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1834

Botschaft; des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Füsslistrasse-Sihlstrasse in Zürich.

(Vom 4. April 1924.)

Mit Bundesbeechluss vom 28. September 1923 haben Sie dem Ankaufe des Bauplatzes für ein Telephongebäude an der Füsslistrasse-Sihlstrasse in Zürich zugestimmt und den hierfür nötigen Kredit bewilligt. Wir sind heute in der Lage, Ihnen die Vorlage für die Erstellung des genannten Gebäudes zu unterbreiten.

Von einer eingehenden Begründung glauben wir absehen zu dürfen, da in der Botschaft vom 29. Mai 1923 betreffend die Erwerbung des Bauplatzes alle Gründe dargelegt worden sind, welche die Erstellung eines neuen Telephongebäudes in Zürich notwendig machen. Das vorliegende Projekt, welches auf Grund eingehender Studien aller beteiligten Amtsstellen ausgearbeitet wurde, sieht vor, den Neubau bis auf die baupolizeilich zulässige Höhe auszubauen. Es bietet dies den Vorteil, dass für später notwendig werdende Erweiterungen der Telephonzentrale die nötige Raumreserve vorhanden ist. Die vorläufig dienstlich nicht beanspruchten Räume (ganzes Erdgeschoss und ein Teil des ersten Stockes) sollen vermietet werden. In Anbetracht, dass das neue Telephongebäude sehr günstig liegt, schätzt man den Ertrag aus der Vermietung der genannten Lokale auf Fr. 40,000--50,000. Es ist übrigens zu bemerken, dass die gemäss Kostenvoranschlag zu Fr. 1,485,000 berechneten Kosten des Neubaus durch den Erlös aus dem Verkauf des alten Telephongebäudes an der Bahnhofstrasse voraussichtlich mehr als gedeckt werden können.

Das Projekt sieht vor: im Keller 486 m2 nutzbare Räume ,, Erdgeschoss . ...

538 ,, ,, ,, * I.Stock 576 ,, l l * 2. Stock 605 ,, ,, ,, .

,, Dachstock . ...

556" ,, ,,

604

In allen Stockwerken sind die notwendigen Treppen, Gänge und Aborte vorgesehen. Hof und Durchfahrt weisen einen Flächeninhalt von rund 175 ma auf. Dei- Flächeninhalt der nutzbaren Räume ohne Treppen, Gänge und Aborte beträgt 2761 ma, der Kubikinhalt 11,817 -m8. Der detaillierte Kostenvoranschlag ergibt folgende Betrage far die verschiedenen Arbeitsgattungen: 1. Erdarbeiten Fr.

85,000 2. Maurerarbeiten ,, 360,000 3 . Armierte Betonarbeiten . . , . . . . ,, 252,000 4. Steinhauerarbeiten . . . , ,, 68,000 5 . Zimmerarbeiten . . . . .

. . . . ,, 14,000 6. Eisenkonstruktionen .

,, 6,000 7. Spenglerarbeiten .,, ' 19,500 8. Dachdeckerarbeiten ,, 12,000 9. Asphalt und Isolierungen ,, 4,500 10. Gipserarbeiten ,, 45,000 11. Glaserarbeiten ,, 67,000 12. Schreinerarbeiten ,, 69,000 13. Rolladen und Stören ,, 21,000 14. Schlosserarbeiten und Beschläge . . . . ,, 63,000 15 Boden- und Wandbeläge ,, 56,000 16. Installationen, sanitäre, Gas, elektrisches Licht, Sonnerie, Uhren ,, 57,000 17. Heizung, Entstaubungsanlage und Ventilation ,, 75,000 18. Aufeug ,, 5,000 19. Benzintankanlage ,, 5,000 20. Bildhauerarbeiten ,, 28,000 21. Malerarbeiten ,, 42,000 22. Tapeziererarbeiten ,, 5,000 23. Diverses, Architektenhonorar, Bauleitung . ' ,, 106,000 Fr. 1,405,000 Umgebungsarbeiten . ,, 20,000 Fr. 1,485,000 Der Gesamtkubikinhalt beträgt 16,740 m8, es ergibt sich somit ein Einheitspreis des umschlossenen Raumes von Fr. 88. 70 per m3.

Die Fassadengestaltung ist entsprechend dem Zwecke des Gebäudes ganz einfach gehalten, die Steinhauer- und Dekorationsarbeiten sind auf das absolut Notwendige beschränkt.

Über alle übrigen Einzelheiten geben die Pläne und der beiliegende detaillierte Kostenvoranschlag Auskunft.

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Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, die Erstellung des neuen Telephongebäudes an der Füsslistrasse-Sihlstrasse in Zürich zu bewilligen und dem nachstehenden Entwürfe eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benutzen den Anlass, Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 4. April 1924, Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Chuard.

Der Bundeskanzler: Steiger.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung eines Telephongebäudes an der Füsslistrasse-Sihlstrasse in Zürich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. April 1924,

beschliesst: Art. 1. Für die Erstellung eines Telephongebäudes au der Füesslistrasse-Sihlstrasse in Zürich wird dem Bundesrat ein Kredit von Fr, 1,485,000 bewilligt.

Art. 2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Art. 3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollzug beauftragt.

Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd I,

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Bewilligung des Kredites für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Füsslistrasse-Sihlstrasse in Zürich. (Vom 4. April 1924.)

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1924

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15

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1834

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09.04.1924

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