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Schweizerisches Bundesblatt.

59. Jahrgang. III.

Nr. 18.

24. April 1907.

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Druck und Expedition der Buchdruckeret Stampfli & de. in Bern.

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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre

1906

Finanz- und Zolldepartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau Personelles.

Keine Änderung.

Gesetzgebung und Postulate.

Ausführungsgesetz zu Artikel 39 B.-V. (Banknotenmonopol).

Wie schon im vorjährigen Berichte erwähnt, ist das Bundesgesetz über die schweizerische Nationalbank vom 6. Oktober 1905, nachdem die nötige Zahl Unterschriften für das Referendum nicht Bundesblatt.

59. Jahrg. Bd. III.

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aufgebracht worden war, vom 'Bundesrat durch Beschluss vom 16. Januar 1906 in Kraft und als sofort vollziehbar erklärt worden. Gleichzeitig wurde das Finanzdepartement beauftragt, nach Massgabe der Übergangsbestimmungen dieses Gesetzes, alle für eine beförderliche Organisation des Institutes nötigen Massnahmen dem Bundesrate sukzessive zu beantragen und nach deren Genehmigung ins Werk zu setzen.

Der erste Schritt galt der Kapitalbeschaffung.

Durch Zirkularschreiben des Bundesrates vom 9. Februar 1906 wurden die Kantone und die Emissionsbanken gemäss Art. 79 des Bankgesetzes eingeladen, sich bis zum 25. März 1906 dem Finanzdepartement gegenüber schriftlich zu erklären, ob und in welchem Umfange sie sich innert dem durch Art. 6 des Gesetzes festgestellten Rahmen an der Beschaffung des Grundkapitals der schweizerischen Nationalbank beteiligen wollen.

Durch ein weiteres Zirkular des eidgenössischen Finanzdepartements d. d. 12. Februar 1906 wurde den Kantonen zur Kenntnis gebracht, dass ein aus mehreren Kantonalbanken bestehendes Syndikat bereit sei, ihnen die für die Einzahlung der ersten 50% auf den gezeichneten Aktien allfällig benötigten Geldmittel zu einem jährlichen Zins von 4°/o ohne Berechnung irgendwelcher Kosten oder Kommissionen vorzuschiessen.

Um die vollständige Zeichnung des Kapitals unter allen Umständen zu sichern, mit andern Worten, um die schädlichen Konsequenzen einer allfällig ungenügenden Kapitalzeichnung vom Institute fernzuhalten, wurde vom Finanzdepartement im Einverständnis des Bundesrates mit einem Konsortium von 13 Banken eine Vereinbarung getroffen, gemäss welcher sich diese Banken verpflichteten : 1. zu den Bedingungen des Prospektes ohne Kosten oder Kommission sämtliche Aktien zu zeichnen, welche durch die Privaten bei der öffentlichen Subskription allfâllig nicht gezeichnet würden oder deren Zeichnung aus irgend einem Grunde nicht angenommen werden könnte 5 2. die Subskriptionen der Privaten, sowie die auf die Aktien zu leistenden Einzahlungen ohne Kosten für Rechnung der schweizerischen Nationalbank entgegenzunehmen ; 3. die Gelder, welche ihnen durch die I. Einzahlung auf die Aktien zufliessen, für die nämliche Rechnung zu bestimmten Bedingungen in Depot zu nehmen.

Nachdem durch die eingelangten Erklärungen festgestellt war, dass Kantone und Emissionsbanken zusammen die ihnen durch das Gesetz reservierten Kapitalquoten von insgesamt 3/s des Grundkapitals = Fr. 30,000,000 voll übernehmen (die Kantone Fr. 19,382,000, die Emissionsbanken Fr. 10,618,000), wurde vom Bundesrat auf Antrag des Finanzdepartements die öffentliche Subskription auf die restierenden 2/5 des Grundkapitals = Franken 20,000,000 auf die Tage vom 5. bis 9. Juni angeordnet.

Von 203 angefragten Geldinstituten haben ihrer 194 in verdankenswerter Weise die Aufgabe übernommen, ohne Berechnung einer Kommission als Zeichnungsstelle für diese Subskription zu fungieren.

Die Subskription ergab ein Gesamtresultat von 12,266 einzelnen Zeichnungen, die eine Kapitalsumme von Fr. 67,855,000 repräsentierten.

Nach beendigter Verifikation sämtlicher Zeichnungen fand ' die Zuteilung der 40,000 Aktien an die Subskribenten nach Massgabe des vom Finanzdepartement gemäss Art. 7, Alinea 2, des Bankgesetzes aufgestellten und vom Bundesrat genehmigten Repartitionsmodus statt.

Den Zeichnern wurde durch die Vermittlung der Subskriptionsstellen von der auf sie entfallenden Aktienzahl Kenntnis gegeben und wurden dieselben eingeladen, auf den 10. Juli 1906 die erste Einzahlung von 20 % des Nominalbetrages auf ihre Aktien zu leisten.

Eine gleiche Einladung wurde an die Kantone und Emissionsbanken erlassen unter Festsetzung des Einzahlungstermins für diese Aktionäre auf den 17. Juli 1906.

Die Kantone wurden ersucht, ihre Betreffnisse bei ihren resp. Kantonalbanken oder, wo keine solchen existieren, bei einer der schweizerischen Emissionsbanken unter Voranzeige an das eidgenössische Finanzdepartement für Rechnung der schweizerischen Nationalbank gegen Inempfangnahme der Interimsscheine einzuzahlen.

Den Emissionsbanken wurde freigestellt, sowohl die Betreffnisse für den eigenen Aktienbesitz, wie die von dritten erhaltenen Einzahlungen für Rechnung der Nationalbank entweder dem eidgenössischen Finanzdepartement unter Voranzeige zur Verfügung zu stellen oder zu den vorgeschriebenen Bedingungen in Depot zu nehmen.

Diese nämliche Vergünstigung wurde auch den Banken des G-arantiekonsortiums eingeräumt.

Alle übrigen Subskriptionsstellen wurden angewiesen, die ihnen aus diesen Einzahlungen eingehenden Gelder für Rechnung der Nationalbank der eidgenössischen Staatskasse zu überweisen.

Die Einzahlungen erfolgten mit wenig Ausnahmen rechtzeitig, so dass schon am 23. Juli das Finanzdepartement in der Lage war, dem Bundesrat von der vollständigen Einzahlung der 20 % des Nominalbetrages sämtlicher Aktien Mitteilung zumachen.

Inzwischen war der Bundesrat am 18. Juli 1906 nach Massgabe von Art. 45 und 80 des Bankgesetzes zur Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten der Bank geschritten. Zum Präsidenten wurde ernannt: Herr Johann Hirter, Nationalratspräsident in Bern, und zum Vizepräsidenten Herr Paul Usteri, Ständerat in Zürich.

Mit der geleisteten I. Einzahlung auf die Aktien war die gesetzliche Vorbedingung für die Einberufung der Aktionäre zur konstituierenden Generalversammlung erfüllt und diese wurde vom Finanzdepartement im Einverständnis mit dem Bundesrat auf Donnerstag den 23. August anberaumt. Die Versammlung hat am bezeichneten Tage gemäss gesetzlicher Vorschrift unter dem Vorsitz des Chefs des eidgenössischen Finanzdepartements stattgefunden. Die Teilnehmerzahl war eine ausserordentlich grosse. Anwesend oder vertreten waren 2703 Privataktionäre, sämtliche Emissionsbanken nebst einem andern kantonalen Finanzinstitute und 23 Kantone, die zusammen eine Zahl von 73,118 gültigen Stimmen repräsentierten.

Nach Konstatierung der geleisteten I. Einzahlung schritt die Versammlung zu der ihr nach Art. 41, 43, 45 und 54 zustehenden Wahl von 15 Mitgliedern des Bankrates, sowie von 3 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern der Revisionskommission.

In seiner Sitzung vom 21. September 1906 nahm sodann der Bundesrat nach Einsieht eines Berichtes des Finanzdepartements gemäss Art. 45 des Gesetzes die Wahl von weitern 23 Mitgliedern des Bankrates vor, wodurch diese Behörde auf die vorgeschriebene Zahl von 40 Mitgliedern gebracht war.

Am 27. September wurde durch den zu seiner ersten Sitzung einberufenen Bankrat der Bankausschuss bestellt, der nach Art. 82 des Gesetzes seine Funktionen sofort aufnahm.

Unterm 25. September 1906 ist vom Bundesrat der Entwurf zu einer Verordnung betreffend die Ausscheidung der Geschäfte

der schweizerischen Nationalbank nebst zudienender Botschaft an die eidgenössischen Räte genehmigt worden.

Die betreffende Verordnung erhielt die Sanktion der Bundesversammlung am 13./19. November 1906.

Einem durch den Bankrat, erstmals am 6. November und ein zweites Mal mit reduzierten Ansätzen am 4. Dezember 1906, dem Finanzdepartement zu Händen des Bundesrates unterbreiteten Entwurf betreffend das Reglement über die Besoldungsmaxima und -minima der Beamten und Angestellten der schweizerischen Nationalbank wurde am 4. Dezember vom Bundesrat und am 14./17. Dezember von der Bundesversammlung die in Art. 63 des Gesetzes vorgesehene Genehmigung erteilt.

Durch Beschluss des Bundesrates vom 30. Oktober 1906 ist der Bankrat der Nationalbank ermächtigt worden, gemäss seinem Vorschlage auf Mitte Januar 1907 von den Aktionären eine zweite Kapitaleinzahlung von 30 °/o des Nominalbetrages ihrer Aktien einzufordern. Die Ausführung dieser Massnahme ist indessen auf einen spätem Zeitpunkt verschoben worden.

Seit 31. Dezember 1906 hat die Organisation der Bank eine wesentliche Weiterförderung erfahren. Der Bundesrat hat auf Vorschlag des Bankrates zwei Mitglieder des Direktoriums gewählt.

Die mit verschiedenen Banken begonnenen Unterhandlungen betreffend Ankauf von Gebäuden, Übernahme der Einlösungspflicht für die Notenemission und Übernahme von Beamtenpersonal behufs Einrichtung von Zweiganstalten sind zu Ende geführt worden.

Der Bankrat hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 1907 die Lokalkomitees für die Zweiganstalten auf den Plätzen Basel, Bern, Genf, St. Gallen und Zürich bestellt.

Für die Besetzung der Lokaldirektionen und einer Anzahl anderer Stellen sind Ausschreibungen erlassen und vom Bankausschuss einige höhere Beamte der Hauptsitze gewählt worden.

Die genauere Berichterstattung über diese Massnahmen fällt jedoch ins laufende Jahr.

Die Bestreitung der Auslagen sowohl für die organisatorischen Vorkehren allgemeiner Natur wie hauptsächlich der Kosten für die Anfertigung der Noten erforderte die Bereitstellung von Geldmitteln. Da nach Art. 83 des Gesetzes der Bund, unter Vorbehalt der Zurückerstattung, für diese ersten Bedürfnisse vorschussweise aufzukommen hatte, bewilligte der Bundesrat für Rechnung der Nationalbank sukzessive folgende Kredite:

Am 23. Januar 1906 ,, 29. Juni 1906 ,, 26. September 1906

Fr. 10,000 ,, 25,000 ,, 420,000 Total

Fr. 455,000

Auf Rechnung dieser Kredite sind bis Jahresschluss 1906 bereits zirka Fr. 200,000 und seither, bis Ende Februar 1907, weitere Fr. 140,000 verausgabt worden. Die betreffenden Summen stehen der Nationalbank auf Vorschusskonto belastet.

Verordnung betreffend den Einzug, die Verwendung und Kontrollierung der Ordnungsbussen vom 3. Juli 1906 (A. S. n. F. XXII, 397).

Unterm 25. März 1880 hatte der Bundesrat iu Ausführung eines Bundesbeschlusses vom 22. Dezember 1879 eine Verordnung erlassen (A. S. n. F. IV, 419), welche die gegen eidgenössische Beamte und Angestellte verfügten Ordnungsbussen dem schweizerischen Lebensversicherungsverein (mit Sitz in Basel) zuwies und welche die eidgenössische Staatskasse mit dem Inkasso der Bussen und deren Weiterleitung an den genannten Verein betraute.

Der Einzug dieser Bussengelder, die nach Massgabe der Verordnung selbst weder in den Einnahmen noch in den Ausgaben einer eidgenössischen Verwaltungsrechnung erscheinen sollten, und deren Weiterleitung durch die zentrale Kassenstelle erwies sich als nicht sehr praktisch und es wurden bald darauf im Einverständnis mit dem Finanzdepartement die Ordnungsbussen seitens der K r e i s p o s t d i r e k t i o n e n allmonatlich dem Zentralkomitee des schweizerischen Lebensversicherung«Vereins d i r e k t , statt durch Vermittlung der Staatskasse zugestellt. Dieses Verfahren wurde alsdann durch eine Verfügung des Finanzdepartements auch auf die Ordnungsbussen der Z o l l - und der T e l e g r a p h e n v e r w a l t u n g ausgedehnt. Die Verordnung vom 25. März 1880 entsprach somit der bestehenden Praxis nicht mehr.

Um nun die Vorschriften betreffend die Verwendung der Ordnungsbussen mit dem Verfahren, wie es sich im Laufe der Zeit mit bezug auf deren Inkasso und Übermittlung an den schweizerischen Lebensversicherungsverein ausgebildet hat, in Einklang zu bringen, haben wir untei'm 3. Juli abhin eine neue Verordnung erlassen, die zugleich eine wirksame Kontrolle vorsieht.

Postulate.

Von den auf Ende 1905 hängend gebliebenen Postulaten betrafen das Finanzdepartement: Nr. 588. Reiseentschädigungen.

Nr. 636. Dienstverhältnis der ganz oder teilweise invaliden Beamten und Angestellten.

Nr. 638. Zirkulation der Silberscheidemünzen.

Im Jahre 1906 ist neu dazu gekommen: Nr. 669. Voranschlag und Rechnungen des Polytechnikums.

G ä n z l i c h e r l e d i g t wurden: Nr. 588. durch Erlass der bundesrätlichen Verordnung betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Kommissionsmitglieder, Experten, eidgenössischen Beamten und Angestellten vom 3. Juli 1906 (A. S. n. F. XXII, 292). Siehe den Abschnitt F i n a n z k o n t r o l l e hiernach.

Nr. 669. durch Nachachtung. Siehe den Voranschlag für das Jahr 1907 nebst begleitender Botschaft.

V o r l ä u f i g e r l e d i g t ist Nr. 636 durch die Bemerkung im Bericht über die Geschäftsführung des Finanzdepartements pro 1905, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung mitteilte, er gedenke vorerst die Erledigung des Postulats betreffend die Einrichtung einer Alters- und Invalidenkasse abzuwarten. Hiervon haben die eidgenössischen Räte in zustimmendem Sinne Vormerk genommen.

T e i l w e i s e e r l e d i g t ist Nr. 638 durch Berichterstattung in den Berichten über die Geschäftsführung des Finanzdepartements pro 1905 und 1906, Abschnitt S t a a t s k a s s e , und in dem Bericht über die eidgenössische Münzenquete vom 23. Januar 1905, welcher der Bundesversammlung Ende März 1906 zugestellt worden ist.

Anregungen der Finanzdelegation beziehungsweise der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte.

1. Entsprechend einem Wunsche der Finanzkommissionen erklärte sich der Bundesrat bereit, denselben inskünftig eine Spezialausgabe der Budgetbotschaft und des Staatsrechnungsberichts in grossem Format zustellen zu lassen. Bei diesem Anlasse

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wurde unter anderm darauf hingewiesen, dass im Hinblick au den stets zunehmenden Umfang dieser beiden Vorlagen der Termin für deren Fertigstellung ein sehr knapper sei und in Bälde sich als zu kurz erweisen dürfte.

2. Einer andern Anregung der nationalrätlichen Finanzkomraission, dahingehend, dass der Budgetkredit des Nationalrates: II. A. l, Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder und Kommissionen, fortan in 2 Posten zu zerlegen sei, wurde ebenfalls zugestimmt.

Staatsdruckerei.

Mittelst Eingabe vom 23. Mai 1906 hatte der schweizerische Gewerbeverein dem Bundesrate berichtet, dass grosse Volkskreise mit dem sich überall immer mehr ausdehnenden Staatsbetrieb sehr unzufrieden seien. Namentlich hätten sich mit dieser Frage die graphischen Gewerbe befasst, welche befürchteten, es würden in den neu eingerichteten Ateliers der Münzstätte und des topographischen Bureaus nicht nur Postwertzeichen und offizielle Karten, sondern auch andere Arbeiten erstellt, die bisher der Privatindustrie vorbehalten gewesen seien.

Auf Antrag des Militärdepartements und des Finanzdepartements hat der Bnndesrat unterm 10. Dezember 1906 beschlossen, diese Vorstellungen folgendermassen zu beantworten : ,,Mit der Neuerrichtung der Kartendruckerei bei der Abteilung für Landestopographie (eine solche existierte schon früher während mehr als 30 Jahren) ist in bezug auf den Umfang der kartographischen Arbeiten keine Änderung eingetreten. Nach wie vor beschäftigt sich die Landestopographie mit der Herstellung offizieller, d. h. von eidgenössischen Behörden herausgegebener Karten und deren Bearbeitung für besondere Zwecke. Die Annahme, dass die genannte Abteilung heute solche kartographische Arbeiten ausführe, die früher der Privatindustrie vorbehalten waren, kann daher nur auf unrichtiger Voraussetzung beruhen. Grundsätzlich wird die Erstellung von Karten, die nicht eine der offiziellen Karten als Grundlage haben, abgelehnt, sobald es sich nicht um amtliche Werke des Bundes handelt. Dass bei der Neuerrichtung der eidgenössischen Kartendruckerei ganz andere Gründe ausschlaggebend waren als diejenigen der Konkurrenz gegenüber der Privatindustrie, beweist die Kleinheit ihrer technischen Anlage und ebensosehr der Umstand, dass ihr kein

Monopol für die Bearbeitung der offiziellen Karten reserviert worden ist, wie dies rechtlich doch zulässig wäre.

Was die seinerzeit von Zeitungen gebrachte Behauptung, es werde ganz im stillen in einer Ecke der Bundesverwaltung in Bern eine Staatsdruckerei errichtet, betrifft, so ist sie durchaus ungerechtfertigt. In bezug auf den Druck der Postwertzeichen durch die eidgenössische Verwaltung ist zu bemerken, dass schon durch die Verordnung vom 17. März 1860, also vor mehr als 40 Jahren, die Fabrikation von Frankomarken für die Postverwaltung ohne irgendwelche Einschränkung der eidgenössischen Münzstätte übertragen worden war ; also damals schon hatte man es als selbstverständlich angesehen, dass der Staat, der seine Münzen prägt, auch die Postwertzeichen erstellen darf.

Da durch den Bau eines neuen Gebäudes die Herstellung der Postwertzeichen in den eigenen Lokalitäten der Münzverwaltung endlich möglich geworden ist, so werden dieselben mit Recht nun auch von den Organen der Bundesverwaltung selber hergestellt. Andere Druckarbeiten in der Münzstätte ausführen zu lassen, beabsichtigt der Bundesrat nicht; die hier auszuführenden Arbeiten beschränken sich auf die Prägung von Münzen, die Herstellung von Postwertzeichen (Frankomarken, Taxmarken, Postkarten, Postmandate), sowie die bisherigen kleinen Nebenarbeiten wie Anfertigung von Stempeln, Medaillen, Konsummarken und dergleichen.a Festsetzung des Datums des Diensteintritts in die Bundesverwaltung.

Die Frage, welcher Zeitpunkt als derjenige des Eintritts in die Bundesverwaltung angesehen werden soll, ist keine unwesentliche. Abgesehen von den Dienstaltersgratifikationen beeinflusst das Datum, welches offiziell als dasjenige des Diensteintritts betrachtet wird, die Bemessung der Anfangsbesoldung bei Neuwahlen und Beförderungen, sowie unter Umständen die Höhe des Besoldungsnachgenusses.

Um die hier herrschende Unsicherheit zu beseitigen, haben wir unterm 26. März 1906 folgendes verfügt: 1. Als Zeitpunkt des Diensteintritts in die eidgenössische Verwaltung, welcher für die Bemessung des Dienstalters gilt und welcher für das im Beamten Verzeichnis figurierende Personal in letzteres unter der Rubrik ,,Eintritt in die Bundesverwaltung"1 einzusetzen ist, ist derjenige Tag zu betrachten, an welchem ein

10 Beamter oder Angestellter, gleichviel in welcher Stellung, ob provisorisch oder definitiv, in ein ständiges Dienstverhältnis zu der Bundesverwaltung getreten ist. Bei zeitweiligem Austritt aus der Bundesverwaltung ist bei der Berechnung des Dienstalters die Zeit, während welcher der Betreffende nicht im Dienste des Bundes war, in Abzug zu bringen.

2. Für das Personal der Militär-, Zoll-, Post- und Telegraphenverwaltung wird diesbezüglich noch folgendes Nähere bestimmt : Als Datum des Diensteintritts gilt: a. für die I n s t r u k t o r e n des M i l i t ä r d e p a r t e m e n t s : der Tag der Ernennung zum definitiven Instruktionsaspiranten ; b. für das G e h ü l f e n p e r s o n a l d e r Z o l l v e r w a l t u n g : der Tag, an welchem das der Wahl durch den Bundesrat vorausgehende sechsmonatliche Provisorium (Bundesratsbeschluss vom 26. Januar 1894) angetreten wird; c. für die G r e n z w ä c h t e r : der Tag des Eintrittes als Grenzwächterrekrut ; d. für das P o s t p e r s o n a l : der Tag des Beginns der Dienstzeit als Postlehrling oder als von der Verwaltung bezahlter ständiger Gehülfe; e. für die T e l e g r a p h e n - und T e l e p h o n b e a m t e n : der Tag des Eintrittes als besoldeter Telegraphenlehrling, und für diejenigen, die diese Lehrzeit nicht gemacht haben, der Tag des Eintritts in die erste von der Verwaltung bezahlte Anstellung ; f. für die T e l e p h o n i s t i n n e n der Zentralen I. und II. Klasse : der Tag, an welchem sie als Reservetelephonistinnen bezeichnet werden ; g. für A u s l ä u f e r und B u r e a u d i e n e r der Telegraphenverwaltung : der Tag des definitiven Stellenantritts.

Gebrauch des Wortes ,,schweizerisch" in einer Geschäftsfirma.

»r Das Finanzdepartement hat im Einverständnis mit dem Justizdepartement eine Anfrage, ob es einem Kreditinstitute, das seine Firma zu ändern gedenke, gestattet sei, sich in dieser das Prädikat ,,schweizerisch" zuzulegen, in folgendem Sinne beantwortet :

11 Vom firmenrechtlichen Standpunkte aus könnte nur einge-.

schritten werden, wenn der Bund selbst ein gleichartiges Geschäft unter ähnlicher Firma betreiben würde j da dies nicht der Fall sei, könne der Bund auch nicht wegen illoyaler Konkurrenz vorgehen.

Der Bund sei auch nicht befugt, den Gebrauch des Wortes ,,schweizerisch1'' wegen Missbrauch seines eigenen offiziellen Namens zu untersagen. Die beiden Prädikate ,,eidgenössisch"1 und ,,schweizerisch"· haben nicht nur staatliche, sondern auch, uud zwar in zahlreichen Anwendungen, geographische Bedeutung.

Eine Menge von grösseren kaufmännischen Unternehmungen bezeichnen sich in ihren Firmen als ,,schweizerisch", ohne dass es jemandem einfiele, daraus zu schliessen, das Unternehmen gehöre der ,,Schweizerischen Eidgenossenschaft". Durch die Bezeichnung ,,schweizerisch"1 werde eben hauptsächlich die ,,Bodenständigkeit"1 eines Unternehmens hervorgehoben.

Es sei am Platze, hier an die Angelegenheit der ,,Eidgenössischen Bank" zu erinnern, welche die Bundesversammlung zweimal beschäftigte, indem der zuerst von F r eu l er und später von L o c h e r gestellten Motion, der Bank den Gebrauch des Wortes ,,eidgenössisch"' in ihrer Firma zu untersagen, bekanntlich keine Folge gegeben wurde (1876 und 1893).

Weit mehr noch als der Ausdruck ,,eidgenössisch11 sei das "Wort ,,schweizerisch'1 ein Prädikat geographischer Natur. Solange die schweizerische Eidgenossenschaft selbst keine ähnliche Anstalt gründe, ja nicht einmal die Kompetenz dazu besitze, werde das Publikum durch das Wort ,,schweizerisch" kaum irregeführt werden; sollte es sich aber später herausstellen, dass Verwechslungen stattfinden, so hätte der Bund immer noch das Recht, die Abänderung der Firma zu verlangen (vergleiche auch den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 2. Juni 1876 über die erwähnte Motion Fr e u l e r , Bundesbl. 1876, II, 994 ff.). Jetzt aber sei um so eher von einer solchen Forderung abzusehen, als eine ganze Reihe anderer Privatgeschäfte dieselbe Bezeichnung in ihrer Firma haben, ohne dass sie beanstandet worden wäre, so z. B. ,,Schweizerische Uniformenfabrik"' (in Bern) ; ,,Schweizerische Kreditanstalt" (in Zürich) ; ,,Schweizerische Volksbanka (in Bern) ; ,,Schweizerische Gipswerkea (in Basel); ,,Schweizerische Eisenbahnbanka (in Basel); ,,Schweizerische Hypothekenbank"1 (in Solothurn) ; ,,Banque suisse pour le commerce étranger" (in Genf).

12 Nebenberufe.

Auf Wunsch eines Departements hat sich das Finanzdepartement dahin ausgesprochen, dass nach seiner Ansicht die Stelle eines Zensors oder Rechnungsrevisors einer Bank nicht als unvereinbar mit einer eidgenössischen Beamtung im Sinne der bundesrätlichen Verordnung vom 21. Februar 1899 anzusehen sei, wohl aber diejenige eines Vorsitzenden eines städtischen Elektrizitätswerkes. Ferner erscheine nach dem Wortlaut jener Verordnung der Betrieb eines öffentlichen Etablissements (Wirtschaft, Restaurant, Kaffeehalle u. s. w.) durch einen Beamten oder Angestellten oder die mit ihm in ungeteilter Haushaltung lebenden Familienglieder als unstatthaft.

MOnzwesen.

Münzprägungen der Republik San Marino.

Durch- Vermittlung Italiens hat die Republik San Marino die Staaten der lateinischen Münzunion neuerdings um Bewilligung zur Ausgabe von Silberscheidemünzen im Betrage von Franken 60,000 ersuchen lassen.

Wie schon im Jahre 1896 erklärten wir uns in einer an den französischen Botschafter in Bern gerichteten Note damit einverstanden, dass Italien zur Prägung von Fr. 60,000 in Silberseheidernünzen für die Republik San Marino ermächtigt werde unter der Bedingung, dass diese Summe auf Rechnung des italienischen Kontingents gestellt werde und Italien sich verpflichte, im Falle einer Auflösung der Münzunion diese Münzen gleich wie die seinigen zurückzuziehen. Diese letztere Bedingung soll indessen nur dann Gültigkeit erhalten, wenn Italien bezüglich seiner Silberscheidemünzen wiederum den übrigen Staaten der Münzunion gleichgestellt würde.

Prägung von Silberscheidemüntsen durch Italien.

Die italienische Regierung hat ferner der französischen .Regierung zu Händen der übrigen Münzstaaten zur Kenntnis bringen lassen, dass sie eine Prägung von neuen Silberscheidemünzen für eigene Rechnung im Betrage von Fr. 10 Millionen vorzunehmen gedenke, wodurch die Totalsumme der von Italien emittierten Silberscheidemiinzen auf 215,400,000 Lire gebracht

13 würde. Mittels'Note ari die französische Botschaft in Bern haben wir von dieser Mitteilung Akt genommen.

Da durch die bestehenden Verträge Italien zur Ausgabe von Silberscheidemünzen für einen Gesamtbetrag von Franken 232,400,000 ermächtigt ist, so hat es sein Kontingent damit noch nicht erschöpft.

Bekanntmachungen betreffend

ausländische Banknoten.

Wie schon früher hat das Finanzdepartement auch im Berichtsjahre das schweizerische Publikum durch Bekanntmachungen im Bundesblatt (1906, Bd. I, S. 182, 212 und 241) und Handelsamtsblatt (1906, S. 92, 126 und 178) auf einen Erlass der italienischen Behörden aufmerksam gemacht, wonach der gesetzliche Kurs der Noten einiger italienischer Emissionsbanken in Italien bis zum 31. Dezember 1906 verlängert wurde. Diese Bekanntmachung wurde den Regierungen der Kantone Graubünden, Tessin und WalKs zu gutfmdender Verbreitung auf dem Gebiete ihres Rantons zugestellt.

Annahme fremden Geldes.

Ein Bürger aus einem Kanton an unserer Nordgrenze hatte sich darüber beschwert, dass ein Beamter, der mit der Auszahlung der Lehrergehalte beauftragt sei, jeweilen einen Teil dieser Gehalte^in d e u t s c h e r Währung auszurichten pflege.

Dem Beschwerdeführer wurde im wesentlichen geantwortet, Niemand sei gehalten, fremde (d. h. nicht aus Staaten der Münzunion stammende) Münzen an Zahlungsstatt anzunehmen.

Die Einfuhr der italienischen Silberscheidemünzen sei verboten. Lohnauszahlungen in fremdem Gelde an Fabrikarbeiter können nach Massgabe des Fabrikgesetzes geahndet werden.

Immerhin sei es nach Art. 97 des schweizerischen Obligationenrechts zulässig, die Erfüllung eines Vertrages in fremder Münze auszubedingen. Es werde angezeigt sein, bei der Beratung des schweizerischen Strafgesetzbuches oder bei einer allfälligen Revision des Münzgesetzes Bestimmungen zum Schütze der einheimischen Zirkulation aufzustellen. Da niemand gehalten sei, nicht kursfähige Münzen anzunehmen, wenn er sich nicht etwa durch Vertrag dazu verpflichtet nahe, so sei es am einfachsten, die Annahme des d e u t s c h e n Geldes zu verweigern und, wenn

14 nötig, bei der zuständigen k a n t o n a l e n Behörde Klage zu führen, da es sich im vorliegenden Falle um einen Missbrauch seitens eines k a n t o n a l e n Beamten handle.

Spanische Falschmünzer.

Im Berichtsjahre gelang es der spanischen Polizei, in Barzelona eine Bande aufzuheben, welche die Falschmünzerei fabrikmässig betrieb. Diese Falschmünzer hatten u. a. auch schweizerische Zweifrankenstücke mit der Jahreszahl 1894 angefertigt.

Die erstellten falschen Münzen wurden durch Zwischenpersonen, namentlich in Frankreich, in den Verkehr gebracht. Mittels Bekanntmachung im Bundesblatt (1906, III, 480, 716 und 859) und Handelsamtsblatt (1906, 834 und 850) wurde das Publikum zur Vorsicht gemahnt.

Gleichzeitig wurden durch Vermittlung unseres Justiz- und Polizeidepartements die obigen Tatsachen und die Namen sowohl der in Spanien verhafteten Falschmünzer als auch diejenigen der mit dem Vertrieb der Münzen in Frankreich beauftragten Individuen den kantonalen Polizeibehörden zur Kenntnis gebracht.

Münzkommissariat.

Im Berichtsjahre wurden kontrolliert: 20 Münzwerke Goldmünzen.

25 .n Silbermünzen.

50 ,, Nickelmünzen.

15 .n Kupfermünzen.

Das Ergebnis war folgendes : MUnzsorte.

Zwanzigfrankenstücke Zweifrankenstücke Einfrankenstücke Halbfrankenstücke .

Zwanzigrappenstücke Zehnrappenatücke Fünfrappenstücke Zweirappenstücke Einrappenstücke .

Mittlerer Feingehalt.

Tausendstel.

.

.

.

.

899,8 834,2 835,5 835,8 -- -- -- -- --

Abweichungen im Feingehalt Mittleres im G
Gewicht. mehr, weniger.

weniger' Tausendstel. Tausendstel.

gr.

gr.

gr.

-- 0,2 6,4485 0,0031 -- 0,8 -- 9,9935 · -- 0,0065 4,9950 0,5 -- -- 0,0050 -- -- 2,4978 0,8 0,0022 -- -- 3,9958 -- 0,0042

3,0052 1,9964 2,4955 1,4930

-- -- -- --

-- -- -- --

0,0052 -- -- 0,0036 -- 0,0045 -- 0,0070

15 Bei einem Münzwerk Einfrankenstücke war die erste Probe des Feingehalts ausserhalb der Toleranz gefallen: da aber die zweite Untersuchung Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften ergab, konnte das Münzwerk der Staatskasse nachträglich abgeliefert werden.

Alle übrigen Münzwerke befanden sich in bezug sowohl auf den Feingehalt als auf das Gewicht innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Für alles nähere über die Münzfabrikation wird auf den Bericht der Münzverwaltung verwiesen.

Liegenschaften.

A. Waffenplätze.

Thun.

Das verflossene Jahr kann im allgemeinen als ein befriedigendes bezeichnet werden. Bezüglich des Ertrages wird auf den Rechnungsbericht verwiesen. Am Ende des Jahres musste ein Pferd abgetan werden, ferner wurde ein Paar Ochsen zum Schlachten verkauft.

Ein kleines, im Berichtsjahre in der Gemeinde Übeschi angekauftes Anwesen wird als Wohnung für den dortigen Küher eingerichtet, wodurch der Bau eines kostspieligen Wohnhauses vermieden werden kann.

Herisau-St. Gallen.

