598 "Wahlen.

(Vom 24. Oktober 1924.)

Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Vorstand beim Hauptzollamt Genf-Entrepôt Cornavin : Ruch, Jakob, von Bern, zurzeit Kontrolleur am Hauptzollamt Genf-BahnhofEilgut.

Kontrolleur am Hauptzollamt Pruntrut : Rouiller, Joseph, von Sommentier (Freiburg), zurzeit Revisionsgehilfe bei der Zollkreisdirektion in Basel.

Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Vallorbe-Bhf. : Rageth, Hans, von Buchs (St. Gallen), zurzeit Kontrollgehilfe am Hauptzollamt Brig.

Kontrollgehilfe beim schweizerischen Hauptzollamt in Waldshut: Vontobel, Jakob, von Dielsdorf (Zürich), zurzeit Gehilfe I. Klasse am Hauptzollamt in Romanshorn.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsste len des Bundes.

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Eidgenössische Lebensmittel-Rationierungskarten.

Das eidgenössische Ernährungsamt hat vor der Vernichtung der übrig gebliebenen Lebensrnittel-Rat ionierungskarten eine Anzahl Kollektionen für Sammelzwecke zusammengestellt. Hiervon sind heute noch eine beschränkte Anzahl kompleter Brot-, Käse-, Fett- und Butterkartenkollektionen zum Totalpreise von Fr. 10, zuzüglich Porto, erhältlich.

Die Abgabe erfolgt gegen Nachnahme.

B e r n , Oktober 1924.

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Eidgenössische Getreideverwaltung, Revisionsbureau.

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Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Art. 16 der Vollziehungaverordnung vom 9. Dezember 1916 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidg.

Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Verbrauchsmessersystem zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt: Fabrikant : Siemens-Schuckertwerke G. m. b.H., in Nürnberg.

Induktionszähler für einphasigen Wechselstrom, Type W 8.

Bern, den 21. Oktober 1924.

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission: J. Landry.

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

Eine bereinigte Ausgabe des Bundesgesetzes über SchuldBetreibung und Konkurs ist soeben bei der unterzeichneten Verwaltung erschienen. In dieser neuesten Ausgabe sind alle seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes erfolgten Änderungen berücksichtigt, unter anderai auch das auf 1. Januar 1925 in Kraft tretende Bandesgesetz vom 3. April 1924 betreffend Abänderung und Ergänzung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. Neu ist in die Broschüre als Anhang aufgenommen worden: das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlichrechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Verkaufspreis Fr. 1. 20, plus Porto und Nachnahmespesen, Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

600 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

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Inhalt : Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 Über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommisaionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schatzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für dag Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22, März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen, Preis steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

601

Verschollenheitsruf.

Von Interessenten wird die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens verlangt über Waldburga Krummenacher, von Sächseln, Tochter des Ludwig und der Josepha Rohrer, geboren den 28. November 1862, welche im Jahre 1896 nach Philadelphia, Amerika, ausgewandert ist und von dorther ums Jahr 1898 herum das letztemal nach der Heimat geschrieben hat, während seither jede Nachricht von ihr fehlt.

Es wird daher, in Anwendung von Art. 35 ff. ZGB hiermit jedermann, der Nachrichten über die Verschollene oder über das Vorhandensein allfälliger Nachkommen geben kann, aufgefordert, bis 31. Oktober 1925 bezügliche Angaben der Obergerichtskanzlei Obwalden in Samen zukommen zu lassen.

Gehen innert dieser Frist keine Nachrichten ein, so wird die Verschollenerklärung ausgesprochen.

Samen, den 24. Oktober 1924.

(2.).

Namens der obergerichtlichen Justizkommission, Der Aktuar: Johann Wirz.

Die Botschaft des Bundesrates betreffend das Dienstverhältnis der Bundesbeamten kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 5 pro Exemplar, plus 35 Cts. Nachnahmegebühr, als Separatbroschüre bezogen werden.

B e r n , August 1924.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Ausgabe der

Bétreibungs- und Konkursformulare ist mit dem 1. Januar 1922 vom Bundesgericht an die

Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Inselgässchen 3, Bern, übergegangen. Bestellungen sind daher an diese zu richten.

Materialverwaltung der Bundeskanzlei.

602

Verschollenheitsruf.

Die Geschwister:

1. Jakob, 2. Viktor, 3. Elisabeth und 4. Maria Anna Walz, Anselms sei., von Ottenhöfen, Baden, Deutschland, welche in> den Sechzigerjahren nach Amerika ausgewandert sind und von denen seither keine Nachrichten mehr einlangten, werden hierdurch aufgefordert, sich binnen Jahresfrist beim Unterzeichneten schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst Über sie die Verschollenheit erklärt wird.

Die gleiche Aufforderung ergeht an jedermann, der über die Genannten Nachrichten zu geben imstande ist.

S o l o t h u r n , den 22, Oktober 1924.

(30..

Der Amtsgerichtspräsident von Bucheggberg-Kriegstetten :

Dr. B. Bachtier.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen.

Schweizerische Postverwaltung.

Lieferung von Dienstmützen.

Ober die Lieferung von 6000 Mützen wird hiermit unter inländischen Firmen freie Konkurrenz eröffnet.

Das Tuch liefert die Postverwaltung zum Preise von Fr. 12 per Meter.

Die Verzierung (Posthörnchen) gibt sie kostenlos ab.

Die Mützen sind franko lieferbar an unsere Materialverwaltung in Bern oder an die Kreispostdirektionen, je nach späterer Verfügung. Für Packmaterial wird keine Vergütung geleistet. Der Lieferant erhält es auf Wunsch unfrankiert zurück.

Lieferfrist: 1. April 1925. Ist die Postverwaltung bis zu diesem Zeitpunkte nicht im Besitze der bestellten Mützen, so findet für jede spätere Lieferung ohne weiteres ein Abzug von 5% vom Fakturawert statt. Wird, die Lieferfrist um mehr als vier Wochen tiberschritten, so ist die Postverwaltung berechtigt, die fehlende Ware abzubestellen. Vor dem 1. März 1925 werden keine Sendungen angenommen.

Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung in grössern oder kleinern Posten zu vergeben. Die Angebotspreise sind daher für 200, 500, 1000 und mehr Stack za berechnen.

Eingabefrist; 31. Oktober 1924. Die Eingaben sind verschlossen und frankiert, mit der Aufschrift ,,Angebot für Dienstmützen" versehen, au die schweizerische Oberpostdirektion in Bern zu adressieren.

B e r n , den 13. Oktober 1924.

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Schweizerische Oberpostdirektion.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1924

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44

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29.10.1924

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598-602

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10 029 190

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