350 Finanzdepartement.

\

Steuerverwaltung.

Kontrollbeamter I. Klasse: Dr. Strasser, Karl, von Winterthur, provisorischer Beamter der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Zollverwaltung.

Übersetzer bei der Oberzolldirektion : de Lalive d'Epinay, Paul, von Freiburg, bisher provisorischer Übersetzer daselbst.

Kanzleisekretäre der Oberzolldirektion : Redard, Paul, von Verrières, Gehilfe I. Klasse am Zollamt Bern, und Rupp, Hans, von Signau, Kanzlist I. Klasse bei der Oberzolldirektion.

Bekanntmachungen von Departemcnfen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1923 und 1924.

1924 1Q9O

Monnte

ItfüV

Fr.

Januar . .

Februar .

März . , April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Total Ende Juli

-flUQJ.

lif^rE

Fr.

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

12,626,491.74 14,167,432.20 1,540,940. 46 -- 13,320,691. 28 14,946,556, 70 1,625,965.42 -- 15,835,213. 95 16,446,549. 27 611,335. 32 -- 15,413,368. 44 10,097,319. 90 683,951. 46 -- -- 18,376,240. 02 16,000,692. -- 2,375,518. 02 -- 16,049,985. 91 14,972,102. 29 1,077,883. 62 -- 12,799,875. 22 14,726,846. 58 1,926,971.36 12,701,247. 59 13,696,135. 62 18,478,437. 79 17,498,456. 87 16,219,452. 27 182,975,496, 70 104,421,766, 56

107,357,498. 94

2,935,732. 38

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351

Auslosung von Obligationen der 3 % eidgenössischen Anleihe von 1897.

Die Auslosung der per 81. Dezember 1924 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen der 3 % eidgenössischen Anleihe von 1897 wird Montag, den 15. September 1924, 10 Uhr vormittags, im Zimmer Nr. 71 des Verwaltungsgebäudes des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements in Bern stattfinden, B e r n , den 13. August 1924.

Eidgenössisches Finanzdepartement, Sassen- und Rechnungswesen,

Deutsche Lebensversicherungsgesellschaften, Aufhebung der Hauptdomizile und Erlöschen der Vollmacht deren Generalbevollmächtigten.

Infolge des Inkrafttretens des Bundesgesetzes vom 8. April 1924 betreffend die Verwendung der Kautionen deutscher Lebensversicherungsgesellschaften und eine den schweizerischen Versicherten zu gewährende ßundeshilfe, und laut Bundesratsbeschluss vom 15. Juli 1924 betreffend Hauptdomizil und Generalbevollmächtigte, wird das nach Art. 13 des Bundesgesetzes vom 4. Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften am Wohnsitz des Generalbevollmächtigten bestehende Hauptdomizil der nachstehend verzeichneten unter das Hilfsgesetz fallenden deutschen Lebensversicherungsgesellschaften von Amtes wegen aufgehoben.

Ferner sind von Amtes wegen die nach Art. 16 und 17 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens und zum Bundesgesetz vom 4, Februar 1919 über die Kautionen der Versicherungsgesellschaften vom 16. August 1921 den Generalbevollmächtigten der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften ausgestellten Vollmachten erloschen.

Es betrifft dies: 1. Atlas, Deutsche Lebensversicherungs-Gesellschaft in Ludwigehafen a. Rh. ; Generalbevollmächtigte : Ilse von Claparede, Gessnerallee 9, Zürich,

352

2. Concordia, Kölnische Lebensversicherunga-Gesellschaft in Köln; Generalbevollmächtigter: Emil Rüegg, Walchestrasse 21, Zürich.

3. Germania, Lebensversicherungs-Aktien-Gesellschaft in Stettin ; Generalbevollmächtigter : Kurt Lindt, Bahnhofstrasse 46, Zürich.

