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Bunde sblatt

76. Jahrgang.

Bern, den 30. Januar 1924.

Erscheint wöchentlich. Preis ; »n die

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1819

Band I.

franken im Jahr, Franken im Halbjahr, and Postbestellungsgebühr".

50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate fran Stämpfli & de.

Bern.

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung eines Magazingebäudes mit Optikerwerkstätte für die eidgenössische Waffenfabrik Bern.

(Vom 22. Januar 1924.)

Mit Beschluss vom 4, Oktober 1911 hatte die Bundesversamm-lung gestützt auf die Botschaft des Bundesrates vom 19. Juni 1911 (Bundesblatt, 1911, III, S. 626 ff.) einen Kredit bewilligt für die notwendigen Landerwerbungen auf dem hintern Wyler in Bern zur Erstellung von Bauten und Beschaffung maschineller Einrichtungen zum Zwecke der Erweiterung der Waffenfabrik, welche mit Bücksicht auf die Neubewaffnung der gewehrtragenden Truppen zu einem dringendem Bedürfnis geworden war.

In der Botschaft des Bundesrates war darauf hingewiesen worden, dass eine Erweiterung auch ohne die erwähnte Neubewaffnung nicht zu umgehen wäre, weil dio alte Fabrik mit ihren damaligen Einrichtungen den neuzeitlichen Anforderungen nicht mehr genüge.

Aus dem im Jahre 1911 bewilligten Kredit sind auf dem hintern Wyler folgende Bauten erstellt worden: A. Schiesshalle; B. Montierungsgebäude ; C. Werkstattgebäude; D. Dampfkesselbaus; E. Kohlenschuppen.

Diese Gebäude konnten 1912/13 bezogen werden. Von dieser Zeit hinweg bis anfangs 1920 ist die Fabrikation sowohl in den alten als auch in den neuen Fabrikanlagen betrieben worden.

Während des Aktivdienstes ist die Gewehrproduktion stark gesteigert worden. Ausserdem musste von der Waffenfabrik die Maschinengewehrfabrikation neu aufgenommen werden, so dass in den Jahren 1916/18 sich die Notwendigkeit ergab, die neue FabrikBundesblatt. 76. Jahrg. Bd. I.

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anläge auf dem hintern Wyler durch zwei weitere Werkstattgebäud© zu vergrössern. Diese Neubauten sind aus Kriegsmobilmachungskrediten bestritten worden.

Nach Schiusa des Aktivdienstes ist die Fabrikation wieder auf den Umfang der Vorkriegszeit reduziert worden. Im Jahre 1920 konnte der ganze Werkstättebetrieb mit Ausnahme der Schmiede mit Schweisserei und der Magazine, für welche in der neuen Fabrik keine Unterbringungsmöglichkeit vorhanden war und die deshalb in der alten Anlage verbleiben mussten, in die neue Fabrik verlegt werden. In der neuen Anlage fehlten in diesem Zeitpunkt namentlich noch die Bureaux für die Direktion mit dem ganzen kaufmännischen Personal und dem Konstruktionsbureau. Aus dem durch Ihren mit Besohluss vom 21. Oktober 1921 betreffend Ausführung von Arbeiten des Bundes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eröffneten Kredit von 66 Millionen Franken konnte dann das bei der Neuanlage auf dem hintern Wyler erforderliche Bureaugebäude erstellt werden.

Dieser Bau war auf das Programm der betreffenden Notstandsarbeiten genommen worden.

Was nun in der Neuanlage hauptsächlich noch fehlt, sind die Lager- und Magazinräumlichkeiten für die Rohmaterialien, Halbfabrikate, sowie für die sehr umfangreichen und wertvollen Bestandteillager, welche zu den verschiedenen Waffenarten erforderlich sind. Vor 1914 hatte sich die Waffenfabrik namentlich mit der Herstellung von Gewehren, Karabinern und Eevolvern zu befassen. Während des Krieges ist aber, wie bereits erwähnt, noch die Fabrikation der Maschinengewehre und später die Fabrikation der Ordonnanzpistolen neu dazugekommen. Beide Waffen setzen sich aus vielen Bestandteilen zusammen; die meisten dieser Bestandteile werden von der inländischen Privatindustrio bezogen. Die Waffenfabrik ist auf grössere Lager angewiesen, inabesondere deshalb, weil sich bei der Ausführung der an zahlreiche Privatbetriebe in Auftrag gegebenen Artikel, welche hinsichtlich Präzision und Qualität des Material» durchwegs hohen Anforderungen genügen müssen, Fabrikationsschwierigkeiten ergeben, die Verzögerungen in der Ablieferung voü Bestandteilen zur Folge haben können. Treten solche Verzögerungen ein, so muss die Fertigstellung von Waffen unterbrochen werden, wodurch der Betrieb empfindlich gestört wird. Wenige Fabriken sind daher in so weitgehendem Masse auf
zweckentsprechend und übersichtlich angelegte Magazinräumlichkeiten angewiesen wie die Waffenfabrik.

