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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Örlikon (Zürich).

(Vom 10. April 1926.)

Mit Bundesbeschluss vom 25. März 1925 haben Sie dem Ankaufe eines Bauplatzes für ein Post- und Telegraphengebaude beim Bahnhof in Örlikon zugestimmt und den hierfür nötigen Kredit von Fr. 115,750 bewilligt. Im Anschluss hieran beehren wir uns, Ihnen die Pläne und den Kostonvoranschlag für den Bau des genannten Gebäudes zu unterbreiten.

Die Gründe, die die Erstellung eines Neubaues als notwendig erscheinen lassen, sind bereits in der Botschaft vom 11. Dezember 1924 betreffend die Erwerbung des Grundstückes dargelegt worden. Wir erlauben uns, hierauf zu verweisen und die dort mitgeteilten Verkehrszahlen noch durch folgende Vergleichsangaben der Jahre 1928 und 1925 zu ergänzen:

Aufgegebene uneingeschriebene Briefsendungen. .

Aufgegebene Zeitungen Aufgegebene, bestellte und umgeleitete Pakete. .

Nachnahmen Postanweisungen Postcheckverkehr (Ein- und Auszählungen) . . .

Wertzeichenverkauf

1923

19Z5

Anzahl 1,072,859 80,708 262,602 158,611 22,129 60,526 346,268

Anzahl 1,198,485 85,338 280,529 181,901 24,875 74,766 389,058

Das stetige Anwachsen der Bevölkerung geht aus folgenden Zahlen hervor: 1895

1907

1913

1923

1925

Bevölkerung am 31. Dezember. . 2700

5310

7072

7639

8189

Infolge dieser fortschreitenden Entwicklung machen sich die Mängel der derzeitigen Diensträume immer unangenehmer fühlbar, so dass die Inangriffnahme des Neubaues nicht mehr verfrüht erscheint.

511 Die Gemeinde örlikon hat ihrerseits dieser Baufrage ein grosses Interesso «ntgegengebracht. Sie hat, nachdem die Postverwaltung den an das Bahnhofgebiet anstossenden Bauplatz als den geeignetsten bezeichnet und ausgewählt hatte, aus eigener Initiative und auf ihre Kosten einen beschränkten Wettbewerb veranstaltet, um auf diesem Platz eine auch in städtebaulicher Beziehung befriedigende Lösung herbeizuführen. Sie ist bereit, an die Kosten des Neubaues einen Beitrag von Fr. 60,000 zu leisten und bei unentgeltlicher Abtretung des nötigen Landes die Umgebungsarbeiten, wie Trottoiranlage und neue Strassongestaltung, im approximativen Kostenanschlage von Fr. 18,000 zu übernehmen, sofern das Gebäude nach den Ideen des erstprämierten Projektes zur Ausführung komme und seine Urheber bei der baukünstlerischen Gestaltung ·des Neubaues als beratende Architekten beigezogen werden. Dabei ist verstanden, dass das zu erstellende Haus den Charakter eines schlichten Bureaunnd Wohngebäudes tragen und hauptsächlich nur durch seine Masse einen .architektonischen Abschluss des Bahnhofplatzes bilden soll. Zu diesem Zwecke ist ein Gebäude mit Parterre und zwei Obergeschossen geplant, dessen eine Ecke, die im Winkel zweier Hauptstraßen steht, durch eine Turmuhr stärker betont ist.

