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Kreisschreiben an
sämtliche Kantonsregierungen betreffend die Verschiebung der Volksabstimmung über den Bundesbeschluss betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen (Vom 16. November 1951)
Getreue, liebe Eidgenossen!
Wie wir Euch am 5. Oktober 1951 mitgeteilt haben, wurde die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss von 22. Juni 1951 betreffend Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Bewilligungspflicht für die Eröffnung und Erweiterung von Gasthöfen auf den 2. Dezember 1951 angesetzt. Inzwischen ist die Maul- und Klauenseuche in der Schweiz aufgetreten und hat sich im Kanton Uri stark ausgedehnt. Weitere Fälle sind in den benachbarten Kantonen Schwyz und Luzern sowie in den Kantonen Zürich, Zug, Solothurn, Aargau und Tessin festgestellt worden. Die Gefahr der Einschleppung aus dem Ausland, wo die Seuche an zahlreichen Orten stark auftritt, ist gross. Die Polizeidirektion des Kantons Sehwyz hat uns; dringend ersucht, dje Volksabstimmung mit Bücksicht auf die damit verbundene Gefahr zu verschieben. Das Eidgenössische Veterinäramt ist der Auffassung, dass in der nächsten Zeit in den am stärksten betroffenen Kantonen keine Abstimmung durchgeführt werden darf.
Im Hinblick auf diese Sachlage hielten wir es für angezeigt, alle geeigneten Massnahinen im Kampfe gegen eine Seuche zu treffen, welche äusserst schwerwiegende Folgen für unsere Landwirtschaft haben könnte. Wir haben daher beschlossen, die Abstimmung über den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1951 zu verschieben.
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Wir werden deï Bundesversammlung den Entwurf zu einem dringlichen Bundesbeschluss unterbreiten, durch den die Gültigkeit der heutigen Regelung bis zum Zeitpunkt verlängert wird, da eine Abstimmung stattfinden kann, aber nicht über den 30, Juni 1952 hinaus,
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Wir benützen auch diesen Anlass, um Buch, getreue, liebe Eidgenossen, samt uns dem Machtschutze Gottes zu empfehlen.
Bern, den 16. November 1951.
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Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Für den Bundespräsidenten: Etter Der Vizekanzler: Ch. Oser
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Bundesblatt
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Feuille fédérale
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Foglio federale
Jahr
1951
Année Anno Band
3
Volume Volume Heft
47
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
22.11.1951
Date Data Seite
711-712
Page Pagina Ref. No
10 037 659
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