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Bundesbeschluss betreffend

Genehmigung des Voranschlages der Eidgenossenschaft für das Jahr 1924.

(Vom 22. Dezember 1923.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. November 1923, beschliesst: Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf V o r a n s c h l a g d e r schweizerischen Eidgenossenschaft für das Jahr 1924 wird mit nachstehenden Abänderungen g e n e h m i g t : Einnahmen.

Seite

III. Abschnitt (Departemente).

Fr-

E. Finanz- und Zolldepartement.

20

VII. Steuerverwaltung.

1. Halbe Militärpflichtersatzsteuer .

.

. 4,065.000

Ausgaben.

II. Abschnitt (Allgemeine Verwaltung).

32

B. Ständerat.

l, Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen . . .

67,000

III. Abschnitt (Departemente).

B. Departement des Innern.

l. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

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&. Meteorologische Zentralanstalt.

10. Wetterwarte auf dem Säntis . . . .

5,500

Seite

Fr.

III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

86

86

100

12, Hochbauten.

b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten , . 1,242,486 nämlich : Streichung der Ziff. 82, Zollgebäude Pierregrand (Genf), elektrische Beleuchtung, Ausbesserung der Einzäunung Fr. 12,500 und Ziff. 83, Zollgebäude Les Charbonnières, elektrische Beleuchtung Fr. 8500, sodann Reduktion von 5 °/o auf der Summe von Fr. 1,307,880, d. h. um Fr. 65,394.

12. c. Neubauten ... ,' 601,920 Reduktion von Ziff. 15, Zollgebäude Nr. 2 in Dirinella, von Fr. 65,500 auf Fr. 50,000, d. h.

Reduktion um Fr. 15,500.

Reduktion von 5 °/0 auf der Summe von Fr. 633,600, d, h. um Fr. 31,680.

VI. Gesundheitsamt.

a. Allgemeine Tätigkeit.

13. Kropfforschung . . . . . . . .

13. «. Untersuchung über die Taubstummen

6,000 4,000

D. Mllitärdepartemeut.

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152

II. Ausbildung der Armee.

B. Unterricht.

4. Kaderschulon (Art. 127 M.-O.}.

m. Übungen der Stäbe . . . , . .

300,000 5. Vordienstliche Ausbildung.

b. Turnwesen .

401,010 a. Reduktion der Subvention an ,,Pro corpore11 Schweiz. Vereinigung für Jugend^ spiele von Fr. 15,000 auf Fr. 13,000.

b. neu: Subvention an den Schweiz. Landesverband für Leibesübungen Fr. 2000, E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht.

5. Preisunterschied auf dem an Wehrmänner abgegebenen Schuh werk . , , . . 1,208,000

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Fr.

III. Ausrüstung der Armee.

A. Materialbeschaffung.

6. Munition . . . .

200

300,000

F. Volkswirtschaftsaepartemeat.

II. Abteilung für Industrie und Gewerbe.

9. (äewef bliche und .industrielle Berufsbildung.

a. -Ständige Bildungsanstalten 2,614,988 Erhöhung des Kredites um Fr. 193,703.

c. Temporäre Fachkurse, Veranstaltung für Lehrerbildung, Verschiedenes . . . .

37,000 Erhöhung um Fr. 2000.

202. 10. Kaufmännische Berufsbildung.

a. Handelshochschulen . . . . '.'..'.

238,778 Erhöhung um Fr. 17,687.

b. Handelsschulen 1,182,680 Erhöhung um Fr. 87,606.

c. Verkehrsschulen (Post, Telegraph, Zoll) 62,770 d. Kaufmännische Fortbildungsschulen und ständige Kurse ' . ' . . . V ~ . '.". 1,001,877 Erhöhung um Fr. 72,300.

.11. Hauswirtschaftliche und berufliche Bildung des weiblichen Geschlechtes, a. Ständige Büduugsanstalten. . . . . 1,233,621 Erhöhung um Fr. 91,379.

c. Temporäre ;Fachkurse, Veranstaltungen für Lehrerinnenbildung, Verschiedenes .

22,000 Erhöhung um Fr. 2000.

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V. Abteilung für Landwirtschaft.

Beiträge.

15. Rindviehzueht Erhöhung um Fr. 80,000.

16. Pferdezucht .

Erhöhung um Fr. 20,000.

218 Fünfter Abschnitt (Unvorhergesehenes). .

.Neu: Erdbeben in Japan, Unterstützung der Geschädigten Fr. 50,000.

580,000 220,000 192,570

10 Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 22. Dezember 1923.