Vergleichende Berechnungen haben ergeben, dass ein mehrstöckiger Bau bei Berücksichtigung der von der Gemeinde örlikon für diesen Fall angebotenen Leistungen für die Verwaltung vorteilhafter sein dürfte als ein blosses Erdgeschossgebäude. Die Gesamtkosten belaufen sich auf Fr. 545,000. Nach Abzug des Gemeindebeitrages von Fr. 60,000 bleibt eine zu verzinsende Summe von Fr. 485,000. Die jährlichen Kosten, 7 % des Anlagekapitals, sind demnach auf Fr. 88,950 zu veranschlagen. Der Ertrag aus der Vermietung der für die dienstlichen Bedürfnisse nicht beanspruchten Räume im Kellergesohoss, sowie der Wohnungen und Bureaux in den obern Stockwerken wird auf wenigstens Fr. 14,200 geschätzt, so dass Post und Telegraph zusammen eine Zinslast von Fr. 19,750 zu tragen haben werden. Für das gegenwärtige, ganz unzureichend gewordene Lokal von nur 162 m2 Bodenfläche bezahlt die Post -einen Jahreszins von Fr, 5350, wobei erst noch mit künftigen Mietzinssteigerungen zu rechnen wäre. Sodann wird im neuen Lokal infolge seiner unmittelbaren Verbindung mit den
Bahngeleisen voraussichtlich eine Arbeitskraft «ingespart werden können, so dass dem höhern Mietzins nicht nur ein doppelt so grosses Lokal, sondern auch eine Personalkostenersparnis von etwa Franken 5000 gegenübersteht.

Das Projekt sieht folgende Räumlichkeiten vor: Üellergeschoss: Heizung und Kohlenraum Postarchiv, Garderobe und Abortanlage Haushaltungskeller für die Wohnungen Magazin als Autogarage oder Lagerraum vermietbar . . . .

41,,,,,m3 64,50 » 85,00 » 124,00 »

Erdgeschoss: Betriebsraume der Post mit Schalterhalle, Schlosstacherraum und Windfang 323,60 »

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Erster Stock: 4 Bureauräume mit Zubehör 69,20mK 2 Wohnungen mit je 4 Zimmern, Küche, Bad, Abort und Vorplatz 179,00 Terrasse zu einer der Wohnungen 55,so » Zweiter Stock: 4 Bureauräume mit Zubehör 69,so * 2 Wohnungen mit je 4 Zimmern, Küche, Bad, Abort und Vorplatz 179,00 » Dachstock: l Wohnung mit 4 Zimmern, Küche, Bad, Abort, Vorplatz und Estrich 124,50 >v Waschküche, Mägdekammern, Abort, Estriche und Vorplatz 142,,,, »· Dachboden: Als Archiv für die Post Verwaltung und als Tröckneraum für die 5 Mieter verwendbar 140,00 » Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Bauplänen und der detaillierten Kostenberechnung, die eine Bausumme von Total Fr. 480,000 auf weist.

Die Baupläne sind von der eidgenössischen Baudirektion ausgearbeitet die für die Gliederung der Fassaden gemäss der von der Gemeinde örlikon an ihre Beitragsleistung geknüpften Bedingungen dem erstprämierten Projekt der Herren Vogelsanger & Maurer, Architekten in Büschlikon folgte. Dio Bauleitung bleibt in den Händen der Baudirektion. Die genannten Architekten werden aber auf Grund einer besondern Vereinbarung für den baukünstlerischen Teil zur Mitarbeit herangezogen. Für die Ausführung sind folgende Materialien vorgesehen: Für die Gebäudesockel und die Türeinfassungen im Erdgeschoss soll Naturstein zur Verwendung kommen. Die Fenstereinfassungen im ersten Stock, zweiten Stock und Dachstock werden in bearbeitetem Kunststein ausgeführt. Die Fassadenflächen erhalten einen Edelverputz Für die Bedachung ist ein Doppeldach in Biberschwanzziegeln in Aussicht genommen.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, dem nachstehenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 10, April 1926.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates r Der Bundespräsident:

Häberlin.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

sia (Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Örlikon (Zürich).

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. April 1926, '

beschliesst:

1. Für die Erstellung eines Post- und Telegraphengebäudes in Örlikon (Zeh.)1 wird ein Kredit von Fr. 430,000 bewilligt.

2. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort i» Kraft.

3. Der Bundesrat ist mit dessen Vollzug beauftragt.

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Bundesversammlung.

Die gesetzgebenden Räte der Eidgenossenschaft sind am 12. April 1926, um 18 Uhr, zur dritten Tagung der XXVII. Legislaturperiode zusammengetreten.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Postund Telegraphengebäudes in Örlikon (Zürich). (Vom 10. April 1926.)

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1926

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2079

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14.04.1926

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