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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1924, dritte Folge.

(Vom 21. November 1924.)

Wir haben die Ehre, Ihnen Bericht und Antrag über die.

Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1924, dritte Folge, vorzulegen.

Die Gesamtsumme der für die allgemeine Verwaltung erforderlichen Kredite beträgt Fr. 3,430,438 Für dringliche Ausgaben sind von uns, unter Vorbehalt Ihrer Genehmigung, Vorschüsse bewilligt worden. An grosseren Krediten erwähnen wir :

Politisches Departement, Repräsentationskosten d e s Bundesrates . . . . F r . 85,000 Gesandtschaften. Teuerungs Orts- und Familienzulagen in Berlin ,, 58,000 Konsulate. Teuerungs-, Orts- und Familienzulagen ,, 200,000 Konsulate. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen, Bureaubedürfnisse usw. . ,, 50,000

Departement des Innern.

Gesundheitsamt. Bekämpfung der Pockenepidemie

,,

60,000

Militärdepartement.

Militärversicherung Kosten des vorübergehenden Nachteils Korpsausrüstung Remontendepot Reisekosten und Zulagen für Abkommandierungen, Nachtwächterdienst und ÜberZeitarbeit Remontendepot. Rücknahme von Pferden. . .

Übertrag

,, 1,000,000 ,, 230,000 ,, 50,000 ,, 95,300 Fr. 1,828,300

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Übertrag Fr. 1,828,300 Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung ; Erhöhter Kapitalzins für eidgenössische Zollgebäude ,, 96,416 Steuerverwaltung ; Besoldungen ,, 57,000 Zusammen Fr. 1,981,716 Dazu kommen unter Unvorhergesehenem : 1. Beitrag für die Teilnahme der Schw eiz au der internationalen Ausstellung für moderne dekorative und angewandte Kunst 1925 in Paris (Bundesbeschluss vom 4. April 1924) ,, 300,000 2, Beitrag an den schweizerischen Hilfsfonds für nicht versicherbare Elementarschaden zur Ausrichtung der Entschädigungen an die Lawinengeschàdigten des Winters 1923/24 ,, 160,000 Der Rest von ,, 988,722 betrifft eine Reihe kleinerer Kredite, insbesondere für Besoldungen, Löhne und Nebenausgaben des Personals, für Verwaltungskosten und Sachausgaben sowie für bauliche Aulwendungen.

Gesamtsumme Fr. 3,430,438 Die für die Regiebetriebe geforderten Kredite belaufen sich, soweit sie das, Ergebnis der Verwaltungsrechnung beinflussen, auf Fr. 1,654,550 und, soweit sie den Münzreservefonds berühren, auf ,, 142,280 Zusammen Fr. 1,796,830 Sowohl bei den Nachtragskrediten für die Verwaltungsrechnung als auch bei denjenigen für die Regiebetriebe stehen diesen Mehrausgaben zum Teil Minderausgaben auf andern Krediten oder auch Mehreinnahmen Sgegenüber.

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Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

A. Nationalrat 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an dio Mitglieder der Kommissionen

Fr. 20,000 Fr, 20,000

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B. Ständerat 2. Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer

Fr. 2,000 Fr. 2,000

E. Bnndesgericht Fr. 500 14. d. Telephon, Läuteeinrichtungen und Wasserzins Fr.

500 Die Inbetriebsetzung der automatischen Telephonzentrale für das Netz Lausanne hat die Versetzung der Hauszentrale im Bundesgerichtsgebäude von der Kanzlei in das Weibelzimmor notwendig gemacht, woraus eine Mehrausgabe entstanden ist, die im Voranschlage nicht vorgesehen werden konnte.

Dritter Abschnitt.

Departemente, A. Politisches Departement.

1. Abteilaug für Auswärtiges Fr. 6j.3,000 a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beiträge Fr. 85,000 13. Repräsentationskosten des Bundesrates . . Fr. 85,000 Ausgaben für den Empfang des rumänischen Königspaares sowie ßundesbeitrag an die Kosten der in der Schweiz abgehaltenen Jahresversammlung der interparlamentarischen Union.

b. Gesandtschaften Fr. 210.235 22. Besoldung für das Personal: a. in Paris

Fr. 10,100

Besoldung von zwei Angestellten, die infolge von Arbeitszunahme der Gesandtschaft zugeteilt werden mussten.

b. in Rom

Fr.

5,300

Ab 1. Juli 1924 wird dem Aushilfspersonal statt einer Grundbesoldung uud Teuerungszulage eine Globalentschädigung ausgerichtet. Der daherigen Mehrausgabe steht eine entsprechende Ersparnis auf der Rubrik ,,Teuerungszulagen" gegenüber. Ausserdem musste der Gesandtschaft infolge Arbeitsandranges ein zweiter Sekretär für einige Monate zugeteilt werden.

c. in Wien Fr. 4,770 Auch hier wurde» ab l. Juli 1924 die Besoldungen und Zulagen an das Aushilfspersonal durch Globalentschädigungen ersetzt d. in Berlin Fr. 18,350

831 Während der Reisezeit mussten dem Paasbureau der Gesandtschaft mehrere Aushilfskräfte zur Verfügung gestellt werden.

e. in Washington Fr. 3,750 Erhöhung der Grlobalentschädigungen an das Aushilfspersonal infolge zunehmender Teuerung.

f. in London Fr. 19,400 Das Gehalt des Handelsattaches wurde um Fr. 2,000 erhöht; ferner wurden ab 1. Juli 1924 die Besoldungen und Zulagen an das Aushilfspersonal durch eine erhöhte Globalentschädigung ersetzt.

fc. in Tokio Fr. 7,000 Fr. 1750 Mehrausgabe für den der Gesandtschaft neuerdings zugeteilten Geschäftsträger; Fr. 2000 einmalige Entschädigung an den Kanzleisekretär für den von ihm infolge des Erdbebens erlittenen Schaden ; Fr. 3250 Kreditverschiebung infolge der dem Dolmetscher ab 1. Juli 1924 an Stelle der früheren Besoldung und Zulage gewährten Globalentschädigung.

i. in Buenos-Aires . . . . Fr. 2,500 Beförderung eines Legationssekretärs zweiter Klasse.

l in Madrid Fr. 1,265 Ersetzung ab 1. Juli 1924 der an das Aushilfspersonal entrichteten Besoldungen nebst Zulagen durch eine erhöhte Globalentschädigung.

o. in Brüssel Fr.

4,150 Fr. 2800 Mehrausgaben für die Besoldungen des Hilfspersonals, die infolge der dieses Jahr eingetretenen Teuerung nicht im Rahmen des Voranschlages gehalten werden konnten.

Fr. 1350 Mehrausgabe infolge der Ersetzung der Grundbesoldung mit Teuerungszulagen an die Daktylographin durch eine Globalentsehädigung.

q. i n Warschau . . . . . F r . 3,000 Infolge zunehmender Teuerung mussten die Besoldungen des Aushilfspersonals erhöht werden.

23. Teuerungs-, Orts- und Familienzulagen: d. in Berlin Fr. 58,000 Die im Voranschlage 1924 entsprechend den damaligen Währungs- und Teuerungsverhältnissen sehr niedrig angesetzten Zulagen mussten der durch die Einführung der Rentenmark geschaffenen neuen Lage angepasst werden.

832 e. in Washington Fr. 11,000 Anpassung der Zulagen des fest angestellten Personals an die erhöhten Kosten der Lebenshaltung.

i . i n Buenos-Aires . . . . F r . 8 5 0 Erhöhung der Zulagen infolge Verteuerung der Lebenshaltung.

(l. in Warschau Fr.

800 Erhöhung der Zulagen an den Kanzlei Sekretär um Fr. 500 und vermehrte Auslage infolge Zuteilung eines verheirateten Aushilfsangestellten.

28. Miete, Heizung, Beleuchtung und Bedienung der Kanzlei: ö. in Rom Fr. 5,000 Grund- und Zuschlagssteuer auf dem Gesandtschaftsgebäude.

d in Berlin Fr. 25,000 Die im Voranschlage vorgesehenen Betrage stützen sich auf die vorjährigen Valuta- und Teuerungsverhältnisse und rnussten in diesem Jahre den neuen Verhältnissen angepasst werden.

Zudem ist das Gesandtschaftsgebäude seit Anfang des Jahres mit einer Grundsteuer von jährlich Fr. 6400 belastet.

l in Madrid Fr. 2,000 Übernahme eines Teiles der Heizungskosten an Stelle einer Mietzinserhöhung Besoldungserhöhung eines Dieners und Auslagen für die Uniformen der beiden Diener.

m. in Bukarest Fr. 1,500 Erhöhung des Mietzinses von Lei 120,000 auf Lei 180,000.

q. in Warschau Fr. 3,000 Fr. 1000 als Besoldungserhöhungen an die beiden Gesandtschaftsdiener und Fr. 2000 für 1924 erwartete und deshalb im Voranschlag von den Ausgaben abgezogene, aber, infolge der gesetzlichen Verfügungen zugunsten der Mieter nicht eingegangene Mehreinnahme an Mietzinsen.

29. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen Bureaubedürfnisse -usw. : c. in Wien Fr.

1,500 Die entsprechend den damaligen Verhältnissen irn Voranschlage 1924 vorgesehene Verminderung der Ausgaben wurde durch die Anpassung der Lokalpreise an die Weltmarktpreise verunmöglicht

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h. in Tokio Fr. 2,000 Die als Folge der Erdbebenkatastrophe irn Jahre 1923 erwachsenen bedeutenden Mehrausgaben für Telegramme sind durch die japanische Telegraphenvervaltuug erst diesen Sommer in Rechnung gestellt worden.

c. Konsulate

Fr. 317,765

33. Konsularattaches Fr.

6,765 Fr. 350 Verweerzulagen an den Attache des Konsulates Antwerpen. Fr. 6450 Mehrausgabe infolge Personalmutation in der Verweserschaft des Generalkonsulates Belgrad. Derselben Steht eine entsprechende Ersparnis auf Rubrik III. A. I, c. 30 gegenüber.

34. Besoldungen für das Kanzlei personal . . . Fr. 200,000 Mutmassliche Mehrauslagen infolge der vollständig veränderten wirtschaftlichen Verhaltnisse in Deutschland.

35. Teuerungs Orts- und Familienzulagen , . Fr. 13,000 Die Zulagen an unser fest angestelltes Personal in Deutschland mussten den stark gestiegenen Lebenskosten angepasst werden.

36. Beitrage an obligatorische Angestelltenvcraicheruugen Fr.

6,000 Die Auszahlung der Besoldungen unseres Aushilfspersonals in Deutschland in Franken oder Rentenmark hat eine Erhöhung des Anteiles des Bundes, als Arbeitgeber, an die für die obligatorisch Invaliden- und Krankenversicherung zu zahlenden Prämien bewirkt.

41. Ausserordentliche Entschädigungen an die Honorarkonsuln Fr.

2,000 An Stelle des reglementarischen Gebührenanteils wurde dem Honorarkonsul in Bordeaux eine Globalentschädigung von Fr. 2,000 zugebilligt.

42. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien Fr. 40,000 Diese Mehrausgabe ist eine Folge der hauptsächlich in Deutschland nach Einführung der Rentenmark eingetretenen starken

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Preissteigerung, sowie der auf einzelnen Posten im Zusammenhange mit dem Wechsel der Konsuln nötig gewordenen Übernahme der Miete der Kanzlei durch den Bund.

43. Post- und Telegraphengebühren, MbbiliaranSchaffungen, Bureaubedürfnisse usw. . . . Fr. 50,000 Auch diese Ausgaben sind bedingt hauptsächlich durch die Anpassung der lokalen Preise in Deutschland an die Weltmarktpreise, als Folge der Einführung der neuen Münzeinheit.

Anmerkung : Die Umgestaltung der Verhältnisse in Deutschland äussert sich nicht nur in einer starken Vermehrung der Ausgaben, sondern auch in einer entsprechenden Steigerung der Einnahmen. Ausserdem sind auf verschiedenen Rubriken namhafte Ersparnisse zu verzeichnen.

II. Innerpolitische Abteilung

Fr. 10,150

5, Post- und Telegraphengebühren Fr.

150 Pie Mehrausgaben sind in der Hauptsache auf die Abonnementsgebühren und die Dienstgesprächstaxen des neuen Telephonanschlusses in der Wohnung des Chefs des Answanderungsamtes zurückzuführen.

9. Unterstützung früherer und wiedereingebürgerter Schweizerinnen Fr, 10,000 Die Rückerstattung von 50 °/o der den Kantonen durch die Unterstützung wiedereingebürgerter Frauen entstandenen Kosten beläuft sich für drei Vierteljahre auf Fr. 66,599. 45. Durch die Aufwendungen für das letzte Vierteljahr, die nicht weniger betragen werden als die durchschnittlichen Kosten im vorhergehenden Zeitraum, ist eine Erhöhung des Kredites von ungefähr Fr. 10,000 nötig.

B. Departement des Innern.

I.Abteilung für Kultur,Wissenschaft und Kunst Fr. 103,265 D. Landesbibliothek Fr. 3,300 1. Besoldungen Fr. 1,700 ~ 2. Teuerungszulagen ,, 100 Ein zum Militärdienst einberufener Angestellter musste vorübergehend ersetzt werden. Da die Postverwaltung den Ersatz stellte, ergibt sich keine Mehrbelastung des Voranschlages.

6. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften Fr. 1,500 Im Laufe dieses Sommers haben -wir die Landesbibliothek ermächtigt, eine Plakatsammlung des Herrn Pfarrer Gerater seh

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zum Preise von Fr. 1500 zu erwerben. Diese aus über 3200 Plakaten bestehende Sammlung bedeutet eine wertvolle Ergänzung der von der Landesbibliothek seit Jahren angelegten Spezialsamnilung. Ihr Preis ist sehr bescheiden, umsomehr als 750 Plakate bereits auf Leinwand aufgezogen und in Mappen klassiert sind.

