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Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51 (Vom 26. Oktober 1951)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Unter Bezugnahme auf Artikel 2 des Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung in der Zeit vom 1. Juli 1950 bis 30. Juni 1951 nachstehenden Bericht zu unterbreiten.

I. Allgemeines Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind folgende, den Geschäftsbereich der Alkoholverwaltuug betreffende und in der Sammlung der eidgenössischen Gesetze veröffentlichte Erlasse herausgekommen: 1. Bundesratsbeschluss vom 11. Juli 1950 über die Verwertung der Kartoffelernte 1950. AS 1950, 641.

2. Weisungen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 13. Juli 1950 über die Versorgung ' minderbemittelter Volkskreise mit Frischobst im Herbst 1950. AS 1950, 645. .

3. Bundesratsbeschluss vom 17. Juli 1950 über die Abänderung der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz. AS 1950, 670.

4. Bundesratsbeschluss vom 17. August 1950 über die Qualitätskontrolle für Kernobst. AS 1950, 783.

:

437

5. Bundesratsbeschluss vom 29. August 1950 betreffend die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung gebrannter Wasser. AS 1950, 795.

' .

' 6. Bundesratsbeschluss vom 29. August 1950 über Massnahrnen zur Verwertung der Kernobsternte 1950. AS 1950, 791.

7. Bundesratsbescbluss vom 29. August 1950 über die Preisfestsetzung für Kartoffeln der Ernte 1950. AS 1950, 799.

8. Verfügung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 30. August 1950 betreffend die Übernahmepreise für Kernobstbranntwein und die Besteuerung gebrannter Wasser. AS 1950, 798.

9. Bundesratsbeschluss vom 11. September 1950 über die Rückvergütung der fiskalischen Belastung auf den in der Zeit vom 1. Juli 1949 bis 30. Juni 1950 ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen. AS 1950, 878.

10. Bundesratsbeschluss vom 15. Dezember 1950 über Massnàhraeii zur Umstellung des Obstbaues. AS 1950, 1434.

11. Bundesratsbeschluss vom 12. Januar 1951 betreffend die Abänderung des Bundesratsbeschlusses über die Verwertung der Kartoffelernte 1950. AS 1951,25.

12. Bundesratsbeschluss vom 4. Juni 1951 über Massnahmen zur Verwertung der Kirschenernte 1951. AS 1951, 523.

Über die einzelnen K o m m i s s i o n e n ist folgendes zu berichten: 1. Fachkommission Die Fachkommission hielt im Berichtsjahr drei Sitzungen ab. Die erste Sitzung vom 18. August 1950 war der Besprechung der Massnahmen auf dem Gebiete der Obst- und Kartoffelverwertung und der inländischen Branntweinerzeugung im Geschäftsjahr 1950/51 gewidmet. In der zweiten Tagung vom 17./18. Januar 1951 standen die Übernahmepreise für die Alkohollieferungen der Industriebrennereien im Geschäftsjahr 1950/51 zur Behandlung. Ferner wurden Berichte über den Verlauf der Kartoffel- und Obstverwertung 1950 sowie eine Orientierung über die Eegelung der Monopolgebühren für Weinspezialitäten, .Süssweine und Wermut im Abkommen mit Italien vom 14. Juli 1950 und die Auswirkungen dieser Regelung entgegengenommen. In der dritten Sitzung vom 28. Juni 1951 kamen die Massnahmen für die Verwertung der Kartoffelernte 1951 und für die Umstellung des Obstbaues im Jahre 1951/52 zur Sprache.

: 2. Alkoholrekurskommission Die Alkoholrekurskommission hat im Verlaufe des Berichtsjahres vier Sitzungen abgehalten. Die Geschäftsstatistik zeigt folgendes Bild :

438

Zu Beginn des Berichtsjahres hängig Eingang im Berichtsjahr

18 Beschwerden 22 Beschwerden Zusammen 35 Beschwerden

Hievon wurden erledigt durch: Gutheissung Abweisung Bückzug .

Hängig am Ende des Berichtjahres

. ·< . .

0 Beschwerden 28 Beschwerden - , 3 Beschwerden . 4 Beschwerden Zusammen 35 Beschwerden

. .

II. Verwaltung A. Personal

Der Personalbestand betrug am Ende der Berichtsperiode : Biîamte und

ständige

A.ngestellte

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus Romanshorn Lagerhaus Schachen b. Malters . . .

Ständige Arbeiter

170 9 5 7 5 196

2 1 1 4

Vorübergehend

n,,..mt

«ssr SKS3

173

3 -- 2 1 9

14 5 10 7 209

Im Bestand der Lagerhäuser sind 6 Aushilfsarbeiter mitgezählt, die für die Ausführung grösserer Umbauarbeiten angestellt werden mussten.

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Rubrik IIZ) Im Voranschlag war eine Gesamtausgabe für die Verwaltung von Franken 3608000 vorgesehen. Von dieser Summe wurden Fr. 174 632.66 nicht beansprucht. Die Minderausgabe gegenüber dem Voranschlag beim Posten Beiträge an die Versicherungskasse und die Hilfskasse ist auf die Neuordnung der Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse vom 29. September 1950 mit Wirkung auf den 1. Januar 1950 zurückzuführen. Zum Posten Mobiliar und Büromaschinen (Mehraufwand Fr. 10 431.20) ist zu bemerken, dass infolge Neuorganisation verschiedener Dienstzweige die vermehrte Anschaffung von Mobiliar und Büromaschinen erforderlich wurde. Die Mehrausgaben für literarische Anschaffungen waren durch den Ausbau des Dokumentationsdienstes unumgänglich.

439 laut Rechnung

Laut Voranschlag 1950/51 Fr.

1950/51 1. Allgemeine Verwaltung: Fr.

a. Personalaufwand : Personalbezüge und feste Zulagen . . . . 1834442.60 168836.20 Teuerungszulagen.

Reisekosten . . . . .

196275.55 Beiträge an die Versicherungskasse und die Hilfskasse 121737.20; Teuerungszulagen an Eentenbezüger . . .

66251.-- Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse 39921.80 Prämien an die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt 2508.95 Ausrichtung von Vergütungen für ausserordentliche Dienstleistungen an Beamte des Aussendienstes 8877.-- Andere Entschädigungen, Dienstaltersgeschenke u n d Unvorhergesehenes . . . .

15550.--

l 880 600.-- 165000.-- 195000.-- 244900.-- 64800.-- 40900.-- 2600.-- 9200.-- 8500.-- 2611000.--

2449399.80 davon ab: Lohnrückerstattungen zu Lasten der Rubriken Fr.

II a Rektifikation 18909.35 II i Brennereiaufsichtstellen 82000.-- Bückerstattung der Lohnausgleichskasse . . . . . . . 7 164.55 Bückerstattung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt . 8144.15

6. Gemeinkosten und Sachausgaben: Büromaterial, Formulare usw Druck- und Buchbinderkosten. . . . . .

Mobiliar und Büromaschinen . . . . . .

Laboratoriumsbedarf . . . . . . . . . .

Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungs- und Gerichtsgebühren, Gebäudeversicherung . . . . . . . . . .

Büroentschädigungen an Beamte des Aussendienstes Übertrag

61218.05

32000.

2388181.75

2579000.

:

83515.44 5558.15 30431.20 10457.82 80144.95

;

80 000.

8000.

20000.

12000.

80000.

8250.--

8300.

218857.56

208300.

440 Laut Rechnung 1950/51 Fr.

Laut Voranschlag 1950/51 Fr.

218357.56

208300.--

19120.-- 55983.32 33078.25

19000.-- 50 000.-- 37000.--

7311.22

5700.--

333850.35

320000.--

45360.--

45000.--

288490.35

275000.--

2388181.75

2579000.--

. .

288490.35

.275000.--

Total Allgemeine Verwaltung

2 676 672.10

2 854 000 .--

Übertrag Entschädigung für Arbeit an das Eidgenössische Statistische Amt Hausdienst und Reinigung Heizung, Beleuchtung, Kraft und Wasser .

Literarische Anschaffungen und Verschiedenes davon ab: Mietzinse

a. Personalaufwand b. Gemeinkosten und Sachausgaben

2. L a g e r v e r w a l t u n g (Lagerhäuser und Rektifikationsanstalt) :

laut

Rechnung Laut Voranschlag 1950/51 1950/51

o. Eigene Lager : Burgdorf: Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

Fr.

55192.70 15826.58

Fr.

59900.-- 10000.--

Übertrag

71019.28

69900.--

*) Davon für: Personalbezüge und feste Zulagen . .

Teuerungszulagen , Beiträge an die Versicherungskasse und die Hilfskasse Beiträge an die Unfallversicherung .

Beiträge an die Ausgleichskasse . . .

Reisekosten . . . .

Burgdorf Fr.

Delsberg Fr.

Romanshorn Fr.

Schachen Fr.

Zusammen Fr.

45047.10 4121.--

52355.32 5283.45

68133.40 43164.85 208700,67 6366.50 4266.95 20037.90

3540.30

5120.50

5540.20

3552.30

17753.30

767.85

738.15

942.05

718.75

3166.80

981.50 734.95

1188.-- 4867.25

1487.80 392.70

986.30 163.70

4643.60 6158,60

55192.70

69552.67

82862.65 52852.85 260460.87

441 Laut Rechnung laut Voranschlag 1950/51 1950/51 , Fr. ; . ' Fr: '

Übertrag

71019.28

69900.--

Delsberg:

Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

69552.67 35160.76

117500.-- 23800.--·

104713.43

141300.--

Eomanshorn:

Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

82862.65 28 593.68

95700.-- 18 300. --

,

111456.33

114000.--

52852,85 21901.50

63900.-- 14900.--

74754.35

78800.--

361943,39

404000.--

26080.50 85,10

25000.-- --

388108.99

429000.--

Sehachen:

Personalaufwand*) Gemeinkosten und Sachausgaben

6. Mietlager Basel c. Verschiedenes

. . . . . .

Zusammen

davon ab : Kesselwagenmiete usw Total Lagerverwaltung

13 332.95 374776.04

-- 429000.--

Für die gesamte V e r w a l t u n g ergeben sich somit folgende Ausgaben: Rechnung 1950/51 Fr.

Voranschlag 1950/51 Fr.

1. Allgemeine Verwaltung . . .

2676672.102854000.-- 2. Lagerverwaltung 374776.04 429000.-- 3. Beratungen, Gutachten usw. . . . . . . . . .

19607.65 25000.-- 4. Vergütung an die Zollverwaltung 362311.55 300000.-- G e s a m t t o t a l 3 433 367.84 3 608 000.-- C. Brennereiaufsichtstellen (Eubrik II i) Die Zahl der nebenamtlich geführten Brennereiaufsichtstellen ist durch weitere Zusammenlegungen auf 2644: herabgesetzt worden.

Die Auslagen für die Tätigkeit der Brennereiaufsichtstellen betrugen Fr. 778 237.47. Im Voranschlag war eine Entschädigung von Fr. 780000 vorgesehen, ..

.

*) Siehe Fussnote Seite 440.

Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. III.

32

442

D. Unterhalt der Gebäude und Vervollständigung der Ausrüstung (Bubrik Um) Vom 1. Juli 1950 bis 80. Juni 1951 wurden für den Unterhalt der Gebäude der Alkoholverwaltung und Vervollständigung der Ausrüstung folgende Beträge ausgelegt: Fr.

Zentralverwaltung in Bern.

Lagerhaus Burgdorf Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg Lagerhaus Romanshorn .

Lagerhaus Schachen Lagerhaus Basel Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes . . . . . . . .

