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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungs-gesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften (Vom 5. März 1907.)

Tit.

geblich aufgefordert und gemahnt, die Fr. 5. 85 betragende Militärsteuer zu bezahlen und am 24. Oktober endlieh dem Gerichte von schien. Erst am 24. gleichen Monats bei Mitteilung des auf eine Strafe von fünf Tagen lautenden Urteils meldete er durch den Polizeisoldaten dem Richter, dass er begnadigt zu werden wünsche, weil er die Steuer ohne eigenes Verschulden nicht habe bezahlen können. Er sei kränklich, Vater von sechs Kindern, wovon das älteste sechs Jahre alt und Zwillinge im Alter von zehn Tagen.

Vermögen besitze er keines und infolge der Uhrenmacherkrisis sei er lange Zeit arbeitslos gewesen.

wärtig stellt er das Gesuch um Erlass der Strafe durch Begnadigung unter Hinweis auf seine bereits erwähnte prekäre Lage zur Zeit der Beurteilung. Seine tatsächlichen Behauptungen werden befürworten das Gesuch.

669 überwiesen beziehungsweise nicht bestraft worden wäre, wenn er rechtzeitig der Militärbehörde oder dem Richter von den Gründen Kenntnis gegeben hätte, welche ihm die Bezahlung der Steuer verunmöglichten. Seine Schuld ist es, dass diese Instanzen" dem Gesetze Nachachtung verschaffen mussten und diese Sachlage führt auch dazu, dass seinem Begnadigungsgesuche nicht gänzlich, sondern nur durch Milderung der Strafe im Sinne der Ermässigung auf das gesetzlich zulässige Mindestmass entsprochen werden kann.

Wir stellen daher bei Ihrer hohen Versammlung den A nt r ag:

Gefängnis herabzusetzen.

B e r n , den 5. März

1907.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Müller.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:

Bingier.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zum Begnadigungsgesuch des wegen Nichtbezahlung von Militärpflichtersatz bestraften Albert Nobs, Uhrenmacher in Renan, Kantons Bern. (Vom 5. März 1907.)

In

Bundesblatt

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In

Foglio federale

Jahr

1907

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.03.1907

Date Data Seite

668-669

Page Pagina Ref. No

10 022 304

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