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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,750,000 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen für das Jahr 1907 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000.

(Vom 2. Dezember 1907.)

Tit.

Unterm 11. und 12. April 1907 fassten die eidgenössischen Räte einen Beschluss, wonach dem Bundesrat ein Kredit von Fr. 1,600,000 bewilligt wurde behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen an die eidgenössischen Beamten und Angestellten, deren Besoldung Fr. 4000 nicht überstieg.

In der Botschaft, die wir zur Begründung dieses Kreditbegehrens an die Bundesversammlung richteten, hatten wir nicht verfehlt, ausdrücklich hervorzuheben, dass diese Teuerungszulagen nur einen ausserordentlichen und vorübergehenden Charakter haben sollten, bis es uns möglich sei, durch die unvermeidlich gewordene Revision des Besoldungsgesetzes die Lage der Gesamtheit der Beamten und Angestellten zu regeln und die neuen und definitiven Besoldungsansätze festzustellen.

Wir haben denn auch sofort mit den Vorarbeiten zur Revision des Besoldungsgesetzes vom 2. Juli 1897 begonnen, indem alle Departemente und Verwaltungen eingeladen wurden, die bestehenden Besoldungsansätze zu prüfen und das Ergebnis ihrer -Untersuchung, sowie ihre allfälligen Abänderungsanträge

263 gehörig begründet bis zum 1. Oktober dem Finanzdeparteineüt einzureichen. Dieses Departement ist gegenwärtig im Besitz der einschlägigen Berichte und Anträge aller Verwaltungsabteilungen und somit in der Lage, die Revisionsarbeiten vorzunehmen und einen Entwurf auszuarbeiten, den der Bundesrat in den ersten Monaten des nächsten Jahres wird beraten und der Bundesversammlung unterbreiten können.

Die Dringlichkeit dieser Vorlage wird von jedermann anerkannt, da sie bestimmt ist, das durch die Bewilligung von Teuerungszulagen geschaffene provisorische Regime und die bestehenden Ungleichheiten zwischen einzelnen Kategorien von Beamten zu beseitigen. Um die Beratung und Beschlussfassung in der Bundesversammlung zu fördern, ersuchen wir Sie, schon jetzt die Kommissionen zu ernennen, welche sich mit der Vorberatung der von uns auszuarbeitenden Vorlage befassen sollen. Es würde dies ermöglichen, die Behandlung dieses Gegenstandes vielleicht schon in einer allfälligen Frühjahrssession, auf jeden Fall aber in der Sommersession zu besinnen und vor Jahresschluss zu Ende o zu führen.

Bei dieser Lage der Dinge gestatten wir uns, Ihnen für das Jahr 1907 zu gunsten der Beamten und Angestellten, deren Besoldung den Betrag von Fr. 4000 nicht übersteigt, neuerdings das gleiche ausserordentliche Verfahren vorzuschlagen wie für das Jahr 1906, indem wir Ihnen beantragen, innert der durch den Bundesbeschluss vom 11. und 12. April 1907 gezogenen Grenzen neuerdings eine Teuerungszulage zu bewilligen, d. h.

Fr. 100 für jeden verheirateten Beamten, Angestellten und Arbeiter -und Fr. 50 für jeden Unverheirateten, wobei derjenige Unverheiratete, welcher die Stütze der Familie bildet, dem Verheirateten gleichgestellt wird. Es geht nicht an, diese Gehaltszulage denjenigen, die sie für .das Jahr 1906 bezogen haben, zu verweigern, da die Teuerung der notwendigsten Lebensbedürfnisse seit einem Jahre noch zugenommen hat und eine Gehaltsaufbesserung bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage noch mehr gerechtfertigt erscheint. Es bedarf keiner statistischen Erhebung, um die Richtigkeit dieser Behauptung nachzuweisen. Die angezogenen Zustände sind in die. Augen springend, sie können von niemanden in Abrede gestellt werden, alle in Betracht fallenden Angaben und Tatsachen stimmen überein und eine Meinungsverschiedenheit darüber ist durchaus ausgeschlossen.