39306.15 25290.48 14798.56 155848.30 12489.35 1125.40 17 864.25 266722.49

Im Voranschlag war eine Ausgabe von Fr. 237 000 vorgesehen. Die Mehrauslagen gegenüber dem Voranschlag von Fr. 29 722.49 sind auf die vermehrten Aufwendungen für die Umbauarbeiten im Lagerhaus Eomanshorn zurückzuführen.

E. Verzinsung (Bubrik 11) Fr Die Einnahmen betragen: Fr.

Zins aus Guthaben beim Finanz- und Zolldepartement und beim Schuldbuch. . . . . 722008.95 Verschiedene Aktivzinse 299.30 722308.25 Die Ausgaben betragen: Verzinsung des Versicherungsfonds . . . . . .

Verzinsung des, Verleiderfonds Verschiedene Passivzinse

121 334.60 8167.55 6576.65 -- Überschuss der Aktivzinsen über die Passivzinsen

80 586229.45

Im Voranschlag war ein Zinsüberschuss von Fr. 550 000 vorgesehen.

III Brennereiwesen l A. Gewerbliche Brennereien und gewerbliche Brennauftraggeber Am 30. Juni 1951 bestanden insgesamt 2817 Konzessionen für gewerbliche Brennereien. Diese verteilen sich wie folgt: l Konzession für Hackfruchtbrennereien, 3 Konzessionen für Industriebrennereien, 916 Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 1000 Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 897 Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Die Konzessionen verteilen sich auf 1493 Betriebe, von denen 949 mehr als eine Konzession besassen.

443

Im vergangenen Geschäftsjahr sind 154 Konzessionen erloschen. Davon entfielen 54 auf Konzessionen für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 49 auf Konzessionen für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 5.1 auf Konzessionen für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Nach dem Grunde des Erlöschens der Konzessionen ergibt sich folgendes Bild: 20 Konzessionen fielen dahin infolge Ankaufs der Brennereieinrichtung durch die Alkoholverwaltung, 62 durch Handänderimg, 36 durch Verzicht oder Nichterneuerung der Konzessionen und 36 durch Umteilung der Konzessionsinhaber zu den Hausbrennern.

i · .

· Neu erteilt wurden 135 Konzessionen, wovon 47 für die Herstellung von Kernobstbranntwein, 56 für die Herstellung von Spezialitätenbranntwein und 82 für den Betrieb einer Lohnbrennerei. Von diesen 185 Konzessionen entfallen 17 auf Brennereiinhaber, die von den Hausbrennern zu den Gewerbebrennern unigeteilt wurden, da sie die an die Hausbrenner gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllten, 56 auf Brennereiinhaber, welche bereits im Besitze einer andern Brennereikonzession waren oder denen die Konzession neu erteilt wurde.

62 Konzessionen wurden anlässlich der Übertragung der Brennerei auf einen : neuen Inhaber erteilt.

, Die Zahl der g e w e r b l i c h e n B r e n n a u f t r a g g e b e r betrug am 30. Juni 1951 30381 gegen 27302 Ende Juni 1950 und 26217 Ende Juni 1949. Der neuerdings festgestellte Zuwachs entfällt zur Hauptsache auf Produzenten, welche den gewerblichen Betrieben zugeteilt wurden, da sie zugekaufte Eohstoffe brennen Hessen oder nach den Bestimmungen des Buudesratsbeschlusses vom 28. Dezember 1938 über die Umschreibung der nicht gewerbsmässigen Herstellung der gebrannten Wasser und über die Begrenzung des steuerfreien Eigenbedarfs die an die Hausbrennauftraggeber gestellten Bedingungen nicht mehr erfüllten.

Über die B r a n n t w e i n p r o d u k t i o n der gewerblichen Brennereien und gewerblichen Brennauftraggeber in den letzten 6 Jahren gibt die nachstehende Tabelle Aufschluss : Branntweinerzeugung der gewerblichen Brennereien und ; gewerblichen B r e n n a u f t r a g g e b e r Geschäftsjahr

Kernobstbranntwein

Kirsch

Branntwein Zwetschgen- ausTraubentrestern, wasser Weinhefe, Weinresten

Enzian

Anderer Branntwein

Liter 100 % 1945/46 1946/47

1947/48 1948/49 1949/50 1950/51

372428

149 930

32756

714 503 1 287 602 2 023 669 660 546 4 137 430

319 287 624 805 377 004 355 888 355 393

153 810 88111 134 779 88 472 264 543

248 799 245 782 263 321 255 089 184 381 178 721

Insgesamt

. ' · .

24651 14279 24920 26247 14874 13555

5437 7723

3028 1784 542 991

834 001 1 455 384 2 291 787 2 818 572 1 304 703 4 950 633

444

B. Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber Konzessionen für den Betrieb einer Hausbrennerei sind auf Grund des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1944 über die Konzessionierung der Hausbrennerei bis Ende des Berichtsjahres 19 075 abgegeben worden. Die Gesamtzahl der Hausbrenner und Miteigentümer an Hausbreimapparaten betrug Ende Juni 1951 26 328 gegen 26 535 Ende Juni 1950.

Die Zahl der Hausbrennauftraggeber betrug Ende Juni 1951 147 312 gegen 146 935 Ende Juni des Vorjahres.

-.Nachstehend geben wir die wichtigsten Ergebnisse, die aus der statistischen V e r a r b e i t u n g der B r e n n k a r t e n der Jahre 1945/46 bis 1949/50 hervorgegangen sind, bekannt: a. Eingegangene a u s g e f ü l l t e B r e n n k a r t e n : Ausgefüllt durch

Brenn jähr 1945/46

Brennjahr 1946/47

Brennjahr 1947/48

Brenujahr 1948/49

Brenujahr 1949/50

Hausbrenner . .

Hausbrennauftraggeber .

24839

24992

23783

23713

22 906

103 848

113 365

114 674

116 057

111517

Zusammen

128 687

138 357

138 457

139 770

134 423

Die Verarbeitung der Brennkarten hat ergeben, dass von den 22 906 Hausbrennern, die wegen ihrer Brenntätigkeit oder ihres Branntweinvorrates im Jahre 1949/50 eine Brennkarte auszufüllen hatten, 19 421 Branntwein erzeug^ ten; 15 131 taten dies in ihrem eigenen Brennapparat, während 4290 durch Lohnbrenner brennen Hessen. Von den 26 024 am 30. Juni 1949 anerkannten Hausbrennern (ohne Fürstentum Liechtenstein) haben im Brennjahr 1949/50 15 131 oder rund 58 % ihren eigenen Brennapparat verwendet.

l>. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrenna u f t r a g g e b e r in den B r e n n j a h r e n , 1945/46-1949/50 : Erzeugt durch

Brennjahr 1945/46

Brenn jähr 1946/47

Brennjahr 1947/48

Brennjahr 1948/49

Brennjahr 1949/50

Durchschnittliche Jahreserzeugung

Liter effektiver Gradstärke *)

Hausbrenner . .

793 890 994 373 963 668 955 321 794 264 900 303 . Hausbrennauftraggeber . 2 762 251 4 413 880 4 437 178 4392466 3 404 424 3 882 040 Gesamterzeugung 3 556 141 5 408 253 5 400 846 5 347 787 4 198 688 4 782 343 *) Gezählt wurden die Liter effektiver Gradstärke, wie sie in den Brennkarten eingetragen werden. Diese bewegt sich ha grossen und ganzen zwischen 50 und 60 Vol.%.

445 c. Branntweinerzeugung der Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber nach den einzelnen Branntweinarten: Branntwein aus

Brennjahr 1945/48

Brennjahr 1940/47

Brennjahr 1947/48

Brennjahr 1948/49

Durchschnittliche Jahreserzeugung

Brennjahr 1949/50

Liter effektiver Gradstärke *) i Kernobst, Most, Trestern usw.. 2 709 840 4062939 3468428 4 233 231 2587657 3412419: 266 739 667 967 1 196 066 499 162 1 122 470 750 481 Kirschen . . . .

Zwetschgen und 79210 134770 89327 202 943 184 704 117 667 Pflaumen . .

Traubentrestem, Weinhefe und Weinresten . .

458 908 447 171 524259 473 678 379 650 456 733 17 403 14908 22214 18 906 13959 17027 Enzianwurzeln .

anderen Roh7487 10 537 12421 10362 9141 stoffen. . . .

18 274 Gesamterzeugung ; 3 556 141 5 408 253 5 400 846 5 347 787 4 198 688 4 782 343

. Von den 794264 Litern Branntwein, die im Brennjahr 1949/50 für Eechnung von Hausbrennern erzeugt wurden, sind 443 869 Liter im eigenen Brennapparat, 350 395 Liter dagegen in Lohnbrennereien hergestellt worden. Die Lohnbrennereien haben auch den grössten Teil der 3 404 424 Liter erzeugt, welche für Rechnung von Hausbrennauftraggebern gebrannt wurden. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass 13 267 Hausbrennauftraggeber, vorwiegend solche in Berggegenden, ihren Branntwein entweder in gemieteten Hausbrennapparaten herstellten oder im Brennauftrag durch Hausbrenner herd. Erzeugung von Branntwein je Betrieb: Brennjahr

Dur chs c h n i t t l i c h e E r z e u g u n g v o n Spezialitätenbranntwein Kernobstbranntwein Branntwein je Betrieb, der Kern- je Betrieb, der Speziali- insgesamt je Betrieb, obstbranntwein erzeugt tätenbranntwein erzeugt der Branntwein erzeugt

L i t e r e f f e k t i v e r Gradstärke)

1945/46 .

1946/47 .

1947/48 .

1948/49 .

1949/50 .

Durchschnitt 1945/46 bis 1949/50 .

44 45 40

21 21 27 20 23

42

22

38 43

*) Siehe Fussnote S. 444.

35 42 44: 42 38

,

40

446

stellen Hessen. Auf diese Weise sind im Brennjahr 1949/50 168 411 Liter Branntwein erzeugt worden. Die im Brennjahr 1949/50 in Hausbrennapparaten hergestellte Menge Branntwein betrug insgesamt 612 280 Liter. Im Brennauftrag für Hausbrenner und Hausbrennauftraggeher sind durch Lohnbrenner im ganzen 3 586 408 Liter Branntwein effektiver Gradstärke hergestellt worden.

e. Menge des zum s t e u e r f r e i e n Eigenbedarf zurückbehaltenen Branntweins je Betrieb:

Brennjahr

Dur chschnit tlicher Eigenbedarf an Kernobstbranntwein j e Spezialitätenbranntwein Branntwein insgesamt Betrieb, der Kernobstje Betrieb, der Speziali- je Betrieb, der Branntbranntwein zum Eigen- tätenbranntwein zum Eiwein zum Eigenbedarf bedarf beansprucht genbedarf beansprucht beansprucht Liter effektiver Gradstärke*)

1945/46 .

1946/47 .

1947/48 .

1948/49 .

1949/50 .

Durchschnitt 1945/46 bis 1949/50 .

'

27 27 .28

29 27 28

13 14 16 15 16

26 27 29 29 28

15

28

i IV. Einkauf gebrannter Wasser A. Inländische Erzeugung a. Sprit und Spiritus: Für den durch die Hackfrucht- und Industriebrennereien abgelieferten Alkohol hat der Bundesrat im Geschäftsjahr 1950/51 folgende Übernahmepreise festgesetzt: Zuckerfabrik & Raffinerie Aarberg AG.

Übernahmepreis für 10000 hl 100% je hl 100 % Fr.

aus inländischer Melasse Feinsprit 110.-- Vor- und Nachläufe 100.-- aus ausländischer Melasse Feinsprit .

80.-- 70.-- -. Vor- undNachläufe e Cellulosefabrik Attisholz AG.

a. für die ersten 25 000 hl 100'% Feinsprit 80.-- 70.-- Sekundaspiritus *) Siehe Pussnote S. 444.

