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Eidgenössische Lebensmittel-Rationierungskarten, Das eidgenössische Ernährungsamt hat vor der Vernichtung der übrig, gebliebenen Lebensmittel-Rationierungskarten eine Anzahl Kollektionen für Sammelzwecke zusammengestellt. Hiervon sind heute noch eine beschränkte Anzahl kompleter Brot-, Fettund Butterkartenkollektionen zum Totalpreise von Fr. 10, franko, erhältlich.

Die Abgabe erfolgt gegen Nachnahme.

B e r n , Dezember 1924.

(3.)..

Eidgenössische Getreideverwaltung.

Revisionsbureau.

Verschollenheitsruf.

Das Bezirksgericht 8t. Gallen, 2. Abteilung, hat in seiner Sitzung vom 20. November 1924 die Einleitung des Verschollenheitsverfahrens über Friedrich Ruprecht Leuthold, von Wahlern (Kanton Bern), geboren 17. November 1874, Sohn des Gottlieb Leuthold und der Barbara geb. Pfund, im Jahre 1899 oder 1900 nach Amerika ausgewandert und seit 1901 ohne Nachricht geblieben und unbekannten Aufenthaltes, beschlossen.

Der Genannte und alle, die über dessen Verbleib Auskunft geben können, werden hiermit aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit dieser Auskündung beim Bezirksgerichtspräsidium II St. Gallen zu melden, andernfalls die Verschollenheit ausgesprochen würde.

St. G a l l e n , den 28. November 1924.

(3.)..

Bezirksgerichtskanzlei St. Gallen.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Brot und Fleisch.

Für die Militärschulen und -kurse auf den Waffenplätzen Genf, Bière, Lausanne, Sitten, Yverdon, Colombier, Bern, Thun, Luzern, Zug, Liestal, Basel, Aarau, Brugg, Zürich, Dübendorf, Frauenfeld, BUlach, Kloten, St. Gallen, Herisau, Wallenstadt, Chur, Luziensteig und Bellinzona werden hiermit die Brot- und Fleischlieferungen pro 1926 ausgeschrieben; die Zuteilung derselben erfolgt jedoch zunächst nur bis 31. März 1926.

1127 Die Lieferungsvorschriften können bei unterzeichneter Amtastelle bezogen werden.

Die Angebote sind mit der Aufschrift ,,Angebot für Brot oder Fleisch" bis zum 15. Dezember 1924 franko einzureichen an das Eidg. Oberkriegskommissariat.

B e r n , den 24. November 1924.

(2.).

Lieferung von Uniformen für Aufseher und Grenzwächter der eidgenössischen Zollverwaltung.

Über die Lieferung der Uniformen für die eidgenössischen Zollaufseher und Grenzwächter sämtlicher sechs Zollkreise fût das Jahr 1925 wird hiermit Konkurrenz eröffnet.

Dio Lieferungsbedingungen, sowie die Vorschriften über die Anfertigung von Umformen können bei der Materialverwaltung der Oberzolldirektion (Zimmer 46) bezogen werden, woselbst auch Modelle zur Einsichtnahme aufliegen und jede weitere Auskunft erteilt wird. Die Vergebung der Arbeit erfolgt kreisweise, weshalb anzugeben ist, für welchen Zollkreis das Angebot verbindlich ist.

Angebote schweizerischer Massgeschäfte sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Lieferungsangebot für Zollaufseher- und Grenzwächter-Uniformen" bis und mit dem 10. Dezember 1924 der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 25- November 1924.

Eidg, Oberzolldirektion: Gassmann.

Stellenausschreibungen.

Dienststellung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung meldungstermin

15- Dez.

Justiz- und Chef der Justiz') Polizeiabteilung 1924 département (2.).

*) Fr. 8300 mit Erhöhung bi ä auf Fr. 10,300 nebst Teuerungs Zulagen.

Zolldepartement Kontrollgehilfe Gehilfe I. Klasse gemäss 3700 6. Dez.

(Zollverwaltung), am Hauptzollamt Art. 16 der Verordnung Zolldirektion in Genf-Bhf. Eilgut über die Organisation Genf der Zollverwaltung vom 12. Juni 1911

bis 4600

Zolldepartement Kontrollgehilfe (Zollverwaltung), am Hauptzollamt Brig Zolldirektion In Lausanne

3700 bis 4600

Gehilfe I. Kl. gemäss Art. 16 der Verordnung über die Organisation der Zollverwaltung vom 12. Juni 1911

1924 (2..)

6. Dez.

1924

(2..)

1128 In dem von + Prof. Dr. Gmür begründeten

Kommentar zum schweizerischen Zivilgesetzbuch erschien soeben in zweiter, neu bearbeiteter Auflage

Familienrecht, 3. Abteilung

Die Vormundschaft erläutert von Dr. Joseph Kaufmann, Rechtsanwalt in Zürich Preis brosch. Fr. 22, in Leinen geb. Fr. Sa Ein Band von 560 Seiten

Die erste Auflage -- von 1915 bis 1918 erschienen -- ist dank der grossen Beliebtheit des Buches längst vergriffen und heute mit Bezug auf die Judikatur veraltet. In der neuen Auflage sind verschiedene Abschnitte stark umgearbeitet. Vor allem ist darin die Praxis der Verwaltungsbehörden und Gerichte in den ersten 12 Jahren seit dem Inkrafttreten des ZGB vollständig berücksichtigt. Das Buch ist daher für die Mitglieder der vormundschaftlichen Behörden, sowie überhaupt für jeden Praktiker, unentbehrlich.

Prof* Dr. Th. Guhl schreibt über das Werk im Augustheft der Zeitschrift des Bern. Juristenvereins: ,,Es handelt ei ch hier um die reichhaltigste und umfassendste Darstellung des schweizerischen Vormundschaftsrechts. Besondere Anerkennung verdient die gewissenhafte Berücksichtigung der 12jährigen Praxis dor kantonalen Entmündigungsbehörden und des Bundesgerichts."

über die erste Auflage schreibt Dr. M. Röthlisberger in der Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht, Band 16, S. 375: : ,,Wenn die vormundschaftlichen Behörden in ihrem Bestreben, dem Fürsorgegedanken bei Ausübung der Vormundschaftspflege immer mehr zum Durchbruch zu verhelfen, durch Werke wie Kaufmanns Kommentar unterstützt weiden, so müssen Ihre Bemühungen schliesslich von Erfolg begleitet sein."

Zu beziehen durch jede Buchhandlung sowie durch den Verlag

Stämpfli & Cie., Bern.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

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1924

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03.12.1924

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1126-1128

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