Die Bewirtschaftung des Waffenplatzes nahm einen normalen Verlauf. Die Wiederinstandstellung der vom Hochwasser im Herbst 1905 stark beschädigten Ufer des Gründenbaches verursachte in den ersten Monaten des Berichtsjahres viel Arbeit.

Da vor dem 1. Oktober 1906 weder von Seiten der Verwaltung noch von Seiten der Pächter eine Kündigung erfolgte, sind die Pachtverträge über die Güter am Hafnersberg für fünf Jahre vom 31. März 1907 hinweg stillschweigend erneuert worden.

Frauenfeld und Bière.

Keine Bemerkungen.

16 ScUessplatz im Sand.

Der Bundesrat hat unterm 13. März 1906 beschlossen, die Schutzzone des Schiessplatzes zu erweitern, und hat zu diesem Behufe das Finanzdepartement ermächtigt, die in einem von einem Fachmanne ausgearbeiteten Projekte bezeichneten Waldparzellen nebst noch einigen andern Waldungen wenn möglich freihändig zu erwerben.

Im Laufe des Berichtsjahres konnten zwei Kaufverträge abgeschlossen werden. Für die aus diesen Kaufgeschäften resultierenden Ausgaben ist der nötige Kredit von der Bundesversammlung in der verflossenen Dezembersession bewilligt worden.

Da die Besitzer der übrigen zu erwerbenden Parzellen teils zu viel fordern, teils überhaupt nicht auf Kaufsverhandlungen eintreten wollen, wird wahrscheinlich zum Mittel der Zwangsenteignung gegriffen werden müssen.

Übrige Liegenschaften.

Hier ist nur zu bemerken, dass das Gebäude Nr. 8 an der Bundesgasse in Bern an die Schweizerische Nationalbank vermietet worden ist bis zum Zeitpunkt, wo diese ein eigenes Bankgebäude in Bern erstellt haben wird.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der'Personalbestand hat sich im Jahre 1906 nicht geändert.

Dagegen sind auf Wiederbeginn der neuen Amtsperiode die Revisoren II. Klasse, Herren J. Frauchiger und R. Kunz, und die Revisionsgehülfen, Herren E. Pochon und E. Hitz, infolge der regelmässigen Beförderung je in eine höhere Klasse mit entsprechender Gehaltsaufbesserung vorgerückt. --· Während der Dauer einer Amtsperiode sollen gemäss Bundesratsbeschluss in der Regel keine Beförderungen stattfinden.

Finanzkommission der Bundesversammlung.

Der Finanzkommission der eidgenössischen Räte und ihrer Delegation wurde der ständige Protokollführer zur Verfügung

17 gestellt. --Ausserdem musste jeweilen die gewünschte Auskunft in Rechnungssachen erteilt und bei Besichtigungen eidgenössischer Verwaltungen in und ausserhalb Berns das nötige Personal für besondere Arbeiten und Prüfungen mitgegeben werden. Verifikationen an Ort und Stelle unter Zuzug von Beamten der Finanzkontrolle wurden vorgenommen : bei der Materialverwaltung der Bundeskanzlei, bei der Kasse des Bundesgerichtes, beim hydrometrischen Bureau, bei den Befestigungen des St. Gotthard, bei den .Zollämtern in Verrières und Locle, bei der schweizerischen Versuchsanstalt für Obst-, Wein- uud Gartenbau in Wädenswil und beim Hengsten- und Fohlendepot in Avenches.

Postulat der eidgenössischen Räte (Nr. 589).

Am 20. Dezember 1901 hat die Bundesversammlung folgendes Postulat angenommen : ,,Der Bundesrat ist ersucht, eine Revision der gesetzlichen Vorschriften über die Reiseentschädigungen für den Bereich der gesamten Bundesverwaltung in Erwägung zu ziehen.a In Ausführung dieses Postulats hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, alle in Kraft bestehenden Verordnungen und Beschlüsse betreffend die Taggelder und Reiseentschädigungen der Bundesverwaltung -- es waren deren mehr als zehn --· ·einer gründlichen Durchsicht zu unterziehen und eine neue Vorlage auszuarbeiten.

Das Finanzdepartement stellte einen bezüglichen Entwurf bereits 1905 fertig, hielt es aber für angezeigt, denselben so lange zurückzubehalten, bis das Postulat Nr. 564, vom 6. Oktober 1899, betreffend Reiseentschädigungen der Mitglieder der Bundesversammlung, von den eidgenössischen Räten erledigt sei.

Nachdem dies am 20. Juni 1906 geschehen, legte das Finanz·departement seinen Entwurf: r Verordnung betreffend die Tag.gelder und Reiseentsehädigungeu der Kommissionsmitglieder, Experten, eidgenössischen Beamten und Angestellten", dem Bundesrate zur Prüfung und Genehmigung vor.

Dabei ging man von der Ansicht aus, dass die neue Verordnung der Bundesversammlung nicht zur Beschlussfassung, -sondern nur zur Kenntnisnahme vorzulegen sei, indem es sich ·ausschliesslich um die Aufstellung von Administrativ Vorschriften .handle, deren Erlass in die Kompetenz des Bundesrates falle.

Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. III.

2

18

Bei der Ausarbeitung des Entwurfs ging man von dem Grundsätze aus, es sollen die durch den Aufenthalt ausserhalb des Wohnortes verursachten Auslagen vollgenügend ersetzt, nicht aber solle eine Quelle für Nebeneinnahmen eröffnet werden.

Am 3. Juli 1906 hat der Bundesrat dem Entwurfe seine Genehmigung erteilt, mit Wirksamkeit vom 1. August 1906 ab.

Die neue Verordnung ist in der Amtlichen Sammlung, Band XXII, Seite 392, publiziert.

Anschliessend an die neue Reiseentschädigungsverordnung vom 3. Juli 1906 hat der Bundesrat auch das ,,Reglement über die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder der Lehrerschaft des eidgenössischen Polytechnikums" einer Revision unterziehen und den jetzigen Verhältnissen entsprechend abändern lassen. Unterm 28. Dezember 1906 genehmigte er dann das Reglement in der neuen Fassung.

Damit ist nach unserer Annahme das Postulat ,,Nr. 58!-} Reiseentschädigungen" erledigt.

Vorgängige Kontrollierung der Budgetkredite.

Alle von den anweisenden Behörden ausgestellten Zahlungsmandate wurden zunächst von der Finanzkontrolle auf die Budgetmässigkeit der G-eldbezüge und Geldverwendungen geprüft und in die zu diesem Zwecke eigens geführten Bücher eingetragen.

Richtig befundene Mandate wurden, mit dem Visum versehen, der eidgenössischen Staatskasse zur Auszahlung übermittelt, zu Erinnerungen Anlass gebende den anweisenden Stellen zur Rückäusserung und Berichtigung zugestellt. Es sei hier erwähnt, dass der eidgenössische Staatskassier überhaupt keine Gelder aus der Bundeskasse ausfolgen darf, die sich nicht auf ein von der Finanzkontrolle visiertes Mandat stützen.

Die Gesamtzahl der vom 1. Januar bis 31. Dezember 1906 von den Departenienten, der ßundeskanzlei und dem Bundesgericht auf die eidgenössische Staatskasse ausgestellten Zahlungsmandate beläuft sich auf 6944 mit einer Ausgabensumme von Fr. 369,545,573.20.

Davon entfallen :

19 Franken

Mandate

a. auf das eigentliche Budget der Bundesverwaltung .

(1905) ö. auf die Betriebsanstalten (im Voranschlag aufgeführt, aberinder Additionnichtmit gezählt)

4504 mit 133,780,790. 44 (4382)

,,

(122,710,558. 10)

254

ti

(1905) c. auf Kapitalrechnung (nicht

(257)

:>

20,607,992. 3l (16,328,003. 04)

budgetierte Ausgaben) . .

(1905)

2186 (2071)

·il u

215,156,790. 45 (165,320,875. 57)

Total (1905)

6944 mit 369,545,573. 20 (6710) ,, (304,359,437. 31)

Hiernach hat die Zahl der ausgestellten Zahlungsmandate um 234 Stück, die Summe der Budgetausgaben um rund 11,100,000 Pranken, diejenige der Betriebsanstalten um Fr. 4,300,000 und jene des Kapitalverkehrs um Fr. 49,800,000, die Totalausgabe also um rund Fr. 65,200,000 gegenüber dem Kalenderjahr 1905 zugenommen.

Die Vermehrung beim ,,Budget" ist, ausser den im Geschäftsbericht pro 1905 bereits erwähnten Ursachen, zurückzuführen auf die periodische Gehaltsaufbesserung der Beamten und Angestellten, die Mehraufwendung für Amortisation der Staatsschuld, auf wachsende Ansprüche einiger Verwaltungsabteilungen, wie z. B. seitens der Direktion der eidgenössischen Bauten, des Handelsdepartements für die Ausstellung in Mailand, des Landwirtschaftsdepartements für Rindviehzucht und Massnahmen gegen Schäden der landwirtschaftlichen Produktion, auf erhöhte Rohmaterialienpreise und Einfuhrzölle bei den Linienmaterial- und Apparatenanschaffungen der Telegraphenverwaltung etc.

Die Zunahme der Ausgaben für die ,,Betriebsanstaltena ist wie letztes Jahr in der Erweiterung der Anlagen zwecks Förde · rung und Vermehrung der Produktionsfähigkeit begründet.

Die Ausgabenvermehrung auf der Rubrik ,,Kapitalrechnung'*'erklärt sich insbesondere durch stark vermehrten Umsatz bei den Kreispoststellen infolge Einführung des Postcheck- und Giroverkehrs, durch die Zunahme des Postabrechnungsverkehrs mit dem Auslande und endlich durch bedeutend vermehrten Umsatz in den Wertschriftenankäufen für verschiedene Spezialfonds.

20 Revision der Rechnungen.

Sämtliche Rechnungen und Belege der Bundesverwaltung und der ihr zur Aufsicht unterstellten Administrationen, sowie diejenigen des Bundesgerichtes, gelangten innerhalb der vorgesehenen Fristen zur Oberrevision, mit Ausnahme der Rechnungen der Militärwerkstätten (Konstruktionswerkstätte, Kriegspulverfabrik, Munitionsfabriken und Waffenfabrik). Durch die Neubewaffnung der Artillerie und die Vermehrung der Munitionsbestände sind die Arbeiten in der Rechnungsführung der eidgenössischen Regiewerkstätten in einer Weise vermehrt worden, dass es der Militärverwaltung zur Unmöglichkeit wurde, die Rechnungen zur vorgeschriebenen Zeit abzuliefern. Diesem Umstände Rechnung tragend, haben Militär- und Finanzdepartement vereinbart, dass während der Dauer des ausserordentlichen Betriebes an dem Termin von il/t Monaten zur Ablieferung der Rochnungen der Militärwerkstätten nicht streng festzuhalten sei. Das hat nun naturgemäss zur Folge, dass die Schlussreciinungen dieser Anstalten bis zum Zeitpunkt, wo die Rechnungen eines Verwaltungsjahres den Prüfungskommissionen der eidgenössischen Räte vorgelegt werden sollen -- erste Woche des Monates Mai --- noch nicht revidiert sein können.

Laut Revisionskontrollen gelangten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1906 zur Prüfung und wurden revidiert: a. Vom Jahre 1905 : Monatsrechnungen 121 Quartalrechnungen 43 Militärkomptabilitäten 176 Jahresrechnungen 104 Inventare 66 510 b. Vom Jahre 1906: Monatsrechnungen 369 Quartalrechnungen 68 Militärkomptabilitäten 115 Jahresrechnungen .

-- Inventare -- 552 Total 1062 Rechnungen mit insgesamt 547,113 Rechnungsbelegen, gegenüber 517,522 im Vorjahre.

21

Für die Revision der Rechnungen ist das Regulativ für die eidgenössische Finanzkontrolle vom 24. Februar 1903 massgebend.

Im ganzen wurden 972 Bemerkungen etc. aufgestellt, die ihre Erledigung wie folgt fanden: a . durch d i e Finanzkontrolle . . . . 9 0 5 Bemerkungen b. _, das Finanzdepartement . . .

25 ,, c.

,, den Bundesrat 3 V) d. pendent 39 ., Total 972 Bemerkungen Die über den Befnnd jeder einzelnen Rechnung aufgenommenen Revisionsprotokolle, auf welche hier bezüglich der Details verwiesen wird, liegen bei der Finanzkontrolle aufbewahrt und stehen zur Verfügung der Finanzkommissionen der eidgenössischen Räte.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Diese hat durch die Finanzkontrolle zu erfolgen.

Der Dienst für das 3°/o Anleihen von 1890 im Betrage von Fr. 69,333,000 (Schweizerische Eisenbahnrente) ist am 30. August 1906 von der eidgenössischen Staatskasse an die Verwaltung der schweizerischen Bundesbahnen übergegangen und sind dieser die bezüglichen Bücher und Akten ausgeliefert worden.

Vom 3 °/o Anleihen von 1897 von Fr. 24,248,000 fand am 8. September 1906 die erste Auslosung statt und wurden auf 31. D e z e m b e r 1906 398 Obligationen à Fr. 1000 zur Rückzahlung ausgelost.

Beim 3 % Anleihen von 1903 von Fr. 70,000,000 be ginnen die Rückzahlungen erst vom Jahre 1913 hinweg.

Vom 3Y2o°/o Anleihen von 1894, welches auf 31. März 1904 zur Rückzahlung gekündet war, waren laut letztjährigem Geschäftsbericht auf Ende 1905 noch nicht eingelöst Fr. 27,000 Davon gelangten im Jahr 1906 zur Einlösung ,, 25,000 Bleiben somit noch ausstehend D e p o t c e r t i f i k a t e wurden Für Titel des 3% Anleihens Fr. 293,000 Kapital in 293 Titeln Für Titel des 3% Anleihens Fr. 384,000 Kapital in 768 Titeln

Fr.

2,000

folgende ausgestellt: von 1897: 5 Certifikate für ohne Couponsbogen.

von 1903: 14 Certiiikate für mit Couponsbogen.

22

Dagegen wurden zurückgezogen und die bezüglichen Titel den Inhabern wieder zugestellt: 3% v o n 1897: 4 Certifikate für Fr. 300,000 Kapital in 300 Titeln ohne Couponsbogen.

3% v o n 1903: 2 Certifikate für Fr. 114,000 Kapital in 228 Titeln mit Couponsbogen.

Ausserordentliche Revision der Kassenbestände und Bücher der Hauptkassen.

Als kontrollierende Behörde des gesamten Rechnungswesens der Eidgenossenschaft hat das Finanzdepartement die Oberaufsicht über die Hauptkassen des Bundes.

Um sich zu versichern, dass die Beamten, welchen die Führung einer Hauptkasse anvertraut ist, ihren Verrichtungen pünktlich nachkommen, hat das Finanzdepartement von Zeit zu Zeit Kassenuntersuchungen anzuordnen. Als Organ dient ihm hierzu die Finanzkontrolle.

Im Jahre 1906 wurden unvermutet revidiert: a. die 6 Hauptzollkassen und die 11 Kreispostkassen; b. sämtliche eidgenössischen Kassen, welche mit der Bundeskasso im direkten Geldverkehr stehen. Dazu kamen die an Verwaltungen und Abteilungen der Departemente zur Bestreitung der Verkehrserleichterung gewährten ständigen Barvorschüsse und der Kassenbestand eines Zollamtes.

Im ganzen wurden 78 Kassen und Barvorschüsse verifiziert.

Über das Resultat der Kassenuntersuchungen ist jeweilen ein Verbalprozess aufgenommen und dem Finanzdepartement für sich und zu Händen desjenigen Departements, zu welchem die Kasse gehört, eingereicht worden.

Am Tage der Vornahme der unvermuteten Revisionen lagen in den wegen ihres grossen Geldverkehrs in erster Linie in Betracht fallenden Hauptzoll- und Kreispostkassen folgende Bestände :

23 Hauptzollkassen

Basel . . .

Schaffhausen Chur . .

Lugano Lausanne .

Genf . .

Total

Fr.

359,721. 15 211,822. 62 179,374. 01 283,508. 72 168,188. 96 360,703. 09

1,563,318. 55

Kreispostkassen Genf . .

Lausanne .

Bern .

Neuenburg Basel . .

Aarau . .

Luzern Zürich .

St. Gallen Chur . .

Bellinzona

.

.

.

.

.

.

.

Fr.

135,157. 68 1,226,986. -- 1,068,063. 09 440,010. 66 320,234. 52 259,061. 35 451,055. 29 410,124. 11 165,296. 62 690,087. 32 294,229. 10 5,460,305. 74

Der Sollbestand fand sich, belanglose Differenzen abgerechnet, in Barschaft und regelrecht nachgewiesenen Vorschüssen vor.

Für die Details wird auf die Verbalprozesse verwiesen.

Revision der Inventare an Ort und Stelle.

Im Berichtsjahre wurden wieder eine Reihe von Inventarbeständen der Bundesverwaltung unvermutet revidiert.

Bezüglich der Details dieser Revisionen wird auf die bei ·der Finanzkontrolle liegenden Protokolle verwiesen.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Den bestehenden Vorschriften gemäss wurde die Kontrollierung der ßundeskasse nach zwei Richtungen hin ausgeübt: in Bezug auf die Buchungen und in Bezug auf das Vorhandensein der Soll-Geldbestände.

Die Prüfung der Buchungen war eine tägliche und geschah für die Einnahmen auf Grund der eingelangten Zahlungsavise und sonstigen Nachweisungen und für die Ausgaben auf Grund der von den Departementen etc. ausgestellten Zahlungsmandate.

Die Führung der Bücher ist als eine richtige und ordnungsgemässe befunden worden.

Die Verifikation der Geldbestände fand monatlich statt, und zwar achtmal in ordentlicher Weise, je am letzten Tage im Monat und, als dieser auf einen Sonntag fiel, am Tage vorher, und viermal unvermutet. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht aber die Geldbestände, welche jeweilen bei diesen Verifikationen in der Bundeskasse lagen :

Vorhandene Geldsorten.

Datum des Kassensturzes

Banknoten

Gold

Silber

Nickt 1

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

(O

*-

Kupfer

Appoint

Geldwerte Effekten

Insgesamt

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

31. Januar . .

7,302,010. -- 1,511,605.60 4,143,086. 85 167,210. 10

1,465. 41 199. 77 1,583,900. 85 14,709,478. 58

28. Februar

.

1,313,510.-- 1,185,856.80 6,015,881. 08 132,670. 75

1,119.94 333. 61

15. März

. .

1,468,610. -- 1,206,134. 50 6,048,917. 88 119,442. --

30. April

. .

2,058,150. --

81. Mai .

. .

14. Juni

. .

2,055.860. -- 1,142.531.20

31. Juli .

. .

1,823,760. --

954,845. 70 3,926,929. 20 158,562. 60

3,128. 66 157. 46

666,311.83

7,533,695. 45

3. August . .

2,283,650. --

997,780. 40 3,916,224. 60 140,980. --

3,037. -- 321.51 1,680,197. 64

9,022,191. 15

2,475,750. --

518,864.05 1,692,375. 02 124,666. 35 10,231.15 159. 08 2,323,930. 31

7,145,975. 96

.

1,673,000. --

722,183. 90 2,270,342. 36

82,132. 45

7,444. 44 215.46 1,199,197. 78

5,954,516. 39

30. November .

1,724,244. 05

530,800. 85 2,955,177. 43

83,180. 45

4,212.09 237. 60 1,725,946. 96

7,023,799. 43

17. Dezember .

3,323,204. 12

739,180. 45 3,487,689. 37

79,680. --

3,789. -- 322. 99 2,315,285. 56

9,949,151. 49

29. September 31. Oktober

526,984. 99

9,175,357. 17

952.-- 403. 19 1,437,809. 92 10,282,269. 49

493,052. 70 4,530,148. 73

95,057. 10

327. 64 268. 57 1,535,586. 41

8,712,591. 15

940,650. -- 1,302,541.50 4,571,201. 77

76,437. 55

94. 19 260. 67 1,510,456. 90

8,401,642. 58

92,720. --

194.-- 270. 11 1,811,035. 74

9,466,507. 84

4,363,896. 79

25

Sowohl bei den ordentlichen als den unvermuteten Kassenstürzen ist jeweilen die Übereinstimmung des Buchbestandes mit dem Geldbestande festgestellt worden.

Ausser den oben angeführten Geldbeständen ist im Gewölbe der Bundeskasse eia Betrag von 10 Millionen Franken in Goldmünzen niedergelegt. Diese Goldreserve wird in zwei besoudern Behältnissen, unter gemeinschaftlichem Verschlüsse des Vorstehers des Finanzdepartements und der Finanzkontrolle, aufbewahrt.

Das Gewölbe steht dagegen unter dem alleinigen Verschlüsse des eidg. Staatskassiers.

Wechsel- und Bankdepositen.

Es wurden an Wechseln diskontiert und passierten das Visum der Finanzkontrolle: Fr. 1,512,622.80 à 31/2 % ,, 4,808,667. 10 ,, 35/s ,,

,, ,, ,, ,,

860,659.90 1,848,123.80 128,300.-- 1,318,833.30

·n

. 500,000. -

,, ,, ,, ,,

3»/* fl 39/i6 ., 37/s -, 4 .,

,, 4V,

.^

Fr. 10,977,206. 90 Das mittlere Anlagekapital beträgt Fr. 3,094,651.40; 'der Durchschnittsertrag, auf die Dauer der Anlage berechnet, beläuft sich auf 3,72 °/o.

Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestand war folgender: am 1. Januar Fr. 4,164,349. 05 ,, 1. Februar , 3,800,172.90 .. 1. März .', 7,105,804.-- v 1. April ,, 6,252,804.-- ., 1. Mai ,, 4,132,167.-- .', 1. Juni ,, 2,601,069.60 ,, 1. Juli ,, 2,601,069.60 .', 1. August ,, 2,537,782. 30 ,,, 1. September .n 605,000.-- .', 1. Oktober , 1,623,333.30 .', 1. November ^ 2,123,333.30 ,, 1. Dezember ,, 1,518,333.30 ,, 31. Dezember ,, 1,518,333.30

26

Den höchsten Bestand erreichte das Wechselportefeuille am 1. März mit Fr. 7,105,804, den kleinsten Bestand weist der 1. September auf mit Fr. 605,000.

Das durchschnittliche Anlagekapital überschreitet dasjenige des Vorjahres um zirka Fr. 800,000 (Fr. 3,094,651. 40 gegen Fr. 2,232,224. 45). Auch der Ertrag ist höher, nämlich Fr. 115,154. 65 gegen Fr. 80,986. 67 im Vorjahre, was in %, auf die Dauer der Anlage berechnet, nur einen kleinen Unterschied macht, nämlich 8,72 % gegen 3,628 %> also zirka l %o.

Es mag dies seine Erklärung dadurch finden, dass in d e n l e t z t e n M o n a t e n des J a h r e s , bei steigendem Diskonto, der Portef'euillebestand ein verhältnismässig kleiner war und keine neuen Diskontierungen von Belang mehr stattfanden.

In den Monaten Juni und Dezember fanden keine Bewegungen im Wechselkonto statt, d. h. es wurden weder Wechsel diskontiert, noch gab es fällige Wechsel einzukassieren.

Der Stand der zinstragend angelegten eidgenössischen Gelder bei den beim Bunde akkreditierten Banken belief sich Ende 1906 auf Fr. 4,812,655. 10, was gegenüber dem Vorjahre einer Verminderung von Fr. 52,212. 55 gleichkommt.

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Die der Finanzkontrolle durch die Vollziehungsverordnuug zum Bundesgesetz · vom 18. Dezember 1891 betreffend Errichtung einer eidgenössischen Wertschriftenverwaltung vom 25. Januar 1895 zugedachten Funktionen vollzogen sich ohne zu Bemerkungen Veranlassung zu geben. Laut Verbalprozess haben im Berichtsjahre 39 Scbrankverhandlungen stattgefunden.

Die gemäss bundesrätlicher Vorschrift vom 2. November 1875 alljährlich vorzunehmende Nachzählung sämtlicher Titel und Couponsbogen ergab Übereinstimmung mit den unabhängig von der Wertschriftenverwaltung geführten Lagerbüchern durch die Finanzkontrolle, welch letztere stets à jour gehalten werden.

Die Kontrolle über die fälligen Zinsen und den Ertrag ron verkauften oder ausgelosten Titeln konstatierte den richtigen und rechtzeitigen Eingang derselben.

Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Die bezüglichen Arbeiten haben in vorschriftsgemässer Weise stattgefunden. Bei der Verifikation von Notenformularen, Kupferdnickblanketten etc. kamen Differenzen nicht vor. Die Revision

27 der Bücher ergab verschiedene Fehler, welche jedoch ihre sofortige Berichtigung fanden.

Mit der Verifikation von Interimsnoten für die schweizerische Nationalbank konnte im Dezember begonnen werden. Die Stückzahl fand sich richtig vor. Die Fortsetzung dieser Arbeit fällt in das Jahr 1907. Zur Bewältigung der sehr umfangreichen Verifikation sah man sich genötigt, neben der Abordnung eines zweiten Beamten noch eine Aushülfe anzustellen.

III.|Banknotenkontrolle.

Mit der Jahreswende 1906/07 hat das Inspektorat der Emissionsbanken seine 24. Geschäftsperiode hinter sich und schliesst damit voraussichtlich den letzten vollen Jahrgang seiner, ausschliesslich auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Banknoten vom 8. März 1881 beruhenden Tätigkeit, denn im Laufe des begonnenen Jahres 1907 soll sein Wirkungskreis erweitert, es soll der Abteilung neben der bisherigen, ihr während der dreijährigen Notenrückzugsperiode noch verbleibenden Aufgabe der Überwachung der heutigen Emissionsbanken, die weitere Funktion der Kontrolle des in der Organisation begriffenen zentralen Noteninstitutes übertragen werden.

Selbstredend wird die Abteilung den neuen, ihr zufallenden Obliegenheiten nicht ohne eine entsprechende Personalvermehrung und ohne eingreifende Änderungen in der Organisation genügen können, denn der Rückzug von über 2,600,000 Stück Noten im Gesamtwert von 2443/4 Millionen Franken innert einer relativ kurz zusammengedrängten Frist dürfte dem Inspektorat, zufolge der damit verbundenen zeitraubenden Kontrollarbeiten, während annähernd dreier Jahre allein schon eine 'ganz wesentliche Arbeitsvermehrung bringen.

Personelles.

Im Bestand des definiti v? angestellten Personals ist keine Änderung zu verzeichnen. Dagegen hat sich das Inspektorat der Emissionsbanken zufolge der ihm vom Departement übertragenen verschiedenen Arbeiten für die Organisation der schweizerischen Nationalbank, wie namentlich die Durchführung der Aktiensubskription und -repartition, die Anordnungen für die Effektuierung der ersten Kapitaleinzahlungen, die Anfertigung der interimistischen Noten u. dgl. mehr, zu wiederholten Malen während des Jahres veranlasst gesehen, provisorische Aushülfs^ kräfte zur Bewältigung dieser Arbeiten herbeizuziehen.

28

Längere Zeit nahm insbesondere die Verifikation der Subskriptionsresultate in Anspruch. Da es sich um Namenaktien handelte, so mussten, um zu einem zuverlässigen Aktienregister zu gelangen, die Personalien jedes einzelnen Zeichners genau nachgesehen und geprüft werden. Die Zeichnungsstellen waren angewiesen, nach stattgehabter Subskription dem Departement nur die Eintragungslisten zuzustellen, die Zeichnungsscheine selbst aber zu behalten. Allein, da trotz genau erteilter Instruktionen die Listen vielfach mangelhaft und unzureichend ausgefüllt einlangten, so ergab sich daraus die Notwendigkeit, die Zeichnungsscheine ebenfalls einzufordern, um dieselben mit den Listen kollationieren zu können, was viel Zeit und Arbeit erforderte, indem nicht nur eine grosse Zahl der Personalangaben sich als unrichtig oder unvollständig erwiesen, sondern auch eine Anzahl Zeichner, entgegen der ausdrücklichen Bestimmung des Prospektes, bei m ehreren (bis zu fünf verschiedenen) Zeichnungsstellen subskribiert hatten und auch Nichtschweizerbürger, ungeachtet der strikten Vorschrift von Art. 7, AI. 2, des Bankgesetzes, durch einen Teil der Zeichnungsstellen zur Subskription zugelassen worden waren.

Alle diese Unregelmässigkeiten bedingten eine Menge von Korrespondenzen und verzögerten den regelmässigen Gang der Arbeit.

Mit der zweiten Jahreshälfte begannen die Arbeiten für die Anfertigung der Interimsnoten für die Nationalbank. Da die Noten erstmals schon als Papier, sodann in den weitern Phasen ihrer Erstellung noch einigemal einer genauen Verifikation zu unterziehen sind, so hätte. auch für diese Arbeit das geringe ständige Personal nicht genügt, und sind daher schon seit September einige Hülfskräf'te zu diesem Zweck eingestellt worden.

Die daherigen Auslagen fallen zu Lasten der Nationalbank.

Banken mit hinfälliger Emission.

Der Status der ausstehenden Noten der heute noch verbleibenden vier Banken mit hinfälliger Emission ist gemäss erhaltenen Ausweisen pro 1905 und 1906 der folgende: 1905

Eidgenössische Bank A.-G Bank in Glarus Leihkasse Glarus Banque populaire de la Broyé

. . . .

1906

Fr.

Fr.

54,800 54,750 29,150 29,140 2,590 2,590 820 820 87,360 87,300

Banknotenkontrolle.

Tabelle 1.

Stand der

Ordnungsnummer. !

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1908.

Eingezahltes

Firma.

Kapital auf Jahresschluß.

Fr.

1 2

3 4 5 fi 7 8

!

9

10

li 12 13 14 15 17 18 9,1 23 24 ?,fi 27 28 RO 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42

St. Gallische Kantonalbank . S t Gallen Basellandschaftliche Kantonalbank Liestal Kantonalbank von Bern Bern Zweig anstalten: Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer.

Banca cantonale ticinese Bellinzona Zweiganstallen ; Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in St. Gallen St Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé .

. .

. . Estavayer Thuraauisohe Kantonalbank Weinf'elden Zweig anstalten: Frauent'eld, Romanshorn, Amrisweil, Bischofszell.

Aargauische Bank . .

. .

. Aarau Toggenburgev Bank Lichtensteig Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen, Rapperswil.

Banca della Svizzera italiana . . Lucano Zweiganstalt: Locamo.

Thurgauische Hypothekenbank , . . .

.

. . Frauenfeld Zweiganstalten : Romanshorn, Kreuzungen, Weinfelden.

Qraubündner Kantonalbank . . .

Chur Luzerner Kantonalbank Luzern Zw eig anstalten : Willisau, Schupf heim, Snrsee.

Banque du Commerce Genf Appenzell A.-Rh Kantonalbank , .

. . . Herisau Bank iii Basel .

Basel Bank iu Luzern Luzern Zürcher Kantonalbank Zürich Zweiganstalten ; Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, Uster, Andelfingen, Bülach, Horgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Bank i n Sehaffhausen . . .

Schaff hausen Banque cantonale Mbour°ieoÌ8e Freiburg Banque cantonale vaudoise Lausanne Ersparniskasse d e s Kantons Uri". . . . . .

Altdorf Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . . Stans Banque cantonale neuchâteloise ,, Neuenburg Zweiganstalten: La Chaux-de- Fonds, Locle.

Banque commerciale neuchâteloise . . .

.

Neuenburg Schaffhauser Kantonalbank .

.

.

Schaffhausen G-larner Kantonalbank . . Glarus Solothurner Kantonalbank Solothurn Zweiganstalten: Ölten, Balsthal.

Obwaldner Kantonaibank .

Sarnen Kantonalbank Schwyz Schwyz Credito Ticinese Locamo Zweiganstalten: Lugano, Bellinzona.

Banque d e l'Etat d e Fribourg . . . .

. . .

Freiburg Zu^er Kan tonal bank Zug Banca Popolare di Lugano Lugano Basler Eantonalbank . . .

. . .

Basel Appenzell I.-Rh. Kantonalbank Appenzell

Total

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Fr.

Effektive Emission auf 31. Dezember 1906.

Deckungsart.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Fr.

Kantonsgarantie.

idem.

idem.

12,000000

14,000 000

10,000,000 20,000 000

3,000.000 20 000 000

14000 000 3,000,000 20 000 000

2,000,000

2,000,000

2,000,000

9,000,000 1 000 000 5,000,000

18,000 000 1 000 000 5 000,000

18.000,000 1 000 000 5 000,000

6 000 000 9,000 000

6 000 000 1,000.000

6 000 000 1,000 000

idem.

Wertschriften.

2,000,000

3 000,000

3 000,000

idem.

12.000,000

1 000 000

1,000000

idem.

2,000,000 3,000,000

4 000 000 6 000,000

4 000 000 6,000,000

12,000,000 2,000,000 16,000,000 8,000,000 20,000,000

24,000.000 3 000 000 24,000,000 5,000,000 30,000,000

24,000,000 3 000 000 24,000,000 5,000,000 30,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

3,000,000 2,400,000 12,000,000 750,000 500,000 4,000.000

3,500,000 1,500,000 12,000,000 1,500,'000 1,000,000 8,000,000

3,500,000 1,500,000 12,000.000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

Wertschriften.

idem.

Kantonsgarantie.

idem.

idem, idem.

4,000 000 1,500 000 1,500,000 5,000.000

8 000 000 2 500 000 2,500,000 5 000 000

8 000,000 2 500 000 2,500,000 5,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Kantonsgarantie.

idem.

idem.

500 000 1,500,000 1,500,000

1 000 000 3,000,000 2,250,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

idem.

idem.

Wertschriften.

21,000,000 2,000,000 2 000 000 10 000 000 500,000

5 000,000 3,000,000 4 000 000 10 000,000 1,000,000

5,000,000 3,000,000 4,000,000 10,000,000 1,000,000

224,650.000

244,750,000

244,750,000

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

Kantonsgarantie.

idein.

