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2052 Berichte der

Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten zehn Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols für 1924.

Vierunddreissigste Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung, (Vom 26. Januar 1926.)

Gemäss den Bestimmungen des Art. 23 des Alkoholgesetzes und des Art, 78 der dazugehörigen allgemeinen Vollziehungsverordnung unterbreiten wir Ihnen : I. die Berichte der Kantonsregierungen über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1924; II. eine Übersicht der Verwendungen für 1924 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I/V); III. eine Übersicht der Verwendungen für 1924 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des AI koholismus (Unterrubriken VII/XIIi) : IV. eine Übersicht der Verwendungen für 1924 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen zugleich (Unterrubrik VI), mit einer Rekapitulation der Gesamt Verwendung ; V. eine Darstellung der Mehr- und Wenigerverwendungen im Jahre 1924, mit Angabe der Vorschussabzüge und Reservestellungen ; VI. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1924 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus (Unterrubriken I--V) ; VII. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1924 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus (Unterrubriken VII--XIII) ; VIII. eine Übersicht der Verwendungen während der Jahre 1889/1924 zur Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus, mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendungen.

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 1924 gestattete der Alkoholverwaltung, neben den zur teilweisen Deckung des Passivsaldos verwendeten Fr. 2,080,346. 66 die Auszahlung eines Betrages von Fr. 1,943,045

227 an die Kautone, was einer Kopfquote von 50 Rappen entspricht. Der den Kantonen zur Verwendung gegen die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Wirkungen und Ursachen vorgeschriebene Zehntel beträgt somit Fr. 194,304. 50. Ausgegeben wurden, wie Anhang IV, Seite 273, zeigt, Fr. 649,874, also ein Mehrertrag von Fr. 455,569. 50.

Zu dieser erfreulichen Tatsache haben verschiedene Punkte beigetragen. Schaßhausen hat den ganzen Kantonsanteil verwendet und aus Staatsmitteln Hoch Fr. 75,633. 20 zugelegt. Die Waadt hat den vollen Kantonsanteil für Zehntelszwecke geopfert. Die Kantone Zürich, Luzern, Uri, Obwalden, Nidwaiden, Glarus, Freiburg, Solothurn, Baseletadt, Baselland, Appenzell A.-Rh., St. Gallen, Thurgau und Genf haben die vorgeschriebenen -Summen um bedeutende Beträge überschritten. Dann ist ·die hohe Mehrverteilungssumme zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass einige Kautone, wie Zürich, Solothurn, St. Gallen und Thurgau, gemass Weisung, welche für das 1923er Erträgnis bestand, 20 Rappen pro Kopf für Zehntelszwecke verteilten. Wie unser Bericht vom 3. Februar 1925, Seite 2, unten,« sagt, ist diese Weisung aufgehoben. Von besonderem Einfluss auf die Mehrausgabe sind namentlich die Aufwendungen der Kantone Waadt, Schaffhausen, St. Gallen und Baselland, die statt des gemeinsamen Zehntels von Fr. 37,410 Fr. 357,836 gemass unserer Aufstellung verteilten.

Schwyz, Zug, Graubünden, Aargau, Tessin, Wallis und Neuenburg hielten sich an den vorgeschriebenen Zehntel, wobei Neuenburg Rückzahlungen für Staatskassavorschüsse im Betrage von Fr. 5072 vornahm.

Schwyz, Nidwaiden, Appenzell A.-Rh. und Tossin legten Fr. 8142 in Zehntelsfonds.

Keine Verteilungen des 1924er Zehntels nahmen Bern und Appenzell I.-Rh. vor. Ersteres will sein Betreffnis im Jahre 1925 mit dem -nächstjährigen Ertrag zur Verteilung bringen.

· Die durchschnittliche Mehrausgabe von 258,9 °/0 zeigt die erfreuliche Tatsache, dass der im 1923er Bericht geäusserte Wunsch, die auf Unterstützungen angewiesenen Institutionen möchten nicht durch allzustarke Kürzung der Beiträge auf eine zu harte Probe gestellt werden, auf fruchtbaren Boden gefallen ist, In bezug auf das Verhältnis der Beiträge an die drei Hauptgruppen ist im Berichtsjahre ein Ausgleich festzustellen. Währenddem in früheren Jahren von den Kantonen namentlich Wert auf die
Bekämpfung der Ursachen gelegt wurde, wobei bis zu 45°/o auf die Rubriken VII--XIII fielen, ist im Berichtsjahre der Rubrik VI, Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich, das grösste Opfer gebracht worden, d. h. Fr. 233,616 oder 35,95 % *er verausgabten Betrage. Der Bekämpfung der Ursachen dienten 33,27 °/° °aer Fr. 216,215, und der Bekämpfung der Wirkungen des Alkoholismus galten Fr. 200,043 oder 30,7s %.

228 Die Aufwendungen im Berichtsjahre verteilen sich auf die 13 Unterrubriken wie folgt : I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen

Fr.

73,264

II, Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen III. Für Irrenanstalten und für Irrenversorgung . . .

