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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Stellenausschreibungen

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesgesetz vom 24. Juni 1949 über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vorgesehenen Grundbesoldungen.

Sie umfassen die 10% Teuerungszulage und die andern Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Pr.

Anmeldungstermin

Eidg.

Oberkriegskommissariat Bern 22

Kanzlist

Abgeschlossene kaufmännische Lehre. Bewerber mit Handelsschulbildun erhalten den Vorzug.

Sprachen: Deutsch und Französisch

6818 bis 10091

25. August 1951

(2..)

Nach .31. Aug.

8 Instruktions*) unteroffiziersÜberein1951 un Aspiranten für den | Strassenpolizei dienst (2.): *) Unteroffizier der Armee. Dienst als Instruktionsunteroffiziers-Aspirant Abgeschlossene Berufslehre. Beherrschung der deutschen und französischen Sprache.

Bewerber mit Erfahrung im Verkehrsdienst -- Polizeidienst -- werden bevorzugt.

Die Anstellungsbedingungen und die Angaben über die erforderlichen Bewerbungsunterlagen können bei der Abteilung für Heeresmotorisierung verlangt werden.

Abteilung fUr Heeresmotorisierruno Bern 3

Eidg.

Oberzolldirektion In Bern

Zollkreisdirektion In Chur

Revisor bei der Sek- Mindestens Kontrolltion Handelsstatistik beamter der Zollverwaltung der Eidg. Oberzolldirektion in Bern Zollinspektor beim Hauptzollamt St. Gallen

Umfassende Kenntnis des Zolldienstes

7727 bis 11818

26. Aug.

1951

10686 bis 14727

26. Aug.

1951 (1.)

(1.)

Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps Die Eidgenössische Oberzolldirektion wird auf Ende März 1952 Grenzwachtrekruten einstellen, 1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 31. März 1952 das 20. Altersjahr zurückgelegt, jedoch das 25. Altersjahr nicht überschritten;

667 b. Militär: Rekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution. Insbesondere wird verlangt: Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen), Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an die: Zollkreisdirektion In

Basel:

Schaffhausen:

Chur: Lugano : Lausanne: Genf:

Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Bern, Luzern, Unterwaiden, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden); Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa); Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa) ; Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg; Genf.

8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse; Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern) ; b. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des Eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug; e. Militärdienstbüchlein; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind; g. Photographie (Passphoto oder Amateuraufnahme); h. Angabe allfälliger Referenzen Schlusstermin für die Anmeldung: 15. September 1951 4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Präge kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen Aufnahmeuntersuchung zu unterziehen.

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Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltimg keine Verantwortung.

Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.

5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr.

Der Grenzwachtrekrut erhält ausser der Dienstkleidung einen Taglohn . von Fr. 15.95. Bei Dienstleistung auf einem Grenzwachtposten kommt allenfalls ein Ortszuschlag dazu.

6. Qer Grenzwächter bezieht ausser der Dienstkleidung je nach Eintrittsalter eine jährliche Anfangsbesoldung von Fr. 6000 bis Fr. 6400. Das Maximum dieser Besoldnngsklasse beträgt Fr. 7950.

Dazu kommen allenfalls Ortszuschläge und Kinderzulagen.

Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis zur Erreichung des Maximums beträgt Fr. 180.--.

In den vorstehenden Besoldungsangaben sind die gegenwärtigen Teuerungszulagen inbegriffen.

Weitere Auskunft kann bei den Zollkreisdirektionen eingeholt werden (Bückporto beilegen).

(2,), Bern, den 16. August 1951.

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Eidgenössische Oberzolldirektion

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Jahr

1951

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

33

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.08.1951

Date Data Seite

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Page Pagina Ref. No

10 037 552

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