1176 Als Direktor des eidgenössischen Versicherungsamtes wird Herr Professor Dr. Samuel D u m a s , von Bussigny, in Lausanne, berufen, mit Amtsantritt auf Anfang April 1925.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Im Monat November

1 . Januar -- 30. November

Abgabe auf

l. Obligationen. . .

2. Aktien . . . .

3. Genossenschaftlichen Stammanteilen . .

4. Ausland. Wertpapieren Wertpapierumsatz 5. inländischer .

6. ausländischer .

1924

1923

1924

Fr.

Fr.

Fr.

5,174. 45 476,931. -- 18,384. 50 66,300. 40

230,325. 95 9,008. 60 25,089. 65 1,127,931. 40

253,569. 75 682,429. 75

17,816. 76 46,321. 95

270,541. 75 518,893. 50

261,163. 50 193,165.-- 133,224. 30 163,165. 16 258,994. 90 230,038. 60 Total 1--9 1,946,442. 15 1,637,190. 25

10. Coupons v. Obligationen 356,972. 37 n. Coupons von Aktien . 615,932. 33 12. Coupons TOD genossen5,083. 15 schaftl. Stammanteilen 13. Coupons TOI ausländ.

Wertpapieren . . 54,264. 04 Total 10--18 1,032,251,89 Total l--14

Fr.

371,968. 45 254,320. 35 3,263,414. 03 2,947,252. 35 364,300. 65 698,264. -- 4,622,436. 10 4,164,817. 30

7. Wechseln und wechselUnlieben Papiere» .

8. Prämienquittungen .

9. Frachturkunden . .

U . Busses . . . .

1923

709. 55

228,929. 75 658,287. 45

2,290,693. 45 1,890,913. 70 3,698,677. 18 3,413,056. 03 2,440,700. 48 2,387,947. 17 18,561,395. 79 16,429,421. 30

544,700. 26 9,100,122.19 8,908,733. 18 257,085. 55 7,069,299. 67 5,615,461. 24 5,548. 35

325,259. 12

323,596. 86

33,338. 50 1,458,226. 46 628,267. 20 840,667. 66 17,952,907. 44 15,476,058. 48

695. 05

8,305. 10

7,810. 75

2,979,403. 59 2,478,552. 96 36,522,608. 33 31,913,290. 53

1177

Abonnementseinladung.

Der Abonnementapreis für das Bundesblatt beträgt 20 Fr.

im Jahr und 10 Fr. im Halbjahr, die portofreie Zusendung im ganzen Umfange der Schweiz Inbegriffen.

Das Bundesblatt enthält: zur Veröffentlichung sich eignende Verhandlungen des Bundesrates ; Botschaften und Berichte des Bundesrates an die Bundesversammlung, samt Beschluss- und Gesetzesentwürfen; Kreisschreibeu des Bundesrates; Bekanntmachungen der Departemente und anderer Verwaltungsstellen des Bundes, u. a. die monatlichen Übersichten der Zolleinnahmen und des Ertrages der eidgenössischen Stempelabgaben, Mitteilungen betreffend die Verpfändung von Bisenbahnen, Zusammenstellung der Auswanderung von Schweizern nach überseeischen Ländern, Ausschreibungen von Stellen, Wettbewerbausschreibungen, Bekanntmachungen eidgenössischer und kantonaler, sowie ausländischer Behörden.

Dem Bundesblatte werden beigegeben: die erscheinenden Nummern der Eidgenössischen Gesetzsammlung (Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Verordnungen, Verträge mit dem Ausland usw.), die Übersicht der Verhandlungen der gesetzgebenden Räte und die Übersicht der Bundesbeiträge an schweizerische Hilfsgesellsohaften im Auslande.

Bestellungen auf das Bundesblatt oder auf die Gesetzsammlung allein können für ein ganzes oder für ein halbes Jahr, vom Januar an gerechnet, direkt bei der Druckerei oder bei allen schweizerischen Postämtern gemacht werden. Die bisherigen Abonnenten, welche Nr. l des neuen Jahrganges nicht zurücksenden, werden auch für 1925 als Abonnenten betrachtet.

Der Abonnementspreis für die Gesetzsammlung allein beträgt 5 Fr. im Jahr und 2 Fr. 50 im Halbjahr.

Ganze Jahrgänge, sowie abgeschlossene Bände des Bundesblattes und der Gesetzsammlung können, solange Vorrat, von der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei bezogen werden.

Allfällige Klagen über die Versendung des Bundesblattes müssen sofort in erster Linie bei den betreffenden Postbureaux, in zweiter Linie bei der Buchdruckerei Stampili & Cie. in Bern und nur ausnahmsweise bei der Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei angebracht werden.

B e r n , im Dezember 1924.

(3 .)·

liundeskauzlei.

1178

Pferdelieferung für die Militärschulen und -kurse im Jahre 1925.

Diejenigen Pferdelieferanten und Besitzer von ArtillerieBundespferden, welche Pferde für vorkommende Verwendung im Militärdienst im Jahre 1925 zur Verfügung zu stellen gedenken,, haben sich bis zum 31. Dezember 1924 beim PferdelieferungsoSkier des betreffenden Stellungskreises schriftlich anzumelden, nämlich : in der Ostschweiz: bei Herrn Kavallerieoberstlieutenant G. von Salis, in Jenins bei Maienfeld.

in der Zentralschweiz: bei der eidgenössischen Pferderegieanstatt in Thun.

in der Westschweiz : bei Herrn Artillerieoberst J. Yersin, in Gland bei Nyon.

T h u n , Dezember 1924.

Zentralleitung der schweizerischen Pferdelieferung.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende Oktober .