Kantonsgarantie.

idem.

Wertschriften.

Kantonsgarantie.

idem.

29

Im Berichtsjahre sind somit noch für Fr. 60 dieser Noten zur Einlösung präsentiert worden gegen Fr. 50 im Vorjahre.

Vorstehende Ziffern sind in den nachfolgenden, ausschlicsslich die gesetzlich autorisierten Emissionsbanken beschlagenden Angaben und Tabellen nicht inbegriffen.

Stand der Emissionsbanken am 29. Dezember 1906.

Gesamtbetrag Anzahl der der einbezahlten Total der bewilligten Banken Kapitalsummen Emissionen Fr.

Fr.

Totalsumme der effektiven Emissionen Fr.

1905 1906

. .

36 211,957,000 244,750,000 244,750,000 . .

36 224,650,000 244,750,000 244,750,000 Wie vorstehende, der T a b e l l e I am Schlüsse des Berichtes entnommene Ziffern erzeigen, ist die Gesamtsumme sowohl der effektiven, wie der bewilligten Emissionen auf dem Maximalstande angelangt, was, nachdem das nämliche schon Ende 1905 deiFall gewesen, im Berichtsjahre in Anbetracht der noch gespannteren Geldverhältnisse nicht überraschen kann.

Der Gesamtbetrag des einbezahlten Kapitals hat sich seit Jahresschluss 1905 von Fr. 211,957,600 auf Fr. 224,650,000, somit um Fr. 12,692,400 gehoben. Es haben ihr Kapital erhöht : die ßasellandschaftliche Kantonalbank um . Fr. 6,000,000 ,, Banca cantonale ticinese um . . . . ,, 375,000 ,, Toggenburger Bank um ,, 317,400 ,, Thurgauische Hypothekenbank um . . ,, 4,000,000 ,, Bank in Luzern um ,, 2,000,000 Total Fr. 12,692,400 Die Summen der bewilligten Emissionen sind im abgelaufenen Jahre 1906 die nämlichen geblieben; sie betragen bei 9 Banken l-- 2 Millionen 16 ,, 2- 5 5 ,, 5-10 4 ,, 10-20 ,, 2 ,, 20-25 l Bank 30 ,, Die gesetzliche Maximalgrenze, d. h. der doppelte Betrag des eingezahlten Kapitals, ist von 12 Banken erreicht worden.

Die Ausscheidung der Banken nach der Art ihrer Deckung für den nicht durch Barschaft garantierten Teil von 60 °/0 ihrer Emission ergibt folgendes Bild:

30

Jahr

Anzahl der Banken

·A

Einbezahltes Kapital Fr.

des einbezahlten Kapitals



Bewilligt« Emission Fr.

des einbewilligten Emission

Deckungsart

1905 1906

22 134,750,000 63,o 22 140,750,000 62,,

146,500,000 59,9 l De^L.jÄ?

,!, 146,500,000 59,9 f TM£ TM,TM91181' j güriHinß.

1905 1906

10 10

36,207,600 42,900|(X)0

17,i 19^

1905 1906

4 4

41,000,000 41,000,000

19,s 74,000,000 30,2 Ì np£f£fvSnl,,, 18, 74,000,000 30,2 } ^ABì?

24,250,000 24.250ÌOOO

9,9 Ì ,... IL, Kaleßorie9,. f ^^SjjJ'1'T"

Die verschiedenen Kapitalerhöhungen haben etwelche Verschiebungen in den Prozentsätzen der einzelnen Kategorien herbeigeführt. Kategorie I verliert mit 62,? % 0,9 % und Kategorie III mit 18,2 l,i °/o zu gunsten von Kategorie II, welche dadurch auf 19,i °/o angestiegen ist.

Bei den kantonalen Depositenämtern waren von den 10 Banken mit Wertschriftenhinterlage an Titeln hinterlegt: Titel

Ende 1905 Im Laufe des Jahres wurden davon zurückgezogen

Schatzungswert

Stückzahl Fr.

15,847 14,631,497 1,705 1,569,027 14,142 · 548

13,062,470 1,567,622

so dass die Gesamthinterlage Ende 1906 bestand aus 14,690

14,630,092

und dagegen neu hinterlegt

Die Zahl der einzelnen Rückzüge belief sich auf 19, die der Neueinlagen auf 11. Diese Mutationen zusammen bildeten den Gegenstand von 19 Verbalprozessen gegen 21 im Vorjahre.

Die bisher an dieser Stelle gebrachten Angaben über die Zusammensetzung der Wechselportefeuilles der 4 Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb (KategorieIII) an den entsprechenden Inspektionstagen müssen diesmal wegfallen, da der Inspektor der Emissionsbanken im abgelaufenen Jahre durch die organisatorischen Arbeiten für die schweizerische Nationalbank anhaltend in Anspruch genommen und deshalb an der Vornahme der Inspektionen verhindert war.

31

Notenemission.

Die Notenemission- setzte sich am 29. Dezember 1906 aus folgenden Abschnitten zusammen : 16,701 Noten à Fr. 1000 = Fr. 16,701,000 oder 6,8 % 62,846 ,, ,, ,, 500 = ,, 31,423,000 fl 12,8 °/o 1,409,701 ,, ,, ., 100 = ,, 140,970,100 ., 57,6 % 1,113,118 ,, ,, ; 50 = ,, 55,655,900 ,, 22,8 % 2,602,366 Noten == Fr. 244,750,000 oder 100 % Die Prozentsätze erzeigen gegenüber denen des Vorjahres ganz unwesentliche Verschiebungen, was hauptsächlich daher rührt, dass im verflossenen Jahre weder Emissionsvermehrungen noch -Verminderungen stattgefunden haben.

Zurückgerufene Noten.

Als Gegenwert für die zurückgerufenen Noten wurden seinerzeit von den Banken der eidgenössischen Staatskasse einbezahlt: Fr.

für ausstehende Noten alten Typus 1,739,490. 07 ,, ,, ,, neuen ,, 3,987,550. -- Total 5,727,040.07 Von der Staatskasse wurden dagegen von diesen Noten bis zum 31. Dezember 1905 eingelöst : Fr.

an Noten alten Typus für . .

962,853. 65 ,, ,, neuen ,, ' ,, . . 3,838,150. -- 4,801,003. 65 und im Laufe des Berichtsjahres 1906: Fr.

an Noten alten Typus für 1,190 ,, ,, neuen ,, ,, 11,550 12,740. -- Im ganzen sind von diesen Noten bis Ende 1906 eingelöst worden 4,813,743. 65 Es sind somit davon noch ausstehend für. . .

913,296. 42 Von dieser Summe sind in den Jahren 1886 und 1888 Fr. 637,063. 45 nach Massgabe von Art. 52, Alinea 3, des Bank-

32

gesetzes vom 8. März 1881 dem schweizerischen Invalidenfonds einverleibt worden. Der Rest von Fr. 276,232. 97 bildet den ßuchsaldo der eidgenössischen Staatskasse auf den 31. Dezember 1906.

Vom Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die Staatskasse an erscheinen die zurückgerufenen Noten der Banken mit hinfälliger Emission nicht mehr in den statistischen Ausweisen über die Notenzirkulation der Emissionsbanken.

Die im Vorjahre 1905 von der Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten im Gesamtbetrage von Fr. 26,440 sind gemäss reglementarischer Vorschrift vom 13. Oktober 1885 im Laufe des Berichtsjahres vernichtet worden.

Anfertigung von Banknoten, a. für die Emissionsbanken.

Während der Berichtsperiode sind effektiv gedruckt und dea Banken fakturiert worden : 106,428 Formulare zu Noten à 50 Franken 109,757 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 10,300 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 300 ,, ,, ,, ,, 1000 ,, Total 226,785 Stück im Gesamtnominalwerte von Fr. 21,749,700 gegen 479,527 Formulare im Nominalwerte von Fr. 49,564,500 im Jahr 1905.

Die Abnahme der Bestellungen um mehr als die Hälfte des frühern Umfanges ist angesichts der begonnenen Organisation des Zentralinstitutes erklärlich, ja es ist sogar sehr anerkennenswert, dass die meisten der Banken ihre Reserven noch in diesem Masse ergänzten, um dem Verkehr während der Übergangsperiode noch eine einigermassen saubere Notenzirkulation zu sichern.

Da das Zustandekommen der Nationalbank bereits im Januar 1906 gesichert war, konnte von einer weitern Noteripapierbestellung im vergangenen Jahre Umgang genommen werden, indem für die Zwischenzeit noch ausreichende Vorräte vorhanden waren.

An Kupferdruckblanketten wurden dagegen der Verlagsanstalt Benziger & Cie. in Einsiedeln noch in Druck gegeben : 110,000 Stück zu Noten à 50 Franken.

33

Desgleichen wurden durch die Buchdruckerei Stämpfli & Cie.

in Bern noch mit dem typographischen Drucke versehen : 25,000 Formulare zu Noten à 50 Franken.

Auch wurden der nämlichen Firma noch 106,400 Formulare zu Noten à 50 Franken 109,700 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 10,300 ,, ,, ,, B 500 ,, 300 ,, ,, ,, ,, 1000 ,, zum Text-, Serien- und Nummerndruck übergeben.

Damit war der Bedarf für die von seite der Emissionsbanken noch zu erwartenden Bestellungen gedeckt, und es liess sich, als gegen Ende des ersten Semesters die Verhältnisse sich etwas geklärt hatten, voraussehen, dass vermutlich nicht mehr alles vorhandene Material für die Emissionsbanken Verwendung finden werde. Da nun aus später zu erörternden Gründen bereits beschlossen worden war, einstweilen von der Erstellung neuer d e f i n i t i v e r Noten für die Nationalbank abzusehen und dem Institut für die erste Zeit seines Bestehens nur I n t e r i m s n o t e n zur Verfügung zu stellen, welche mit dem nämlichen, bisher für die Noten der Emissionsbanken verwendeten Papier und den zum Teil gleichen Druckplatten erstellt werden konnten, so war die Möglichkeit gegeben, den überschüssigen Teil dieses Materials im Interesse der Nationalbank zu verwerten. So wurden denn von den Vorräten der Emissionsbanken Notenpapier und Kupferdruckblankette im Werte von Fr. 11,238 der Nationalbank abgetreten.

Dieser Betrag ist den Emissionsbanken gutgeschrieben und der Nationalbank belastet worden.

Was an Notenmaterial für die Emissionsbanken am 31. Dezember 1906 in den Kassen des Inspektorates noch vorhanden war, ist aus dem beim Inspektorate aufliegenden Inventar ersichtlich.

b. für die Nationalbank.

Da, nach der am 16. Januar 1906 durch den Bundesrat erfolgten Inkrafterklärung des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank vom 6. Oktober 1905 die Absicht bestand, behufs möglichst frühzeitiger Eröffnung der Bank deren Organisation nach Kräften zu fördern, musste unter anderm auch darauf Bedacht genommen werden, dem Institut rechtzeitig das nötige Quantum Banknoten zur Verfügung zu stellen.

Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. III.

3

34

Im Interesse der Nationalbank hätte es selbstredend gelegen, wenn sie gleich von Anfang an mit neuen d e f i n i t i v e n Noten hätte ausgerüstet werden können. Allein die Erstellung einer in allen Stücken neuen Note, die gleichzeitig den künstlerischen, wie den banknotentechnischen Anforderungen der Sicherheit gerecht werden soll, ist eine Aufgabe, die in einem Lande, das über kein eigenes ständiges Fachinstitut verfugt, nicht so prompt zu lösen ist, sofern man die einzelnen Arbeiten im Lande selbst ausführen lassen will. Hierfür braucht es, alles in allem gerechnet, immer mindestens l'/a bis 2 Jahre Zeit und diese stand im vorliegenden Falle nicht zur Verfügung. Die Erfahrungen mit den neuen Postmarken haben übrigens gezeigt, welchen Schwierigkeiten man bei der Ausführung solcher Arbeiten begegnet. Schon das Studium und die Feststellung des Systems d. h. der Grundideen für die Note, dürfen nicht überstürzt werden.

Noch schwieriger aber gestaltet sich die Auffindung von im Banknotenfach geübten Künstlern für die Zeichnung des Notenbildes und die Ausführung des Stiches. Das Wissen und Können der Fälscher mit ihren bisweilen vorzüglichen, der modernen Technik entlehnten Mitteln bedingt durchaus, dass nur ganz erstklassige Kräfte mit der Ausführung solcher Arbeiten betraut werden. Die für die Prüfung der Notenfrage einberufene Kommission war denn auch einstimmig der Ansicht, dass es ein Ding der Unmöglichkeit sei, schon für die Betriebseröffnung der Bank neue definitive Noten zu erstellen. Angesichts dieser Verhältnisse blieb dem Finanzdepartement keine andere Wahl, als zur Anfertigung von I n t e r i m s n o t e n zu schreiten. Nur auf diese Weise konnte ermöglicht werden, die Bank rechtzeitig in den Besitz des nötigen Quantums Noten zu setzen.

Es wurde beschlossen, für diese provisorischen Noten nicht nur das bisherige Papier, sondern auch die bisherigen Kupferdruckplatten und die Clichés für den Druck des Bildes der Rückseite und des Untergrundes der Vorder- und der Rückseite zu verwenden. Eine ideale Lösung der Frage bildet diese Art des Vorgehens allerdings nicht, denn abgesehen davon, dass das bisherige System unserer Noten, wenn auch noch kein ausgesprochen schlechtes, so doch immerhin ein etwas veraltetes ist, kann überdies auch das vorhandene Platten- und Clichématerial als kein gutes
mehr bezeichnet werden. Es muss dies hier erwähnt werden, doch soll damit nicht etwa gesagt sein, dass die nunmehr im Druck befindlichen Interimsnoten nicht noch als ganz anständig gute Noten bezeichnet werden können. Den Zweck werden sie vorübergehend

35 immerhin erfüllen, und es wird dadurch die nötige Zeit für die Anfertigung besserer definitiver Noten gewonnen.

Von einer Verffütuna' o o des vorerwähnten Platten- und Clichésmateriate durch die Nationalbank kann unseres Erachtens füglich abgesehen werden, da dasselbe für die Emissionsbanken nicht mehr verwendbar ist und behufs Erreichung der nötigen Druckfahigkeit ohnehin zum grössten Teil auf Kosten der Nationalbank galvanisch reproduziert werden musste.

Der Kupferdruck und die Vignette der Rückseite der Interimsnoten werden in der nämlichen Farbe wie für die bisherigen Noten, d. h. in grün für die 50 und 500 Franken, und in blau für die 100 und 1000 Franken Abschnitte ausgeführt. Der typographische Untergrund oder Überdruck dagegen wird der bessern Erkenntlichkeit der Note wegen, statt wie bisher in umbrabrauner Farbe, für die Fr.

50 Noten in orange, ., ,, ,, 100 ,, ,, hellblau, ; ,, ,, 500 ,; ; hellgrün, ,, ,, ,, 1000 ,, ,, rosa, gedruckt.

An Stelle der bisher in dem kleinen Rondell in der rechten obern Ecke der Noten eingedruckten Ordnungsrmmmer der Emissionsbanken tritt als zweites, noch deutlicher erkennbares Merkmal für die neue Note ein kleines weisses Kreuz im roten Feld, umgeben von einer Rosette in Ornamentstil ebenfalls in roter Farbe.

Für die Disposition des Textes blieb kein grosser, vor allem kein freier Spielraum.

ft* i .

Zufolge Verwendung der bisherigen Vignetteplatten für die Rückseite, welche nur die Wertzahl in Ziffern und Worten, deutsch, französisch und italienisch enthalten, war man für den übrigen oder eigentlichen Text nebst den Übersetzungen ausschliesslich auf den Textraum der Vorderseite angewiesen, der ein beschränkter ist. Bisanhin wurde der Notentext nur je in einer Sprache, in der des Landesteils der betreffenden Bank gedruckt. Mit der nunmehr erforderlichen Anbringung des Textes in den drei Landessprachen stiess man auf Schwierigkeiten. Um diesen zu begegnen, und um eine unästhetische Überfiillung des gegebenen Textraumes nach Möglichkeit zu vermeiden, wurde im Einverständnis mit den massgebenden Organen der Nationalbank beschlossen, den vollen Text nur in deutscher Sprache zu

36

drucken, die Übersetzungen dagegen auf die Firmabezeichnung und die Wertzeilen zu beschränken. Aus dem nämlichen Grunde liess man an Stelle des bisherigen Zahlungsversprechens nur einen Hinweis auf das Bankgesetz treten.

Für die definitive Note wird es möglich sein, eine günstigere Anordnung des Textes zu finden.

Die Textclichés wurden wegen Zeitmangel statt, wie eigentlich erforderlich, in Metall, nur in Holz geschnitten und galvanisch reproduziert.

Die Interimsnoten tragen die Unterschriften 1. des Präsidenten des Bankrates; 2. eines Mitgliedes des Direktoriums; 3. des Hauptkassiers der Bank.

Das für die Herstellung der Interimsnoten nötige Papier wurde von dem bisherigen Lieferanten, der Firma T. H. Saunders & Co. in London, bezogen.

Die Verlagsanstalt Benziger & Cie., A.-G., in Einsiedeln ist mit der Ausführung des ihr für den ganzen Posten übertragenen Kupferdrucks bereits am 14. Dezember abhin zu Ende gekommen.

Gegenwärtig ist die Buchdruckerei Stampai & Cie. damit beschäftigt, den typographischen Druck der rückseitigen Vignette, den Unterdruck der Vorder- und Rückseite, den Druck der Rosette mit Kreuz, sowie den Text-, Serien- und Nummerndruck der Noten zu besorgen. Ein Teil der Noten ist bereits erstellt und abgeliefert.

Den Druck der Unterschriften wird die Nationalbank durch die eigenen Organe ausführen lassen.

Falsche Noten.

Im Laufe des Berichtsjahres sind keine Fälle von Notenfälschungen zur Kenntnis der Behörde gelangt.

Defekte Noten.

An defekten oder beschmutzten Noten sind dem Inspektorat im Berichtsjahre in 563 einzelnen Sendungen zur Vernichtung eingegangen :

37

187,968 Abschnitte zu 50 Franken 235,936 ,, ., 100 ,, 20,576 ,.

,, 500 ,, 3,985 ,, ,, 1000 '.n Total 448,465 Stück im Gesamtnominalbetrage von Franken 47,265,000 gegen 567 Sendungen mit total 474,204 Stück im Nominalwerte von Fr. 48,897,850 im Vorjahre 1905.

Gemäss gesetzlicher Vorschrift sind diese Noten alle im Laute des Jahres unter Beobachtung der nötigen Formalitäten durch Feuer zerstört worden.

Von Anbeginn des gegenwärtigen Notenregimes bis zum 31. Dezember 1906 sind vom Inspektorat der Emissionsbanken insgesamt an defekten Noten neuen Typus zerstört worden : 3,275,125 Stück ;\ 50 Franken 3,262,312 ,, ., 100 ., 214,604 ,, ; 500 ,, 72,379 ,, ,, 1000 ,, Total 669,668,450.

6,824,420 Stück im Nominalwerte von Franken

Die Erneuerung der Noten erfolgte während der letzten 9 Jahre in folgendem Verhältnis : DU

ÄSn°he

'

-S"1"

'/0

Fr.

Fr.

1898 194,140,000 52,954,700 = 27,s 1899 199,470,000 49,409,000 = 24,8 1900 200,500,000 41,941,950 = 20,» 1901 197,543,000 58,880,850 = 29,8 1902 206,284,000 50,817,850 = 24,6 1903 . . . . . 207,301,000 54,777,050 = 26,4 1904 213,486,000 43,715,100 = 20,5 1905 218,544,000 48,897,850 = 22,* 1906 220,489,000 ° 47,265,000 =^ 21,* Vorstehende Zahlen erzeigen für das verflossene Jahr neuerdings wieder einen Rückgang von l %.

Der Gesamtbetrag der von der eidgenössischen Staatskasse, der eidgenössischen Hauptzoll- und Kreispostkassen gemäss Wei-

38

sung des Finanzdepartements den Emissionsbanken zum Austausch gegen neue Stücke oder Barschaft vorgewiesenen defekten Noten belief sich im Berichtsjahre auf Fr. 10,398,200.

Die im Anfang als T a b e l l e II beigefügte Generalsituation der schweizerischen Emissionsbanken bietet, als chronologisch geordnete Zusammenstellung der nach Gesetz und Réglementer) dem Inspektorat von den Banken übermittelten und von jener Amtsstelle regelmässig publizierten Wochenausweise, jeweilen ein anschauliches Bild des wöchentlichen Standes und der Fluktuationen der Hauptpositiorien der Banken. Aus ihr ist das jeweilige Bardeckungsverhältnis und die Höhe des offiziellen DiskontoSatzes ersichtlich. Die Maximal- und Minimalziffern der einzelnen Positionen sind durch Fettdruck hervorgehoben.

Ein Vergleich der Ziffern des Berichtsjahres mit denen des Vorjahres, führt zu folgenden Wahrnehmungen : Effektive Notenemission.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

1905 1906

238,ä 239,8 + 1,3

Maximum (Millionen Fr.)

244,7 244,7 --

Minimum (Millionen Fr.)

231,6

231,9 +

0,4

Sowohl Durchschnitt wie Minimum erzeigen eine kleine Erköhung, ersterer von l,3, letzteres von 0,4 Millionen. Das Maximum erreichte, wie schon voriges Jahr, den vollen Betrag der b e willig t e n Emission ; bei dieser Position war somit eine sonst sichere Steigerung nicht möglich.

Die Banken hatten, zufolge der schon im letzten Bericht skizzierten neuen Verhältnisse, im abgelaufenen Jahre bezüglich Verwendung ihrer Emission gebundene Marschroute. Die unbedeutenden Zunahmen im Durchschnitt und Minimum lassen übrigens erkennen, dass sie sich in Würdigung der Situation, trotz vermehrten Bedarfes, eine weise Massigung aufzuerlegen wussten.

Banknotenkontrolle.

Tabelle 11.

General-Situation der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1906.

19O6.

Emission.

AusEffektive gewiesene Zirkulation.

Zirkulation.

Notenreserve.

Gesetzliche Ungedeckte Bardeckung Verfügbare Zirkulation. (40°/o der Barschaft.

Zirkulation).

Total Barvorrat.

Noten anderer Emissionsbanken.

Übrige Kassabestände.

Zahlen, in Tausenden Franken.

242,120 240,060 237,834 235,335 236,234 232,945 231,127 228,918 229,579 227,805 227,343 227,800 237,706 237,480 236,258 234,849 237,470 238,227 235,782 234,676 234,129 235,218 234,054 232,513 232,434 235,512 235,154 234,626 233,274 233,593 233,613 233,154 232,824 231,185 232,649 232,070 230,987 231,477 234,394 234,930 234,832 234,322 235,965 241,025 240,656 239,420 239,066 237,773 237,544 236,755 238,412 241,457

230,806 223,000 217,413 217,197 223.070 216,051 209,683 208,088 213,351 210,477 212,435 214,533 226,562 223,041 220,208 218,365 227,239 226,951 223,649 219,600 218,731 221,853 216.635 215,224 216,349 226,946 223,925 222,216 217,937 219,916 220,091 218,099 214,667 213,807 220,263 216,461 217.528 219,732 226,752 224,815 224,043 223,390 224,954 229,985 229,641 223,180 218,238 221,487 216,510 219.047 227,246 234,020

13,944 112,872 102,519 21,639 27,170 97,299 25,295 97,831 19,261 104,618 20,332 97,829 26,070 90,986 26,116 89,719 20,593 96,268 22,489 93,260 19,487 93,807 93,696 18,380 16,643 107,480 20,164 104,630 22,430 101,576 99,507 23,516 110,378 15,240 109,766 15,499 105,107 16,686 20,515 100,375 21,609 · 99,829 17,997 103,441 22,825 97,478 94,652 23,838 96,467 21,688 11,890 110,545 14,926 106,799 16,656 103,078 20,378 95,645 18,599 95,902 18,066 97,389 19,992 91,527 23,352 85,739 23,597 85,077 93,793 17,609 21,364 89,828 20,266 89,644 17,423 92,664 10,910 104,561 12,897 105,071 13,569 104,794 14,228 104,419 17,433 104,831 111,635 14,205 109,216 : 14,669 21,010 99,868 25,492 93,130 21,558 97,526 91,407 26,630 93,785 23,798 16,044 100,057 10,730 114,780

96,848 96,024 95,133 94,134 94,494 93,178 92,451 91,567 91,831 91,146 90,937 91,120 95,082 94,992 94,503 93,940 94,988 95,291 94,313 93,870 93,652 94J087 93,622 93,005 92,974 94,205 94,061 93,850 93,310 93,437 93,445 i 93,262 93,130 92,474 93,060 92,828 92,395 92,591 93,758 93,972 93,933 93,729 94,386 96,410 96,262 95,768 95,626 95,109 95,018 94,702 95,365 96,583

21,086 24,456 24,980 25,233 23,958 25,044 26,247 26,802 25,251 26,070 27,691 29,717 24,000 23,420 24,128 24,917 21,873 21,894 24,228 25,355 25,250 24,325 25,535 27,567 26,908 22,196 23,065 25,288 28,982 30,577 29-257 33,310 35,797 36,256 33,410 33,805 35,489 34,477 28,433 25,772 25,316 25,243 25,737 21,940 24,163 27,544 29,482 28,852 30,085 30,560 26,824 22,657

Durchschnitt Maxima Minima

231,897 242,120 227,343

220,489 234,020 208,088

19,359 27,170 10,730

93,959 96,848 90,937

26,932 36,256 21,086

1

23,494 27,317 18,782

2

99,598 114,780 85,077

117,934 120,480 120,113 119,367 118.452 118,222 118,698 118,369 117,082 117,216 118,628 120,837 119,082 118.412 118,631 118,857 116,861 117,185 118.541 119,225 118,902 118,412 119,157 120,572 119,882 116,401 117,126 119,138 122,292 124,014 122,702 126,572 128,928 128,730 126,470 126,633 127,884 127,068 122,191 119,744 119,249 118,972 120,123 118,350 120,425 123,313 125,108 123,961 125,103 125,262 122,186 119,240 120,891 128,928 116,401

11,314 17,060 20,421 18,137 13,164 16.893 21,141 20,830 16,228 17,388 14,910 13,267 11,144 14,438 16,050 16,484 10,230 11,276 12,133 15,075 15,398 13,365 17,419 17,289 16,085 8,566 11,229 12-410 15,338 13,676 13,522 15,056 18,158 17,378 12,387 15,609 13,459 11,745 7,642 10,115 10.788 10,932 11,011 11,040 11,016 16,240 20,828 16,286 21,034 17,708 11,166 7,436

3275 2788 2878 2521 2669 2700 2792 2939 2588 2612 2479 2658 4313 2738 2517 2737 2511 ' 2735 2615 2553 2574 2691 2709 2981 2840 5540 3266 3026 2674 2834 3194 3263 3218 3503 3569 3220 3676 3056 3155 3273 2884 3164 3179 3087 2924 2621 2452 2832 2439 3161 3774 4026

51,1 54.0 55,2 55,0 53,1 54,7 56,6 56,9 54,9 55,7 55,8 56,3 52,6 53,1 53,9 54,4 51,4 51,6 53,0 54,3 54,4 53,4 55,0 56,0 55,4 51,3 52,3 53,6 56,1 56,4 55,8 58,0 60,1 60,2 57,4 58,5 58,8 57,8 53,8 53,3 53,2 53,3 53,4 51.5 52.4 55,3 57,3 56,0 57,9 57,2 53,8 51,0

4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 ' 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4.50 4^50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 4,50 5,00 5,00 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50 5,50

14,408 21,444 7,436

3008 5540 2452

54,8 60,2 51,0

4,76 5,50 4,50

5,00

5,00 5,00 5,00 5,00

1,50

1

6. Januar.

13. ,, 20.

l 27.

l 3. Februar.

10.

,, 17 ti 24 · 11 3. März.

10. ,, 17. l 24. ,, 31.

,, 1. April.

14. ,, 21. ,, 28. ,, 5. Mai.

121926.

2.

9.

16.

23.

30.

7.

-14.

21.

284.

11.

18.

251.

8.

15.

22.

29.

6.

13.

20.

27.

3.

10.

,, ,, ,, Juni.

,, ,, ,, ,, Juli.

,, ,, ,, August.

,, ,, ,, September.

238,456 244,750 231,543

233,466 242,603 224,582

1906 Gold Fr. 110,834 -- 91,7 «/o.

218,544 235,527 202,131

101,663 119,704 85,453

19,912 33,291 9,223

Silber Fr. 10,057 = 8,3 %.

2

93,387 97,041 89,833

1905 Gold Fr. 107,274 = 91,8 °/o.

116,881 120,910 111526

14,922 24,921 7,076

Silber Fr. 9,607 = 8,2 °/°.

2310 3528 1885

53,5 57,7 19,2

4,05 5,00 3,50

!

| :

: i

Ì 1

!

|

,, 1 ,, i Oktober.

,, ,, !

,, November.

,,

!

17 '· fl 24.

,, 1. Dezember.

i i

8.

15.

22.

29.

' i

,, ,, ,,

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

l&OS.

19OS-

Durchschnitt Maxima Minima

1906.

Prozente.

6. Januar 244,750 13. ,, 244,639 20. ,, 244,583 27. ,, 242,492 3. Februar 242,331 10.

,, 236,383 17.

,, 235,753 24.

,, 234,204 3. März 233,944 232,996 10. ,, 17. ,, 231,922 24. ,, 232,913 243,205 31. ,, 7. April 243,205 14. ,, 242,638 21. ,, 241,881 28. ,, 242,479 6. Mai 242,450 12. ,, 240,335 19. ,, 240,115 26. ,, 240,340 2. Juni 239,850 9. ,, 239,460 16. fl 239,062 23. ,, 238,037 30. ,, 238,836 7. Juli 238,851 14. ,, 238,872 21. ,, "23~8,c!l5 28. ,, 238,515 4. August 238,157 11.

,, 238,091 18.

,, 238,019 25.

,, " 237,404 1. September 237,872 8.

237,825 15.

, 237,794 22.

,, 237,155 29.

,, 237,662 o. Oktober 237,712 13.

,, 237,612 20.

,, 237,618 27.

,, 242,387 3. November 244,190 10.

,, 244,310 17.

244,190 24.

,, 243,730 1. Dezember 243,045 8.

243,140 15.

,, 242,845 22.

243,290 29.

,, 244,750 239,848 244,750 231,922

Verhältnis Offizieller des Bar- Diskontosatz vorrats zu der Schweiz.

der effektiven EmissionsZirkulation.

banken.

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

39 Ausgewiesene Zirkulation.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

1905 1906

233,6 234,9 +

Maximum (Millionen Fr.)

242,6 ' 242,!

l,,

-- 0,5

Minimum (Millionen Fr.)

224,6 227,3 +

2,,

Ähnlichen Verhältnissen begegnen wir bei dieser Position.

Allerdings ist bei der Durchschnitts- und Minimalziffer eirie Vermehrung von 1,4 resp. 2,7 Millionen zu konstatieren, die Maximalsumme dagegen bleibt um 0,s Millionen hinter derjenigen des Vorjahres zurück.

Auf die Bevölkerung 'des Landes verteilt, ergibt sich pro Kopf eine ausgewiesene Zirkulation von Fr. 66. 85, d. h. von 20 Centimes weniger als im Vorjahre 1905.

Dieser kleine Rückgang leitet sich ab von der verhältnismässig grössern Zunahme der Bevölkerung, nicht etwa von einer Abnahme der .Zirkulationsziffer, die, wie wir soeben gesehen haben, gegenüber dem Vorjahr ebenfalls eine, wenn auch unbedeutende Vermehrung zu verzeichnen hat.

'Effektive

1905 1906

Zirkulation.

Durchschnitt

Maximum

Minimum

(Millionen Fr.)

(Millionen Fr.)

(Millionen Fr.)

218,5 220,r, + "^o

235,6 234,0 -- 1,5

202,i 208,i + 6,Q

Auch in dieser Rubrik kommt das Zurückhalten in der Verwendung der fiduziären Zahlungsmittel von Seiten der Emissionsbanken während des Berichtsjahres zum Ausdruck. Die zunehmend geschraubteren Geldverhältnisse hätten bei geringerem Masshalten ein anderes Bild zeitigen können.

1905 1906

Notenreserve.

Durchschnitt Maximum (Millionen Fr.) (Millionen Fr.)

19,9 33,s 19,4 27,a

-- 0,5

-- 6,j

Minimum (Millionen Fr.)

9,2 10,7

-f 1~

40 In Anbetracht der bedeutenden Ansprüche, die im verflossenen Jahre der Geldverkehr an die Kassen der Emissionsbanken stellte, sind die Verschiebungen nach unten begreiflich.

'ungedeckte Zirkulation.

Durchschnitt Maximum (Millionen Fr.) (Millionen Fr.)

1905 1906

101,7

119,7

99,6

114,8

-- 2,,

-- 4,9

Minimum (Millionen Fr.)

85,5 85,t - 0,4

Im Gegensatz zu dem, was die wesentlich gespanntere Geldmarktlage des Berichtsjahres hätte erwarten lassen, hat sich die nicht durch Barschaft gedeckte 'Zirkulation nicht nur nicht gesteigert, sondern erzeigt auf der ganzen Linie eine etwelche Verminderung. Die Erklärung für diese etwas auffallende, aber günstige Erscheinung dürfte wohl zweifellos in dem Umstände zu suchen sein, dass zufolge der, während des Berichtsjahres der Schweiz zumeist günstigen fremden Wechselkurse viel Gold importiert worden ist, das sich in der Zirkulation halten konnte, was naturgemäss seine vorteilhafte Rückwirkung auf die Kassen der Banken und damit auf die Notendeckung nicht verfehlte.