F. Eidgenössische Technische Hochschule . . Fr. 58,595 10. Besoldungen von Hilfslehrern und Assistenten Fr. 26,000 Der auf Fr. 310,000 herabgesetzte Kredit reicht in diesem Jahre nicht aus, weil die neuen Besoldungsnormen für die Assistenten erst auf l, Oktober 1924 im ganzen Umfange angewendet werden konnten. Für diejenigen Assistenten, die Ende des Sommersero esters 1923 und im Herbst 1923 für das "Wintersemester 1923/24 und für das Studienjahr 1923/24 ernannt worden waren, konnte eine Besoldungsverminderung während der Dauer des Anstellungsverhältnisses nicht vorgenommen werden.

11. Entschädigungen für besondere Leistungen (Lehraufträge und Stellvertretung) Fr. 23,000 Es wurden außerordentliche Lehraufträge notwendig, weil die Professuren für Pflanzenbau, für Bauzeichnen und für Kunstzeichnen und Modellieren noch nicht besetzt werden konnten.

Dafür wird der Kredit unter 9 (Besoldungen von Professoren) um etwa Fr. 26,000 entlastet.

14. Entschädigungen für die Prüfungen Fr. 3,500 Seit dem Jahre 1921 beträgt die Entschädigung für die einaelno Prüfungsstunde Fr. 10 (gegenüber Fr. 5 früher) und Fr. 30 für die Diplomarbeiten. Da die Zahl der Examinanden nicht zum voraus bestimmt werden kann, ist eine genaue Veranschlagung unmöglich, 15. Gratifikationen un Privatdozenten Fr, 150 Die einem Privatdozenten im Jahre 1923 zugesprochene Gratifikation von Fr. 150 wurde von diesem, erst im laufenden Jahre bezogen.

16. Entschädigungen für Exkursionen, Abordnungen, Umzugsentschädigungen und Beiträge an Studienreisen usw Fr. 3,300 Zu den gegenüber dem letzten Jahre etwas grössern Auslagen für Exkursionen kommen Umzugsentschädigungen an Professoren in ausserordentlich hohem Betrage (Fr. 3565) hinzu.

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24. Wasserzins Fr. 1,400 Nachdem das ganzo Hauptgebäude in Betrieb gesetzt werdenkonnte, reicht der Kredit nicht mehr aus.

26. Mobiliar- und Unfallversicherungs prämien usw Fr. 1,200 Höhere Mobiliarversicherungsprämien und vermehrte Telephongebühren.

30. Werkstâtle der Maschineningenieurschule Fr.

45 Die Rechnung eines Lieferanten fiel hoher aus, als angenommen werden konnte.

Zu diesen Mehrausgaben von Fr. 58,595 kommt ein Einnahmenausfall von Fr. 21,200. Da sich auf an dei n Rubriken Einsparungen von ca. Fr. 83,500 ergeben, wird die gesamte Voranschlagssumme n i c h t überschütten werden.

G. Materialprüfungsanstalt der Eidgenössischen Technischen Hochschule

Fr, 15,000

1. Besoldungen Fr. 3,900 Wechsel in der Direktion und Neuanstellung von Hilfspersonal infolge Kucktritts zweier Beamter und wegen vermehrter Tätigkeit der Anstalt.

3. Taggelder, Reiseentschädigungen und Umzugskosten Fr. 900 Neben der Reise des neuen Direktors nach Stuttgart zu den Verhandlungen des Deutschen Betonvereins und andern wichtigern Dienstreisen halte der Beamte für Flaschenprüfungen vermehrte Reisen zur Kontrolle der Trausportflaschen zu unternehmen.

7. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachtauslagen . . . Fr. 1,600 Durch die vermehrte Inanspruchnahme der Anstalt sind namentlich die Frachtauslagen, dio übrigens rückvergütet werden, gestiegen.

8. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten Fr. 1,600 Anschaffung einer neuen Schreibmaschine samt Tisch tur die Direktionskorrespondenz Mehrbedarf an Bureaumaterialien,

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9. Betriebskosten (Verbrauehsmaterial, Triebkraft usw.) . . . . F r . 3,800 Für rascho Erledigung zahlreicher wichtiger Zement- und Betonuntersuchungen musate eine grössere Anzahl von Eisenmodellen und Richtplatten angeschafft werden.

II. Verwaltung des Gebäudes (Heizung, Beleuchtung, Wasser und Gas, Besorgung von Haus und Hof) Fr. 2,800 Es war nicht möglich, mit dem veranschlagten Betrage von Fr. 8000 auszukommen.

13. Verschiedenes und Unvorhergesehenes Fr. 400 Kosten fiir ärztliche Kontrolluntersuchungen (Schreiner und Sattler) und des Unfalles eines Angestellten, Diesen Mehrausgaben werden Mehreinnahmen von mindestens Fr, 24,000 gegenüberstehen.

H. Eidgenössische Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen Fr.

800 4. c. Taggelder und Reiseentschädigungen für auswärtige Arbeiten . Fr. 500 Im laufenden Jahre gelangten besonders zahlreiche früher angelegte Versuchsflächeu zu erneuter wirtschaftlicher Behandlung und Aufnahme. Die Arbeiten betrafen mehrfach entlegene Kantone, wie Graublinden und Tessin.

7. Druck- und Buchbinderkosten . Fr. 300 Die Schlussabrechnung für das 2, Heft des XIII. Bandes der ,,Mitteilungen" fiel etwas hoher aus, als berechnet werden konnte.

Den Mehrausgaben stehen auf verschiedenen andern Rubriken ansehnliche Minderausgaben gegenüber. Auch werden die wirklichen Einnahmen den veranschlagten Getrag übersteigen, so dass der Gesamtkredit der Anstalt nicht überschritten werden wird.

J. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule . . · Fr. 5,870 4. Unfallversicherung Fr.

70 Für Prämien wurden Fr. 480 vorgesehen. Die tatsächlichen Auslagen für 20 Personen (wissenschaftliche unbesoldete Mitarbeiter Inbegriffen) betragen aber Fr. 550.

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8. Druck- und Buchbinderkosten . Fr. 200 Der veranschlagte Kredit reicht leider nicht aus, um die notwendigsten Bedürfnisse zu bestreiten. Es mussten z. B. Neuauflagen der Betriebsformulare erstellt werden, da die Vorräte erschöpft waren, 10. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten Fr. 200 Die Neuordnung der Registratur und der Sammlungen erforderte ausserordentliche Ausgaben.

12. Material und Verschiedenes . . Fr. 5,400 Die Überschreitung des Kredites ist auf unvorhergesehene Auslagen für Mühlen- und Kalorimeterreparaturen zurückzuführen.

Im weitern ist die Anschaffung einer neuen Kohlenmühle, die auf Fr. 2400 zu stehen kommt, dringendes Bedürfnis. In den letzten Jahren hat die Zahl der Koksuntersuchungen, die die Mühlen ganz besonders beansprucht, stark zugenommen. Namentlich aber infolge des Bundesratsbeschlusses vom 3. Mai 1923, wonach die Anstalt für die Untersuchung von Brennstoffen für die eidgenössischen Verwaltungen nichts verrechnen darf, ist eine starke Vermehrung der Aufträge zu verzeichnen.

E. Meteorologische Zentralanstalt

Fr. 19,700

1. Besoldungen Fr. 2,600 Lohn eines neuen Telegraphisten für ungefähr 8 Monate.

2. Teuerungszulagen Fr. 2,200 Spezielle Ausgaben für den erweiterten Wetterdienst.

21. Laufende Kosten Fr. 2,200 Entschädigungen an Meldestationen - und Ausgaben für Pilotballons usw.

22. Stellvertretung und Lokalmiete . Fr.

400 Miete eines weitern Raumes zur Aufstellung der neuen Radioapparate.

24. Ausrüstung der Radiostation . . Fr. 10,250 Aufstellung von 3 weitern Empfangsapparaten Fr.

Dauernde Anschaffung von Glasflaschen , . ,, Übertrag Fr.

9,000 250 9,250

839 Übertrag Aufstellung von permanenten Flieger-Wetterkarten in Zürich, Dübendorf und Basel und Anschlagen der stündlichen Meldungen Einzelne Stationsausrüstungen (Windfahnen, Nephoskope us*".)

Fr. 9,250 ,,

600

,,

400

Zusammen Fr. 10,250 Diese Mehrausgaben sind eine Folge der Vermehrung der gleichzeitigen Emissionen des internationalen Wetterdienstes und der Übernahme des Wetternachrichten- und Warnungsdienstes für die internationalen Fluglinien, die die Schweiz berühren.

Da es sich hierbei um Angelegenheiten dringlicher Natur handelte, die zudem im allgemeinen Interesse unseres Landes liegen, haben wir die Beträge bereits als Vorschusskredite gewährt.

4. Entschädigung an die Beobachter der meteorologischen Stationen . Fr.

200 Den Beobachtern der Stationen in Oberhelfenschwil, Comprovasco, Born und Castasegna, deren Entschädigungen unzulänglich waren, mussten im Laufe des Jahres bescheidene Zulagen im Gesamtbeträge von Fr. 200 gewährt werden.

5. Entschädigung an die Beobachter der Regenmessstationen . . . Fr. 150 Gleiche Begründung wie zu Ziffer 4. Betrifft die Beobachter der Stationen : Uster, Bachtel (Zürich), Willisau und Luthern (Luzern).

9. Postgebühren, Fracht, Zoll u. dgl. Fr.

100 Die Erweiterung der Aufgaben der Anstalt erforderte in diesem Jahre durch Bezug von Instrumenten aus dem Auslande vermehrte Porto- und Frachtausgaben.

10. Wetterwarte auf dem Säntis . . Fr.

400 Unvorhergesehene Ausbesserungen (Blitzbeschädigung des Stationstelegraphenkabels) und unerlässliche Mobiliaranschaffungen.

1 3 . Kommissionssitzungen . . . . F r . 5 0 0 Im laufenden Jahre haben ausnahmsweise zwei Sitzungen der Meteorologischen Kommission stattgefunden.

18. Verschiedenes Fr.

700 Die Mehrausgabe ist eine Folge des Übertrittes von zwei Beamten der Abteilung für Wasserwirtschaft. Die bisher von Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. III.

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dieser Abteilung besorgten Niederschlagsmessungen, sowie Arbeiten hydrologischer Natur, wurden bis auf weiteres der meteorologischen Anstalt übertragen. Der Bezug der Bureauräumlichkeiten an der St. Leonhardstrasse in Zürich durch die beiden Beamten erfordert Mehrausgaben für die Einrichtung des Telephons, der elektrischen Beleuchtung sowie für Heiz- und Putzmaterial usw.

III. Direktion der eidgenössischen Bauten 12. Hochbauten b. Umbau- und Erweiterungsarbeiten

. Fr. 163,392 Fr. 72,142 Fr.

45,282

1. Bundeshaus Nordbau, bauliche Veränderungen im III. und IV. Stock Fr. 15,700 Im Frühjahr 1924 konnte der III. Stock im Bundeshaus Nordbau wegen Rückganges des Personalbestandes beim Eisenbahndepartement verfügbar gemacht werden, Die Räume fanden.

Verwendung für die Unterbringung der innerpolitischen Abteilung einschliesslich des Auswanderungsamtos. Im Interesse der zweckmässigen Unterbringung dieser Abteilungen mussten die bisherigen Hauswarträume im III. Stock (Küche und Dienstenzimmer) zu Bureaux umgebaut werden. Für den Hauswart wurden eine Küche und ein Zimmer im IV. Stock eingerichtet. Ferner wurde der Estrich zu einem Archivraun» für das Auswanderungsarnt umgestaltet und durch eine Treppe, die früher anderweitig Verwendung gefunden hatte, mit dem III. Stock verbunden. Die Besetzung dieses Stockwerkes durch neue Abteilungen erforderte ausserdem eine andere Einteilung der Bureauräume sowie ihre Auffrischung.

2. Gebäude der Militärversicherung, Eigerplatz l in Bern, Verbesserung der Heizung Fr. 4,800 Es handelt sich um Aufstellung eines kleinen Warmwasserheizkessels und von drei weitern Radiatoren.

3. KaserneFrauenfeld,Erneuerungdes Wandverputzes Fr. 3,130 Die unvorhergesehenen Verstärkungsarbeiten hatten Mehrkosten im Betrage von ungefähr Fr. 4000 zur Folge, die sich jedoch durch anderweitige Einsparungen auf Fr. 3130 herabmindern Hessen.

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4. Zeughaus Nr. 4 in Rapperswil, Autogarage und Benzintank . . Fr. 310 Da der Betonbogen bei der Autogarage ausgehauen werden musste, um die Höhe der Autocamions bei überspanntem Blachenbogen zu erhalten, kamen die Umbaukosten höher zu stehen, als veranschlagt wurde.

5. Zeughaus Nr. 5 in Kriens, elektrischer Aufzug Fr.

642 Erstellungskosten laut bei den Akten liegender Aufstellung Fr. 13,467 Verfügbarer Budgetkredit 12. b. 64 (Fr. 13,500 herabgesetzt um 5 %) ,, 12,825 Mehrausgaben Fr.

642 6. Zollgebäude Réclère, elektrische Beleuchtung Fr. 2,350 * Die Einrichtung des elektrischen Lichtes im Zollgebäude Réclère entspricht einem dringenden Bedürfnisse. Nach dem Verteilungsplan ist zum Anschluss sämtlicher Objekte an das Verteilungsnetz eine Beitragsleistung à fonds perdu an die Baukosten von Fr. 7500 erforderlich. Für den Anschluss des Zollamtes Réclère wird der Beitragsanteil des Bundes auf Fr. 4500 berechnet. Dazu kommen die Kosten für die Hauseinrichtung mit Fr. 850.