447 Übernahmepreis je hl 100 % Fr.

b. für die 25 000 hl 100% übersteigende Menge . , Feinsprit Sekundaspiritus

78.--

68.--

Holzverzuckerungs-AG. Domat/Ems a. für 20000 hl 100% Feinsprit , b. für 5000 hl 100% Alkohol absolutus

107.-- 105.--

Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung übernommen: Rohstoff und Lieferant

Sorte

Menge

Durchschnittspreis

100% Fr.

10 213,76 100.31

hl

Melasse der Zucker- Feinsprit fabrik und Raffinerie Aarberg Vor- und AG.

Nachläufe

Kosten

je hl 100%

Fr.

90.31 99.53 69.64

78991.50

Holz- und Holzab- Feinsprit . . 20 000,62 107.-- fälle der Holzverzuckerungs- A G. Alkohol Domat/Ems absolutus 4 999,72 105.-- 25000,84 106.60 Übernommene Ware franko Abgangsstation 66507,73 88.52

2140066.35

Sulfitablaugen der Cellulosefabrik Attisholz; AG.

Sekundaspiritus

874,63 11 088,39 30 419,00

Frachten Insgesamt loco Lagerhaus . . .

, Hievon ab:

66507,73

1103578.10 2118491.95

524970.60 2665036.95 5887107.--

2.50

166051.75

91.02

6053158.75

Für ] Lieferungen des Jahres 1E 49/50 auf Rechnung 1950 /5l rückerstattet (Aarberg

Im Geschäftsjahr ] 950/51' bezahlt

Fr.

1024586.60

13064.20 6040094.55

448 b. Kernobstbranntwein : Mit Bundesratsbeschluss vom 29. August 1950 wurde der Übernahmepreis der Alkoholverwaltung für Kernobstbranntwein wie folgt festgesetzt: Fr. 2.10 je Liter 100% franko Abgangsstation für Gewerbebrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber, Fr. 2.60 je Liter 100% franko Abgangsstation für Hausbrenner und gleichgestellte Brennauftraggeber sowie für kiemgewerbliche Brenner und Brennauftraggeber.

Im Berichtsjahre wurden von der Alkoholverwaltung übernommen: Durchschnittspreis je hl 100 %

Menge

Übernommene. Ware franko Abgangsstation

hl 100 % 44 358,13

Insgesamt loco Lagerhaus

44 358,13

Kosten

Fr.

Fr.

216.21 9590608.25 2.83 125 571 . 90 219.04 9716180.15

Von den übernommenen .44 358,13 hl 100% Kernobstbranntwein entfallen 5 746,43 hl 100 % auf. Sammelabnahmen (in der Hauptsache Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber) und 38611,70 hl 100% auf Einzelablieferungen (Gewerbebrenner und gewerbliche Brennauftraggeber).

B. Einfuhr

In diesem Geschäftsjahr fand keine Einfuhr statt.

C. Rektifikation

Der grösste Teil des übernommenen Kernobstbranntweins musste rektifiziert werden, da nur verhältnismässig kleine Mengen zu Trinkzwecken abgesetzt werden können. Die Eektifikation wurde sowohl durch die Rektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg als durch die Cellulosefabrik Attisholz AG. vorgenommen. Die rektifizierten Mengen und die;daraus erzeugten Produkte sind folgende: Rektifizierter Kernobstbranntwein Rektifikationserzeugnisse : Extrafeinsprit Feinsprit Sekundaspiritus . . . . . .

Vor- und Nächläufe . . . .

Fuselöl . . . . . .

Rektiftkationsanstatt Delsberg hl 100 %

Cellulosefabrik Attisholz AU.

hl 100 %

insgesamt hl 100 %

.

22 445,36

16 152,02

38 597,38

.

.

.

6482,65 12989,25 63,28 2 442,32 135,66

-- 12659,69 -- 3 404,19 --

6482,65 25648,94 63,28 5 846,51 135,66

22113,16

16063,88

38177,04

449

Die Bektifikationskosten für die durch die Bektifikationsanstalt der Alkoholverwaltung in Delsberg rektifizierte Ware betragen Fr. 9.14 je hl 100%, ohne Abschreibung und Verzinsung der Einrichtungen und ohne Generalunkosten. Der Cellulosefabrik Attisholz AG. wurde ein Bektifikationslohn von Fr. 10.-- je hl 100% Kernobstbranntwein ausgerichtet.

V. Förderung der Kartoffel- und Obstverwertung ohne Brennen und Förderung des Tafelobstbaues ;

A. Kartoffelverwertung

Der Gesamtertrag an Kartoffeln der Ernte 1950 wurde bei einer Anbaufläche von 55 500 ha auf 120 000 Wagen geschätzt, was einem durchschnittlichen Ertrag von 216 Doppelzentnern je ha entspricht.

Die im Geschäftsjahr 1950/51 getroffenen Massnahmen zur Verwertung des grossen Ernteertrages stützten sich auf unsere Beschlüsse vom 11. Juli und 29. August 1950, denen erstmals das revidierte Alkoholgesetz vom 25. Oktober 1949 als Grundlage diente. So wurde neben den 'bisherigen bewährten Massnahmen erstmals von der für, die Sicherung der brennlosen Verwertung der Überschüsse wichtigen Möglichkeit der Koppelung der Einfuhr von Kraftfuttermitteln mit der Übernahme inländischer Kartoffeln Gebrauch gemacht.

Im Sinne des revidierten Alkoholgesetzes wurden die erforderlichen Vorkehren so getroffen, dass die Aufwendungen für die Überschussverwertung auf ein Mindestmass beschränkt blieben. 726 Wagen zu 10 Tonnen Speisekartoffeln konnten nach Italien exportiert werden. Die Kartoffeln, für die keine Verwendung zu Speise- und Saatzwecken möglich war, wurden der Ver. fütterung zugeführt. Vorweg sind sehr grosse Mengen von Kartoffeln von den Produzenten selbst verfüttert worden. Die verbleibenden Überschüsse von rund 7000 Wagen wurden von den gewerblichen Tierhaltern im Eahinen der bereits erwähnten Koppelung Kartoffeln/Kraftfuttermittel zu Futterzwecken übernommen. Von dieser Menge sind rund 4000 Wagen auf Kartoffelerzeugnisse verarbeitet und in dieser Form verfüttert worden.

Die Frühkartoffelpreise der Ernte 1950 gingen in Anbetracht des grossen Angebotes schon Ende Juni auf Fr. 20.-- je 100 kg zurück. Für die Haupternte erhielten die Produzenten für die Speisekartoff ehi je nach Sorte Fr. 17.-- bis Fr. 20.--; für Futterkartoffeln betrug der Produzentenpreis Fr. 10.-- bis Fr.12.--.

; Ab I.August 1950 übernahm die AlkoholVerwaltung auf den Speisekartoffelsendungen in ganzen Wagenladungen die über 75 Ep. je 100 kg hinausgehenden reinen Frachtkosten. Auch für Saat- und Futterkartoffeln wurden wie im Vorjahre Fracht beitrage gewährt.

: Die unsichere Weltlage stellte die Behörden vor die Notwendigkeit, für eine vermehrte Vorratshaltung an Nahrungsmitteln zu sorgen. Bei der Be-

450 deutung, welche den Kartoffeln ganz besonders in Zeiten wirtschaftlicher Abschnürung vom Ausland zukommt, musste auch die Einlagerung einer genügenden Menge von Speisekartoffeln in Erwägung gezogen werden. Eine solche zusätzliche Einlagerung war namentlich deshalb notwendig, weil die üblichen Lager des Handels nicht länger als bis zum April und vor allem nicht bis zum Beginn der neuen Ernte reichen. Mit Beschluss vom 24. Oktober 1950 haben wir deshalb die Alkoholverwaltung beauftragt, dafür zu sorgen, dass Eeservelager in einer Menge von rund 2000 Wagen angelegt werden. Die Durchführung der zusätzlichen Lagerhaltung wurde den Handelsfirmen übertragen, welche im Besitze von Kühlräumen oder von geeigneten Kellern mit behelfsmässiger Kühlung sind. Für die Monate Mai und Juni wurde eine begrenzte Menge in Kühlräumen gelagert. Diese zusätzliche Lagerung konnte aber dem Handel nicht zugemutet werden, ohne für die betreffenden Mengen Kartoffeln eine Preis- und Absatzgarantie zu gewähren, da man ihn bei Nichteintritt des Notfalles bei mangelndem Absatz und Preiszerfall im Frühjahr nicht zu Verlust kommen lassen durfte. Demgemäss. übernahm der Bund eine Garantie für die zusätzlich eingelagerten Kartoffeln. Um grosse finanzielle Verluste zu vermeiden, wurden diese Vorräte im Frühjahr 1951, soweit möglich, dem Verbrauch zu Speisezwecken zugeführt. Die Verwertung als Futtermittel hätte ausserordentlich grosse Zuschüsse der öffentlichen Hand erfordert. Unter diesen ;Umständen war es deshalb naheliegend, auf die Einfuhr von Frühkartoff ein zu verzichten, was angesichts der genügenden Belieferung des Marktes mit gesunder Lagerware zu verantworten war.

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung zur V e r w e r t u n g der K a r t o f f e l e r n t e 1950 gehen aus folgender Zusammenstellung hervor: Frachtrückvergütungen für Speise-, Futter- und Saatkartoffeln Fr. 2 259 418.20 Aufwendungen für Lagerkosten, Preisstützungen sowie Verbilligungs- und Margenberträge auf Speise- und Futterkartoffeln . . . . . . ' . . ' . . . . » 8102249.25 Absatzwerbung und Verschiedenes.

» 50052.29 Aufwendungen für die Herstellung von Kartoffelerzeugnissen zu Futterzwecken (Flocken, Mehl und Stärke) . . » 1087805.25 Fr. 6499524.99 Diesen Aufwendungen stehen an Einnahmen gegenüber: Verkauf von Kartoffelstärke . . . . .

Zollzuschläge auf Importkartoffeln. ..

Fr. 180436.50 » 344.25 Fr.

180780.75

Nettoaufwendungen für die Kartoffelverwertung: . . . . Fr. 6368744.24

451 Vom Gesamtbetrag gehen Fr. 8 468 744.24 zu Lasten der AlkoholverwalJ tung und rund Fr. l 400 000 zu Lasten der Bundeskasse auf Bechnung des Kredites für die vorsorgliche Lagerhaltung von Speisekartoffeln. Da es sich bei dem verbleibenden Betrag von Fr. l 500 000 um Aufwendungen handelt; die durch den Mehranbau von Kartoff ehi infolge der Förderung des Ackerbaues verursacht wurden, ist dieser Betrag im Sinne von Art. 24 des Alkoholgesetzes !

ebenfalls von der Bundeskasse zu übernehmen.

: Von den von der Alkoholverwaltung zu übernehmenden Fr. 8 468 744.24 sind Fr. 8 000 000.-- der Betriebsrechnung 1950/51 belastet. Die restlichen Fr. 468744.24 werden zu Lasten der Bechnung 195Ì/52 verbucht werden.

B. Obstverwertung und Umstellung des Obstbaues 1. Obstverwertung Die Kernobsternte 1950 war eine Bekordernte. Ihr Umfang stand mit 106 000 Wagen Obst zu 10 Tonnen nur wenig hinter der Biesenernte des Jahres 1944 zurück.