November Januar bis Ende November

1924

1923

Zu-oder Abnahme

3366 491 3857

7371 396 7767

--4005 -f 95 --3910

B e r n , den 11. Dezember 1924.

(B.-B. 1924, III, 782.)

Eidg. Auswanderungsamt.

Verzeichnis der unter Einfuhrbeschränkung, Ausfuhrverbot, Monopol usw. fallenden Waren.

Die eidgenössische Oberzolldirektion hat ein neues, auf den 1. Dezember bereinigtes Verzeichnis derjenigen Waren herausgegeben, für deren Einfuhr oder Ausfuhr zurzeit eine besondere Bewilligung erforderlich ist. Das Verzeichnis kann bei der Oberzolldirektion (MaterialverwaltungJ, ferner bei den Zollkreisdirektionen in Basel, Schaffhausen. Chur, Lugano, Lausanne und Genf, sowie bei den Hauptzollämtern Zürich, Bern, Luzern und St. Gallen bezogen werden. Der Preis beträgt 20 Rappen per Exemplar, Porto nicht Inbegriffen.

B e r n , den 11. Dezember 1924.

Eidg, Oberzolldirektion: (xassmann.

1179

Rückgabe der Kaution an die Gladbacher Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft in M.-Gladbach.

Die Gladbacher Feuerversicherungs-Aktien-Gesellschaft in M.Gladbach hat auf die Konzession in der Schweiz verzichtet und ihren schweizerischen Versicherungsbestand auf die Neuchâteloise, Schweizerische Allgemeine Versicherungsgesellschaft in Neuenburg, übertragen. Die Direktion der ,,Gladbacher" erklärt, dass sie ihre Verbindlichkeiten aus dem Schweizergeschäft erfüllt habe, und stellt das Gesuch um Rückerstattung der bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Nominalbetrage von Fr. 161,000.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 wird das Begehren der ,,Gladbacher" öffentlich bekanntgemacht. Einsprachen gegen die Herausgabe der Kaution sind mit Begründung bis zum 31. Mai 1925 dem Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 28. November 1924.

(3.,.)

Eidgenössisches Versicherungsamt

Eidgenössische Lebensmittel-Rationierungskarten.

Das eidgenössische Ernährungsamt hat vor der Vernichtung der übrig gebliebenen Lebensmittel-Rationierungskarten eine Anzahl Kollektionen für Sammelzwecke zusammengestellt. Hiervon sind heute noch eine beschränkte Anzahl kompleter Brot-, Fettund Butterkartenkollektionen zum Totalpreise von Fr. 10, franko, erhältlich.

Die Abgabe erfolgt gegen Nachnahme.

B e r n , Dezember 1924.

(3...)

Eidgenössische Getreideverwaltung, Revisionsbureau.

Verschollenerklärung.

Der erfolglos öffentlich aufgerufene SchiesS, Emanuel, von Herisau, geboren 10. Oktober 1846, von Joh. Ulrich und Anna Katharina Schläpfer, früher in Stein/Appenzell, später in Amerika, ist durch Obergerichtsbeschluss vom 24. November 1924 als verschollen erklärt worden.

T r o g e n , den 25. November 1924.

(2..)

Die Obergerichtskanzlei.

1180

Verschollenheitsruf.

Besmer, Peter Johann, geboren 15. Dezember 1858, ab ,,Bären", Oberägeri, Kanton Zug, und dessen Tochter Besmer, Anna Emma, geboren 1. Juni 1879, sind vor mehr als 20 Jahren nach Nordamerika ausgewandert und seither nachrichtenlos abwesend.

Auf Verlangen der Frauen Rosa Hausheer-Flory und KretzFlory, Wohlen, werden hiermit die genannten Besmer, Peter Johann, und Besmer, Anna Emma, sowie jedermann, der Nachrichten über die Abwesenden geben kann, gerichtlich aufgefordert, sich bis und mit 30. November 1925 bei der Gerichtskanzlei Zug zu melden. Sollte während dieser Frist keinerlei Meldung eingehen, werden Besmer, Peter Johann, und Besmer, Anna Emma, als verschollen erklärt, und es können alsdann die aus ihrem Tode abzuleitenden Rechte geltendgemacht werden, wie wenn der Tod bewiesen wäre (Art. 38 ZGB).

Z u g , den 19. November 1924.

(3..).

Auftrags des Kantonsgerichtes: Die Gerichtskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibnngen, sowie Anzeigen.

Lieferung von Dienstmützen für das Personal der eidgenössischen Zollverwaltung.

Über die Lieferung der Dienstmützen für die Beamten, Aufseher und Grenzwächter samtlicher sechs Zollkreise wird hiermit für das Jahr 1925Konkurrenz eröffnet.

Lieferungsbedingungen und die Vorschriften betreffend die Anfertigung der Dienstmützen sind durch die Materialverwaltung der Oberzolldirektion.

(Zimmer 46) zu erfahren, woselbst auch Modelle zur Einsichtnahme aufliegen nnd jede wunschbare Auskunft erteilt wird. Das Mützentuch wird zum Preise von Fr. 16. 55 pro Meter geliefert, wahrend die Zutaten und Garnituren, mit Ausnahme der von der Verwaltung gratis abzugebenden Strahlenkreuze, durch den Lieferanten zu beschaffen sind.

Angebote schweizerischer Mützenfabrikanten sind verschlossen mit der Aufschrift ,,Lieferungsangebot für Zollmützen" bis und mit dem 26. dies der unterzeichneten Stelle einzureichen.

B e r n , den 8. Dezember 1924.

Eidg. Oberzolldirektion: Gassatami.

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Jahr

1924

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3

Volume Volume Heft

51

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.12.1924

Date Data Seite

1176-1180

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10 029 248

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