Gesetzliche Bardeckung.

Durchschnitt

1905 1906

Maximum

Minimum

(Millionen Fr.)

93,4 94,o

(Millionen Fr.)

97,o 96,8

(Millionen Fr.)

89,8 90,9

+ 0,6

-- 0,2

+ l,i ~

Die gesetzliche Bardeckung, welche 40 °/o der durch die Banken ausgewiesenen Zirkulation beträgt, erzeigt naturgemäss, dieser proportionell, analoge Verschiebungen.

-

1905 1906

Verfügbare Sarschaft.

. Durchschnitt Maximum (Millionen Fr.)

(Millionen Fr.)

23,5 27,3 26,9 36,3 + 3,, + 9,o

Minimum (Millionen Fr.)

18,8 21,i + 2,3

41 Von den unter der Rubrik ,, Ungedeckte Zirkulation "· erwähnten günstigen Wechselkursverhältnissen hat selbstredend in erster Linie auch diese Rubrik profitiert. Sie hat in allen drei Positionen eine Verbesserung zu verzeichnen.

Eine ähnliche Wahrnehmung ist zu machen beim lotal Barvorrat.

1905 1906

Durchschnitt (Millionen Fr.)

Maximum (Millionen Fr.)

Minimum (Millionen Fr.)

116,9 120,9

120,9 128,9

114,5 116,4

+ 8,0

+ V

+ 4,o

Dementsprechend hat sich dann auch das Verhältnis des Barvorrates su der effektiven

Zirkulation

verbessert :

1905 1906

. . . .

. . . .

Durchschnitt

Maximum

Minimum

53,5 % 54,8 %

57,7 % 60,2 %

49,2 % 51,o %

+ 2,5 «/,

+ 1,8 «/,

+ l,s %

Es wäre sehr zu wünschen, dass die Banken auch während der kommenden dreijährigen Rückzugsperiode für ihre Noten noch ein ähnliches Verhältnis aufrecht zu erhalten suchten, bis die Schweizerische Nationalbank nach genügender Erstarkung dann ihrerseits die Sorge und die volle Verantwortung für die Aufrechterhaltung eines gesunden Geldstandes wird übernehmen können.

Zusammensetztmg der Barbestände.

Die Zusammensetzung der Barbestände der Emissionsbanken in bezug auf Metallsorte war in den letzten zwei Jahren die folgende : 1905 . ., . Fr. 107,274,000 in Gold = 91,8 % ,, 9,607,000 ,, Silber == 8,2 ,, 1906 . . . ., 110,834,000 ,, Gold = 91,7 ,, ,, 10,057,000 ,, Silber = 8,8 .,,

42

Die Verschiebung zwischen den zwei Münzmetallen ist eine unwesentliche, sie beträgt nur 0,i °/o zu gunsten des Silbers auf Rechnung des Goldes.

Diskontosätze.

Gemäss den vom Pfäsidium des Diskontokomitees der schweizerischen Emissionsbanken erhaltenen regelmässigen Mitteilungen sind im Berichtsjahre folgende Diskontosätze zur Anwendung gekommen : Datum Offizieller Satz Privatsaiz der vorgenommenen Änderungen °/o % 1905:

'

31. Dezember 1906: 11. Januar 25.

,, 8. Februar 9,, 22. März 5. April 12. September 4. Oktober 12.

,, 18.

,, 23.

,,.

25,, 8. November 6. Dezember

20.

,,

43/*

-- -- 4V, -- -- -- 3 ~ 5V2 -- --

41/« 4'/4 4 4l/4 4 41/« 4 V» *'/« -- 51 5 /* 5

sy,

-

Durchschnitt des Jahres 1906 ,,

5

,,

,,

1905

4,76%

4,32 %

4,05

3,56 °/0

+ 0,71%

°/0

0,76%

Der Vorsprung, den die beiden Sätze in ihrem Jahresmittel gegenüber dem Durchschnitt des Vorjahres diesmal gewonnen haben, ist ein sehr ansehnlicher, er beträgt für den o f f i z i e l l e n S a t z 0,7i °/o und für den P r i v a t s a t z 0,76%D i e o f f i z i e l l e R a t e wurde im Laufe des Jahres dreimal, der mobilere F r i v a t s a t z im ganzen zwölfmal geändert.

43

Das Wirtschaftsjahr 1906 hat im Zeichen einer aussergewöhnlich teuren Geldmiete gestanden und man hat bis auf die Jahre 1899 und 1900, der Periode einer ausgeprägten Hochkonjunktur zurückzugehen, um ebenso hohen Durchschnittssätzen zu begegnen.

Auf allen Gebieten gewerblicher und industrieller Tätigkeit herrschte reges Leben und erhöhte Unternehmungslust. Nichts hemmte den frisch einsetzenden Zug im Geschäftsgang. Selbst die für die erste Zeit des Jahres befürchtete Unterbrechung im Export- und Importhandel zufolge Inkrafttretens der neuen Handelsverträge machte sich nur in schwachen Maße fühlbar. Die Anspannung des Geldmarktes war daher eine zusehends intensivere.

Die zunehmende Aktivität von Handel und Industrie stellte vermehrte und vergrösserte Ansprüche an die Bar- und Kreditmittel der Banken im allgemeinen, die von letztern nur unter nach und nach verschärftem Zinsbedingungen befriedigt werden konnten.

Die schweizerischen Emissionsbanken blicken infolgedessen auf ein Jahr der Prosperität und lohnender Arbeit zurück. Es kann ihnen anderseits aber auch die Anerkennung nicht versagt werden, dass sie allen berechtigten Kreditbegehren nach Möglichkeit und zu moderierten Konditionen zu entsprechen versucht haben. In letzterem Punkte wurden sie durch die andauernd günstigen Valutaverhältnisse indirekt wesentlich unterstützt, indem sie sozusagen das ganze Jahr hindurch keine besondern diskontopolitischen Schutzvorkehren, zur Bekämpfung anormal gesteigerter Devisenkurse in Anwendung zu bringen hatten. Die Normierung der Diskontosätze konnte deshalb um so sorgfältiger der jeweiligen Gestaltung und den Bedürfnissen der Geldmarktlage angepasst werden. Allerdings durften auch andere Gesichtspunkte nicht aus dem Auge gelassen werden. Die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere aber gewisse charakteristische Erscheinungen des Geschäftslebens mahnten bereits etwelchermassen zur Vorsicht. Die zusehends vermehrte Inanspruchnahme der Kassen der Banken unter gleichzeitiger anstandsloser Bewilligung der sukzessive höher geschraubten Zinssätze liess auf eine aussergewöhnliche, wenn nicht schon zu expansive Betätigung des Unternehmungsgeistes schliessen und es fehlt auch nicht an Stimmen, welche diese Erscheinungen bereits als Anzeichen eines baldigen Umschlages zu deuten geneigt
sind, ob mit Recht oder Unrecht, wird die Zukunft lehren.

Tatsächlich folgen auf wirtschaftlichem Gebiete den aufsteigenden Perioden immer Zeiten des Niedergangs ; diesem

44

Ökonomischen Gesetze werden wir uns auch diesmal nicht entziehen können und je kühner und spekulativer derartige Konjunkturen jeweilen von der Geschäftswelt ausgenützt werden, desto prompter und unvermuteter erfolgt gewöhnlich der Rückschlag.

Wir haben vorhin die Jahre 1899/1900 zu einem Vergleiche herangezogen. Unverkennbar besteht in bezug auf die Geldverhältnisse eine gewisse Analogie zwischen jener und der Berichtsperiode. Während aber jene Jahre sich als die unmittelbaren Vorläufer einer durch Überproduktion und Überspekulation herbeigeführten, einschneidenden wirtschaftlichen Krisis erwiesen, scheint sich der gegenwärtige Aufschwung einstweilen noch auf dem Boden einer verhältnismässig gesunden und noch nicht zu stark überstürzten Entwicklung zu bewegen. Wohl mögen da und dort schon einzelne überladene Kreditpositionen bestehen, doch ist im allgemeinen das Vertrauen in einen weitern Fortbestand der günstigen Verhältnisse noch nicht erschüttert. Allem Vernehmen nach sind in den verschiedenen Produktionsländern die hauptsächlichsten Industrien noch gut beschäftigt und entbehren noch nicht des nötigen Absatzes, was unseres Brachten» für den Moment noch als beruhigendes Symptom aufgefasst werden kann.

Nachstehend folgt die gewohnte Zusammenstellung der Jahresdurchschnitte der Dislcontosätse der für unsere Verhältnisse in erster Linie in Betracht kommenden Länder : Jahr

1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906

Schweiz.

3,92

%

Frankreich. Deutschland.

2

0/ ,00 /O

3,81

%

4,27

n

,,

5,04

11

n

5,33

11

4,8I

H

4,97

n

3,06

3,08

·n ·n

3,24

7)

11

3,32

V)

4,06

n

3,84

-;1

4,05

V)

4,22

·^

4,05

n

4,7C

n

., ,, ., ,, .,, .,,

4,io

3,77

3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,oo

4,38

2,20

,,

3,83 ·fl 5,18

11

Belgien.

England.

3,00 o/o 3,04 n 3,91 n 4,08 n 3,28 n 3,00 n 35" n 3,00 n 3,18 n 3,84 n

2,63 °/< 3,25 n 3,75 n 3,90 n 3,78 11 3,32 11 3,75 11 3,29 ,, 3,01 ,, 4,26 n

45 Werfen wir einen Blick auf die vorstehenden Zahlen, so erzeigt sich uns mit aller Deutlichkeit, dass die Geldverteuerung im Berichtsjahre auf der ganzen Linie Platz gegriffen hat.

Sämtliche hier verzeichnete Länder notieren gegenüber den Durchschnittssätzen des Vorjahres zum Teil ganz bedeutende Vorsprünge, mit einziger Ausnahme Frankreichs, das seit fünf Jahren gewohnheitsgemäss an seinem Satze von 3 °/o unentwegt festgehalten hat. Die Steigerungen betragen : Für die Schweiz 0,Ti %, für Belgien 0,66 %i für England 1,25 % und für Deutschland l,3o °/o. Aber nicht nur in diesen Staaten, auch anderwärts in Europa, z. B. in Holland, Österreich, Russland etc. und auf überseeischen Plätzen, wie New York, Bombey, Calcutta u. s. w., kurz überall auf dem Erdenrund, wo die Geldmarktlage in mobilen Diskontosätzen zum sichtbaren Ausdruck gelangt, hat sich die steigende Tendenz des Geldleihpreises in mehr oder weniger bedeutenden Vorsprüngen gegenüber dem Vorjahre offenbart. Überall zeigt sich das Bild einer ungewohnten Regsamkeit, an welcher der gesamte Weltverkehr partizipiert.

Die Bewegung, die fühlbarer erst nach dem Abschluss des russisch-japanischen Krieges in die Erscheinung getreten ist, hat sich unter der Einwirkung zusehends gefestigterer Friedensaussichten nach und nach zu einer Ära blühenden Geschäftsganges auszubilden vermocht.

Der stetig wachsende Konsum begünstigte in steigendem Masse die Volkswirtschaft und die Industrie der Nationen und befruchtete in eben dem Grade ihre Handels- und Verkehrstätigkeit.

Die Folgen dieser wirtschaftlichen Entfaltung waren Gründungen der verschiedensten Art, gesteigerte Produktionstätigkeit auf allen Gebieten und damit im Zusammenhange vermehrte Arbeitsgelegenheit, erhöhte Löhne und Warenpreise, alles Faktoren, die notwendigerweise ihre Wirkung auf die Geldmärkte in Form einer aussergewöhnlichen Anspannung geltend machen mussten.

Devisenkurse* ·Folgende Zusammenstellung erzeigt den Stand der Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf Frankreich, England, Deutschland und Italien in den letzten 10 Jahren.

48

Auf

Frankreich

England

Deutschland

Italien

hnitt der Notierung der Plätze Basel, Genf und Zürich.)

Im Jahr Durchschnitt.

Minimum.

Maximum.

1897 100,35 100,oo 100,69

1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906

100,30

100,12

100,71

100,49

100,22

100,80 100,78

100,54

100,29

100,14

99,75

100,52

100,30

99,97

100,70

100,n
99,82

100,28

99,85

100,50

100,09

99,85

.100,3»

100,01 25,35

99,8» 25,14 25,23

25,33

25,25

25,2n 25,19

25,14 25,10 25,,i 25,09 25,10 25,10 25,o9 123.50 123,70 123,co 123,05

25,23

25,22

25,,s 25,,3 25,iC 25,iB 123,88

124,06 123,oi 123,48

123,38

123,2!)

123,oc 123,8o 123.03 122,87 95,04 . 93,50 93,81 94,,6 95,09 98,83

99,9i 99,88

122,97

100,27

25,37 1 25,46 25,48 25,43 25,28

25,30 25,ao 25,2» J-M

25,22 25,25 124,53

124,« 124,25 124,00 123,80

122,87

123,72

122,70 1 23,o3

123,07 "J 23,05 123,40 123,20 96,',5

122,73 122,57

94,00 91,oo

95,CB

92,25

94,55

93,85

95,2o 98,7o

94,70 97,40 99,70 98,30

100,16 100,25 100,25

100,05

99,85

100,25

99,99

99,so

100,18

Tabelle III.

Schweizerische Emissionsbanken.

Banknotenkontrolle.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1900 bis und mit 1906.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken nach den Publikationen im Handelsamtsblatt.

1900: 35 Banken. 1901 bis 1906: 36 Banken.

F a ss s i v e n.

-A- k t i v © n..

190».

Fr.

1

1901.

l

>

1902.

1903.

1904.

1905.

1906.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

87,411,833 21,588,146 10,336,317 13,491,817 1,574,229

86,261,988 30,861,685 7,295,721 13,796,179 1,875,273

89,746,597 24,318,698 5,956,166 12,935,984 2,059,514

89,447,103 28,739,009 5,181,117 11,337,994 2,181,416

91,941,208 25,705,159 4,916,554 11,520,752 2,127,109

94,023,712 22,481,562 3,084,092 11,514,306 2,363,677

94,496,810 25,606,053 4,327,130 11,225,716 3,082,044

134,402,342

140,090,846

135,016,959

136,886,639

136,210,782

133,467,349

138,737,753

4,632,226 43,011,369 2,288,562

5,704,229 56,222,223 2,580,958

6,395,307 77,977,189 2,825,053

5,184,636 52,856,093 3,051,720

6,421,674 51,507,208 3,311,572

7,122,183 54,424,800 3,288,240

6,365,431 60,818,171 3,813,872

49,932,157

64,507,410

87,197,549

61,092,449

61,240,454

64,835,223

70,997,474

148,228,689

163,364,672

194,723,168

186,198,026

191,071,986

199,122,379

212.015,042

33,268,343 49,294,687

45,791,191 48,214,284

42,134,179 45,881,404

44,786,944 44,672,168

38,408,937 47,138,820

31,815,791 55,770,070

46,852,294 56,088,734

230,791,719

257,370,147

282,738,751

275,657,138

276,619,743

286,708,240

314,956,070

225,937,749 139,780,226 615,641,486 137,786,751 738,017

223,835,052 143,908,276 656,864,502 144,477,267 1,020,914

238,923,886 147,224,001 691,760,787 172,747,565 1,874,185

243,463,822 150,751,066 722,770,645 179,636,704 1,737,319

251,506,582 156,666,200 760,555,306 194,706,667 2,193,713

1,119,884,229

1,170,106,011

1,252,530,424

1,298,359,556

1,365,628,468

280,755,455 166,373,365 809,127,629 197,295,058 2,091,213

323,693,736 175,990,023 868,862,914 181,531,158 2,190,597

1 Notenemission.

Kassa.

Noten in Zirkulation (io Händen Dritter) . .

Gesetzliche Bardeckung der Notenzirkulation.

l Eigene und andere Schweizernoten in Kassa .

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestände.

· i Kurzfällige Schulden.

Kurzfällige Guthaben.

; Kurzsichtige Schuldscheine aller A r t . . . .

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverse.

Emissionsbanken und Zweiganstalten (kompensiert) Wechselforderungen.

Diäkonto-Schweizer-Weehsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

Wechsel aufs Ausland.

Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

10,865,936 4,790,449

12,768,072 9,687,310

14,851,266 2,459,478

14,870,800 1,878,976

14,267,043 1,816,350

15,446,741 3,257,243

14,217,084

15,656,385

22,455,382

7,000,000

6,500,000

17,310,744 6,920,242

16,749,776 6,500,000

16,083,393 6,768,937

18,703,984

7,883,683 1,557,111,214

1,654,730,799

1,786,439,065

1,796,226,768

1,862,949,223

8,743,783

1904.

1903.

1902.

1901.

1900.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

225,016,313 15,552,846

223,544,973 14,598,398

218,332,268 16,437,306

212,279,764 16,519,111

211,430,508 18,892,150

201,858,792 21,091,900

205,037,766 23,828,134

210,569,159

238,143,371

234,769,574

228,798,875

230,322,658

222,950,692

228,865,900

29,897,882 1,930,567 19,531,828 167,166.064 1,218^602

27,088,464 2,134,665 22,250,014 153,284,664 906,944

25,991,029 2,189,964 13,822,549 145,431,961 . 894,878

23,382,593 2,408,242 12,556,132 140,814,535 947,275

23,954,496 2,432,196 32,572,394 143,062,916 716,593

25,132,370 2,504,085 16,067.709 125,233;039 721,526

22,293,741 3,056.609 17,520^424 114,146,145 611,216

219,744,943

205,664,751

188,330,381

180,108,777

202,738,595

169,658,729

157,628,135

5,312,113 28,176,208

4,385,387 26,434,317

· 1,425,380 18,587,197

5,232,658 16,122,941

5,953,115 16,874,368

6,227,616 15,879,666

5,445,265 15,705,779

33,488,321

30,819,704

20,012,577

21,355,599

22,827,483

22,107,282

21,151,044

76,418,134 406,340,336 808,160,868 35,999,800 1,373,449

68,183,985 397,939,259 722,363,616 36,462,233 1,386,841

60,778,141 379,023,911 680,156,672 40,547,042 1,549,448

65,616,423 353,072,890 666,622,350 27,093,400 1,000,693

73,700,551 319,028,665 661,055,991 30,234,100 818,256

55,240,929 291,562,258 619,196,664 30,070,800 1,020,907

63,112,901 280,606,871 548,553,302 27,145,035 555,838

1,328,292,587

1,226,335,934

1,162,055,214

1,113,405,756

1,084,837,563

997,091,558

919,973,947

4,473,839 47,011,560 222,083,300

3,185,862 43,081.240 209,506,063

3,211,957 41,294,520 206,775,000

3,014,213 41,226,881 201,396,425

1,868,595 39,902,505 197,441,666

2,320,556 38,535,315 195,066,667

2,793,745 36,256,777 182,557,983

273,568,699 8,743,783

255,773,165 6,768,937

251,281,477 8,500,000

245,637,519 6,920,242

239,212,766 6,500,000

235,922,538 7,000,000

221,608,505 7,883,683

2,104,407,492

1,963,505,862

1,862,949,223

1,796,226,768

1,786,439,065

1,654,730,799

1,557,111,214

Andere Schulden auf Zeit.

Andere Forderungen auf Zeit.

Kontokorrent-Debitoren.

Schuldscheioe ohne Weehselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restanzen und Diverse.

Kontokorrent-Kreditoren

. . .

. . .

Obligationen und andere Schuldscheine

Gesellschafts-Konti und eigene Gelder.

Feste Anlagen und Gesellschafts-Konti.

Mobilien und Immobilien.

Kommanditen und Beteiligungen.

Gesellschafts-Konti (kompensiert).

Ausstehendes Kapital.

1905.

Wechselschulden.

1,455,642,720 1,552,268,428

9,026,537 5,190,547

1906.

Ordentlicher und außerordentlicher Reservefonds Eingezahltes Kapital

!

1,963,505,862 2,104,407,492

Ausstehendes Kapital ·

| > Bern, Janu ir 1907.

47

Der Paristand oder die sogenannte Parität der vorverzeichneten Devisen- oder Wechselkurse ist der Schweiz gegenüber für England 25,22 oder für 4 £ = 100,8s, für Deutschland 123,« und für die Staaten der lateinischen Münzunion, Frankreich und Italien 100. Fassen wir an Hand unserer Aufstellung die durchschnittlichen, minimalen und maximalen Kursstände, welche diese vier Devisen im Jahre 1906 zu verzeichnen hatten, näher ins Auge, so ersehen wir, dass im Jahresdurchschnitt die Parität nur von einer derselben, von Frankreich, und von dieser auch nur um einen Punkt überschritten worden ist. Alle übrigen notieren unter pari.

Gegenüber dem Vorjahre haben im Jahresdurchschnitt drei derselben, die französische, die deutsche und die italienische Devise Abschwächungen von 8, 16 und 6 Punkten erfahren, die englische allein erzeigt einen Vorsprung von einem Punkte.

Das Bild, das sich aus diesen Konstatierungen für den Wertgang unserer eigenen Valuta entrollt, ist kein ungünstiges. Es notierte letztere nur zeitweise und nie bedeutend unter pari. Die Bedingungen für eine ausgiebige Metalldrainage waren deshalb im Berichtsjahre nicht vorhanden, es zeigten sich gegenteils des öftern günstige Gelegenheiten für Gold- und Silberimporto.

Jahresdurchschnitt der Generalmonatsbilanzen.

Die im Anhang folgende T a b e l l e III bringt die gewohnte Zusammenstellung der Jahresdurchschnitte der Generalmonatsbilanzen der Emissionsbanken für die Jahre 1900--1906.

Bei dieser Zusammenstellung sind die Rechnungen der Banken unter sich und ihren Filialen kompensiert, d. h. es figurieren nur deren Saldi, um die 36 Banken als Einheit erscheinen zu lassen. In der nämlichen Weise sind die Gesellschaftskonti behandelt, indem auch bei diesen, Schulden und Guthaben, soweit möglich, ausgeglichen worden sind. Die Bilanzen repräsentieren somit ausschliesslich die eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten, ihre Kassa- und Portefeuillebestände.

Wie alljährlich, erzeigt auch diesmal die Bilanzsumme einen bedeutenden Zuwachs gegenüber der vorjährigen. Von 1963,5 Millionen des Vorjahres ist sie im Berichtsjahre auf 2104,4 Millionen Franken angestiegen und überschreitet somit die zweite Milliarde um mehr als 100 Millionen.

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An dieser Zunahme partizipieren alle Kapitel der Bilanz in mehr oder minder bedeutendem Masse und zwar sowohl auf Seite der Aktiven wie der Passiven.

Unter den Aktiven verzeigt die ,,Kassa" eine Vermehrung von 5,3 Millionen Franken.

Das Hauptkontingent an diesen Zuwachs hat die Rubrik ,,Verfügbare Barschaft14 mit 3,i Millionen geliefert. Daran reihen sich : Die gesetzliche Barschaft mit 0,s, die eigenen Noten mit 1,2 und die andern Kassabestände mit 0,7 Millionen Franken. Einzig die Noten anderer Banken bleiben um 0,s Millionen hinter der vorjährigen Ziffer zurück, was in Anbetracht der intensiven Anspannung der flüssigen Mittel der Banken nicht überraschen kann.

Die ,, k u r z f ä l l i g e n G u t h a b e n " befinden sich mit 71 Millionen gegenüber dem Vorjahre um 6,2 Millionen im Vorsprung. An dieser Summe partizipieren die KorrespondentenDebitoren mit 6,4 Millionen und die Diversen mit 0,5 Millionen, während die Rubrik ,,Emissionsbanken und Zweiganstaltena um 0,8 Millionen weniger notiert.

o Die W e c h s e l f o r d e r u n g e n weisen die bedeutende Steigerung von 28,a Millionen Franken auf. Davon entfallen 12,9 Millionen auf die Diskonto-Schwei/erwechsel, 15 Millionen auf die Auslandwechsel und 0,s Millionen auf die Faustpfandwechsel.

Hat schon das Vorjahr 1905 mit einer Vermehrung der Wechselforderungen im Betrage von rund 10 Millionen Franken eingesetzt, so wird es vom Berichtsjahre noch ganz wesentlich übertroffen. Dieses aussergewöhnliche Anschwellen der Wechselportefeuilles der Banken illustriert so recht eigentlich die Signatur der heutigen Geschäftslage, es zeigt in welch bedeutendem Masse momentan der Wechselkredit in Anspruch genommen wird.

A n d e r e F o r d e r u n g e n auf Zeit. Den breitesten Raum hinsichtlieh Zahlengrösse nehmen in der Bilanz immer die ,,Andern Forderungen auf Zeittt ein. Auch in bezug auf ihr alljährliches Anwachsen rangieren sie beinahe immer in erster Reihe. Ihr Total ist im Berichtsjahre von 1456 Millionen auf 1552 Millionen, also um 96 Millionen Franken angestiegen.

Vermehrungen erzeigen : Die Kontokorrent-Debitoren um 42,9 Millionen, die Schuldscheine um 9,e Millionen, die Hypothekaranlagen um 59,7 Millionen und die Liquidationen um 0,i Million

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Franken. Die Effekten (Obligationen und Aktien) dagegen sind um 15,8 Millionen zurückgegangen.

Die festen Anlagen und G e s e l l s c h a f t s k o n t i weisen eine Zunahme von 2,e Millionen Franken auf, die sich mit 1,2 Millionen auf die Mobilien und Immobilien und 1,4 Millionen auf die Kommanditen verteilt.

Der Betrag des a u s s t e h e n d e n K a p i t a l s hat sich um zirka 2 Millionen Franken erhöht.

Passiven.

Die N o t e n e m i s s i o n findet sich gegenüber dem Vorjahre mit zirka 2 l /s Millionen Franken höher ausgewiesen, wovon l1/« Millionen auf die Zirkulation und l Million auf die Noten in Kassa entfallen.

Der Umstand, dass die Notenemission der Banken im vergangenen Jahre nicht mehr erhöht werden durfte, hat im Verkehr etwas hemmend gewirkt. Es zeigte sich zu verschiedenen Zeiten des Jahres fühlbarer Notenmangel.

Die k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n haben im Berichtsjahre um die Summe von 14,i Millionen Franken zugenommen. Diese Vermehrung führt sich zurück auf eine Zunahme der Giro- und Checkkonti um 2.8 Millionen, der Kontokorrentkreditoren um 13,9 Millionen und der Diversen um 0,3 Millionen Franken, während die Rubriken ,,Schuldscheine" und ,,Korrespondentenkreditorena eine Verminderung von 0,2 resp. 2,7 Millionen Franken verzeichnen.

Die W e c h s e l s c h u l d e n haben sich um 2,v Millionen Franken vermehrt; 1,7 Millionen davon entfallen auf die Tratten und Akzeptationen und zirka l Million auf die Eigenwechsel.

Die a n d e r n S c h u l d e n auf Z e i t sind im Total um 102 Millionen angewachsen. An diese Vermehrung haben beigetragen : Die Kontokorrentkreditoren 8,g Millionen, die Sparkassaeinlagen 8,4 Millionen und die Obligationen und Schuldscheine 85,8 Millionen. Die festen Anleihen sind diesmal um l /i Million Franken hinter der vorjährigen Ziffer zurückgeblieben.

D i e G e s e l l s c h a f t s k o n t i u n d e i g e n e n G e l d e r haben gegenüber dem Vorjahre einen Zuwachs von 17,s Millionen Franken aufzuweisen. Den Hauptanteil an diesem Zuwachs hat Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. III.

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50 das eingezahlte Kapital mit 12,6 Millionen geliefert. An der Vermehrung sind weiter beteiligt: Die Gesellschaftskonti mit l,s und die Reserven mit 8,9 Millionen Franken.

Gesetzgebung und Organisation der schweizerischen Nationalbank.

Diesen Gegenstand betreffende Ausführungen finden sich im einleitenden Abschnitt des Berichtes des Finanzdepartements, auf den wir hiermit verweisen.

.

Inspektionen.

Beziehungen zu den Banken.

Die dem Berichte als Tabelle IV jeweils beigegebene Zusammenstellung der Ergebnisse der bei den Banken, den kantonalen Depositenämtern und bei der Abrechnungsstelle der Emissionsbanken im Laufe des Jahres vorgenommenen Inspektionen fällt diesmal weg. Wie früher schon ausgeführt, mussten diese Inspektionen in der Berichtsperiode unterbleiben infolge andauernder Inanspruchnahme des Inspektors durch Arbeiten für die Organisation der Nationalbank.

Die Beziehungen zwischen den Banken und dem Inspektorat waren, wie immer normale und angenehme und bieten zu keinen besondern Bemerkungen Anlass.

Als besonderes Vorkommnis ist zu erwähnen, dass im Berichtsjahre neuerdings eine Emissionsbank das Opfer einer Veruntreuung von Seite eines ihrer Beamten geworden ist.

Mit Schreiben vom 10. März 1906 machte der Crédit agricole et industriel de la Broyé in Estavayer dem Inspektor der Emissionsbanken die Mitteilung, dass der langjährige Kassier des Institutes, Dumont, Unterschlagungen im Betrage von Fr. 66,614. 44 begangen habe. Der Defraudant habe sich selbst den Behörden gestellt.

Die auf Weisung des Finanzdepartements vom Inspektor an Ort und Stelle vorgenommene Untersuchung ergab, dass die, bis in die Mitte der 80er Jahre zurückreichenden Unterschlagungen mittelst fortwährender Fälschungen der Additionen des Kassabuches ausgeführt resp. verdeckt worden sind. Da die Additionsziffern der zwei letzten Monate vom Defraudanten immer nur mit Bleistift statt mit Tinte ausgesetzt wurden, war es diesem ein Leichtes, dieselben in jedem Momente seinen Zwecken entsprechend ohne Hinterlassung deutlich wahrnehmbarer Spuren abzuändern. Durch Zu- oder Abschreibungen bezw. durch

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Erhöhung oder Reduktion der Additionssummen wusste Dumont stets der Situation zu begegnen. Aus diesem Umstand erklärt sich zum Teil, dass die Unterschleife während einer so langen Reihe von Jahren unentdeckt geblieben sind.

Die endgültige Gesamtsumme der Veruntreuungen belief sich auf Fr. 66,814. 44.

Die Bar- und Wertschriftenbestände des Institutes, welche speziell der Notendeckung dienen, sind völlig intakt geblieben.

Den leitenden Organen der Bank konnte ein Verstoss gegen die Vorschriften von Art. 48, lit. a, des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 nicht zur Last gelegt werden.

Eine wesentliche Schwächung seiner finanziellen Mittel hat das Institut durch diesen Vorfall nicht erlitten.

Dumont ist kriminalgerichtlich zu einer Strafe von 4 Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Abrechnungsstelle der Emissionsbanken.

Der geschäftliche Verkehr zwischen dem Inspektorat und der Giro- und Abrechnungsstelle der schweizerischen Emissionsbanken gibt im Berichtsjahr 1906 zu keinen besondern Bemerkungen Veranlassung. Wie in den frühern Jahren wurden die regelmässig einlangenden Verkehrsübersichten jeweilen nach Empfang im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.

Nachstehend folgt ein Auszug aus den Verkehrsziffern der Berichtsperiode, dem zum Vergleiche die Parallelziffern des Vorjahres gegenübergestellt sind : Verkehr in den Jahren 1905 und 1906.

Konto A ffür Barschaft).

' 1905 Fr.

Ü b e r t r a g u n g e n von Konto auf Konto und K a s s a b e wegung (Eingang und Ausgang zusammen) . . . .

2,606,570. -- Konto B (für Noten).

Ü b e r t r a g u n g e n von Konto auf Konto und K a s s a b e wegung (Eingang und Ausgang zusammen) . . . . 70,665,927. 7 5 Übertrag

73,272,497. 75

1906

Fr.

4,954,930. --

57,307,419.40 62,262,349. 40

52 1905

Übertrag G e n e r a l m a n d a t e (Betrag der ausgestellten und der eingelösten zusammen) . .

Saldi der w ö c h e n t l i c h e n Abrechnungen . . .

Total U m s a t z der w ö c h e n t liehen Abrechnungen (in einfacher Aufrechnung)

1906

73,272,497.75

62,262,349.40

87,799,036. 65

84,613,925.01

16,401,845.35 14,177,359.15 177,473,379.75 161,053,633.56 .

30,033,768. 50

25,319,545.75

Der Gesamtumsatz beider Kategorien von Konti zusammen, inbegriffen die Saldi der wöchentlichen Abrechnungen betrug im Jahre 1905 Fr. 177,473,379.15 und im Jahr 1906 ,, 161,053,633.56 Minderumsatz im Jahre 1906 somit . . Fr. 16,419,745.59 Die Umsatzziffer in K o n t o A steht mit Fr. 4,954,930 gegenüber derjenigen des Vorjahres um 2,s Millionen Franken im Vorsprung, was vermutlich der stärkern Durchsetzung des Umlaufes mit Hartgeld zuzuschreiben ist.

In K o n t o B dagegen haben sämtliche Transaktionen eine Abschwächung aufzuweisen.

Wir vermögen uns nicht hinlänglich Rechenschaft darüber zu geben, woher diese verminderte Inanspruchnahme der Abrechnungsstelle von Seite der Banken rühren mag. Die gesteigerten Umsätze des wirtschaftlichen Verkehrs hätten eher eine stärkere Benützung derselben erwarten .lassen. Konvenienzgründe mögen hier in erster Linie mitgesprochen haben.

Temporäre Emissionsreduktionen.