Wie bisher haben wir die Alkoholverwaltung zur Durchführung der erforderlichen Verwertungsmassnahmen ermächtigt, doch geschah dies nun zum ersten Mal auf Grund des revidierten Alkoholgesetzes. : Wie stets bei grossen Ernten bereitete beim Tafelobst die Verwertung der Herbstäpfel Mühe. Dank der getroffenen Vorkehren zur Absatzförderung, vorab der durch den Handel organisierten harassenweisen Abgabe von verbilligten Herbstäpfeln und der Obstaktion zugunsten der Minderbemittelten gelang es, die Schwierigkeiten zu überwinden. Ferner brachten die ziemlich umfangreichen qualitätsbedingten Abgänge in die Mostereien beim Tafelobst der frühen Sorten eine Entlastung des Marktes. Da der Handel im grossen ganzen nur soviel Herbstobst übernommen hatte, als laufend abgesetzt werden konnte und der Beginn der Ernte der Lagerobstsorten sich hinauszögerte, ergab sich während einigen Tagen ein verringertes Angebot. Aus diesem Grunde und infolge der zu dieser Zeit etwas günstigeren Beurteilung der Exportmöglichkeiten setzte von Anfang an eine lebhafte Nachfrage nach Lagerobst ein.

Die Folge davon war, dass gerade in der Zeit, in welcher die Einlagerung durch die Haushaltungen vor sich geht, i eine gewisse Verknappung eintrat. Nach einer vom Schweizerischen Obstverband am 80. November durchgeführten Erhebung wiesen die Handelslager in diesem Zeitpunkt einen Bestand von insgesamt 3048 Wagen Tafelobst
auf. Diese Menge machte rund das Doppelte dessen aus, was in der Zeit vom Dezember bis Juni normalerweise im Inland abgesetzt werden kann. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass in der Folge die Verwertung dieser Vorräte stockte. Die Alkoholverwaltung führte deshalb im Februar nochmals eine Obstaktion zugunsten der Minderbemittelten durch.

452 Diese Aktion sowie die vom Handel zur Konsumausdehnung ergriffenen Massnahmen und der gegen das Ende der Saison lebhafter werdende Export ermöglichten es dann, die Lager zu räumen.

Die reiche Obsternte erlaubte die Abgabe verbilligter Ä p f e l an M i n d e r b e m i t t e l t e auf breitester Grundlage. Im ganzen gelangten drei Aktionen zur Durchführung, und zwar eine für Herbstäpfel und im Oktober und im Februar je eine für Lagerobst. Die Herbstäpfel wurden den Bezügern zu Fr. 17.-- je 100 kg abgegeben. Der Abgabepreis für Lagerobst betrug im Herbst Fr. 18.-- je 100 kg und im Frühling Fr. 20.-- je 100 kg. Wie in den letzten Jahren leistete die Alkoholverwaltung an die Lieferungen in die Berggebiete einen zusätzlichen Verbilligungsbeitrag von Fr. 5.-- je 100 kg. Im ganzen- sind 93 Wagen Herbstäpfel und 416 Wagen Lagerobst, zusammen 509 Wagen Obst (Vorjahr 383 Wagen) imEahmen der Aktion zur Abgabe gelangt.

Der Export von Tafelobst blieb, wie bereits angedeutet, weit hinter den gehegten Erwartungen zurück. Glücklicherweise wurde es möglich, in den Monaten Januar bis März noch beachtliche Mengen Obst auszuführen. Im ganzen sind von der Ernte 1950 1725 Wagen Tafel- und Wirtschaftsobst exportiert worden (1948 bei kleinerer Ernte 6390 Wagen).

.

; Beim Mostobst setzte die Ernte im Berichtsjahr schon sehr früh, nämlich schon in der zweiten Half te, August ein. Anfangs September war die Mehrzahl der Verarbeitungsbetriebe bereits in voller Tätigkeit. Die feuchtwarme Witterung und die häufigen Föhneinbrüche förderten die Beife vorab der Mostbirnen derart, d'ass die Obstanlieferungen bald lawinenartig anschwollen.

Fast gleichzeitig mit den frühen Birnen wurden den Mostereien aller Gebiete sehr grosse Mengen Falläpfel zugeführt. Dazu kamen in einzelnen Gegenden noch ungeahnt grosse Anfuhren von Ausschussäpfeln früher Tafelobstsorten.

Da die Qualität des Frühobstes sehr zu wünschen übrig liess und im bebesonderen die Verwendung früher Mostbirnen für die Herstellung von Qualitätsgetränken von den Mostereien abgelehnt wird, musste die Alkoholverwaltung von Anfang an in die Verwertung eingreifen. Wie vorgesehen, wurden, die Überschüsse an minderwertigem Obst in erster Linie den leistungsfähigen Kolonnenbrennereien zur Verarbeitung zugewiesen. Um aber nicht einer un* gehemmten Brennerei Tür und Tor zu
öffnen, wurden für diese Betriebe bev stimmte Verarbeitungskontingente festgesetzt.

: Mit dem Einsetzen der Haupternte zeigte es sich, dass die Kolonnenbrennereien nicht in der Lage waren, sämtliche Überschüsse rechtzeitig aufzunehmen. Auch die übrigen Betriebe mussten nun minderwertiges Obst übernehmen, um die daraus erzeugten Säfte in einem späteren Zeitpunkt an die Brennerei abzuliefern. Dabei war man gezwungen, die Mostbirnen aus den Hauptproduktionsgebieten der Ostschweiz zum Abpressen bis in den Kanton Bern zu leiten. Infolge der riesigen Anfuhren füllte sich die zu Beginn der Ernte weitgehend leere Lagerfassung der Mostereien in kurzer Zeit. Schon Mitte September waren vielerorts die Behälter, einschliesslich Süssmosttanks, mit

453 Brennsäften gefüllt. Um zusätzliche Lagermöglichkeiten zu schaffen, mietete die Alkoholverwaltung sämtliche in der Schweiz verfügbaren,' für die Obstsaftlagerung geeigneten Kesselwagen und stellte diese ·-- rund 350 Wagen -- den Mostereien zur Verfügung. Wo dies möglich war, beschafften sich die Mostereien auch selbst zusätzliche Mietlager. Als letzter Ausweg wurden sogar Feuerweiher und an einzelnen Orten ein Teil der Eeservoirs der Wasserversorgung mit Brennsaft gefüllt.

· .In der zweiten Septemberhälfte waren die Verwertungsbetriebe, trotz Ausnützung aller Möglichkeiten, zeitweise nicht mehr in der Lage, die Anfuhren zu meistern. Über 200 Bahnwagen mussten zeitweise auf den Stationen der Ostschweiz stehenbleiben, weil Abnehmer fehlten. Infolge der warmen Witterung und weil die Bahnwagen zum Teil stark überladen waren, litt die Qualität, der Mostbirnen derinassen, dass nach einigen Tagen der grösste Teil nicht mehr durch die Mostereien verarbeitet werden konnte. Eund 150 Wagen mussten durch die Verlader wieder ausgeladen werden. Ein Teil dieser Birnen fand Verwendung als Futtermittel. Der Best wurde kompostiert.

Die riesige Menge der in den Mostereien anfallenden Säfte ungenügender Qualität, für die nur die Verwertung über die Brennerei in Frage kommen konnte, Hess befürchten, dass diese mit den bestehenden Brennereien nicht rechtzeitig genug weggebrannt werden konnten, um für die Einlagerung von Qualitätssäften aus den in steigendem Masse anfallenden Mostäpfeln Platz zu schaffen. Die Alkoholverwaltung hat deshalb die Aufstellung einer zusätz-t liehen,. sehr leistungsfähigen Brennkolonne in einem Betrieb der Ostschweiz veranlasst. Im ganzen sind von den Obstverwertungsbetrieben im Berichtsjahr über 600 000 hl Obstsaft gebrannt worden.

Sobald die Eohstoffe in besserer Qualität anfielen, wurde mit der Herstellung von K o n z e n t r a t begonnen. Nach wie vor musste aber die Möglichkeit des Brennens für die Birnen offengehalten werden, für die eine andere Verwertung nicht mehr in Frage, kam. Um die noch anfallenden Mostbirnenüberschüsse in möglichst vollem Umfange brennlos verwerten zu können, wurde zusätzlich eine leistungsfähige Konzentrieranlage im Wallis eingeschaltet. Gegen Schluss der Kampagne ergaben sich auch namhafte Überschüsse an Äpfeln, deren Verwertung ebenfalls nur durch die
Herstellung von Konzentrat sichergestellt werden konnte. Im ganzen sind aus der Ernte 1950 1637't Apfelsaftkpnzentrat und 4303 t Birnensaftkonzentrat, insgesamt somit 5940 t Obstsaftkonzentrat hergestellt worden. Da dem Absatz der Obstsaftkonzentrate sowohl im Inland als auch auf dem Wege des Exportes nach wie vor grosse Schwierigkeiten entgegenstehen, musste die Alkoholverwaltung zur Sicherung der brennlosen Verwertung von Überschüssen an vollwertigem Mostobst wie in den Vorjahren weitgehende Bisikogarantien für das erzeugte Konzentrat übernehmen. Die für die Alkohol Verwaltung daraus erwachsene Last ist um so schwerwiegender, als zu Beginn der Ernte 1950 noch beträchtliche Mengen Obstsaftkonzentrat aus früheren Jahren vorrätig waren. Nach Abschluss der

454

.

Verwertungskampagne beliefen sich die gesamten Konzentrat Vorräte auf 8960 t. Am 80. Juni 1951 lagerten in den Konzentrierbetrieben noch insgesamt 8189 t, nämlich 3722 t Apfelsaftkonzentrat und 4467 t Birnensaftkonzentrat.

Die Bisikogarantie der1 Alkoholverwaltung erstreckte sich in diesem Zeitpunkt auf 2980 t Apfelsaftkonzentrat und 3765 t Birnensaftkonzentrat, zusammen auf ,6745 t, entsprechend ungefähr 82% der Gesamtvorräte. Das höchstmögliche Verlustrisiko der Alkoholverwaltung für diese Menge beträgt rund 5,5 Millionen Franken. Zudem müssen von der Alkoholverwaltung je Tonne garantiertes Konzentrat als Beitrag .an : die Lagerkosten und Kapitalzinse jährlich annähernd Fr. 100 beim Birnensaftkonzentrat und Fr. 125 beim Apfelsaftkonzentrat aufgewendet werden.

, Die gewerblichen Obstverwertungsbetriebe haben insgesamt 27 000 Wagen Mostpbst verarbeitet. Für die Getränkeherstellung wurden rund 14 500 Wagen verwendet. Von den ungefähr 12 500 Wagen Überschuss wurden rund 5000 Wagen auf Konzentrat und 7500 Wagen auf Branntwein verarbeitet.

Von den Gewerbebrennereien und Hausbrennereien zusammen musate die Alkoholverwaltung im Berichtsjahr insgesamt 44 358 hl 100% Branntwein aus Kernobstrohstoffen übernehmen. Seit dem Jahre 1935 ist .dies weitaus die höchste je übernommene Menge.

Weitgehend versagt hat in der Berichtsperiode der E x p o r t von Mostobst und O b s t p r o d u k t e n . Trotz unablässiger Bemühungen konnten nur ganz bescheidene Exporte getätigt werden. Im ganzen sind im Berichtsjahr bloss 31 Wagen Mostobst, 10 353 hl Süssmost, 350 hl Gärsaft, 99 t Obstsaftkonzentrat und 240 t Apfeltrockentrester ausgeführt worden.

Die P r e i s g e s t a l t u n g war beim Tafelobst im ganzen befriedigend. Zwar lagen die tatsächlich gelösten Preise bei den Herbstäpfeln zum Teil erheblich unter dem von der Produzentenkommission des Schweizerischen Obstverbandes zu Beginn des Herbstes festgelegten Preisrahmen. Beim Lagerobst erzielten dagegen die Produzenten die vorgesehenen Preise. Diese Feststellung ist um so erfreulicher, als angemessene Preise für das Qualitätsobst die Umstellung im Obstbau fördern helfen.

