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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Erwerb von Stockwerken für die Schweizerische Gesandtschaft in Rio de Janeiro (Vom 28. November 1951)

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Herr Präsident !

Hochgeehrte Herren!

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Die Schweizerische Gesandtschaft in Eio de Janeiro verfügt für ihre Büros über eine Mietwohnung an der Praia do Flamengo 82, einer der Hauptstrassen der brasilianischen Kapitale. Diese Bäumlichkeiten sind verhältnismässig zufriedenstellend. Wenn nicht der Eigentümer den Mietzins und andere Leistungen anlässlich jeder Erneuerung des Mietvertrages beträchtlich erhöhen würde und wenn nicht die mit der Eigenschaft als Mieter verbundene Unselbständigkeit in Betracht zu ziehen wären, würden keine besonderen Gründe dagegen sprechen, die Tätigkeit der Gesandtschaft in dieser Wohnung fortzusetzen.

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Der Schweizerische Hilfsverein in Eio de Janeiro hat nun aber den interessanten Vorschlag gemacht, das an der Eua Candida Mendes gelegene, den vielseitigen Bedürfnissen nicht mehr genügende Schweizerheim abzureissen und an der gleichen Stelle einen Neubau zu errichten, dessen zwölf Stockwerke zur ausschliesslichen Verfügung schweizerischer Unternehmungen stehen sollen.

Damit könnte ein eigentliches schweizerisches Zentrum geschaffen werden, und die Befürworter dieses Planes haben dem offiziellen Vertreter der Eidgenossenschaft in Brasilien, Herrn Minister Feer, eröffnet, dass der Hilfsverein auf die Unterbringung der Gesandtschaft in diesem Gebäude grossen Wert legen würde. Dies war übrigens schon im alten Schweizerheim der Fall, in welchem während eines längeren Zeitabschnittes die Büroräumlichkeiten der Gesandtschaft untergebracht waren. Lediglich infolge Platzmangels musste im Jahre

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1943 Ausschau nach neuen Lokalitäten gehalten werden. Das alte Schweizer heim konnte der Gesandtschaft in der Tat einzig eine Wohnung zur Verfügung stellen, deren beschränkte Dimensionen angesichts des erhöhten Personalbestandes nicht mehr genügten. Die Wiederaufnahme der früheren Tradition würde sowohl vom Schweizer verein als auch von der gesamten Schweizerkolonie in Eio lebhaft begrüsst.

Herr Minister Feer konnte diesem Wunsche, der die besondere Beachtung der eidgenössischen Behörden verdient, nicht gleichgültig gegenüberstehen, nachdem diese 'Behörden immer gesucht haben, alle zur Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Auslandschweizer mit der Heimat geeigneten Bestrebungen zu unterstützen. In dieser Beziehung dürfte die Zusammenlegung des Sitzes der offiziellen Vertretung der Eidgenossenschaft mit den bedeutendsten schweizerischen Vereinigungen und Unternehmungen in Eio unter einem Dache ohne jeden Zweifel in glücklicher Weise zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Wie wir später sehen werden, sind mit der vorgeschlagenen Lösung noch weitere nennenswerte Vorteile verbunden.

Im Einverständnis mit Herrn Minister Feer, der sich -- beraten durch einen ausgewiesenen Architekten -- an Ort und Stelle vom Wert dieses Angebots überzeugen konnte, schlug der Schweizerische Hilfsverein vor, die zwei obersten Stockwerke des geplanten Gebäudes für die Unterbringung der Gesandtschaft zu reservieren. Die Eechtsverhältnisse des künftigen Gebäudes würden so geregelt, dass jeder der Beteiligten Eigentümer der von ihm gewählten Lokalitäten und Miteigentümer der gemeinsamen Partien, d. h. des Bodens, des Dachs, der Treppen sowie der Einrichtungen für Kanalisation und Warmwasserversorgung würde. Eine nach dortigem Eecht und Ortsgebrauch und im Einverständnis mit allen Interessenten abgeschlossene Kondominiums-Vereinbarung würde die Pflichten jedes Beteiligten insbesondere hinsichtlich der Unterhalts- und Eeparaturkosten für die gemeinsamen Partien bestimmen. Die Eidgenossenschaft würde somit Eigentümerin des 11. und 12. Stockwerkes des Gebäudes und Miteigentümerin der gemeinsamen Partien und Einrichtungen; jedes der beiden Stockwerke würde eine Wohnung für sich bilden, wobei im 12. Stockwerk noch genügend Eaum für eine Wächterwohnung vorzusehen wäre. Nach den Angaben der Gesandtschaft wären die Eäumlichkeiten
von zweckdienlichem Ausmass und würden sich vorzüglich eignen zur Unterbringung der Büros des Postenchefs, seiner zwei diplomatischen Mitarbeiter sowie der Kanzlei, der ein Kanzleivorsteher und acht Angestellte, einschliesslich der Stenodaktylographinnen, angehören. Nachdem das Gebäude noch nicht erstellt ist, kann eine möglichst zweckmässige Aufteilung der Lokalitäten in den Plänen vorgesehen werden, was einen weiteren Vorteil bedeutet. Die im obersten Teile des Gebäudes gelegenen Eäumlichkeiten hätten ferner den Vorzug einer besseren Beleuchtung und Durchlüftung. Letztere würde im übrigen noch ] verbessert durch die Einrichtung einer besonderen Lüftungsanlage, welche sich für eine Stadt mit halbtropischem Klima wie Eio de Janeiro als unerlässlich erwiesen hat.

