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1885

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf des Postgebäudes in Dietikon (Zch.).

(Vom 4. April 1924.)

In Dietikon (Zeh.) sind Post, Telegraph und Telephon in einem Hause untergebracht, das vom Eigentumer zum Kaufe angeboten wird.

Die Prüfung der Frage, ob es im Interesse der Eidgenossenschaft liege, die Liegenschaft durch den Bund zu erwerben, fuhrt zu nachstehenden Erwägungen.

I.

Die Liegenschaft grenzt an den Vorplatz der S. E. B.-Station Dietikon, auf den auch die Bremgarten-Dietikon-Bahn einmündet.

Der frühere Posthaltor, Herr Peter, hat das Haus in den Jahren 1908/1904 eigens erstellen lassen, um darin zveckmässige Unterkunft für die drei Dienste zu schaffen. Für die anfänglich 70 m2 grossen Lokale wurde ein Mietzins von Fr. 1000 bezahlt. Eine Vergrösserung der Diensträume im Jahre 1909 um zirka 20 m2 durch Hinzunahme eines anstossenden Zimmers hatte eine Mietzinserhöhung auf Fr. 1600 zur Folge. Seit 1919 steht das ganze Erdgeschoss aussschliesslich für Postzwecke zur Verfügung. Der Schalterraum misst 16 m2, Bureauund Briefträgerraum halten zusammen 95 m2 und der Verladeraum ist 11 m2 gross. Für die Handkarren wird neben dem Posthaus eine besondereRemisee benützt. Der Mietzins beträgt seit 1919 Fr. 3250; der Mietvertrag dauert fest bis 81. März 1929.

Die Lage des Posthauses in unmittelbarer Nähe der beiden Bahnstationen ist für die Abwicklung des Postdienstes günstig.

Die Poststelle hat auch die Sendungen für die Linie Dietikon-Bremgarten und für die Poststellen Geroldswil und Oetwil jenseits der Limmat umzuleiten. Das bedingt vermehrte Gänge des Postpersonals an die Station. Bei mangelnden Zugs- oder Botenanschlüssen können diese Sendungen zur vorläufigen Lagerung kurzerhand auf das gegenüber der Station liegende Postbureau verbracht werden.

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Die Postlokale sind hell, geräumig und zweckmässig eingerichtet.

Wenn auch der Schalterraum mit der Zeit etwas vergrössert werden inuss, was ohne grosse Kosten möglich sein wird, so genügen die Lokale im gesamten doch auf eine Reihe von Jahren hinaus. Zur Postliegenschaft gehört sodann anschliessend an das Posthaus noch ein Stück Bauland. Die Postlokale lassen sich also im Bedürfnisfall durch einen Anbau erweitern.

Die Ortschaft Dietikon gewinnt als Vorort von Zürich immer mehr an Bedeutung. Der Verkehr der Poststelle ist in stetem Wachsen begriffen, was aus den nachstehenden Zahlen ersichtlich ist.

Jahr

Uneingeschriebene Briefpostsendungen Aulgabe

1904 1918 1928

.89,862 810,782 1,228,187

Pakete Aufgabe und Empfang

16,077 53,908 ' 98,408

u/»,»TM!«»TM, ,,,,UT ve TMaul

Fr.

8,724 41,084 104,157

n.

Seit dem Jahre 1912 ist der Telegraphen- und Telephondienst vom Postdienst abgetrennt und in besondern Lokalen im 1. Stock des Posthauses untergebracht. Die Änderung war bedingt durch die Zunahme des Telegraphen- und Telephonverkehrs. Schalterraum und Telegraphenbureau weisen eine Gesamtfläche von 83 m2 auf.

Im Anschluss an die Diensträume besteht eine dreizimmorige Dienstwohnung mit Zubehör und grosser Zinne. Der ganze 1. Stock ist seit 1912 auf die Dauer von 17 Jahren von der Telegraphenverwaltung in Miete genommen. Der Mietzins betrug anfänglich Fr, 1300. Er wurde im Jahre 1918 auf Fr. 1600 erhöht. Die Anordnung der Dienstlokale entspricht den Erfordernissen. Eine Vergrösserung der Telephonzentrale wäre im Bedarfsfall ohne weiteres möglich.

