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Kreisschreiben der

schweizerischen Bundeskanzlei an sämtliche Kantonskanzleien betreffend die niederländischen Beglaubigungen.

(Vom 16. Juli 1907.)

Hochgeehrte Herren !

Mit Note vom 24. Mai dieses Jahres teilte die niederländische Gesandtschaft dem Bundesrate mit, dass die direkte Besorgung der konsularischen Geschäfte für den Kanton Bern von der Gesandtschaft auf den niederländischen Vizekonsul in Bern übergegangen sei.

Aus einer von einer kantonalen Staatskanzlei uns eingegangenen Reklamation nahmen wir dann AnlasS, an die niederländische Gesandtschaft die Anfrage zu richten, ob die niederländische Beglaubigung, wie früher, kostenlos erfolge, oder ob hierin eine Änderung eingetreten sei.

Hierauf erhielten wir von der Gesandtschaft unterm 12 dieses Monats folgende Antwort : Die Gesandtschaft fahre fort, amtliche Aktenstücke, die ihr von den Kantonen oder der Bundeskanzlei eingehen, gratis zu beglaubigen. Die nicht amtlichen Aktenstücke seien dagegen von dem Vizekonsul zu beglaubigen, der dafür zum Bezüge der Konsulargebühren berechtigt sei. Die Gesandtschaft fügte bei, dass Lebensscheine nicht als amtliche Aktenstücke betrachtet werden können, dass indes alle niederländischen Konsulate die Lebens-

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scheine für Pensionäre, die eine niederländische Pension von 300 Gulden und darunter geniessen, kostenlos zu beglaubigen haben.

Indem wir im übrigen unser Kreisschreiben vom 19. Juli 1898 bestätigen, benutzen wir den Anlass zur Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 16. Juli 1907.

Im Namen der Schweiz. Bundeskanzler, Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Ringier.

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Kreisschreiben der schweizerischen Bundeskanzlei an sämtliche Kantonskanzleien betreffend die niederländischen Beglaubigungen. (Vom 16. Juli 1907.)

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

4

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.07.1907

Date Data Seite

641-642

Page Pagina Ref. No

10 022 523

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