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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Alfred Nyffeler, Eilgutarbeiter in Bern.

(Vom 22. März 1907.)

Tit.

Patent wurde am 15. Dezember 1906 vom Polizeirichter des Amtsbezirkes Bern mit l Tag Gefängnis und 6 Monaten Wirtshausverbot bestraft, weil er ungeachtet der Mahnungen und Aufforderungen der Militärbehörde die pro 1906 schuldige Taxe von Fr. 15 nicht bezahlt hatte. Am 9. Januar 1907 leistete Nyffeler nachträglich Zahlung, und gegenwärtig stellt er das Gesuch, ,,es möchte im Anzeiger der Stadt Bern sein Name bei der Publikation derjenigen, welche die Militärsteuer nicht bezahlt haben, doch ja weggelassen werden, da sonst seine Stelle bei den schweizerischen Bundesbahnen gefährdet wäre". Er erklärt im weiteren, er habe seiner Verpflichtung zur Zahlungsleistung darum nicht rechtzeitig nachkommen können, weil er im Sommer 1906 einem Nebenarbeiter für Fr. 160 Wechselbürgschaft geleistet habe und durch Belangung für diese Summe in finanzielle Bedrängnis geraten sei. Durch Vorlegung eines Schreibens der Spar- & Leihkasse in Bern und einer Quittung des Betreibungsamtes BernStadt weist sich Nyffeler lediglich darüber aus, dass er am 1. November 1906 aufgefordert wurde, aus Bürgschaft Fr. 11.80 zu bezahlen, und dass er am 8. gleichen Monats diesen Betrag mit Kosten beglichen hat.

198 Der städtische Polizeidirektor berichtet, Nyffeler versteure kein Vermögen und sei im Steuerregister mit Fr. 400 Einkommen eingeschätzt. Dieser Eieamte sowohl als der Regierungsstatthalter befürworten die Begnadigung des Petenten.

Trotz des mangelhaft formulierten Gesuches des Nyffeler darf wohl unbedenklich angenommen werden, er beabsichtige damit, den Erlass der ganzen Strafe auf dem Wege der Begnadigung zu erwirken. Die Verhä tnisse sind aber nicht derartige, dass ihm entsprochen werden könnte. Wenn seine ökonomische Lage ihm die verlangte Zahlung unmöglich gemacht hätte, so wäre ihm bei der bekannten milden Praxis des bernischen Richters sehr wohl möglich gewesen, weiieren Aufschub für die Zahlung zu erlangen.

Da er das nicht getan, so musste nach dem Gesetz Strafe eintreten.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den Antrag: Es sei das Gesuch des Alfred Nyffeler abzuweisen.

B e r n , den 22. März 1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der V i z e p r ä s i d e n t : Brenner.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Alfred Nyffeler, Eilgutarbeiter in Bern.

(Vom 22. März 1907.)

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Jahr

1907

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2

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27.03.1907

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197-198

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