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.kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundegerichtes während des Jahren 1866, sowie über die Staatsrechuung vom gleichen Jahre,.

an den h. Ständerath.

(Vom 10. Juli 1867.)

Tit. l Jhre mit der Prüfung und Begutachtung der Jahresberichte des Bundesrathes und des Bnndesgerichtes über deren Geschästsführu..g ini Jahr 1866 unterm 2. Juli abhin beantragte Kommission gibt sich die.

Ehre , mit nachfolgender Berichterstattung sich ihres Auftrages zu eut-

ledigen.

Es kann dieses um so kürzer geschehen , als die Kommission bei ihrer Untersuchung im Allgemeinen zu den gleichen Ergebnissen gelangt ist, welche die Kommission des Nationalrathes bei der Erstbehandlnng des Gegenstandes bereits in ihrem vorliegenden , sehr umfassenden Berichte vom 2. Juni niedergelegt hat.

Jm Jnteresse dieser Kürze erlauben wir uns daher von porneherein ans denselben zu verweisen und auch die Materien nebst den darauf bezüglichen Bostulaten des Nationalrathes in der dort gewählten Reihenfolge zu behandeln, wobei wir anlässlich unsere weitern Bemerkungen, Wünsche und Anträge anbringen werden.

Wir sind sodann auch in der Behandlung des uns gewordenen Auftrages dem Beispiele der nationalräthlichen Kommission gefolgt und

713 haben ebenfalls die nähere Brüsuug und Begutachtung der verschiedenen Geschäftskreise einzelnen Mitgliedern aus unserer Mitte übertragen und dann die Ergebnisse ihrer Arbeit in einer Sehlussberathung zu Jhren

Handen festgestellt.

Auf diese Weife werden in Jhrem Schoosse bei der Behandlung des Geschäftsberichtes des Bundesrathes die Spezialreferate vorzutragen die Ehre haben : Ueber die Geschästskreise des p o l i t i s c h e n D e p a r t e m e n t s und des D e p a r t e m e n t s des J n u e r n Herr K e l l e r ; über den Gesehäftskreis des Justiz und V o l i ^ e i d e p a r t e m e n t e s Herr E st o p p e ^ ,

über den ^eschästskreis des Militärdepartements Herr Jecker, über den Ges..hästskreis des F i n .. n z d e p a r t e m e n t s und über die Staatsrechnung die Herren Dr. E s eh e r und W e b e r , über deu Gesehästskreis des H a n d e l s - und Z o l l d e p a r t e m e n t s Herr v. H e t t l i n g e n , über den Geschästskreis des B o s t d e p a r t e m e n t s Herr Eorna^., und schließlich hat das Reserat über die G e s eh ä f t s f ü h r u u g des B u n d e s g e r i c h t e s Herr E s t o p p e . ^ übernommen.

^es...häft.^nhrnng de^ Bundesrathe.

l. ^eschaftskreis des ^litischeu Departements.

Anlangend die ä u s s e r n V e r h ä l t n i s s e , wobei das Benehmen des Buudesrathes gegenüber den schweizerischen ^lngehorigen ans den verschiedenen Kriegssehaupläl^en des Berichtsjahres , die Verhandlungen

theils über die Vollziehung bestehender , theils über ^.lbsehluss neuer

Staatsverträge , die Regulirung auderer internationaler Beziehungen ^ die sernere Auguration der Savo^er Angelegenheit. einzelne unangenehme Vorfälle an der sranzosisehen und italienischen Graupe . die ...^trasseuverbindung ^wischen Graubünden und Oesterreich bei Martiusbrnck^^iustermünz . die diplomatische Vertretung und das Konsulatswesen , das Answanderungswesen und die 33 schweizerischen Hülfsvereine in den versehiedenen Ländern und Welttheilen besprochen worden : so schließt sich die Kommission im Allgemeinen denjenigen Bemerkungen, Wünschen und Erwartungen an , die im nationalräthlichen Kommissionalberiehte ange^.

deutet sind.

Jhre Kommission gibt sich gerne der Hofsnung hin, dass die wiederhergestellten Friedensznstände in Europa einer wünsehbaren Erledigung

714 der schwebenden Fragen förderlich sein und daher auch rechtzeitige Wahrnehmung finden werden.

