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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1924, erste Folge.

(Vom 20. Mai 1924.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1924, erste Folge, vorzulegen.

Die Gesamtsumme der für die allgemeine Verwaltung erforderlichen Kredite beträgt Fr. 12,257,569 Der Hauptteil entfällt auf die Verzinsung ~~" und die Emissionskosten der neuen Anleihen von 1923 und 1924, nämlich ,, 10,108,615 Von weitern gröseern Krediten erwähnen wir : Politisches Departement. I. a, 20. a. Beiträge an die schweizerischen Organisationen für Kinderhilfe in den notleidenden Ländern 10. Unterstützung arbeitsunfähiger Auslandschweizer Departement des Innern.

Direktion der eidgenössischen Bauten.

12. b. 5. Flugplatz Dübendorf, Aufbau des Verwaltungsgebäudes c. 1. Erstellung von Flugzeughallen für das Militärflugwesen c 4. Ankauf des Post-, Telegraphen- und Telephongebäudes in Burgdorf, zweite und letzte Bäte

,,

100,000

,,

150,000

,,

100,000

n

900,000

,, 653,000 Fr. 12,011,615 Übertrag Fr. 12,011,615

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Übertrag Fr. 12,011,615Der Rest von ,, 245,954 setzt sich zusammen aus einer Reihe kleinerer Beträge.

Fr. 12,257,56» Dazu kommen dio Kredite der Regiebetriebe, soweit sie die Verwaltungsrechnung beeinflussen, nämlich : Postverwaltung, Betriebsrechnung . . . ,, 851,000 Gesamtsumme der Kredite der Verwaltungsrechnung Fr. 13,108,569 Die für die Regiebetriebe geforderten Kredite lauten auf Fr. 1,744,350 Davon sind abzurechnen die Kredite, die die Verwaltungsrechnuug beeinflussen . . . ,, 851,000Gesamtsumme der Kredite für die Regiebetriebe Fr.

893,350 Den Mehrausgaben stehen zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten oder auch Mehreinnahmen gegenüber.

Verwaltungsrechnung.

Erster Abschnitt.

Tügung und Verzinsung

Fr. 10,108,615

JB. Verzinsung Fr. 9,390,340 a. Feste Anleihen.

25. 5% Anleihe von 1923.

Rata-Zinse vom Tage der Liberierung der Titel bis 15. Dezember 1923 Fr.

129,674 Jahreszins auf Fr. 100,000,000 zu 5% ,, 5,000,000 Fr. 5,129,674 26. 51/2 % Anleihe von 1924 in Nord-Amerika.

Halbjahreszins auf $ 30,000,000 zu 5 1/2 % S 825,000. -- abzüglich S 64,166. 67 Rata-Zinse auf den nach dem 15. April 1924 lieberierten Titeln --.-- $ 760,833. 33 zum Kurse von 5.60 Fr. 4,260,665

369 Da ein Teil der letzten Anleihe in Amerika zur Rückzahlung von Schatzanweisungen bestimmt ist, wird eine beträchtliche Summe der obgenannten Ausgabe durch Verminderung des Postens auf der Rubrik b schwebende Schulden ausgeglichen.

C. Provisioii und Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen Fr.

18,275

Kommission auf dem Jahreszins der 5°/0 Anleihe von 1923, V* °/o auf Fr. 5,000,000 Fr. 12,500 Kommission auf dem Halbjahreszins der 5J/a % Anleihe von 1924 in Nord-Amerika, >/» % auf $ 825,000 = $ 1,031. 25 zum Kurse von 5,«o ,, 5,775 D. Emissionskosten der Anleihen Fr. 700,000 12. 5 % Anleihe von 1923.

" Die Tilgung der Emissionskosten wird auf die ganze Laufzeit der Anleihe ausgedehnt. Die Kosten, einschliesslich des Disagios, auf der obgenannten Anleihe betragen Fr. 1,570,000, die auf 8 Jahre zu verteilen sind. Die erste Quote für das Jahr 1924 beträgt somit Fr. 200,000.

13. 5V2 % Anleihe von 1924 in Nord-Amerika.

Die Emissionskosten und das Disagio betragen ungefähr Fr. 10,000,000, die auf 20 Jahre zu verteilen sind. Die erste Quote für 1924 beläuft sich auf Fr. 500,000.

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges

Fr. 113,491

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beiträge.

10. Diplomatische Kuriere Fr. 5,000 Die Durchführung der Uuterstützungsaktion zugunsten der Schweizer in Deutschland erfordert die Überweisung grosser Summen in Schweizergeld an die Gesandtschaft in Berlin und die Konsulate in Deutschland, die während des Transportes versichert werden müssen. Die Prämien belaufen sich auf monatlich Fr. 500, so dass wir einen Nachkrcdit von Fr. 5000 benötigen.

.·370 19. Beitrag an das Schweizerische Rote Kreuz zur Durchführung einer Hilfsaktion für Russland Fr. 8,491 Bei Anlass einer Spitalexpedition nach Russland hatte das Schweizerische Rote Kreuz im Jahre 1921 vom Eidgenössischen Armee-Sanitätsmagazin in Bern ärztliche Ausrüstungsgegenstände im Betrage von Fr. 8491 erhalten, die es nach Abschluss des Hilfswerkes wieder zurückgeben .sollte. Da jedoch der Rücktransport dieses Materials bei den Sovietbehörden auf unerwartete Schwierigkeiten stiess und in keinem Verhältnis zu dessen Wert stehende Unkosten verursacht hätte, wurde dasselbe in Russland zurückgelassen, muss nun aber be/ahlt werden. Die materielle Lage des Roteo Kreuzes erlaubt ihm aber nicht einmal, das aus -seinem eigenen Depot entnommene und für die Kriegsbereitschaft nötige-Spitalmaterial vollständig zu ersetzen. Es ersucht deshalb, den erwähnten Betrag aus Bundesmitteln zu begleichen, welchem Ersuchen wir in Würdigung der Sachlage entsprechen möchten.

20. a. Beitrage an die schweizerischen Organisationen für Kinderhilfe in den notleidenden Ländern . . . . Fr. 100,000 Am 3. Dezember 1923 haben das Schweizer Kinderhilfskomitee und das Schweizer Hilfskomitee für die hungernden Völker in Bern ein Gesuch eingereicht um Zuweisung von Fr. 100,000 aus Bundesmitteln zur Unterstützung der von ihnen gemeinsam unternommenen ,,Schweizer Hilfsaktion für deutsche Not", die hauptsächlich die Errichtung und den Unterhalt von Suppenküchen in einigen notleidenden deutschen Städten bezweckt. Die frühere segensreiche Tätigkeit beider Organisationen in Österreich und des Kinderhilfskomitees in Russland bietet Oewähr dafür, dass dieselben die Hilfsbereitschaft unseres Landes auch für das deutsche Volk zu wirkungsvoller Geltung bringen werden.