Zum Zwecke vorübergehender Verminderung der Notenzirkulation wurden von den Banken auf Weisung ihres Diskontokomitees dem Inspektorate an Noten eingeliefert: am 10. Februar 1906 5% auf der Gesamtemission von Fr. 244,750,000 = Fr. 12,237,500, die am 26. März wieder freigegeben wurden ; am 12. Mai 1906 2 V* % auf der Gesamtemission von Fr. 244,750,000 = Fr. 6,118,750,

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die den Banken am 22. Oktober wieder zur Verfügung gestellt worden sind.

Es waren demnach im Berichtsjahre dem Umlaufe entzogen: Fr. 12,237,500 = 5% der Emission während 90 Tagen ,, 6,118,750-21/2% fl ^ ^ B 163 gegen Fr. 12,237,500 = 5 % der Emission während 88 Tagen ,, 6,118,750 = 2V 2 % ,, ,, 125 ,, fl im Jahr 1905.

Die bedeutende Verkehrszunahme hat im Jahre 1906 eine Geldmarktlage geschaffen, welche die flüssigen Mittel der Banken, wie an früheren Stellen schon betont, zeitweilig in sehr starkem Masse in Anspruch nahm. Die Banken hatten deshalb ordentlich Mühe, den Weisungen ihrer Komitees in Bezug auf die Reservestellung von Noten nachzukommen.

IT. Staatskasse.

Personelles.

Keine Änderung.

Münzauswechsiungsdienst.

Wenn auch dieser Dienst nicht der wichtigste unserer Staatskasse ist, so ist er doch derjenige, welcher ihr am meisten Mühe und Arbeit verursacht. Vier Angestellte sind das ganze Jahr hindurch damit beschäftigt, die eingehenden Münzen zu verifizieren, die Sendungen nach auswärts zu besorgen und das am Schalter vorsprechende Publikum zu bedienen.

Der Verkehr war folgender: Auswechslungsbegehren von auswärts in 2224 Sendungen Fr. 4,410,520 2301 Auswechslungen am Schalter ., 1,037,560 Lieferungen an Militärschulen und Militärverwaltungen ,, 1,162,130 Abgeschliffene, aus dem Umlauf zurückgezogene Fünfzigrappenstücke ,, 504,000 Fr. 7,114,210 oder Fr. 937,820 mehr als im Vorjahre. Die Zahl der Auswechslungen hat um 511 zugenommen.

Zur Bewältigung dieses Verkehrs stunden der Kasse folgende Beträge zur Verfügung:

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Fr. 567,000 Vorrat auf 1. Januar; ,, 2,470,000 neugeprägte Silberscheide- und ßillonmünzen ; ,, 2,000,000 bei der Bank von Frankreich zurückgezogene Silberscheidemünzen gegen Vergütung des Gegenwerts in Paris ; ,, 200,000 vom Pariser Schatzamt gegen abgeschliffenes Geld bezogene Münzen ; ,, 310,000 vom italienischen Schatzamt gegen Gold zurückgezogene Münzen; ,, 190,000 von der Kreiskasse II der S. B. B. und der Güterbahnhofkasse Bern zugestellte Beträge ; ,, 2,491,060 Zusendungen der Kreispost- und Zollgebietskassen, sowie einiger Banken ; ,, 646,320 herrührend von 475 Ablieferungen am Schalter.

Fr. 8,874,380 Die Reduktionen auf den auswärtigen Auswechslungsbegehren betrugen Fr. 502,156 oder S,8o%> die Bezüge am Schalter mussten in noch grösserem Masse gekürzt werden. Bemerkenswert ist, dass trotzdem keine Reklamationen erhoben wurden.

Die sowohl beim Finanzdepartement als in der Presse erhobenen Klagen betreffend die abgeschliffenen, beschädigten und nicht mehr kursfähigen Münzen haben fast ganz aufgehört; die Lage ist übrigens so ziemlich abgeklärt, denn der Rückzug der Fünfzigrappenstücke nimmt täglich ab.

Die unvorhergesehenen Schwierigkeiten, welche die Inbetriebsetzung der neuen Münzstätte verzögerten, haben natürlich auch auf den Münzauswechslungsdienst ungünstig eingewirkt, und ihnen ist es in den meisten Fällen zuzuschreiben, dass die Auswechslungsbegehren reduziert werden mussten; seit Mitte des Jahres 1906 aber haben wir es mit einer ausserordentliehen Erscheinung zu tun, nämlich mit einer anhaltenden und beträchtlichen Zunahme der Nachfrage nach Billonmünzen, was zur Folge hatte, dass die letzten Prägungen des Betriebsjahres sofort aufgezehrt wurden.

Diese gesteigerten Begehren lassen sich zum Teil folgendermassen erklären : mit bezug auf die Zehnrappenstücke durch die fortwährende Vermehrung dei' Strassenbahnen ; mit Bezug auf die Fünfrappenstücke durch die Abänderung der Fahrtaxen der Eisenbahnen, die gegenüber früher viel mehr Fraktionen von 5

55 Rappen aufweisen, so dass die Bahnhöfe beständig Mangel an solchen Münzen haben, und mit bezug auf die Kupfermünzen durch die Zunahme der grossen Warenhäuser, die sogar in kleinern Ortschaften eröffnet werden und stets grosse Beträge absorbieren.

Es darf indessen nicht ausser acht gelassen werden, dass auf den 1. Januar 1907 nicht weniger als 50 Stück Nickel- und Kupfermünzen auf den Kopf der Bevölkerung sich im Umlauf befanden, was einen Betrag von Fr. 3. 14 ausmacht, und man muss sich wirklich fragen, wo sich diese grossen Mengen befinden, da fortwährend ein Mangel an solchen Sorten besteht.

Dank den bei der Bank von Frankreich im Januar 1906 bezogenen zwei Millionen betrug unser Vorrat an Silberscheidemünzen auf den 31. Dezember abhin noch Fr. 1,488,000, so dass wir ohne allzu grosse Befürchtungen der nächsten Fremdensaison entgegensehen können.

Fünffrankenstücke.

Der fortwährende Mangel an Banknoten, der durch zeitweilige Notenrückzüge seitens der Emissionsbanken noch vermehrt wird, hat jedes Jahr die Einfuhr von grossen Mengen von Fünffranken, stücken zur Folge; da aber dieses Zahlungsmittel unbequem ist, suchen die Banken und Privaten es auf die Post abzuwälzenSo besass die Staatskasse letztes Jahr während drei Monaten, einen Vorrat von Fr. 2,250,000, ohne ihn vermindern zu können indem die Ausgänge sofort wieder durch Eingänge ersetzt wurden.

Die Nachzählung aller dieser Stücke gestattete uns, davon Fr. 256,000 als unter der Toleranz abgenutzt auszuscheiden.

Hiervon wurden Fr. 184,000 nach Paris zurückgeschickt, und Fr. 72,000 befanden sich am 31. Dezember noch auf der Staatskasse.

Postmandate.

Die Vorschüsse an die Kreispostkassen für den Postmandatverkehr erreichten im Jahre 1905 die Summe von Fr. 76,990,000; im Berichtsjahre betrugen sie Fr. 95,118,000 oder Fr. 18,128,000 mehr als im Vorjahre, während 1905 die Zunahme gegenüber 1904 nur Fr. 5,840,000 betragen hatte.

Diese bedeutende Steigerung ist nicht auf den Mandatverkehr allein zurückzuführen ; denn wenn auch die Mandate nach dem

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Ausland zugenommen haben, so müssen die internen Sendungen infolge der Einführung des Postchek- und Giroverkehrs erheblich zurückgegangen sein. Es ist also offenbar dieser letztere Dienst, welcher die Kasse zu erheblichen Geldverschiebungen nötigt, die durch ihren beträchtlichen Umfang manchmal Schwierigkeiten verursachen.

Bei diesem Anlass ist es vielleicht nicht überflüssig, auf die Beteiligung der Staatskasse an dem Postmandatverkehr hinzuweisen.

Während des Berichtsjahres erhielt sie 25,384 Mandate mit einem Gesamtbetrage von Fr. 14,723,037. 20, das macht, das Jahr zu 300 Arbeitstagen gerechnet, 85 Mandate per Tag und durchschnittlich Fr. 580 per Stück.

Was die Zahl der Mandate anbetrifft, so fallen mehr als 4/5 auf die Alkoholkasse, welche anderseits kaum einen Postcheck in der Woche erhält. Die hohe Durchschnittssumme der Mandate rührt von sehr grossen Mandaten (Fr. 10,000 und darüber) her, welche von den Postkassen und einigen andern eidgenössischen Verwaltungen abgesandt werden.

Auf der andern Seite versandte die Kasse 49,815 Postmandate für einen Gesamtbetrag von Fr. 12,286,193. 53, was für 300 Arbeitstage 166 Mandate mit einem Durchschnittsbetrage von Fr. 246. 60 per Mandat ergibt.

Es liegt auf der Hand, dass bei einem so viele Einzeloperationen umfassenden Verkehr die Staatskasse keinen Vorteil hatte, sich bei der Postverwaltung einen Checkkonto eröffnen zu lassen, der ihr nur eine Vermehrung von Arbeit und Kosten und den Empfängern keinen Nutzen gebracht hätte. Es ist die Annahme erlaubt, dass die Besorgung so vieler Zahlungen für den Postcheckdienst eher eine Last geworden wäre, da die grosse Mehrzahl der Mandate in den kleinsten Ortschaften des Landes zur Auszahlung gelangen.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

Laufende Kasse Fr. 4,611,144.27 In dieser Summe sind Fr. 532,625.55 eingelöste, aber noch nicht verrechnete Obligationen und Coupons Inbegriffen.

Übertrag Fr. 4,611,144.27

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Übertrag Fr. 4,611,144.27 Gewölbe: 1. Alte schweizerische, zur Umprägung bestimmte Fünffrankenstücke . . Fr. 340,000 2. Silberscheidemünzen . ., 1,488,000 3. Billonmünzen . . . . " 31,500 4. Alte, zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen " 22,000 1 881 500 Depotkasse: Neues Schweizergold ,, 10,000,000.-- Fr. 16,492,644.27

V. Wertschriftenverwaltung.

Personelles.

Keine Änderung.

Wertschriften des Bundes und der Spezialfonds.

Im Berichtsjahre bleibt eine erhebliche Zunahme im Wertschriftenverkehr zu konstatieren, die verschiedenen Ursachen zuzuschreiben ist. Bereits zu Anfang Januar beauftragten wir im Hinblick auf gewisse Eventualitäten das Finanzdepartement für 8--10 MillionenFranken ausländische Wertschriften zu veräussern, die teilweise aus dem Münzreservefonds und dem Anleihensamortisationsfonds enthoben und sodann im Laufe des Jahres nach den vorhandenen Mitteln wieder ersetzt wurden.

Im weitern wurden aus dem allgemeinen Wertschriftenportefeuille entnommen für ausserordentliche Dotation des Versicherungsfonds Fr. 2,000,000 für die Einlage in den Anleihensamortisationsfonds für Feldartillerie von l Va Million . . . . ,, 1,000,000 für den Einschuss in den Hilfsfonds für nicht versicherbare Elementarschäden (als Stammkapital) ,, 250,000 und sodann zur Liquidation des Eisenbahnfonds nominell ,, 2,249,500 Fr. 5,499,500 Beir Durchführung der letztern wurde der Bundesbahnverwaltung ausser den 77,151 Prioritätsaktien der Jura-Simplon-Bahn mit . . . . ,, 38,575,400 auch der übrige Titelbestand von nominell . . ,, 14,965,000 aushingegeben.

58 Verschiedene Konversionen im Gesamtbeträge von Fr. 800,000, abgesehen von den noch viel beträchtlicheren in den Kautionen und Depots, haben ebenfalls zu dem ausserordentlichen Ein- und Ausgang in den Titelbeständen beigetragen. Eine erhebliche Zahl bezüglicher Kündigungen wird 1907 zur Ausführung gelangen.

Für das Wertschriftenportefeuille und die Spezialfonds wurden 1906 angekauft für Fr. 4,503,000 inländische und für nominell Fr. 12,825,000 ausländische Titel.

Im Vergleich zum Vorjahre ergibt sich folgender Umsatz: 1906

Zahl der Buchungen Eingänge Ausgänge

. .

Fr.

,, Total

1905

219 161 31,251,000 Fr. 10,154,000 76,570,000 ,, 5,740,000

Fr. 107,821,000

Fr. 15,894,000

Bundesbahnverwaltung.

Der auf Ende des Vorjahres im Gewölbe des Finanzdepartementes in Verwahrung liegende Rest der Serie H 3*/2 °/o Bundesbahnobligaüonen von 1902 im Betrage von Fr. 3,972,000 wurde der Bundesbahaverwaltung gemäss Bundesratsbeschluss vom 13. März 1906 ebenfalls ausgeliefert und gleichzeitig der Druck der Serie I von 50 Millionen angeordnet. Diese sind zur Rückzahlung der 1889er Anleihen der Jura-Bevn-Luzern-Bahn von 29 Millionen und der Brünigbahn von 5 Millionen, sowie für Bauten, Installationen und Rollmaterial bestimmt.

Deren Übergabe an die Bundesbahnverwaltung erfolgte Ende Mai.

Liquidation des Eisenbahnfonds.

Wir haben in unserem letztjährigen Berichte die Gründe dargelegt, welche deren Übertragung an die Bundesbahnverwaltung entgegenstunden.

Gemäss Art. l des Bundesbeschlusses vom 30. März/14. Juni 1906 hatte die Ü b e r g a b e r ü c k w i r k end auf 31. D e z e m b e r 1904 und zwar i n n e r h a l b M o n a t s f r i s t nach dessen Inkrafttreten in dem Sinne zu erfolgen, dass alle Einnahmen und Ausgaben von jenem Tage an auf Rechnung der Bundesbahnen verbucht

59 werden. Eine sofort, d. h. per 30. Juni vorgenommene Aufstellung ergibt folgende Ziffern: Beitrag des Bundes an das Defizit des E i s e n b a h n f o n d s Fr. 4,000,000.-- Guthaben des Fonds bei der Bundeskasse Ende 1904 ,, 751,326. 50 Auf Wertschriften bezogene Zinse . . . . ,, 707,778.87 Ausgeloste Gotthardbahnobligationen . . . ,, 2,000. -- Pr. 5,461,105.37 hiervon ab : die durch die eidgenössische Staatskasse pro 1. Mai und 1. September 1905, 1. Januar und 1. Mai 1906 bezahlten Zinse auf dem 3 °/o Rentenanleihen 1890 von Fr. 69,333,000 à Fr. 693,330 nebst Spesen an die Banken

,, 2,785,465.22

Der Bundesbahnverwaltung waren somit noch zu bezahlen Fr. 2,675,640.15 wobei ihr für das Vorschussguthaben der Staatskasse kein Zins berechnet wurde. Wie bereits erwähnt, wurden ihr in Wertschriften inklusive Marchzinsen bis 30. Juni . . . ,, 2,219,549. -- vergütet, der Rest in bar mit

Fr.

456,091.15

wogegen sie die künftige Verzinsung obigen 3 °/o Rentenanleihens übernommen hat.

Bei diesem Anlass wurden ihr auch die bisher gegen Certificats de dépôt von der Wertschriftenverwaltung in Verwahrung genommenen Titel jenes Anleihens im Gesamtbetrage von Fr. 4,995,000 zur Aufbewahrung übergeben.

*

*

*

Zu den laut letzter Staatsrechnung als ,, E i g e n t u m des B u n d e s" aufgeführten 24 Spezialfonds (vide die Angaben über Ursprung und Zweckbestimmung Bundesbl. 1905, Band III, 902) ist neu hinzugekommen die

60 Albert Barth-Stifiung.

unter welchem Titel das Legat von Fr. 400,000, das der am 25. Oktober J906 in Zürich verstorbene Herr A l b e r t B a r t h von Stein am Rhein und Rio de Janeiro (Brasilien) dem P o l y t e c h n i k u m ausgesetzt hat, vom Finanzdepartement verwaltet wird.

Die Zinse des Legates werden vorläufig für die nächsten zehn Jahre nach Bericht des Schulrates und Antrag des Departements des Innern verwendet: a. zur Förderung der wissenschaftlichen Tätigkeit der Professoren der eidgenössischen polytechnischen Schule, vermittelst Gewährung von Beiträgen an die Ausführung wissenschaftlicher Arbeiten von Studienreisen u. s. w.

b. zur Unterstütung würdiger Studierender schweizerischer Nationalität am eidgenössischen Polytechnikum und zwar durch Gewährung von Beiträgen an wissenschaftliche Exkursionen, sowie durch Verleihung von Studien- und Reisestipendien -- alles, soweit hierfür keine andern Mittel zur Verfügung stehen oder soweit die verfügbaren Mittel uicht ausreichen.

Die Höhe der zu verleihenden Beiträge, sowie die Bedingungen für die Erteilung der Beiträge und Stipendien werden durch ein Reglement bestimmt, das der Bundesrat erlassen wird. Der nicht verwendete Zinsertrag wird jeweilen Ende Jahres zum Kapital geschlagen.

Wir haben diesen neuen Spezialfonds unmittelbar nach dem ^Eidgenössischen Schulfonds" einreihen lassen.

Es mag hier beiläufig erwähnt werden, dass unter dem nämlichen Abschnitt neu aufgeführt wird der durch Bundesgesetz vom 1. Juli 1886 (A. S. IX, 274) ins Leben gerufene Viehseuchenfonds.

Dieser Fonds, welcher 1888 unter den D e p o t s aufgeführt worden und seither so rubriziert geblieben war, ist nun ordnungsgemäss unter die als E i g e n t u m des B u n d e s b e z e i c h n e t e n S p e z i a l f o n d s eingereiht worden.

61 Kautionen und Depots.

Dank der anhaltenden Steigerung des Zinsfusses ergibt sich auch in dieser Kategorie, infolge vollzogener Konversionen und sonstigem Titelumtausch eine erhebliche Zunahme der Umsätze; die Gesamtzahl der Buchungen wuchs (Ein- und Ausgänge einzeln berechnet) von 196 auf 241, worunter einzig diejenigen der Auswanderungsagenturen (68 Posten gegen 45) von rund Va auf l Va Million angestiegen sind. Eine weitere Vermehrung ergibt sich aus der Übernahme der für Rechnung des Postcheck- und Girodienstes angekauften und in Verwahrung genommenen Wertschriften im Betrage von Fr. 2,100,000.

Die daherigen Bestände verzeigen auf Jahresschluss : 1906

1905

Fr.

Pr.

Kautionen 316 . . . . 15,511,155.65 295 13,841,750.80 Depots 121 von Bundesanleihen 4,430,000.-- 102 4,167,000.-- ,, 10 Diverse. . 9,373,234.-- 10 11,862,834.--

zusammen 447 mit . . . 29,314,389.65 407 29,871,584.80 29,314,389. 65 Wenn sich trotz der Stückzahlvermehrung ein Minus von Fr. 557,195.15 ergibt, so erklärt sich dies aus der hiervor angeführten Übergabe von Fr. 4,995,000. -- bisher als Depot verwahrten 3 % Eisenbahnrententiteln an die Verwaltung der Bundesbahnen.

Wie bereits im Geschäftsberichte der Finanzkontrolle aufgeführt, fanden gemeinsam mit ihr und im Beisein eines Vertreters des Departementsvorstehers 39 Schrankverhandlungen im Gewölbe statt mit 460 Geschäften, gegen 35 und 358 im Vorjahre. Hiervon entfallen auf die eigenen Wertschriften und Spezialfonds 219 (162), auf Kautionen und Depots 241 (196).

62 Inventar.

a. Wertschriften, deren Aufbewahrung und Verwaltung der Wertschriftenverwaltung obliegt: 1906

1905

Fr.

Eigenes Portefeuille . . . . 17,140,585.25 Münzreservefonds 9,818,459.50 Anleihensamortisationsfonds. . 9,953,957. -- Anleihensamortisationsfonds für Feldartillerie 4,322,634.-- Übrige Spezialfonds . . . . 48,332,101.97 Eisenbahnfonds -- --

Fr.

23,109,400. -- 10,698,486.60 8,786,457. --

2,295,000.-- 43,419,267. 97 53,463,409.65

b. Nur zur Aufbewahrung : Kautionen und Depots . . . 29,314,389.65

29,871,584.80

Total der Wertschriftenbestände 118,882,127.37 gegenüber dem Vorjahre mit . 171,643,606.02 171,643,606.02 ergibt sich eine Verminderung von

52,761,478.65

VI. Münzverwaltung.

Allgemeines.

Ende Januar, nachdem im alten Münzgebäude eine Million Fünf rappenstücke fertig erstellt war, musste der Betrieb abgebrochen und der Umzug in das neue Münzgebäude an die Hand genommen werden, da dort der grösste Teil der Lokale zur Aufstellung der Maschinen bereit stund. Es war eine ziemlich schwierige Arbeit, die grösstenteils sehr schweren Maschinen im alten Gebäude aus den niedrigen, engen Lokalen mit den schmalen Türen herauszuschaffen. Doch verlief der ganze Umzug glücklicherweise ohne Unfall, verursachte aber eine Betriebseinstellung von fast drei Monaten, denn erst nach der Aufstellung der Maschinen konnten die baulichen Arbeiten im Neubau zu Ende geführt werden. Die Neuaufnahme des Betriebes wurde gegen Ende April möglich ; die amtliche Kollaudation fand am 2. Juli statt, da erst auf diese Zeit das ganze Etablissement fertig stund.

63

Sämtliche Maschinen und Einrichtungen haben sich 'bestens bewährt, und die Münzstätte wird nunmehr im stände sein, auch weitgehenden Anforderungen, an deren, Leistungsfähigkeit genügen zu können.

Eine neue, unterm 29. Dezember 1905 erlassene Verordnung über die Organisation und den Betrieb der eidgenössischen Münzverwaltung trat mit 1. Januar 1906 in Kraft. Aus dieser Verordnung ist besonders die Neuerung hervorzuheben, dass eine Zweiteilung der Fabrikation geschaffen ist ; eine Abteilung für Münzfabrikation und eine für Wertzeichenfabrikation, mit je einem Werkführer als Beamten an der Spitze. Die betreffenden Beamtenstellen wurden mit der Aufnahme des Betriebes im neuen Gebäude besetzt. Gleichzeitig traten eine neue Fabrikordnung und eine neue Lohnordnung in Wirksamkeit.

Der ausgedehntere Betrieb erforderte selbstverständlich auch eine Vermehrung des Arbeitspersonals.

Auf Ende des Jahres beschäftigte die Münzfabrikation 18 Arbeiter, gegen 13 im Vorjahre, und die Wertzeichenfabrikation 6 Arbeiter und 6 Arbeiterinnen, zusammen 12 Personen, gegen 9 im Vorjahre; total 30 Personen, gegen 21 im Jahre 1905.

Münzprägungen.

Die für das Jahr 1906 im Voranschlag vorgesehenen Prägungen kamen alle und ohne Abänderung zur Ausführung. Es wurden geprägt und an die eidgenössische Staatskasse abgeliefert : 100,000 Zwanzigfrankenstücke . . Fr. 2,000,000 400,000 Zweifrankenstücke . . ,, 800,000 700,000 Einfrankenstücke . . . ,, 700,000 1,000,000 Halbfrankenstücke . . . l, 500,000 1,000,000 Zwanzigrappenstücke . . '.n 200,000 1,000,000 Zehnrappenstücke . . . '^ 100,000 3,000,000 Fünfrappenstücke . . . ,, 150,000 500,000 Zweirappenstücke . . . ,, 10,000 1,000,000 Einrappenstücke . . . _,, 10,000 8,700,000 Stücke im Nennwert von Fr. 4,470,000 Mit der diesjährigen Ausmünzung von 2 Millionen Franken ' in Silber sind von der uns durch Abkommen vom 15. November 1902 gestatteten Neuprägung von 12 Millionen Franken Silberscheidemünzen nunmehr 6,6 Millionen Franken geprägt, und es verbleiben somit noch 5,4 Millionen zur fernem Ausmünzung.

64 Die Totalzirkulation, bezw. Emission, an eigenen Münzen beträgt auf Ende 1906 : Fr.

4,850,000 Zwanzigfrankenstücke 97,000,000 2,126,000 Fünffrankenstücke 10,630,000 Fr.

6,950,000 Zweifrankenstücke . . 13,900,000 14,600,000 Einfrankenstücke . . 14,600,000 12,200,000 Halbfrankenstücke . .

6,100,000 34,600,000 21,500,000 Zwanzigrappenstücke .

4,300,000 28,500,000 Zehnrappenstücke . .

2,850,000 45,000,000 Fünfrappenstüeke . .

2,250,000 9,400,000 25,000,000 Zweirappenstücke . .

500,000 47,500,000 Einrappenstücke. . .

475,000 975,000 208,226,000 Stücke im Nennwert von .

.

.

.

152,605,000

Die Kupferinünzplättchen für die Ein- und Zweirappenstücke fertigte die Münzstätte selbst an, wogegen, wie bisher, für die Fünf-, Zehn- und Zwanzigrappenstücke die Münzplättchen in vorgearbeitetem Zustande bezogen wurden. Kupferbarren konnten noch zum Preise von Fr. 2. 26 per kg. zu Anfang des Jahres beschafft werden ; die Fünf- und Zehnrappenplättchen kosteten Fr. 4. 65 und 4. 55 und die Zwanzigrappenplättchen Fr. 6. 15 per kg.

Beim Silber trat im Laufe des Jahres eine unerwartete und anhaltende Preissteigerung ein. Der im Voranschlag eingesetzte Einheitspreis von Fr. 110 per kg. Feinsilber reichte nicht aus, und die Silberankäufe erforderten einen Nachtragskredit, da der Durchschnittspreis sich auf Fr. 116 per kg. belief. Der Preis für Barrengold dagegen betrug im Durchschnitt wieder, fast gleich wie letztes Jahr, Fr. 3440. 03 per kg. Feingold (1905 Fr. 3439. 87).

Die durchschnittlichen Herstellungskosten der Gold- und Silbermünzen von diesem Jahre kommen zu stehen wie folgt : ein ein ein ein

Zwanzigfrankenstück, Zweifrankenstück . .

Einfrankenstück . .

Halbfrankenstück . .

auf ,, ,, ,,

Fr.

,, ., .,

19,972 0,975 0,«?

0,244

(1905 Fr. 20,0«) ( ,, ,, 0,82s) ( ,, ,, 0,4ia) C -,-, n 0,2oe)

65 Die gegenüber dem Vorjahre etwas billigern Herstellungskosten eines Zwanzigfrankenstückes rühren daher, dass das Durchschnittsgewicht eines Stückes von 1906 6,45033 gr. und der Durchschnittsgehalt 899,925 Tausendstel beträgt, während die Stücke von 1905 durchschnittlich ein Gewicht von 6,46143 gr.

und einen Feingehalt von 899,976 Tausendstel hatten.

Laboratorium.

Im Berichtsjahre wurden im Laboratorium der Münzstätte 106 Analysen auf Gold und 154 auf Silber ausgeführt.

Die im Münzlaboratoriuni konstatierten durchschnittlichen Feingehalte der Münzen von 1906 sind: bei den Zwanzigfrankenstücken . . 899,906 Tausendstel ,, " Zweifrankenstücken . . . 834,5 ,, ., ,, Einfrankenstücken . . . . 836,6 ,, ,, Halbfrankenstücken . . . 836,1 Neben diesen Feingehaltsanalysen kamen noch eine ungewohnt grosse Zahl falscher Münzen zur Untersuchung auf ihre Zusammensetzung.

Wertzeichenfabrikation.

Die Gummierung der Postmarken im neuen Münzgebäude mit den neuen Einrichtungen und mit teilweise neuem Personal bot anfangs einige Schwierigkeiten, die aber bald überwunden waren. Immerhin fiel besonders eine Partie 25er Frankomarken nicht nach Wunsch aus ; es liefen von vielen Seiten Reklamationen wegen ungenügender Klebkraft des Gummiauftrages ein. Neben der Neuheit des Betriebes wirkten an der ungenügenden Beschaffenheit jener Marken noch mit : ein wohl für den Kupferdruck gut sich eignendes, neues Papier, das aber für die Gummierung höchst ungeeignet, porös und wenig geleimt war, so dass es den aufgetragenen Gummi sehr stark einsog ; eine stark ölhaltige Druckfarbe, die das Papier durchtränkte und die Annahme des Gummiauftrages fast verunmöglichte, und endlich eine Qualität Dextrin, als Beigabe zum Gummi arabicum, deren ungenügende Klebkraft erst nach dem Auftrage konstatiert wurde, nachdem eine Verbesserung nicht mehr möglich war. Die nach dieser Partie gummierten Marken dürften keinen Anlass mehr zu Klagen über ungenügende Gummierung bieten.

Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. III.

5

66

Zur Ablieferung an die Post kamen im Berichtsjahre im ganzen 350,8 Millionen Stück fertige Marken, wovon 2 Millionen Stück auf die Taxmarken entfallen. 1905 betrugen die Bezüge der Post 330 Millionen Stück, so dass für dies Jahr eine Vermehrung von 20,8 Millionen Stück zu notieren ist. Die einzelnen Taxwerte, verglichen mit den Bezügen vom Vorjahre, nehmen in folgenden Beträgen an der Gesamtablieferung teil : Taxwert 2 Cts.

3 Cts. 5 Cts. 10 Cts.

12 Cts. 15 Cts. 20 Cts.

in Millionen Stück

48,o 1,2 130,2 91,1 46,2 0,6 127,7 86,3

1906 1905 Plusdifferenz 1906

1,8

0,6

2,5

4,8

4,8 4,0

7,8 6,8

8,2 5,8

0,3

1,o

2,4

Taxwert 25 Cts. 30 Cts. 40 Cts. 50 Cts.

1 Fr.

3 Fr.

5,3 3,6

3,8 3,0

0,5 0,*

2,2

0,8

0,4

m Millionen Stück

1906 1905

. . . .

. . . .

36,2 28,0

Plusdifferenz 1906

8,2

5,3 5,0

5,9 6,8

0,3 -- 0,9

Es zeigt sich somit auf der ganzen Linie, mit der einzigen Ausnahme bei den Vierzigermarken, eine Zunahme des Bedarfs.

Die Druckerei, welche für die Herstellung der Postwertzeichen im neuen Münzgebäude eingerichtet werden soll, erhielt gegen Ende des Jahres vorerst zwei Schnellpressen, eine amerikanische für Einfarbendruck, und eine deutsche für Zweifarbendruck. Die Pressen werden ihre Tätigkeit aufnehmen, sobald die von der Postverwaltung zu liefernden neuen Markenstempel der Münzstätte zum Gebrauch übergeben worden sind. Wann dies geschehen wird, kann zurzeit noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden.

Nebenarbeiten.

Grössere Aufträge von auswärts konnten wegen Mangel an Zeit keine übernommen werden, und es ist nur die Prägung einer Anzahl Medaillen und Kontrollmarken als Nebenarbeit zu verzeichnen. Dagegen nahmen erhebliche Arbeiten, für eidgenössische Verwaltungen die Tätigkeit der Münzstätte in Anspruch : für die Postverwaltung das Auffrischen von Stern-

67

peln zum Drucke der Postmarken, namentlich aber für die Münzstätte selbst die Prägung von Medaillen zur Erinnerung an die Eröffnung der neuen Münze. Es war beabsichtigt, eine passende Denkmünze zur Zeit der Eröffnung oder Kollaudation des neuen Mün/gebäudes herauszugeben.

Verschiedene Umstände bewirkten aber, dass die im Kunstatelier der Herren Huguenin Frères in Locle gestochenen Stempel für diese Denkmünze erst gegen Ende des Jahres an die Münzstätte gelangten. Bei der Dedeutenden Arbeit, welche die Prägung dieser Denkmünzen erforderte, konnten diese selbst vor Neujahr nicht mehr zur Verteilung fertiggestellt werden.

Falsche Münzen.

So zahlreich, wie noch nie, gelangten in diesem JahreFalsifikate zur Untersuchung an die eidgenössische Münzstätte.

Besonders erwähnenswert sind zwei in grossen Posten hergestellte Fälschungen, die von Basel aus vorlagen. Die Stücke der einen Sorte waren alles Nachahmungen von französischen.

Zwanzigfranken Napoleon III 1855 und 1859, aus Zinn mit viel Geschick gegossen und vergoldet ; diejenigen der anderen Sorte, Nachahmungen von ausländischen Silber- und Goldmünzen, waren auf galvanoplastischem Wege hergestellt und verrieten ebenfalls eine grosse Fertigkeit. Keines der Falsifikate zeigte indessen eine derart täuschende und gute Nachahmung, dass es als gefährlich taxiert und zu besonderen Massnahmen hätte Veranlassung geben können.

VII. Bureau für Gold- uud Silberwaren, a. Kontrolle der Gold- und Silberwaren.

Kontrollämter und Vollziehung des Gesetzes. Die Zahl der ttold- und Silberwaren, welche im Berichtsjahre mit dem eidgenössischen Kontroll- und Feingehaltsgarantiestempel versehen wurden, beläuft sich auf 4,312,194 Stück. Darunter figurieren die Uhrgehäuse, welche der obligatorischen Stempelung unterliegen, mit insgesamt 4,226,696 und die goldenen und silbernen Schmucksachen und Geräte, für welche die Kontrollierung fakultativ ist, mit 85,498 Stück.