7. Zollgebäude Boncourt-Route, Vergrösserung des Zollbureaus . . Fr. 2,300 Der kleine Zollabfertigungsraum vermochte für den gegenwärtigen Verkehr'nicht mehr zu genügen. Die sofortige Vergrösserung erwies sich als unerlässlich.

8. Telephongebäude in Genf, Instandstellung des Hauses Quai de la Poste 10 (maison Bourrit) . . Fr. 9,900 Ein Teil des zweiten Stockes und der dritte Stock waren seit über 50 Jahren an eine Uhrenkettenfabrik vermietet, die nun aber den Mietvertrag gekündigt hat. Die Weiterrennietung war nur möglich nach Vornahme gründlicher Instandstellung.

Die Gesamtkosten sind auf Fr. 12,500 berechnet. Hieran leisten die neuen Mieter Beiträge von Fr. 2000 bzw. Fr. 600, so dass für die Eidgenossenschaft noch ein Betrag von Fr. 9900 zu decken bleibt. An Mietzins werden für das III. Stockwerk Fr, 3000 vereinnahmt.

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9, Postgebäude Zug, Verbesserung der Heizanlage Fr. 6,150 Die auf Grund eines neuen Projektes vorgenommenen Verbesserungen der Heizanlage hatten Mehrkosten im Betrage von Fr. 6150 zur Folge, denen jedoch eine jährliche Brennstoffersparnis von mindestens Fr. 900 gegenüberstehen wird.

c Neubauten Fr. 26,860 1. Zollgebäude in Rodersdorf Instandstellung Fr. 1,800 Es handelt sich um die allerdringendsten Ausbesserungen an dem im laufenden Jahre durch Kauf erworbenen Haus Gröli Die Ergänzungsarbeiten sollen später ausgeführt werden.

2. Zollgebäude in Münster, Bauplatz Fr. 1:360 Im ursprünglichen Kaufverträge war der Flächeninhalt des zu erwerbenden Bodenstückes mit ungefähr 1800 m 2 angegeben worden, während eine vor der Fertigung vom Geometer vorgenommen Ausmessung eine Fläche von 2104,3 m s ergab. Die daherigen Mehrausgaben belaufen sich auf Fr. 1360.

3. Grenz wächterwohnhau in St. Antönien (Graubünden), Hausankauf Fr. 15,500 Der Eigentümer des Hauses, in welchem gegenwartig das Zollamt und der Grenzwachposten untergebracht sind, weigert sich, einen Mietvertrag für mehrere Jahre abzuschliessen. Die Zollverwaltung hai sich daher vorsorglicher Weise nach einer passenden Liegenschaft in 8t. Antonien umgesehen, und es ist ihr gelungen, eine solche ausfindi zu machen, die zu dem Verhältnismassig billigen Preise von Fr. 15,000 augekauft worden könnte.

Fur Handanderungskosten, Fertigungsgebuhren, Vermessung und Vermarchu käme noch ein Betrag von etwa Fr. 500 hinzu.

4. Telephonverwaltungsgebäude in Basel, Autoschuppe Fr. 8,200 Die aus Sparsamkeitsgründen erfolgende Aufhebung des Baudienstes auf kleineren Telephonämtern und dessen Zusammenlegung mit dem Baubetriebe grösserer Telephonämter machten es notwendig, diese Telephonämter in vermehrtem Masse mit Kraftfahrzeugen auszurüsten Aus diesem Grunde musste auch das Telephonamt Basel zu den vorhandenen 2 Lastwagen und 2 Motorrädern noch eine Camionnette und einen Personenwagen ' übernehmen zu deren Remisierung jedoch der Platz im Verwaltungsgebäude nicht ausreichte. Dagegen-war es möglich, beim Eingang

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in den Hof des Gebäudes einen genügend grossen Schuppen zu erstellen, dessen Kosten auf Fr. 8200 veranschlagt sind.

13. Strassen- und Wasserbauten

Fr. 52,250

1. Waffenplatz Wallenstadt, Sicherung des Seeufers Fr. 20,000 Seit der Linthkorrektion haben die Landanschwemmungen und Uferbruche am östlichen Ufer des Wallensees, insbesondere gegen den grossen Exerzierplatz des Bundes hin, einen bedrohlichen Umfang angenommen. Im Verlaufe der letzten 20 Jahre ist vom Schiessplatz am See eine ganze Alleestrecke zwischen dem Scheibonstand II und dem grossen Zielwall mit Grund und Boden in einer Länge von ungefähr 350 m und einer Breite von 12--15 m weggeschwemmt worden. Weitere Uferunterspülungen veranlassten uns, ohne Verzug Sicherungebauten anzuordnen, die eine genügende und dauernde Sicherung des gefährdeten Waffenplatzareals garantieren.

2. Flugplatz Dtlbendorf, Beitrag an die Gemeinde Dübendorf für Ausbau der Riedgasse Fr. 32,250 Die Nord Westfront des eidgenössischen Flugplatzes und Waffenplatzes bei Dübendorf grenzt auf zirka 800 m Länge an die kantonale Strasse Dübendorf-Wangen, auf welche ein einziger Ausgang mündet. Wegen den neuen Hallenbauten ist auf dieser Front ein zweiter Ausgang auf besagte Strasse nicht mehr möglich.

Die im rechten Winkel zur Strasse Dübendorf-Wangen abbiegende, 900 m lange Südwestfront des Flugplatzes, die ebenfalls von Gebäuden besetzt ist, hat keinen selbständigen, für Automobile benutzbaren Ausgang. Der gegen diese Front von Aesch (Punkt 442) bei Dübendorf herführende Feldweg, die Riedgasse, ist allerdings 19231 vom Bunde zwischen dem Flugplatze und der diesen von Dübendorf abschneidenden Eisenbahnlinie in eine 6 m breite Strasse korrigiert worden ; die südwestliche Fortsetzung der Riedgasse ist aber blosser Feldweg geblieben. Andere Ausgänge kommen für den Flugplatz mit seinem Umkreis von 4100 m nicht in Frage, insbesondere auch nicht auf die Kantonsstrasse Dübendorf-Uster, weil dort die Spitzkehre des Anschlussgeleises nach der Station Dübendorf ein Hindernis bildet.

Nun hat der Kanton Zürich zur Entlastung Dübendorls und anderer benachbarter Ortschaften vom durchgehenden Auto-

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mobilverkehr eine besondere Strasse gebaut, die sogenannte Überlandetrasse, deren letztes Stück, nämlich die Unterführung etwa 250 m westlich der Station Dübendorf und Fortsetzung unmittelbar nördlich der Eisenbahnlinie bis zur Einmündung in die Uster-Strasse, demnächst in Angriff genommen werden soll. Gleichzeitig soll die Strasse Dübendorf-Wangen von der Bahnlinie bis zum Flugplatz-Eingang vom Kanton Zürich verbreitert werden.

Diese beiden kantonalen Strassenbauten bringen der Militärverwaltung den Vorteil, dass an Stelle des jeteigen Strassenüberganges bei der Station Dübendorf nunmehr zwei Unterführungen (eine für den Fuhrwerk- und eine für den Personenverkehr) treten werden und dass die bisherige einzige Zufahrtstrasse zum Flugplatz, die Wangenerstrasse, verbessert wird. Andererseits wird jedoch während der Ausführung dieser Strassenarbeiten der Flugplatz von der Station und der Ortschaft Dübendorf abgeschnitten sein, wenn nicht rechtzeitig für eine zweite Verbindungsstrasse gesorgt wird, und diese Massnahme besteht in der Fortsetzung des Ausbaues der vorerwähnten Riedgasse vom einfachen Feldweg in- eine Fahrstrasse.

Es ist klar, dass schon in Anbetracht der Erfordernisse des Instruktionsdienstes, dann aber auch wegen Kriegsbereitschaft, der Flugplatz Dübendorf nicht auf längere Zeit vom Verkehr abgeschnitten bleiben darf. Die Fliegertruppe benützt für den Transport von Personen und Material ausschliesslich Motorwagen, ist also auf das Vorhandensein guter Verkehrsmöglichkeiten angewiesen. Nun ist aber überhaupt das Bestehen einer einzigen Zufahrtstrasse zum Flugplatze ganz ungenügend, da auch dann, wenn diese nicht unterbrochen wird, für dio südwestliche Front des Platzes die notwendige selbständige Verbindung mit dem übrigen Strassennetze fehlt. Allerdings wird das bereits korrigierte vorerwähnte Stück der Riedgasse in die tfberlandstrasse einmünden, allein erst die Fortsetzung des Ausbaues der Riedgasse bis zur Uster-Strasse f Aosch, Punkt 442) verschafft einen unabhängigen zweiten Ausgang.

Diese Korrektion erweist sich demnach als notwendig. Die Gemeinde Dübendorf hat beschlossen, die Ausführung dieser Strassenarbeit gegen eine Bundessubvention von 75 % der Baukosten zu Übernehmen; die anstossenden Grundeigentümer treten das Land für den Strassenkörper unentgeltlich ab.

Die Militärverwaltung hat bis jetzt alle Gesuche um Geldbeiträge an die Anlage und Verbesserung von ausserhalb des Eigentums des Bundes liegenden Strassen bei Dübendorf, ins-

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besondere auch zur Verbesserung des Verkehrs bei der Station selbst, durchwegs abgelehnt. Der notwendige Ausbau der Riedgasse, der besonders den Interessen des Flugplatzes dient, konnte jedoch ohne überwiegende Subvention des Bundes nicht erlangt werden. Die Bausumme beläuft sich nach Voranschlag auf Fr. 43,000.

15. MobÜiar-AnschaffungundMobiliar-Unterhalt für die Zentralverwaltung a. Mobiliaranschaffung b. Mobiliarunterhalt

Fr. 14,000

Fr, 12,000 .,, 2,000

Der im Jahre 1924 durchgeführte Umzug verschiedener Verwaltungsabteilungen im Sinne einer zweckmässigen Gruppierung der Dienstzweige, brachte eine aussergewöhnliche Beanspruchung der Mobiliarkredite für nötig gewordene Umänderungen und Auffrischungen von Bureaumaterial, sowie für Neuanschaffungen. Ferner mussten nach vorangegangener Instandstellung der Zimmer die Stören und Vitragen aufgefrischt oder ersetzt werden. Zahlreiche Türaufschriften sind geändert und neu bemalt worden.

16. Hansdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung . . . .

a. Hausdienst

Fr. 25,000 Fr. 25,000

Durch die im Jahre 1924 nötig gewordenen zahlreichen Umzüge von Dienstabteilungen sind ausserordentliche Ausgaben im Betrage von rund Fr. 51,000 erwachsen. Hiervon entfallen auf die eigentlichen Umzüge, die von vier Spediteuren bewerkstelligt wurden Fr. 39,000 Für das Abbrechen und Wiederversetzen von Gestellen und von Beleuchtungs- und Sonnerieanlagen belaufen sich die Kosten auf ,, 8,230 An fünf infolge der Zentralisierung der Bureauxüberzählig gewordene Aufräumerinnen wurden ein.

malige Unterstützungen im Gesamtbetrage von .

,, 3,750 verabfolgt.

-- Gesamtauegaben Fr. 51,000

846

Hiervon können aus anderweitigen Ersparnissen beim Hausdienst gedeckt werden Fr. 26,000 während für den ungedeckten Teil von . . . . Fr. 25,000 ein Nachtragskredit erforderlich ist.

IV. Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

a. Porstwesen .

1. Besoldungen

Fr.

4,050

Fr.

4,050

Die schwere Erkrankung des technischen Adjunkten und dessen Nachbehandlung machten einen Ersatz durch einen jungem technisch gebildeten Forstmann notwendig, um die Arbeiten der forstlichen Statistik auf dem laufenden zu erhalten.

Tl. Gesundheitsamt a. 1. Besoldungen

Fr. 61,886 Fr. 546

Dem neu gewählten Chef der Laboratorien des Gesundheitsamtes muss eine höhere Besoldung ausgerichtet werden, als im Voranschlage vorgesehen war (Bundesratsbeschluss vom 16. April 1924).

a. 3. Taggelder u. Reiseentschädigungen Fr. 800 Infolge der Berufung des Kantonschemikers von Aarau zum Chef der Laboratorien unseres Gesundheitsamtes rausste di.esem Beamten eine Umzugsentschädigung von Fr. 1500 zugebilligt werden, die auf Rechnung des Budgetpostens ,,Taggelder und Reiseentschädigungen" angewiesen wurde (siehe obigen Bundesratsbeschluss). Da diese Ausgabe im Voranschlage nicht vorgesehen werden konnte, reicht der vorgesehene Kredit für die gewöhnlichen Reisekosten nicht aus.

«. 7. Post- und Telegraphengebühren . Fr. 540 Die ausgedehnte Pockenepidemie und der sogenannte Austausch von internationalem Sanitätspersonal haben eine Menge interurbane Gespräche zur Folge gehabt.

a. 10. Gesundheitswesen . . . . Fr, 60,000 Der Mehrbedarf von Fr. 60,000 ist ausschliesslich den erhöhten Ausgaben für die Bekämpfung der Pockenepidemie zuzu-

847

schreiben. Der vorhandene Kredit ist bis auf Fr. 10,000 aufgebraucht. Trotzdem verschiedene Eingaben noch ausstehen, liegen bereits Entschädigungsforderungen für rund Fr. 130,000 vor, an welche der Bund den gesetzlichen Beitrag von 50 °/o zu leisten hat.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung 1. Besoldungen 2. Teuerungszulagen

Fr.

Fr.