Wir müssen unö deshalb entschliessen, wiederum das gleiche finanzielle Opfer zu bringen wie letztes Jahr. Wenn wir " es

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unterliessen, so würden wir in den beteiligten Kreisen eine begreifliche Enttäuschung hervorrufen, da man dort einen Anspruch auf die Teuerungszulage zu besitzen glaubt und dieselbe als eine unantastbare Mindestforderung betrachtet.

Gerne wären wir weiter gegangen und hätten wir schon dieses Jahr die Teuerungszulagen auf sämtliche Klassen des Beamtenpersonals ohne Ausnahme ausgedehnt und so eine Ungleichheit beseitigt, die nicht länger andauern kann, ohne Unzukömmlichkeiten und Ungerechtigkeiten zu schaffen.

Es wäre auch unser Wunsch gewesen, grössere Beträge in Vorschlag zu bringen ; denn wir müssen eingestehen, dass die von uns beantragte Zulage in Anbetracht der steigenden Teuerung der Lebenshaltung, namentlich in gewissen Städten, nur das Minimum eines Beitrags zur Verbesserung der Lage unserer Beamten und Angestellten bedeutet.

Aber es ist uns unmöglich, auf einmal und in seinem vollen Umfange dasjenige finanzielle Opfer zu bringen, das notwendig ist, um alle Kategorien unseres Dienstpersonals zu befriedigen, und wir müssen es der im Wurfe liegenden Revision des Besoldungsgesetzes überlassen, diejenigen Massnahmen zu treffen, die notwendig sein werden, um die ökonomische Stellung unserer Beamten und Angestellten erträglicher zu gestalten.

Der für die Teuerungszulage für das .lahr 1906 bewilligte Betrag von Fr. 1,600,000 erwies sich als ungenügend, da gemäss der vor den Räten liegenden Botschaft für die Nachtragskredite lu. Serie im ganzen Fr. 1,680,818 ausgegeben wurden. In Anbetracht der stetigen Vermehrung des Personals bei den grossen Verwaltungen (Zoll, Post und Telegraph) dürfte pro 1907 ein Kredit von Fr. 1,750,000 nicht zu hoch gegriffen sein.

Wir beehren uns, den nachfolgenden Beschlussesentwurf Ihrer Genehmigung zu unterbreiten und versichern Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung.

B e r n , den 2. Dezember 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

Bewilligung eines Spezialkredites von Fr. 1,750,006 behufs Ausrichtung von Teuerungszulagen für das Jahr 1907 an die eidgenössischen Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis auf Fr. 4000.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Eingabe des Verbands eidgenössischer Telephonund Telegraphenarbeiter vom 28. Oktober 1907 und einer Eingabe des Zentralvorstandes des Verbandes eidg. Post-, Telegraphen- und Zollangestellter vom 31. des nämlichen Monats, durch welche um Gewährung einer Teuerungszulage für das Jahr 1907 nachgesucht wird ; einer Botschaft des Bundesrates vom 2. Dezember 1907, beschliesst: Art. 1. Den Beamten und Angestellten des Bundes, sowie den ständig in dessen Anstalten und Werkstätten beschäftigten Arbeitern wird für das Jahr 1907 eine Teuerungszulage gewährt, die für jeden verheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 100 Franken und für

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jeden unverheirateten Beamten, Angestellten oder Arbeiter 50 Franken beträgt.

Der unverheiratete Beamte, Angestellte oder Arbeiter, welcher die Stütze seiner Familie ist, wird dem Verheirateten gleichgestellt.

Art. 2. Die Wohltat dieser Zulage wird jedoch auf die Beamten und Angestellten mit Besoldungen bis und mit 4000 Franken beschränkt.

Art. 3. Für die während des Jahres 1907 in den Dienst des Bundes getretenen Beamten, Angestellten und Arbeiter wird die Zulage im Verhältnis zur Dienstzeit berechnet, und nur unter der Bedingung verabfolgt, dass die Dienstzeit im Jahre 1907 mindestens drei Monate betragen habe.

Art. 4. Zur Auszahlung dieser Teuerungszulagen wird dem Bundesrate unter Abschnitt IV. Unvorhergesehenes des Voranschlags für das Jahr 1907 ein Kredit von Fr. 1,750,000 eröffnet.

Art. 5. Gegenwärtiger Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlich, sofort in Kraft. Der Bundesrat wird mit der Vollziehung desselben beauftragt.

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11.12.1907

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