Unstreitig nehmen unter denselben die mit dem deutschen Zoll^ vereine, Jtalien, Holland und Oesterreich eingeleiteten Handelsverträge und die damit zusammenhängende ..Vereinbarung weiterer Verhältnisse eine besonders wichtige Stellung ein, bei deren .^lbsehluss namentlich auch die Jnteressen der .Landwirtschaft und des Handwerkes gerechte Berücksichtigung in Aussicht genommen haben.

Richt mindere Aufmerksamkeit nimmt die Auswanderung in Anspruch.

Jhre .kommission theilt über die wichtige Angelegenheit ganz die im Berichte des ..Nationalrathes ausgesprochene Anschauung und kann nicht umhin , die Erstellung der angedeuteten Statistik ebenfalls zu befürworten. Ob später in der Sache ein Mehreres geschehen müsse und, in Hinsieht aus die Auswanderer, ihre Zurückgelassenen, ihre Heimatgemeinde , ihre Kantone , ja selbst ihre neue Heimat , nach welchen Richtungen dieses Mehrere hinzuzielen habe , wird der Zukunft und ihren bezüglichen Forderungen anheim gestellt.

Die i n n e r n V e r h ä l t n i s s e , welche während des Beruhtjahres das politische Departement beschäftigten, beschränkten sich wesentlich aus die Anwendung und Vollziehung der beiden konstitutionellen Bestimmungen in den Artikeln 58 und 113 der Bundesverfassung, betreffend die A u s w e i s u n g der J e s u i t e n aus der Schweiz und das Versahren bei V e g e h r e n e i n e r B u n d e s r e p i s i o n.

Ueber die Losung der letztern Frage liegt bereits ein Gesetzesent-

wurs vor den beiden Räthen in Behandlung. Und was die Thätigkeit einzelner Mitglieder des Jesuitenordens in Schule und .Kirche betrisft, so glaubt der Bundesrath wohl mit Reeht, die Regierung des Kantons Wallis sei von einer irrigen ..Ansicht ausgegangen, wenn sie diese Thätigkeit im Einklang mit dem Sinn und Geiste der Bundesverfassung erachtete. Der Sinn und Geist der Bundesversassung ist im angeführten Artikel offenbar ein anderer und kann um so unzweifelhafter sein , als

gerade die Entstehung, die Geschichte jenes Bundesartikels lehrt, das..

die Absieht desselben gerade gegen die Wirksamkeit des Ordens in

S.l..ule und Kirche gerichtet wurde , gleichviel, ob die letztere von einer ganzen Korporation oder blos von einzelnen Mitgliedern der Korporation bethätigt wird. Ein Mitglied der Kommission hält jedoch diejenige ^ln..

sieht sest, welche der Bundesrath früher in der Frage ausgesprochen hat.

Dem im Berichte des Nationalrathes ausgesprochenen Wunsche, dass beim politischen Departement^ wenn auch kein förmliches Protokoll, so doch eine E i n - und A u s g a n g s k o n t r o l l e der Geschäfte geführt werde, tritt Jhre Kommission vollkommen bei.

715 Uebrigens stimmt die kommission mit dem Rationalrathe auch darin

überein, dass sie sich in Beziehung aus den Geschästskreis des politischen Departement^ zu keinem direkten Antrage vexaniasst sieht.

.^ ^esch^t^reis .^es ^epartementes .^ ^.nteru.

Auch bei diesem Departements tritt die Kommission im Allgemeinen denjenigen Bemerkungen bei , die in dem ^ommissionalberichte des Nationalrathes ausgesprochen sind. Sie erlaubt sieh diesssalls nur Fol-

gendes beizufügen.

Vor Allem unterstehen wir die Anregung der nationalräthlichen Kommission , dahin gehend , es moehte sur die U e b e r s e ^ u n g v o n G e s e t z e n t w ü r f e n die Anordnung getroffen werden , dass der fra..zosisehe und der italienische Te^t von kompetenter Seite geprüft und in keinem ^alle ohne vorrangige genaue Revision dem Drucke übergeben werden. Es ist dieser Wunsch so sehr durch bisherige Beobachtung und Erfahrung gerechtfertigt, dass derselbe kaum einer weitern Begründung bedarf.

