe, wie auch für die exportierende Landwirtschaft hätte eine wohlorganisierte Beteiligung auch an den kleinern Unternehmungen einen erheblichen praktischen Wert. Sich denselben einfach fernzuhalten, wenn der Bund nicht offiziell eingreift, geht nicht, ohne unsere Interessen zu unserm Schaden zu vernachlässigen. Wenn aber die einzelnen ohne Plan und Organisation ausstellen, so sind sie der Ausbeutung durch gewissenlose Agenten, grossen Kosten und Verlusten ausgesetzt, und es ent-

63 stehen unter der Leitung sogenannter Kommissäre, die von den Ausstellungsbehörden ohne unsere Mitwirkung bezeichnet werden, jeweilen schweizerische Sektionen, die diesen Namen nicht verdienen, ein peinliches Bild der Zersplitterung bieten und zu Misserfolgen führen, die den schweizerischen Ruf im Auslande beeinträchtigen.

Diese Erwägungen führen uns zu dem Schlüsse, dass dem Gesuche der Initianten um moralische und finanzielle Unterstützung ihres Vorhabens zu entsprechen und demgemäss. jährlich ein Betrag bis zur Höhe von Fr. 20,000 auszurichten sei.

Wir konstatieren übrigens, dass die Kommission des Ständerates in ihrem Bericht über die Geschäftsführung des Bundesrates im Jahr 1906 das Projekt bereits in günstigem Sinne berührt hat und dass dasselbe auch im Rate prinzipiell in beifälliger Weise erwähnt worden ist.

Wir empfehlen Ihnen den beifolgenden Beschlussentwurf zur Genehmigung und benutzen den Anlass, Ihnen, Tit., die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

B e r n , den 19. November 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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Bundesbeschluss betreffend

Subventionierung eines ständigen Ausstellungskomitees.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom19. November 1907, beschliesst: 1. Der Bundesrat wird ermächtigt, an die Kosten desvom schweizerischen Handels- und Industrieverein, vom schweizerischen Gewerbeverein und vom schweizerischen Bauernverband kollektiv zu bestellenden ,,Permanentenschweizerischen Ausstellungskomitees" einen jährlichen Beitrag zu leisten, dessen Höhe Fr. 20,000 nicht übersteigen soll.

2. Dieser Beitrag ist erstmals im Budget für das Jahr 1908 einzustellen.

3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher-Natur, sofort in Kraft.

4. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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Beilage.

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-

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B e r n und Z ü r i c h , 30. März 1907.

An den schweizerischen Bundesrat Bern.

Hochgeachteter Herr Bundespräsident !

Hochgeachtete Herren Sundesräte !

In weiten Kreisen haben die in der schweizerischen Sektion der Mailänder Internationalen Ausstellung ganz besonders zu Tage getretenen Mängel organisatorischer Natur zum Nachdenken angeregt, wie ihnen in Zukunft vorgebeugt und wie überhaupt das Ausstellungsweseu in Hinsicht auf die dafür aufgewendeten Mittel, fruchtbringender gestaltet werden könnte.

Als Ursachen dieser Mängel waren stets hauptsächlich die Tatsachen anzusehen, dass die Beteiligung der schweizerischen Aussteller meist zu spät organisiert werden konnte, und dass die Persönlichkeiten, welche eine Ausstellung geleitet und dabei reiche Erfahrungen gesammelt hatten, bei spätem Unternehmungen in der Regel nicht mehr zur Verfügung standen.

Von verschiedenen Seiten sind nun Ideen geäussert worden, deren Ausführung unzweifelhaft geeignet wäre, auf diesem Gebiet wesentliche Verbesserungen zu bewirken, und so der schweizerischen Volkswirtschaft grosse Dienste zu leisten.