Der Telegraphen- und Telephonverkehr weist folgende Zahlen auf : Jahr

Telegramme

Abonnenten

. Telephongespräehe lokale Interurbane

1904 2017 46 9,650 21,746 1913 3990 87 19,631 47,075 1923.

8871 202 45,582 171,924 wozu im Jahre 1923 noch 8818 Transitgespräche kommen, so dass der Gesamtverkehr 180,242 beträgt.

III.

. Die Postliegenschaft in Dietikon ist der Pos t Verwaltung bereits im Jahre 1921 zum Kaufe angeboten worden. Der ursprünglich

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genannte Kaufpreis von Fr. 180,000 wurde in der Folge auf Fr, 115,000 herabgesetzt. Diese Forderung erschien immer noch hoch; auf eine weitere Ermässigung wollte sich die Verkäuferpartei jedoch nicht einlassen. Die Kaufsunterhandlungeh wurden schliesslich abgebrochen, wobei auch die Erwägung wegleitend war, dass die Mietverträge für die Post- und Telegraphendienstlokale bis 1929 fest abgeschlossen sind. Der Eigentümer hat dann den Verwaltungen im November 1928 die Frage des Ankaufe der Postliegenschaft in Erinnerung gebracht und bei diesem Anlass ein letztes Verkaufsangebot bei gleichbleibender Kauf summe gemacht. Er führte aus, dass er das Haus anderweitig verkaufen werde, wenn die Verwaltungen kein Interesse dafür zeigen. Ein Kauf wäre schon vor längerer Zeit zustande gekommen, wenn die langen Mietverträge mit den Verwaltungen damals nicht im Wege gestanden wären.

Angesichts der guten Lage des Kaufsobjekts und des Umständes, dass der Endtermin der mit den Verwaltungen abgeschlossenen Mietverträge näher rückt, dürften sich in absehbarer Zeit ernst zu nehmende Interessenten für die Liegenschaft finden. Möglicherweise wird ein anderer Käufer mit der Erneuerung der Mietverträge der Verwaltungen rechnen. Er wird mit Bücksicht auf den bezahlten Kaufpreis auf Ablauf der Mietverträge für die Dienstlokale jedenfalls einen bedeutend hohem Mietzins als bisher verlangen. Einer solchen Forderung ist kaum anders wirksam zu begegnen, als durch Bezug anderer Lokale. In der Nähe der Station, welche Lage für eine rationelle Abwicklung des Postdienstes in Dietikon einzig in Frage kommen kann," sind jedoch geeignete Objekte nicht vorhanden. Für Lokale in einem Neubau müsste zweifellos eine noch höhere Miete bezahlt werden, ganz abgesehen davon, dass bei Verlegung der Telephonzentrale in einen solchen Neubau erhebliche Kosten für Kabelverlegung usw. erwachsen würden. Im Stationsgebäude 8. B. B. wäre Platz für die Unterbringung von Post- und Telegraphendienst nicht vorhanden.

' Diese Verhältnisse Üessen es als ratsam erscheinen, daa Kaufsangebot nochmals eingehend zu prüfen.

Durch weitere Unterhandlungen mit dem Eigentümer konnte der Kaufpreis für die Liegenschaft schliesslich auf Fr, 110,000 ermässigt werden. Der Hauseigentümer hat den Verwaltungen ein Kaufsrecht eingeräumt, das bis Ende Juli 1924 gültig und öffentlich verurkundet ist.

Dem Grundbuchauszug ist zu entnehmen, dass die Liegenschaft eich zusammensetzt aus:

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a. dem Wohnhaus mit Zinnenanbau und gewölbtem Keller, unter Nr. 848 aesekuriert für total Fr. 95,000.

b. dem Gebäudeplatz, Hofraum, Garten und Baumgarten im Halte von 919 m2.

