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Bundesblatt

76. Jahrgang.

Bern, den 6. Februar 1924.

Band L

Erscheint wöchentlich- Preis SO franken im Jahr, Franken im Halbjahr, zazitglich nnd Postbestellnngsgebühr", : 60 Happen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an die Bachdrackerei Stämpfli & in Bern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 29. Januar 1924.)

Herrn Professor Dr. Friedrich Schaffer, von Mirchel, wird die nachgesuchte Entlassung von seiner Stelle als Chef des Laboratoriums des eidgenössischen Gesundheitsamtes auf .den 31. März 1924 unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

Dem eidgenössischen Finanzdepartement sind im IV. Quartal 1923 folgende Schenkungen zugegangen und wie folgt überwiesen worden: der eidgenössischen Winkelriedstiftung: Fr. 703 von Ungenannt, durch Vermittlung der Basier Handelsbank in Basel; der schweizerischen Nationalspende für unsere Soldaten und ihre Familien: Fr. 20 von Ungenannt, durch Vermittlung der Neuen Zürcher Zeitung.

Dem zum Vizekonsul von Nicaragua in Bern ernannten Herrn Dr. Georg Bein wird das Exequatur erteilt-.

(Vom 1. Februar 1924.)

Die bisherigen Delegierten des Bundesrates in der. eidgenössischen Kommission für den schweizerischen Nationalpark werden für eine neue dreijährige Amtsdauer in ihren Funktionen bestätigt. Es sind dies die Herren: Oberforstinspektor Marius Petitmermet (Präsident) ; alt Nationalrat Oberst Dr. F. Bühlmann, in Grosshöchstetten, und Nationalrat Joh. Vonmooe, in Remua (Graubünden).

Bundesblatt.

76. Jahrg. Bd. I.

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190 Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Unterwaiden ob dem Wald an die zu Fr. 175,000 veranschlagten Kosten der Aufforstung und Verbauung am Dürrbach, durch die Bürgergemeinde Engelberg, 50--70%, im Maximum Fr. 115,900; 2. dem Kanton Zürich an die zu Fr. 65,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung von 24,40 ha Acker-, Wies- und Streueland in der ,,Lindenmatt" etc., Gemeinden Mönchaltorf und Gossau, Bezirke Uster nnd Hinwil, 25%, im Maximum Fr. 16,250; 3. dem Kanton Solothurn zuhanden der Bodenverbesserungs Genossenschaft Grenchen an die zu Fr. 540,000 veranschlagten Kosten für die Güterzusammenlegung auf der Grenchener-Witi, Gemeinde Grenchen, umfassend eine Fläche von 530 ha, 25--30%, im Maximum Fr. 160,725.

Der Stadt Genf wurde die Bewilligung Nr. 8 zur Ausfuhr elektrischer Energie an die Société Anonyme des Chemins de fer du Salève, vom Jahre 1908, mit unbedeutenden Abänderungen erneuert. Die auszuführende Energie dient für Traktions- und Beleuohtungszwecke. Auszuführende Leistung : max. 300 Kilowatt; täglich auszuführende Energiemenge : max. 1000 Kilowattstunden.

Eine Überschreitung dieser Kilowattstundenzahl ist im Rahmen der Leistung sonntags zulassig. Die neue Bewilligung (Nr. 71) ist gültig bis Ende 1938. Die künftige Gesetzgebung bleibt vorbehalten.

Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ausfuhr elektrischer Energie ins Ausland.

Das eidgenössische Departement des Innern hat heute der Società elettrica locarnese in Locamo die Bewilligung Nr. 70 erteilt, max. 7,5 Kilowatt elektrischer Energie zu Beleuchtungszwecken nach San Bartolomeo-Valmara (Provinz Novara, Italien) auszuführen. Die Bewilligung ist gültig bis 31. Januar 1934.

B e r n , den 29. Januar 1924.

Eidgenössisches Departement des Innern.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1924

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.02.1924

Date Data Seite

189-190

Page Pagina Ref. No

10 028 958

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