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Bekanntmachungen YOD Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Ankauf von Pferden für die Militärverwaltung im JanuarFebruar 1924.

Im Auftrage des eidg. Militärdepartements werden im Jahre 1924 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Pferde für die eidg. Pferderegieanstalt und für das Depot der Artillerie-Bundespferde angekauft : in Kerzers (Marktplatz) 1. Februar, 10 Uhr, ,, Luzern (Kasernenstallungen) 5.

,, 9 ,, ,, Schwyz (beim neuen Schulhaus) 5. ,, 13 ,, Einsiedeln (Klosterhof) 6.

,, 11 ,, ,,' Altstätten, St. 6. (beim Löwen) 7.

,, IO1/* ,, ,, Buchs, St. G. (Traube) 7.

,, 14 ys ,, ,, Thun (alte Regie) 8.

,, 14V» ,, Ankaufsbedingungen.

/. Pferde für die Pf erder egieanstalt.

1. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand, von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und sowohl von Vater- als auch von Mutterseite der Veredlungszucht (Halbblut) angehören.

2. Die Pferde sollen 4 Jahre alt sein (Geburtsschein vom Jahre 1920). Das Stockmass soll im Minimum 154 cm betragen, mit Eisen.

3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Geburtsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch die Abteilung Landwirtschaft des Schweiz. Volkswirtschaftsdeparte ments eine Unregelmässigkeit sich zeigen, so ist der Verkaufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Ebenso wenn ein Pferd sich innert 14 Tagen als Beisser oder Schläger zeigt oder demselben sonst von dem in Artikel 71 des Verwaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten.

Wenn eich ein Pferd im Laufe des Jahres als trächtig erweisen

182 sollte, so hat der Verkäufer dasselbe zu jeder Zeit gegen Erlegung des Kaufpreises zurückzunehmen.

II. Pferde für das Depot der Artillerie-Bundespferde.

Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmass von mindestens 155 cm aufweisen. Für den Ankauf für dieses Depot kommen nur Pferde in Frage, die im Alter von 5, 6 und 7 Jahren stehen und von Bundeshengsten oder vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen.

Es werden nur Pferde mit Abstammungsnachweis angekauft.

Im weitern gelten auch für diese Pferde die sub 3 und 4 für den Ankauf von Regioremonten aufgestellten Bedingungen.

T h u n , den 26. Dezember 1923.

Direktion der eidg. Pferderegieanstalt.

Eidgenössische Technische Hochschule.

Die Eidgenössische Technische Hochschule hat nachfolgenden, in alphabetischer Reihenfolge aufgeführten Studierenden auf Grund der abgelegten Prüfungen das Diplom erteilt: Als Bauingenieur.

Boeckli, Heinrich, von Winterthur (Zürich).

von Bonstetten, Albert, von Bern, Engler, Otto, von St. Gallen.

Favre, Henry, von Genf.

Froidevaux, Henri, von Muriaux (Bern).

Groebli, Walter, von Oberuzwil (St. Gallen).

Holm, Einar, von Nordstrand b. Kristiania (Norwegen).

Hubrecht, Marie-Philippe, von Sélestat (Frankreich).

Hugi, Hans, von Kiesen (Bern).

Jenatsch, Jürg, von Samaden (Graubünden).

Johnson, Erik, von Kristiania (Norwegen).

Kästli, Werner, von Münchenbuchsee (Bern).

Keller, Gottfried, von Walzenhausen (Appenzell A.-Rh.).

Kondor, Stephan, von Péce (Ungarn).

Kühlmann, Charles, von Colmar (Frankreich).

Lienhard, Fritz, von Buchs (Aargau).

de Miller, Nicolas, von Petrograd (Russland).

183 Nabholz, Walter, von Zürich.

Ochsner, Emil, von Gutenswil-Volketswil (Zürich).

Rudraann, Karl, von Basel.

Sailer, Robert, von Rorschach (St. Gallen).

Schneider, Walter, von Uetendorf (Bern), Schnitter, Gerold, von Zürich.

Schubert, Otto, von Zürich.

Schumann, Georges, von Luxemburg.

Schwarzenbach, Ernst, von Rüschlikon (Zürich).

Stambach, Ernst, von Winterthur (Zürich) und Âarau (Âargau).

Stocker, Walter, von Obormumpf (Aargau).

Strässle, Arthur, von Bütschwil (St. Gallen).

Stücheli, Ernst, von Zürich.

Stüesi, Fritz, von Glarus und Wädenswil (Zürich).

Wasserfallen, Bernard, von La Chaux-de-Fonds (Neuenburg).

Als Maschineningenieur.

·Chuard, Alfred, von Cugy (Freiburg).

Egli, Eugen, von Bauma (Xürich).

·Gantner, Viktor, von Flums (St. Oallen).