Am 31. Dezember 1923 hat ferner die Zentralstelle der schweizerischen Hilfsaktion für ungarische Kinder in Bern um Gewährung eines Bundesbeitrages ersucht, um die in unzähligen, hauptsächlich dem ungarischen Mittelstand angehörenden Familien herrschende Not, die ein grosses Kindersterben verursacht hat, nach Möglichkeit lindern zu können.

Am 11. Januar 1924 hat schliesslich auch die Vereinigung 1 in Genf, deren HilfeT Aide suisse aux enfants de France" tätigkeit vornehmlich auf die Hospitalieierung armer, erholungsbedürftiger Kinder aus den zerstörten französischen Gebieten gerichtet ist und bisher ausschliesslich aus Privatspenden unterstützt worden war, um Zuweisung von Bundesmitteln gebeten. Das

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Komitee, das auch die französische Regierung um eine Unterstützung angehen will, glaubt, eher Erfolg zu haben, wenn es auf ·Aie Bewilligung eines Bundesbeitrages hinweisen kann.

In der Sitzung des Nationalrates vom 19. Dezember 1923 ist bei Gelegenheit der Annahme des Postulates Forrer der Unterstützungswille des Bundesrates und der Volksvertretung im Parlament zugunsten einer Aktion für die Not der vom Kriege und seinen Nachwirkungen besonders heimgesuchten Länder oder Gegenden hinlänglich zur Geltung gekommen. Da anderseits rasche Hilfe Not tat und zu befürchten war, dass die hierzu erforderliche Kreditgewährung auf dem ordentlichen Wege zu spät käme, haben wir- beschlossen, als Vorschueskredit einen Betrag von Fr. 100,000 zu bewilligen und folgendermassen zu verteilen: 1. Der ,,Schweizer Hilfsaktion für deutsche Nota in Bern Fr. 80,000 2. Der ,,Hilfsaktion für ungarische Kinder"1 in Bern ,, 10,000 3. Der ^Aide suisse aux enfants de France" in Genf ,, 5,000 4. Zur Verfügung des Politischen Departementes für allfällige Beiträge an ähnliche Hilfsaktionen ,, 5,000

II. Innerpolitische Abteilung

Fr. 150,000

10. Unterstützung arbeitsunfähiger Auslandschweizer Fr. 150,000 Der im Voranschläge eingestellte Kredit von Fr. 600,000 bezog sich ausschliesslich auf die periodische Unterstützung arbeitsunfähiger, heimgekehrter Auslandschweizer. Zu dieser Hilfsaktion kommen nun diejenigen Unterstützungsbeträge hinzu, welche von der innerpolitisehen Abteilung auf Grund der bundesrätlichen Verordnung vom. 3, Dezember 1923 als einmalige Beihilfe und als Pauschalunterstützung an kriegsgeschädigte Auslandschweizer auszurichten sind. Diese Ausgaben, die bei der Ausarbeitung des Voranschlages für 1924 nicht vorausgesehen werden konnten, beliefen sieh in den ersten vier Monaten des Jahres 1924 auf Fr. 78,600. Die erforderliche Summe ist dem Kredit von fünf Millionen Franken zu entnehmen, der dem Bundesrate durch ·den Bundesbeschluss vom 21. Juni 1923 eröffnet worden ist (Art. 2).

B. Departement des Innern.

II. Oberbauinspektorat 83. Außerordentlicher Bundesbeitrag an den Kanton Wallis für die Wiederherstellungs- und Verstärkungsarbeiten der Furkastrasse zwischen Gleteoh und der Urnergrenze

Fr. 50,000

Fr. 50,000

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Mit Schreiben vom 3. Juli 1923 hat der Kauton Wallis eine wohlwollende Unterstützung von selten der Eidgenossenschaft für Wiederherstellungsarbeiten an der Furkastrasse nachgesucht. Er lenkt die Aufmerksamkeit der eidgenössischen Behörden auf die grossen Kosten, welche dem Kanton Wallis aus der Wiederherstellung der Stutzmauern beim Hotel Belvédère erwachsen, und hebt hervor, dass die Furkastrasse für Truppentransporte mit bespannten Fuhrwerken und nicht für Lasten wie die modernen Postautomobile mit Gewichten bis zu.

8 Tonnen erbaut worden sei.

Unter Hinweis auf die grosse Wichtigkeit dieser Strasse für Militär und Post gelangt der Kanton Wallis mit ' einem Gesuch um eine Beitragsleistung von 50 °/o an die zwischen Gletsch und der Urnergrense auszuführenden Arbeiten an den Bund.

In seiner Antwort hat der Bundesrat nicht unterlassen, der Regierung des Kantons Wallis mitzuteilen, dass nach gegenwärtigen Rechtsverhältnissen die Unterhaltungapflicht der Furkaetrasse zweifellos dem Kanton Wallis obliege und dass die Eidgenossenschaft, der Konsequenzen wegen, keinerlei Verpflichtung für eine Beitragsleistung der Unterhaltungskosten dieser Strasse anerkennen oder übernehmen könne, der Buadesrat sei aber bereit, zu prüfen, ob nicht a u s n a h m s w e i s e und ohne Präjudiz ein Bundesbeitrag an die jetzt unvermeidlichen Wiederherstellungsarbeiten geleistet werden könne.

Aue der Projektvorlage des kantonalen Baudepartetnentes geht hervor, dass es sich nicht allein um eigentliche Wiederherstellungsarbeiten handelt, sondern dass mit dem Umbau der Stützmauern auch eine Verbesserung der Strasse, nämlich eine Verbreiterung an gewissen Stellen und die Erstellung einer Anzahl Ausweichplätze angestrebt wird.

Aus diesem Grunde sind wir zur Überzeugung gelangt, dasa eine Beitragsleistung des Bundes an die aus den genannten Arbeiten erwachsenden Kosten sich rechtfertigen lasse.

Wir haben demnach beschlossen, dem Kanton Wallis einen durch vorgenannte Umstände begründeten ausserordentlichen Bundesbeitrag von Fr. 50,000 zu gewähren, immerhin unter dem Vorbehalt, dass die dem Kanton unter den im Beschluss festgesetzten Bedingungen bewilligte finanzielle Unterstützung kein PräzedcnzfaU bilden solle für weitere Bundesbeiträge an den Unterhalt von Alpenstrassen oder an die Strasson überhaupt.

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III. Direktion d e r eidg. Bauten

. . . . F r . 1,744,944

12. Hochbauten b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten

Fr. 1,686,944 . . .

Fr. 132,200

1. Offizierskaserne Thun, Ausbau der Terrasse Fr. 20,000 Der Waffenplatz Thun ist jedes Jahr stark mit Truppen belegt. · Daher ist die Militärkantine etetsfort in bedeutendem Masse in Anspruch genommen und leidet oft an Platzmangel.

Der Kantinier stellt daher das Gesuch um Ausbau der zur Offizierskantine gehörenden Terrasse und Umwandlung derselben in «in geschlossenes Restauiant oder Cafe für Offiziere. Die Anregung ist schon vor bald 20 Jahren gemacht und seither immer wieder erneuert worden.

