233

' (Vom 15. Oktober 1951) Der Bundesrat hat dem zum. Konsul von Italien ernannten Herrn Mario Mondello in Lausanne, mit Amtsbefugnis für die Kantone Waadt und Wallis, das Exequatur erteilt.

Auf Grund einer Note der Gesandtschaft von Uruguay hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen, dass während der Abwesenheit von Herrn Konsul German Greissing das Konsulat dieses Landes in Basel von Herrn Guillermo Herter, Konsul von Uruguay in Bern, geleitet wird. Die Leitung des Konsulates in Bern geht temporär an Herrn Armin Aerni, Notar in Bern, über.

381

:

Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Hundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps vom 1. bis 6. Oktober 1951 Vereinigte Staaten von Amerika. Herr Howard Comfort führt den Titel eines Gehilfen des Kulturattaches.

Jugoslawien. Herr Eiko Eepié, Gehilfe des Handelsbeirates, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Polen. S. Exz. Herr Stanislaw Trojanowski hat dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister sowie das Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn Julian Przybos, überreicht.

Schweden. Herr Oberstleutnant Bengt Carl Olof Hjelm, Militärattache, welcher in Paris residierte und auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an. Er ist durch Herrn Oberst: Nils Erik Hjalmar Grahl, der in Bern wohnt, ersetzt worden.

Ungarn. S. Exz. Herr Pal Korbacsics hat dem Bundesrat sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister sowie das Abberufungsschreiben seines Vorgängers, Herrn André Köves, überreicht.

, 381

234

Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die Viehverpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Viehverschreibungsverträge abzuschliessen: Neue Ermächtigungen: Kanton Bern 73. Bernische Bauernhilfe, Stiftung mit Sitz in Bern.

Kanton Freiburg 46. Caisse de crédit mutuel de Givisiez.

Bern, den 17. Oktober 1951.

381

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement *) BEI 1946, II, 287 ff.

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 16 der Vollziehungsverordnung vom 23. Juni 1933 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Verbrauchsmessersystem zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt.

Fabrikant: Moser-Glaser & Co., AG., Muttern Zusatz zu: Stromwandler, Typen AKE und AKL für die Frequenz 50 Hz.

B« r n, den 24. August 1951.

.

Der Präsident der Eidgenössischen Mass-- und Gewichtskommission: 381

P. Joye

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Patentierung von Grundbuchgeometern Auf Grund der bestandenen Prüfungen ist den nachgenannten Herren da Patent als Grundbuchgeometer erteilt worden: ', :· '

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Brunner, Hermann Jean, von Aarau, Corrodi, Max Heinrich, von ninau, Enggist, Karl Eudolf, .von Konolfingen, Fischer, Kurt Hans, von Herblingen, Gilliand, André Olivier, von Combremont-le-Grand, Gross, André, von Salvan, Henauer, Ulrich Martin, von Zürich, Howald, Heinrich Eudolf, von Thörigen, Kissling, Jacques Henri, von Strättligen, Kreis, Eudolf Ernst, von Ermatingen, Malfanti, Mario, von Sonvico, Eey-Bellet, Georges Oscar Henri, von Val-d'Illiez, Eoos, Eugen Josef, von Entlebuch, Eutschmann, Werner, von Zürich, Sulliger, Eaymond Gustave, von Zweisimmen, Trüb, Ernst Urs, von Winterthur und Neftenbach, Vuitel, Pierre André, von Les Bayards.

', · .

Bern, den 6. Oktober 1951.

381

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Compagnie du soleil, société anonyme d'assurances à primes fixes contre l'incendie, à Paris Generalbevollmächtigter Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 6. Oktober 1951 der an Stelle des verstorbenen Herrn Armand Martin erfolgten Ernennung des Herrn Victor Martin, von und in Genf, 2 Place de la Fusterie, zum Generalbevollmächtigten für die Schweiz der Compagnie du soleil, société anonyme d'assurances à primes fixes contre l'incendie, in Paris, seine Zustimmung erteilt (Art. 47 der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmungen vom 11. September 1931).

Bern, den 12. Oktober 1951.

