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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Rudolf Hanimann, Tagelöhner, Brauerstrasse 5 in Neudorf, St. Gallen.

(Vom 22. März 1907.)

Tit.

Hanimann wurde am 20. Juni 1906 vom Bezirksamt Tablât mit 3 Tagen Gefängnis und Tragung der Kosten bestraft, weil er rückständige Ersatzsteuern pro 1903/5 im Betrage von Fr. 14. 85 trotz Mahnungen Seitens der Militärbehörde nicht bezahlt und auch der Aufforderung zum Ab verdienen dieser Taxe keine Folge geleistet hatte. Am 21. August bezahlte Hanimann den bezeichneten Betrag an den Sektionschef Tablât und er ersucht nunmehr um Straferlass durch Begnadigung, indem er behauptet, er sei durch widrige Schicksalsfügungen ohne eigene Schuld in die Unmöglichkeit versetzt gewesen, die Taxe rechtzeitig zu entrichten.

Das Bezirksamt Tablât nimmt von einer Äusserung darüber, ob Hanimann der Begnadigung würdig sei, Umgang, verweist aber hinsichtlich des Charakters und Vorlebens des Petenten auf ein Zeugnis der Staatsanwaltschaft St. Gallen, nach welchem Hanimann in der Zeit vor 1895 wegen Eigentumsdelikten viermal gerichtlich bestraft wurde. -- Der Gemeinderat von Tablât erklärt unter Hinweisung auf fruchtlose Betreibungen des Petenten, dass dieser als ein liederlicher und arbeitsscheuer Mensch bezeichnet werden müsse.

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Haniman hat keinerlei Beweismittel dafür vorgelegt, dass er ohne eigene Schuld die Militärsteuer nicht habe bezahlen können.

Nach den behördlichen Berichten muss angenommen werden, diese Behauptung entspreche der Wahrheit nicht, und es liege kein Grund vor, wegen der nachträglichen Begleichung der Schuld die ausgesprochene Strafe aufzuheben.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A n t r a g:

Es sei das Begnadigungsgesuch des Rudolf Hanimann abzuweisen.

B e r n , den 22. März 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t :

Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Rudolf Hanimann, Tagelöhner, Brauerstrasse 5 in Neudorf, St. Gallen. (Vom 22. März 1907.)

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Jahr

1907

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2

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14

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.04.1907

Date Data Seite

376-377

Page Pagina Ref. No

10 022 348

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