,,

300

200 100 F r 3 0 0 Q

Nach Abschluss der diesjährigen Wiederwahlen wurde nachträglich auf den 1. Juli 1924 ein Kanzleisekretär I. Klasse zum Adjunkten II. Klasse befördert,

III. Polizeiabteilung t

Fr. 19,850 ----

a. Abteilung, 13. Herausgabe der Verordnungen über den Automobilverkehr Fr. 2,500 Infolge der ausserordentlichen Zunahme des Verkehrs ausländischer Automobile in der Schweiz im Sommer 1924 musste ein Nachdruck der Zusammenstellung der besondern Bestimmungen über den Verkehr mit Motorfahrzeugen"· angeordnet werden. Die daherigen Kosten beliefen sich auf Fr. 2500, denen wenigstens ebenso hohe Mehreinnahmen aus dem Verkaufe der Broschüren (Einnahmerubrik C. III. 8) gegenüberstehen werden.

c. Zentralstelle für Fremdenpolizei und Grenzkontrolle Fr. 17,350 26. Teuerungszulagen für die Zentralstelle Fr. 1,550 Längere Verwendung eines Aushilfsangestellten, als vorgesehen war, und Ausrichtung einer weitern Kinderzulage. Den daherigen Mehrausgaben von Fr. 1,465. 20 stehen Minderausgaben gegenüber im Betrage von Fr. 4,763.10 auf Besoldungskredit infolge Verminderung der Zahl der Bureaugehilfinnen 31. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften der Zentralstelle . . . . Fr. 100 Mehrausgabe infolge Zunahme der Zeitungsausschnitte des Argus suisse et international de la presse 8, A.

848

33. Besoldungen der Grenzkontrolle Fr. 8,050 Bei der Grenzkontrolle in Basel mussten Ende 1923 wegen Zunahme des Verkehrs 2 Angestellte eingestellt werden; im Frühjahr 1924, als die Abfertigung der Reisenden der durchgehenden Züge zur Erleichterung des Verkehrs in die Züge verlogt werden musste, wurden 2 weitere nötig.

34. Teuerungszulagen der Grenzkontrolle Begründung wie zu 33,

Fr. 7,650

V. Versicherungsamt

Fr.

1,240

5. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr.

600 Das Inkrafttreten der Hilfsaktion und der dadurch eingetretene grosse Geschäftsverkehr erforderten bedeutende Mehrausgaben.

7. Schreib- und Vervielfältigungsmaschinen Fr.

490 Eine alte abgenutzte Schreibmaschine musste gegen eine neue umgetauscht werden.

8. Heizung, Beleuchtung, Reinigung und Material Fr.

150 Die Heizungskosten für den langen Winter 1923/24 betrugen ungefähr Fr. 500 mehr als diejenigen für das Vorjahr.

D. Militärdepartement.

I. Zentral Verwaltung A. Kanzlei des Departements

Fr.67,250 Fr.

2,750

1. Besoldungen Fr. 2,750 Die Überschreitung rührt unmittelbar her von der Einstellung einer für nicht länger aufschiebbare Archivarbeiten verwendeten Aushilfe und einer Stenodaktylographin. Wir hatten vorgesehen, die bezüglichen Beträge aus den uns zur Verfügung stehenden Personalkrediten zu bezahlen, da auf den Herbst das Ausscheiden eines Beamten und damit erhebliche Einsparungen in Aussicht standen. Dieses Ausscheiden hat sich nun aus unvorhergesehenen Gründen verzögert, so dass wir genötigt sind, um einen Nachtragskredit einzukommen.

849

E. Abteilung für Artillerie

Fr. 3,000

1. Besoldungen Fr. 3,000 Als Ersatz für einen wegen Krankheit längere Zeit beurlaubten Beamten wurde der Abteilung die aushilfsweise Einstellung eines Postbeamten bewilligt, woraus bis Jahresschluss eine Mehrausgabe von Fr. 3000 entsteht.

G. Abteilung «ür Sanität 3, Reisekosten und Reisezulagen

Fr. 11,500 . Fr. 11,500

Der Militärversicherung sind von dem im Voranschlage für 1924 für die Abteilung für Sanität vorgesehenen Kredite für Reisekosten Fr. 20,000 zugewiesen worden. Da aber auch in diesem Jahre der Kredit in ausserordentlicher Weise in Anspruch genommen werden musste, reicht derselbe nicht aus. Die starke Inanspruchnahme des Kredites ist zurückzuführen auf die vielen Dienstreisen, die erforderlich sind für die Vertretung vor den Instruktionsrichtern des eidgenössischen Versicherungsgerichtes, die Erhebungen über vordienstliehe Krankheitsursachen, die Abklärungen über die Erwerbsverhältnisse am Wohnorte der Versicherten sowie auch die Inspektionen der -Heilanstalten und Arbeitsheilstätten. Zahlreiche Reisen werden ausserdem notwendig aur Abklärung der Bedürfnisfrage bei einer grossen Zahl von Pensionsbezügern. Dabei ist aber in Betracht zu ziehen, dass durch diese vermehrten Dienstreisen erhebliche Minderausgaben auf andern Krediten der Militärversicherung erzielt werden, wie für Krankengelder, Pensionen usw.

M. Militärgerichtsbarkeit

Fr. 50,000

2. Kosten der Militärgerichte . . . Fr. 25,000 Der im Voranschlage vorgesehene Kredit von Fr. 60,000 erweist sich auch dieses Jahr als ungenügend. Die Militärgerichte werden immer noch stark in Anspruch genommen durch Fälle aus der Zeit der Kriegsmobilmachung. Wirtschaftliche und andere Gründe veranlassen Jahr für Jahr eine ziemliche Zahl von Wehrmännern, in die Schweiz zurückzukehren, gegen welche Verfahren wegen Nichteinrlickens zur Mobilmachung anhängig sind. Mehrkosten verursacht auch die Massnahme, die zu den Wiederholungskursen unentschuldigt Nichteingerückten im Interesse einer gleichmassigen Behandlung den Militärgerichten zu überweisen.

850

3. Kosten des Strafvollzuges . . . Fr. 25,000 Die Ausgaben für 1923 beliefen sich auf . . Fr. 62,060 Im Voranschlage für das Jahr 1924 sind eingestellt ,, 40,000 Anhand der bereits eingegangenen Rechnungen schätzen wir die zu erwartende Gesamtausgabe auf rund Fr. 65,000, weshalb obige Nachforderung gestellt werden muss. Eine annähernd richtige Berechnung dieses Kredites anlässlich der Aufstellung des Voranschlages ist sehr schwierig, da die nötigen Anhaltspunkte, wie Zahl der Bestraften und Dauer des Strafvollzuges, fehlen. Die Ausgaben verteilen sich annähernd zu gleichen Teilen auf railitärgerichtlich Bestrafte und disziplinarisch Bestrafte.

II. Ausbildung der Armee A. Lehrpersonal

Fr. 1,106,223 Fr.

3,423

6. Fliegertruppen Fr.

1,917 a. Besoldungen der Instruktoren Fr. 1,101 b . Teuerungszulagen . . . .

,, 816 Als Beobachter-Instruktor und Startchef für den militärischen Fliegerstüt/punkt in Lausanne ist im Einverstandnisse mit dem eidgenössischen Eisenbahndepartemente im Voranschlage für 1925 ein Beamter des eidgenössischen Luftamtes vorgesehen, mit Amtsantritt auf 1. Januar 1925. Im Interesse des oidgenössichen Luftamtes sowohl als auch des militärischen Flugwesens hat es sich als empfehlenswert erwiesen, diesen Offizier schon auf 1. Oktober 1924 übertreten zu lassen. Dessen Besoldung und Teuerungszulagen werden hier eingestellt.

9. Veterinärtruppen.

· b. Aushilfe bei der Ausbildung Fr.

1,506 Entgegen der Annahme bei der Aufstellung des Voranschlages mussten auch dieses Jahr wieder mehr Schüler in die T. Abteilung der Hufschmiedekurse einberufen werden, was eine Vermehrung des Lehrpersonals notwendig machte. Ferner muss für die rechtzeitige Ausbildung jüngerer Beschlaglehrer als Ersatz älterer Hufschmiedinstruktoren gesorgt werden; aus diesen Gründen reicht der im Voranschlage eingestellte Kredit nicht aus.

A l l g e m e i n e B e m e r k u n g : Es ist möglich, dass bei den übrigen Waffen und Truppengattungen einzelne Kredite, wie Reisekosten, Kleiderentschädigungen und Aushilfe bei der Aus-

851 bildung, überschritten werden müssen. Weil die Schulen und Kurse noch nicht beendigt sind, können diese Ausgaben zurzeit nicht festgestellt werden. Es darf aber angenommen werden, dass diese Mehrausgaben gedeckt werden- durch Minderausgaben auf andern Krediten, wie Besoldungen, Teuerungszulagen und Kosten der Dienstpferde, so dass mit einer Überschreitung der Budgetabschnitte bei den einzelnen Waffen und Truppen nicht zu rechnen ist. Aus diesen Gründen sehen wir von der Stellung von Nachtragskreditbegehren ab. Allfällige Überschreitungen werden wir im Berichte zur Staatsrechnung begründen.

B. Unterricht

Fr. 45,000

1. Aushebung Fr. 20,000 Obwohl der Kredit durch den Voranschlag um Fr. 50,000 erhöht worden ist, sehen wir uns genötigt, obige Nachforderung einzureichen. Diese ist verursacht durch vermehrte Ausgaben für Untersuchungen durch die Territorial-Untersuchungskommissionen sowie für Untersuchungen der im Auslande wohnenden aushebungspflichtigen Schweizerbiirger. Ferner wurde auch bei der diesjährigen Aushebung das versuchsweise auf einzelnen Plätzen angewendete Verfahren der Rontgendurchle'uchtung beibehalten. Da einerseits noch nicht alle Kantone über die Kosten der Aushebung abgerechnet haben, andererseits aber noch Untersuchungen stattfinden, ist die genaue Berechnung des Mehrbedarfes nicht möglich; doch hoffen wir, mit Fr. 20,000 auszukommen.

A l l g e m e i n e B e m e r k u n g : Wie wir schon öfters ausgeführt haben, ist es zur Zeit der Nachtragskreditbegehren nicht möglich, die Kreditverhältnisse bei den Budgetabschnitten Rekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und Vorunterricht so festzustellen, dass mit Bestimmtheit gesagt werden kann, wo sich Kreditreste ergeben und wo die bewilligten Kredite nicht ausreichen werden. Dies ist in der EFauptsache darauf zurückzuführen, dass zu dieser Zeit eine Anzahl militärischer Kurse überhaupt noch nicht stattgefunden hat, ein Teil der Komptabilitäten sich noch in Revision befindet und ein Teil derselben dem Oberkriegskommissariat noch nicht abgeliefert worden ist. Ferner ist eine grosse Zahl von Rechnungen, wie solche für Landschaden, Bahntransporte, Munition, Abschätzungen, Entschädigungen und Kuranstaltkosten für Pferde usw. noch ausstehend, deren Beträge auch schätzungsweise nicht zu berechnen sind. Gleichwohl haben wir versucht, die Kredite für den Unterricht so gut als möglich zu prüfen, und hoffen, dass der G-esaintkredit für den Abschnitt B. Unterricht nicht

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überschritten werde. Bei einzelnen Rubriken dürften sich infolge höherer Mannschaftsbestände Mehrausgaben ergeben, denen aber Minderausgaben durch Einsparungen verschiedener Art gebenüberstehen werden. Wir verzichten bei dieser Sachlage auf die Eingabe von Nachtragskreditbegehren und ziehen vor, wie dies bis jetzt immer mit Ihrem Einverständnis geschehen ist, die rechnerischen Verhältnisse bei Jahresscbluss genau zu untersuchen und dann im Berichte zur Staatsrechnung über die Mehrausgaben und Minderausgaben für die Eekrutenschulen, Wiederholungskurse, Kaderschulen und für den Vorunterricht erschöpfende Auskunft zu geben, 6. Ausserordentliche Weiterbildung.

b. Freiwillige Militärvereine Fr. 25,000 1. Schiessvereine Fr. 25,000 Nach den bis heute erfolgten Abgaben von Verkaufs- und Gratismunition und unter Zugrundelegung des derzeitigen Tarifpreises für scharfe Gewehrpatronen berechnen wir die Mehrausgaben für den Kredit d. Mindererlös aus der Verkaufsmunition wie folgt: 19,250,000 Gewehrpatronen 11 zu 6 Rappen . Fr. 1,155,000 1,875,000 Gewehrpatronen 11 zu 3 Rappen . ,, 56,250 120,000 Gewehrpatronen 11 zu l Rappen . ,, 1,200 521,400 Gewehrpatronen 90/03 zu 11 Rappen ,, 57,354 885,700 Gewehrpatronen 90/03 zu 6 Rappen ,, 53,142 74,600 Gewehrpatronen 90/03 zu 3 Rappen ,, 2,238 3,500 Gewehrpatroneu 90/03 zu l Rappen ,, 35 Fr. 1,325,219 Der Kredit laut Voranschlag beträgt ,, 1,300,000 Es ergibt sich somit ein Fehlbetrag von rund Fr.

25,000 D. Unterkunft Fr. 20,000 1. Betrieb der eidgenössischen Kasernen.

7t. Heizung, Beleuchtung, Wasser Fr. 20,000 Für den Verbrauch an Heizung, Beleuchtung und Wasser ist die herrschende Witterung jeweilen von ausschlaggebender Bedeutung. Das diesjährige ungünstige Wetter hatte denn auch bei diesem Kredite vermehrte Ausgaben, namentlich für die Heizung, zur Folge, so dass die durch den Voranschlag bewilligte Summe nicht ausreicht. Um die noch notwendigen Brennmaterialien beschaffen zu können, ersuchen wir um die Bewilligung dieses Nachtragskredites.