Das Militärdepartemeut hält das Begehren um so eher gerechtfertigt, als der Eidgenossenschaft aus seiner Gutheissung kein Verlust entstehen wird. Der Kantinier ist bereit, die entstehenden Kosten zu verzinsen. Diese sind auf Fr. 20,000 veranschlagt.

Sodann besteht die Absicht, unabhängig von diesem Bauprojekt den Pachtzins der Kantine Thun zu erhöhen. Aus diesem Grunde ist der Pachtvertrag auf Ende dieses Jahres gekündigt worden. Der Umbau soll im laufenden Jahre ausgeführt werden, ·damit die Kosten des neuen Lokales bei Festsetzung des Pachtzinses sofort berücksichtigt werden können.

2. Zollgebäude Kreuzlingen-Seestrasse, Schutzdach über Lade-Rampe . . . .Fr. 1000 Bei dieser Zollstelle gelangen, vornehmlich infolge des plötzlich wieder auflebenden Stickereiveredlungsverkehrs mit Deutschland, regelmössig grössere Mengen meist unverpackter Gewebe in ganzen Autolasten zur zollvormerklicheu Behandlung. Um diese ab- und wieder aufzuladenden kostbaren Waren vor den Witterungseinflüssen schützen zu können, ist die Überdachung deiRampe auf eine Tiefe von l,eo m unumgänglich notwendig.

Angesichts der Dringlichkeit haben wir Auftrag zur Erstellung des Vordaches erteilt.

, 3. Postgebäude Rue du Montblanc in Genf, bauliche »Arbeiten für Einrichtung einer zweiten Telephonzentrale . . Fr. 7,200

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Es wurden hierfür folgende Kredite bewilligt : Voranschlag 1919 . . . Fr. 50,000 Voranschlag 1920 . . . Fr. 98,000 Zusammen Fr. 148,800 Aus betriebstechnischen Gründen konnte mit den Umbauarbeiten erst im Jahre 1921 begonnen werden. Während der Arbeitsausführung, die sich bis ins laufende Jahr verzögerte, kamen verschiedene unvorhergesehene Arbeiten hinzu, die infolge veränderter Anordnungen der Telephonverwaltung hinsichtlich der Einteilung der Lokale und Aufstellung der Apparate notwendig waren. Mehrausgaben Fr. 7200.

4, Altes Bnndesgerichtsgebäude in' Lausanne Fr. 4000 Dio Kessel der Zentralheizung im Bundesgerichtsgebäudfr sind schon 15 Jahre alt. Im Jahre 1919 nmsste ein beschädigtesKesselelement ersetzt werden. Dieses Jahr zeigte sich an einem andern Element des nämlichen Kessels wieder ein Kiss. Zudem weist auch ein Element des zweiten Kessels einen Ries auf.

Da bis zur Übergabe des alten Bundesgerichtsgebäudes an die Stadt Lausanne noch mehrere Jahre vergehen werden, halten wir es für angezeigt, dass die beiden Kessel demontiert und die defekten Elemente ersetzt werden.

^ Die Arbeiten sind absolut notwendig und können nicht auf das Jahr 1925 verschoben werden.

5. Flugplatz Dübendorf, Aufbau des Verwaltungsgebäudes . . . . F r . 100,000 Durch Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1923 ist für den Aufbau des Verwaltungsgebäudes auf dem Flugplatz Dübendorf ein Kredit von Fr. 280,000 bewilligt worden. Für dieses Projekt war ursprünglich mit Einschluss der Erstellung eines Benzintankes ein Kredit von nur Fr. 193,000 nachgesucht worden. In den Kommissionen der eidg. Räte selbst wurde jedoch gefunden, dass der vorgesehene Aufbau des Südostflügels des Verwaltungsgebäudesallein eine Halbheit sei und dass das ganze Gebäude aufgebaut werden müsse. Demzufolge wurde ein zweites Projekt im Kostenvoranschlage von Fr. 365,000 aufgestellt, in den Kommissionsberatungen bezeichnete man diese Erhöhung der Kosten wiederum als bedeutend,- so dasß wir uns veranlagst sahen, das endgültige Kreditbegehren auf Fr. 280,000 festzusetzen in der Meinung, dass das zum Ausbau des Verwaltungsgebäudes dann noch Fehlende allfällig einem verbleibenden Rest vom Gesamtkredit für die-

375Flugzeugballen (siehe c, Neubauten, Ziffer l, hiernach) zu entnehmen sei. Ein im Nationalrat gemachter Vorschlag, einen einzigen Kredit für beide Bauvorhaben zu bewilligen, musste leider fallen gelassen werden, um die Beschlussfassungen nicht weiter zu verzögern.

Der für das Verwaltungsgebäude bewilligte Kredit vo» Fr. 280,000 reicht nun für den Rohbau und den Ausbau der beiden Theoriesäle aus, nicht aber für die Krankenabteilung, dieOffizierszimmer, die Photographenabteilung und die Bureaux. Esist ein weiterer Kredit von Fr, 100,000 notwendig, um den Bau zu vollenden. Die Baukosten belaufen sieh nämlich auf ungefähr Fr. 380,000, sind also noch um Fr. 15,000 höher als der zweiteKostenvoranschlag der Direktion der eidgenössischen Bauten. Diese nachträgliche Erhöhung rührt davon her, dass über einem Raum der Phoeographenabteilung ein Oberlicht notwendig wird, und vor allem, dass an Stelle der vorgesehenen Steinholzböden Zimmerböden aus Hartholz erstellt werden müssen.

Die Direktion der eidgenössischen Bauten hat nun nach wiederholter Prüfung berechnet, dass von dem durch Bundesbeschluss vom 2. Okt. 1923 für die Flugzeughallen bewilligte» Kredite ein Betrag von Fr. 100,000 frei gemacht werden kann, um anderseits den durch Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1923vorgesehenen Ausbau des Verwaltungsgebäudes in Dübendorf beendigen zu können. Diese Lösung, die namentlich durch Einsparungen und Weglassung von nicht absolut notwendigen baulichen Arbeiten ermöglicht wird, entspricht auch durch ihse zusammenfassende Behandlung der jetzigen Bauvorhaben auf dem Flugplatze Dübendorf dem Sinne, in welchem die Verhandlungen betreffend die Gewährung der Kredite geführt wurden und die wohl schliesslioh zu einem einzigen Kreditbeschlusse der eidgenossischen Kate geführt hätten, wenn man nicht in Anbetracht der Dringlichkeit genötigt gewesen wäre, es bei den vom Ständerat bereits getrennt beschlossenen Krediten bewenden zu lassen.

Die Vollendung des in Ausführung begriffenen Umbaues desVerwaltungsgebäudes Hess keinen Aufschub zu, weil sonst wegen Mangel an Unterkunft für die Offiziere die im Schultableau festgesetzte Beobachterschule nicht stattfinden könnte. Aus diesem Gründe mussten die Mittel für diese Arbeit sofort bereitgestellt werden.

Wir haben daher beschlossen, aus dem Kredit für die Erstellung von Flugzeughallen in Dübendorf von Fr. 1,866,000 einen Betrag von Fr. 100,000 für die Vollendung des Umbaues des dortigen Verwaltungsgebäudes zu verwenden.

