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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kampfflugzeugen (Vom 2. März 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen mit dieser Botschaft die Gründe des Ersatzes eines weitem Teiles der Kampfflugzeuge unserer Flugwaffe durch neues, moderneres Material darzulegen.

Die Bücksicht auf die Geheimhaltung von Angelegenheiten der Landesverteidigung veranlasst uns, in dieser Botschaft -- die auch der Öffentlichkeit zugänglich ist -- keine Einzelheiten und Angaben über Flugzeugbestände, Flugleistungen, Bewaffnungsausrüstungen zu geben. Die parlamentarischen Kommissionen werden aber über alle Einzelheiten orientiert.

1. Begründung der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge Mit den frühern Botschaften über die Beschaffung von Kampfflugzeugen -- 21. Mai 1947 und 15. Februar 1949 -- haben wir eingehend dargelegt, dass zur Erhaltung und Verbesserung der Schlagkraft unserer Flugwaffe die altern, hinsichtlich Leistungen und Bewaffnung bereits stark überholten Flugzeuge periodisch durch neue, modernere ersetzt werden müssen. Eine solche Erneuerung in grösserem Umfang ist wiederum fällig und wird angesichts der gespannten politischen Weltlage ganz besonders dringlich.

Ein Ankauf von Kampfflugzeugen im Ausland muss heute wegen der überall beschleunigten Aufrüstung als ausgeschlossen betrachtet werden.

Die einzig sichere Gewähr, diese Flugzeuge innert nützlicher Frist erhalten zu können, bietet deren Herstellung im Lande selbst. Unsere Flugzeugindustrie ist sehr wohl in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen.

719 Gegenwärtig befindet sich die zweite Serie Vampire-Flugzeuge imLizenzbau, und es gilt die Zeit zu nutzen und die Vorbereitungen zu treffen, damit nach Beendigung der Detailfabrikation für die Vampire unverzüglich eine neue Serie von Kampfflugzeugen in Arbeit genommen werden kann.

Wohl befinden sich Kampfflugzeugtypen modernster Modelle in der Schweiz in Entwicklung. Die Arbeiten sind aber noch nicht soweit fortgeschritten, dass diese Flugzeuge für die Beschaffung -- die Gegenstand dieser Botschaft bildet -- berücksichtigt werden könnten. Es musa deshalb nochmals auf ein bereits seriereifes ausländisches Muster gegriffen werden.

Da unsere Kampfflugzeuge, insbesondere aus finanziellen Gründen, während einer grössern Eeihe von Jahren im Betrieb stehen müssen, ist es unbedingt notwendig, dass die neu zu beschaffenden Flugzeuge im Zeitpunkt ihrer Abgabe an die Truppe leistungsmässig den Forderungen der betreffenden Zeitperiode entsprechen.

Z, Wahl des Modells und des Ausmasses der Flugzeugserie Nach Erprobung der wenigen für unsere Verhältnisse in Betracht kommenden ausländischen Flugzeugtypen, haben wir für die neue Serie den von der Firma De Havilland -- als Weiterentwicklung des VAMPIRES -- hergestellten Jagdeinaitzer mit der Typenbezeichnung DH-112 «VENOM» Mk. I, vorgesehen.

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Dieses Flugzeug weist gegenüber dem VAMPIRE bedeutend verbesserte Horizontalgesehwindigkeit und Steigfähigkeit auf, unter Beibehaltung der guten Wendigkeit und übrigen Flugeigenschaften des letztem. Etwas ungünstiger ist der VENOM lediglich mit Bezug auf die Landerollstrecke; diese ist ca. 10 % grösser als beim VAMPIEE und macht eine Verlängerung einiger Landepisten erforderlich. Dies wäre aber für alle übrigen uns bekannten ausländischen Typen der gleichen Leistungs- und Verwendungsklasse noch in vermehrtem Masse notwendig, Die Bewaffnung des VENOM ist bezüglich Kanonen und Eaketengesohossen die gleiche wie beim VAMPIEE, während Bomben (Feuer-, Spreng- und Splitterbomben) von doppelter Last mitgeführt werden können.