853

E. Leistungen zur Erleichterung der Dienstpflicht . . . .

1. Militärversicherung a, Kosten des vorübergehend e n Nachteils . . . .

Fr. 1,012,800 Fr. 1,012,800

F r . 1,000,000

Im Voranschlage für das Jahr 1924 sind als Kosten des vorübergehenden Nachteils Fr. 2,500,000 eingestellt. Während bis Ende August rund 600 Krankmeldungen weniger zu verzeichnen waren ale im Jahre 1923 und die Ausgaben zirka.

Fr. 425,000 hinter denjenigen des gleichen Zeitraumes im Vorjahre zurückblieben, übersteigt die Zahl der Krankmeldungen auf 15. Oktober diejenige des Vorjahres um 346 Falle. Eine weitere Zunahme ist anhand der taglichen Krankmeldungen festzustellen. Der Kredit wird daher nicht ausreichen. Qie Ausgabe im Jahre 1923 belief sich auf Fr. 4,214,147. Wir hoffen jedoch, mit einem Nachtragskredit von Fr. 1,000,000 auskommen zu können.

bt Kosten der Pensionskommission

Fr.

12,800

Dieser Kredit ist im Voranschlage gegenüber 1923 um Fr. 2000 herabgesetzt worden, in der Meinung, die Zahl der Pensionsfälle werde im Jahre 1924 zurückgehen und damit auch die Anzahl der Sitzungen der Pensionskommission, Dies ist leider nicht eingetroffen. Die anhandgenommene Generalrevision der alten Pensionsfälle und die Zunahme der neuen Fälle hatten vermehrte Sitzungen der Pensionskommission und somit auch vermehrte Ausgaben zur Folge. Ferner ist den Mitgliedern dieser Kommission gestattet worden, gegen Entschädigung des Taggeldesam Tage vor und nach der Sitzung zu reisen, was ebenfalls eine stärkere Inanspruchnahme des Kredites bedeutet. Die daherigen Mehrausgaben werden auf Fr. 12,800 veranschlagt.

F. Réglemente, Formulare, Militäramtsblatt usw. Fr. 25,000 2. Kriegsfahrplan, II. Rate

.

.

. F r . 25,000

Die Kosten für die Erstellung eines neuen Kriegsfahrplaneswurden seinerzeit mit Fr. 200,000 berechnet und der Kredit mit je Fr. 100,000 auf die Voranschläge für 1923 und 1924 verteilt.

Bei der Kostenberechnung nicht vorauszusehende Umstände ergeben eine Überschreitung dieses Betrages um Fr. 25,000.

854

III. Ausrüstung der Armee

Fr. 304,060

B. Materialunterhalt und -ersatz . . . . . Fr. 304,060 1. Betrieb der eidgenössischen Zeughäuser, Munitionsdepots und Munitionsmagazine.

h. Übrige Betriebsausgaben, wie Material für das Waschen, Putzen und Flicken, Heizung, Beleuchtung, Wasser usw ./Fr. 25,000 Infolge der andauernd schlechten Witterung dieses Jahres haben wir mit vermehrten Betriebsunkosten, wie für Verbrauchsmaterial, Heizung zum Trocknen usw., zu rechnen, die sich auf zirka Fr. 25,000 belaufen werden.

2. Unterhalt.

a. Bekleidung und Ausrüstung.

1. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung u n d Ausrüstung . . . . F r . 9,060 Im Voranschlage wurde mit einem Bestand der Arm'ee von 336,250 Mann gerechnet. Nachdem uns inzwischen von den Kantonen die Aufstellungen eingereicht worden sind, muss mit einem Bestand von 338,515 Mann oder mit 2265 Mann mehr gerechnet werden. Diese Vermehrung rührt her einerseits von der höhern Anzahl der ausexerzierten Rekruten, anderseits von einer weniger grossen Zahl der Entlassungen aus der Wehrpflicht, als im Voranschlage berechnet worden war. Die Mehrausgabe beläuft sich somit auf 2265 Mann zu Fr. 4 = Fr. 9060.

c. Korpsausrüstung Fr. 230,000 Die Ausgabe für den Unterhalt der Korpsausrüstung war bis und mit 1922 im Gesamtposten ,,Gewöhnlicher Unterhalt11 Inbegriffen, Die Neugruppierung des Voranschlages des Militärdepartementes, die erstmals 1923 zur Anwendung gelangte, hatte zur Folge, dass diese Ausgaben ausgeschieden worden mussten.

Bei der Aufstellung des Voranschlages fehlten somit die zur Berechnung des Kredites notwendigen Erfahrungszahlen, da die Rechnung für 1923 noch nicht abgeschlossen war. Die Ausgaben des Jahres 1923 beliefen sich auf Fr. 450,000, während in den Voranschlag für 1924 nur Fr. 350,000 eingestellt wurden, woraus sich ein Fehlbetrag von Fr. 100,000 ergibt. Eine weitere Mehrausgabe von Fr. 50,000 ist darauf zurückzuführen, dass in-

855

folge der sohlechten Witterung das in Schulen und Kursen verwendete Material stark gelitten bat, was vermehrte Arbeiten und Ausgaben für Ausbesserungen und Unterhalt erfordert.

Ferner haben wir uns entschlossen, die zur Instruktion in Rekruten- und Kaderschulen dienenden schweren Maschinengewehre im "Laufe dieses Winters gehörig instandstellen zu lassen, was eine Ausgabe von Fr. 80,000 verursacht. Infolge jahrelangen Gebrauches haben dieselben an Treffsicherheit und Zuverlässigkeit derart abgenommen, dass sie sich für die Ausbildung der Rekruten nicht mehr eignen. Von einzelnen Stellen war direkt der Antrag gestellt worden, sie durch neue Maschinengewehre zu ersetzen. Eine eingehende Untersuchung hat indessen ergeben, dass es hauptsächlich einzelne stark in Anspruch genommene Teile dieser Maschinengewehre sind, die den Anforderungen nicht mehr genügen, und dass durch den Ersatz dieser Teile die Maschinengewehre wieder so hergestellt werden können, dass sie neuerdings verwendbar sind und so die Kosten für Neuanschaffung vermieden werden können. Die angestellten Versuche mit wieder instandgestellten Maschinengewehren haben günstige Ergebnisse gezeitigt.

5. Transportkosten Fr. 40,000 Bei der Aufstellung des Voranschlages ist eine zuverlässige Berechnung der Ausgaben für Transporte nicht möglich, weil die Bedürfnisse der Schulen urtd Kurse einerseits und allfällige Verfügungen betreifend die Massnahmen für Kriegsbereitschaft andererseits so lange zum voraus nicht bekannt sind. Bei diesem Kredite werden ferner auch die Ausgaben für den Unterhalt und die Betriebsmittel der zugeteilten Lastwagen verrechnet. Die vermehrten Transportkosten aller Art erfordern auch dieses Jahr wieder eine Erhöhung des durch den Voranschlag bewilligten Kredites.

IV. Pferde

Fr. 154,300

A. Kavalleriepïerde.

2. Remontendepot Fr. 59,000 a. Verwaltung, 4. Reisekosten, Zulagen für Nachtwäehterdienstundüberzeitarbeit Fr, 50,000 6. Stallmiete ,, 9,000 Zu a 4 und b. Die Akklimatisation der frisch angekauften Kavalleriepferde erfolgt normalerweise in der Filiale Sand des Bandesblatt. 76, Jahrg. Bd. III.

59

856

Kavallerie-Remontendepots. Eine dort ausgebroehene Brustseucheepidemie erforderte die vorübergehende gänzliche Räumung deiFiliale zwecks gründlicher Desinfizierung und Verhinderung der Weiterverbreitung der ßeuche. Die Pferde wurden da untergebracht, wo geeignete Ställe zur Verfügung standen, und zwar in Bern, Thun, Aarau und Kloten. Das mit der Wartung dieser Pferde betraute Personal musste nach diesen Orten abkommandiert werden. Die aus diesen Abkommandierungen sich ergebenden Mehrkosten werden auf Fr. 50,000 berechnet und hier eingestellt.

Die vorerwähnte Räumung der Filiale Sand hatte naturgemäss auch vermehrte Ausgaben für Stallmiete, Wasser und Licht zur Folge, zu deren Bestreitung ein Betrag von Fr. 9000 erforderlich ist.

6 . Rücknahme v o n Pferden . . . . . . . F r . 95,300 Eine genaue Berechnung dieses Kredites bei der Aufstellung des Voranschlages ist schwierig, weil die Zahl der zurückzunehmenden Pferde nicht festgestellt werden kann. Der bewilligte Kredit von Fr. 295,000 erweist sich als ungenügend, da eine bedeutend grössere Zahl von Pferden zur Rücknahme gelangte, als seinerzeit angenommen worden war. Wir berechnen die Gesamtausgabe auf Fr, 390,300, so dass wir eine Nachforderung von Fr. 95,300 hier einstellen müssen. Diesen Mehrausgaben stehen Einnahmen gegenüber für den Erlös aus diesen zurückgenommen Pferden ; dieselben werden wieder an Remontierungspflichtige abgegeben, ausrangiert oder abgeschlachtet. Die hieraus sich ergebenden Einnahmen werden allerdings nicht diesem Ausgabenkredit gutgeschrieben, sondern der Einnahmenrubrik D. III.

1. Kavalleriepferde.

V. Festungen A. St. Gotthard

Fr. 22,180 Fr. 22,180

1. Verwaltung.

o, Teuerungszulagen Fr. 5,600 Aus einem Versehen wurde der Kredit um ca. Fr. 7000 zu niedrig berechnet. Infolge Veränderungen im Personalbestande sind dagegen auch einige Minderausgaben zu verzeichner, so dass die Kreditnachforderung auf den Betrag von Fr. 5600 herabgesetzt werden kann.

.857 f. Dienstkleider Fr.

700 Die Beamten der Festungsverwaltung beziehen in der Regel eine Kleiderentschädigung von Fr. 1. 20 im Tag; diese Entschädigung wird entsprechend den bestehenden Vorschriften auf Fr. 2 im Tag erhöht, wenn sie als Instruktoren in Schulen und Kursen Dienst zu leisten haben. Da eine stärkere Verwendung von Beamten im Instruktionsdienste stattgefunden hat, reicht der Kredit nicht aus.

2. 'Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials.

f. Unfallprämien für Zivilarbeiter usw Fr. 1,500 Der Prämienansatz für die Bauarbeiter des Geniechefs wurde durch die schweizerische Unfallvergicherungsanstalt von 16 auf 30 °/o erhöht, was eine Mehrausgabe von Fr. 1500 verursacht.

A-. Unterhalt der Bauten und Anlagen Fr. 13,380 Das im Oktober 1923 abgebrannte und für die Einlagerung von Heu der Militärverwaltung bei Andermatt einzig in Betracht fallende sogenannte Eystallgebäude musste wieder aufgebaut werden, um die diesjährige Heuerute unterbringen zu könoen.

Die Kosten belaufen sich auf Fr. 16,590. 10 Hiervon ist abzuziehen die von der Feuerversicherung ausbezahlte Brandentschädigung im Betrage von ,, 8,710.70 Es verbleibt somit ein Fehlbetrag von . . Fr. 7,879. 40 oder rund Fr. 7880.

Ferner ist dieses Frühjahr durch Stürme ein Teil des Daches samt Daohkonstruktion einer Grenzwachthütte beschädigt worden.

Um weitere Beschädigungen zu vermeiden, wurden die InstandBtellungsarbeiten sobald tunlich vorgenommen und die Ausgaben (Fr. 5500) vorläufig zu Lasten des ordentlichen Kredites verrechnet. Da jedoch dieser Kredit ursprünglich für andere notwendige Arbeiten bestimmt war, muss für diese beiden ganz unvorhergesehenen Ausgaben ein Nachtragskreditbegehren im Betrage von Fr. 13,380 hier eingestellt werden.

o . Feuerversicherung . . . . F r . 1,000 Im Laufe dee Jahres musste eine Anzahl Feuerversicherungsverträge neu abgeschlossen werden, wobei sich ergab, dass

858.

die Versicherungsprämien für 1924 den Betrag von Fr. 27,000 ausmachen werden.

Im Voranschlage sind eingestellt ,, 26,000 Mehrausgaben mithin Fr. 1,000

YI. Verkehrswesen

Fr. 6,900

A. Motorwagendienst Fr. 3,200 2, Betriebsausgaben.

e , MaterialversicheruDg . . . . F r . 3,200 Die Postverwaltung hat eine Anzahl ihr seinerzeit zur Verwendung überlassene Armeewagen zurückgegeben. Dieser Umstand und Neuanschaffungen von Motorfahrzeugen haben eine erhebliche Zunahme des Wagenparks zur Folge. Hieraus ergeben sich Mehrausgaben für Feuer- und Haftpflichtversicherungen, zu deren Bestreitung dio Nachforderung eingestellt wird.

B. Militarîlugwesen Fr. 3,700 1. Verwaltung.

a. Besoldungen Fr. 500 Die Mehrausgabe ist darauf zurückzuführen, dass im Voranschlage für eine unbesetzte Stelle der Mindestbetrag der Gehaltsklasse vorgesehen war ; die Stelle wurde durch einen Arbeiter der Flugplatzdirektion besetzt, dem mit Rücksicht auf seinen bisherigen Lohn eine um Fr. 200 höhere Besoldung bewilligt werden musate. Einer andern Aushilfskraft wurde in Anbetracht der bestehenden Verhältnisse eine ausserordentliche Besoldungserhöhung zuerkannt, die im Voranschlage nicht mehr berücksichtigt werden konnte.