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Da ea sich um eine andere Budgetrubrik (12, b, Umbau- und Erweiterungsarbeiten) handelt und um das Budgetrecht der Bundesversammlung zu wahren, stellen wir den Betrag von Fr. 100,000 hier ein. Dafür sehen wir hiernach statt Fr. 1,000,000 nur Fr. 900,000 vor (BRB vom 6. Mai 1924).

c. Neubauten Fr. 1,554,744 1. Erstellung von Flugzeughallen für das Militärflugwesen Fr. 900,000 Von dem mit Bundesbeschluss vom 2. Oktober 1923 (A. 8.

:XXX1X, 295) bewilligten Kredite von Fr. 1,866,000 wurden Fr. 863,000 als I. Rate in die Botschaft betreffend Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1923, II. Teil, aufgenommen.

Als zweite Rate stellen wir hier Fr. 900,000 ein. Der Rest von Fr. 100,000 soll für den Aufbau des Verwaltungsgebäudes der Flugplatzdirektion in Dübendorf verwendet werden (vgl. Nr. 5 hiervor).

2. ZollgebäudeinRodersdorf, Hausankauf Fr. 130 Dio Handänderungsgebühren und Stipulationskosten für den am 23. Januar 1924 abgeschlossenen Kaufvertrag um die Liegenschaft Gröli in Rodersdorf belaufen sich laut Rechnung der Amtsschreiberei Dorneck auf Fr. 630, während hierfür im Voranschlag nur Fr. 500 vorgesehen wurden.

3. Zollgebäude Allschwilll, Landankauf Fr. 1,500 Das in Allschwil II bestehende Zollamt ist im Laufe des Jahres 1923 in unmittelbare Nähe der Landesgronze verlegt worden, woselbst an der Strasse nach Neuweiler (Elsass) eine Baracke erstellt wurde. Der erforderliche Platz wurde gemietet. -- Da der Wert des gemieteten Grundstückes ungefähr dem kapitalisierten Zins entspricht, schien es uns zweckmassig, das Land anzukaufen, da früher oder später mit der Erstellung eines Zollhauses an dieser Stelle gerechnet werden musa. Für das Nähere verweisen wir auf die Akten.

4. Post-, Telegraphen- und Telephongebäude in Burgdorf Fr. 653,000 Zweite und letzte Rate des mit Bundesbeschluss vom 2. Oktober 1923 (A. S. XXXIX, S. 293) bewilligten Kredites von Fr. 883,000. Die erste Rate von Fr. 230,000 ist in den Nachtragskrediten für das Jahr 1923, II. Teil, enthalten.

5. Ankauf einer Liegenschaft für das eidgenössische Versicherungsgerieht in Luzern . Fr. 114 Die Handänderungsgebühr beträgt Fr. 2730, während hierfür nur noch ein Kreditrest von Fr, 2616 vorhanden ist. Eine

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Ton uns erhobene Einsprache gegen die Entrichtung der Handänderungsgebühr wurde durch den bei den Akten liegenden Entscheid des Regierungsrates des Kantons Luzern vom i. Dezember 1923 abschlägig beschieden.

13. Strassen- und Wasserbauten . . . . Fr. 13,000 1. Waffenfabrik Bern, Beitrag an die Erstellungskosten der Stauffacherstrasse . . Fr. 6000 Gemäss Verordnung der Gemeinde Bern vom 25. April 1910 betreffend die Beitragspflicht der Grundeigentümer bei Neuanlage öffentlicher Verkehrswege wurde die Eidgenossenschaft als Eigentümerin des Areals der neuen Waffenfabrik auf dem hintern Wylerfeld an die .Kosten der neuen Stauffacheretrasse beitragspflichtig.

Für diese Beitragspflicht wurde im Jahr 1917 (Nachtragskredite, I. Folge) ein, Kredit von Fr. 54,000 bewilligt. Entsprechend der bis zum Jahre 1917 und seither erfolgten Überbauung des Areals der Waffenfabrik bzw. der Vermehrung der Grundsteuerschatzung sind bis Ende 1923 Beitragsquoteu im Gesamtbetrage von Fr. 51,356 ausgerichtet worden, so dass die Kreditrestanz noch Fr. 2644 beträgt (siehe Kreditübertragungen auf das Jahr 1924).

Infolge der Erstellung eines Bureaugebäudes für die Waffenfabrik und der damit eingetretenen Erhöhung der GrundsteuerSchätzung um zirka Fr. 180,000 ist eine neue Beitragsquote von zirka Fr. 3600 zu entrichten. Durch den projektierten Neubau eines Magazingebäudes wird ferner ein Beitrag von zirka Fr. 5000 geleistet werden müssen. Mehrausgabe somit rund Fr. 6000.

2. Trinkwasserversorgung der Kasernen in Wallenstadt Fr. 4000 Im Jahre 1917 wurde in Wallenstadt die Schreinerei Wildhaber mit Wasserkraftanlage und Quellenrechten durch die Eidgenossenschaft angekauft und damit die Möglichkeit geschaffen, eine eigene Wasserversorgungsanlage zu erstellen. Die Quellen waren aber so mangelhaft gefasst, dass das Wasser verunreinigt wurde und deshalb gesundheitsschädlich war. Es wurde hierauf zwecks Neufassung der Quellen und Erstellung eines grösseren Reservoirs ein Kredit von Fr. 48,000 in den Voranschlag für 1922 eingestellt.

Die Abrechnung über die im Spätjahr 1923 fertiggestellte neue Wasserversorgungsanlage beziffert sich auf Fr. 51,500 und stellt sich somit um Fr. 3500 höher als der Voranschlag, EinBundesblatt 76. Jahrg. Bd. II.

26

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mal musate die etwas knapp bemessene Druckleitung vom Reservoir durch eine solche von 150 mm Durchmesser ersetzt werden,,, wenn die Wasserversorgung des Waffenplatzes von derjenigen der Brunnenkorporation am See ganz unabhängig gemacht werden wollte. Anderseite rechnete sowohl unsere Baudirektion als auch die Kasernen- und Zeughausverwaltung bestimmt auf eine Subventionierung der eidgenössischen Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage seitens der kantonalen ßrandversicherung. Das Finanzdepartement des Kantons 8t. Gallen lehnte jedoch das Subventionsgesuch ab unter Hinweis auf das Subventionsgesetz vom Jahre 1884, wonach Beiträge nur für Anlagen, welche von Gem e i n d e n erstellt worden sind und unterhalten werden, ausgerichtet werden. Auf Wunsch des Militärdepartementes nehmen wir hier noch einen Betrag von Ff. 500 auf für Einbau von Schieborhahnen zur Ermöglichung der Absperrung der Zuleitungen.