In bezug auf die Anzahl der kontrollierten Gegenstände bietet das Jahr 1906 die Eigentümlichkeit dar, dass in dem-

68

selben seit Inkrafttreten des Gesetzes die grösste Zahl der goldenen Uhrgehäuse, sowie der Schmucksachen und Geräte gestempelt worden sind. Die bis jetzt unerreichte Zahl von 818,565 gestempelten goldenen Uhrgehäusen legt schon hinreichend Zeugnis ab für den gedeihlichen Gang der Geschäfte in der Uhrenindustrie während des verflossenen Jahres. Auch die silbernen Uhrgehäuse bleiben nur um zirka 300,000 Stück unter dem seit Bestehen der eidgenössischen Kontrolle erzielten Höchstbetrag zurück, übersteigen jedoch um 430,937 die Zahl der im Jahre 1905 gestempelten silbernen Uhrgehäuse. Numerisch nehmen somit die Stempelungsziffern pro 1906, wie nachstehende Tabelle zeigt, in liezug auf die Uhrgehäuse den zweiten und hinsichtlich der Bijouterie- und Silberwaren den ersten Rang ein. Aus der hohen Zahl dieser letzteren darf wohl gefolgert werden, dass das Vorjiandensein des amtlichen Kontrollstempels als Garantie für die Richtigkeit des Feingehalls der Gegenstände in steigendem Masse geschätzt wird, und dass sich mehr und mehr das Bedürfnis geltend macht, von den zur Sicherung gegen Betrug zu Gebote ·.stehenden Mitteln Gebrauch zu machen.

"Vergleioliencle ÜTl>e:rsiclit der

während der Jahre 1905 und 1906 von den Kontrollämtern fUr Gold- und Si berwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Doppelte Taxe bezahlende und vom

Gestempelte Uhrgehäuse ivontroiiamter

If AntiMillAmtaM

Goldene

1905

1906

1905

gewiesene Uhrgehäuse

Total

Silberne

1906

1905

1905

1906

%

Stück

Stück

517,254 683,060 118,204 147,546 240,522 516.476 244,935 27,752 636,023 284,260 262,818 74,403 473,443

12 ?, 16 7, ?, 8 35 57 12 2 5 0 f) 151 67 6,2 1*8 11 ?,

1759 2217 72 480 57 609 242 16 324 253 1098

2324 2161

540

955

4,226,696

100 16 1 --

7667

9680 2013

1906

Proben von Gold- und Silberbarren '*<-

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren

(Lingots)

1905

1906

1905

1906

l

Stück

1.

2 3.

4.

5 6.

7.

8 9.

10.

11.

12.

13.

Biel . .

Chaux-de-Fonds . . . .

Delsberg Fleurier Genf . . . . . . .

Grenchen (Solothurn) . . .

Locle Neuenburg Noirmont Pruntrut St. Immer Schaff hausen Tramlingen Total Vermehrung 1906 Verminderung 1906

34,591 482,863 7,044 14,954 3,033 91,247 17,974 72 9,809 158

661,745 -- --

Stück

43,213 605,060 7,877 17,581 2,827 103,612 21,581

54 13,044

3,716

Stück 411,201 56,165 104,993 128,099 206,564 441,611 100,906 56,764 526,955 225,256 237,478 61,853 419,349

818,565 2,977,194 156,820 -- --

Stück

474,041 78,000 118,204 139,669 222,941 513,649 141,323 27,752 614,442 284,206 249,774 74,403 469,727

Stück

445,792 539,028 104,993 135,143 221,518 444,644 192,153 56,764 544,929 225,328 247,287 61,853 419,507

3,408,131 3,638,939 430,937 -- -- --

«/o

12,3 14,9 2.9 3,7 6,1 12,3 5,2 1,5 14,9 6,2 6,8 1,7 11,5 100 -- --

--

Bei der Einfuhr verifizierte Gegenstände

--

--

--

--

--

--

Stuck

--

587,757 Goldene und silberne Uhren 172,061

--

602 600 144 395 305 514 210

1470

Stück 9,393 1,474 6

29,112 2 158 294 3 369

37,382

-- --

--

78,193

--

-- --

--

--

% 12,0 1,9 0,0 37,2 0,0 0,2 0,4 0,0 0,4 47,9 100 -- ·--

--

Stück

' 7,724 1,418

1 89

38,183

240 1,140

o/ /o

9,0 1,7 0,0 0,1 44,7 0,3 1,3

-- 85 36,618 85,498 7,305

--

Bijouterieund Silberwaren 234,764

0,1 42,8

Anzahl

3,491 8,387 379 434 3 550 902 381 515 435 661 361 372

o/ /o

20,7 49 9 2,2 2,6 00 3,3 5,3 22 "i" 3,0 2,6 3,9 2,1 2,2

100 9,3 --

16,871 ·-- --

100 --

--

--

--

--

Anzahl

3,465 9386

01

/o

398 538 47 556 979 127 498 476 764 488 484

190 51 6 22 Ä 2>° 9 v 0i"2 3,1 5 4 "5^ 07 2,7 2,6 4,2 2,7 27

18,206 1,335

100 7,9

--

--

--

69 Vergleichende Übersicht der seit Inkrafttreten des Gesetzes, d. h. von 1882 bis 1906, von den Kontrollämtern für Gold- und Silberwaren vorgenommenen Stempelungen und Proben.

Jahr.

1882 1883 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

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.

.

.

.

.

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.

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.

.

'.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Gestempelte goldene u. silberne Uhrgehäuse.

Gestempelte Bijouterie- und Silberwaren.

Proben von Gold- und Silberbarren.

(Lingots.)

*) Stück.

Stück.

Anzahl.

911,307 .

1,101,055 .

1,174,726 .

1,021,831 .

1,289,631 .

1,547,942 .

1,941,274 .

2,502,619 .

2,617,414 .

.

2,283,130 2,148,529 , 2,364,068 .

2,439,947 .

2,564,000 .

3,274,743 .

. ' 3,372,702 3,570,229 .

3,684,557 .

4,035,521 .

4,383,828 .

3,283,172 .

3,012,988 .

3,287,437 .

.

3,638,939 4,226,696 .

48,549 45,653 52,994 42,553 35,472 36,891 40,912 41,917 37,725 36,851 40,639 35,752 38,772 32,505 36,887 36,795 40,866 71,427 80,119 71,971 72,766 76,054 76,426 78,193 85,498

11,435 10,738 13,052 14,259 14,616 15,156 14,369 14,605 15,142 15,043 14,261 15,249 14,930 14,146 15,978 15,957 17,787 18,761 19,207 20,514 19,164 18,451 18,390 16,871 . 18,206

*) Im Durchschnitt entfallen 20% dieser Zitt'era auf die goldenen und 80 % auf die silbernen Uhrgehäuse.

Mit denjenigen des Vorjahres verglichen, erzeigen die Steinpelungsziffern des Jahres 1906, wie aus der beigefalteten vergleichenden Zusammenstellung ersichtlich ist, in allen Rubriken

70

starke Vermehrungen, welche für die Uhrgehäuse 16,i°/o, die Bijouterie- und Silberwaren 9°/o und die Proben 7,9 % betragen.

Dies hatte auch eine entsprechende Mehrarbeit für die Prüfung und Stempelung der einlangenden Waren zur Folge, so dasa einige grössere Kontrollämter zeitweise Überstunden einführen mussten, um dem aussergewöhnlichen Andrang der Geschäfte Genüge zu leisten. Dieser Mehrbelastung wurde seitens der lo. kalen Kontrollverwaltungen durch Ausrichtung von Besoldungszulagen Rechnung getragen.

Der Edelmetallwert der probierten und gestempelten Gegenstände beläuft sich pro 1906 nach approximativer Berechnung auf 43 Millionen Franken für das Gold und 8 Millionen Franken für das Silber.

Dia namhafte Vermehrung der kontrollierten Gegenstände, besonders der goldenen Uhrgehäuse, musste auch einen günstigen Binfluss auf die Einnahmen an Stempelungs- und Probegebühren ausüben, welche für alle Kontrollämter zusammen Fr. 416,713.15 betragen. Hiervon kommen für Ausgaben in Abzug Fr. 225,682.18, so dass an Einnahmenüberschüssen Fr. 191,432.37 verbleiben.

Die Gesamteinnahmen pro 1906 sind die höchsten bisher erzielten.

71 Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Kontrollämter im Jahre 1906.

Ämter.

Einnahmen.

Ausgaben.

Kr.

Fr.

51,202. 20 1. Biel . . . .

2. Chaux-de-Fonds . 131,366.80 9,956. 60 3. Delsberg . .

12,068. 90 4. Fleuri er 22,344. 95 5 . Genf . . . .

41,159.55 6. Grenchen .

32,363. 40 7 . Locle . . . .

8. Neuenburg 2,816.85 38,202. 70 9. Noirmont . . .

10. Pruntrut . . .

15,949. 35 23,088. 35 11. St. Immer . .

8,413. 85 12. Schaffhausen .

13. Tram ringen .

27,779. 65

28,722. 05 63,951. 15 5,425. 50 8,801.60 12,873.55 17,881. 8.5 12,696. 26 3,218. 25 21,242. 63 11,271.43 15,988. 66 8,245. 40 15,363. 85

Einnahmen- i Überschüsse.

Fr.

22,480.15 67,415. 65 4,531.10 3,267. 30 9,471. 40 23,277. 70 19,667. 14 *)401.40 16,960.07 4,677. 92 7,099. 69

168. 45 12,415.80

Total 416,713.15 225,682. 18 191,432.37 ; -- -- 401. 40

--

--

191,030.97 |

*) Von der Stadt Ncuenburg gedecktes Defizit.

!

Aus vorstehender Zusammenstellung ist ersichtlich, dass nur in einem Kontrollamt die Ausgaben die Einnahmen überstiegen.

Alle anderen Bureaux erzielten Einnahmenüberschüsse, welche mit Genehmigung des Departements zur Ausrichtung von Beiträgen an gewerbliche Unterrichtsanstalten und zu anderen gemeinnützigen Zwecken verwendet wurden.

Die Budgets aller Kontrollämter sind vom Departement genehmigt worden.

Der Feingehalt der zur Stempelung vorgewiesenen Waren wurde mittelst zahlreicher Kupellierungsproben und Analysen auf nassem Wege genau verifiziert. Dabei ergab sich, dass beinahe allea vorgekommenen Gesetzesübertretungen lediglich ein Versehen zu Grunde lag. Unter den wenigen Angelegenheiten, welche gerichtlich anhängig gemacht werden mussten, war nur

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ia einem einzigen Falle eine betrügerische Absicht anzunehmen.

Es darf deshalb behauptet werden, dass die mit den Kontroliämtern in fortwährenden Beziehungen stehenden schweizerischen Industriellen ihre ganze Aufmerksamkeit darauf wenden, den gesetzlichen und reglementarischen Anforderungen Genüge x,u leisten.

Die so schwierige Frage hinsichtlich des Lotes an goldenen Uhrgehäusen ist nunmehr so weit gefördert, dass ihre baldige endgültige Lösung vorausgesehen werden kann. Die dahin zielenden Bestrebungen wurden wesentlich erleichtert durch den Beschluss des Syndicat des fabricants de boîtes de montres or, es sei nur noch solches Lot zu verwenden, welches mindestens halb so feinhaltig ist, als die zur Erstellung der Uhrgehäuse dienende Goldlegierung. Dieser Beschluss hatte eine Anregung seitens des genannten Syndikats zur Folge, dahingehend, es seien die Bestimmungen von Art. 43 der Yollziehungsverordnung in dem Sinne abzuändern, dass die Fehlergrenze auf dem eingeschmolzenen Gegenstand in Wegfall komme und statt dessen Vorschriften aufzustellen seien in bezug auf den Mindestgehalt an Feingold, welchen jedes Gehäuse nach Massgabe seines Gewichts, seiner Grosse und seines Feingehalts aufzuweisen hätte. Die zurzeit von den Kontrollämtern an eingeschmolzenen Gehäusen vorgenommenen Proben sollen die nötigen Anhaltspunkte liefern, welche als Grundlage der von uns beabsichtigten Ausarbeitung von neuen Bestimmungen der eidgenössischen Vollziehungsverordnung benutzt werden können.

T e c h n i s c h e und a d m i n i s t r a t i v e I n s p e k t i o n e n wurden vom Amt für Gold- und Silberwaren periodisch in den Kontrollämtern, den Grenzzollämtern, sowie in Uhren- und Bijouteriegeschäften vorgenommen, um die Ausführung des Gesetzes zu überwachen. Den Inspektionsberichten zufolge wird das Fehlen der gesetzlichen Verantwortlichkeitsmarke des Fabrikanten auf den eine Feingehaltsbezeichnung tragenden goldenen und silbernen Gegenständen hauptsächlich konstatiert bei neu etablierten Verkäufern, sowie in Geschäften, welche sich nicht vorzugsweise mit dem Handel mit Gold- und Silberwaren befassen. Die von uns erstrebte gleichmassige Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf alle Personen, welche Gold- und Silberwaren fabrizieren oder verkaufen, kann nur erreicht werden durch die Mitwirkung der Grenzzollämter,
sowie des mit dem Kontrollamt verbundenen Zollamtes in La Chaux-de-Fonds und des Ü b e r w a c h u n g s d i e n s t e s a n d e n Z o l l s t ä t t e n i n B a s e l . Voti

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etzterem wurden allein 6742 Kolli revidiert, enthaltend 379,736 Stück goldene und silberne Schmucksachen, Geräte und Uhren, Doubleartikel etc. im Werte von zirka Fr. 3,000,000. Dabei wurden 223 Gesetzesübertretungen konstatiert, weichein 193 Fällen die Rilckweisung der betreffenden Sendungen an der Grenze und in den übrigen 30 Fällen eine Ahndung auf administrativem Wege durch die Kontrollämter zur Folge hatten.

Das Zollamt in La Chaux-de-Fonds hat 153,305 zur Einfuhr gelangende goldene und silberne Gegenstände (Uhren, Uhrgehäuse, Schmucksachen und Geräte) verifiziert und dem Spezialkommissär für die Verfolgung von Gesetzesübertretungen 296 Fälle überwiesen, welche vom Kontrollamt La Chaux-de-Fonds auf administrativem Wege erledigt wurden.

Beziehungen zum Auslande. Die Unterhandlungen, welche im Jahre 1905 von der schweizerischen Gesandtschaft in London mit der englischen Regierung zu dem Zwecke angeknüpft worden waren, eine Vereinbarung betreffend die Anerkennung des amtlichen eidgenössischen Kontrollstempels herbeizuführen, wurden im Jahre 1906 wieder aufgenommen und fortgesetzt, als das vom Appellationshof gefällte Urteil in Sachen des von der Korporation der Goldschmiede der Stadt London (Goldsmiths' Company) diesfalls erhobenen Prozesses bekannt gegeben wurde. Ihr Abschluss fällt nicht mehr ins Berichtsjahr.

Die Schritte unserer Gesandtschaft in Berlin in Sachen einer Nachahmung des eidgenössischen Kontrollstempels wurden im Laufe des Berichtsjahres fortgesetzt. Diese Angelegenheit hat indessen noch keine Lösung gefunden.

Da die Parlamente mehrerer ausländischer Staaten Gesetze erlassen haben, um betrügerischen Gepflogenheiten hinsichtlich des Feingehalts der in den Verkehr gelangenden Gold- und Silberwaren entgegenzutreten, haben wir unsere diplomatischen Vertreter bei den Regierungen dieser Staaten beauftragt, den mit der Ausführung der fraglichen Erlasse betrauten Behörden die hauptsächlichsten Bestimmungen unserer Gesetzgebung betreffend die Kontrolle und die Abbildungen der amtlichen schweizerischen Feingehaltsgarantiestempel bekannt zu geben und ihnen zu diesem Behufe Metallplatten mit den Originalabdrücken unserer Kontrolistempel zugehen lassen. Unter den Staaten, welchen wir diese Stempelabdrücke übermittelten, erwähnen wir ausser Rumänien und Canada Österreich-Ungarn, dessen Finanzministerium uns auf Wunsch auch die Abdrücke der in der österreichisch-unga-

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rischen Monarchie geltenden amtlichen Kontrollpunzen auf Metallplatten übersandte.

Um die Bestimmungen der eidgenössischen Vollziehungsverordnung betreffend den Feingehalt der nach Österreich-Ungarn bestimmten goldenen Uhrgehäuse mit den in diesem Lande bestehenden Vorschriften in Übereinstimmung zu bringen, haben wir unterm 23. Oktober 1906 einen Beschluss erlassen, wonach alle mit dem Feingehaltsaufdruck ,,14 k. -- 0.58U oder einer diesem entsprechenden Bezeichnung versehenen Uhrgehäuse, einschliesslich des Lotes eingeschmolzen, einen Goldfeingehalt von wenigstens 0,573 ergeben sollen.

Zu erwähnen ist noch, dass auch die Vereinigten Staaten von Nordamerika durch Annahme eines Gesetzes, das im Juni 1907 in Kraft tritt, in die Zahl derjenigen Länder eingetreten sind, welche die Reellität in Fabrikation und Handel hinsichtlich des Feingehalts und der metallischen Zusammensetzung der Gold- und Silberwaren durch die Gesetzgebung zu wahren sich bestreben.

Beeidigte Probierer (essayeurs-jurés) und Personal der Kontrollämter. Abgesehen von der wegen Austritt aus dem Kontrolldienst erfolgten Demission eines beeidigten Probierers sind im Personalbestand der Kontrollämter im Berichtsjahre keine Änderungen eingetreten.

Probiererprüfungen. Auf Ansuchen uod Kosten des Handelsund Industriedepai'teinents des Kantons Genf haben wir am eidgenössischen Polytechnikum in Zürich Prüfungen zur Erlangung des Diploms eines beeidigten Probierers abgehalten. Die zwei hierfür angemeldeten Kandidaten haben die Prüfung mit Erfolg bestandea und das eidgenössische Diplom erhalten.

Kontrollstempel. Das eidgenössische Amt hat im Jahre 1906 den Kontrollämtern 89 Kontrollstempel verabfolgt zum Ersatz einer gleichen Zahl von wegen Abnutzung ausser Gebrauch gestellten und durch die Kontrollbureaux zurückgesandten Stempeln.

Am 31. Dezember 1906 betrug die Zahl der auf den Kontrollämtern insgesamt verwendeten Stempel 546 und die auf dem eidgenössischen Amt in Bern vorhandene Reserve 324 Stück.

b. Aufsicht über den Handel mit Gold- und Silberabfällen.

Industrielle, welche berechtigt sind, Gold- und Silberabfälle anzukaufen, zu schmelzen oder zu probieren. Am 31. Dezem-

75 bei1 1905 betrug die Zahl der gesetzlich autorisierten Käufer, Schmelzer und Probierer 74. Im Laufe des Jahres 1906 wurde das durch Art. l des Gesetzes vorgeschriebene Souchonregister einem neuen Gesuchsteller verabfolgt, so dass sich die Zahl der Industriellen, welche dem Gesetze unterstellt sind, zu Ende des Jahres 1906 auf 75 beläuft. Dieselben verteilen sich auf die einzelnen Kantone wie folgt: Neuenburg 46, Bern 15, Genf 7, Solothurn 2, Schaff hausen 2, Zürich l, Basel l und Waadt 1.

Es sind im Jahre 1906 170 Souchenregister, 5200 Legitimationskarten und 100 Vorweisungsscheine abgegeben worden.

Übersicht der Operationen. Die Zahl der im Jahre 1906 vollzogeneu Käufe, Einschmelzungeri und Proben (ein- und ausgegangene Bordereaux) beläuft sieh auf 18,039. Die von den Käufern für die Abfälle b e z a h l t e S u m m e erreicht ein Total von Fr. 4,546,321.30, was gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung von Fr. 626,926. 60 ausmacht.

Die Zahl der den Verkäufern von Abfällen e r ö f f n e t e n K o n ti betrug auf Ende Dezember 1905 4993. Im Laufe des Jahres stieg die Zahl derselben auf 5706, also um 713.

Die Rechnungsauszüge aller dieser Operationen wurden am Ende jedes .Vierteljahrs den Kontrollämtern übersandt und von denselben einer genauen Durchsicht unterzogen, deren Ergebnisse dem eidgenössischen Amt, sowie den Industriellen, die sich durch die hierauf bezüglichen Transaktionen geschädigt glaubten, zur Kenntnis gebracht. Zu diesem Zwecke werden den Industriellen auf Verlangen die ihre Interessen betreffenden Rechnungsauszüge mitgeteilt.

Die Beaufsichtigung erstreckte sich somit nicht nur auf die Inhaber des durch das Gesetz vorgesehenen Registers, sondern auch auf die Berechtigung derjenigen Personen, welche Goldund Silberabfälle zum Verkaufe, zum Einschmelzen oder zur Probe brachten, und es wurde dadurch ermöglicht, Diebstähle, Unterschlagungen und Gesetzesübertretungen aufzudecken, deren Urheber von den kompetenten Gerichtsbehörden nach den Vorschriften der kantonalen Strafgesetzgebung beurteilt wurden. Einige weniger gravierende Fälle wurden auf administrativem Wege erledigt.

Die den autorisierten Käufern, Schmelzern und Probierern abgegebenen S o u c h e n r e g i s t e r wurden regelmässig inspiziert, wobei sich ergab, dass die Eintragungen im allgemeinen richtig vorgenommen wurden, wie überhaupt in bezug auf die Registerführung nur wenige Bemerkungen von geringem Belang gemacht

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werden mussten. In einem einzigen Fall musste ein gerichtlicher Entscheid angerufen werden, und es gelangten die Strafbestimmungen von Art. 6 des Bundesgesetzes zur Anwendung.

Der S i l b e r k u r s , welcher als Basis für die Berechnung der Handelsbarren dient, betrug im Mittel Fr. 113 per Kilogramm 1000 /iooo fein und erhob sich um 11 Franken über den durchschnittlichen Kurs des Vorjahres. Am niedrigsten stand er mit Fr. 106 (am 12. März 1906), am höchsten mit Fr. 121 (am 19. November). Der Wert des Goldes wird von den Kontrollämtern zu Fr. 3437. 46 per Kilogramm 100%ooo fein berechnet.

Die zur Sicherung der s t r i k t e n A u s f ü h r u n g des G e s e t z e s erlassenen Massnahmen haben dargetan, dass sowohl die auf die Uhrenindustrie, wie auch die auf die Bijouteriewarenindustrie bezüglichen Bestimmungen desselben im ganzen eingehalten werden.

Verschiedene in der Ostschweiz niedergelassene Goldschmiede, denen daran gelegen war, den gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen und der Vorteile teilhaftig zu werden, welche das Vorhandensein eines Stempelzeichens auf ihren Gold- und Silberbarren (Lingots) gewährt, haben die Clichés dieser Stempelzeichen auf den Kontrollbureaux oder dem eidgenössischen Amt deponiert Auch der Verband der schweizerischen Goldschmiede hat bei seinen Mitgliedern darauf hingewirkt, dass sie die Bezeichnung ihrer Lingots mit ihrem Stempelzeichen nicht unterlassen, um sich bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der Lingots nicht fruchtlosen Nachforschungen auszusetzen.

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Jahr.

1887 1888 1889 1890 1891 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 1905 1906

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Käufer, Schmelzer und Probierer.

Bordereaux.

Anzahl.

Anzahl.

79 87 88 89 91 91 94 94 96 91 92 87 80 80 80 76 76 73 74 75

26,514 28,077 28,075 29,352 28,707 26,816 25,622 24,244 23,052 23,421 22,788 22,850 22,384 ' 21,887 21,660 20,236 19,798 18,866 18,335 18.639

Abfälle (bezahlter Wert).

Fr.

Rp.

2,729,322 3,302,417 3,757,130 4,225,485 3,867,443 3,089,306 3,130,044 2,969,256 3,052,933 3,669,629 3,638,506 3,701,118 3,991,255 4,182,064 4,442,665 3,524,029 3,719,804 3,790,582 3,919,394 4,546.321

20 60 50 55 60 20 15 80 50 65 20 -- 15 70 05 05 45 75 70 30

Obige Übersicht zeigt, dass die Transaktionen in Gold- und Silberabfällen im Berichtsjahre den höchsten Umfang seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1886 angenommen haben.

Die Gesamtsumme der verkauften Abfälle zeugt ebenfalls von dem erfreulichen Aufschwung der Uhrgehäusefabrikation und ist im weitern ein getreues Abbild der vorzüglichen Geschäftslage in der Uhrenindustrie und im Uhrenhandel, besonders was die goldenen Uhren anbetrifft.

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Übersicht der im Jahre 1906 kontrollierten Käufe, Einschmelzungen und Proben von Gold- und Silberabfällen.

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Kreise.


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Abfälle (bezahlterWert).

Fr.

5 l.JBiel . . . .

2. Chaux-de-Fonds 23 2 3. Delsberg . .

7 4. Fleurier .

o . Genf . . . . 7 2 6. Grenchen 7. Locle. . . . 11 6 8. Neuenburg .

2 9. Noirmont . .

2 10. Pruntrut . . .

4 11. St. Immer . .

3 12. Schaffhausen .

1 13. Tramlingen .

Am 31.

1906 Am 31.

1905

Dezember . . . .

Dezember . . . .

Vermehrung 1906 Verminderung 1906

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1

Rp.

2,462 755 520,055 85 11,5 9,650 1,939 2,562,747 20 56,4 71 115 42,623 80 1,0 345 130 36,796 90 0,8 910 502 306,981 75 6,8 276 158 37,191 90 0,3 537 567,560 85 12,5 1,506 343 120 37,778 60 0,8 338 224 28,738 80 893 387 77,255 40 1,7 858 376 195,189 40 4,8 121 121 80,518 60 1,8 822 386 52,882 25 1,»

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18,639 5,706 4,546,321 30 100

74

18,335 4,993 3,919,394 70 --

1

304 --

713 --

626,926 60 -- . -- -- --

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B. Zollverwaltung.

I. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Nachdem die Gesamtroheinnahmen der Jahre 1905 sich auf den noch nie erreichten Betrag von beziffert hatten, gingen dieselben im Berichtsjahre 1906 zurück auf so dass sich pro 1906 eine Mindereinnahme von ' gegenüber dem Vorjahre ergibt.

Zollverwaltung im Fr. 63,545,715. 21 ,, 62,156,690.30 Fr.

1,389,024.91

Nähere Angaben über die Ursachen dieses Rückganges der Zolleinnahmen sind in unserem Bericht zur Staatsrechnung pro 1906, Abteilung Zollverwaltung, enthalten.

Die Gesamtausgaben der Zollverwaltung beliefen sich im Jahre 1906 auf die Summe von . . . .

Fr. 6,249,441.91 Budgetiert waren . . Fr. 6,292,150. -- Hierzu kamen noch Nachtragskredite in der Höhe von ,, 129,900.-Zusammen

,,

Ausgabenersparnis Rechnet man hierzu den Ertrag der Gesamtroheinnahmen pro 1906 mit ...

BÖ ergibt sich ein Gesamtbetrag von

Fr.

6,422,050. -- 172,608.09

,, 62,156,690. 30

. . Fr. 62,329,298. 39

80

Übertrag Fr. 62,329,29». 39 Im Voranschlag für das Jahr 1906 war als Gesamtertrag der Zölle eiue Summe von ,, 55,000,000. -- vorgesehen.

Das e n d g ü l t i g e R e c h n u n g s r é s u l t a t stellt sich daher mit Einschluss der Ausgabcnersparnis um Fr.

günstiger als der Voranschlag.

7,329,298. 39

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge.

A. Zollwesen.

1. A n w e n d u n g des n e u e n Z o l l t a r i f s vom 10. O k t o b e r 1902. Bereits im letzten Geschäftsbericht gaben wir der Befürchtung Ausdruck, dass die Anwendung des neuen Zolltarifs zu vielen Anständen zwischen den Zollpflichtigen und der Zollverwaltung Anlass geben werde. Diese Anstände haben sich im Laufe des Berichtsjahres tatsächlich eingestellt, und zwar in einem Umfange, wie wohl niemand vorausgesehen hatte und voraussehen konnte.

Unser gegenwärtiger Tarif bietet aber auch gegenüber den frühem Tarifen, namentlich gegenüber dem auT Ende 1905 ausser Kraft getretenen Tarif vom 10. April 1891, ganz besondere und aussergewöhnliche Schwierigkeiten.

Erstlieh ist die Anzahl der Tarifnummern fast doppelt so gross als früher, welcher Umstand es an und für sich schon dem Zollpflichtigen wie dem Zollpersonal ungemein erschwert, sich im Tarif zurechtzufinden. Diese grössere Anzahl von Positionen ist bedingt durch die bei Aufstellung des Tarifs verfolgte Tendenz der Spezialisierung bei der Mehrzahl der Warengattungen. Anstatt eine beschränkte Zahl von Tarifpositionen aufzustellen, von denen jede eine möglichst grosse Gruppe von Waren umfasst hätte, ging man teils aus handelsstatistischen Gründen, teils im Hinblick auf die Forderungen der beteiligten Interessentenkreise, teils und hauptsächlich mit Rücksicht auf die vorteilhaftere handelspolitische Verwertbarkeit des Tarifs darauf aus, eine grosse Menge von Einzelpositionen mit verhältnismässig kleinem Geltungsbereich zu schaffen. Als klassisches Beispiel hierfür mag die Kategorie Drogen, Chemikalien etc. dienen, welche im alten Tarif 97 Nummern zählte, während es deren im jetzigen Tarif 172 sind. Die Handelsverträge, bei welchen es öfter vorkam, dass ein ausländischer Staat Zollermässigung nicht für eine ganze Zolltarif-

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position, sondern bloss für einen Teil der darunter fallenden Waren verlangte, hatten zur Folge, dass weitere Unterabteilungen geschaffen werden mussten. Es liegt auf der Hand, dass die Schwierigkeiten in der Tarifanwendung wachsen müssen, je mehr spezialisiert wird.

Trotz der Spezialisierung aber, die bei manchen Warengattungen ziemlich weit getrieben worden ist, würden sich die vorhandenen Schwierigkeiten schliesslich, wenn auch nicht ohne Mühe, wohl heben lassen, wenn diejenigen Waren, welche für die Verzollung voneinander unterschieden werden müssen, so deutlich bezeichnet und so erschöpfend definiert wären, dass man über ihre Beschaffenheit nicht im Zweifel sein könnte. Daran fehlt es aber in hohem Masse ; tatsächlich ist es demjenigen, der in der betreffenden Warengattung nicht spezielle Fachkenntnisse besitzt, oft schlechterdings unmöglich, auf Grund der im Tarif vorhandenen Bezeichnungen und Definitionen den im konkreten Falle zutreffenden Ansatz zu bestimmen. Die Zollverwaltung ist daher in solchen Fällen genötigt, für ihre Entscheide auf das Urteil-von Fachleuten abzustellen. EntwedergeschiehtdiesdurchVermittlungderoffiziellen Vertretungen der drei hauptsächlichsten schweizerischen Interessengruppen, nämlich des schweizerischen Handels- und Industrievereins, des schweizerischen Gewerbevereins und des schweizerischen Bauernverbandes, oder die Verwaltung wendet sich direkt an kompetente und vertrauenswürdige Fachmänner. Die von der Verwaltung auf Grund der Expertengutachten getroffenen Entscheide werden von den Interessenten in vielen Fällen akceptiert, aber bei weitem nicht immer. Es wird alsdann notwendig, eine, eventuell auch mehrere Superexpertisen zu veranstalten. Stimmen die Experten unter sich überein, so pflegen sich die Interessenten bei dem getroffenen Entscheid zu beruhigen. Es geschieht aber durchaus nicht selten, dass die in zweiter Linie befragten Experten ganz anders urteilen, als der erste. In solchen Fällen bleibt der Verwaltung kein anderer Ausweg übrig, als nach ihrem eigenen Ermessen zu entscheiden.

Eine fernere Schwierigkeit für die Anwendung des Tarifs l hat sich sodann infolge des Umstandes ergeben, dass einzelne sehr wichtige Artikel bei der Aufstellung desselben einfach ver:gessen worden sind. Als Beispiel diene folgendes : Das gespaltene Leder (Spalte oder
Spaltleder) wird von der einheimischen Schuhindustrie in bedeutenden Mengen aus dem Auslande bezogen.

Da dieses Leder im Text des Tarifgesetzes nicht genannt ist, ·so blieb der Zollverwaltung nichts anderes übrig, als dasselbe Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. III.

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82 auf administrativem Wege der Nr. 184, Ansatz Fr. 4 per q., al» ,,nicht anderweit genannte Lederarta zuzuweisen. Gegen diese Tarifierung reklamierten jedoch die schweizerischen Gerber unter Hinweis auf die ausländische Konkurrena und mit der Begründung, dass es im Sinne des Tarifs sei, alle Spaltleder wie die entsprechenden Ganzleder zu verzollen. Hierauf gestützt wurde verfügt, dass Spaltleder je nach seiner Beschaffenheit im einzelnen Falle nach den Nrn. 177/186 abzufertigen sei, was unter anderem zur Folge hatte, dass das gewichste gespaltene Rindsleder dem Ansatz von Fr. 10 nach Nr. 180 unterstellt werden musste.

Dieser Entscheid provozierte nun aber eine Reklamation der Schuhindustrie, welche betonte, dass dieser Ansatz das gewichste gespaltene Rindsleder (gewöhnlich Wichsspalte genannt), für dessen Bezug sie auf das Ausland angewiesen sei, viel zu schwer belaste. Die Zollverwaltung befand sich in einer schwierigen Lage1, da sie es mit 2 schweizerischen Industrien zu tun hatte, deren Interessen in dieser Frage einander entgegengesetzt sind und von denen jede zu gunsten ihres Standpunktes gewichtige Gründe geltend machen konnte. Der getroffene Entscheid wurde nach sorgfältiger Abwägung aller in Betracht fallenden Faktoren schliesslich im wesentlichen aufrecht erhalten, jedoch mit der Modifikation, dass die Wichsspalte der Nr. 181 à Fr. 4 zugeteilt wurde.