4. Gothaer, Lebensversicherungsbank a. G. in Gotha; Generalbevollmächtigter : Joseph Staehelin, Waldmannatrasse 4, Zürich.

5. Karlsruher Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit in Karlsruhe; Generalbevollmächtigter: Gottfried Marti, Gutenbergstrasse 14, Bern.

6. Leipziger Lebensversioherungsgesellschaft a. G. in Leipzig; Generalbevollmächtigter: Emil Rüegg, Walchestrasse 21, Zürich.

7. Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. in Stuttgart ; Generalbevollmächtigter: Emil Gafafer, Fraumünsterstr. 14, Zürich.

8. Teutonia, Leipziger Niederlassung des Nordstern, Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in Leipzig; Generalbevollmächtigter: Rudolf Zbinden, Tillierstrasse 40, Bern.

Eidgenossisches Versicherungsamt.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

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Auf 1. Juli 1924.

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Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis 50 Cts.

Bei Zustellung per Post 60 Cts. ; Zustellung gegen Nachnahme 75 Cts.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

353

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Art. 16 der Vollziehungsverordnung vom 9. Dezember 1916 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidg.

Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Verbrauchsmessersystem zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt: Fabrikant: Société Genevoise d'Instruments de Physique, Genf.

Ergänzung zu Blindverbrauchszähler für mehrphasigen Wechselstrom mit zwei Triebsystemen, Type S G 6 RO.

B e r n , den 13. August 1924.

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission: J. Landry.

Eidgenössischer Staatskalender 1924.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1924 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert) und Fr. 3.70 (steif broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und hohem Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux.

Bern,, im Mai 1924.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

354

Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundespflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt :

Vorwort.

1. EG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

2. BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 3. BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege 4. Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

5. Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

6. Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

7. Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

8. Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text -wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen, Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

355

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende Juni Juli Januar bis Ende Juli

.

.

.

.

1924

1923

Zu-oder Abnahme

1658 193 1851

3434 1065 4499

--1776 -- 872 -- 2648

B e r n , den 15. August 1924.

(B.-B. 1924, II, 650.)

# S T #

Eidg. Auswanderungsamt.

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Verpachtung der Militärkantine in Frauenfeld.

' Die Kantinenwirtschaft auf dem Waffenplätze Frauenfeld wird hiermit zur Verpachtung ausgeschrieben.

Die Pachtbedingungen können bei der unterzeichneten Amtsstelle sowie bei der Kasernenverwaltung in Frauenfeld eingesehen werden.

Geschäftsübernahme auf 1. Januar 1926.

Angebote sind bis zum 15. September 1924 franko an die unterzeichnete Amtsstelle einzureichen.

Den Angeboten sind Leumundszeugnisse sowie Ausweise über die Be fähigung zur richtigen Führung einer Militärkantine beizulegen.

Die Bewerber müssen Schweizerbürger sein.

B e r n , den 15. August 1924.

Eidgenössisches Oberkriegskommissariat.

Schweizerische Bundesbahnen.

Kreisdirektion II.

Vakante Stellen: Techniker II. oder I. Klasse im Lokomotivdepot Ölten, Oberlokomotivführer heim Kreis II.

Erfordernisse: Abgeschlossene Technikumsbildung; gründliche Handwerksund Fahrdienstpraxis auf elektrischen und Dampflokomotiven; fur den Oberlokomotivführer ausserdem längere Tätigkeit im Eisenbahndienst.

Besoldung: Fr. 2500--4200 bzw. 3300--5100 für den Techniker und Fr. 3300--5100 für den Überlokomotivführer, nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen.

Anmeldungstermin: 3l. August 1924.

Anmeldung schriftlich an die Kreisdirektion II der schweizerischen Bundesbahnen in Luzern.

Bemerkungen: Dienstantritt sobald als möglich. Eine der beiden Stellen ist provisorisch besetzt.

(2.),

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1924

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

20.08.1924

Date Data Seite

350-355

Page Pagina Ref. No

10 029 126

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