Zurzeit sind die Lager- und Magazinräumlichkeiten auf die alt& und die zirka l km weit davon entfernt liegende neue Fabrik verteilt.

175 Dies bedingt umständliche zeitraubende und daher kostspielige Hinund Hertransporte und erschwert die Aufsicht in hohem Masse. Die umfangreichen und wertvollen Lager von fertigen Bestandteilen mussten, da sich die Kontrolle und die Montage in der neuen Anlage befinden, provisorisch in der Nähe der letztem in absolut ungeeigneten und unübersichtlichen, als Wasch- und Ankleideräume vorgesehenen Lokalen untergebracht werden. Diese Unterbringungsart hat eine Verzettelung des ganzen Lager- und Speditionsdienstes zur Folge und macht eine richtige Beaufsichtigung des betreffenden Personals unmöglich. Sie erfordert sehr viel Leute, von welchen ein Teil bei besserer Organisation in produktiverer Weise verwendet werden könnte, als dies jetzt möglich ist. So wäre bei Verbesserung dieser Verhältnisse nebst andern grossen Vorteilen eine Einsparung von 8--4 jetzt unproduktiven Arbeitern mit einer Jahreslohnsumme von zirka Fr. 20,000 zu erwarten. Diese Summe entspricht der Verzinsung der für ein neues Magazingebäudo zu machenden Aufwendungen. Ohne die Verlegung des Magazinbetriebes nach der neuen Fabrik bzw. die Errichtung der hierfür notwendigen Gebäulichkeiten fehlt dort eine der notwendigsten und wichtigsten Einrichtungen.

Da beabsichtigt ist, der Waffenfabrik die Erstellung einer weitern Waffe, nämlich des leichten Maschinengewehres, zu übertragen, erscheint der Bau eines neuen Magazingebäudes um so dringender.

Dieser Bau sollte möglichst bald fertiggestellt und bezogen werden können, damit die Bohmaterialien und die zu der neuen Waffe von auswärts zu beziehenden fertigen Bestandteile darin untergebracht werden können.

Wenn nun die Notwendigkeit eines Neubaues einzig schon damit begründet werden kann, dass zur Erzielung eines wirtschaftlichen Magazinbetriebes die Erstellung von geeignet angelegten Eäumlichkeiten bei der neuen Waffenfabrik als unbedingtes Erfordernis bezeichnet werden muss, so ist noch auf ein weiteres Moment hinzuweisen, welches diesen Neubau um so dringender erscheinen lässt.

Die nach Einführung optischer Instrumente in unserer Armee im Jahre 1914 in der Waffenfabrik errichtete Optikerwerkstätte, welche auch für die Kontrolle und Abnahme der neuen Instrumente notwendig ist, musste in ganz ungeeigneten, niedrigen Dachräumen der neuen Fabrik untergebracht werden. Während der Mobilisation
hat dieselbe wertvolle Dienste geleistet, weil durch deren Schaffung sämtliche Reparaturen im Inland besorgt werden konnten. Allerdings war die Ausführung vieler daheriger Arbeiten mangels passender Lokale, welche die Installierung der erforderlichen Einrichtungen nur zum Teil erlaubten, sehr schwierig, besonders wenn es sich um die

176 Justierung der kompliziertesten Instrumente, wie Zielfernrohre.

Panoramafernrohre, Scherenfernrohre, Entfernungsmesser usw. handelte. Eine richtig eingerichtete optische Reparaturwerkstätte mit zweckentsprechender, reichlicher Beleuchtung ist zufolge der Einführung von weitem komplizierten Instrumenten, wie solche z. B.

für die Lichtmesstruppen notwendig sind, äussert dringend geworden.

Die dermalige Unterbringung der Optikerwerkstätte ist unhaltbar, und es muss hierfür Ersatz geschaffen werden.

Dem bestehenden Übelstand kann nun dadurch abgeholfen werden, dass die Optikerwerkstätte in den Nordflügel des ersten Stockes und die optischen Prüfräume darüber, in den Dachstock des projektierten Neubaues, vorlegt werden.

In der neuen Warfenfabrik inuss dann unter anderem Platz geschaffen werden für die Schmiede, die zurzeit noch in der alten Fabrik untergebracht ist. Es soll aber möglich sein, diese ohne grössere Kosten in einem Raum unterzubringen, welcher nach dem Bezug des neuen Magazingebäudes frei wird.

Ein erstes bedeutend umfangreicheres Projekt für ein Magazingebäude, welches ermöglicht' hätte, sämtliche Materiallager in der neuen Anlage unterzubringen, ist von der Kriegstechnischen Abteilung der hohen Kosten wegen, .die es verursacht hätte (über Fr. 500,000) zurückgewiesen worden. Bei dem nunmehrigen Projekt ist vorgesehen, die schwereren Bohmaterialien, von welchen nur innert grössern /eitabständen Bezüge für die Fabrikation gemacht werden müssen, vorderhand noch in der alten Fabrik zu belassen.