Weitere Anstände wurden dadurch veranlasst, dass einzelne Interessenten, solange der alte Tarif noch zu Recht bestand, vollständig übersehen hatten, dass der neue Tarif verschiedene, für sie zum Teil wichtige Artikel bedeutend höher belastete, als dies früher der Fall war. Als nun vom 1. Januar 1906 an diese erhöhten Ansätze zur Anwendung gelangten, erhoben die betreffenden Interessenten dagegen Protest, zuweilen in sehr lebhafter Form, und es kostete meistens nicht geringe Mühe, ihnen die Berechtigung des von der Zollverwaltung befolgten Verfahrens begreiflich zu machen.

Es dürfte für jedermann, der sich die oben erwähnten Schwierigkeiten vergegenwärtigt, wohl ohne weiteres einleuchtend sein, dass unter diesen Umständen, namentlich bis der Tarif sich einigermassen eingelebt hat, Ungleichheiten in der Zollbehandlung-: bei vielen Warenartikeln geradezu unvermeidlich sind. Und wenn man in Erwägung zieht, dass die von der Zollverwaltung
veranstalteten Expertisen, namentlich da, wo die eine der beteiligten Interessengruppen einen möglichst niedrigen, die andereeinen möglichst hohen Zoll verlangt (vergi. Ä. B. den oben angeführten Fall des Spaltleders), sehr oft viele Wochen, ja selbst

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Monate in Anspruch nehmen, so wird man sich auch nicht darüber verwundern können, dass die Zollabfertigung mancher Waren sich nicht mehr so prompt abwickeln kann, wie unter dem früheren, weit einfacheren und klareren Tarif. Dass das zollpflichtige Publikum sich über diese Zustände hie und da beklagt, ist begreiflich und kann ihm wohl nicht allzu sehr verübelt werden.

Es zeugt aber von einer vollständigen Verkennung der Sachlage, wenn man, wie dies vielfach im Verkehr der Zollpflichtigen mit den Zollorganen und auch in öffentlicher Diskussion geschehen ist, die Schuld an diesen Zuständen der schweizerischen Zollverwaltung und ihren Organen zuschieben möchte.

2. W ein V e r z o l l u n g . Die Vollziehung .des Bundesratsbeschlusses betreffend die Weineinfuhr vom 18. Dezember 1905 (A. 8. n. F. XX/XXL, 741), welcher gestützt auf die Beratungen einer Expertenkommission erlassen worden war, um dem Missbrauch der Einfuhr von Kunstwein als Naturwein entgegenzutreten, hat namentlich wegen der Bestimmung in Art. 4, Ziff. 4, wonach alle Weine mit mehr als l Gewichtsprozent unvergorenem Zucker als Kunstwein zu verzollen sind, zu zahlreichen und unerquicklichen Anständen Anlass gegeben, weil durch jene Bestimmung insbesondere auch die Silssw'eine, die in der Regel einen jenes Verhältnis weit übersteigenden G-ehalt an unvergorenem Zucker aufweisen, betroffen wurden, soweit nicht deren Verzollung durch vertragliche Abmachungen festgelegt war.

Nach Ablauf des Handelsvertrages mit Spanien bestanden solche Vereinbarungen nur noch für die italienischen Weinspezialitäten M'arsala, Malvasia, Moscato und Vernaccia. Nach dem provisorischen Inkrafttreten des neuen Handelsvertrages mit Spanien hat dann der Bundesrat unterm 28. September 1906 beschlossen, die oben zitierte Bestimmung des Bundesratsbeschlusses vom 18. Dezember 1905 habe nicht Anwendung zu finden auf Muskat- oder Malvasierweine, die aus Portugal, Frankreich oder Samos, sowie auf Muskatweine, die aus Spanien eingeführt werden, insoweit deren Herkunft durch Ursprungszeugnis nachgewiesen wird. Die Inkraftsetzung der neuen Verträge mit Frankreich und Portugal hat eine weitere bedeutende Vermehrung der Zahl der Weinspezialitäten zur Folge gehabt, welche ohne Rücksicht auf ihren Zuckergehalt und gegen Nachweis ihrer Herkunft zum Zolle für Naturwein zugelassen
werden, so dass die Schwierigkeiten, welche wegen der erwähnten Begrenzung des Gehaltes an unvergorenem Zucker entstanden waren, nunmehr zum grossen Teil dahingefallen sind.

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Mit Rücksicht darauf, dass die Einfuhr verdächtiger Weine hauptsächlich ab den Plätzen Triest und Venedig stattfindet, ist vorgeschrieben worden, alle von daher nach der Schweiz importierten Weinsendungen als Kunstwein zu verzollen, es sei denn, dass sie durch Atteste staatlicher önotechnischer Anstalten als Naturwein ausgewiesen werden, oder dass durch Vorweisung der Schiffskonnossemente der Nachweis geleistet wird, dass sie nicht ab Transitlager versandt worden sind.

3. V e r k e h r mit W e i n in den e i d g e n ö s s i s c h e n Z o l l n i e d e r l a g e n . Das schweizerische Bauernsekretariat hat in einer vom 15. Juni 1905 datierten Broschüre das Resultat von Erhebungen über die gesetzlichen Grundlagen, die Einrichtung und Organisation der bestehenden eidgenössischen Zollfreilager für Wein veröffentlicht und darin zu Händen der Zollverwaltung eine Reihe von Vorschlägen zum bessern Schutz der inländischen Weinproduktion aufgestellt. Die Zollverwaltung hat nach Prüfung der Verhältnisse einige dieser Vorschläge in gewünschtem Sinne berücksichtigt, gleichzeitig aber auf einzelne in der betreffenden Schrift enthaltene Unrichtigkeiten aufmerksam gemacht mit dem Beifügen, dass die Hauptfrage, das Verbot der Coupage von Wein in den Genfer Entrepôts, weiterer Prüfung unterstellt werde. Der schweizerische Bauernverband ist darauf in einer Eingabe an den Bundesrat auf jene Vorschläge seines Sekretariates zurückgekommen mit der Erklärung, dass er die Anträge zu den seinigen mache und dieselben zur Berücksichtigung empfehle.' Vom Bundesrat ist jedoch in seiner Antwort vom 2. November unter einlässlicher Darlegung der Gründe erwidert worden, dass ein Verbot des Coupierens von Wein in den Zollniederlagen nicht zulässig erscheine und dass auch den übrigen Vorschlägen nicht die gewünschte Folge gegeben werden könne.

Die in dieser Frage gewechselte Korrespondenz ist übrigens in der dem Bundesrate zum Bericht überwiesenen Eingabe des schweizerischen Bauernverbandes an die Bundesversammlung vom 6. Dezember 1906 reproduziert, so dass wir auf diese Eingabe verweisen können, mit der sich auch die eidgenössischen Räte noch werden zu befassen haben.

4. G r e n z v e r k e h r s e r l e i c h t e r u n g e n . In §§4, 5 und^7 der Anlage C zum Handelsvertrag mit Deutschland sind Grenzverkehrserleichterungen vorgesehen, bei deren Vollziehung Zweifel darüber entstanden sind, in welcher Ausdehnung dieser zollfreie

ss Verkehr statthaft sei. Da nach der zwar nicht ganz schlüssigen Erläuterung im Abschnitt IV des Schlussprotokolls unter dem Begriffe kleiner Grenzverkehr der nachbarliche Verkehr der Grenzorte zu verstehen ist, so wurde entschieden, dass die Vergünstigungen einzig auf den Verkehr der Bewohnerschaft solcher Ortschaften anwendbar sind, die innerhalb eines Umkreises von 15 km., von dem Orte aus gerechnet, wo die Grenze überschritten wird, liegen.

Die gleichen Grenzverkehrserleichterungen haben auch eine nähere Interpretation über die Begriffe einfach zubereitetes Fleisch und gewöhnliches Backwerk nötig erscheinen lassen. Diese Frage ist im Einvernehmen mit der deutschen Regierung entschieden worden, so dass beide Vertragsstaaten diesfalls nach gleichen Grundsätzen verfahren.

o

5. F u t t e r m e h l . Im neuen Zolltarif ist vorgesehen, dass zur Viehfütterung bestimmtes Mehl nach Denaturierung zollfrei zuzulassen sei. Als geeignetster Denaturierstoff war nach langen Experimenten arsenfreies Rosanilin bezeichnet worden in einem Mischungsverhältnis von 5 g. auf 100 kg. Mehl. Die Annahme, dass die Denaturierung schon in den ausländischen Handelsmühlen stattfinden werde, erwies sich bald als unzutreffend. Aber auch die Denaturierung an der Grenze, wozu ein eigens konstruierter, die Denaturierung des ganzen Sackinhaltes bezweckender Apparat verwendet wurde, stiess auf Schwierigkeiten, weil bei dem ausserordentlichen Färbuiigsvermögen des Rosanilins so bedenkliche Unzukömmlichkeiten für den Bahnbetrieb entstanden waren, dass die Eisenbahnverwaltungen die Denaturierung in ihren Räumlichkeiten verboten und auch die Verfrachtung von denaturiertem Mehl in Säcken ablehnten.

Bei dieser Sachlage mussten die Importeure notgedrungen auf die Denaturierung verzichten und das Futtermehl undenaturiert einführen unter Bezahlung des Mehlzolles von Fr. 2. 50 Cts. per q.

In einer vom Zolldepartement einberufenen Konferenz, an welcher Vertreter aller beteiligten Interessen teilnahmen, ist man alsdann zu dem Vorschlage gelangt, die Qualifikation als Futtermehl durch Aufstellung eines Typmusters festzulegen und die '/ollfreie Einfuhr ohne Denaturierung für solche Mehlqualitäten, die von gleicher oder geringerer Beschaffenheit sind, zu gewähren.

Nur für Futtermehlsendungen von besserer Qualität als die Normaltypen, sowie in zweifelhaften Fällen, wurde die Denaturierung mit

86 Rosanilin vorbehalten unter Anwendung einer bedeutend kleineren Dosis des Denaturierungsstoffes. Im weiteren wurde die Beschränkung der Einfuhr von zollfreiem Futtermehl auf einige der wichtigeren Zollämter in Aussicht genommen. Der Bundesrat hat diesen Vorschlägen versuchsweise zugestimmt und dem Zolldepartement die weiteren Anordnungen und namentlich die Festsetzung des Zeitpunktes der Vollziehung überlassen mit Rücksicht darauf, dass dem Handel die nötige Frist einzuräumen war, um die undenaturiert und zu Fr. 2.50 per q. verzollten Mehle liquidieren zu können. Dieser Zeitpunkt ist vom Zolldepartement auf 15. Februar 1907 festgesetzt worden.

6. B i n z e l z o l l q u i t t u n g e n . Nach den bestehenden Zollvorschriften muss für jede Warensendung, welche zur Einfuhr gelangt, vom Warenführer eine Einfuhrdeklaration ausgestellt und dem Zollamt vorgelegt weraen, gestützt auf welche, vorbehaltlich allfälliger nachträglicher Abänderung infolge des zollamtlichen Revisionsbefundes, der Einfuhrzoll zu berechnen ist. Um die Verzollung zu beschleunigen, pflegten bisanhin die Güterexpeditionen und Speditoren, welche sich mit der Vermittlung ·der Zollbehandlung befassen, mehrere gleichzeitig eingegangene, wenn auch an verschiedene Adressaten bestimmte Warensendungen auf einer und derselben Zolldeklaration zur Verzollung anzumelden. Für die Zollzahlung wurde ihnen eine die gleichen Sendungen umfassende Zollquittung verabfolgt, welche in den Händen des Deklaranten zurückblieb, so dass der Warenempfänger, der ja schliesslich den Zoll zu entrichten hat, keine Quittung erhielt.

Um ihm aber eine Nachprüfung zu ermöglichen, bestand in Art. 29 der VollziehungsVerordnung zum Zollgesetz die Vorschrift, dass in allen Fällen, wo Kollektivquittungen ausgestellt werden, der erhobene Zollbetrag auf dem zugehörigen Frachtbrief auszusetzen sei.'

::'j§pDas Auskunftsmittel der Kolleküvdeklaration trug ganz wesentlich zur Vereinfachung und Arbeitsverminderung bei der Zollabfertigung bei, dagegen haftet demselben der Mangel an, dass der Warenempfänger keinen genügenden Ausweis über die geleistete Zollzahlung erhält. Eine Zollquittung konnte zwar auch jetzt schon erlangt werden, wenn der Vermittler an der Grenze beauftragt wurde, die erwarteten Warensendungen mit besonderer Deklaration zur Verzollung anzumelden, in welchem Falle auch eine entsprechende Zollquittung auszustellen war. Indes konnte diese Lösung nicht ganz befriedigen, weil sie den Waren-

87

·empfänger nötigte, sich selber für eine Zollquittung umzutun, während er nach den üblichen geschäftlichen Prinzipien ohne besonderes Zutun auf eine Quittung als Beleg für die geleistete Zahlung Anspruch erheben darf. Eine Änderung des bisherigen Systems der Kollektivabfertigung, für die auch der Vorort des Handels- und Industrievereins sich angelegentlich verwendete, erschien namentlich als zwingende Notwendigkeit, seitdem infolge des Inkrafttretens des neuen Zolltarifs mit seinen viel zahlreicheren Positionen und subtilen Unterscheidungen, neben zum Teil beträchtlich erhöhten Zollahsätzen, der Warenempfänger noch mehr als früher mit der Zollbelastung zu rechnen hat. Bedenken bestanden nur in der Hinsicht, ob im Zeitpunkt, wo das Zollpersonal sich mit den neuen komplizierten Tarifbestimmungen und den neuen Handelsverträgen kaum noch genügend vertraut gemacht hat, eine solche neue Aufgabe durchführbar sei. Nachdem sich aber bei angestellten längeren Probeversuchen wesentliche Nachteile weder in bezug auf den Bisenbahnbetrieb noch in zolldienstlicher Hinsicht ergeben hatten, ist unter entsprechender Abänderung des Art. 39 der Vollziehungsverordnung zum Zolligesetz am 16. November die Auihebung des bisherigen Verfahrens der Kollektivabfertigung beschlossen worden. Infolgedessen wird vom 1. Januar 1907 an für jede Warensendung eine Einzeldeklaration verlangt und dementsprechend eine besondere Zollquittung ausgestellt. Aus Rücksichten auf den Bahnbetrieb mussten indes Wagenladungsgüter einheitlicher Gattung, leicht verderbliche Eilgutsendungen, deren Weiterspedition mit dem gleichen Zuge stattfindet, mit dem sie an der Grenze angelangt sind, ferner Tiertransporte im Falle des Bedürfnisses hiervon ausgenommen werden.

7. A u s f u h r d e k l a r a t i o n e n . Die Verordnung betreffend die Statistik des Warenverkehrs verpflichtet denjenigen, welcher eine Handelsware ins Ausland versendet, eine von ihm selber unterschriebene Ausfuhrdeklaration zu Händen des schweizerischen Ausfuhrzollamtes auszustellen, welche die für eine zuverlässige Exportstatistik unumgänglich nötigen Angaben zu enthalten hat.

Während diese Vorschrift in der deutschen Schweiz selten zu Anständen Anlass gibt, sind die Verhältnisse in der französischen Schweiz und namentlich auf dem Platze Genf bisher noch wenig befriedigend, indem
viele Exportfirmen die Ausstellung von Ausfuhrdeklarationen als zwecklosen Formalismus betrachten und diese Arbeit den Speditionshäusern überlassen zu können glauben, ·welche in der Regel über Bestimmungsland, Wert u. s. w. nicht

88 genügend informiert sind. Dieses passive Verhalten einzelner Firmen gegenüber den Anforderungen der Ausfuhrstatistik ist u tu so unerklärlicher, als die Warenstatistik gerade den Handels- und industriellen Kreisen manche nützliche Anhaltspunkte gibt und als Grundlage für die Handelsvertragsunterhandlungen dient, an welchen jene Kreise ebenfalls in erster Linie interessiert sind.

In verdankenswerter Weise hat sich die Handelskammer in Genf anerboten, in dieser Sache der Zollverwaltung durch Aufklärung der in Betracht kommenden Kreise behülf'lich zu sein,, wovon wir uns Erfolg versprechen. Nebstdem steht der Verwaltung das im Berichtsjahr mehrmals zur Anwendung gelangte Mittel zu Gebot, gegen Speditionsfirmen, welche unbefugterweise an Stelle der wirklichen Versender die Ausfuhrdeklarationen ausstellen, mit Ordnungsbusse einzuschreiten.

8. V e r e d l u n g s v e r k e h r . Der zollfreie Veredlungsverkehr, für welchen nunmehr Art. 6 des Bundesgesetzes betreffend den schweizerischen Zolltarif vom 10. Oktober 1902 wegleit'end ist, hat sich im Berichtsjahre ungefähr in den gleichen Grenzen bewegt wie im Vorjahre, wenn auch eine kleine Zunahme der erteilten Bewilligungen zu konstatieren ist. Es beteiligten sich am aktiven und Transitveredlungsverkehr 663 Firmen (Vorjahr 602> und am passiven Veredlungs verkehr 526 Firmen (Vorjahr 481).

Gestützt auf ein Gutachten des Vororts des schweizerischen Handels- und Industrievereins in Zürich, haben überdies im abgelaufenen Geschäftsjahre mehrere ostschweizerische Ausrüstfirmen die im Regulativ nicht vorgesehene Bewilligung der Admission temporaire für englische Baumwollmusseline zum Mercerisieren und Färben erhalten. Die Bewilligung wurde indes nur auf jeweiliges Gesuch hin für limitierte Mengen erteilt, um jederzeit freie Hand zu haben für den Fall, dass in den Verbältnissen der schweizerischen Weberei in der Folge eine Änderung eintreten sollte, welche die Aufhebung jener Vergünstigungnötig machen würde.

Wie im Geschäftsbericht pro 1905 bereits bemerkt wurde, ist das mit dem Verein schweizerischer Druckindustrieller vereinbarte Regulativ über die Verteilung und die zollamtliche Abfertigung der alljährlich im Druckerei-Transit-Veredlungsverkehr zollfrei zuzulassenden 70,000 Stück rohe Baumwollgewebe von zirka 80 Meter Länge (Postulat zum Zolltarif vom Jahre 1902) mit dem 1. Januar 1906 in Kraft getreten. Von dieser Ver-

89: güDstigung ist nur in geringem Masse Gebrauch gemacht worden, indem bloss zirka 30,000 Stück à 82 Meter zur zollfreien Einfuhr vermittelst Freipassabfertigung angemeldet wurden und nur zirka 23,000 Stück davon tatsächlich zur Freipassabfertigung, gelangten.

Zwischen der schweizerischen und der badischen Zollbehörde sind gemeinsame Vollziehungsbestimrnungen zum schweizerischdeutschen Handelsvertrag betreffend den Veredlungsverkehr mit Geweben zum Färben und Bedrucken aufgestellt worden, die jedoch im Berichtsjahre noch nicht zur Anwendung gelangen konnten.

Schliesslich sei noch bemerkt, dass im Laufe des Berichtsjahres, nach Abschluss der Handelsvertragsunterhandlungen, eine Revision des Regulativs über den Veredlungsverkehr vom 6. Dezember 1894 an die Hand genommen wurde. Das nunmehr bereinigte neue Regulativ wird voraussichtlich in naher Zeit in Vollzug gesetzt werden können.

B. Alkoholgesetz.

An Monopolgebühren auf eingeführten Spirituosen, alkoholhaltigen Fabrikaten und Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser sind durch den Zolldienst zu Händen der Alkoholverwaltung Fr. 526,609.62 erhoben worden, gegenüber Fr. 975,624 im Vorjahre mit seiner der Zollerhöhung wegen gesteigerten Einfuhr.

C. Ausübung der Bundespolizei durch die Zollorgane mit bezug auf Sanitätswesen 'und Viehseuchen, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen, Regale.

An tierärztlichen Untersuchungsgebühren haben die Zollämter Fr. 265,602. 25 erhoben gegen Fr. 276,851.90 im Vorjahre.

Durch die Zollorgane verzeigt wurden 24 Übertretungen der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften, 5 Fälle von Widerhandlung gegen das Zündhölzchengesetz, 4 Fälle von Verletzung des Pulverregals, 13 B'älle wegen Verletzung des Postregals, l Fall wegen Verletzung des kantonalen Salzregals.

30

Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 50 Sendungen von Glas- und Tonwaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den zuständigen Kantonsbehörden überwiesen.

Wegen Umgehung der Kontrollbestimmungen betreffend Goldund Silberwaren wurden 329 Fälle zur Anzeige gebracht.

Von den eidgenössischen Grenzwächtern des Kantons Tessin sind 61 Übertretungen des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz und 23 Übertretungen des Gesetzes über Fischerei verzeigt worden.

Auch hat das Grenzwachtpersonal auf seinen Diensttouren in Berggegenden 7439 Fangvorrichtungen für kleine Vögel zerstört.

Die erfreuliche Abnahme gegenüber den Vorjahren (zirka 20,000) scheint auf eine Bestimmung des neuen kantonalen Jagdgesetzes zurückzuführen zu sein, welches die Patriziatsbehörd für Übertretungen auf ihrem Boden strafbar erklärt.

III.

Zolleinnahmen

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

Einfuhrzölle Ausfuhrzölle Statistische Gebühren . .

Mederlags- und Waggebühren Bussenanteile und Ordnungsbussen . . . .

Untermieten .

Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Publikationen , Zolltarifen , Formularien . . . .

2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

Gesamttot.nl

1905.

Differenz.

1906.

Fr.

Fr.

Fr.

61,232,983.04 .62,890,582. 39 -- 1,657,599.35 61,988. 07 146,290. 27 + 208,278. 34

+

172,479. 83

26,098. 14

24,801. 21 +

1,296. 93

72,953. 71 66,925. 93

22,588. 43 + 63,037. 24 +

50,365. 28

370,027. 17

197,547. 34

140,771. 58

139,848. 08

38,652. 39

61,020. 25

+

3,888. 69

923. 50

-- 22,367. 86

62,156,690. 30 63,545,715. 21 -- 1,389,024.91

91

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten.

1. Zollgebiet U.

,, III.

,, IV.

,, V.

., VI.

"

1906.

Fr.

22,358,107.84 14,609,807.67 7,001,695.48 4,588,131.34 4,396,275.71 8,793,992.70 61,748,010.74

1905.

Fr.

22,301,006.28 14,033,775.34 6,818,624.19 5,046,206.83 4,449,194.95 10,638,340.03 63,287,147.62

Differenz.

' Fr.

+ 57,101.56 + 576,032.33 + 183,071.29 -- 458,075.49 -- 52,919.24 --1.844,347.33 -- 1,539,136.88

Basel . .

Schaffhausen Chur . .

Lugano. .

Lausanne .

Genf . .

Total Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zol'ldienstes 408,679.56 258,567.59 + 150,111.97 Gesamttotal 62,156,690. 30 63,545,715. 21 -- 1,389,024.91

IT. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1906 verfügte die Zollverwaltung folgenden Personalbestand : Beamte.

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . .

6 Gebietsdirektionen 60 Hauptzollämter i 218 Nebenzollämter j Anmerkung. Von den Nebenzollämtern sind 114 durch Zivilpersonen besetzt, während 104 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtkorps mitgezählt sind, 53 Zollbezugsposten Anmerkung. Von diesen werden 14 durch Zivilpersonen, 2 durch kantonale Landjäger und 37 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt ; letztere sind hiernach mitgezählt.

Grenzwachtkorps : Grenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere Unteroffiziere und Grenzwächter Zusammen Bestand auf 31. Dezember 1905 Vermehrung im Jahre 1906 (worunter 32 Grenz Wächter).

55 96 595 595

über

Angestellte.

2 13 390 390

--

16

11 -- 757 693 64

-- 943 1364 1296 68

92

Während des Berichtsjahres sind 84 Mann ausgetreten und zwar : 19 infolge Todesfall (12 Beamte, 3 Aufseher und 4 Grrenzwächter) ; 38 infolge Demission (6 Beamte und 32 Grenzwächter) ; 3 infolge Krankheit (2 Beamte und l Grenz Wächter); 24 infolge Entlassung (l Aufseher und 23 Grenzwächter).

Ausser den 32 Mann, die aus dem Grenzwachtkorps ausgetreten sind, wurden 49 Mann zu andern Funktionen bei der Zollverwaltung ernannt, nämlich : 2 als Zollgehülfen, 4 als Zivileinnehmer und 43 als Aufseher.

Herrn Ariste Kollier, der am 5. Mai 1905 an die Stelle des Oberzolldirektors gewählt worden war, ist leider die Betätigung an leitender Stelle nur für kurze Zeit beschieden gewesen, indem er schon am 12. März 1906 im Alter von 60 Jahren einer Lungenentzündung, der sein von einer frühern schweren Erkrankung geschwächter Körper nicht zu widerstehen vermochte, erlag. Herr Kollier, ein Beamter mit hohen geistigen Fähigkeiten und von ausdauernder Arbeitskraft, ist 36 Jahre lang im Zolldienste gestanden und hat sich namentlich in seiner Stellung als Oberzollinspektor in organisatorischen Fragen, insbesondere aber im Tarifwesen grosse Verdienste erworben.

Unterm 11. Mai wurde der bisherige Stellvertreter des Oberzolldirektors, Herr Oberzollsekretär Hermann Suter, zum Oberzolldirektor gewählt, und hierauf als Stellvertreter der Chef der II. Abteilung, Herr Oberzollinspektor Linder, bezeichnet.

Zum Oberzollsekretär und Chef der I. Abteilung wurde der bisherige I. Sekretär dieser Abteilung, Herr Johann Adamina, ernannt.

Einen weitern schweren Verlust hat die Zollverwaltung in der Person des Herrn Zolldirektors Dr. A. Gressner in Schaffhausen erlitten, welcher nach 46 Dienstjahren im Alter von 71 Jahren nach längerm Leiden gestorben ist. Als sein Nachfolger wurde Herr Fritz Irmiger, bisher I. Sekretär der II. Abteilung der Oberzolldirektion, gewählt.

V. Oberzolldirektion.

Die Oberzolldirektion hatte im abgelaufenen Jahr Deinen so uusserordentlichen Geschäftsandrang zu bewältigen, dass es auch

93 bei äusserster Anspannung aller Kräfte nicht möglich war, mit 4en auf sie einstürmenden Anfragen, Reklamationen und Anliegen aller Art mit der wünschenswerten Promptheit fertig zu werden. Diese noch nie dagewesene Überflutung mit Geschäften, welche die Oberzolldirektion in einem Zeitpunkt traf, wo ihr Beamtenpersonal infolge vorgekommener Mutationen während längerer Zeit unvollständig war, ist hauptsächlich auf die Vollziehung des neuen Zolltarifs und der neuen Handelsverträge zurückzuführen, welche so grosse und ungeahnte Schwierigkeiten ·bietet, dass die Anstände aller Art ins Ungemessene gestiegen sind und ein Nachlassen auch jetzt noch kaum bemerkbar ist.

Auch die andauernde Unsicherheit, die in bezug auf die Handelsbeziehungen zu einzelnen Staaten bestanden hat und es nötig machte, alle Vorbereitungen für den Fall eines Abbruches der Verhandlungen zu treffen, ferner die Vollziehung der Bundesratsbeschlüsse vom 18. Dezember 1905 und 28. September 1906 betreffend die Weineinfuhr und andere mit den neuen Tarifbestimmungen mehr oder weniger zusammenhängende Fragen von wichtiger prinzipieller Bedeutung haben zur Vermehrung ·der Arbeitslast in unvorherzusehender Weise beigetragen.

Die Geschäftskontrollen der Oberzolldirektion -- 42,000 registrierte Bin- und Ausgänge an laufenden Geschäften (III. Abteilung, Statistik, nicht mitgerechnet) gegenüber 29,000 im Vorjahr, das schon ein äusserst arbeitsreiches war -- geben denn auch ein sprechendes Bild der ausserordentlichen Arbeitsvermehrung, welche der Zentralzollbehörde zufiel.

Die Oberzolldirektion hat im Berichtsjahr einen zweimaligen Umzug bewerkstelligen müssen, da die bisherigen Lokale im Hause Bundesgasse Nr. 10 baulicher Änderungen wegen vorübergehend geräumt werden mussten. Gegen Ende des Jahres hatten sodann die beiden Abteilungen I und II -- die III. Abteilung ·(Statistik) ist bis zum Bezüge der frühem Kantonalbank im neuen Postgebäude untergebracht -- das inzwischen fertiggestellte Gebäude Nr. 10 bezogen, damit der Umbau des Hauses Nr. 12 in Angriff genommen werden konnte. Im Laufe des Frühjahrs 1907 ·wird auch dieses Gebäude bezogen werden können. Diese Veränderungen gerade in der arbeitsreichsten Zeit, welche die Oberzolldirektion seit ihrem Bestehen durchzumachen hatte, haben auf die ordnungsgemässe Abwicklung der Geschäfte sehr
störend eingewirkt, und es wäre sehr zu wünschen, dass dieser Verwaltungsabteilung nun endlich nach einem Provisorium von .zwanzig Jahren definitive Lokalitäten zugewiesen werden könnten.

94

TI. Zollgebietsdirektionea|und Zollämter.

Wie die Oberzolldirektion, so hatten auch die Gebietsdirektionen einen ausserordentlichen Geschäftsandrang zu bewältigen, der wohl so lange fortbestehen bleiben wird, bis Industrie und Handel sich in die neuen Tarifbestimmungen einigermassen eingelebt haben. Diese andauernde Überlastung hatte den unvermeidlichen Übelstand zur Folge, dass die Inspektionen durch die Direktionen nicht in der wünschbaren Häufigkeit und Einlässlichkeit vorgenommen werden konnten. Hier werden in Zukunft die bei der Oberzolldirektion neu kreierten zwei Inspektionsrevisoren in die Lücke treten, und die Zuteilung von Kanzleisekretären an die Gebietsdirektionen, wofür die nötigen Kredite im Budget pro 1907 eingestellt sind, wird eine weitere Entlastung der Zolldirektoren herbeiführen.

Bei der Zolldirektion in Basel hatten die Geschäfte in s» ausserordentlicher Weise zugenommen, dass die Kreierung der Stelle eines 2. Sekretärs schon im Laufe des Berichtsjahres stattfinden musste.

Die Anwendung des neuen Zolltarifs hat bei den Zollämtern die beachtenswerte Erscheinung gebracht, dass die Abfertigung der eingehenden Güter viel zeitraubender geworden ist, als unter der Herrschaft des alten Tarifs, weil die neuen Tarif'bestimmungen, mit der bei einzelnen Kategorien ausserordentlich weitgehenden Spezialisierung, zahlreiche und umständliche Warenrevisionen erforderten. Auf diese Erfahrung wird bei einer künftigen Revision des Zolltarifs Rücksicht genommen werden müssen, da jede weitere Spezialisierung dea Zolldienst komplizierter gestaltet und eine entsprechend grössere Verkehrserschwerung nach sich zieht.

Bei der starken Arbeitsanhäufung, die sich auf alle^0rgan& der Zollverwaltung erstreckte, musste es besonders lästig empfunden werden, dass durch die Militärpflicht ein grosser Teil des jiingereu Personals für längere Zeit dem Dienst entzogen wurde. Zu den Korpsmanövern einzig waren 90 Beamte und 4 Angestellte einberufen, so dass einzelne Direktionen und Zollämter die Hälfte ihres Beamtenpersonals abzugeben hatten, ohne dass es möglich war, ihnen Ersatz zuzuteilen. Von den grossen eidgenössischen!

Verwaltungen hat einzig die Zollverwaltung mit diesen für den regelmässigen Dienstgang ausserordentlich störenden Verhältnissen zu rechnen, da das Personal der Post-, der Telegraphen- und der Bundesbahnverwaltung vom Militärdienst dispensiert ist.

95

Über die Dienstverhästnisse im einzelnen ist folgendes zu erwähnen : In Déridé-Boncourt, Basel Hägenheimerstrasse, Campocologno, Splügen und Moillesulaz sind neue Gebäulichkeiten für den Zollbezw. Grenzwachtdienst erstellt worden, die im Berichtsjahr bezogen werden konnten. Die bisanhin misslichen Raumverhältnisse bei der Zolldirektion in Schaffhausen haben eine Besserung erfahren durch Einrichtung des 3. Stockwerkes zu Bureauzwecken.

Die Erstellung eines neuen Direktionsgebäudes an einer für den Verkehr geeigneteren Lage ist aber zum dringenden Bedürfnis geworden. Wir werden den Räten sobald als möglich eine bezügliche Vorlage unterbreiten.

Die längst nötige Vergrösserung der Zolllokale in Romanshorn ist durch den Umbau des alten Kornhauses am Hafen in befriedigender Weise durchgeführt und es darf angenommen werden, dass die nunmehr zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten auf längere Dauer genügen können.

Auch im Bahnhof Zürich hat eine Erweiterung des EilgutZollbureaus stattgefunden.

Infolge veränderter Verkehrsverhältnisse sind die bisherigen Nebenzollämtfcr Diessenhofen, Emmishofen und Splügen der Verkehrsfrequenz entsprechend in Hauptzollämter, das bisherige Hauptzollamt Schaffhausen am Rhein in ein Nebenzollamt umgewandelt worden.

Der Zollbezugsposten in Brusino wurde zu einem Nebenzollamt erweitert; neue Zollbezugsposten wurden errichtet in Nohl bei Schaffhausen und La Brédot im neuenburgischen Jura.

Im Zollwarenschuppen des Güterbahnhofes in St. Gallen macht sich infolge der ausserordentlichen, mit der günstigen Konjunktur in der Stickerei und dem sonstigen guten Geschäftsgang in Zusammenhang stehenden Verkehrssteigerung bedeutender Platzmangel fühlbar, obschon diese Räumlichkeiten erst im Jahre 1903 in Betrieb gesetzt worden waren und nach damaliger Berechnung und Voraussicht den Verkehrsbedürfnissen für eine längere Reihe von Jahren hätten genügen sollen. Die Bahnverwaltung hat auf gestelltes Ansuchen Abhülfe versprochen, was in wirksamer Weise nur durch Erstellung eines Anbaues geschehen kann.

