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1928

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein Post- und Telegraphengebäude in Oerlikon (Zeh.).

(Vom 11, Dezember 1924.} Die Postlokale in Oerlikon sind seit 1895 im Erdgeschoss eines Privathauses gegenüber dem Bahnhofgebäude der schweizerischen Bundesbahnen untergebracht. Die Schalter- und Bureaulokale, die anfänglich 88 m2 umfassten, wurden im Jahre 1907 durch Um- und Anbau auf 136 ma vergrösaert. Seither hat sich der Verkehr dieser aufblühenden Ortschaft in einem Masse weiterentwickelt, daas die Posträume wiederum an der Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit angelangt sind und sich neuerdings die Aufgabe stellt, rechtzeitig eine den rasch wachsenden Bedürfnissen Rechnung tragende Lösung der Lokalfrage vorzubereiten.

Der Schalterraum misst gegenwärtig nur 20 ms. Darin ist auch eine Schlossfächeranlage von 38 Schlossfächern eingebaut.

Infolgedessen herrscht hier zu gewissen Tageszeiten ein Gedränge, und es konnte zahlreichen Gesuchen um Einräumung von Schlossfächern wegen Platzmangel überhaupt nicht mehr entsprochen worden. Ferner erweist sich der Betriebsraum bei einem Personalbestand von 23 Mann ebenfalls als nicht mehr genügend.

An der Beengung, die eine rasche Dienstabwicklung hemmt,' ist namentlich die starke Zunahme der Paketpost schuld. In welchem Masse der Verkehr dieses industriereichen Vorortes von Zürich sich seit dem Bezug der gegenwärtigen Postlokale entfaltet hat, mögen nachfolgende Zahlen veranschaulichen..

1895

Aufgegebene uneinge- Anzahl schriebene Briefsendungen 493,516 Aufgegebene Zeitungen 21,358 Aufgegebene bestellte u.

umgeleitete Pakete . 39,902 Nachnahmen . . . . 20,886 Postanweisungen. . . 13,849 Postcheckverkehr (Einund Auszahlungen) .

-- Wertzeichenverkauf Fr. nicht ermittelt

1907

1913

1923

Anzahl

Anzahl

Anzahl

884,388 55,436

971,460 1,072,359 72,597 80,708

118,839 42,001 42,656

214,307 51,079 35,664

262,602 158,611 22,129

6,316 110,932

23,389 171,301

60,526 346,263

1171 Um die Verhältnisse zu verbessern, wurde zuerst daran gedacht, die bestehenden Diensträume noch einmal durch Einbezug weiterer Erdgeschosslokale zu erweitern. Dies würde aber, besonders wegen der unvermeidlichen Verlegung des Treppenhauses, hohe Umbaukosten verursachen, welche die Postverwaltung zu übernehmen hätte. Da es sich aber aus naheliegenden Gründen nicht empfiehlt, bedeutende Summen in ein fremdes Gebäude hineinzuverbauen, das nach Ablauf der Mietdauer unter Umständen doch verlassen werden muss, wurde diese Lösung schon deshalb nicht weiter verfolgt. Ausserdem haftet dem gegenwärtigen Postbureau der Nachteil an, dass die Strasse, die mit den Postsendungen überquert werden muss, stark befahren und begangen ist. Unter anderem befindet sich unmittelbar vor dem Postbureau ein Ausweichgeleise der Strassenbahn.

Um die Möglichkeit einer andern Postunterkunft abzuklären, erliess die Postverwaltung im Jahre 1921 eine Ausschreibung, in der sie neue Post- und Telegraphenlokale mit einer nutzbaren Gesamtfläche von 250--300 m2 zu mieten suchte. Brauchbare Mietangebote gingen indessen nicht ein. Bei allen handelte es sich um Liegenschaften in grösserer Entfernung vom Bahnhof.