Es würde sich darum handeln, eine dauernde Organisation zu schaffen, die in der Lage wäre, den schweizerischen Industriellen, Gewerbetreibenden und Landwirten vom ersten Augenblick an, in dem in einem Lande eine internationale Ausstellung beschlossen wird, alle wünschbaren Erkundigungen zu beschaffen,

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sich mit ihnen, sowie mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen, um so sämtlichen in Betracht kommenden Teilen Gelegenheit zu bieten, sich gründlich über die betreffenden Verhältnisse orientieren und über eine etwaige Beteiligung schlüssig machen zu können.

Frankreich besitzt schon seit längerer Zeit, Deutschland, Italien, Holland u. a. m. seit kurzem, ähnliche Zentralstellen für das Ausstellungswesen. Die drei unterzeichneten Verbände nehmen daher zu dem gleichen Zwecke die Schaffung eines permanenten Ausstellungkomitees mit einem ständigen Sekretär in Aussicht.

Dadurch würde es ermöglicht, jeweilen nach der Entstehung eines ausländischen Ausstellungsunternehmens sowohl die Beteiligung der schweizerischen Interessenten rechtzeitig und richtig in die Wege zu leiten, als auch die nötigen Entscheide über die Art der Beteiligung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen und die Vorarbeiten bis zu dem Punkte zu führen, wo sie gegebenenfalls von einem offiziellen Kommissariat zu übernehmen wären.

Für Ausstellungen, an denen sich die Schweiz nicht offiziell beteiligen würde, hätte das Komitee eventuell die eigentliche Organisation und die Vertretung der schweizerischen Aussteller auf Kosten der letzteren .durchzuführen.

Das Komitee und der Sekretär würden in beständiger Fühlung mit dem eidgenössischen Handelsdepartement, beziehungsweise mit dem Chef der Handelsabteilung desselben bleiben, der deshalb von Amtes wegen dem Komitee als Mitglied angehören soll.

Obgleich nun die Auslagen für dieses permanente Ausstellungskomitee und seinen Sekretär keineswegs erheblich sein werden, so wäre es doch nicht möglich, sie aus privaten Mitteln zu bestreiten. Wenn die Initiativverbände hierfür direkt aufkommen wollten, so müssten sie wohl einfach um eine entsprechende Erhöhung ihrer Bundesbeiträge nachsuchen. Da nun aber die Tätigkeit der geplanten Einrichtung die bisherige der Bundesbehörden teilweise ersetzt und glücklich ergänzt, so dürfte hinreichend begründet sein, dass der Bund die Kosten übernehmen sollte. Als solche kämen in Betracht die Besoldung des Sekretärs und die Entschädigungen für die Sitzungen des ständigen Komitees.

Für die ersten Schritte zur Verwirklichung der skizzierten Idee haben sich -- ausser ihren eigentlichen Urhebern -- einige Vertreter der drei unterzeichneten Verbände zusammengefunden,

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um unter Vorbehalt der weiteren Beschlussfassungen ihrer, Vereinsorgane an den Bundesrat die ergebene Anfrage zu richten, ob grundsätzlich auf die moralische und materielle Mithülfe des Bundes gerechnet werden dürfte.

Im Falle einer zustimmenden Autwort wären die Vorstände «1er drei Verbände gerne erbötig, für die zu schaffende Organisation eine definitive Grundlage zu entwerfen und über die finanzielle Tragweite des Projektes genaue Angaben zu machen. Dass ihnen hierbei die Mitwirkung eines Vertreters der Bundesbehörden besonders willkommen wäre, ist wohl selbstverständlich.

Namens des Schweiz. Bauernverbandes : Der P r ä s i d e n t :

Jenny.

Der Sekretär: Ernst laur.

Namens des Schweiz. Gewerbevereins: Der Präsident: J. Scheîdeggér.

Der Sekretär: Ed. Boos-Jegher.

Namens des Schweiz.

Handels- und Industrievereins : Der Präsident: H. Wunderly-v. Muralt.

Der Sekretär: Bindschedler.

Namens der Initianten: H. J. Bürger.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Subventionierung eines zu gründenden permanenten schweizerischen Ausstellungskomitees. (Vom 19. November 1907.)

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1907

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27.11.1907

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