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Schweizerisches Bundesblatt.

XIX. Jahrgang. l.

Nr. 2.

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12. Januar 1867.

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der

ständeräthlichen

.Commission betreffend die Aufhebung des Transitzolles auf Getreide.

(Vom 12. Dezember 1866.)

Tit. l

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Seit mehreren Jahren schon war die Frage der Abschaffung der Transitzolle im Allgemeinen ein Bensum , mit welchem sich abwechselnd die Kommissionen des Rational- und Ständerathes. welche seweilen den

Geschäftsbericht des Bundesrathes zu prüfen hatten , beschäftigt haben.

Ohne Zweifel wäre der Bezng Dieser, den heutigen Anschauungen über das Verkehrswesen widerstreitenden Transitzolle heute schou aufgehoben, wenn nicht inzwischen die Unterhandlungen über den Abschluss eines .Handelsvertrages mit dem deutschen Zollverein aus bekannten Gründen ins Stoken gerathen wären. Denn bekanntermaßen war unter Anderm auch die Aufhebung der Transitzolle eine Eoueession, welche der Bundesrath gegenüber den. Zollverein in Aussicht genon.men hatte. Gründe der Klugheit geboten nun dem Bundesrathe, die Aushebung der Transitzölle im Allgemeinen für einstweilen aus sieh beruhen .zu lassen, und die Frage wieder aufzunehmen , wenn die Unterhandlungen mit dem Zollverein neuerdings wieder an die Hand genommen werden.

...) Vergl. Botschaft de... Bundesrathe... vom 16. November 1866

von 1866, Bd. lII, S. 18....

Bunde...b....tt. Jahrg.XIX.Bd.I.

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Bundesblatt

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Jnzwischen sah sich die Verwaltung der schweizerischen EentralBahn peraniasst , bei dem Bundesrathe mit dem Gesuch einzukommen, derselbe mochte, gestüzt ans Artikel 34 des ^ollgese^zes vom 27. Augusk 1851 ^) , den Transitzoll aus Getreide bis zum Erlasse eines ^u.^ Zollgesezes, oder wenigstens für die Dauer eines Jahres, aufheben.

Das Direktorium der Eentralbahn , mit welchem auch dasjenige der Rordostbahn einverstanden war , begründete das diessällige Gesuch vermittelst Zuschriften vom 19. und 2l. August 18^.. folgendermassen.

Durch das theilweise Missrathen der Kornernte im Westen , und des Gerathens derselben im Osten von Europa seien schon im Spätsommer dieses Jahres grosse Sendungen von Getreide aus Ungarn nach Frankreich bezogen worden , und sernere grossartige Bezüge ständen noch bevor. Für den .Transport dieses Korns kommen solgende Linien i.n Betracht :

1. Wien,. Augsburg, Ulm, Mannheim, Kehl.

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Lindau, Konstanz, Basel, Kehl, und ,, Romanshorn, Basel,

lezteres die Schweizerlinie.

Die Frachttarife sür Getreide seien von den schweizerischen Bahnen ans das Minimum herabgesezt worden . dennoch aber vermogen sie mit deutscheu Bahnen nieht zu konkurriren, weil eben aus der Linie Romanshoru-Basel der schweizerische Transitzoll von 5 Rappen per Zentner oder Fr. 1 per Tonne laste, während die andern Linien, und zwar auch diejenige : Eonstanz^Schasfhausen^Basel , ans welcher das Schweizergebiet theilweise auch durchschnitten werde , ^estüzt ans den Staatsvertrag zwischen Baden und der ^ehweiz , von diesem ..^rausizoll befreit seien.

Die Eentralbahuverwaltung weist in ihrer Zuschrist (^eite 7 und ^ der bnudesxäthliehen Botschast) die Frachtdisserenzen , welche zu Ungunsten der schweizerischen Bahnen sich ergeben, nach.

Gestüzt aus diese Darstellungen der beiden schweizerischen BahnVerwaltungen hat der Bundesrath unterm 31. August abhiu beschlossen: ,,Es sei, gestüzt ans Artikel 34 des.Zollgesezes vom Jahr 1851, dem Gesuche der beiden Bahuverwaltnngen bis zur nächsten Bundesversammlnug , und unter Vorbehalt der Ratifikation derselbe sür die Fortdauer der Massregel, zu entsprechen, und sür die durch die Schweiz transitirenden Getreidesenduugeu überhaupt kein Transitzoll mehr zu beziehen.^

. ^) Siehe ^.es^sammlung, Bd. II, S. 544.

1.^ Jndem der Bundesrath durch seine Botschaft vom 16. November abhin den beiden Räthen von seinen Verfügungen Ken^tniss gibt, kommt er gleichzeitig bei denselben um deren Genehmigung ein.

Rach Einsichtnahme der wenigen Akten, welche, ^ammtlich gedrukt, in Jhren Händen liegen, bringt Jhnen Jhre Kommission den ein^ stimmigen Antrag , einerseits die provisorische Anordnung des Bundesrathes zn genehmigen , und anderseits den Transitzoll aus .Getreide für den ganzen Umfang der Schweiz aufzuheben.

Zur Begründung unseres Antrages nur wenige Worte.