Die in der alten Fabrik freigewordenen und noch frei werdenden Bäume werden benützt für die Unterbringung von diversem Kriegsmaterial (Lastwagen für die Funkerpioniere, Sanitätsmaterial, allerlei Versuchsmaterial, Motorfahrzeuge usw.), und es stellen sich fortwährend neue Platzbegehren ein. Im weitem werden Schulen und Kurse für Büchsenmacher in der alten Fabrik abgehalten, für welche zweckentsprechend eingerichtete Lokale nicht entbehrt werden können. Ein Gebäude der alten Fabrik ist an eine Privatfirma vermietet.

Der Bundesrat möchte nicht unterlassen, in der vorliegenden Botschaft auch noch diejenigen Bauten und baulichen Veränderungen zu nennen, welche zur Ergänzung der neuen Anlage der Waffenfabrik auf dem hintern Wyler notwendig sein werden. Soweit man heute nach den der Waffenfabrik zufallenden Aufgaben urteilen kann, handelt es sich, in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit aufgeführt, um nachstehende Objekte:

177 1. Bau eines Versuchsschiessstandes ; 2. Vergrösserung des Kesselhauses und Erweiterung der Kesselanlage durch Anschaffung von Beservedampfkesseln zur Sicherstellung des Betriebes der Wäscherei bzw. Entfetterei und Bronziererei sowie für die Heizanlagen; 8. Aufstellung von Baracken, um auch dasjenige Material von der alten in die neue Fabrik verlegen zu können, welches nur innert, grössern Zeiträumen gefasst werden rauss.

Besonders dringend ist die Erstellung eines Standes für die vielen Versuchsschiessen, welche namentlich in den letzten Jahren eine starke Zunahme erfahren haben.

Ferner darf die Anschaffung von Reservedampfkesseln nicht lange mehr hinausgeschoben werden. Defekte an den vorhandenen Kesseln, welche während der Winterszeit voll ausgenützt werden müssen, können unliebsame und unter Umständen länger dauernde Betriebsstörungen zur Folge haben.

Die Aufstellung von Baracken ist ebenfalls eine dringende Notwendigkeit, damit auch noch dasjenige Material, das nur innert grössern Zeiträumen gefasst werden muss, von der alten in die neue Fabrik verlegt werden kann.

Sobald Pläne und Kostenvoranschläge für die drei eben erwähnten Bauten vorliegen, werden wir Urnen für die Ausführung dieser Objekte in einer spätern Botschaft ein daheriges Kreditgesuch unterbreiten.

Die Herrichtung der jetzigen provisorischen Magazinräumlichkeiten, welche nach dem Bezüge des neuen Magazingebäudes frei werden, zu Kontroll- und Fabrikationszwecken, Zurückänderung eines Teils dieser Bäume als Wasch- und Ankleidelokale usw. werden keine erheblichen Kosten verursachen. Diese Änderungen sollen zu Lasten des Betriebes der Waffenfabrik oder aus einer im Baubudget 1925 einzustellenden Kreditsumme bestritten werden können.

In der vorliegenden Botschaft beehren wir uns, Ihnen das Kreditbegehren für das neue Magazingebäude nach den den Akten beigelegten Plänen zu unterbreiten. Wie bereits erwähnt, sind die Dimensionen dieses Baues gegenüber einem früher ausgefertigten ersten Projekt erheblich reduziert worden. Nach dem Voranschlag der Direktion der eidgenössischen Bauten belaufen sich die Kosten für die Erstellung dieses Gebäudes mit Optikerwerkstätte auf total Fr. 362,000 Die Kosten für die Anschaffung der erforderlichen Einrichtungen, d. h, von Einheitsgestollen zur guten Baumausnützung der Magazine, belaufen sich auf . . » 8,000 Der für das Magazingebäude mit Optikerwerkstatt erforderliche Kredit beträgt demnach total . . . . . Fr. 870,000

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Gestützt auf die vorstehenden Darlegungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des hier beigelegten Entwurfes zu einem BundesbeBchlngs.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. Januar 1924.

Im Namen des seh weis:. Bundesrates: Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Chuard.

Der Bundeskanzler:

Steiger.

(Entwurf.)

Humlesibesoliliiss betreifend

den Bau eines neuen Magazingebäudes mit Optikerwerkstatt der Waffenfabrik Bern.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 22. Januar 1924, beschliesst: Dem Bundesrat wird für die Erstellung eines Magazingebäudes mit Optikerwerkstatt auf dem Areal der neuen Waffenfabrik Bern und für die Anschaffung von Einheitegestellen für die Magazine ein Kredit von Fr. 370,000 eröffnet.

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Erstellung eines Magazingebäudes mit Optikerwerkstätte für die eidgenössische Waffenfabrik Bern. (Vom 22. Januar 1924.)

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30.01.1924

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