Um das in den nächsten Jahren infolge Überalterung in Abgang gelangende Flugmaterial zn ersetzen, muss eine neue Serie von 150 Kampfflugzeugen beschafft werden. Dabei handelt es sich zahlenmässig um eine Mindestforderung, wenn ein Absinken des Kampfflugzeugbestandes unter das noch zu verantwortende Minimum vermieden werden soll.

720 3. Fabrikation in Lizenz Die schweizerische Industrie ist, wie bereits erwähnt, in der Lage, den Lizenzbau des «VENOM» durchzuführen. Die Flugzeugzelle gleicht derjenigen des VAMPIBES, dessen Bau zurzeit im Gange ist.

Die Fabrikation des Düsentriebwerkes für den VENOM stellt allerdings für uns ein neues Problem dar, das aber von unserer hochentwickelten Maschinenindustrie ohne allzugrosse Schwierigkeiten bewältigt werden kann.

4. Reservematerial und Betriebszubehör Im Kriegsfalle erhält die Versorgung der Truppe mit Ersatzteilen eine grosse, unter Umständen sogar entscheidende Bedeutung. Die Einsatzbereitschaft der Flugzeuge hängt in hohem Masse vom richtigen Funktionieren dieser Versorgung ab.

Nach eingehender Prüfung dieser Fragen wurde der prozentuale Anteil an Reservematerial gegenüber den Beschaffungskosten der Flugzeugserie etwas höher als bisher angesetzt.

Ferner ist auch die Ergänzung des Korpsmaterials und weitern Betriebszubehörs ;der mit den neuen Flugzeugen auszurüstenden Fh'egereinheiten vorzusehen.

5. Beschaffungskosten Die Beschaffung von 150 Kampfflugzeugen «VENOM», mit Einschluss von Reservetriebwerken, Ersatzteilen, Lizenzkosten, Fabrikationsvorbereitungen, Ergänzung des Korpsmaterials der Truppe und Verlängerung der Pisten stellen sich auf den Gesamtbetrag von 175 Millionen Franken.

Die Kosten für die Fliegermunition, soweit diese neu zu beschaffen ist, sind in obigem Betrage nicht inbegriffen. Die entsprechenden Aufwendungen sind im Küstungsprogramm enthalten, denn die Beschaffung der Kriegsreserven an Munition ist von der Lebensdauer und der Modellwahl der Flugzeuge unabhängig.

Da es sich bei der Flugzeugbeschaffung nicht um eine Vermehrung des Kriegsmaterials,, sondern um eine regelmässige Erneuerung unseres Flugzeugparkes handelt, sind die hiefür nötigen Aufwendungen im Normalbudget belassen worden und müssen deshalb durch diese Sonderbotschaft begründet werden. Auf Grund der Erfahrungen und gestützt auf eine Betriebsdauer von ungefähr 10 Jahren wurden im Normalbudget die Kosten für diese Erneuerung auf durchschnittlich 56 Millionen Franken pro Jahr berechnet. Auch wenn noch ausstehende jährliche Quoten für die Beschaffung der 2. Serie VAMPIRE hinzukommen, ergibt sich keine Überschreitung des im Normalbudget für Flugzeugerneuerung vorgesehenen Betrages von 56 Millionen Franken.

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Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen haben wir die Ehre, Ihnen den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Beschaffung von Kampfflugzeugen zur Annahme zu empfehlen.

Bern, den 2. März 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Bundeskanzler: Leimgruber

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Bundesbeschluss über

die Beschaffung von Kampfflugzeugen Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. März 1951, beschliosst:

Art. l Die Beschaffung von 150 Kampfflugzeugen mit Ersatzteilen und Zubehör im Gesamtkostenbetrage von 175 Millionen Franken wird bewilligt.

Art. 2 Der Kreditbedarf ist vom Jahre 1952 hinweg in die Voranschläge einzustellen. Die im Jahre 1951 noch benötigten Mittel sind in die Nachtragskredite aufzunehmen.

Art. 8 Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit seinem Vollzug beauftragt.

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Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. I.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Beschaffung von Kampfflugzeugen (Vom 2. März 1951)

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1951

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6011

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08.03.1951

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