3. Zollgebäude in ßardonnex (Genf), Kanalisation Fr. 3000 Im Bauvoranschlag 1923 wurde unter Rubrik 15, Strassenund Wasserbauten (Nr. 29), ein Kredit von Fr. 7300 für die Erstellung eines Abwasserkanals beim Zollgebäude Bardonnex vorgesehen. Der betreffende Kosten veranschlag sah eine Kanallänge von 250 m vor, welche mit dem ,,Service d'hygiène1* des Kantons Genf vereinhart war. Nachträglich verlangte aber der Gemeinderat von Bardonnex, dass der Ausfluss der Kanalisation viel weiter bachabwärts verlegt werde, wodurch die Kosten auf ungefähr Fr. 13,000 zu stehen gekommen wären. Nach längeren Verhandlungen konnte eine Einigung mit den Gemeindebehörden erzielt werden, wonach die mittlere Länge des Kanals auf 410 m festgesetzt wurde. Die Erstellung einer um 160 m langera Leitung hatte Mehrkosten im Betrage von Fr. 3000 zur Folge.

17. Mietzinse Fr. 45,000 Bureaux im ehemaligen Hotel Metropol in Interlaken (Eidgenössisches Statistisches Bureau) Fr, 45,000.

Im Hinblick auf die Erwerbung des Hotels Bernerhof zwecks Unterbringung von Bureaux der Bundeszentralverwaltung haben wir vorsorglicherweise den für drei Jahre (1921--1923) abgeschlossenen Mietvertrag mit der A,-G. Hotel Metropol in Interlaken auf 1. Januar 1924 gekündigt. Inzwischen klärten sich die Verhältnisse hinsichtlich der Dauor der Volkszählungsarbeiten

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so weit ab, dass mit einer Weiterbenützung der Räume im ,,Metropol" durch das Statistische Bureau gerechnet werden Musste.

Wir haben infolgedessen den Mietvertrag zum bisherigen Mietzins vorläufig um ein Jahr erneuert. Näheres geht aus den Akten hervor.

IY. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei Fr. 11,500 a. Forstwesen.

13. Beiträge an die Unfallversicherung des Forstpersonals Fr. 10,000 Zur allgemeinen Durchführung der obligatorischen Versichrung des Porstpersonals gegen Unfall, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 1924 vollständig zum Abschluss gelangen wird, sind die gesetzlichen Bundesbeiträge schon im Jahre 1923 auf Franken 48,672. 51 angestiegen, so dass der bezügliche Voranschlagskredit von Fr. 40,000 nicht ausreichen wird und durch Bewilligung eines Nachtragskredites von Fr. 10,000 auf Fr, 50,000 erhöht werden muss.

c. Fischerei.

1. Entschädigung der Fischereikommissäre und Sachverständigen Fr. 1500 Infolge Austrittes des Fischereikommissärs für die schweizerisch-italienischen Grenzgewässer aus der Bundesverwaltung musste dessen Entschädigung für seine Bemühungen als Kommissär neu geregelt werden. Vermehrte Tätigkeit, verursacht durch die bevorstehende Revision der Übereinkunft mit Italien, bedingte eine Erhöhung seiner festen Jahresentschädigung um Fr. 500.

Hierzu kommt ein gleichhoher Betrag als Honorar für die Ausarbeitung des Revisionsentwurfes der Übereinkunft. Überdies werden die Taggelder etwas ansteigen. Zur Deckung dieser Ausgaben muss der Voranschlagsansatz von Fr. 3000 um den Betrag von Fr. 1500 erhöht werden.

V. Amt für Wasserwirtschaft

Fr. 28,000

17, b. Schiffahrtstudien. Spezialstudien Strecke BaselStrassburg Fr. 28,000 Im Sinne der Motion der eidgenössischen Räte vom 26. April 1923 wurde die badische Wasser- und Strassenbaudirektion in Karlsruhe mit der Aufstellung der B a u p r o j e k t e für die Niederwasserregulierung der Strecke Istein-Breisach und Breisach-

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Strassburg betraut, nachdem sieh die schweizerischen Behörden sowohl mit Frankreich als auch mit Baden ins Einvernehmen gesetzt hatten. Während der Aufstellung des Projektes hat es sich als sehr wünschbar erwiesen, im Rhein oberhalb Breisach drei Versuchsgrundschwellen einzubauen. Aus dem Verhalten dieser Schwellen werden sich wertvolle Schlüsse ziehen lassen über die Art und die Abmessungen der zu verwendenden Baumaterialien (Stärke und Füllungsmaterial der Senkwürste).

D. Militärdepartement.

V. Festungen Fr. 20,000 A. St. Gotthard, 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials #. der Bauten und Anlagen Fr. 20,000 Der Zustand der seinerzeit vom Militär erstellten Sirasse von Cugnasco nach Monti di Motti ist seit einiger Zeit derart, dass grössere Ausbesserungs- und Ergänzungsarbeiten dringend notwendig geworden sind. Insbesondere handelt es sich um Vorkehren zum Schutze der Strasse bei schlechtem Wetter, bestehend in der Erstellung von Wasserdurchlässen und Fussmauern. Der gegenwärtig schlechte Zustand ist /,um Teil auf Fehler in der Anlage zurückzuführen, welche möglichst rasch behoben werden müssen, um noch grössere Schäden zu vermeiden.

Die Kosten belaufen sich auf Fr, 25,000 wovon ungefähr Fr. 20,000 auf die Erstellung von Fussmauern entfallen.

Im Hinblick darauf, dass diese Strasse auch der Alp- und Forstwirtschaft dient, haben sich das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement und der Kanton Tessin bereit erklärt, an die Baukosten einen Beitrag von je Fr. 2500 zu leisten. Der noch notwendige Botrag von Fr. 20,000 kann nicht aus dem durch den Voranschlag bewilligten Kredit bestritten werden, weshalb wir diese Nachforderung hier einstellen.

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Direktion des Finanzbureaus.

6. Liegenachaftsverwaltung, II. Andere Liegenschaften.

5. Ankauf von Liegenschaften.

a. Flugplatz Dübendorf

Fr. 3500

381 Der Eigentümer der Parzelle 960 an der Bettlistrasse in Dübendorf beabsichtigte, zu Bauzwecken einen Abschnitt Land zu verkaufen, der an die Parzelle 959 des Bundes anstösst, d. h.

an die Parzelle, auf der das Haus mit Amtswohnung des Direktors des dortigen Militärflugplatzes steht. Durch Erstellung einer Mietkaserne in unmittelbarer Nähe dieser Amtswohnung wäre die Bundesliegenschaft Parzelle 959 entwertet und das daraufstehende Dienstgebäude des nötigen Lichtes beraubt worden. Dieser Gefahr konnte auf Grund des Berichtes des Militärdepartements nur dadurch entgangen werden, dass die ganze Parzelle 960 und ein Teil der benachbarten Parzelle 961 angekauft und dem Bewerber für den eingangs erwähnten Landabschnitt abgetreten wurde als Ersatz für den von ihm aufgegebenen Bauplatz (auf Parzelle 960).

Voii der Parzelle 960 werden ungefähr 300 m a zur Parzelle 959 geschlagen und der Rest soll verkauft werden. Wir verweisen im übrigen auf die Akten.