Durch die provisorische Versüguug des Bundesrathes hat der Fiskus keine Einbnsse erlitten, denn zweifelsohne wären diese .^etreidesendungen, wenn unser Transitzoll nicht ausgehoben worden wäre , durch die deut^ schen Bahnen vermittelt worden, und nebst der schweizerischen Zollkassa wären anch unsere schweizerischen Bahnen leer ausgegangen , während im andern Falle den lezteren ein kleines Bene gebliehen sein mag.

Was dann den erweiterten Beschlussesantrag d^.s Bundesrathes, die Aushebung des Transitzolles aus Getreide im Allgemeinen betrifft, so werben dadurch die schweizerischen Finanzen ebenfalls nicht hart betrossen. Der durchschnittliche Ertrag des Transitzolles auf Getreide von den legten süns Jahren (l861 bis 1865) betrng per Jahr, von ..^,491 Rentner a 5 Rappen, Fr. 2925. Durch den Staat.. vertrag mit dem Grossherzogthum Badeu vom 27. Juli 1852 wurde der schweizerische Transitzoll zu Gunsten. der ^inie Eonstanz^chafshauseu^Basel ausgeholten, und so eiuer fremden Bahnuuternehmuug eine Begünstigung zugestanden , deren die schweizerischen Verkehrsanstalten im Allgemeinen nicht theill,.astig waren. Einmal angeregt, darf ein derartiges ungleiches Maßhalten zu Ungunsten der eigenen Bürger nicht mel.,r länger sortbestehen. Ebenso ungerecht wäre es, wenn die Begünstigung nur einzelneu Gesellschaften zu Theil werden sollte.

^urch die Wiedereinsührnng des nun ausgehobe^en Trausit.^olles aus Getreide ginge der Schweiz der Transitverkehr verloren , und es wäre dieselbe daher ein uationalokonomischer Rüksehritt.

Verschiedene Staaten sind nns durch die Abschaffung der Transitzolle vorausgegangen , und in andern steht die Aushebung derselben bevor. Die Schweiz dars daher, wenn sie ihren handelspolitischen guten Rus nicht vertieren will, nicht znrükbleiben.

Die Aufhebung des Transitzolles auf Getreide sei d^her der .^lnsang zu der Aufhebung des Transitzolles im Allgemeinen l

20 Wir beantragen deshalb, der Ständerath wolle dem Beschlussesentwnrf des Bundesrathes vom 16. November 1866 die Genehmigung ertheilen.

^ ^ ^^ ^

genehmigen Sie, Tit. , ^ die Versicherung unserer^ vollkommenen Hochachtung.

^ ^ B e r n , den .^12. Dezember 1866.

Für die kommission , Der Berichterstatter : ^. .^eber. von ^larns.

.^m...is^n de.^ Nationalrath.

.^..n.nissi.^. d.^ ^tauderat^.

Herren ^ ^. Weber, in ^.etst^l ^larus).

.^. .^allauer, in Trasadingen ^Schaff^ hausen,.

.^. PeterelIi , in Sa^ognino (Grau^ bünden).

.^r. Gendre^ in Freiburg.

^. .^oehlln, in Basel.

^. ^. Landtwing, in Zug.

^I. O.. Aepti, in St. Gallen.

Herren : L. Weck..^nold, in ^reiburg.

A.. Broger^ in Appenzell.

^..Grand^ean, in Loe.le.

A. La^ur, in Brigels (Graubünden).

S. ^Steiner, in Bern.

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^

Ständerathsbesehluß .^om 1^. Dezember 18^^ . naeh Antrag de.^ Bundesrathes.

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Zustimmender ^Beschluß de.^ ....ationaI^ raths vom 15. Dezember.

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Mehrheit der ständeräthlichenRekurskommission über den Rekurs der Erben des Hrn. Ad. Wissmann von Uznach, betreffend Arrest.

(Vom 21. Dezember 1866.^

Tit..

Jm Ramen der Mehrheit . der. Rekurskommission soll der Unterzeichnete Jhneu über die Beschwerde , welche von den Erben Wissmann über einen vom Bundesrath am 19. Oktober d. J. gefassteu Beschluss) erhoben worden ist, Bericht erstatten...

Folgendes ist der Thatbestand ,. aus. welchen sich der angefochtene Beschluß bezieht.

Die Herren Adols Wissmann und Oberst Kindlimann , welche beide ihren Wohnsitz in Rapperswyl hatten , betrieben unter der Firma ..Adolf Wissmanu u. Komp. in Rapperswyl" eine in ihrem Miteigeuthum befindliche Fabrik in Vsäffiko.., Kautous Schwyz , welcher als Aufseher und Gesehästsführer Kaspar Egli vorgesetzt war.

Jm Dezember 1865 starben die beiden Gesellsehaster. Als nun im April I866 ihre Erben die Fabrik auf eine ofs.entliehe Versteigerung brachten .,. eroffnete der Pfandschätzerweibel von Freieubach , dass Herr Egli sur eine 236.) Fr. .34 Et. . betragende Forderung an die Erben

^ Siehe ......nndesblat.. von 18^, Band III^ Selte 158.

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Bericht der ständeräthlichen Kommission betreffend die Aufhebung des Transitzolles auf Getreide. (Vom 12. Dezember 1866.)

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12.01.1867

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