,,

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen V. Für Krankenversorgung im allgemeinen

,, ,,

23,722 60,565

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher. . . .

,,

233,616

,,

8,809-

,, ,,

22,947 11,104-

,,

12,154

,,

25,515-

,,

2,900

VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . .

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung -. . . .

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen . . . . .

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Zusammen

,,

36,361 6,131

,, 132,786 Fr. 649,874

Wir werden oftmals von Privaten und Körperschaften, die im Kampfe gegen den Alkoholismus stehen, angefragt, ob die Kantonsregierungen nicht auch ihnen Beiträge schulden. Trotzdem solchen Gesuchstellern ein Anrecht auf Zehntelsgelder meistenteils nicht streitig gemacht werden kann, sind wir doch nicht in der Lage, den Kantonsregierungen über das Ihnen bekannte Verteilungsschema hinaus eigentliche Verteilungsvorschriften zu machen. Wir verweisen diese Fragesteller mit ihren Gesuchen an die Kantonsregierungen. Wir können aber nicht umhin, unsere im Kreisschreiben vom 5. November 1925 gemachten Anregungen auch hier nochmals zu äussern : Es soll den mit der Verteilung der Zehntelsgelder betrauten Organen zur nähern Prüfung anheimgestellt werden, ob nicht da und dort eine Subvention au Zwange- und Korrektionsanstalten, an Irrenhäuser und für Irrenversorgung, an die allgemeine Kranken Versorgung, an die Schulkinderspeisungen und Ferienkolonien, an Naturalverpflegung

229 etc. mehr aus allgemeinen Staatsmitteln bestritten werden könnten, wodurch, bedeutende Summen für die engere Bekämpfung des Alkoholismus frei würden.

Zu weiteren Bemerkungen haben wir keinen Anlass. Wir gestatten uns aber die Bitte, dass die Frist für die Eingabe der Zehntelsberichte, welche gemäss Art. 78 der Vollziehungsverordnung Ende August jeden Jahres abläuft, innegehalten werde. Nur unter dieser Voraussetzung ist es möglich, den Bericht rechtzeitig vorlegen zu können.

Wir schliessen mit dem Antrage, es sei von der Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1924 Vormerkung zu nehmen.

B e r n , den 26. Januar 1926.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Häberlin.

Der Vizekanzler: Contât.

230

Anhang I*

Berichte der Kantonsregierungen an das eidgenössische Finanzdepartement über die Verwendung des Alkoholzehntels für 1924.

1. Zürich.

Schreiben des Regierungsrates vom 16. Juli 1925.

Mit Zuschrift vom 16. Februar 1925 teilte die Direktion der eidgenössischen Alkoholverwaltung mit, dass das Alkoholmonopol im Jahre 1924 wieder einen ansehnlichen Reinertrag abgeworfen habe; der Bundesrat habe infolgedessen beschlossen, diesen Reinertrag nicht völlig zur Deckung des Passivsaldos der Vorjahre au verwenden, sondern den Kantonen als Anteil für das Jahr 1924 eine Quote von 50 Rp, pro Kopf der Bevölkerung auszurichten. Auf den Kanton Zürich entfalle daher ein Betrag von Fr. 269,213. 50. Diese Summe ist inzwischen am 25. April 1925 von der Staatskasse auch vereinnahmt worden.

Der gemäss bundesrechtlicher Bestimmung zur Bekämpfung des Alkoholismus zu verwendende Teil des kantonalen Anteils am Ertrag des Alkoholmonopols für das Jahr 1924 beträgt danach nur Fr. 26,921. 35, währenddem im Budget pro 1925 ein Betrag von Fr. 107,000 vorgesehen ist. Diese Summe wurde gestützt auf einen Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung vom 10. Dezember 1923 sowohl in die Einnahmen als in die Ausgaben des Voranschlages des Jahres 1925 eingestellt, da der Bundesrat damals in Aussicht nahm, den Kantonen die Auszahlung des Alkoholzehntels für die Bekämpfung des Alkoholismus in der Weise zu erleichtern, dass für die nächsten zwei Jahre je ein Betrag von 20 Rp. pro Kopf der Bevölkerung ausgerichtet werde, mit der Bindung, dass derselbe von den Kantonen nur zu Zehntelszwecken verwendet werden dürfe.

Es ist zu berücksichtigen, dass den Kantonen vor dem Jahre 1921 als Anteil am eidgenössischen Alkoholmonopol nie weniger als ein Betrag von Fr. 1. 50 pro Kopf der Bevölkerung zugewiesen wurde, und dass eine Verteilung in dieser Höhe auch für die künftigen Normaljahre wieder zu erwarten ist. Das Jahr 1924 nimmt eine Ausnahmestellung ein, so dass, von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, der Ratrag, den der Kantonsrat über das bundesrechtlich vorgeschriebene Minimum von Fr. 26,921. 35 hinaus für die Bekämpfung des Alkoholismus ins Budget eingesetzt hat,

231 als eine einmalige Ausgabe betrachtet werden kann, die sich innert der verfassungsmässigen Kompetenz des Kantonsrates hält. Dieser Auslegungist auch deshalb der Vorzug zu geben, weil die finanzielle Lage der bisher aus dem Alkoholzehntel unterstützten Institutionen dringend eine Erhöhung der in den letzten vier Jahren allzu knapp bemessenen Staatsbeiträge erheischt.