Für die Poststelle Oerlikon, die einen regen Sendungswechsel mit den Postzügen unterhält, würde aber eine solche Wegverlegung vom ßahnhof eine fühlbare Erschwerung des Dienstbetriebes und der raschen Postverbindung und Postbedienung bedeuten. In richtiger Würdigung dieses Nachteils wurde denn auch in einer Eingabe von 28 der bedeutendsten Geschäftsfirmen von Oerlikon die Belassung des Postbureaus am Bahnhof verlangt.

Bei Anlass dieser Ausschreibung bot auch der Eigentümer der an das Bahnhofareal anstosseuden Liegenschaft ,,zur Sonne" diese als Bauplatz für ein neues Posthaus zum Kaufe an. Nach eingehender Prüfung erwies sich dies als die zweckmässigste Lösung. Die Posttransporte quer über die Strasse zum Bahnhof würden wegfallen. Hier wäre der denkbar billigste und rationellste Betrieb möglich. Ferner könnte das Tolegraphenbureau, das jetzt vom Postbureau getrennt, jenseits der Geleiseanlagen des Bahnhofes, in der Maschinenfabrik Oerlikon, eingerichtet ist, mit der Post vereinigt werden.

Die in Frage stehende Liegenschaft misst 1197 in2. Sie springt in das Bahnhofareal ein und bildet eine Abrundung zu diesem. Gegenwärtig
steht noch ein älteres Doppelwohnhaus mit Wohn-, Laden- und Gastwirtschaftsräumen darauf. Bis zur Erstellung des Neubaus könnten diese voraussichtlich zum bisherigen

1172 Mietzins von total Fr. 6140 weiter vermietet werden. Nachher wäre diese Gebäulichkeit abzubrechen, um dem Postneubau Platz zu machen.

In Unterhandlungen mit dem Eigentümer der Liegenschaft konnte sich die Postverwaltung ein Kaufsrecht zu Fr. 115,000, gültig bis 15. April 1925, sichern. Aus gutachtlichen Schätzungen geht hervor, dass dieser Preis, der etwas hoch erscheinen mag, durch die ausgezeichnete Verkehrslage begründet ist. Auf der Liegenschaft sind zurzeit Fr. 99,000 verschrieben. Das Doppelwohnhaus ist zu Fr. 55,000 brandversichert. Die auf die Verwaltung entfallenden Überschreibungs- und Handänderungsgebuhren werden voraussichtlich auf Fr. 750 zu stehen kommen, so dass mit Erwerbungskosten von Fr. 115,750 zu rechnen ist. Falls die Kaufsrechtsfrist, die schon zweimal verlängert wurde, noch einmal unbenutzt verstreicht, ist zu befürchten, dass die Liegenschaft der Spekulation anheimfällt. Nachdem feststeht, dass die Sonneliegenschaft die beste Gewähr für eine rationelle Lösung der Postgebäudefrage in Oerlikon bietet und der Kaufpreis nach Möglichkeit ermässigt wurde, halten wir dafür, die Eidgenossenschaft sollte die Liegenschaft vorsorglich erwerben. Sobald der Zeitpunkt für den Bau gekommen sein wird, werden wir Ihnen eine Botschaft für Erstellung des Gebäudes auf diesem Platz unterbreiten.

In Zusammenfassung der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gefälligst Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer besondern Hochachtung.

B e r n , den 11. Dezember 1924.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Clmard.

Der Bundeskanzler: Steiger.

1173 (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für ein Post- und Telegraphengebäude in Oerlikon (Zch.), Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 11. Dezember 1924, beschließet: 1. Für den Ankauf eines Bauplatzes für ein Post- und Telegraphengebäude in Oerlikon (Zeh.) wird ein Kredit von Fr. 115,750 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für ein Post- und Telegraphengebäude in Oerlikon (Zch.). (Vom 11. Dezember 1924.}

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1924

Année Anno Band

3

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51

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1928

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17.12.1924

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1170-1173

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