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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Rückgabe der Kaution an die Gladbacher Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft in M.-Gladbach.

Die Gladbacher Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft in M.Gladbach hat auf die Konzession in der Schweiz verzichtet und ihren schweizerischen Versicherungsbestand auf die Neuchâteloise, Schweizerische Allgemeine Versicherungsgesellschaft in Neuenburg, übertragen. Die Direktion der ,,Gladbacher" erklart, dass sie ihre Verbindlichkeiten aus dem Schweizergeschäft erfüllt habe, und stellt das Gesuch um Rückerstattung der bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Nominalbetrage von Fr. 161,000.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 wird das Begehren der ,,Gladbacher" öffentlich bekanntgemacht. Einsprachen gegen die Herausgabe der Kaution sind mit Begründung bis zum 31. Mai 1925 dem Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 28. November 1924.

(3..).

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Verschollenheitsruf.

Frau Katharina Suter geb. Lauber, von und zuletzt wohnhaft gewesen in Schnottwil (Solothurn), nun unbekannten Aufenthaltes, welche nach Amerika auswanderte und von der seit dem Jahre 1895 keine Nachrichten mehr eingelaufen sind, wird hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist schriftlich oder mündlich beim Unterzeichneten anzumelden, ansonst über sie die Verschollenheit ausgesprochen wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über Frau Katharina Suter obgenannt Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 15. April 1924.

(3...)

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten

Dr. B. Bachtier.

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Ausfuhr elektrischer Energie.

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Die Compagnie vaudoise des forces motrices des lac de Joux et de l'Orbe in Lausanne, stellt das Gesuch um Bewilligung zur Ausfuhr von Abfallenergie aus ihren bestehenden Werken La Dernier bei Vallorbe und Montcherand bei Orbe sowie besonders aus dem bei Bex zu erstellenden Werk La Peuffaire.

Die auszuführende Leistung soll, an der Schweizergrenze bei Crassier-La Rippe gemessen, bis zur Inbetriebsetzung des Werkes La Peuffaire, d. h. voraussichtlich bis Ende des Jahres 1926 max. 2000 kW betragen, wobei die jährlich auszuführende Energiemenge max. 10,000,000 Kilowattstunden nicht übersteigen soll. Nach Inbetriebsetzung des Werkes La Peuffaire soll die auszuführende Leistung max. 4000 Kilowatt und die jahrlich auszuführende Energiemenge auf max. 28,000,000 Kilowattstunden erhöht werden.

Bei ungünstigen Wasserverhältnissen kann die Lieferung vollständig eingestellt werden.

Die Ausfuhr aus den bestehenden Werken soll nach Fertigstellung der zu bauenden Leitung Montcherand-Rolle-La RippeSchweizergrenze voraussichtlich Ende des Jahres 1925 beginnen, die Ausfuhr aus dem Werk La Peuffaire nach Inbetriebsetzung dieses Werkes und der zu erstellenden Leitung La PeuffaireMontcherand.

Die Bewilligung soll mit Gültigkeit bis 31. Dezember 1937 erteilt werden, Die Energie soll an die Etablissements Bertolus in St. Etienne geliefert und in Bellegarde in einem Werk dieser Unternehmung sowie in einem Werk der Société des produits azotés in Paris verwendet werden. Die ausgeführte Energie soll daselbst zur Herstellung von Kalziumkarbid und Eisenlegierungen dienen.

Nach Erstellung des Werkes La Peuffaire soll allenfalls ein Teil der zur Ausfuhr bestimmten Energie an die mit den Etablissements Bertolus in Interessengemeinschaft stehende Fönte électrique S. A. in Bex geliefert werden.

Gemäss Art. 6 der Verordnung über die Ausfuhr elektrischer Energie, vom 4. September 1924, wird dieses Begehren hiermit ·veröffentlicht. Einsprachen und andere Vernehmlassungen irgendwelcher Art sind bei der unterzeichneten Amtsstelle bis spätestens den 3. Januar 1925 einzureichen. Ebenso ist ein allfälliger Strombedarf im Inlande bis zu diesem Zeitpunkt anzumelden.

B e r n , den 25. November 1924.

(2..)

Eidg. Amt für Wasserwirtschaft.

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Abonnementseinladung.

Der Abonnementspreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr, im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält : zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Boschluss- und Gesetzesentwürfen ; Kreisschreiben des Bundesrates ; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgabeu, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Eisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von Stellen, Wettbewerbausschreibungen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hilfsgesellschaften im Auelande.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, vom Januar an gerechnet, direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1925 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt S Fr. im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachen v er waltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

B e r n , im Dezember 1924.

(30-

Bundeskanzler

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Eidgenössische Lebensmittel-Rationierungskarten, Das eidgenössische Ernährungsamt hat vor der Vernichtung der Übrig gebliebenen Lebensmittel-Rationierungskarten eine Anzahl Kollektionen für Sammelzwecke zusammengestellt. Hiervon sind heute noch eine beschränkte Anzahl kompleter Brot-, Fettund Butterkartenkollektionen zum Totalpreise von Fr. 10, franko, erhaltlich.

Die Abgabe erfolgt gegen Nachnahme.

B e r n , Dezember 1924.

(3.)

Eidgenössische Getreideverwaltung, Revisionsbureau, # S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Schreinerarbeiten I. Teil (Fenster) zum neuen Postgebäude in Burgdorf wird Konkurrenz eröffnet. Flaue, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der unterzeichneten Direktion, Bundeshaus Westbau, Zimmer, 182, aufgelegt.

Offerten sind verschlossen unter der Aufschrift ,,Angebot für Postgebäude Burgdorf bis und mit dem 20. Dezember 1924 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 8. Dezember 1924,

Lieferung von Brot und Fleisch.

Für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplatzen Genf, Bière, Lausanne, Sitten, Yverdon, Colombier, Bern, Thun, Luzern, Zug, Liestal, Basel, Aarau, Brugg, Zürich,Dübendorf,, Frauenfeld,Bülach,, Kloten, Si. Gallen, Herisau, Wallenstadt, Chur, Luzlensteig undBellinzonaa werden hiermit die Brot- und Fleischlieferungen pro 1925 ausgeschrieben; die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. März 1925.

Die LieferungsVorschriften können bei unterzeichneter Amtsstelle bezogen werden.

Die Angebote sind mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" bis zum 15. Dezember 1924 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 24. November 1924 (2..)

Annahme von Postlehrlingen, Die schweizerische Postverwaltung nimmt im Frühjahr 1925 Lehrlinge an.

Erfordernisse : Schweizerbürgerrecht, männliches Geschlecht, Alter auf den 81. März 1925 = 16--22 Jahre, gute Gesundheit, gute Schulbildung, gute Handschrift, Kenntnis mindestens zweier Landessprachen.

Die Bewerber haben eine Prüfung abzulegen und sich vor der Aufnahme in den Bundesdienst einer Untersuchung durch eiuen Vertrauensarzt der Postverwaltung zu unterziehen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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1924

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50

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10.12.1924

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1162-1165

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