Bei den Mostbirnen hielt sich der Preis während des ganzen Herbstes und für alle Sorten auf Fr. 4.50 je 100 kg, also an der unteren Grenze des Bichtpreisrahmens. Die ausserordentlichen
Verwertungsschwierigkeiten Hessen selbst für Spezialmostbirnen keinen höheren Erlös zu. Ohne das Eingreifen der Alkoholverwaltung wäre der Mostbirnenpreis indessen völlig zusammengebrochen.

Auch bei den M o s t ä p f e l n konnte der Preis dank den Massnahmen der Alkoholverwaltung im Bahmên der Bichtpreisegehalten werden. Für die Vollwertigen Mostäpfel stieg der Preis allmählich von der unteren Bichtpreisgrenze von Fr. 6.-- je 100 kg auf Fr. 8.-- je 100 kg. Vom Zeitpunkt an, da die mit der Verwertung der Birnen voll beschäftigten Betriebe in der Lage waren, Mostäpfel zu übernehmen, wurden jedoch für gewöhnliche Mostäpfel Fr. 8.-- bis 9.-- und für Spezialmostäpfel Fr. 10.-- bis 12.-- bezahlt. In der Schluss-

455 phase wäre es dagegen infolge Überangeboten an Mostäpfeln in der Zentralund Ostschweiz zu einem Preiszusammenbruch gekommen, wenn nicht die Alkoholverwaltung den Mostäpfelpreis auf dem Wege der Herstellung von Apfelsaftkonzentrat bei Fr. 8.-- je 100 kg gestützt hätte.

Die Verwertung der Très ter hat einen erfreulichen Verlauf genommen.

Massgebend dazu beigetragen hat der Beschluss der dem Schweizerischen Obstverband angeschlossenen Mostereien, die Birnenlieferanten zur hälftigen Kücknahme der aus ihren Anfuhren anfällenden Trester zu verpflichten. Die Alkoholverwaltung hat dieses Vorgehen durch Gewährung von Frachtbeiträgen und durch Leistung eines Trocknungsbeitrages von Fr. 4.-- je 100 kg Trockentrester unterstützt. Sie forderte auch alle dem Schweizerischen Obstverband nicht angeschlossenen Betriebe auf, die Rücknahmepflicht für Birnentrester einzuführen. Um dem Futtermittelhandel, der sich zur freiwilligen Mitarbeit bereit erklärt hatte, ebenfalls Gelegenheit zu geben, sich für die Verwertung der Trockentrester einzusetzen, dehnte die Alkoholverwaltung ihre Leistungen auch auf dessen Bezüge aus. Dank diesem Vorgehen gelang es nicht nur, die Birnentrester aus der Ernte 1950 zweckmässig zu verwerten, es konnten selbst die Lager an Birnentrockentresterii früherer Produktion geräumt werden. Noch nicht verwertet sind die Apfeltrockentrester. Im Gegensatz; zu den Vorjahren war kein nennenswerter Export möglich. Die einheimische Pektinindustrie war ebenfalls nicht in der Lage, namhafte Mengen zu übernehmen. Indessen hofft man, die Lager durch Exporte im kommenden Jahre räumen zu können.

Die K i r s c h e n e r n t e 1950 machte, wie in den beiden vorangegangenen Jahren, besondere Anstrengungen notwendig, um eine rechtzeitige und zweckmässige, d. h. weitgehend brennlose Verwertung zu erreichen. Auf Grund der Erfahrungen aus dem Sommer 1949 wurde vor allem danach getrachtet, die Konsumkraft im Inland noch besser als bisher auszunützen. Die Alkoholverwaltung unterstützte diese Bestrebungen durch Übernahme der Frachtspitzen. Dadurch wurde es möglich, die Belieferung entlegener Gegenden und Konsumzentren zu erleichtern und zudem den Verkaufspreis für die Kirschen überall auf annähernd der gleichen Höhe zu halten. Des weiteren leistete die Alkoholverwaltung Beiträge an die Kosten der Werbung für den
Tafelkirschenabsatz. Die schon bald nach Beginn der Ernte massiv einsetzenden Kirschenanfuhren führten rasch zu grossen Verwertungsschwierigkeiten. Diese waren ' um so grösser, als der Markt zu dieser Zeit mit anderen Früchten, insbesondere mit eingeführten Aprikosen, überreich versorgt war. Ferner ist die Kauflust für Schweizer Kirschen durch die kurz vor der Ernte erfolgte Einfuhr von 342 Wagen Kirschen beeinträchtigt worden. Zur Behebung der Verwertungsschwierigkeiten hat der Bundesrat die Alkoholverwaltung beauftragt, die Ausfuhr nach Deutschland, welche auf selbsttragender Basis nicht möglich gewesen wäre, durch Leistung eines Beitrages von 20 Ep. je Kilo exportierter Kirschen zu unterstützen. In der Folge sind 22 Wagen Tafelkirschen und 3 Wagen Konservenkirschen nach Deutschland ausgeführt worden.

456

Wegen der mancherorts verheerend aufgetretenen Kirschenmade und der zeitweise schlechten Nachfrage nach gewissen, wenig begehrten .Sorten, fielen beträchtliche Mengen Brennkirschen an. Um die Verwertung der Brennkirschen zu erleichtern, hat die Alkoholverwaltung wie im Jahre 1948 Beiträge an die Mietkosten für zusätzliche Lagerfassung geleistet. In der Folge zeigte es sich, dass die Nachfrage nach Brennkirschen, wohl zum Teil wegen der Verhältnismassig tiefen Preise, bedeutend besser war als erwartet.

Die Ausgaben der Alkoholverwaltung für die Förderung der Obstverwertung im Geschäftsjahr 1950/51 gehen aus nachstehender Zusammenstellung hervor: Verwertung der Mostobstüberschüsse *) Fr. 1418 586.80 Förderung der Werbung für den Absatz .von Obst und Obstprodukten . . .

» 94245.03 Tresterverwertung » 450462.73 Versorgung minderbemittelter Volkskreise mit Frischobst . » 363 586.37 Brennlose häusliche und bäuerliche Obstverwertung . . » 26237.40 Produktionskostengarantie für Obstsaftkonzentrat früherer Ernten. .

» 451166.95 Verwertung der Kiriächenernte 1950 » 75378.50 Beitrag an den Schweizerischen Obstverband, Zug. . . . » 69558.25 Beitrag an die Schweizerische Obst- und Weinfachschule, Wädenswil » 15000.-- Beitrag an die Propagandazentrale für Erzeugnisse der schweizerischen Landwirtschaft, Zürich » 6000.-- Beitrag an die Schweizerische Silovereinigung, LiebefeldBern » 1000.-- r . . . . . . . . . . .

Insgesamt A u f w e n d u n g e n der A l k o h o l v e r w a l t u n g für die O b s t v e r w e r t u n g (Eubr. ILj) Fr.2 971 222.03 2. Umstellung des Obstbaues . Mit Beschluss vom 15. Dezember 1950 haben wir die Alkoholverwaltung ermächtigt, die Massnahmen zur Umstellung des Obstbaues iin Jahre 1950/51 weiterzuführen. Der hiefür bewilligte Kredit belief sich wie im Vorjahr auf 385 000 Franken.

Das Ziel der im Berichtsjahr durchgeführten Massnahmen lag neben der weiteren Förderung der Obstbautechnik in erster Linie darin, die Anstrengungen zur Anpassung der Obstproduktion an die Absatzmöglichkeiten zu verstärken.

Angesichts der enormen Verwertungsschwierigkeiten, denen im letzten Herbst *) Ohne die Aufwendungen für die Branntweinübernahme, a. dafür S. 448.

457 namentlich die Mostbirnen begegneten, standen Vorkehren für eine bedeutsame Verminderung des Mostbirnbaumbestandes im Vordergrund. Da das Fällen und Aufarbeiten von Mostbirnbäumen in grösserem Umfang für viele Betriebe ein schwer zu lösendes Arbeitsproblem darstellt, wurden versuchsweise Traktorseilwinden und Motorsägen eingesetzt. Die ausgedehnten Versuche sind zur vollen Zufriedenheit verlaufen. Sie haben mit dazu beigetragen, dass die Zähl der entfernten minderwertigen Bäume bedeutend erhöht werden konnte. Die Gesamtzahl der im abgelaufenen Jahr gefällten Bäume darf auf Grund durchgeführter Erhebungen auf rund 400 000 geschätzt werden gegen rund 300 000 im Vorjahr. Im Zusammenhang mit der Säuberung der Baumbestände sind auch in der rationellen Gestaltung von Obstbaubetrieben erfreuliche Fortschritte erzielt worden.

' Ein wesentlicher Anteil am Erfolg der im Jahr 1950/51 in die Wege geleiteten Umstellungsarbeiten ist wiederum dem auf breiter Basis durchgeführten Aufklärungsdienst zuzuschreiben. Die kantonalen Zentralstellen sind in der Aufklärungsarbeit durch die Schweizerische Zentrale für Obstbau wirkungsvoll unterstützt worden. Diese war in Verbindung mit den Eidgenössischen Versuchsanstalten für Obstbau auch für die Fortführung der Arbeiten zur Züchtung und Prüfung neuer Kernobstsorten besorgt. Bei grösseren praktischen Anbauversuchen arbeiten auch einige kantonale Zentralstellen für Obstbau mit.

Im Berichtsjahr belaufen sich die Aufwendungen für die Umstellung des Obstbaues auf insgesamt Fr. 375 302.04. Darin sind die Kosten für die Sortenzüchtung urid -prüfung eingeschlossen, die für das Kalenderjahr 1950 den Betrag von Fr. 12 614.75 ausmachen. Da der Abrechnungstermin für die Umstellungsmassnahmen auf das Ende des Kalenderjahres fällt, sind in den vorstehenden Gesamtausgaben sowohl Restbeiträge für die Kampagne 1949/50 als auch Vorschussleistungen für das Jahr 1950/51 enthalten. Zur Erledigung der ausstehenden Abrechnungen ist eine Eückstellung von Fr. 270 000 gemacht worden.

Einem dringenden Bedürfnis Kechnung tragend, haben wir mit unserer Verordnung vom 4. Juni 1951 das Eidgenössische Statistische Amt beauftragt, im Sommer 1951 eine eidgenössische O b s t b a u m z ä h l u n g durchzuführen.

Die dem Bunde hieraus entstehenden Kosten werden zur Hälfte der Eechnung der Alkoholverwaltung
belastet. Für die zukünftige Gestaltung der Umstellung im Obstbau werden die Ergebnisse der Baurnzählung eine wertvolle Grundlage liefern.

VI. Ankauf von Brennapparaten Im Berichtsjahr hat die Alkoholverwaltung 215 Apparate für die Summe von Fr. 77 872 aufgekauft. Zu dieser Auslage kommen die Frachtspesen von Fr. 1189.10, so dass die Gesamtaufwendungsn für den Ankauf von Brennapparaten Fr. 79 061.10 ausmachen. Von den 215 aufgekauften Brennapparaten entfielen 150 auf Hausbrennereien, 27 auf gewerbliche Brennereien und 38 auf Apparate, die anlässlich der Bestandesaufnahme vom 1.-6. September 1930 nicht gemeldet wurden und nachträglich nicht anerkannt werden konnten.

Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. III.

33

458

Über den Bestand der Brennapparate in den einzelnen Kantonen auf den 30. Juni 1951 unterrichtet folgende Aufstellung: Zürich . l 076 Übertrag 16337 Appenzell A.-Rh.

B e r n . . . . . . . . . . 4 586 65 Luzern 3 172 Appenzell I.-Rh.

53 St. Gallen . . .

Uri 93 l 835 Graubünden . .