Oreppin, René, von Develier (Bern).

Larsen, Jacob, von Kristiania (Norwegen), von Sury, Ulrich, von Solothurn.

Treyer, Jean, von Albeuve (Freiburg).

AI« Elektroingenieur.

Amsler, Max, von Solothurn.

Bucher, Ernst, von Grossdietwil (Luzern).

Bühler, Hans Jakob, von Büron (Luzern).

Courvoisier, Frédéric, von Biel (Bern).

Frenler, Fritz, von Ennenda (Glarus).

Guyer, Rudolf, von Zürich.

Handelman, Nicolas, von Petersburg (Russland).

Kern, Ivan, von Basel.

Küng, Marcel, von Hasle (Luzern).

Rezzonico, Nino, von Forza (Tessin).

Stucki, Friedrich, von Gysenstein (Bern).

Als Ingenieur-Chemiker.

Bodmer, Gustav, von Zürich.

Escher, Erich, von Zürich.

Par Espiua, Alberto, voit Barcelona (Spanien), Perrot, Bernard, von Neuenburg.

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Rickert, Eduard, von Basel.

Winkler, Georges, von Freiburg.

Boner, Jakob, von Malans (Graubünden), mit besonderer Ausbildung in Elektrochemie.

Als Fachlehrer in naturwissenschaftlicher Richtung.

Stirnemann, Ernst, von Gränichen (Aargau).

Rückgabe der Kaution an die Badische Pferdeversiche rungs-Anstalt a. G. in Karlsruhe.

Die Badische Pferdeversicherungs-Anstalt a. G. in Karlsruhe hat ihren schweizerischen Versicherungsbestand an Pferdeversicherungen liquidiert. Die Gesellschaftsdirektion erklärt, dass sie ihre Verbindlichkeiten aus dem Schweizergeschäft vollkommen erfüllt habe und stellt das Gesuch um Rückerstattung der beim eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesen hinterlegten Barkaution von Fr. 1650. 40.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Versichern ngsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 wird das Begehren der Badischen Pferdeversicherungs-Anstalt öffentlich bekanntgemacht. Einsprachen mit Begründung gegen die Herausgabe der Kaution sind bis zum 20. Juli 1924 dem eidgenössischen Versicherungsamte in Bern einzureichen, B e r n , den 12. Januar 1924.

(3..).

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Übersicht über die eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von 90 Cts. (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht Über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1923) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte; Beteiligung; Annehmende und Verwerfende etc.)

nachgefühlt bis 31. Dezember 1923 in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Erbenaufruf.

Art. 565 ZGB.

Am 26. November 1923 ist zu Gossau im Mettendorf, Kanton St. Gallen, gestorben : Cedraseli!, Elisa, Privatiòre, bürgerlich von Chiasso, Kanton Tessin, geboren 27. Oktober 1863, Tochter des Cedraschi, Ecole, und der Maria Elisabetha geb. Hartmann, beide gestorben, wohnhaft gewesen im Mettendorf-Gossau (St. Gallen).

Wer auf deren Verlassenschaft erbrechtliche Ansprüche geltend machen will, wird hiermit aufgefordert, diese Ansprüche innert Jahresfrist vom beutigen Tage an beim Bezirksamte Gossau (St. Gallen) anzubringen, unter Beibringung der nötigen Ausweise.

Meldet sich niemand, so wird die Erbschaft unter die bekannten Erben, bzw. au den Staat, ausgerichtet.

G o s s a u , den 24. Januar 1924.

(1.)

Das Bezirksamt Gossau (St. Gallen), Der Bezirksammann:

J. Otb, Staub.

Verschollenheitsruf.

Von Interessenten ist das Gesuch gestellt worden auf Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über Nikiaus RÖthlin, Gallihansen, Sohn des Johann und der Josefa geb. Michel, geboren den 8. April 1842, heimatberechtigt in Kerns, der sich zur Zeit des deutsch-französischen Krieges 1870/71 in Frankreich auf* gehalten haben soll, vor ca. 25 Jahren polizeilich heimtransportiert wurde, sich nachher aber wieder unbekannt wohin fortbegab und seither nachrichtenlos abwesend ist.

Es wird daher in Anwendung von Art. 35 ff. ZGB hiermit jedermann, der Nachrichten über den Vermissten oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen geben kann, aufgefordert, innerhalb der Frist eines Jahres, d. h. bis spätestens zum 15. Februar 1925, bei der Obergerichtskanzlei Obwalden in Samen sich zu melden.

Wird während dieser Frist von keiner Seite eine Mitteilung vom Leben des Vermissten gemacht, so wird die Vereohollenerklärung ausgesprochen.

Samen,-den 6. Januar 1924.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar : Johann Wirz.

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1924

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05

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30.01.1924

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181-185

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