Mit Bundesratsbeschluss vom 11. April 1924 ist dem Militärdepartement für die vorstehenden Ankäufe angesichts der Dringlichkeit ein Vorschusskredit von Fr. 15,000 bewilligt worden in der Meinung, dass dieser Vorachuss vorab durch den Erlös aus dem Wiederverkaufe und im übrigen durch einen zu verlangenden Nachtragskredit zu tilgen sei.

Vorgesehen wurden a. für Landankauf Fr. 14,217. 30 &. für Landverkauf ,, 10,947.40 Fr. 3,269.90 Gestützt auf die von der eidgenössischen Liegenschaftsverwaltung Dübendorf bereits abgeschlossenen Kauf- und Verkauf vertrage, sowie nach Berücksichtigung der noch vorgesehenen Landverkäufe verbleibt zu Lasten des Bundes ein Betrag von ungefähr Fr, 2800. Dazu kommen noch die Handänderungsgebühren und Fertigungskosten, so dass ein Nachkredit von Fr. 3500 erforderlich wird.

VI. Zollverwaltung.

A. Zivilpersonal.

Personalausgaben Fr. 4208 15. Besoldungsnachgenüsse Fr. 4208 Für die Rubrik r,Besoldungsnachgenüssea konnte im Voranschlage für das Jahr 1924 ein Betrag nicht eingestellt werden, da solche Nachgenüsse an bedürftige eidgenössische Beamte und

382

Angestellte, sowie an Hinterbliebene von solchen erst durch den Bundesratsbeschluss vom 29. August 1923 vorgesehen wurden, d. h, erst nach Einreichung des Beitrages der Zollverwaltung zum Voranschlage für 1924.

F, Volkswirtschaftsdepartement, Ì. Handelsabteilung

· Fr. 12,000

18. Beitrag an das Schweizerische Nachweisbureau für Bezug und Absatz von Waren in Zürich für Beteiligung der Schweiz an in- und ausländischen Messen Fr. 12,000 Mit Beschluss vom 7. April 1924 hat der Bundesrat für die Beteiligung der Schweiz an der vierten internationalen Landwirtschafts- und Industrieausstellung, welche vom 20. Juli bis S.August 1924 in Riga stattfindet, einen Kredit von Fr. 12,000 bewilligt.

IT. Bundesamt für Sozialversicherung

. . .

Fr. 311

1. Besoldungen Fr. 225 Erhöhung des Grundgehaltes für 9 Monate eines zum Kanzleisekretär beförderten Kanzlisten, 2. Teuerungszulagen Fr. 86 Erhöhung der Teuerungszulagen entsprechend der vorstehend erwähnten Besoldungserhöhuiig,

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes

Fr. 11,000

D. Telephonzentrale: 5. Erstellung der Telephonanlage im Bernerhof . Fr. 11,000 Die Kosten für die Erstellung einer Telephonanlage im Bernerhof und deren Verbindung mit der Zentrale im Bundeshaus Westbau werden gemäss den Berechnungen des Telephonbureaus Bern rund Fr. 11,000 betragen. Dieser Betrag ist im Kostenvoranschlag für den Umbau des Bernerhofes nicht berücksichtigt, weshalb hierfür ein besonderer Kredit beschafft we den muss.

383

Regiebetriebe des Bundes, II. Pferderegieanstalt Thun Depot Artillerie-Bundespferde

Fr. 32,000

1. Pferdeankäufe Fr. 32,000 Da bei den diesjährigen Ankäufen von Artillerie-Bundespferden ein vermehrtes Angebot erfolgte und die Pferde in den Schulen und Kursen gut verwendet werden können, wurden statt der im Voranschlag vorgesehenen 100 Pfefde deren 119 angekauft. Die Mehrausgabe betragt Fr. 32,000.

Die Artillerie-Bundespferde werden im Herbst nach Beendigung der Schulen und Kurse an öffentlicher Versteigerung verkauft, und es wird der Mehrausgabe eine entsprechende Mehreinnahme gegenüberstehen.

XIV. Postverwaltung.

A. Betriebsrechnung

Fr. 851,000

I. Personal.

g. Entschädigungen für Überzeitarbeit . . . . Fr. 25,000 i. Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsänstalt für 15,772 Personen . . . . ,, 26,000 Bis im Herbst 1923 wurde die durch die Garagechefs und Kraftwagenführer geleistete Überzeitarbeit vorwiegend durch Ruhetage ausgeglichen. Infolge der Entwicklung des Kraftfahrdienstes und besonders der guten Sommersaison von 1923, die viel Überzeitarbeit erforderte, hätten im Herbst und Winter 1923/24 zahlreiche Ruhetage gewährt und hierfür Aushilfspersonal eingestellt werden müssen. Dieses Personal wäre teurer zu stehen gekommen als die Bezahlung der Überzeitarbeit. Das billigere Verfahren wurde deshalb gewählt und soll beibehalten werden.

Dies bedingt eine grössere Ausgabe unter I,
Der Nachkredit unter * wird benötigt infolge der Erhöhung des Prämiensatzes für Nichtbetriebsunfälle des Postpersonals von 4 auf 5 °/oo Diese Erhöhung beschloss die Suval erst im November 1923. Sie war daher der Postverwaltuug bei Aufstellung des Voranschlages für 1924 noch nicht bekannt.

384

IV. Transporte, d. Hauptbahnen Fr. 800,000 Die statistischen Erhebungen haben schon auf Ende 1923 zu einer stärkern als der bei Aufstellung des Voranschlages für 1924 angenommenen Vermehrung der Stücke von mehr als 5 kg geführt, für deren Beförderung die Postverwaltung die Bahnen zu entschädigen hat. Infolge der Verkehrsentwicklung muss für 1924 mit einer Mehrausgabe von Fr, 800,000 gerechnet werden.

* C. Kapitalrechnung.

a. Inventar des Kraftwagenbetriebes . . . Fr. 150,000 Es kommen folgende weitere Ausgaben in Betracht: a. Fr. 100,000 für die Ausführung einer wichtigen technischen Verbesserung an den Alpenwagen, die ein etwas rascheres Bergauffahren ermöglicht. Die abschliessenden Versuche konnten erst im November 1923 beendigt werden, so dass eine Berücksichtigung im Voranschlag 1924 nicht möglich war; b. Fr. 10,000 für die Anschaffung von Benzin-Transportfässern.