Wenn sodann Jhre Kommission ebenfalls lebhaft wünscht, dass die Herausgabe der a l t e r n e i d g e n o s s i s eh e n A l.. schi e d e nicht bloss ^ur Forderung der vaterländischen Geschichtschreibung, sondern nicht minder auch im Jnteresse der ossentlichen Gesetzgebung und Verwaltung ihren baldigen Absehluss finden moehte ; so muss sie gleichwohl der umsangreiehen , mühevollen , nicht selten hochst schwierigen Arbeit die geführende Anerkennung zollen. Sie hofst, dass die Bearbeiter derjenigen Vartieen des Unternehmens , die noch im Rückstände sind , darin eine neue Ermuthigung ^u ^orderuug ihrer Ausgabe finden werden. Uebrigens sollen im ^ause des nächsten Berichtsjahres wieder ^wei neue Bände,

nämlich die l. Abtheilung des Vl. und die ll. Abtheilung des Vll.

Bandes die Vresse verlassen.

Anlangend die Bundesbeiträge au die verschiedenen v a t e r l ä n d i sche n V e r e i n e u n d G e s e l l s eh a s t e n , die , vom Geiste edeln Gemeinsiunes getragen, aus den Gebieten der Kunst, Wissenschaft und Nationalökonomie thätig sind , so hat Jhre Kommission mit Besriedigung wahrgenou.men, dass jene Beiträge fortwährend zur Forderung schoner, ge^ueiuuüi^iger Zwecke verwendet werden. Besonders hat Jhre Kommission gerne davon Kenntniss genommen, dass der schweizerische landwirtschaftliche Verein mit verdoppelter Anstrengung die Vollendung des wertvollen schweizerischen Obstatlasses fordert und ^die .^rage über Auffindung sossiler Düngstofse zu einem abschliesslichen Ergebnisse zu führen bemüht ist. Dabei kann sie den Wnnseh nicht unterdrücken, es mochten bei ähnlichen Anlässen die landwirthschastlichen Bestrebungen überalt im

716 Vaterlande die gleiche Aufmunterung und gemeinsinnige Unterstützung finden , wie sie denselben im Berichtsjahre bei Anlass der Ausstellung in Gens sowohl von dem dortigen Danton als privaten zu Theil geworden ist. Dabei soll es aber nicht die Meinung haben, als ob bei den Kantonen und unsern Landwirthen im Allgemeinen nicht das wünsch^ bare Jnteresse für Förderung der Landwirthschast vorhanden wäre. Es wäre dieses unrichtig und ungerecht gegenüber den Kantonen, welche für Hebnug der Viehzucht, für Eutsumpsungen und andere Meliorationen des Bodens , für Einführung besserer Kulturen und Geräthe , für Erleichterung der Lage des Landmanns , sur landwirthschastliehe Lehranstalten, für Förderung des landwirthschastlichen Vereinslebens u. s. w.

solche Opfer bringen, die sich jährlich in die Hunderttausende belausen.