Der Präsident: Simon.

Der Protokollführer: Kaeslin.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 22. Dezember 1923.

Der Präsident : H. Evéquoz.

Der Protokollführer : G. Bovet.

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t beschliesst: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses ins Bundesblatt.

B e r n , den 22. Dezember 1923.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrates, Der Bundeskanzler:

Steiger.

Motionen der eidgenössischen Räte.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, auf den in der Budgetvorlage für das Jahr 1924 vorgesehenen Krediten für Druck- und Buchbinderarbeiten, für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie auf jenen für Bureaubedürfnisse eine Reduktion von durchschnittlich 10 % eintreten zu lassen, soweit auf den genannten Krediten im Vergleich zum Vorjahre nicht bereits eine entsprechende Verminderung vermerkt ist oder besondere zwingende Verhältnisse vorliegen.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Revision der Militärversicherungsgesetze resp. der Vorschriften betreffend die Militärversicherung im Sinne der Postulate vom 15. Juni 1923 des Ständerates und vom 5. Oktober 1923 des Nationalrates möglichst zu befördern.

Postulat der eidgenössischen Bäte.

Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und zu berichten, ob es nicht angezeigt sei, eine Revision des Schulreglements der

11 Eidgenössischen Technischen Hochschule in dem Sinne vorzubereiten, dass die Schulgelder, Laboratoriums- und Prüfungsgebühren angemessen herabgesetzt werden,

Vorbehalt zu Protokoll der eidgenössischen Bäte.

Die Finanzkommissionen behalten sich mit Bezug auf die Spezialisierung der Personalkredite im Voranschlag vor, auf die Trennung der Kredite für Beamte, Angestellte und Aushilfskräfte zurückzukommen.

Postulate des Ständerates.

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, zu berichten, ob nicht in den künftigen Voranschlägen für das Jahr 1925 und folgende die Verzinsung des Anlagekapitals der eidgenössischen Getreideverwaltnng sowie der Alkoholverwaltung geinäss den allgemeinen Bundesratsbeschlüssen über die Verzinsung der Betriebekapitalien der Regiebetriebe eingestellt werden sollte.

2.

Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht zu erstatten über die mit der Jahressubvention von Fr. 120,000 an die Schweizerische Verkehrszentrale auf Grund des Bundesbeschlusses vom 28. September 1917 erzielten Ergebnisse und Erfahrungen sowie über die Eingabe der Verkehrszentrale an die Bundesversammlung vom November 1923 mit Gesuch um erhebliche Erhöhung der Subvention, endlich auch darüber, ob nicht mit einer allfälligen Erhöhung der Subvention eine Revision des Bundesbeschlusses von 1917 verbunden werden sollte, um die Bundessubvention zu den Beiträgen anderer Interessenten in Beziehung zu setzen und um den Einfluss des Bundes in den Verwaltungsorganen der Verkehrszentrale ebenfalls zu erhöhen.

3.

Der Bundesrat wird eingeladen, rechtzeitig zu prüfen und zu berichten, ob nicht die im ßudgetentwurf des Bundesrates für das Jahr 1924 vorgesehenen Einsparungen auf den Posten ,,Volkswirtschaftsdepartement'' F. II. 9. a. c.

10. a. b. c, d.

11. a, e.

.

im Voranschlage für 1925 verwirklicht werden könnten.

12

Postulate des Nationalrates.

lG-estützt auf die guten Erfahrungen, welche die TelegraphenVerwaltung mit der Selbstversicherung gegen Brandschäden bis jetzt gemacht hat, wird der Bundesrat eingeladen, zu prüfen und zu berichten, ob nicht die Selbstversicherung gegen Brandschaden auf alle dem Bunde gehörenden Liegenschaften, Mobiliar- und Inventarstücke und Waren auszudehnen sei, vorbehaltlich der unter kantonale Monopole fallenden Objekte, . ' · 2.

' Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht mit tunlioher Beförderung eine Reorganisation der an der Eidgenössischen Technischen Hochschule bestehenden militärwissenschaftlichen Abteilung durchzuführen sei..

Der Bundesrat ist eingeladen, zu prüfen, ob nicht am Schiusa jeden Dienstes das Paar Militärschuhe in den Zeughäusern der Mobilisationsplätze abgegeben werden sollte, wenigstens für die Gobirgstruppen.

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Bundesbeschluss betreffend Genehmigung des Voranschlages der Eidgenossenschaft für das Jahr 1924. (Vom 22. Dezember 1923.)

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02.01.1924

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