Auf Verfügung des Bundesrates muss die Post ab 1. Juni 1924 das Benzin aus den grossen Benzinlagern des eidgenössischen Oberkriegskommissariates in Brig, Goechenen und Wallenstadt beziehen; c. Fr. 40,000 für den Bau von feuersichern, unterirdischen Benzinb ehältern,

XV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

C. Kapitalrechnung.

Anlage- und Betriebskapital Fr. 711,350 Durch Beschluss vom 11. März 1921 hatte der Bundesrat auf Grund des Art. l des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1907 betreffend die Organisation der Telegraphen- und Telephonverwaltung der Marconi's Wireless Telegraph Co. Ltd. in London zuhanden einer zu gründenden schweizerischen Gesellschaft die Konzession für den Bau und den Betrieb einer drahtlosen Telegraphenstation in der Schweiz erteilt. Die Konzession ging in der Folge auf die Marconi-Radio-Station Aktiengesellschaft in Bern, über, deren Grundkapital von Fr. 1,800,000 in 3600 Aktien zu je Fr. 500 nominell eingeteilt ist. Die englische Gesellschaft blieb mit 2644 Aktien im Nominalwert von Fr. 1,322,000 an

385

der schweizerischen Gesellschaft beteiligt. Weitere 800 Aktienim Betrage von Fr. 400,000 sind auf Grund des Bundesbesohluases vom 9. Oktober 1922 betreffend die Bewilligung von Naehtragskrediten für das Jahr 1922 (Bundesbl. 1922, [II, 409) vom Bund übernommen worden. Der Rest der Aktien ist aus Kreisen der Presse, der Bankwelt und durch Private gezeichnet worden, Wir sind auch heute noch der Überzeugung, dass die Heranziehung der privaten Initiative zu der Organisation des radiotelegraphischen Verkehrs und die gewählte gemischt-wirtschaftliche Betriebsform die richtige Lösung bedeutet. Im Radiowesen ist noch alles im Fluss. Fast ununterbrochen werden neue Erfindungen auf diesem Gebiete gemacht. Die Radiobetriebe, dio auf der Höhe ihrer Aufgabe stehen und wirklich leistungsfähig sein wollen, sind fortlaufend zu Änderungen und Verbesserungen an ihren Einrichtungen gezwungen. Aus der Erkenntnis, dass ein nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen organisierter Betrieb sich diesen Bedingungen leichter anzupassen vermag, haben denn auch manche andere Staatsverwaltungen die Organisation des Radiodienstes ähnlichen privaten oder gemischt-wirtschaftlichen Unternehmungen überlassen, wie sie die schweizerische Marconigesellschaft darstellt.

Dabei macht sich aber allgemein das Bestreben geltend, dem Staat den ihm gebührenden Einfluss auf die Gestaltung des Betriebes der Radiounternehmuugen zu sichern, und zwar geschieht dies wie bei uns einmal durch Ausübung eines konzessionsgemass festgesetzten, weitgehenden Aufsichtsrechtes, sodann aber neuerdings auch durch Übernahme eines grösseren Teiles des Aktienkapitals der mit dem Dienst betrauten Gesellschaften, um damit die direkte Kontrolle in der Hand zu haben. So hat beispielsweise kürzlich die australische Regierung eine Konzession an eine Gesellschaft erteilt, von der sie 51 °/o des Aktienkapitals für sich vorbehielt.

Seit der Gründung der Marconi-Radio-Station Aktiengesellschaft haben sich in der Schweiz Bestrebungen einzelner interessierter Gruppen geltend gemacht, die Mehrheit des Aktienkapitals der Gesellschaft und damit den bestimmenden Einfluss auf die Leitung des Unternehmens in die Hand zu bekommen. Die Kontrolle der Geschäftsleitung durch diese oder jene schweizerische Interessentengruppe könnte nun aber zu einer Gefahr für die objektive, ausschliesslich
den allgemeinen Interessen dienende Geschäftsführung des Unternehmens werden.

Diesen Bestrebungen muss durch Übernahme der Mehrheit des Aktienkapitals durch den Bund entgegengetreten werden. Es

386

wird damit zugleich, dem Unternehmen, das durch die Einrichtung rascher und sicherer radiotelegraphischer Verbindungen der schweizerischen Bank-, Handels- und Industriewelt bereits wesentliche Dienste geleistet hat, die feste Grundlage für die ungestörte Entwicklung seiner Tätigkeit im Interesse der schweizerischen Öffentlichkeit geschaffen.

Die Erwerbung der Aktienmehrheit durch den Bund gibt um so weniger zu Bedenken Anlass, als die finanzielle Entwicklung des Unternehmens sich zusehends bessert. Die MarconiRadiostation A.-G. hat ihre Rechnung für das Jahr 1923, nach Deckung des Verlustsaldos aus dem ersten Geschäftsjahr (1922) im Betrage von Fr. 23,208.56, mit einem Reingewinn von Fr. 34,281. 26 abgeschlossen. Die Betriebsergebnisse der ersten Monate des laufenden Jahres weisen eine weitere Zunahme auf, so dass aller Voraussieht nach das Jahr 1924 ein noch wesentlich besseres Ergebnis zeitigen und die Ausrichtung einer Dividende gestatten wird.

Nach längeren Unterhandlungen hat sich die englische Marconigesellschaft bereit erklärt, dem Bund weitere 800 Aktien der schweizerischen Gesellschaft, zu nominell Fr. 500, bei sofortiger Abnahme zu £ 20, 16. 2, d. h. zu dem Preise abzutreten, den sie selber für diese Aktien bezahlt hat. Gegenüber ungern Bemühungen, einen niedrigem Preis zu erzielen, machte die englische Gesellschaft geltend, dass die nunmehr zwei Jahre lang in ihrem Besitze befindlichen Aktien ohne eine Dividende geblieben seien und dass ihr nun nicht wohl zugemutet werden könne, einen Teil ihres Aktienbesitzes in dem Augenblick mit Verlust abzutreten, in dem die Lage des Unternehmens die Ausrichtung einer Dividende für das laufende Geschäftsjahr erhoffen lasse.

Endlich hob die Verkäuferin noch hervor, dass sie auf Grund ihrer Erfahrung volles Vertrauen in die finanzielle Entwicklung des Unternehmens habe und dass sie darum nur ungern und ausschliesslich, um den Wünschen der schweizerischen Regierung entgegenzukommen, sich zur Abtretung der Mehrheit des Aktienkapitals bereit erklärt habe. Auch aus diesem Grunde könne von ihr nicht wohl erwartet werden, dass sie bei der Transaktion einen direkten Verlust erleide.

Zur Verbesserung und Ausdehnung ihrer Verkehrsbeziehungen muss die schweizerische Gesellschaft sodann an die Erweiterung ihrer Anlage herantreten. Auf Grund eines neuen Marconipatentes wird es möglich sein, mit verhältnismässig geringen Kosten einen zweiten Sender einzubauen- und dadurch die Leistungsfähigkeit

387

der Anlage annähernd zu verdoppeln. Hiezu ist eine Erhöhung des Aktienkapitals von Fr. 1,800,000 auf Fr. 2,100,000 erforderlich. Die Zahl der Aktien steigt hiernach auf 4200. Indem der Bund auch diese neuen 600 Aktien, die zu pari abgegeben werden, zeichnet, wird er 2200 Aktien und damit die Mehrheit besitzen.

Mit dem Angebot der englischen Marcomgesellschaft war die Bedingung der sofortigen Übernahme der Aktien verknüpft.