972 Schwyz 964 Obwalden 628 Aargau . . . .

3185 Nidwaiden . . . . . . . 2 9 2 Thurgau . . . .

354 Glarus ,95 Tessin 1476 Waadt 378 Zug 501 Freiburg . . . . . . . . 6 6 4 Wallis 1984 Solothurn . . . . . . . 2147 Neuenburg . . .

156 Baselstadt 58 Genf . ' . . . .

26 Baselland . . . . . . . 1992 Dazu: Liechtenstein. .

Schaffhausen . . . . . .

69 507 Übertrag 16 337 Insgesamt . . . . . . . 27 328 Über die B e w e g u n g der Z a h l der B r e n n a p p a r a t e seit dem 1.Januar 1933 gibt folgende Tabelle Aufschluss: ' Berichtsjahr

1933/34 . . . .

1934/35 . . . .

1935/36 . . . .

1936/37 1937/38 . . . .

1938/39 . . : .

1939/40 . . . . .

1940/41 . . . .

1941/42 . . . .

1942/43 . . . .

1943/44 . . . .

1944/45 . . . .

1945/46 . . .

1946/47 . . . .

1947/48 . . . .

1948/49 . . . .

1949/50 . . . .

1950/51 . . . .

1933--1951. . .

Bestand am Nachträglich Anfang des festgestellte Insgesamt Brenn Berichtsapparate jahres

38934*) 39 485 38 392 36 068 35477 34 848 34 384 34 129 34 084 33874 33 548 33026 32276 30707 28 996 27 879**) 27734 27525 38 934*)

1406 269 253 231 122 109 69 167 32 61 87 71 160 145 ' 82 14 1 -- 3279

40 340 39754 38645 36 299 35599 34957 34 453 34296 34116 33 935 33635 33097 32436 30852 29078 27893 27 735 27525 42213

Von der Sonst in Bestand am AlkoholEnde des Wegfall verwaltung gekommen Berichtsaufgekauft jahres 855

1362 1525 737 662 494 265 212 242 331 543 704 1366 1448 1048 153**) 190 177 12314

1052 85 89 79 59 .-- --56 66 117 363 408 151 6 20 20 2571

39485 38392 36068 35477 34848 34384 34129 34084 33874 33548 33026 32276 30707 28996 27879 27734 27525 27328 27328

*) Bestand laut Erhebung vom 1.--6. September 1930.

**) Seit 1948/49 sind die nicht gemeldeten Und nicht anerkannten Apparate in diesen Zahlen nicht mehr Inbegriffen.

. ·

459

VII. Verkauf gebrannter Wasser Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: |

Sorte

*

Menge

Durch- i schnittspreis je hl 100 %

Erlös '

hl 100 %

Fr.

Fr.

Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (Eubrik la) . . . .

14 443,21

848.47

12254564.15

Kernobstbranntwein (Eubrik 16)

6 399,65

780.45

4994585.60

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiechund Schönheitsmitteln (Eubrik I o) Brennspiritus Industriesprit --- im Inland . . .

-- zur Ausfuhr . .

12 339,10 18 682,21

396.60 118.17

4893684.30 2207748.43

46 422 14 20 12

124 62 . 5785098.95 2872.80 142 78

q 103 05 360 95

Fuselöl Denaturierstoffe . .

je q

195 39 184 23

20 134.80 66498.50

(Rubrik I d zusammen)

--

--

8082353.48

Insgesamt

--

--

30225187.53

Die F r a c h t e n vom L a g e r h a u s der A l k o h o l v e r w a l t u n g bis B e s t i m m u n g s s t a t i o n betrugen für die verkauften 86265,87 q (98806,52hl 100%) insgesamt Fr. 331010.49 oder Fr. 3.84 je q (Fr. 3.35 je hl 100%).

;

460

Einen Vergleich der Verkaufsziffern des Berichtsjahres mit denjenigen der früheren Jahre ermöglicht nachstehende Ü b e r s i c h t über den A b s a t z an gebrannten Wassern durch die A l k o h o l v e r w a l t u n g .

In den Jahren 1941/42 bis 1950/51 wurden im Inland abgesetzt: Geschäftsjahr

Sprit und Spiritus Kernobstzum branntwein Trinkverbrauch

1941/42 1942/43 1943/44 1944/45 1945/46 1946/47 1947/48 1948/49 1949/50 1950/51

9 616,10 6 969,92 10 542,31 13 721,24 13 743,97 16 654,97 17 075,30 15 148,49 13 507,69 14 443,21

Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln (verbilligter Sprit)

· Brennspiritus

Industriesprit

Zusammen.

43 135,69 34 825,63 33 600,25 31 840,87 35 115,62 41 404,14 47 662,32 39 752,24 32 532,80 46 422,14

97 361,65 76 093,22 82 121,38 88 476,34 86 991,93 99 825,41 106 056,72 94 483,77 82 761,42 98 286,31

W 100 »/o

6937,98 5946,69 9218,01 6955,14 6217,65 8091,23 7538,09 7330,39 6509,29 6399,65

7 192,53 5 767,42 8077,01 8 601,25 10 093,41 11 523,45 11 784,67 11 137,50 11 700,21 12 339,10

80 479,35 22 583,56 20 683,80 27 357,84 21 821,28 22 151,62 21 996,34 21 115,15 18 511,43 18 682,21

Es zeigt sich, dass ausser beim Kernobstbranntwein der Verkauf in allen Positionen gegenüber dem Vorjahr zugenommen hat.

Die Zahl der ausgegebenen Bewilligungen für Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln belief sich Ende Juni 1951 auf 3168. Im Verlaufe des Berichtsjahres sind 83 Bewilligungen infolge Verzichts eingegangen, dagegen 151 neue Bewilligungen hinzugekommen. Die 3168 Bewilligungen verteilen sich wie folgt: Auf » » » » » » » » »

Apotheken . . . . . . 947 Drogerien 1052 Ärzte, Zahnärzte, Homöopathen 88 öffentliche und gemeinnützige Spitäler, Kliniken und Sanatorien 114 chemisch-pharmazeutische Fabriken 225 Parfümerien 437 Coiffeure 47 Essenzen-, Limonade- und Schokoladefabriken.

99 wissenschaftliche Laboratorien 30 andere, oben nicht angeführte Bezüger . 129

Gegenüber dem Vorjahr ist eine Zunahme der Bewilligungen für Apotheken, Drogerien, Ärzte, Parfümerien und den wissenschaftlichen Laboratorien eingetreten, während die Zahl der Bewilligungen für Spitäler, chemisch-phar-

i

461

mazeutische Fabriken und Coiffeure leicht abgenommen hat. Gleich geblieben ist sie bei den Essenzen, Limonade- und Schokoladefabrikanten.

Für den Bezug von Industriesprit waren am 30. Juni 1951 1979 Bewilligungen ausgegeben. 143 Bewilligungen sind im vergangenen Jahre eingegangen und 129 neu hinzugekommen. Die 1979 Bewilligungen verteilen sich .wie folgt auf die verschiedenen Geschäftszweige: Auf chemisch-technische und chemisch-pharmazeutische Erzeugnisse » Essigfabrikation .

» Lacke, Polituren und Farben »> wissenschaftliche Zwecke » andere, oben nicht angeführte Bezüger . . . .

209 14 925 380 451

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der Bewilligungen im ganzen nicht stark verändert. Dagegen ist die Zahl der Bewilligungen bei der Hauptgruppe, der Lack-, Politur- und Farbenfabrikanten um weitere 5% zurückgegangen.

: .

Von den 1979 Bewilligungsinhabern betrieben 303 auch den Spritverkauf in Mengen unter 40 kg an mehrere tausend Kleinverbraucher.

VIII. Monopolgebühren, Spezialitätensteuern und andere Abgaben A. Monopol- and Ausgleichsgebühren (Eubrik l K und i) An der Landesgrenze wurden an Moiiopolgebühren und Ausgleichsgebühren bezogen . .

Fr.

8 538 164.75

weniger Bückerstattungen auf nicht zum Brennen verwendeten ausländischen Kohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken oder dergleichen

157519.25 8380645.50

Hierzu kommen die Monopolgebühren auf der inländischen Erzeugung von Branntweinen aus ausländischen Rohstoffen .

28 308.95

Zusammen

8408954.45

Von den im Inland erhobenen Gebühren, einschliesslich fiskalischer Ausfall bei Straffällen, entfallen auf: ausländische Früchte und Beeren Fr. 17 699.20, ausländische Weine, Weinhefe und Traubentrester Fr. 3 931.45, der Best von Fr.6678.30 auf andere Eohstoffe.

462 Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf:

Rohstoffe zu Brennereizwecken : -- Äpfel und Birnen . . .

Beinertrag (nach Abzug der Bückerstattungen)

Rohertrag

Rohstoffe und Erzeugnisse

kg

Fr.

2396

197.25

Fr.

kg

16

11.80

-- Andere Früchte, Beeren, eingestampft, frisch und 5358 2101.85 4 861 1450.-- getrocknet u. dgl. . . .

-- Frucht- und Beerensäfte, Latwergen, Obstmus und 570 874,-- 570 874.-- dgl. .

. .

. . .

7936 952.40 4016 -- Trauben, frische . . . .

501.90 ' -- Trauben, getrocknete . .

-- Trauben- und Obsttrester, 297 121.10 297 Weinhefe . .

121.10 -- Enzianwurzeln, frische 44 605 13381.50 15 313 178.90 u n d getrocknete . . . .

159 10.45 159 -- Bier- und Presshefe . .

10.45 -- Alcohol absolutus, Spritund Spiritusspezialitäten -- Branntweine, Liköre und 1 130 942 6626676.45 1 106 181 6493868.70 del 829 224 497572.70 829 224 497572.70 Wermut und Wermutessenz .

Weinspezialitäten und hochgrädige Naturweine, Süss1 230 808 737792.05 1 230 808 737792.05 weine . . .

Pharmazeutische Erzeugnisse und Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getränkeberei97801.90 76 008 77828 96 704,. 20 tung dienen .

78212 132829.65 78212 132846.80 Parfumerie, Cosmetica und dgl.

Chemische Erzeugnisse, Drogen u n d dgl. . . . . . .

Eintrittstaxe auf hochgradigen Erzeugnissen und Verschiedenes . . .

1 290 636 419412.60 1 270 490 410306.35 8423.70

8423.70

4698971 8538164.75 4616155 8380645.50

463

Die Mehreinnahmen an Monopolgebühren, die sich bei den beiden Positionen Wermut und Wermutessenz und bei den hochgradigen Naturweinen, Weinspezialitäten und Süssweinen gegenüber dem Vorjahre ergeben haben, betragen Fr. 1140 929.20. Sie sind zur Hauptsache die Folge der Anwendung des Zusatzabkommens vom 14. Juli 1950 zum Handelsvertrag mit Italien. Da dieses Abkommen aber nur eine teüweise Erhebung der im Alkoholgesetz für diese Produkte vorgesehenen Monopolgebühren ermöglicht, erleidet die Alkoholverwaltung durch diese Sonderregelung nach wie vor einen sehr beträchtlichen Ausfall an Monopolgebühreneinnahmen.

, B. Besteuerung gebrannter Wasser Die gemäss Bundesratsbeschluss vom 19. August 1949 festgesetzten Ansätze von Fr. 5.-- je Liter 100% für die Steuer auf Spezialitätenbranntweinen sowie von Fr. 5.70 je Liter 100% für die Selbstverkaufsabgabe auf Kernobstbranntwein bei den gewerblichen Betrieben und von Fr. 5.20 je Liter 100% für Hausbrenner, Hausbrennauftraggeber und kleingewerbliche: Betriebe sind im Berichtsjahr unverändert beibehalten worden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 16 037 Spezialitätensteuerrechnungen im Gesamtbetrage von Fr. 4 751 213.15 ausgestellt. Hiervon entfallen Fr. 689 853.50 auf Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber und Franken 4 06l 359.65 auf gewerbliche Brenner und Brennauftraggeber. Für Kernobstbranntwein wurden 7909 Steuerrechnungen im Betrage von Er. 2 461 813 ausgestellt. Davon entfallen Fr. 789 334.80 auf Hausbrenner und Hausbrennauftraggeber und Fr. l 672 478.20 auf gewerbliche Betriebe.

