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(Vom 25. April 1924.)

Dem vom Staatsrat des Kantons Neuenburg arn 1. April 1924 gefassten Beschluss über die Ausübung des Fischereirechtes in der Alten Zihl wird die Genehmigung erteilt.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Zürich an die auf Fr. 125,000 veranschlagten Kosten der Entwässerung in der Gemeinde Ilnau, Bezirk Pfäffikon, 25 %, im Maximum Fr. 31,250 ; 2. dem Kanton Graubünden an die auf Fr. 70,000 veranschlagten Kosten der Erstellung einer Kolmatierungs- und Bewässerungsleitung zum Anschlemmgebiet ,,Altes Rheinsand", in der Gemeinde Maienfeld, 25%, im Maximum Fr. 17,500; 3. dem Kanton Aargau an die zu Fr. 68,000 veranschlagten Kosten einer Entwässerung und der Erstellung eines Wirtschaftsweges in den ,,Zinsmatten", Gemeinde Hägglingen, 25 %, im Maximum Fr. 17,000.

Als Kontrollingenieur I. Klasse für Bahnbau und Unterhalt wird gewählt: Herr Max W i e s e n d a n g e r , diplomierter Ingenieur, von Genf.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 10 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 14 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert. Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

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In der Schweiz kann nur bei den Postanstalten abonniert .werden. Aus andern Staaten sind Bestellungen unmittelbar der Expedition ,,Buchdruokerei Pochon-Jent & Bühler" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden,

liihalt der März/Aprilhefte.

Nationalrat.

(Preis 3 Fr.)

Opiumkonvention. Ratifikation.

Bundesgesetz über Betäubungsmittel.

Postverkehrsgesetz. (Differenzen.)

Auslieferungsvertrag mit Uruguay.

Deutsche Lebensversicherungsgesellschaften. Hilfsaktion für die Versicherten.

Vermögen fremder Staaten. Arrest und Zwangsvollstreckungsmassnahraen.

Änderung und Ergänzung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. (Schlussabstimmung.)

Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz.

Ständerat.

(Preis l Fr.)

Deutsche Lebensversicherungsgesellschaften, Hilfsaktion für die Versicherten.

Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr. Bundesgesetz. (Fortsetzung.)

Änderung und Ergänzung des Sohuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. (Schlussabstimmung.)

Postverkehrsgesetz. (Differenzen.)

Auslieferungsvertrag mit Uruguay.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Rückgabe der Kaution an den Deutschen Lloyd, Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Berlin, Der Deutsche Lloyd, Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Berlin, hat auf die Konzession der von ihm in der Schweiz betriebenen Transportversicherung verzichtet und die laufenden Verträge abgewickelt. Die Direktion des ,,Deutschen Lloyd* erklärt, dass sie ihre Verbindlichkeiten aus dem Schweizergeschäft vollkommen erfüllt habe, und stellt das Gesuch um Rückerstattung der bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Nominalbetrage von Fr. 78,000.--

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Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 wird das Begehren des ,,Deutschen Lloyd" öffentlich bekanntgemacht. Einsprachen gegen die Herausgabe der Kaution sind mit Begründung bis zum 31. Oktober 1924 dem eidgenössischen Versicherungsamte in Bern einzureichen.

B e r n , den 26. April 1924.

(3.)..

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Nachtrag zum "Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art, 885 ZGB und Verordnung vom 30, Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaftals Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen : Kanton Bern.

Neue Ermächtigung.

23. Darlehenskasse Unterseen.

B e r n , den 24. April 1924.

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

*) Siehe Bundesblatt 1918, III, 494 ff.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht 8t. Gallen, 2. Abteilung, hat am 24. März 1924 auf das Begehren des Waisenamtes St. Gallen hin die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens beschlossen über Rosalia Anna Hausknecht, geboren 13. Juli 1803 in Obitz, Böhmen, angebliche Tochter des Johannes Hausknecht, geboren 1773, von St. Gallen, und der Franziska geb. Benda, geboren 21. November.

1769, von Stankau, Böhmen.

Jedermann, der über die Vermisste Nachrichten geben kann,, wird aufgefordert, sich beim Bezirksgerichtspräsidium St. Gallen, zu melden, andernfalls innert Jahresfrist seit heute die Verschollenheitserklärung ergehen wird.

St, G a l l e n , den 31-. März 1924.

(3-0* Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

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