Um im September den Presseverkehr aus der Völkerbundsversammlung in befriedigender Weise erledigen zu können, musste zudem mit der Erweiterung der Anlagen der schweizerischen Gesellschaft ohne Verzug begonnen und die hierfür notwendige Kapitalerhöhung durchgeführt werden. Aus diesen Gründen, ganz besonders aber, um dem Bunde die Erwerbung der Aktienmehrheit zu sichern, sahen wir uns in die Zwangslage versetzt, den Aktienerwerb vorgängig der Bewilligung der hierfür erforderlichen Mittel durch die Räte zu vollziehen. Der Bundesrat ist sich wohl bewusst, damit einen ungewöhnlichen Weg beschritten zu haben, doch war dieses Vorgehen zur Wahrung der allgemeinen Verkehrsund Landesinteressen nach Lage der Umstände geboten, und er bittet um die nachträgliche Genehmhaltung seines Schrittes.

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 20. Mai 1924.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Chuard.

Der Bundeskanzler: Steiger.

388 (Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1924, I. Folge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 20. Mai 1924, beschliesst : Dem Bundesrate werden für das Jahr 1924 folgende Nachtragskredite bewilligt : Verwaltungsrechnung'.

Erster Abschnitt.

Tilgung und Verzinsung, Fr Fr B. Verzinsung.

o. Feste Anleihen 9,390,340 C.Provision und Spesen auf der Tilgung und Verzinsung der Anleihen . . .

18,275 D.Emissionskosten der Anleihen . . .

700,000 -- 10,108,615-

Dritter Abschnitt.

Departements.

A. Politisches Departement.

I. Abteilung für Auswärtiges.

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beiträge: 10. Diplomatische Kuriere Übertrag

Fr

5,000 5,000

10,108,61S

389 Übertrag 19. Beitrag an das Schweizerische Rote Kreuz zur Durchführung einerHilfsaktion für Russland . .

20. a. Beiträge an die Schweizerischen Organisationen für Kinderhilfe in den notleidenden Ländern , .

Fr.

5,000

Fr.

Fr, 10,108,615

8,491

100,000

113,491 II. Innerpolitische Abteilung.

10. Unterstützung arbeitsunfähiger Auslandschweizer

150,000 --

263,491

B. Departement des Innern.

II. Oberbauinspektorat.

83. Außerordentlicher Bundesbeitrag an den Kanton Wallis für die Wiederherstellungs- und Verstärkungaarbeiten der Furkastrasse zwischen Gletsch und der Urnergrenze

50,000

III. Direktion der eidgenössischen Bauten.

12. Hochbauten : b. Umbau und Erweiterungsarbeiten : 1. Offizierskaserne Thun, Fr.

Ausbau der Terrasse .

20,000 2. Zollgebäude Kreuzungen Seestrasse, Schutzdach über Laderampe. . .

1,000 3. Postgebäude Rue du Montblanc in Genf, bauliehe Arbeiten für Einrichtung einer zweiten Telephonzentrale. . .

7,200 4. Altes Bundesgerichtsgebäude in Lausanne .

4,000 5. Flugplatz Dübendorf, Aufbau des Verwaltungs100,000 Übertrag 132,200

50,00010,372,106

390 Übertrag

Fr.

132,200

Fr.

Fr.

50,000 10,372,106

c. Neubauten : 1. Erstellung von Flugzeughallen für das Militärflugwesen 2. Zollgebäude in Rodersdorf, Hausankauf . .

3. Zollgebäude Allschwil II, Landankauf . . . .

4. Post-, Telegraphen- und Telepbongebäude in Burgdorf 5. Ankauf einer Liegenschaft für das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern . ,

900,000 130 1,500 653,000

114 1,686,944

13. Strassen- und Wasserbauten : 1. Waffenfabrik Bern, Beitrag an die Erstellungskosten der Stauffacherstrasse 2. Trinkwasserversorgung der Kasernen in Wallenstadt 3. Zollgebäude in Bardonnex, Kanalisation . .

%

6,000 4,000 3,000 13,000

17. Mietzinse: Bureaux im ehemaligen Hotel Metropol in Interlaken (Eidgenössisches Statistisches Bureau) .

Übertrag

45,000

1,744,944 1,794,94410,372,106

391 Fr.

Fr.

Übertrag 1,794,944 10,372,106 IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

a. Forstwesen, 13. Beiträge an die UnfallFr.

Versicherung des Forstpersonals ......

10,000 c. Fischerei, 1. Entschädigung des Fischereikommissära und Sachverständigen .....

1,500 -

IX, 500

V. Amt für Wasserwirtschaft.

17.b. Schiffahrtsstudien. Spezialstudien Strecke Basel 1,834,444 D. Militärdepartement.

V. Festungen.

A. 8t. Gotthard.

2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials.

&. d e r Bauten u n d Anlagen . . . .

20,000

E. Finanz» nnd Zolldepartement I. Finanzverwaltung.

A. Direktion des Finanzbureaus.

&. Liegenschaftsverwaltung.

II. Andere Liegenschaften.

5. Ankauf von Liegenschaften.

a. Flugplatz Dübendorf . .

3,500

VI. Zollverwaltung.

15. Besoldungsnachgenüsse

4,208

7,708

Übertrag 12,234,258

392 Fr.

Übertrag 12,234,258 F. Volkswirtschaftsdepartement.

I. Handelsabteilung.

18. Beitrag an das Schweiz. Nachweisbureau für Bezug und Absatz von Waren in Zürich für Beteiligung der Schweiz an in- und ausländischen Messen IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

1. Besoldungen 2 . Teuerungszulagen

Fr.

12,000

Fr.

225 86

. . .

Hl

12,311

Vierter Abschnitt.

Verschiedenes, D, Telephonzentrale.

5. Erstellung der Telephonanlage im Bernerhof Verwaltungsrechnung

11,000 12,257,569

Regiebetriebe des Bundes.

II. Pferderegieanstalt Thun.

Depot Artillerie-Bundespferde.

1. Pferd eankäule

32,000

XIV. Postverwaltung.

A. Betriebsrechnung.

I. Personal: g. Entschädigungen für Überzeitarbeit .

i. Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt für 15,7 7 2 Personen IV. Transporte.

d. Hauptbahnen

Fr.

25,000 26,000 800,000 851,000

Übertrag 851,000

32,000

393 Fr.

Übertrag 851,000 C. Kapitalrechnung.

a, Inventar des Kraftwagenbetriebes . . 150,000

Fr.

32,000

1,001,000

XV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

C. Kapitalrechnung.

Anlage- und Betriebskapital

711,350

Regiebetriebe des Bundes 1,744,350

Zusammenstellung.

Verwaltungsrechnung (einschliesslich d e s einflusst, nämlicder Postverwaltung,g, Betriebsrechnung) 13,108,569 Regiebetriebe (Fr. 1,744,350 weniger Fr. 851,000, in der Gesamtsumme der Verwaltungsrechnung inbegriffen)

Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. II.

893,350

a?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1924, erste Folge. (Vom 20. Mai 1924.)

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Foglio federale

Jahr

1924

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

22

Cahier Numero Geschäftsnummer

1787

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.05.1924

Date Data Seite

367-393

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10 029 054

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