724

7, dem Kauton Aargau : a. an die auf Fr. 43,000 veranschlagten Kosten einer Güterzusammenlegung Lohnberg-Zuzgen 30 °/o, im Maximum Fr. 12,900; b. an die auf Fr. 160,000 veranschlagten Kosten einer Güterzusammenlegung, Entwässerung und Urbanisierung in Jonen im Maximtim Fr. 42,910.

(Vom 19. November 1926.)

Herr Amé P i c t e t , Professor an der Hochschule Genf, wird als schweizerischer Delegierter zu den Arbeiten der internationalen Konferenz ernannt, die zum Zweck der Schaffung- eines internationalen Amtes für Chemie am 25. Mai 1917 in Paris zusammentritt.

Es.werden folgende Bandesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Bern an die zu Fr. 36,500 veranschlagten Kosten einer Entwässerung auf den Bergmatten-Vorweiden in der Gemeinde Saanen 20 % im Maximum Fr. 7300; 2. dem Kauton Zürich zuhanden der zürcherischen Heilstätte Clavadel bei Davos an die zu Fr. 143,500 veranschlagten subventionsberechtigten Kosten von Verbesserungen auf der Alp Clavadel, Gemeinde Davos, 25 %, im Maximum Fr, 35,875 ; -3. dem Kanton Wallis : a. an die zu Fr. 47,000 veranschlagten Kosten der Erstellung von Alpwegen in der Gemeinde Embd 25 % im Maximum Fr. 11,750; b. an die auf Fr. 58,000 veranschlagten Kosten einer Flurweganlage in St. German, Gemeinde Raron, 25 % im Maximum Fr. 14,500.

Wahlen.

(Vom 16. November 1926.)

Departement des Innern.

Landesbibliothek.

Assistent : Lüthi, Karl, von Rüderswil, zurzeit Gehilfe bei der Landesbibliothek.

Bekanntmachungen Ton Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Neue Ausgabe der Bundesverfassung.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt eine neue Ausgabe der Bundesverfassung heraus, deren "Wortlaut die bis zum 30. Juni 1926 eingetretenen

725 Abänderungen der ursprünglichen Fassung berücksichtigt. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung dea Verfassungsrechtes seit dem Bundesvertrag vom 7. August 1815, eine Zusammenstellung der seit 1874 angenommenen und verworfenen Verfassungsvorlagen, und es ist ihr ein einlässliches Sachregister angefügt.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1. 50, bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1. 75.

B e r n , im November 1926, Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1925 und 1926.

19 26

1925

1 1926

Mehreinnahme

Fr,

März April . .

Mai Juni Juli August .

September Oktober November Dezember

. . .

· .

i .

. .

. . . .

. . . .

. . . .

·

15 608 609 75 15 073 598 78 16553610 24 16,037 261 34 15,832,839. 17 16 342 354 08 15 324 232 09 13 869 519 44 15,833,959. 04 19,769 574, 56 16,253,539. 05 41,900,346. 95

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

15,763,278 34 154,668. 59 302,738 17 15,376,336 95 18,918,135, 59 2,364,526. 35 16,548,320. 44 511,059. 10 16,620,488. 07 787,648- 90 982,162. 22 16,324,516. 30 16 243 154 33 918 922 24 15 765 224 32 1 895 704 88 16,803,050,22 969,091. 18 19,424,024 53

Total 217,399,444. 49 Ende Oktober 159,245,558. 49 167,786,629. 09 8,540,970. 60 Ohne Tabakzölle

Fr.

345 550 03

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Nachweiser zum Bundesblatt, 1921--1925.

Solange der Vorrat reicht, kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2. 50, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden :

Nachweiser

über die im Bundesblatt veröffentlichten Botschaften, Beschlüsse, Kreisschreiben und Bekanntmachungen, = umfassend die Jahre 1921--1925.

= Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Schweizerische Unfall Versicherungsanstalt.

Aufruf im Sinne von Art. 89 des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes.

Töngi geb. Theiler Katharina, geboren am 31. Juli '1878, Ehegattin des Franz Töngi, von Engelberg, welche unbekannten Aufenthaltes abwesend ist, wird hiermit aufgefordert, sich innert sechs Monaten bei der unterzeichneten Direktion schriftlich oder mündlich zu melden, ansonst gemäss Art. 89 des Bnndesgesetzes über die Kranken-und Unfallversicherung (vom 13. Juni 1911) Verwirkung der ihr aus dem Unfalltode ihres Sohnes Kaspar zustehenden Versicherungsansprüche eintritt.

L u z e r n , den 17. November 1926.

(1.)

Schweizerische Unfallversioherungsanstalt, Die Direktion : A. Tzaut.

Rückgabe der Kaution der Berlinischen FeuerVersicherungs-Anstalt in Berlin.

Die Berlinische Feuer-Versicherungs-Anstalt in Berlin hat ihren schweizerischen Bestand an Feuer- und Einbruchdiebstalversicherungen im Jahre 1922 mit Rechten und Pflichten auf die ,,La Neuchâteloise", Schweizerische Allgemeine Versicherungsgesellschaft in Neuenburg übertragen, indem sie gleichzeitig auf die schweizerische Konzession verzichtete.

Sie stellt nunmehr das Gesuch, ihr die bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegte Kaution im Betrage von Fr. 60,000 zurückzuerstatten.

Gemäss Art, 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Auspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 20. Mai 1927 beim eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 18. November. 1926.

(3.)..

Eidgenössisches Versicherungsamt.

Rückgabe der Kaution der Lloyd Continental, Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Bern, in Liquidation.

Die Lloyd Continental, Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Bern, befindet sich seit "31. Dezember 1924 in Liquidation. Nachdem sie alle ihre Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen in der Schweiz erfüllt hat, stellt sie nunmehr das Gesuch urn Rückgabe der. bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Kurswerte von ca. Fr. 150,000.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Anspruchsberechtigten hiermit aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Ruckgabe der Kaution bis zum 31. Mai 1927 beim eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n , den 20. November 1926.

(3.)

Eidgenössisches Versicherungsamt.

727

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische. Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken, im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und: allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Fritz Pochon-Jent" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Herbstsession 1926.

Nationalrat.

(Preis : 2 Fr. 50.)

Dienstverhältnis der Bundesbeamten. Bundesgesetz. (Fortsetzung.)

Professoren der Eidg. Technischen Hochschule. Leistungen des Bundes bei Invalidität, Alter und Tod. (Schlussabstimmung.)

Geschäftsbericht des Bundesrats, des Bundesgerichts und des Eidg. Versicherungsgerichts für 1925. (Differenz.)

Malz und Gerste. Zollzuschläge.

Erfindungspatente. Wiederherstellung, Ständerat.

(Preis: 2 Fr.)

Bundesverfassung. Abänderung des Art. 30.

Verkehrswege und Durchgangsverkehr. Internationale Übereinkommen.

Militärstrafgesetzbuch. (Differenzen.)

Stempel- und Couponabgabe. Abänderungsgesetz.

Professoren der Eidg. Technischen Hochschule. Leistungen des Bundes bei Invalidität, Alter und Tod. (Schlussabstimmung.)

Motion Baumberger. Entvölkerung der Hochtäler.

Massnahmen gegen die Überfremdung. Abänderung des Art. 44 der Bundesverfassung. (Differenzen.)

B e r n , im Oktober 1926.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1926

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

47

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

24.11.1926

Date Data Seite

724-727

Page Pagina Ref. No

10 029 881

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.