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Nach den letzten Berichten der Gesandtschaft, die sich auf die neueste Schätzung des vom Hilfsverein beauftragten Architekten stützen, würde sich der Kostenanteil für die zwei Wohnungen auf 700 000 Franken belaufen, welche Summe somit von der Eidgenossenschaft für den Erwerb der Eigentums- und Miteigentumsrechte zu erbringen wäre. Dieser Betrag mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, doch ist hervorzuheben, dass die für die Gesandtschaft vorgesehenen Lokalitäten geräumig und ausserordentlich günstig unterteilt wären.

Ihre Gesamtfläche würde 672 m2 betragen, nämlich 832 m2 für das 11. und 297 m2 für das 12. Stockwerk sowie auf letzterem noch 43 m2 für die Wächterwohnung. Die Gesandtschaft hätte im weiteren1 das Eecht auf ausschliessliche Benützung einer Terrasse von 135 m2, die das Dach eines Teils des 10. Stockwerks bildet. Der oben angegebene Preis schliesst endlich noch die Einrichtung eines Privatlifts ein, der den Eingang des Gebäudes direkt mit den Büros der Gesandtschaft verbinden würde. Dies würde eine nicht zu unterschätzende Erleichterung des Dienstbetriebes bedeuten.

Für die Verwirklichung dieses Vorhabens spricht ferner, dass die Eidgenossenschaft über einen bedeutenden Betrag in brasilianischer Landeswährung verfügt, der ihr aus der Erbschaft eines nach Brasilien ausgewanderten Landsmannes zugefallen ist. Dieses Guthaben ist nur schwer transferierbar, doch könnte es dagegen teilweise im Lande selbst angelegt werden. Eine solche Gelegenheit sollte ausgenützt werden, und diese Anlage liesse sich daher rechtfertigen, wäre es auch nur um sich gegen alle Risiken vorzusehen.

Nachdem der Hilfsverein von den städtischen Behörden von Bio de Janeiro die Baübewilligung erhalten hat, sollte jetzt entschieden werden, ob über die Beteiligung der Eidgenossenschaft am künftigen Schweizerhaus eine zusagende Antwort gegeben werden kann.

i Nach reiflicher Prüfung halten wir dafür, dass der vorgeschlagenen Lösung trotz der damit verbundenen hohen Ausgaben zugestimmt werden sollte, da sie es der Eidgenossenschaft ermöglicht, in Bio de Janeiro über eigene Büros zu verfügen, welche nach menschlichem Ermessen den gegenwärtigen und künftigen Bedürfnissen dieses Postens gerecht würden. Der Umstand, dass damit auch der Errichtung des Schweizerhauses gedient wird und dass durch die Unterbringung des offiziellen
Vertreters der Eidgenossenschaft unter dem Dache dieses Hauses die vaterländischen Gefühle der Landsleute gestärkt werden, rechtfertigt ebenfalls eine wohlwollende Prüfung durch die eidgenössischen Behörden.

Schliesslich müssen wir noch erwähnen, dass die Baukosten in Brasilien ausserordentlich hoch sind und dass somit ein Vergleich mit schweizerischen Verhältnissen nur schwer durchführbar ist.

· Die Eröffnung des zur Ausführung des Projektes benötigten Kredits liegt in der Zuständigkeit der eidgenössischen Bäte. Da der Schweizerische Hilfsverein so rasch wie möglich mit dem Bauvorhaben beginnen sollte und eine Antwort somit dringlich ist, wäre die Angelegenheit schon in der nächsten Dezembersession zu behandeln.

846 Unter diesen Umständen ersuchen wir Sie, dem Bundesrat durch Ihre Zustimmung zum heiliegenden Entwurf eines Bundesbeschlusses einen Kredit von 700 000 Franken zu bewilligen, und bitten Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung entgegenzunehmen.

Bern, den 23."November 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der Bundespräsident: Ed. von Steiger Der Vizekanzler: Ch. Oser

847 (Entwurf)

Bimdesbeschluss betreffend

den Erwerb von Stockwerken für die Schweizerische Gesandtschaft in Rio de Janeiro

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 23. November 1951, beschliesst:

Art. l Dem Bundesrat wird im Hinblick auf den Erwerb von Stockwerken für die Schweizerische Gesandtschaft in Eio de Janeiro ein Kredit von siebenhunderttausend Pranken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 3 Der Bundesrat wird mit dessen Vollzug beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Erwerb von Stockwerken für die Schweizerische Gesandtschaft in Rio de Janeiro (Vom 28. November 1951)

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Jahr

1951

Année Anno Band

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48

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6173

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.11.1951

Date Data Seite

843-847

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