Das Gebäude enthält: im Keller: l Waschküche und 5 Keller, wovon einer ganz grose, im Erdgeschoss: das jetzige Postbureau, im L Stock: die Telegrammaufgabe und das Telegraphenbureau, sowie l Wohnung von 8 Zimmern mit kleiner Küche, im II. Stock: l Wohnung von 4 Zimmern, Küche, Badzimmer, im Dachstock: l Zimmer und 8 Mansarden und offene Estrichräume.

Der Wert der Liegenschaft wurde von det eidgenössische» Bauinspektion Zürich im Jahre 1921 wie folgt geschätzt: Bau- und Gartenland Fr. 27,750 Gebäude (2465m3 umbauter Baum à Fr. 40) . » 98,600 Total Fr. 126,850 Auf der Liegenschaft lasten folgende Dienstbarkeiten: 1. Es darf weder eine Wirtschaft, noch ein Hotel oder Gasthof darin eingerichtet werden, solange ein Gewerbe dieser Art auf der Liegenschaft «zur alten Post», Nr. 850, betrieben wird. Diese Einschränkung hat im Hinblick auf die endgültige Verwendung des Hauses zu Post- und Telegraphendienstzwecken keine Bedeutung.

2. Zwischen der Postliegenschaft und der Liegenschaft Nr. 844 muss ein Fussweg zum katholischen Pfarrhaus führen, der für jedermann als offener Fussweg bestehen soll. Dieser Pussweg besteht bereits. Die Dienstbarkeit kann ohne Beeinträchtigung des Wertes der Liegenschaft für die Verwaltungen übernommen werden.

Das zum Kauf angebotene Postgebäude in Dietikon ist ein massiv erstelltes und im grossen und ganzen im Innern gut erhaltenes Gebäude. Der äussere Unterhalt ist in den letzten Jahren etwas vernachlässigt worden; die Fassaden bedürfen einer [Renovation.

Der Fassadenanstrich und verschiedene Instandstellungsarbeiten werden auf Fr. 4400 veranschlagt.

Eine Aufstellung über die Bentabilität des Hauses vor und nach dem Kauf ist den Akten beigelegt. Es geht daraus hervor, dass der Ankauf der Liegenschaft zum Preise von Fr, 115,000 (Kaufpreis Fr. 110,000, Instandstellungs-, Handänderungs-und Fertigungskosten Fr, 5000) für den Bund als vorteilhaft bezeichnet werden kann.

610 Eine gewisse weitere Ermässigung des Kaufpreises wäre offenbar noch zu erreichen gewesen bei Verzicht auf das zur Liegenschaft gehörende, neben dem Posthaus gelegene Bauland. Es scheint jedoch ratsam, dieses Bauland, das seinerzeit vom Posthalter in vorsorglicher Weise zum eigentlichen Bauplatz hinzugekauft worden ist, unverkürzt zu übernehmen. Damit ist die Möglichkeit geboten, die Postdienstlokale später durch einen Anbau in zweckmässiger Weise zu vergrössern.

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Die vorstehenden Ausführungen lassen uns zum Schluss kommen, dass der Ankauf der Postliegenschaft in Dietikon zum Preise von Fr, 115,000 (Kaufpreis Fr. 110,000, Renovationsarbeiten, Handänderungs- und Fertigungskosten Fr. 5000) im Interesse des Bundes und der Verwaltungen liegt.

Wir ersuchen sie deshalb, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Bare Genehmigung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer besondern Hochachtung Bern, den 4. April 1924.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Chuard.

Der Bundeskanzler: Steiger.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Ankauf eines Postgebäudes in Dietikon (Zch.).

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. April 1924, beschliesst: 1. Für den Ankauf und die Instandstellung eines Postgebäudes in Dietikon (Zeh.) wird ein Kredit von Fr. 115,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf des Postgebäudes in Dietikon (Zch.). (Vom 4. April 1924.)

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1924

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15

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1885

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09.04.1924

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