9s t

:

Eidgenössisches Versicherungsamt

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Streichung eines Seeschiffes Das unter Nr. 6 im Kegister der Seeschiffe eingetragene, der Nautilus AG.

gehörende Seeschiff Chasserai wird auf Verfügung des Bundesrates vom 5. Oktober 1951 gemäss Artikel 18, Absatz l, des Bundesratsbeschlusses vom 9. April 1941 über die Seeschiffahrt unter der Schweizerflagge gestrichen.

Basel, den 8. Oktober 1951.

sai

Eidgenössisches Schiffsregisteramt

Notifikation

Ï. Wegen der unangemeldeten Einfuhr von zwei Photoapparaten verurteilte Sie die Eidgenössische Oberzolldirektion am 18. September 1951 gestützt auf ein am 28. Juni 1951 gegen Sie aufgenommenes Strafprotokoll, in Anwendung der Artikel 74, Ziffer 3, 76, Ziffer 2, 77, 82, 85 und 91 des Zollgesetzes, Artikel 52/53 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer und Artikel 41/42 des Bundesratsbeschlusses über die Luxussteuer zu einer Busse im % fachen Betrag des Inlandwertes der Ware von 1000 Franken mit 500 Franken. Gestützt auf Artikel 92 des Zollgesetzes und Artikel 295 des Bundesstrafrechtspflegegesetzes konnte die Busse um einen Drittel ermässigt und auf 333,34 Franken herabgesetzt werden. Ferner wurden Ihnen die Kosten des Verfahrens mit 25 Franken auferlegt.

2. Diese Verfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Der Betrag der Busse kann binnen 30 Tagen seit der Veröffentlichung dieser Verfügung beim Eidgenössischen Finanz- und Zolldepartement in Bern durch Beschwerde angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist erwächst die Strafverfügung^in Eechtskraft.

Bern, den 12. Oktober 1951.

381

Eidgenössische Oberzolldirektion

.

Urteile Die nachstehenden Urteile werden den Beschuldigten, deren gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet:

Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 29. August 1949 auferlegte Busse wird für den ^Restbetrag von 800 Franken in 80 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

237

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 28. Juni 1948 auferlegte Busse ·nrd für den Bestbetrag von 382.25 Franken in 89 Tage Haft umgewandelt, kosten werden keine gesprochen.

: Akteneinsicht: Gerichtskanzlei Zürich, St. Peterstrasse 10, Tel. 051 238768.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Eechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, .begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Zürich, den 10. Oktober 1951.

38l

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht

' Bussenumwandlung Der nachstehende Beschluss wird dem Beschuldigten, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet::

Bussenumwandlung: Die nicht bezahlte Busse von 800 Franken gemäss Urteil des 2. kriegswirtschaftlichen Strafgerichtes vom 15. Oktober 1949 wird in 80 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht: Obergerichtsgebäude Zürich, Zimmer 3, Hirschengraben 15.

Der vorstehende Beschluss erwachst in Bechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird: Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdëpartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Beschlüssen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Bichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden. . ..

' i Zürich, den 11. Oktober 1951.

sei

2. kriegswirtschaftliches Strafgericht

Verfügung Es wird als Beschuldigter in einer kriegswirtschaftlichen Strafsache vor-

238

.

.

Die Verhandlung vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet an Freitag, den 9. November 1951, 9 Uhr, im Obergerichtsgebäude, Hirschengraben 16, Luzern, statt. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund d Akten geurteilt.

, Bern, den 10. Oktober 1951.

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident:

sei

0. Peter Verfügung Es wird als Beschuldigter in einer kriegswirtschaftlichen Strafsache vorgeladen :

Die Verhandlung vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht ist angesetzt auf Donnerstag, den 15. November 1951, 08.45 Uhr, im Amthaus in Biel. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Bern, den 10. Oktober 1951.

38l

, : 1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident :

0. Peter

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen sowie Anzeigen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs

Dieses Gesetz, mit den bis 1. Februar 1950 erfolgten Abänderungen und Ergänzungen, enthält als Anhang das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses. Bestellungen sind an das unterzeichnete Bureau zu richten.

Der Bezugspreis beträgt Fr. l .70 pro Exemplar plus Nachnahmegebühren.

Bei Einzahlung auf Postcheckkonto III 520 = Fr. 1.90.

9116

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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1951

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3

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.10.1951

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233-238

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10 037 620

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