Die Eingänge an Spezialitätensteuern waren um Fr. 64 105.60 grösser als im Vorjahre. Beim Kernobstbranntwein ist eine Mindereinnahme der Selbstverkaufsabgabe von Fr. 35 930.26 zu verzeichnen. Verglichen mit den Einnahmen früherer Jahre ergibt sich folgendes Bild : Spezialitätensteuer

Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein

Geschäftsjahr

1946/47

.

. . . .

1947/48 1948/49 1949/50 .

1950/51 . . . . . .

Menge

Betrag

Menge

Liter 100%

Fr.

Liter 100 %

809 991

4049957.40 5 048 751 . 57 4082726.45 4401644.25 4465749.85

466 620

1 009 750 816 545 880 328 893 150

540207 465 096 439 166 435594

Betrag ·

Fr.

'· '

2544199.93 2948202.76 2532852.80 2427089.62 2391159.36

Am 30. Juni 1951 waren an Spezialitäts«steuern Fr. 962195.25 und an Steuern auf Kernobstbranntwein n och Fr. 402 213 57 ausstehend Verglichen mi ; dem Vorjahr ist der Ausstand um Fr. 2 06446.62 grö äser.

464

Die in früheren Berichten erwähnten Absatzschwierigkeiten für Spezialitätenbranntweine, insbesondere für Kirsch, sind auch im Geschäftsjahr 1950/51 noch nicht verschwunden, dies namentlich, weil der Markt die stark vermehrte Produktion von Kirsch, Zwetschgen- und Pflaumenwasser nicht aufzunehmen vermochte.

Durch die nachhaltige Förderung der brennlosen Kirschenverwertung seitens der beteiligten Wirtschaftsorganisationen und der Behörden konnte den Absatzschwierigkeiten wirksam begegnet werden. Bereits zeichnet sich in letzter Zeit eine allmähliche Besserung der Lage ab. Die Nachfrage nach Kirsch ist reger geworden und die Preise für Kirsch und Brennkirschen haben sich gefestigt.

IX. Rückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen (Eubrik II n) Die Gesamtmenge der gebrannten Wasser, die als solche oder in Form von andern Erzeugnissen in der Zeit vom 1. Juli 1950 bis 30. Juni 1951 ausgeführt worden sind und für welche ein Anspruch auf Rückvergütung der Abgaben und des Monopolgewinnes bestand, betrug 40519 Liter Alkohol 100%.

Daraus sind folgende Eückvergütungsguthaben entstanden: I/iter 100 «l,,

Für Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch. . . . .

Für Sprit zur Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse, Eiech- und Schönheitsmittel (verbilligter Sprit) Für Steuern auf Spezialitätenbranntwein . . . . . .

Für ausländische Branntweine . . . . . .

Zusammen

3863

Fr.

27473.30

12 036 31 961.70 23653 118266.55 967 8 598.75 40519 186300.30

hinzu: Schlusszahlungen für die Ausfuhren des Jahres 1949/50

43799.50 230099.80

Im Geschäftsjahr 1950/51 wurden bezahlt. . . . . . . . . .

Verbleiben auf Eechnung 1951/52 .

190597.35 39502.45

X. Handel mit gebrannten Wassern Für das Kalenderjahr 1951 sind bis 30. Juni 1951 insgesamt 557 Bewilligungen für den Grosshandel und 211 Bewilligungen für den Kleinhfendelsversand über die Kantonsgrenze hinaus ausgestellt worden, gegenüber 583 Grosshandelsbewilligungen und 215 Kleinhandelsversandbewilligungen im Vorjahre.

l 465

XI. Straffälle Am 30. Juni 1950 waren unerledigt Im Berichtsjahr kamen hinzu · : ·. .·

.

» . . . .

Zusammen

753 Fälle 815 » 1568 Fälle

Davon sind durch Vollzug erledigt .

Verbleiben auf 30. Juni 1951 noch zur Erledigung . . . . : . .

1008 » : 560 Fälle

.

Von diesen 560 noch nicht erledigten Fällen sind 470 entschieden und im Vollzug begriffen, während in 90 Fällen das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Von den im Berichtsjahre eingegangenen 815 Fällen wurden 765 durch Beamte der Alkohol Verwaltung und 50 durch die Zollverwaltung eingereicht.

Da diese nun gemäss Artikel 60, des revidierten Alkoholgesetzes und entsprechend der am 17. Juni 1950 vom Finanz- und Zolldepartemeut getroffenen Verfügung über die meisten Alkoholschmuggelfälle selber entscheidet, ist die Zähl der durch die Alkoholverwaltung beurteilten Fälle dieser Art stark zurückgegangen. Demgemäss hat sich auch die Gesamtzahl der durch die Alkoholverwaltung erledigten Fälle wesentlich verringert.

Hinsichtlich der Art der Widerhandlung der eingegangenen Fälle ist folgende Verteilung festzustellen: 5,0 Fälle betrafen Schmuggel oder unrichtige Zolldeklaration, 397 entfielen auf Hinterziehung von Spezialitätensteuern, Selbstverkaufsabgabe oder Monopolgebühren, 28 auf das Brennen von Kartoffeln oder Bezug von Kartoffelbranntwein, 36 auf unbefugte Herstellung anderer gebrannter Wasser, 20 auf Grosshandel oder Kleinhandelsversand gebrannter Wasser ohne Bewilligung, 172 auf Widerhandlungen gegen die Buchführungs- und Kontrollvorschriften, 32 auf Widerhandlungen gegen Lohnbrenhvorschriften, 7 auf die vorschriftswidrige Verwendung von Industriesprit und verbilligtem Sprit und 73 auf Gesetzesverfehlungen verschiedener Art.

Von den im Berichtsjahre entschiedenen Fällen wurden 648 mit einer Busse gemäss Artikel 52-54 des Alkoholgesetzes, 51 mit einer Verwarnung und 5 mit einer Ordnungsbusse erledigt, während infolge Fehlens eines strafbaren Tatbestandes 17 Strafverfahren und infolge eingetretener Verjährung .4 Strafverfahren eingestellt werden mussten.

Über die erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes auszuführen : Umverteilte Bussen 1949/50 Fr. 42818.35 Einzahlungen im Berichtsjahre » 129742.46 Zusammen Davon waren auf Ende Juni 1951 unverteilt (siehe Bilanz) .

Fr. 172560.81 »

48 396.95

Der Best von Fr. 124163.86

466

betrifft:

·

-

Bussen nach Art. 52 bis 54 des Alkoholgesetzes . . . . . .

Ordnungsbussen nach Art. 62 des Alkoholgesetzes. . . . . . .

Kosten

Fr. 104 722.91 » 10.-- » 19430.95 Fr. 124163.86

Diese Summe wurde wie folgt verteilt: Bussen : An die Kantone des Begehungsortes. . . . . . . . .

An die Gemeinden des Begehungsortes An die Verleider An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung . . . .

An die Oberzolldirektion Kosten und Ordnungsbussen: An die Alkoholverwaltung

Fr. 34906.40 » 34 906.40 4654.30 » 29335.10 » 920.71

Zusammen

Fr. 124 163.86

»

19440.95

Der Verleiderfonds der AlkoholVerwaltung hatte auf 1. Juli 1950 einen Bestand von.

.

. . . Fr. 204189.10 Einnahmen 1950/51 » 29335.10 Verzinsung » 8 167.55 Fr. 241 691.75 Ausgaben 1950/51 (inbegriffen Vorschusse auf Verleideranteilen usw.)

Fr. 11 487.50 Prämien für Nichtbetriebsunfälle 10737.85 » 22225.35 Bestand auf 80. Juni 1951

Fr. 219 466.40

XII. Rechnung und Bilanz A. Betriebsrechnung 1. Einnahmen Rechnung 1950/51 Fr.

-- Vortrag aus dem Vorjahre . .

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Verkauf von Kernobstbranntwein c. Verkauf von Sprit zurHerstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln Übertrag

Voranschlag .

1950/51 Fr.

4202.66

zur Vormerkung

12254564.15 4994585.60

11880000.-- 5460000.--

4893684.30 22147036.71

22093000.--

4753000.--

467 Rechnung 1950/51 Fr.

Übertrag d. Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw e. Verkauf von Gebinden . . . .

/. Steuer auf Spezialitätenbranntwein g. Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein....

h. Monopolgebühren an der Grenze i. Monopolgebühren im Inland . .

k. Bewilligung für den Grosshandel l. Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben Zusammen Einnahmen

Voranschlag 1950/51 Fr.

1147036.71

22093000.--

8082353.48 883.60

6256000.-- zur Vormerkung

4465749.85

3500000.--

2391159.36 8380645.50 28308.95 56710.--

2200000.-- 6000000.-- 100000.-- 60000.--

586229.45

550000.--

46139076.90

40759000.--

2. Ausgaben a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch . . . .

b. Beschaffung von Kernobstbranntwein c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit usw e. Beschaffung von Gebinden . . .

ee. Ankauf von Altmetall . . . .

f. Förderung der Kartoffelverwertung g. Förderung der Obstverwertung gg. Umstellung des Obstbaues . .

h. Ankauf von Brennapparaten Übertrag

945648.63

1400000.--

5889447.05

3825000.--

1498717.50

1200000.--

7054640.20 l 623.-- 272.30

5130000.-- zur Vormerkung zur Vormerkung

3000000.-- 2971222.03 375 302.04 79061.10

3000000.-- 2500000.-- 400 000.-- 80000.--

21 815 933.85

17 535 000. --

468 Rechnung . 1950/51 Fr.

Voranschlag 1950/51 Fr.

Übertrag

21815938.85

i . Brennereiaufsichtstellen . . . .

k. Frachten beim Verkauf . . . .

l. Verwaltung m. Unterhalt n. Eückvergütung von Abgaben und Monopolgewinn auf ausgeführten Erzeugnissen . . . .

778237.47 331010.49 3433367.34 266722.49

17535000.-- , 780000.-- 300000.-- 3608000.-- 237 000.--

190597.35

200000.--

26815868.99

22660000.--

Zusammen Ausgaben

3. Abschluss Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben .

46 139 076.90 26815868.99

40759000.22660000.-

Einnahmenüberschuss

19323207.91

18099000.--

4. Verwendung des Einnahmenüberschusses Fr.

Zuweisung an den Bund: Fr. 1. 90 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992). .

8 958 484.80

Zuweisung an die K a n t o n e : Fr. 1. 90 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992). .

8 958 484.80,

Einlage in den Bau- und, Erneuerungsfonds

1400000.--

Vortrag auf neue Bechnung

. . . . . . .

6238.31 19823207.91

Die Zuweisung erfolgt erstmals nach den Ergebnissen der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1950, gemäss Bundesbeschluss vom 21. Juni über die Gültigerklärung der Hauptergebnisse der eidgenössischen Volkszählung vom 1. Dezember 1950.

469

Gemäss Art. 46 des Alkoholgesetzes haben die Kantone auch Anspruch auf die vollen Einnahmen der Alkoholverwaltung aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern über die Kantonsgrenze hinaus.

Diese Einnahmen betrugen in der Berichtsperiode . . . . . . Fr. 218165.-- Demnach erhalten die Kantone als Anteil am Einnahmenüberschuss und an den Kleinhandelsversandgebühren:

Kanton

Zürich .

. . .

Bern Luzern . .

Uri .

Schwyz . . . .