Es wäre aber ebenso unrichtig und ungerecht , gegenüber den Landwirthen und Freunden der Landwirthschast,. welche im Einzelnen sur sieh und gleichzeitig in so vielen blühenden Vereinen für alle Zweige der Agrikultur unverdrossen thätig sind, und ihre gemeinnützigen Bemühnngen ebenfalls mit solchen persönlichen Opfern begleiten , welche an manchen Orten diejenigen des Staates noch übersteigen. Angesichts dieser Thatsachen darf es auch der Bund füglich als seine Bflicht erachten, die nationale Landwirtschaft in allen guten, Erfolg versprechenden Bestrebungeu immer krästiger zu unterstehen. Die Gründe dafür sind ihm nahe gelegt. Auf den. Grund und Boden beruht die Existenz und der ^nndamentalreiehthum der Ration , in der Liebe und pflege von Gruud und Boden ruht u^.d erstarkt die physische und moralische Wehrkraft des Landes ; vier Fünftel der Bevölkerung find bei der Landwirthsehaft unmittelbar betheiligt . wie unsere Jndustrie fo hat auch unsere Landwirthschast, bei noch grösserer Ungunst der Verhältnisse, den Kamps der Konkurrenz mit andern Ländern zu bestehen ; durch die grossen Assoeiatiouen des Geldmarktes wird dieser Kampf , wie für das Handwerk und die kleinern Gewerbe, vorab auch für die schweizerische .....andwirthschast immer schwieriger . das Steigen der Landpreise und der Betriebskosten verzeigt die Verwerthung der Produkte in immer ungünstigen Resultaten. und zu Allem dem stehen der Landwirthschast, wie keinem andern Betrieb aus den Gebieten der Wissenschaft, Kunst und Jndnstrie,
theils aus Gründen des Vorurtheils, theils insolge anderer gebundener Verhältnisse, so geringe Mittel geistiger Bildung gegenüber den Mächten der Ratnr und des Lebens zu Gebote. Alle ...Staaten , welche sich eine gerechte und gedeihliche Lösuug der höchsten sozialen und uationalwirthsehastlicheu fragen znr Aufgabe machen , haben diese Beziehungen der

.Landwirthschast in weise Würdigung gezogen.

Schliesslieh erlaubt sich Jhre Kommission, dasjenige, was der Kon.missionalbericht des Nationalrathes über den innern und äussern Zustand, die Frequenz und Wirksamkeit der e i d g e n ö s s i s c h e n polytechnischen

717 Schule in so anerkennender Weise bemerkt, noch mit der Betrachtung, als einem Appell an den Hochsinn der Zukunft , zu ergänzen , nämlich dass die Eidgenossenschaft in dem glücklichen und erfolgreichen ..gedeihen der Anstalt, sowie in dem großartigen Bau, den der Kanton ^ürich fur dieselbe erstellt hat, eine Ermunterung finden mochte, ^ur gelegenen Zeit noch durch andere Rationalinstitute sür die hohere gemeinsame Bildung der vaterländischen Jugend in ebenso ruhmvoller Weise Fürsorge ^t tragen.

Auch beim Geschäftskreise des Departements des Jnnern hat Jhnen Jhre Kommission keine besondern Anträge ^u stellen.

llil. ^e^ts.^eis des ^nsti^ mtd ^ol^eidepartementes.

(Herr Estoppe... reserirte mündlieh. Hie^t Bostnlat 1;

s.ehe ^esezsammlung Bd. I.^., S. 83.)

l^ ^e^ast^reis des ...^ilitardepartementes.

(Referent Herr J ecke r , ohne Bostulat.)

Mit Rücksieht daraus , das.. eine Revision , welche in alle Zweige der Wehreinrichtungen hineinreicht, und welche vorzüglich vollständigere uud gleichmäßige Durehsührung der allgemeinen Wehrpflicht , Verein-

faehung in der Bekleidung und Ausrüstung , und Modifikationen im Justruktious^s..eme betrifft , bei porberathenden Behorden anhängig ist, besehräukt sich die Kommission auf folgende kurze Bemerkungen : 1) Eine bessere und zweckmässigere Feuerwaffe für die Kavallerie .vird als unabweisbares Bedürsuiss anerkannt , mag aueh die ^rage, welche taktische Rolle dieser Waffengattung bei der Armee angewiesen wird, in welchem Sinne gelost werden, als sie will.

2) Der Rekrntiruug der Traiumannsehast bei der Artillerie stellen sich immer grossere Schwierigkeiten entgegen, indem die Rekruten wegen der grosseren und länger daueruden Arbeit, der sie sich im Dienste ^u unterziehen haben, nnd wegen der scheinbar etwas untergeordneten Stellung gegenüber den Kanonieren, sich nur ungerne in diese Waffengattung einreihen lassen. Ein etwas hoherer Sold dürste vielleicht diesem Uebel steuern.

3) Eine gleiche stets wachsende Schwierigkeit zeigt sieh bei der Rekrutirung der Kavallerie , und verschiedenen Kantonen ist es kaum moglieh , die Zahl der Mannschast aus dem reglementarischen Bestand ^u erhalten.