2. Betriebs- und Ersatzmaterial sowie allgemeiner Unterhalt.

l. Feuerversicherung Fr. 3,200 Im Voranschlage für das Jahr 1924 wurde dieser Kredit gegenüber 1923 um Fr, 3000 herabgesetzt, in der Meinung, dass infolge Ersetzung der Holzschuppen durch permanente Hallen eine Ausgabenverminderung erzielt werden könne. Anlasslich des Neuabschlusses der Versicherung zeigte es sich, dass den vorgesehenen Minderausgaben Mehrausgaben im Betrage von Fr. 3200 gegenüberstehen, verursacht durch die Zunahme des versicherten Materials.

859

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung

-Fr. 16,200

A. Direktion des Finazbureaus Fr. 12,400 b. Liegenschaftsverwaltung.

I. Waffen-, Schiess- und Flugplätze.

6. Waffenplatz Thun Fr.

100 Die durch die Neuordnung der Pachtgüter auf dem Waffenplatze Thun nötig gewordenen vermehrten Reisen sowie die Teilnahme des Liegenschaftsverwalters an der am 27. April 1924 stattgefundenen Konferenz der eidgenössischen Liegenschaftsverwalter in Zürich verursachten wesentlich grössere Ausgaben, als bei der Aufstellung des Voranschlages vorgesehen waren.

II. Andere Liegenschaften.

5. Ankauf von Liegenschaften.

ö. Waffenplatz Thun . . . . F r . 12,300 Seit Jahren beschwerten sich die Eigentümer der Parzelle Nr. 25, ,,Schürlirainwald" in Thierachern, über Beschädigungen an diesem Waldstücke durch Abwasser von der dem Bunde gehörenden Liegenschaft Steghalde-Mühlematt. Letztere grenzt in steilem Abhänge unmittelbar an den Schnürlirainwald Die Waldeigentümer machten mit Eingabe vom 6. Oktober 1920 eine Entschädigungsforderung gegen den Bund von Fr, 5000 geltend, die sie nach zweijährigen Verhandlungen schli essli eh auf Fr. 1000 ermässigten. Um diesen ständigen Entschädigungsforderungen ein Ziel zu setzen, ermächtigten wir das Finanzdepartement, mit den Eigentumern der genannten Parzelle in Kaufsunterhandlungen zu treten. Ein erstes Gutachten über deren Ankauf lautete auf einen Schatzungswert von Fr. 13,621. Da sich die Verhandlungen bis zum Juli 1924 hinauszogen und in der Zwischenzeit mehrfache Holzschläge stattgefunden hatten, wurde eine zweite ExpertenSchätzung notwendig, die den Schatzungswert auf Fr, 11,665 berechnete. Hierzu kam der im ersten Gutachten (1921) auf Fr, 335 berechnete Schaden, so dass das Finanzdepartement einen Kaufpreis von Fr. 12,000 als angemessen betrachtete. Sowohl die forstlichen Experten als auch die Direktion der eidgenössischen Bauten und die eidgenössische Liegenschaftsverwaltung in Thun befürworteten die Erwerbung. Insbesondere begrüsste auch das Militärdepartement den Ankauf, der die ständig wiederkehrenden Forderungen der bisherigen Eigentümer wegen Beschädigung der

860 Waldwege durch Fahrübungen der Artillerie ausgeschaltet hat.

Die ursprüngliche Kaufpreisforderung von Fr. 15,000 konnte schliesslich auf Fr. 12,000 ermässigt werden. Für Handä der ungs Verurkundungs- und Grundbuchkosten sind Fr. 300 vorgesehen.

C. Personaldienst und Versicherungskasse

. .

Fr. 3,800

1. Besoldungen Fr. 3,500 Vorübergehende Beiziehung von Aushilfskräften aus der Postverwaltung zur Besorgung ausserordentlicher Arbeiten, 3. Taggelder und Reiseentschädiggungen Fr. 300 Vermehrte Dienstreisen wegen Teilnahme von Beamten an Kommissionsberatungen für das Besoldungsgesetz.

III. Statistisches Bureau

Fr.

450

3. Taggeldev und Reiseentschädgungen Fr. 200 Versetzung einiger Beamter von Interlaken nach Bern, denen die Reise- und Umzugskosten vergütet werden mussten.

6. Bücher und Zeitschriften . . . Fr. 100 Trotzdem die Anschaffung von Büchern und Zeitschriften auf das Unerlässliche beschränkt wird, reicht der vorgesehene Kredit nicht aus.

7. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten Fr. 150 Der im September erfolgte Umzug des Bureaus verursachte ausserordentliche, nicht vorgesehene Kosten, für die der knapp bemessene Kredit nicht ausreicht.

IV. Amt für Mass und Gewicht

Fr. 7,000

15. Entschädigungen an Prüfbeamte für Gasmesser Fr. 7,000 Der im Voranschlage für 1924 aufgenommene Betrag von Fr. 30,000 für Entschädigungen an Prüfbeamte für Gasmesser wird nicht genügen, weil die Gasmesserprüfungen bedeutend zunehmen und die Entschädigungen an die Prüfbeamten ebenfalls einen höhern Betrag erfordern werden. Auf Grund der bisherigen Ergebnisse schätzen wir die Mehrausgabe auf Fr. 7000. Ihr steht eine Mehreinnahme an Gebühren gegenüber, die die Ausgabe mehr als ausgleicht.

861

TI. Zollverwaltung

Fr. 134,416

A. Zivilpersonal 11. Taggelder und Reisekosten . . Fr. 17,000 Der im Voranschlage 1924 vorgesehene Kredit beträgt Fr. 42,000. Die erhöhten Zollansätze und die grössere Spezialisierung des Tarifes erforderten die Einführung vermehrter Instruktionskurse des Zollpersonals. Mehrausgaben ergeben sich sodann aus der Anordnung vermehrter Inspektionen und Kotrollen bei den Zollabfertigungsstellen.

17. a. Kapitalzins für eidgenössische Zollgebäude Fr. 96,416 Für das Jahr 1924 wurde der von der Zollverwaltung zu entrichtende Kapitalzins auf Fr. 717,244 festgesetzt. Da die Verzinsung für das laufende Jahr auf Grund des in der Staatsrech nu für 1923 eingestellten Liegenschaftskapital von Fr. 13,561,000 zu erfolgen hat, ergibt sich zu 6 °/o ein Zins von Fr. 813,660, mithin Fr. 96,416 mehr als ursprünglich vorgesehen war.

17. b. Miete für Direktions- und Zollbureaux Fr. 4,000 Der Voranschlagskredit lautet auf Fr. 300,000.

Die Mehrausgaben sind auf die im Fürstentum Liechtenstein zur Unterbringung der Zollbureaux benötigten Lokale und Wohnunge für das Zollpersonal zurückzuführen.

S. Grenzwachtkorps 9. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren Fr. 3,000 Die Mehrausgaben von Fr. 3000 gegenüber dem Voranschlage rühren in der Hauptsache von der durch den starken Auto- und Personenverkehr notwendig gewordenen Einrichtung des Telephons bei zahlreichen Grenzübergängen und .Wachtposten her.

C. Tabakzollsektion 5. Druck- und Buchbinderkosten . Fr.

1,000 Für das laufende Jahr wurde ein Kredit von Fr. 3000 bewilligt. Infolge vermehrter Ausgaben für die Neuordnung der Tabakkontfolie bei den Tabakfabriken (Dreiklassensystem) erweist sich derselbe als ungenügend.

D. Verschiedenes.

6. Andere Aufwendungen . . . Fr. 13,000 Der ursprünglich hierfür verlangte Kredit von Fr. 70,000 wurde nachträglich auf Fr. 60,000 herabgesetzt.

862 Die, bisherigen und die noch in Aussicht stehenden Ausgaben lassen erkennen, dass er nicht ausreichen wird.

Die Mehrauegaben wurden verursacht durch die Kosten für die Miete der vom Motorwagendienst des Mililärdepartementes leihweise übernommenen und für dio Inspektionen und Kontrollen an der Grenze und im Landesinnern verwendeten Automobile sowie durch die Anschaffungskosten von Betriebsmaterial und Garagemiete für diese Wagen. Ausserdem kam der jährliche Beitrag der Schweiz an das internationale statistische Bureau in Brüssel erstmals mit Fr. 1113. 70 zur Auszahlung.

TU. Steuerverwaltung

Fr. 82,000

l. Besoldungen Fr. 57,000 Die Vollziehungsverordnung vom 27. Mai 1924 zum Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 über die Lotterien und die gewerbsmäasigen Wetten überträgt der eidgenössischen Steuerverwaltung neben einer Reihe dauernder Obliegenheiten die vorübergehende Aufgabe der Kontrolle der Lose im Auslande ausgegebener Prämienanleihen, welche sich im Zeitpunkte des Inkrafttretens des genannten Gesetzes (1. Juli 1924) als Eigentum oder Pfand ini Besitze einer in der Schweiz niedergelassenen Einzelperson oder Firma befanden. Die Durchführung dieser Kontrolle verlangte neben der Stempelung der Lose, welche durch die Bankpoststellen und die eidgenössische Steuerverwaltung erfolgte, auch die Erstellung eines Nummernverzeichnisses aller abgestempelten Lose, Zur Erledigung dieser Arbeiten verwendet die eidgenössische Steuer Verwaltung für zirka ein Jahr eine Reihe von provisorischen Arbeitskräften, von denen einige sonst infolge des Abbaues der Kriegsgewinnsteuer entbehrlich geworden wären.

Auslagen sind auch entstanden für Drucksachen und Inserate, insbesondere für die Einladung an die Besitzer ausländischer Prämienlose, diese abstempeln zu lassen. Den Ausgaben stehen die Einnahmen für Kontrollstempelgebühren gegenüber. Von diesen Einnahmen im Betrage von ca. Fr. 75,000 werden ca. Fr. 30,000 der Postverwaltung für ihre Mitwirkung bei der Kontrollsterapelung zufallen.

Im Voranschlage für das Jahr 1924 konnten die Ausgaben für die Kontrollstempelung der ausländischen Prämienlose nicht berücksichtigt werden, weil bei der Aufstellung des Voranschlages im Herbst 1923 die Referendunasfrist für das Lotteriegesetz noch nicht abgelaufen und die Ausführungsvorschriften noch nicht erlassen waren.

863

Weiter ist in Betracht zu ziehen, dass bei den Besoldungen des weiblichen Aushilfspersonals seit dem Inkrafttreten des Bundesratsbesehlusseg vom 4. September 1923 betreffend die Besoldungen der Bureaugehilfinnen der Bundeszentralverwaltung die Ausscheidung in Besoldung und Teuerungszulagen wegfällt, d. h. die im Voranschlage für das Jahr 1924 unter Rubrik 2 für dieses Personal in Rechnung gestellten Teuerungszulagen von Fr. 29,180 erscheinen in der Verwaltungsrechnung unter Rubrik l (Besoldungen). Der für die Besoldungsrubrik im Voranschlage eingesetzte Kredit ist somit um die genannte Summe zu klein.

Bis Ende Oktober 1924 belaufen sich die Ausgaben für Besoldungen auf Fr. 387,680. Dieser Betrag wird sich bis Ende des Jahros um die Besoldungen der Monate November und Dezember auf rund Fr. 447,000 erhöhen, während der bewilligte Kredit nur Fr. 390,600 beträgt. Die Kreditüberschreitung beträgt, somit mindestens Fr. 56,400 oder aufgerundet Fr. 57,000.

8. Druck- und Buchbinderkosten . Fr. 23,000 Die für die Kontrollstempelung ausländischer Prämienlose aufgewendeten Kosten für Druck- und Buchbinderarbeiten sowie für öffentliche Bekanntmachungen durch Plakate und Zeitungen können bis auf die Erstellung des Verzeichnisses der gestempelten Titel durch den ordentlichen Voranschlagskredit für 1924 gedeckt werden. Für die Erstellung dieses Verzeichnisses wird ein Betrag von Fr. 23,000 benötigt. Das Verzeichnis wird die Nummern von rund 500,000 Losen der verschiedensten ausländischen Prämienanleihen, die durch die Kontrollstempelung umlaufsfähig gemacht worden sind, enthalten und muss mit ganz besonderer Sorgfalt hergestellt werden.

12. a. Wertzeichen, ordentliche Kosten Fr. 2,000 Infolge der Verkehrszunahme bei den Stempelabgaben wurden gewisse Werte der Wertzeichenvorräte früher erschöpft, als bei der Aufstellung des Voranschlages angenommen werden konnte.

P. Volkswirtschaftsdepartement.

Tl. Veterinäramt

Fr. 4,826

A. Verwaltung.

1. Besoldungen Fr. 4,526 Infolge Anstellung eines ständigen tierärztlichen Experten für das Jahr 1924 erweist sich der Kredit als ungenügend. Die

864

Überschreitung ist ferner darauf zurückzuführen, dass dem weiblichen Aashilfspersonal gemäss Bundesratsbeschluss vom 14. September 1923 Besoldung und Teuerungszulage in e i n e m Betrag ausgerichtet wird, und zwar zu Lasten der Rubrik A l, Besoldungen. Dementsprechend vermindert sich der Kredit A 2, Teuerungszulagen. Wegen dringender Arbeiten musste vorübergehend noch eine weitere Aushilfskraft beigezogen werden.

5 Post-, Telephon- und Telegraphengebühren Fr.

300

In Rucksicht auf den ungünstigen Seuohenstand in einzelnen Grenzgegenden und in verschiedenen ausländischen Staaten mussten vermehrte telegraphische Auskünfte eingeholt bzw. Verfügungen getroffen werden.

Fünfter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

Fr. 525,000

Der Voranschlagskredit von Fr. 142,570 ist, in Berücksichtigung der Rückvergütungen, bereits um Fr. 78,700 überschritten.