. . .

Obwalden Nidwalden . .

Glarus Zug Freiburg .

. .

Solothurn Baselstadt . . . . . . .

Baselland Schaffhausen Appenzell A.Rh. . . .

Appenzell I.-Rh.

S t . Gallen . . . . . . .

Graubünden .

Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis . .

Neuenburg Genf . . . .

. .

Insgesamt

Anteil am Einnahmenüberschuss (Fr. 1.90 auf den Kopf)

Kleinhandelsversandgebühren

Zur Auszahlung gelangen insgesamt

Fr.

Fr.

Fr.

1 476 303.80 1 523 691.70 424 173 . 10 54256.40 135055.80 42037.50 36 839.10 71 559.70 80 254.10 301 520.50 323 965 20 373346.20 204343.10 109 278 . 50 91082.20 25511.30 587301.40 260490.-- 571 485.80 284502 20 332604.50 717411.50 302438 20 243488.80 385 544.20 · 8958484.80

35 951.90 37105.90 10329.75 1 321.40 3289.05 1 023.85 897.25 1742.80 1954.50 7342.95 7 889 50 9092.05 4976.40 2661.35 2218.20 621.35 14302.35 6343.75 13917.30 6 928 50 8099.90 17 470 85 7 365 30 5 929 70 9 389 15 218 165.--

1 512 255.70 1 560 797 . 60 434502.85 55577.80 138 344.85 43061.35 37 736.35 73 302 . 50 82208.60 808 863.45 331 854 70 382 438.25 209 319.50 111939.85 93300.40 26132.65 601 603.75 266833.75 585403.10 291 430 70 340704.40 734882 35 309 803 50 249 418 .50 394 933 35 9176649.80

470 Bei der gemäss vorstehender Rechnung vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses ergibt sich folgende Bilanz: B. Bilanz (Nach Verwendung des Einnahmenüberschusses) 1. Aktiven Fr.

Fr.

Lagerhausbauten und Einrichtungen 6501083.18 Verwaltungsgebäude in Bern. . . .

1764325.60 Lagervorräte . . .

Eidgenössisches Finanz- und Zolldepartement . . .

Eidgenössische Schuldbuchforderung . . .

Schweizerische Nationalbank Postcheckkonto III 2 Kontokorrente mit den Lagerhäusern Kontokorrente mit den Spritbezügern Debitoren .

Aktivrestanzen . . . . . . . . . . . . . . . .

8265408.78 9226532.20 18853144.15 17000000.-- 81643.80 900393.25 124728.70 96644.60 94978.65 5288301.39 ,

2. Passiven Amortisationen: Lagerhausbauten und Einrichtungen Verwaltungsgebäude in Bern . . .

Reinertrags-Ausgleichsfonds Eeservefonds Betriebsfonds . .

Versicherungsfonds. . .

Verleiderfonds .

Bau- und Erneuerungsfonds Bussen (umverteilte) . . . . . . . . .

Kreditoren Passivrestanzen .

Fr.

6501083.18 1764325.60

.'

. . . . . .

. . . . . .

Übertrag

59931775.52

8265408.78 12000000.-- 3900000.-- 2000000.-- 3169599.24 219466.40 2000000.-- 48396.95 5450439.13 4737092.11 41790402.61

, 4 7 1 : '

'

Fr.

Übertrag 41790402.61 Fr.

8958484.80

Zur Auszahlung: an den Bund. .

.

an die Kantone: Anteil am EinnahmenFr.

überschuss 8958484.80 Kleinhandelsversandgebühren : 218165.-- 9176649.80 Vortrag auf neue Rechnung

18135134.60 6238.81 59931775.52

Zu den Bilanzposten haben wir folgende Bemerkungen anzubringen: Die beiden Aktivkonten «Lagerhausbauten und Einrichtungen» und «Verwaltungsgebäude in Bern» sind durch das Passivkonto «Amortisationen» abgeschrieben. Der Brandversicherungswert der Gebäude und Einrichtungen beträgt Fr. 7172 400, die Grundsteuerschatzung der Liegenschaften Fran: ken 6 328 681.

Die «Debitoren» bestehen aus folgenden Posten: : Fr.

Vorschuss an die Handkasse der Alkoholverwaltung . . . .

12000.-- Vorschüsse an Lieferanten 71150.-- Verschiedene Vorschüsse. . . . ; 11828.65 94978.65 Die «Kreditoren» bestehen aus den Posten: ; Bückstellung für die Förderung der Obstverwertung . . . . 2100000.-- Bückstellung für die Förderung der Kartoffelverwertung . . 2 500 000. -- Verschiedene Kreditoren 850 439.13 5450439.13 XIII. Schlusserörterungen Die Betriebsrechnung der Alkoholverwaltung für das abgelaufene Geschäftsjahr 1950/51 schliesst mit einem Einnahmenüberschuss von 19,3 Millionen Franken ab. Gegenüber dem Voranschlag bedeutet dies eine Verbesserung des Rechnungsergebnisses um 1,2 Millionen Franken. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Einnahmenüberschuss um 2,7 Millionen Franken niedriger ausgefallen.

Zwar sind die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 4,8 Millionen Franken angestiegen, doch haben die Ausgaben um 7,5 Millionen Franken zugenommen.

Die Einnahmenvermehrung gegenüber dem Vorjahr geht sowohl auf eine Zunahme der Verkaufseinnahmen von 27,9 auf 30,2 Millionen wie auf eine Zunahme der Steuereinnahmen von 12,9 auf 15,3 Millionen zurück. Die vermehrten Ausgaben sind durch erhöhte Aufwendungen sowohl bei der Spritund Branntweinbeschaffung wie für die Kartoffel- und Obstverwertung bedingt.

· '·

472

Für die brennlose Verwertung der Kartoffeln und des Obstes mussten infolge der reichlichen Ernten und der aufgetretenen Verwertungsschwierigkeiten wesentlich höhere Aufwendungen gemacht werden als im Vorjahr. Im Berichtsjahr beliefen sich die Kosten der Kartoffelverwertung auf 3 Millionen Franken, die der Obstverwertung ebenfalls auf nahezu 3 Millionen Franken. Es bedeutet dies eine Erhöhung bei den Kartoffeln um 2,2 Millionen und beim Obst um 1,8 Millionen Franken. Dabei ist nicht zu übersehen, dass zu den Aufwendungen für die Obstverwertung noch der Verlust von nahezu 6 Millionen Franken hinzugerechnet werden muss, der der Alkoholverwaltung aus den Übernahmen von Kernobstbranntwein entstanden ist.

Aus diesen Zahlen geht hervor, welch hohe Anforderungen unter den heutigen Umständen die Verwertung der Kartoffel- und Obsternten an die finanziellen Mittel der Alkoholverwaltung stellt. Um so notwendiger erscheint es, dass zu den Einnahmequellen der Alkoholverwaltung Sorge getragen und alles getan wird, um die Möglichkeiten auszuschöpfen, die das Gesetz den Behörden auf diesem Gebiete wie auch zur Verminderung der Ausgaben gibt.

Das abgelaufene Geschäftsjahr war nun das erste, das ganz unter der Herrschaft des revidierten Alkoholgesetzes stand. In diesem Zeitraum musate es sich erweisen, wie sich die neuen Bestimmungen des Gesetzes, insbesondere diejenigen über die brennlose EohstoffVerwertung, bewähren würden.

Als erste solche Massnahme, die gestützt auf das revidierte Alkoholgesetz angeordnet wurde, erwähnen wir die Koppelung der Übernähme von Inlandkartoffeln mit der Futtermitteleinfuhr durch unsern Beschluss vom 11. Juli 1950. Dieser Beschluss hat sich gewissen Widerständen zum Trotz als durchführbar und für die brennlose Verwertung der Kartoffelüberschüsse als unerlässlich erwiesen. Ferner ist auf Grund des neuen Gesetzes mit Beschluss vom 17. August 1950 die Qualitätskontrolle für Kernobst auch im Inland obligatorisch erklärt worden.

.Die Anwendung der Artikel 24&is und ter des revidierten Alkoholgesetzes bringt wirtschaftliche Eingriffe mit sich, die nur dank der Wirtschaftsartikel der Bundesverfassung möglich sind. Es ist deshalb ein massvolles Vorgehen angebracht. Die Entwicklung der Verhältnisse, insbesondere der meist Überschüsse mit sich bringende Anfall unserer Kartoffel- und Obsternten,
'hat aber doch gezeigt, dass es: für eine zweckmässige Verwertung dieser Ernten ohne Brennen vermehrter Anstrengungen bedarf. Diese führen nur durch den Einsatz der durch das neue Gesetz gebotenen Möglichkeiten zum Ziele.

Angesichts der grossen Aufwendungen, wie der Auflagen, welche für die Ermöglichung einer weitgehend brennlosen Verwertung der Kartoffeln und besonders des Mostobstes gemacht werden müssen und der durch das Anwachsen der Obstproduktion und die Erschwerung des Exportes verursachten Verwertungsschwierigkeiten erweist sich eine beschleunigte Anpassung der Obstproduktion an die Absatzmöglichkeiten als eine immer dringlichere Aufgabe. Unter diesem Gesichtspunkt kommt der bereits in die Wege geleiteten verstärkten Verminderung des Mostbirnbaumbestan-

473

des eine ganz besonders grosse Bedeutung zu. Es bedarf aber auch vermehrter Anstrengungen aller Beteiligten, um durch zielbewusste Qualitätshebung und Bationalisierung des Obstbaues zu Verhältnissen zu kommen, unter welchen Produktion und Absatz besser im Einklang stehen, als dies heute der Fall ist.

Eine weitere Aufgabe, die sich infolge der Eevision des Alkoholgesetzes noch stellt, ist die Eevision der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz. In diese Eevision sind auch verschiedene, seit dem Erlass, der Vollziehungsverordnung im Jahre 1932 getroffene Änderungen sowie die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Konzessionierung der Hausbrennerei einzubeziehen.

Der Ausbau der Alkoholordnung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Anwendung des Gesetzes nach wie vor schwierig .gestaltet. Immer wieder bereitet es Mühe, die auf volksgesundheitlichem wie fiskalischem und wirtschaftlichem Boden erreichten Errungenschaften zu behaupten. Wir glauben aber doch die Erwartung ausdrücken zu dürfen, dass weiteste Kreise unseres Volkes in Erkenntnis der Bedeutung der Alkoholordnung für unsere Volkswohlfahrt und Volkswirtschaft die Behörden in ihrem Bemühen um eine wirksame Anwendung des Alkoholgesetzes weiterhin unterstützen. '.

XIV. Antrag '.- Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrag: Es sei der Geschäftsführung und der Eechnung sowie der vorgenommenen Verwendung des Einnahmenüberschusses der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1950 bis 30. Juni 1951 durch Annahme des nachstehenden Bundesbeschlussentwurfes die Genehmigung zu erteilen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 26. Oktober 1951.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : Ed. von Steiger Der Vizekanzler: Ch. Oser

Bundesblatt. 103. Jahrg. Bd. III.

34

474

(Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Genehmigung der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in einen Bericht des Bundesrates vom 26. Oktober 1951, beschliesst : Einziger Artikel Die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1950 bis 30. Juni 1951 werden genehmigt und der Einnahmenüberschuss der Betriebsrechnung wie folgt verwendet: Auszahlung an den Bund, Fr. 1.90 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) : 8958484.80 Auszahlung an die Kantone, Fr. 1. 90 auf den Kopf der Wohnbevölkerung (4 714 992) . 8958484.80 Einlage in den Bau- und Erneuerungsfonds . . · . . . . . . 1400000.-- Vortrag auf neue Eechnung 6288.31 19323207.91

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Geschäftsjahr 1950/51 (Vom 26. Oktober 1951)

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