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Bundesblatt 78. Jahrgang.

Bern, den 21. Juli 1926.

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petilzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an Stämpfli & de, in Bern-

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Tom 10. Juli 19260 Der Gesandte Spaniens bei der schweizerischen Eidgenossenschaft, Herr Marquis de la Torrehermosa hat am 7. Juli dem Bundesrate sein Beglaubigungsschreiben überreicht.

(Vom 16. Juli 1926.)

Es werden folgende Bundesbeitrage bewilligt: 1. dem Kanton Bern an die auf Fr. 30,300 veranschlagten Kosten von Verbesserungen auf der Alp Stockenfeld, Gemeinde Erlenbach, 15 %, im Maximum Fr. 4545 ; 2. dem Kanton Luzern an die auf Fr. 78,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Güterweges Neumühle-Bergen-Sigigen, Gemeinde Ruswil, 20 %, im Maximum Fr. 15,600 ; 3. dem Kanton Tessin an die zu Fr. 133,300 veranschlagten Kosten von 29 Stallbauten in der Gemeinde Bosco-Vallemaggia, als Ersatz für die durch Lawinen zerstörten Ställe, 40 % im Maximum Fr. 53,320; 4. dem Kanton Wallis an die auf Fr. 36,000 veranschlagten Kosten von Verbesserungen in Aven, Gemeinde Conthe#ST# y, im Maximum Fr. 11,520.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die unterzeichnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes Über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende Werk enthält den Entwurf zum Bundesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen DarBundesblatt. 78. Jahrg. Bd. II.

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186 Stellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk Über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem es dient, dauernden Wert.

ma Preis broschiert: Fr. 2.--, zuzüglich Porto und Naebnahmespesen, ftf.:* Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Monopolgebühr für Mostobst.

Die eidgenössische Alkoholverwaltung hat die Monopolgebühr für das aus dem Auslande eingeführte Mostobst (Zolltarif-Nr. 23) mit Bezug auf dessen Tröster für dieses Jahr auf Fr. 2 per 100 kg festgesetzt.

Auf Sendungen, die als Tafelobst erkennbar sind, wird dagegen eine Monopolgebühr nicht erhoben.

' Der aus den eingeführten Früchten gewonnene Most sowie dessen Hefe darf nur mit Bewilligung der eidgenössischen Alkoholverwaltung und nach Bezahlung der von der letztern zu bestimmenden Monopolgebühr zu Brennzwecken verwendet werden.

Diese Verfügung tritt am 1. August 1926 in Kraft.

. B e r n , den 15. Juli 1926.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

Eidgenössischer Staatskalender 1926.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1926 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert), zuzüglich Porto und Kachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltuug nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und höhern Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Feuille fédérale

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Foglio federale

Jahr

1926

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.07.1926

Date Data Seite

185-186

Page Pagina Ref. No

10 029 784

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