Vom verausgabten Betrage entfallen Fr. 30,000 auf den mit Btmdesbeschluss vom 4. April 1924 bewilligten Beitrag von Fr, 300,000 für die Teilnahme der Schweiz an der internationalen Ausstellung für moderne dekorative und angewandte Kunst 1925 in Paris (A. S. XL, S. 235). Als weitere bedeutende Ausgabe kommt in Betracht : der Bundeszuschuss zugunsten der Lawinengeschädigteu von Fr. 160,000, Nach der Feststellung der Schatzungskommission, die vom Aufsichtsrat des schweizerischen Hilfsfonds für nicht versicherbare Elementarschäden in Fühlung mit unserm Departement des Innern eingesetzt wurde, belaufen sich die Lawinenschäden des Winters 1923/24 auf Fr. 1,081,171. Um den 702 (Beschädigten je nach ihrer ökonomischen Lage Entschädigungen in der Höhe von 35, 25, bzw. 15 % des erlittenen Schadens auszurichten, sind Fr. 261,403 erforderlich. Hieran leistete der Fonds selbst Fr. 40,000 ; weitere Fr. 61,700 hat die von ihm veranstaltete Sammlung ergeben, und den Fehlbetrag von Fr. 160,000 haben wir mit Beschluss vom 31. Oktober aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

Wir schätzen die übrigen unter diese Rubrik fallenden Ausgaben bis Ende 1924 auf Fr. 16,300.

865

Regiebetriebe des Bundes, I. Pulververwaltung

jï. 1,150

3. Besoldungen Fr. 150 Bei der Aufstellung des Voranschlages waren für die beiden unbesetzten Verwalterstellen in Aubonne und Chur die gleichen Besoldungsansätze vorgesehen. Diese Ansätze wurden bei der Wahl des einen Beamten um Fr. 25, bei der Wahl des andern um Fr. 125 überschritten, da derselbe schon früher von einer eidgenössischen Verwaltung eine höhere Besoldung bezogen hatte.

5. Reise- und Propagandakosten . . Fr. 1,000 Die ungünstigen Absatzverhältnisse für die Pulverprodukte machen eine umfangreichere Propaganda, namentlich für die Sprengpulver, notwendig. Zu diesem Zwecke sind vermehrte Dienstreisen erforderlich, wie auch Insertionen.

II. Pferderegieanstalt

Fr. 10,000

16. Verschiedenes Fr. 10,000 Aus diesem Kredite werden bezahlt die Ausgaben für den Unterhalt der Ausrüstungsgegenstände, der Gebäude und Liegenschaften sowie diejenigen für Pferdetransporte, Wasser, Heizung, Beleuchtung, Feuerversicherung, Kasernementsunkosten usw. Diese Ausgaben kommen höher zu stehen, als bei der Aufstellung des Voranschlages angenommen wurde, namentlich auch durch den Umstand, dass grössere Arbeiten, deren Kosten früher von der eidgenössischen · Bauinspektion bestritten wurden, nun aus der Betriebskasse bezahlt werden müssen. Wir berechnen diese Mehrausgaben auf Fr. 10V000, möchten aber bemerken, dass ihnen bedeutend höhere Mehreinnahmen sowie Minderausgaben auf andern Krediten gegenüberstehen, so dass der Zuschuss aus der Bundeskasse schließlich erheblich weniger betragen wird, als im Voranschlage vorgesehen ist.

TIII. Münzstätte

Fr. 142,280

A. Betriebsrechnung.

II. Fabrikation.

A. Münzfabrikation.

2. Metallbeschaffung.

Feinsilber für eine Silbermünzprägung für das Fürstentum Liechtenstein im Nennwert von Fr. 250,000 1,068.683 kg zu Fr. 125.45 = Fr. 134,060

866

Nachprägung von 2,000,000 Stück Einrappen : Kupfer kg 2850 zu Fr. 2. 40 = Fr. 6,840 Zinn ., 120 ,, ,, 9. -- = ,, 1,080 Zink L.

30 ,, ,, 2. -- = ,, 60 Fabrikationsabgang 3 °/o . . = ,, 240 ,, Fr. 8,220 Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein beauftragte die Münzstätte mit der Prägung ihrer Silbermünzen. Dieser Ausgabe steht eine entsprechende Einnahme bei der Rubrik Nebenarbeiten gegenüber.

Um der unerwartet regen Nachfrage nach Einrappenstücken genügen zu können, -verlangte die eidgenössische Staatskasse eine im ordentlichen Voranschläge nicht vorgesehene Prägung von 2 Millionen Stück Einrappen. Diesem Ausgabenkredit steht eine Einnahme von Fr. 20,000 bei den Münzprägungen gegenüber.

X. Versuchsanstalt für Obst-, Gartenbau in Wädenswil

Wein- und Fr.

700

3. Reiseentschädigungenund Taggelder Fr. 700 Durch die Verhältnisse notwendig gewordene vermehrte auswärtige Versuchs- und Untersuchungstätigkeit.

Dieser Mehrausgabe stehen Einsparungen auf andern Rubriken gegenüber.

. XI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne

Fr.

700

3. Reiseentschädigungen und Taggelder Fr. 700 Die Versuche und Kurse in Weinbau und Obstbau in der französischen Schweiz und im Tessin haben einen grösseren als den vorausgesehenen Umfang angenommen. Sie erfordern oft Besichtigungen und Erhebungen an Ort und Stelle, die nicht verschoben oder umgangen werden können. Der im Voranschlage vorgesehene Kredit war daher auf Mitte Oktober bereits erschöpft.

XIV. Postverwaltung.

A. Betriebsrechnung Fr. 220,000 L Personal.

e, Entschädigungen für Fahr-, Nachtund Frühdienst Fr. 50,000 Der Mehrbedarf ist auf die Zunahme der Alpenposten und der Bahnpostkurse zurückzuführen.

867

IV. Transporte f Konzessionierte Kraftwagenunternehmen Fr. 70,000 Die nach Vorlage der abgeschlossenen Jahresrechnungen den konzessionierten Kraftwagenunternehmen zu leistenden Defizit beiträge und andern Entschädigungen für den Postsachentranport stellen sich höher, als bei Aufstellung des Voranschlages angenommen wurde.

VI. Betriebserträgnisse b Rückvergütungen Fr. 100,000 Bei Aufstellung des Voranschlages schätzte die eidgenössische Zollverwaltung den Bedarf an Postwertzeichen zu Zollstatistischen Zwecken auf Fr. 600,000, während die daherigen Rückvergütungen der Postverwaltung nun Fr, 700,000 übersteigen werden. Der Mehrausgabe steht eine entsprechende Mehreinnahme im Wertzeichenverkau gegenüber.

XV. Telegraphen- und Telephonverwaltung A. Betriebsrechnung

Fr.

322,000

/. Personal.

ff. Entschädigungen für Überzeitarbeit . . Fr. 40,000

k. Einlagen in dio Versicherungskasse des Personals . T , ,, 175,000 L Dienstaltersgeschenke ,, 1,000 -- Fr. 216,000 III. Unterhalt der Betriebsanlagen.

c Mobiliar und Gerätschaften . . . . F r . 6,000 d Werkzeuge, Fahrräder," Motorwagen ,, 100,000 ,, 106,000 -- _-- Fr. 322,000

868 B. Gewinn- und Verlustrechnung . . . . Fr. 1,100,000 III. Abschreibungen.

b. Abschreibung von Material . . Fr. 300,000 IV. Erneuerungsfonds.

G, Ausserordentliche Einlage: Erlös aus Altmaterial ,, 800,000 ~ Fr. 1,100,000 A. Betriebsrechnung.

Zu l, g. Infolge Verminderung des Arbeiterbestandes ist es nicht mehr im bisherigen Umfange möglich gewesen, die geleisteten Überstunden in Freizeit zurückzuerstatten, und es hat Barvergütung dafür geleistet werden müssen. Der voraussichtlichen Mehrausgabe von Fr. 40,000 steht eine Minderausgabe von rund Fr. 300,000 in der Rubrik L b., Löhne gegenüber.

Zu I, "k. Der Kredit ist ungenügend, weil im Zeitpunkte der Voranschlagaaufstellung wegen der bevorstehenden Neuordnung der BesoldungsVerhältnisse der Landstellen und wegen unabgeklärten Personalfragen die versieherbaren Lohnsummea nicht sicher ermittelt werden konnten. Ausserdem hat die Telegraphenund Telephonverwaltung der Postverwaltung für die vereinigten Dienststellen einen Beitrag gemäss Art. 45, lit. c. der VersicherungsStatuten zu entrichten, der im Voranschlage nicht vorgesehen war.

Zu I. l. Die Mehrausgabe rührt von der Ausrichtung von Dienstaltersgeschenken an Dienstpflichtige her, deren Versetzung in den Ruhestand vorgesehen war, in der Folge aber nicht stattfand.

Zu 111. e. Die zwecks Personaleinsparung vorgenommenen Reorganisationen im Betriebs- und Verwaltungsdienste haben unvorgesehene Änderungen in der Möblierung und vermehrte Ausgaben für Möbelauffrischungen und Reparaturen nach sich gezogen.

Ferner haben die Sehreib-, Rechen-, Buchhaltungs- und Adressiermaschinen, deren Zahl bedeutend zugenommen hat, erhebliche Auslagen für Unterhalt und Reparaturen erfordert.

Zu III. d. Die Aufhebung kleiner Baubetriebe und ihre Verschmelzung zu grösseru hat eine stärkere Inanspruchnahme der Motorwagen und vermehrte Ausgaben für deren Unterhalt zur Folge, Dieser Mehrausgabe stehen jedoch bedeutende Minderausgaben an Arbeitslöhnen und an Auslagen für Eisenbahnfahrten gegenüber.

869

B. Gewinn- und Verlustrechnung.

Zu 111. b. Von dem infolge Reorganisation des Telegraphennetzes und infolge Systemwechsels im Telephonbetrieb freigewordenen Material muss ein grösserer Teil abgeschrieben werden, als sich voraussehen liess, Zu IV. e. Der Erlös aus Altmaterial ist höher, als bei der Aufstellung des Voranschlages angenommen werden konnte. Dieser Erlös wird dem Erneuerungsfonds zugewiesen. Es handelt sich mithin nicht um eine Geldausgabe.

Wir beehren uns, Ihnen die Genehmigung der vorstehend aufgeführten Nachtragskreditbegehren zu beantragen, und benützen den Anlass, Sie unserer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 21. November 1924.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Chuard Der Bundeskanzler: Steiger.

870

(Entwurf.)

Bundesbeschluss über

die Bewilligung von Nachtragskrediten für das Jahr 1924, III. Folge.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 21. November 1924, b eschliesst : Dem Bundesrate werden für das Jahr 1924 folgende Nachtragskredite bewilligt : Verwaltungsrechnung Zweiter Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung, A. Nationalrat.

1. Taggelder und Reiseentschädigungen an die Mitglieder der Kommissionen .

Irr 20,000

Fr.

B. Ständerat.

2 Taggelder und Reiseentschädigungen an den Übersetzer

2,000

E. Bundesgericht.

\ 4. d Telephon, Lauteeinrichtungen und Wasserzins

500

22,500 Übertrag

22,500

871 Fr.

Übertrag

22,500

Dritter Abschnitt.

Departements A. Politisches Departement l. Abteilung für Auswärtiges.

a. Allgemeine Ausgaben der Abteilung und Beitrage : 13. Repräsentationskusten des Bundesrates b, Gesandtschaften: 22. Besoldung für das Personal: Fr a, in Paris 10,100 b. _ Rom 5,300 c ,, Wien . . . .

4,770 d ,, Berlin 18,350 e. ,, Washington . . . 3,750 f . . , London . . . . 19,400 A. ,, Tokio 7,000 i. ,, Buenos-Aires . . 2,500 l . ,, Madrid . . . .

1,265 0. ,, Brüssel . . . .

4,150
850 q ,, Warschau . . .

800 28. Miete, Heizung, Beleuctu und Bedienung der Kanzlei : 6. in Rom 5,000 d, v Berlin 25,000 l . ,, Madrid . . . . 2,000 m. ., Bukarest. . . .

1,500 q. v Warschau . . . 3,000 Übertrag 186,735 Bundesblatt, 76. Jahrg. Bd. III.

Fr 85,000

85,000

22,500 60

872

Übertrag 186,735 29. Post- und Telegraphengebuhren,Mobiliaranschafi'ungen, Bureaubedürfnisse usw.: c in Wien 1,500 d v Berlin 20,000 A. ,, Tokio . . . . 2,000 -

85,000

210,235

c Konsulate : 33. Konsularattaches . . . 6,765 34. Besoldungen für das Kanzleipersona 200,000 35. Teuerung»-, Orts- und Familienzulag 13,000 38. Beiträge an obligatorische Angestelltenversicherungen 6,000 41. Ausserordentliche Entschädigungen an die Honorarkonsuln . . . . 2,000 42. Miete, Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Kanzleien 40,000 43. Post- und Telegraphengebühren, Mobiliaranschaffungen Bureaubedürfnisse usw.

50,000 --

317,765

22,500

II. Innerpolitische Abteilung.

5. Post- und Telegraphenge buhren 150 9. Unterstützung früherer und wiedereingebürgerter Schweizerinnen . . . 10,000

* 10,150 623,150 Übertrag

645,650

873 Fr.

Übertrag

645,650

B. Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

D. Landesbibliothek.

1. Besoldungen . .

2 . Teuerungszulagen .

6. Bücher, Zeitungen Zeitschriften . .

. .

. .

und . .

Fr.

1,700 100 1,500

__

Fr

-

3,300

F. Eidgenössische Technische Hochschule.

10. Besoldungen von Hilfslehrern und Assistenten . 26,000 II. Entschädigungen für besondere Leistungen (Lehraufträge und Stellvertretungen 23,000 14. Entschädigungen für die Prüfungen 3,500 15. Gratifikationen an Privatdozonte 150 16. Entschädigungen für Exkursionen, Abordnungen, Umzugsentschädigungen und Beiträge an Studienreisen usw 3,300 24. Wasserzins 1,400 26. Mobiliar- und Unfallversicherungsprämien usw. .