Für die an die internationale Ausstellung in Mailand gesandten schweizerischen Ausstellungsgüter wurden besondere Vereinfachungen im Zollabfertigungsverfahren eingeräumt behufs-

96 zollfreier Wiedereinfuhr bei der Rückkehr. Es kam dabei ein ähnliches Verfahren zur Anwendung, wie es sich schon anlässlich der letzten Ausstellungen in Paris und Lüttich bewährt hatte.

Seit Eröffnung des Betriebes durch den Simplontunnel sind in Brig und Domodossola neue Hauptzollämter errichtet, von denen dem letzteren gemäss den Vereinbarungen mit Italien die Abfertigung des Reisendenverkehrs und der zollpflichtigen Postsendungen obliegt, während der gesamte übrige Ein- und Ausfuhrverkehr in Brig abgefertigt wird. Da die schweizerischen Viehsanitätspolizeiorgane aber in Domodossola stationiert sind, so erwies es sich bald als nötig, auch die Zollbehandlung von zur Bin- und Durchfuhr bestimmten Tieren und Fleischsendungen nach Domodossola zu verlegen.

Die Abfertigung des Reisendengepäcks in Domodossola hat bei gewissen Expresszügen von Anfang an zu Schwierigkeiten Anlass gegeben, weil die Reisenden, anstatt die in den Wagen stattfindende Zollrevision abzuwarten, sofort nach Ankunft ihre Plätze verlassen und sich auf die Perrons oder in die Büffets begeben. Da unter diesen Umständen eine zollamtliche Abfertigung während der Haltezeit nicht möglich ist, so hat sich die -Zollverwaltung genötigt gesehen, die Züge durch Personal begleiten und die Zollrevision während der Fahrt bis Brig vornehmen zu lassen. Hierdurch entstehen aber der Zollverwaltung beträchtliche Kosten für Deplacementsentschädigung an das Personal, auch wird «in Teil des letzteren für längere Zeit seinen übrigen Dienstverrichtungen entzogen, welche Nachteile bei der Zollbehandlung auf der Station Domodossola dahinfallen würden. Gemäss den abgeschlossenen Konventionen hat die schweizerische Zollabfertigung der Reisenden in Domodossola stattzufinden. Um dies zu erreichen haben wir uns mit der italienischen Regierung in Beziehung gesetzt, deren Antwort bei Abfassung dieses Berichtes noch nicht eingetroffen war.

Eine weitere Schwierigkeit im Verkehr über die Simplonbahn, die zu Klagen in der Presse Anlass gegeben hat, ist darauf zurückzuführen, dass Bahnsendungen aus der Schweiz mit Bestimmung nach den am Südabhange der Simplonstrasse gelegenen schweizerischen Ortschaften, wie auch solche in umgekehrter Richtung, der italienischen Zollbehandlung wegen vorerst nach Domodossola gehen müssen, womit beträchtlicher Zeitverlust und
nutzlose Transportspesen verbünd en sind. Diesem Übelstand, für welchen mit Unrecht auch die schweizerische Zollverwaltung verantwortlieh gemacht worden ist, wird wohl demnächst in befriedigender Weise abgeholfen werden.

97 Bei diesem Anlasse mag auch erwähnt sein, dass die Simplonbahn, obwohl deren Verkehr in normaler Entwicklung begriffen ist, auf den Güterverkehr über Chiasso und Luino bisher einen wesentlichen Einfluss im Sinne der Verminderung nicht ausgeübt hat. Einzig im Personenverkehr ist insoweit eine kleine Verschiebung eingetreten, als die italienischen Arbeiterscharen zu einem grossen Teil die Simplonbahn benützen.

In Chiasso war das ganze Jahr hindurch ein so ausserordentlicher Warenandrang, namentlich in der Richtung nach Italien, dass die Verlängerung der Arbeitszeit bis abends 10 Uhr nicht genügte, sondern auch noch Sonn- und Festtage für Aus- und Einladung von Frachtgütern und für Verzollung von Eilgütern in Anspruch genommen werden mussten.

Die Ortschaft St. Gingolph zerfällt politisch in eine schweizerische und eine französische Gemeinde, die durch den Grenzbach Morge voneinander getrennt sind. Auf der französischen Seite werden zwei Metzgereien betrieben, während schweizerischerseits keine solche existiert, so dass die Bewohner von schweizerisch St. Gingolph für die Beschaffung von Fleisch auf die Metzger im französischen Teil der Ortschaft angewiesen sind. Während früher frisches Fleisch bis auf 2 kg. zollfrei eingeführt werden konnte, weil der Zollbetrag dafür 10 cts. nicht erreichte (Art. 3 lit. g des Zollgesetzes), hat sich infolge der Erhöhung des Fleischzolles im neuen Zolltarif die Sachlage geändert, indem der Zoll für l kg. nunmehr 10 bezw. 15 Cts. beträgt.

Im Hinblick hierauf hat die Gemeindebehörde von schweizerisch St. Gingolph in Verbindung mit anderen Interessenten darum nachgesucht, es möchte in Anbetracht der ausnahmsweisen örtlichen Verhältnisse und der Schwierigkeit, sich anderswo mit frischem Fleisch zu versehen, die frühere Toleranz bis 2 kg.

fernerhin bestehen gelassen werden, umsomehr da gemäss dem Handelsvertrag mit Deutschland auch für die Bewohnerschaft an der Grenze gegen Deutschland eine gleiche Grenzverkehrserleichterung bestehe. Zu diesem letzteren Hinweis ist jedoch zu bemerken, dass die zwischen der Schweiz und Deutsehland vereinbarte Grenzverkehrsbegünstigung auf andere Grenzgebiete nicht anwendbar ist. Immerhin hat der Bundesrat in Berücksichtigung der angeführten Gründe dem Gesuche ausnahmsweise entsprechen zu können geglaubt unter dem Vorbehalt, auf die
Angelegenheit zurückzukommen, wenn es sich als nötig erweise, namentlich aber, wenn auf der schweizerischen Seite der Ortschaft ein Fleischverkaufslokal eröffnet werde.

Bundesblatt. 59. Jahrg. Bd. III.

7

98

TU. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtkorps hatte am Schlusse de» Berichtsjahres folgenden Bestand : Grenzwachtchefs und Offiziere.

G offiziere Offiziere,

ächter wwächter.

Zahl

Zahl

der

der

Sektionen

Posten

1. Zollgebiet .

U.

,, .

III.

-, · [V.

" .

V.

,, .

VI.

,, .

2 l l 2 2 3

17 7 H 13 18 16

171 100 76 109 207 203

10 5 4 7 10 9

64 56 38 50 60 55

Zusammen

11

77

866

45

323

943 Bestand am Schlusse des Vorjahres: Grenzwachtchefs und Offiziere Unteroffiziere und Grenzwächter somit eine Vermehrung um 32 Mann.

11 911

Im Berichtsjahre wurde die Bewaffnung mit dem Kurzgewehr Modell 1889/1900 zu Ende gebracht, so dass nunmehr sämtliche Grenzwächter mit dem neuen Gewehr ausgerüstet sind.

In der Beschaffung der Dienstkleidung für das Grenz wach tpersonal ist die Änderung zu vermerken, dass die zur Anfertigung der Uniformen benötigten, im Submissionswege vergebenen Tücher inskünftig vom Fabrikanten direkt an die Oberzolldirektion abzuliefern sind, welche sie nach Bedarf an die Uniformlieferantea abgibt.

Wegen Beschimpfung von Grenzwächtern musste in mehreren Fällen gerichtliche Bestrafung verlangt werden; unter den Bestraften befindet sich auch eine streitsüchtige Frau, welche sich sogar tätlich gegen einen Grenzwächter vergangen hatte. Ein Grenzwächter im Berner Jura, welcher wegen Körperverletzung eingeklagt worden war, wurde vom Kriegsgericht der II. Division freigesprochen.

Im bernischen Jura wurden 27 Zigeunerbanden mit 307 Personen zurückgewiesen ; auch an der Grenze des Kantons Graubünden fanden Zusammenstösse mit Zigeunern statt. Im st. gallischen Rheintal, wo die Grenzwächter auch fremdenpolizeiliche

99

Verrichtungen besorgen, wurden gegen 300 Vaganten zurückgewiesen.

Beim Anhalten eines solchen Individuums auf der Rheinbrücke bei Kriesern wurde dem diensttuenden Grenzwächter mit einem Messer eine glücklicherweise nicht sehr schwere Verwundung beigebracht, die ausser einer mehrwöchentlichen Arbeitsunfähigkeit keine weitere Folgen hatte. Der Täter konnte sich auf österreichisches Gebiet flüchten, wurde daselbst aber bald verhaftet und vom Kreisgericht in Feldkirch zu 8 Monaten schwerem Kerker und zu einer Entschädigung an den Verletzten verurteilt. Da von dem mittellosen Täter nichts erhältlich war, so hat die Zollverwaltung dem betreffenden Grenzwächter aus dem bestehenden Fonds für Entschädigungen an das Zollpersonal bei Unfällen im Dienste eine angemessene Vergütung verabfolgt.

Die ßheinbrücken, welche bisher von den österreichischen Finanzwachtorganen jeweilen um 10 bezw. 11 Uhr nachts abgeschlossen wurden, müssen nun gemäss einer Bestimmung des.

neuen Handelsvertrages mit Österreich-Ungarn ununterbrochen offen gehalten werden, welche Neuerung eine intensivere Bewachung der Brücken und infolgedessen eine erhebliche Verstärkung des Grenzwachtpersonals erforderte.

Bei einem Grenzwachtposteu im neuenburgischen Jura erschien am 20. Oktober ein Individuum, das sich als neuenburgiscber Landjäger ausgab und die Beihülfe des Grenzwachtpersonals zur Vornahme einer Verhaftung verlangte. Da der Betreffende sich nicht legitimieren konnte, so wurde er weggewiesen; aus Rache darüber feuerte er auf zirka 50 Meter Entfernung vier Revolverschüsse gegen den Zollposten. Die Persönlichkeit konnte nachträglich ermittelt und dem Gericht zur Bestrafung überwiesen werden.

Tilt. Straffalle.

A. Zollübertretungen.

Auf Ende 1905 waren unerledigt geblieben neu hinzugekommen sind

59 Straffälle 1792 ,,

Total 1906 1851 Straffälle im Vorjahre 1905 1762 ,, Vermehrung pro 1906

89 Straffälle

100 Diese Zollübertretungen landen ihre Erledigung wie folgt: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 69 b. durch freiwillige und unbedingte Unterziehung . . 1698 c. durch gerichtlichen Spruch: zu gunsten der Verwaltung 7 zu ungunsten der Verwaltung l Total

1775

Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt: vor Gericht anhängig bei der Verwaltung pendent

3 73

Total Gesamttotal 1906

Es betragen: Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 30,922. 37 2. die eingezogenen Zollbussen . . . 71,369. 53 3. der Anteil der Zollverwaltung . 23,793.89

76 1851

1905

Differenz

Fr.

Fr.

17,614. 85 -f 13,307. 52 46,310. 63 -f 25,058. 90 15,466. 28 +

8,327.61

B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung liquidierte Übertretungen des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1905 unerledigt geblieben . . .

neu hinzugekommen 1906

l Straffall 40 Straffälle

Total 1906 im Vorjahre 1905

41 Straffälle 29 ,,

Vermehrung 1906

12 Straffalle

Ihre Erledigung fanden : «. durch Verzicht a u f d i e Verfolgung . . .

b.

,, freiwillige und unbedingte Unterziehung c.

,, gerichtlichen Spruch : zu gunsten der Verwaltung

5 Straffälle 33 ,, l Straffall

Am Schluss des Jahres 1906 waren unerledigt: a. vor Gericht anhängig -- ,, b. bei der Verwaltung pendent 2 Straffälle Total

41 Straffälle

Beilage zum Bericht über die Zollverwaltung, Abschnitt IX, Handelsstatistik.

Annexe au rapport de gestion de l'administration des douanes, chap. IX,

Statistique du commerce.

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien. -- Commerce spécial de la Suisse réparti par catégories du tarif.

q75 7)

f)

I F. Tabak Gr Getränke

"{

VI

VII

<

A Tiere B Tierische Stoffe etc C. Düngstoffe etc Häute u n d Felle e t c . .

.

n n ·n Hl.

St.

q^

.

T)

n ·n r>

Holz B. Unbedruckte Papiere, Kartons und Panpen C. Bedruckte Papiere, Kartons und Pappen D. Bücher etc E. Buchbinder- und Kartonnagearbeiten A. Baumwolle B. Flachs, Hanf, Jute etc C. Seide D. Wolle B. Haare aller Art etc P. Stroh Rohr, Bast etc

vm

-{ X

XI

xn{

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. . .

7) 7) t)

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. . .

71 T) 7) T)

. . .

7) 7) 7)

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

7) 7Ï T) T)

St.

q-

B. Instrumente und Apparate . .

A. Apotheker- und Drogeriewaren etc.

XIV

TI

n n 71

XV

·n

Nicht anderweit genannte Waren .

Rest

.

T)

q-

Hl.

1

.

Wert Valeur

Menge

Wert

Quantité

Valeur

q. net

Fr.

q. net

.

Inkl. Futtermehl.

Y compris la farine pour le bétail.

Fr.

Wert

Menge Quantité

Valeur

q. net

Fr.

156,212,848 27,360,277 66,773,908 64,004,531

7,780,339 1,267,728 1,228,566 469,554

150,451,988 23,141,241 63,675,435 63,818,117

70,128 792,012 106,621 658,819

4,344,022 9,743,907 37,118,078 82,660,583

150,752 73,873 7,556 815,327 288,008 15,679 986,144 83,185 1,695,042 4,083,046 125,913

1,903,008 9,918,636 1,661,124 21,187,861 58,047,094 4,209,252 7,620,952 35,900,403 16,499,311 34,446,789 2,768,628

103,217 76,637 16,011 2,240,201 279,520 15,141 920,028 81,660

1,715,322 11,575,822 3,424,650 57,476,573 60,046,194 4,171,239 6,317,731 44,929,397

90,247 10,261 33,570 25,311 58,890 4,416 261,150 96,416 211,211 613,617 125,374

3,240,630 3,483,139 2,243,567 904,961 22,810,604 994,807 772,064 27,592,373 2,458,703 6,192,888 3,696,081

75,231

5,712,936

12,240

1,015,824

19,431 33,825 9,394 373,854 80,216 61,569 118,213 13,473 79,632 7,491 25,941 32,648,945 375,507 49,952 45,396 166,320 4,048,288 109,468 66,172 32,967 18,297 3,874 3,127 6,015 4,692 292,916 34,647 560,864 2,779

5,003,431 17,256,838 2,423,069 104,047,261 16,521,681 177,370,175 69,452,438 3,516,862 7,273,924 5,348,956 45,330,857 87,905,613 2,102,096 1,795,104 3,607,798 7,581,239 93,072,707 29,229,739 3,536,674 2,751,871 8,362,665 2,526,272 1,312,795 57,369,480 278,239 33,050,697 9,753,712 1,506,018 2,963,202

1,516,907 5,933,609 296,949 210,915,138 2,693,763 262,658,075 25,935,731 684,935 10,485,725 1,513,678 13,688,151 7,501,942 682,485 57,891 297,728 384,901 13,464,248 4,599,021 503,016 501,468 458,856 279,577 3,385,151 24,437,646 34,416 62,801,132 5,137,449 141,303,133 9,098,394

16,110 56,914

*

4,192,007

ït

39,561,770

1

·^ ·*3

·3p

1OOS

8,013,120 1,227,809 1,258,162 467,006

1,014,886 146,521 943,630 33,462

q-

30,357,155

Menge Quantité

Wert Valeur

q. net

Fr.

1

2

67,228 185,334 86,317 673,019

3,905,911 3,560,028 32,167,332 79,407,353

q-

48,055 10,783 34,646 27,650 45,084 3,624 276,714 92,033

3,209,175 3,743,188 2,161,381 981,393 14,995,115 887,225 826,286 23,676,412

n ·n ·n hl.

P-

«

*

641,400

1 j.

514,020

7,921,365

141,256 3,554,422 89,336 56,058 29,835 16,512

372,857 32,546 314,323 2,295

6,605,788 80,048,730 20,274,592 2,835,468 2,485,456 6,490,740 1,783,900 513,365 52,414,248 158,691 37,702,811 8,337,647 1,393,796 2,940,490

4,110 10,231 1,215 192,607 2,868 66,952 38,010 2,552 10,873 2,407 6,681 1,524,991 319,951 1,278 7,337 4,630 349,549 27,846 7.075 9^823 1,147 1,264 8,256 1,942 2,365 418,675 8,833 11,820,344 2,053

11,753,306 6,864,140

15,694 66,860

9,467,667 9,093,509

11,218 15,096

8,017,344 8,862.210

34,282,606 7,996,501 24,317,003 16,917,301

969,164 139,104 920,248 30,133 1,492,489

29,993,833 7,573,851 21,002,051 13,696,993 13,815,039

414,995 67,396 25,996 3,045

11,037,262 22,314,661 1,098,089 3,015,781

57,078,251 593,843 2,240,201

1,379,850,723

2,298

78,470,977

·n

Total . . .1 St.

Hierzu: Gemünztes Edelmetall .

Meng-e Quantité

306,122 n n ·n ·D n n

T)

. . .

19OO

100S

5,713,146

·n ·n ·n

qn n n 7Ì

n

·

T) 7Ï

T)

H. Konfektion Mineralische Stoffe .

.

A. Ton. . . .

B. Steinzeug .

C . Töpferwaren .

.

Glas .

A . Eisen . . .

.

B. Kupfer C. Blei D. Zink B . Zinn .

. .

F. Nickel Gr. Aluminium H. Edle Metalle, ungemünzt J. Erze und Metalle, andere A. Maschinen etc.

B. Fahrzeuge (Uhren A. \ Uhren Bestandteile

1006

59,206,442 848,872 815,327

1,418,609,828

1,517

85,134,934

379,900 71,306 55,419 115,093 12,839 64,807 6,868 34,054 31,427,226

3,271 777 5,249

1,603

' Exkl. Kakaobutter.

Non compris le beurre de cacao,

97,221,225 19,071,580 154,339,265 72,424,805 3,680,415 4,376,337 5,069,175 44,761,926 81,693,331

173,106

186,260 2,634 62,604 32,439

2,137 8,722

979 6,618 1,402,780

1,012,289

1,951

356,870 11,039,388 3,562,849 343,340 391,081 365,644 159,132 2,233,685 21,315,288 35,145 56,817,400 3,905,275 123,466,101 7,824,317

804 892 6,698

1,447 3,406 372,376 5,944 10,468,100

1,760

6,593,888 9,108,824

367,726 59,618 7,846

10,119,612 20,531,725 632,251 2,757,962 3,179,556

2,512

1,074,868,693

458

28,490,899

5,791,400 10,513,184 27,650

·969,321,005

560

38,501,751

a inkl Kakaobutter.

Y compris le fourre de cacao.

Die Einfuhrwerte sind prorisorisch. -- Les valeurs à l'importation sont provisoires.

n n ·n n ·n 7)

fi T) T) 7) 7) T) .

n 7l 7)

9,799 16,779

296,142 6,659,349 11,879,234 25,311

185,840,814 2,690,137 250,728,057 23,297,448 644,382 11,767,556 1,133,534 13,518,441 5,984,313

351,305

259,455 17,415 3,693 6,400

3

12,730,756.

T)

r 7)

n n 7) 7) 7) 7) 7) 7) 7) P-

q7) 7)

7) 7l 7) V) 7)

qp-

Catégories

Céréales, etc.

Fruits et légumes Denrées coloniales, etc.

Produits alimentaires de provenance animale E. Comestibles fins, etc.

F. Tabacs

A.

B.

C.

D.

I

1 G. Boissons A. Animaux B. Matières animales, etc.

C. Engrais et déchets, etc.

Cuirs et peaux, etc.

Semences; plantes, etc.

Bois A. Matière fibreuse, chiffons B. Papier et carton, non imprimés C. Papier et carton imprimés D. Livres, revues, etc.

E. Ouvrages de relieur et cartonnages A. Coton B. Lin, chanvre, jute, etc.

C. Soie D. Laine E. Poils de tout genre, etc.

F. Paille, jonc, liber, etc.

G. Caoutchouc, etc.

H. Confections Matières minérales A. Argile B. Grès C. Poteries Verre A. Fer B. Cuivre C. Plomb D. Zinc B. Etain F. Nickel G. Aluminium H. Métaux précieux, non monnayés J. Minerais et métaux, autres A. Machines, etc.

B. Véhicules (Horloges et montres A.< Pièces détachées d'horloges et de 1 montres B. Instruments et appareils A. Objets pharmaceutiques etdrogueries, etc.

B. Substances et produits chimiques, etc.

C. Couleurs D. Graisses, huiles, etc.

Articles non dénommés ailleurs Reste

. . . Total

hl.

q-

Numéros

Einheit

Nummern

Kategorien.

B . Früchte u n d Gemüse . . . .

C Kolonialwaren etc D. Animalische Nahrungsmittel . .

ni IV v

Aiisfulir -- Exportation

Einfuhr -- Importation

En plus: Monnaies

* Eine Vergleichung ist nicht möglich.

Une comparaison n'est pas possible.

!"ni IV V

VI

VII



VIII

X

XI

JXII

y xm XIV XV

101 Es betragen:

1. die umgangenen Monopolgebühren . .

2. die eingegangenen Bussen

1906

1905

Fr.

Fr.

· Differenz

1019.83

1964.86

-- 945.03

2645.48

8948.16

--6302.68

Fr.

IX« Handelsstatistik.

Für die provisorische Publikation 1905 konnte die übliche Frist (15. Februar) eingehalten werden. Der Jahresband mit dem Bericht in deutscher Sprache wurde am 10. September ausgegeben, der Bericht in französischer Sprache am 11. Oktober 1906.

Die handelsstatistischen Resultate im Jahre 1906 (die Einfuhr ist vorerst nur provisorisch gewertet) sind folgende : E i n f u h r : 1418,e Millionen gegen 1379,8 Millionen im Jahre 1905 und 1240 Millionen im Jahre 1904.

A u s f u h r : 1074,9 Millionen gegen 969,3 Millionen, im Jahre 1905 und 891,ö Millionen im Jahre 1904.

Nach den vorliegenden Ergebnissen würde also die Einfuhr um 343,7 Millionen oder um 24,2 % stärker sein als die Ausfuhr.

Dieses Verhältnis wird sich aber nach Abschluss der definitiven Bewertungen der Einfuhr anders gestalten, denn nicht nur die Einheitswerte einzelner Rohstoffe der Textilindustrie, vor allem Seide und Wolle, haben im Laufe des Jahres namhafte Erhöhungen erfahren, sondern auch die Rohstoffe der Metallindustrie, sowie die wichtigsten Nahrungsmittel und ganz besonders diejenigen animalischer Provenienz. Die Einheitswerte der Positionen des neuen. Tarifs sind zwar im Frühjahr 1906 der damaligen Marktlage entsprechend neu eingeschätzt worden, aber seither hat die Hausse noch bedeutende Fortschritte gemacht, so dass bei einer Reihe der wichtigsten Artikel Höherwertungen vorausgesehen werden können.

Die einzelnen Quartale haben folgenden Anteil an der Wertzunahme oder Abnahme (Millionen): Quartal I.

II.

111.

IV.

Jahr.

Einfuhr . -f 22 +21 +23 -- 27 +39

Ausfuhr . + 31 + 28 + 18 + 29 +106 Die Abnahme der Einfuhr im IV. Quartal erklärt sich ohne weiteres durch die starken Vorkäufe im IV. Quartal 1905 (-)- 72

Millionen) vor Ablauf des alten Zolltarifs. Von der Mehrausfuhr im IV. Quartal (+ 29 Millionen) entfallen 12 Millionen auf Tiere und frisches Obst, so dass der industrielle Mehrexport des genannten letzten Quartals nur mit 17 Millionen partipiziert (wovon Uhren -(- 5 Millionen, Stickereien und andere Baumwollfabrikate -(- 3,7 Millionen, Seide und Seidenfabrikate -f- 1,9 Millionen).

An der Vermehrung der Jahreseinfuhr haben folgende Kategorien Anteil (Wert in tausend Franken): Getreide und Hülsenfrüchte Mehl ohne Futtermehl .

Mais Hafer Früchte und Gemüse Kolonialwaren, etc Animalische Nahrungsmittel Esswaren, andere Tierische Stoffe .

Düngstoffe Papier Kaumwolle Rohstoff Seide Organsin und Trame . .

Abfälle, Peignée u. Grège Stroh.

+ + 2,200 -f 1,597 -j- 1,382

5,761 oder

-j- 4,219 -j- 3,098 . . . . - ( 186 -f 188 -j38 -j- 1,303 -j- 2,808 -j- 6,826 -f- 7,516 -f- 23,021 + 17,229 -(- 8,250 -f 2,898 28

Kautschuk Konfektion Mineralische Stoffe

-j-j-j-

° 560 6,212

Glas Eisen Kupfer Blei Zink Zinn Nickel Aluminium Edle Metalle Erze und Metalle, nicht genannte Fahrzeuge Uhren Instrumente und Apparate

4975 -f 13,024 + 8,955 + 701 266 4~\- 1,873 742 + -j799 + 4,592 -f120 -)- 1,416 -f135 -j- 2,28fi

...

3,8

,, ,, ,, ,, ,, ,,

18,2 4,9 0.» 11,« 0,9 20,« 9,» 7,»

,,

14,»

,,

66,s

fl

n ,, ,,

5

j» l,n 7,8

,, . 14,8 ,, 16,2 ,, 44.4 ,, 24,7 10 i-, >' ,, 28,8 -n 41,s ,, 156,o ,, 9,4 ,, 75,« ,, 17,» ,, 3,, ,, 24,i

103

Chemikaìien + Farben -f Öle, Fette, Seifen, Wichse etc. . . . -jKurzwaren, Bureaumaterial, Spielzeug . -j-

4,289 oder 423 ,, 3,315 ,, 3,220 ,,

% 14,8 5,c 15,8 23,»

Als Mindereinfuhren kommen in Betracht: Tabak und Tabakfabrikate . . . . -- 1,657 ,, 14,-,.

Getränke -- 38,052 ,, 62,6 Tiere -- 1,999 ,, 3,H Häute, Felle, Leder, Lederwaren, Schuhwaren -- 9,029 ,, 20,, Schuhe und Bestandteile -- 1,602 Leder. . . . . . . . -- 7,476 Rohe Häute und Felle . -j830 Flachs, Hanf, Jute etc -- 2,550 ,, 13,4 Rohstoff + 1,021 Garne -- 96 Gewebe -- 4,265 Wolle -- 2,972 oder 4,i Rohwolle -f- 2,948 Garne -- 505 Gewebe -- 2,368 Andere Wollwaren . . -- 3,048 Haare aller Art -- 164 ,, 4,4 Ton, Steinzeug, Töpferwaren . . . . -- 416 ,, 5,a Maschinen -- 4,652 ,, 12,» Apothekerwaren und Drogen . . . . -- 2,229 ,, 24,5 Mit Einschluss der Kakaobutter (Einfuhr 1906 : 3,102) würde sich für letztere Kategorie eine Mehreinfuhr ergeben.

Bei der A u s f u h r ergeben sich folgende Zunahmen gegen1905: % Getreide, etc -f438 oder 11,2 Früchte und Gemüse -j- 6,184 ,, 174,o Kolonialwaren und verwandte Produkte -j- 4,951. T| 15,4 Chokolade u. Kakaopulver -)- 4,470 Animalische Nahrungsmittel . . . . - { - 3,253 ,, 4,i Käse -f 4,173 Kondensierte Milch . . -- 1,207

über

10-1 Tiere Kühe -j- 5,449 Rinder -f- 1,340 Tierische Stofie Häute, Felle, Leder, Lederwaren und Schuhwaren rohe Häute und Felle . -j- 3,200 Holz Baumwolle Kettensfcichstickereien . -j- 1,433 Plattstichstickereien . . -j- 21,893 Game -j- 3>191 Gewebe aller A r t . . . -- 2,190 Seide Grège und Kunstseide . -f- 3,165 Organsin und Trame . . -j- 3,791 Déchets und Peignée. . -j- 2,529 Gefärbte Seide . . . . -f 8,666 . Florettseide, gezwirnt . -j- 1,097 Nähseide -f856 Gewebe -- 7,938 Bander -- 347 Wolle Rohwolle und Abfälle . -f 2,488 Garne -j995 Stickereien -- 925 Haare aller Art Kautschuk Konfektion . . .

Mineralische Stoffe Ton, Steinzeug, Töpferwaren . . . .

Glas Eisen Kupfer Blei Zink Zinn Nickel Aluminium

-f

7,815 oder



52,t

-f

108

,,

12,»

-+-

3,916

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16,ä

-f 480 -f 25,074

,, ,,

8,1 13,5

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11,930

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4-

2,638

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11,»

-j4" -j-j-f-f -f 4-f 444-j-

41 ° 170 1,018 26 28 2 ,425 1,036 16 °

,,

6,T 33,5 l!» 25,4 2,o 7,s 22,0 29,) 46 -!'28,1 25JÌ 75,^ 51,»

38

110 9

3 120 1,151

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4,s

105 %

Edle Metalle, ohne Münzen . . .

Maschinen . .'

Fahrzeuge Uhren Instrumente und Apparate Chemikalien Farben Gewerbliche Öle, Fette etc. . . .

Kurzwaren, Bureaumaterial, Spielzeug

. -\- 3,122 oder -f- 5,984 .fl -j- !i232 -n . ~j- 19,111 ,, -j- 1,423 ,, -j918 ,, -j- 1,783 ,, . -j466 ,, . -(258 .,

14,c 10,5 3 V> 14,« 21,6 9,i 8,7 73,T 9,4

Abnahmen bei der Ausfuhr sind zu verzeichnen bei : Tabak und Tabakfabrikate . . . . -- 260 ,, 6,9 Düngstoff'e -- 54 ,, 6,5 Papier -- 271 ,, 2,i Stroh -- 1,282 ,, 10,9 Apotheker waren und Drogen -247 ., 2^ bei letzterem Posten ist der Ausfall durch die Ausscheidung der Kakaobutter aus Nr. 13a veranlasst.

Sowohl bei der Einfuhr als bei der Ausfuhr ist betreffend die vorstehenden Vergleichungen mit dem Vorjahre darauf Bedacht zu nehmen, dass eine genaue Gegenüberstellung des Inhalts der neuen und der alten Kategorien nicht in allen Fällen möglich ist.

Beispielsweise sei erwähnt, dass Gasmesser, Kassakontrollapparate, Schreib- und Rechenmaschinen, welche einen Teil der alten Position 250 (nicht besonders genannte Maschinen) bildeten, im neuen Tarif zu den Instrumenten und Apparaten eingereiht sind, so dass sowohl bei der Kategorie Maschinen, als auch bei der Kategorie Instrumente und Apparate Verschiebungen stattgefunden haben, die nicht in genauen Zahlen ausgedrückt werden können.

Ahnlich verhält es sich bei anderen Kategorien, und eine im Laufe des Jahres erscheinende Konkordanz der Nummern des alten und des neuen Tarifs wird darüber Aufschluss geben, bei welchen Kategorien und Einzelpositionen eine genaue Vergleichung noch möglich ist.

Für alle weiteren Details betreffend den Warenverkehr muss auf den im Laufe des Jahres erscheinenden statistischen Band nebst Berieht verwiesen werden.

Die Anzahl der statistischen Positionen des neuen Gebrauchstariis ist nach dem Inkrafttreten des Handelsvertrages mit Spanien

106

und des Abkommens mit Frankreich auf 1317 angewachsen gegen 769 im Jahre 1905 und 555 im Jahre 1885, als die Handelsstatistik ins Leben trat.

Seit dem 1.Januar 1907 sind 272 Positionen der Wertdeklaration bei der Einfuhr unterstellt gegen 247 im Jahre 1900 und 54 im Jahre 1905.

Das Inkrafttreten des neuen Zolltarifs und der neuen Verordnung betreffend die Statistik des Warenverkehrs hatte eine Vermehrung der Revisoren um 3 und der Kanzlisten um 5 zur Folge.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 19. April 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier

107

# S T #

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Konzession einer elektrischen Schmalspurbahn von Landquart über Ragaz u'ach der liechtensteinischen Grenze.

(Vom 16. April 1907.)

Tit.

L Mittelst Eingabe vom 27. April 1905 unterbreitete das Initiativkomitee für eine Schmalspurbahn von Landquart über Ragaz zur liechtensteinischen Grenze, vertreten durch Herrn O b e r s t v o n S p r e c h e r in Maienfeld, welcher später durch Herrn Fridolin S i m o n , Kantonsrat in Ragaz, ersetzt wurde und Herrn von G u g e l b e r g , Ingenieur in Maienfeld, dem Eisenbahndepartement zu Händen der Bundesbehörden das Gesuch, es möchte dem Komitee zu Händen einer zu bildenden Aktiengesellschaft die Konzession für den Bau und den Betrieb der genannten Bahn erteilt werden. Dieselbe soll auf dem Gebiete des Fürstentums Liechtenstein bis nach Schaan fortgesetzt werden.

Gemäss dem allgemeinen Bericht hat diese Bahn den Zweck, das Fürstentum Liechtenstein, und die Arlbergbahn mit der Rhätischen Bahn zu verbinden. Diese letztere habe daher kein kleinesInteressee an der Realisierung dieses Projektes, das ihr

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 1906.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

18

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.04.1907

Date Data Seite

1-107

Page Pagina Ref. No

10 022 384

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