718 4) Bei den Offiziersaspirantenschulen der Jnsanterie ist eine AbÄnderung der Organisation namentlich in dem Sinne wünschbar, dass kein Aspirant zum Offizier befördert werden sollte, der nicht mit andern Truppen schon im Dienste gestanden , und mit der Führung nnd dem Kommandiren sich einigermaßen praktisch pertraut gemacht hat.

5) Die Schulen der Jnfanteriezimmerleute sollten in der Weise organisirt werden , dass von jedem .Bataillon wenigstens ein Offizier in diesen Kursen unterrichtet würde, damit derselbe im Stande sei, im vorkommenden Falle die Arbeiten dieser Zimmerleute beim Bataillon zu leiten und zu überwachen.

6) Bei den Schiessschnlen dürste ebensalls eine Veränderung der Organisation eintreten , die dem Zweck entspricht , dass bei jeder Kon..pagnie wenigstens ein geeigneter Mann mit der Jnstruktion der Sehiessübungen betraut werden könnte.

7) Die von der nationalräthlichen Kommission angeregte Frage, ob das aus dem Wassenpla.... von Tl.^un ständige Kriegskommissariat anfgehoben und durch die zu jeder Schule ausgebotenen Kommissariatsofsiziere erseht werden solle, wird noch einer nähern Brüfnng unterworfen werden müssen, indem es noch nicht klar ist, .^b durch diese Massregel in finanzieller, administrativer und instruktiver Hinsieht Vortheile oder vielmehr Rachtheile entstehen.

8) Die taktischen Einheiten des .Landwehrbestandes sind so ungleichmassig eingetheilt, dass die Einschiebung derselben in die Armee bei erfolgtem Ausgebote Störungen bewirken muss. Die Bataillone mit allzu grosser Mannschaftszahl bilden eine all^u sehwersällige, schwer bewegliche

Masse.

9) Die Rumerirung der Bataillone der Landwehr , d... dieselben nun wirklich in die ^lrmee eingereiht werden , sollte notwendigerweise nicht, anfangend mit Rr. 1, in besonderer Reihenfolge vorgenommen werden , sondern einfach ansehliessend an den Auszug und die Reserve in fortgesetzter Reihensolge der bereits bestehenden Rummern, damit fatale Verwickelungen und Verwechslungen vermieden werden.

10^ Es ist wünschbar, dass bei den Untersuchungen über den Bestand des Kriegsmaterials der Kantone immer auch ein genaues Augenmerk aus den Bestand der Bekleidungsvorräthe gerichtet wer.^e, indem gerade in dieser Richtung hie und da bedenkliehe Lücken sieh Beigen.

11) Es wird der Wunsch ausgedrückt, aus dem Mnnde des Ehess des Militärdepartements Mittheilung über den gegenwärtigen ^tand der Jnsanteriewasfen , sowohl was die Umänderungen , al.^ was die neuen Repetirgewehre betrifft, zu vernehmen.

Die Kommission beschränkt sich ....us obige kurze Andeutungen,. in der Meinung , die Aufmerksamkeit der Behörden aus diese Umstände zu

719 dem Zweke ^u lenken, um wirksame Mittel zu deren Abhülfe aufzusuchen.

Eigentliche postulate werden keine gestellt.

(Hieraus wird von dort bezeichneten übrigen lieh xeserirt. Als neues Gesezsammlun^ Bd. I^,

den oben genannten Berichterstattern über die Departement und das Buudesgericht mündBostulat der .kommission erseheint nur Rr. 4, S. 83.)

B e r n , am 5/10. Juli ^867.

Die .kommission :

Heller.

.^e^er. ^ ^sto^e^.

l.I^ ^cher.

.^eber.

^. .^eltlill.^en.

^orua^.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der Kommission des Ständerathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichtes während des Jahres 1866, sowie über die Staatsrechnung vom gleichen Jahre,. an den h. Ständerath. (Vom 10. Juli 1867.)

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1867

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43

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.10.1867

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712-719

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10 005 577

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