1,200 30. W erkstätte der Maschineningenieurschule . . . .

45 58,595 G. Materialprüfungsanstalt der Eidgenössschen Technischen Hochschule.

1 . Besoldungen . . . .

3. Taggelder, Reiseentschädigungen und Umzugskosten

3,900

Übertrag

4,800

900 61,895

645,650

874 Fr.

7.

8.

9.

11.

13.

Übertrag 4,800 Post-, Telegraphen- und Telephongebühren, Frachtauslagen 1,600 Schreibmaterial und übrige Bureaukosten . . . .

1,600 Betriebskosten (Verbrauchsmaterial, Triebkraft usw.)

3,800 Verwaltung des Gebäudes (Heizung, Beleuchtung, Wasser und Gas, Besorgung von Haus und Hof) 2,800 Verschiedenes und Unvorhergesehenes . . . .

400

fr.

61,895

Fr. *

645,650

15,000 II. Eidgenössische Zentralanstalt für das forstliche Versuchswesen.

4. o. Taggelder und Reiseentschädigungen für auswärtige Arbeiten . . . .

7. Druck- und ßuehbinderkosten

500.

300

800 j. Prüfungsanstalt für Brennstoffe an der Eidgenössischen Technischen Hochschule 4. Unfallversicherung . .

8. Druck- und Buchbinderkosten 10, Schreibmaterial und übrige Bureaukosten . . . .

12. Material und Verschiedenes

70 200 200 5,400 5,870

K. Meteorologische Zentralanstalt.

1. Besoldungen . . . .

2. Teuerungszulagen . . .

2,600 2,200

Übertrag

4,800

83,565

645,650

875 Fr.

Übertrag 4,800 4. Entschädigung an die Beobachter der meteor.

Stationen 200 5. Entschädigung an die Beobachter der RegenmessStationen 150 9. Postgebühren, Fracht, Zoll u. dgl 100 10. Wetterwarte auf dem Säntis 400 13. Kommissionssitzungen .

500 18. Verschiedenes . . . .

700 Spezielle Ausgaben für den erweiterten Wetterdienst : 21. Laufende Kosten . . . 2,200 22. Stellvertretung und Lokalmiete 400 24. Ausrüstung der Radiostation 10,250 --

Fr.

83,565

Fr.

645,650

19,700

IM. Direktion der eidgenössischen Bauten.

12. Hochbauten: b. Umbau- und Erweiterungaarbeiten : 1. Bundeshaus Nordbau, bauliche Veränderungen im III. und IV. Stock . . 15,700 2. Gebäude der Militärversicherung, Eigerplatz l in Bern, Verbesserung der Heizung 4,800 3. Kaserne Frauenfeld, Erneuerung des Wandverputzes 3,130 4. Zeughaus Nr. IV in Rapperswil, Autogarage und Benzintank 310 Übertrag 23,940

103,265

645,650

876 Fr.

5.

6.

7.

8.

9.

Übertrag 23,940 Zeughaus Nr. 5 in Kriens elektrischer Aufzug . .

642 Zollgebäude Reclere elektrische Beleuchtung . . 2,350 Zollgebäude Boncourt route, Vergrößerung des Zollbureau 2,300 Telephongebäude in Genf, Instandstellung des Hauses Quai de la Poste 10 (mais o n Bourrit) . . . . 9,900 Poetgebäude Zug, Verbesserung der Heizanlage 0,150

c. Neubauten : 1. Zollgebäude Rodersdorf, Instandstellung . . . . 1,800 2. Zollgebäude in Münster, Bauplatz 1,360 3. Grenzwächterwohnhaus in St. Antönien (Graubünden), Hausankauf, . . 15,500 4. -Telephonverwaltungsgebàude in Basel, Autoschuppen 8 200 ' 13. Strassen- und Wasserbauten: 1. Waffenplatz Wallenstadt, Sicherung des Seeufers . 20,000 2. Flugplatz Dübendorf, Beitrag an die Gemeinde Dübendorf für Ausbau d e r Riedgasse . . . . 32,250 ~----·

Fr.

103,265

Fr.

645,650

45,282

45,282

26,860

52,250

15. Mobiliaranschaffung und Mobiliarunterhalt für die Zentralverwaltung : a. Mobiliaranschaffung . . 12,000 b. Mobiliarunterhalt . . . 2,000 Übertrag

14,000 241,657

645,650

877

Übertrag 16. Hausdienst, Heizung und Beleuchtung in den Gebäuden der Zentralverwaltung u. Hausdienst

Fr.

Fr.

241,657

645,650

25,000

IV. Inspektionswesen für Forstwesen, Jagd und Fischerei.

1. Besoldungen

4,050

VI. Gesundheitsamt.

Fr.

a . 1. Besoldungen . . . .

546 a. 3. Taggelder und Reiseent schädigungen . . . . 8 0 0 a. 1. Post- und Telegraphengebühren 540 «.10 Gesundheitswesen . . . 60,000

61,886 332,593

. Justiz- und Polizeidepartement.

II. Justizabteilung.

1 . Besoldungen . . . .

2. Teuerungszulagen . . .

III.

200 100

300

Polizeiabteilung.

a. Abteilung: 13. Herausgabe der Verordnungen über den Automobilverkehr . . . .

c. Zentralstelle für Fremdenpolizei und Grenzkontrolle : 26. Teuerungszulage für Zentralstelle Übertrag

2,500

1,550 4,050

300

978,243

878 Fr.

Übertrag 31. Bücher, Zeitungen und Zeitschriften der Zentralstelle 33. Besoldungen der Grenzkontrolle 34. Teuerungszulagen der Grenzkontrolle . . . .

4,050

Fr.

300

Fr.

978,243

100 8,050 7,650 19,850

V Versicherungsamt.

5. Post-, Telegraphen- und Telephongebühren. . .

7. Schreib- und Vervielfältigungsmaschinen . . .

8. Heizung, Beleuchtung, Reinigung und Material

600 490 150

1,240 21,390

D. Militärdepartement.

I. Zentralverwaltung.

A. Kanzlei desDepartementes: J. Besoldungen

2,750

E. Abteilung für Artillerie: 1. Besoldungen

3,000

G. Abteilung für Sanität : 3. Reisekosten und Reisezulagen . .

11,500

M..Militärgerichtbarkeitü : 2. Kosten der Militärgerichte 25,000 3. Kosten des Strafvollzuges 25,000

Übertrag

50,000 67,250 67,250

999,633

879 Fr.

II. Ausbildung der Armee.

A. Lehrpersonal: 6. Fliegertruppen : a. Besoldung derInstruktoren b. Teuerungszulagen . , ,

Übertrag 67,250

Fr.

999,633

Fr

- · 1,101 816

1,917 9. Veterinärtruppen : b, Aushilfe bei der Ausbildung .

.

1,506

B. Unterricht 1. Aushebung 20,000 6. Ausserdienstliche Weiterbildung, b. Freiwillige Militärvereine :

1. Schiessvereine . . . 25,000 --

45,000

D. Unterkunft : l, Betrieb der eidgenössischen Kasernen : h. Heizung, Beleuchtung, Wasser .

20,000

E. Leistungen sur Erleichterung der Dienstpflicht : 1. Militär Versicherung : a. Kosten des vorübergehenden Nachteils . . . 1,000,000 b. Kosten der Pensionskommission 12,800 1,012,800 7*" Réglemente, Formulare, Militär amtsblatt usw. : 2. Kriegsfahrplan, U. Rate . . .

25,000

1,106,223 III. Ausrüstung der Armee.

B. Materialunterhalt und Ersatz : 1. Betrieb der eidgenössischen Zeughäuser, Munitionsdepots und Munitionsmagazine : h. Übrige Betriebsausgaben wie Material für das Waschen, Putzen und Flicken, Heizung, Beleuchtung Wasser usw. . . 25,000 Übertrag 25,000

1,173,473

999,633

880 Fr.

Fr.

Übertrag 25,000 1,173,473 2. Unterhalt: a. Bekleidung

und

Fr,

999,633

A u s r ü c - s t u g

1.. Entschädigung an die Kantone für die Instandstellung und den Unterhalt der Bekleidung u. Ausrüstung 9,060 c. Korpsausrüstung . . , 230,000 5 . Transportkosten . . . . 40,000 304,060 IV. Pferde.

A. Kavalleriepferde, 2. Remontendepot : n. Verwaltung: 4, Reisekosten, Zulagen für Nachtwächterdienst und Überzeitarbcit . . . . 50,000 b. Stallmiete 9,000 59,000 6. Rücknahme von Pferden . 95,300 154,300 V. Festungen.

A. St. Gotthard.

1. Verwaltung: c. Teuerungszulagen . . . 5,600 /', Dienstkleider . . . .

700 2. Unterhalt der Werke und Ersatz des Materials: f. Unfallprämien für Zivilarbeiter usw 1,500 k. Unterhalt der Bauten und Anlagen 13,380 o. Feuerversicherung . . .

1,000 -- 22,180 VI. Verkehrswesen.

A, Motorwagendienst.

2. Betriebsausgaben: e Materialversicherung . . 3,200 Übertrag 3,200 1,654,013

999,633

881 Fr.

Übertrag

Fr.

3,200 1,654,013

S. Militärflugwesen.

1. Verwaltung: a. Besoldungen 2. Betriebs- und Ersatzmaterial sowie allgemeiner Unterhalt: 1. Feuerversicherung . . .

Fr.

999,633

500

3,200

---

6,900 -

1,660,913

E. Finanz- und Zolldepartement.

I. Finanzverwaltung.

A. Direktion des Finanzbureaus b. Liegenschaftsverwaltung: I. Waffen-, Schiess- und Flugplätze : 6. Waffenplatz Thun. . .

100 II. Andere Liegenschaften: 5. Ankaufvon Liegenschaften : b, Waffenplatz Thun. . . 12,300 --- C. Personaldienst und VerSicherung skasse.

1. Besoldungen . '. . . 3,500 3. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . .

300 -- .

III. Statistisches Bureau.

3. Taggelder und Reiseentschädigungen . . . .

6. Bücher und Zeitschriften 7. Schreibmaterial und übrige Bureaukosten . . . .

12,400

3,800

200 100 150 450

IV. Amt für Mass und Gewicht.

15. Entschädigungen an Prüfbeamte für Gasmesser Übertrag

7,000 23,650 2,660,546

882 Fr.

Übertrag

Fr.

23,650 2,660,546

VI. Zollverwaltung.

A. Zivilpersonal: 11. Taggelder und Reisekosten 17,000 17. a. Kapitalzins für eidgenössische Zollgebäude 96,416 17. b. Miete für Direktionsund Zollbureaux . . 4,000 B, Grenzwachtkorps 9. Post-, Telegraphen- und und Telephongebühren .

3,000

C. Tabakzollsektion.

5. Druck- und Buchbinderkosten

1,000

D. Verschiedenes.

6. Andere Aufwendungen . J 3,000 _ VII. Steuerverwaltung.

1. Besoldungen 57,000 8. Druck- und Buchbinderkosten 23,000 12. a. Wertzeichen, ordentliche Kosten. . . . 2,000

134,416

82,000 240,060 F. Volkswirtschaftsdepartement.

VI. Veterinäramt.

A. Verwaltung : 1. Besoldungen 4,526 5. Post-, Telephon- und Telegraphengebühren . . .

300 --

4,826 ----

4,826

Fünfter Abschnitt.

Unvorhergesehenes

525,000 Verwaltungsrechnung 3,430,438

883 Regiebetriebe des Bundes.

I. Pulververwaltung 3 Besoldungen .

. . . .

5. Reise- und Propagandakosten

Fr.

Fr.

150 1,000

1,150

II. Pferderegieanstalt.

10,000

16. Verschiedenes

VIII. Münzstätte.

A. Betriebsrechnung.

II. Fabrikation: A. Münzfabrikation: 2. Metallbeschaffung

142,280

X. Versuchsanstalt fUr Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil.

3. Reiseentschädigungen und Taggelder . . .

700

XI. Versuchsanstalt für Weinbau in Lausanne.

3. Reiseentschädigungen und Taggelder . .

700

.

XIV. Postverwaltung.

A, Betriebsrechnung.

[. Personal: c. Entschädigungen für Fahr-, Nachtund Frühdienst IV. Transporte f. Konzessionierte Kraftwagenunternehmen VI. Betriebserträgnisse : b. Rückvergütungen

50,000

70,000 100,000 220,000 Übertrag

374,830

884 Fr.

Übertrag

374,830

XV. Telegraphen- und Telephonverwaltung.

A. Betriebsrechnung I. Personal : g. Entschädigungen für Fr.

Überzeitarbeit. . .

40,000 k, Einlagen in die Versicherungskass des Personals . . . .

175,000 l. Dienstaltersgeschenke 1,000 -- III. Unterhalt der Betriebsanlagen: c. Mobiliar und Gerätschaften . . . .

6,000 d. Werkzeuge, Fahrräder, Motorwagen .

100,000 ----

Fr.

216,000

106,000 -

322,000

S. Gewinn- und Verlustrechnung.

III. Abschreibungen: b. Abschreibungen von Material , IV, Erneuerungsfonds: c. Ausserordentliche Einlage: Erlös aus Altmaterial

300,000

800,000 --

1,100,000-

Regiebetriebe des Bundes 1,796,830Zusammenstellung 1. Verwaltungsrechnung (ohne Regiebetriebe) 2. Regiebetriebe 3. Münzstätte

.

3,430,438 1,654,550 142,280

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Bewilligung der Nachtragskredite für das Jahr 1924, dritte Folge. (Vom 21. November 1924.)

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Jahr

1924

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

48

Cahier Numero Geschäftsnummer

1787

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

26.11.1924

Date Data Seite

828-884

Page Pagina Ref. No

10 029 217

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