404

55.(1838) - Odinga. Betriebszählung 1925.

(M) 56.(1269) - Perrin ( Düby), Ausbildung des Bundesbahnpersonals.

(P) 57.(1727) - de Rabours. Revision des Bundesgesetzes über Nutzbarmachung der Wasserkräfte.

(M) 58.(Zu1820)- Schär, Arzneimittelverkehr.

(P) 59.(1380) - Seiler-Liestal. Durchzug fremder Truppen, (M) 60.(1529) - Tobler. Revision des Geschäftsreglements des Nationalrates.

(P) 61.(1766) - Troillet. Art. 50 des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte.

(P) 62.(1067) - Weber-St. Gallen. Neues Departement für soziale Fürsorge.

(P) 63,(1649) - Weber-St. Gallen. Bundesgesetz über das Bankwesen.

(P) 64,(1749) - Weber-ßt. Gallen. Erhöbung der Bundessubvention an die Volksschule.

(P) 65.(1811) - Weber-St. Gallen. Revision des Gesellschaftsrechtes CO. R.).

(P) 2. Ständerat.

66.(1718) - Savoy. Altersversicherung.

67.(1843) - Scherer. Aufhebung anfechtbarer Beschlüsse und Erlasse.

b. Interpellationen: Nationalrat.

68.(1842) - Canova. Französische Spionagezentrale in Basel.

Allfällig noch weiter hinzukommende Geschäfte.

# S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 12. September 1924.)

Herrn Dr. jur. Hans Trümpy, von Ennenda (Kanton Glarus), wird auf Ende September 1924 die nachgesuchte Entlassung als juristischer Adjunkt des eidgenössischen Amtes für Wasserwirtschaft unter Verdankung der geleisteten Dienste erteilt.

405 Bisher hatten die Inhaber von Postcheckkonten die Auslagen für die Beförderung ihrer Korrespondenz an die Postcheckbureaux zu tragen. Darin lag eine gewisse Benachteiligung der Kontoinhaber auf dem Lande, bzw. in Ortschaften, wo sich kein Postcheckbureau befindet, weil an den Schaltern dieser Bureaux die Sendungen nicht kostenlos abgegeben werden können. Um diese Ungleichheit zu beheben, hat der Bundesrat auf Antrag des Postdepartements beschlossen, es sei die Postverwaltung zu ermächtigen, den Inhabern von Postcheckkonten für die Korrespondenz mit den Postcheckbureaux Taxfreiheit zu gewähren. Diese Massnahme tritt am 1. November 1924 in Kraft. Es ist zu hoffen, ,dass diese Erleichterung zur Verallgemeinerung des Postcheckverkehrs beitragen wird.

Der Bundesrat hat beschlossen, auf 1. Oktober folgende Briefposttaxen für den Auslandverkehr herabzusetzen: 1. Taxe für Briefe nach dem Ausland bis 20 g und Mindesttaxe für Geschäftspapiere nach dem Ausland von 40 auf 30 Rp. ; 2. Expressgebühr für Briefpostsendungen nach dem Ausland, von 80 auf 60 Rp. ; 3. Gebühr für Rückzugs- und Adressänderungsbegehren, sowie für Begehren um Streichung oder Herabsetzung von. Nachnahmebeträgen, von 80 auf 70 Rp.

Wahlen.

(Vom 8. September 1924.)

Militärdepartement.

Waffenkontrolleur der 6. Division : Hauptmann Sunier, Jules, von Nods, bisher Kontrolleur I. Klasse der eidgenössischen Waffenfabrik in Bern.

Zolldepartement, Zollverwaltung.

Revisionsgehilfe bei der Zollkreisdirektion in Genf: Ubert, Heinrich, von St. Stephan (Bern"), bisher Gehilfe I. Klasse daselbst.

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38

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17.09.1924

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404-405

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