Über die Verwendung der Fr. 107,000 gibt nachfolgende Zusammenstellung Aufschluss, Dieselbe ist, wie seit Jahren, nach den Rubriken angefertigt, welche der Bundesrat in seiner Berichterstattung an die Bundesversammlung zu beobachten pflegt.

L Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen, 1. Trinkerheilstätte Ellikon. Beitrag für 5852 Pflegetage Fr.

von 34 versorgten Kantonsangehörigen à Fr. 1.50. . . .

8,778.-- 2. Heilstätte für alkoholkranke Wehrmänner ,,Götschihof" im Äugstertal. Für 2644 Pflegetage von 20 zürcherischen Wehrmännern à 80 Rp 2,115. 20 3. Pension Vonderflüh, Sarnen, Obwalden. Für 351 Pflegetage eines zürcherisohen Pfleglings à 80 Rp 280. 80 4. Für Unterbringung almosengenössiger oder sonst bedürftiger Kantonsangehöriger in Trinkerheilstätten : a. Vom 12. Juli bis 31. Dezember 1924 2,350. -- b. Vom 1. Januar bis 25. Juni 1925 1,416. -- abzüglich Rückerstattung eines Beitrages'

14,940.-- 182. 50 14,757. 50

H. Für Zwangsarbeits- nnd Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Die Beiträge für Detinierte in Korrektionsanstalten werden nunmehr aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Armenwesens geleistet..

III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Es sind schon seit Jahren keine Beitrage mehr für diesen Zweck.

seleistet worden.

o IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Die Schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich 8 wird nunmehr aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesen?, unterstützt.

232 Die Beiträge an die Fürsorge für Taubstumme und Blinde werden aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion geleistet.

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Die bis 1917 unter diesem Titel unterstützten Institutionen erhalten Beiträge aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens, VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

A. A n s t a l t e n und Heime.

5. Kellersche Anstalt für schwachsinnige Mädchen in Goldbach-Küsnacht 6. Korn mission für Kinder versorgung im Bezirk Winterthur (mit Anstalt Raterschen) 7. Mädchenheim ,,Tannenhof", Zürich 6 8. Schweizerische Erziehungsanstalt für katholische Mädchen in Richterswil 9. Stiftung Albisbrunn 10. ,,Sunnehalde", Heim für Schwachbegabte Mädchen in Unter-Langenhard 11. Verein für gute Versorgung armer Kostkinder , , 12. Unterstützungen zur Versorgung zürcherischer Kinder in Familienheime B. K i n d e r k r i p p e n .

13. Zürich (Sektion Zürich des Gemeinnützigen Frauenvereins), Beitrag an 6 Krippen mit 40,900 Pflegetagen . .

14. Wollishofen Zürich,j l Krippe mit 4,000 Pflegetagen * J, 1 n 15. Oerlikon, n 11,200 ,, 1 T) 16. Borgen, ,, 7,300 7) 1 V) 4,600 ,, 17. Richterswil, 11 1 n 18. Thalwil, 10,400 T) T) 1 ,, 19. Wädenswil, ,, 8,100 71 1 VI 3,100 20. Mannedorf, n ,, 1 ,, 5,600 21. Winterthur, ,, V) 22. C, J u g e n d a m t u n d B e z i r k s j u g e n d k o m m i s g

sionen

g

Fr.

800.-- 1,500. -- 1,000.-- 1,000. -- 3,000,-- 500. -- 200. -- 1,280. ---

4,090. -- 400. -- 1,120. -- 730.-- 460.1,040. --

810.-- 310.-- 560.-- 6,000. -- 24,800. --

VU. Für Speisung etc. von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Diese Institutionen werden ausschliesslich aus dem ordentlichen Kredite der Erziehungsdirektion unterstützt.

233 VIII. Für Hebung der Volksernährung und der Volksgesundheit im allgemeinen.

Fr.

23. Burschenklub Aufstieg, Zürich 4 500. -- 24. Ferienbund Zürich 1,000.-- 25. Ferienheim ,,Casoja" 500. -- 26. Jugendgenossenschaft Industriequartier, Zürich 5 .

500. -- 2,500. -- IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Die Unterstützung erfolgt seit Jahren aus dem ordentlichen Kredite der Direktion der Volkswirtschaft.

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

27. Arbeiterkolonie für die Ostschweiz in Herdern.

Beitrag für 5472 Pflegetage von 49 versorgten KantonsFr.

Angehörigen à 40 Rp 2,188. 80 28. Genossenschaft Arbeitsheim Rotzloch, Nidwaiden.

Beitrag für 1680 Pflegetage von 8 versorgten Kantons-angehörigen à 40 Rp 672. -- 2,860. 80 31. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

A. Öffentliche Lesesäle: Beiträge an den Betrieb.

Fr 29. Pestalozzi-Gesellschaft der Stadt Zürich . . . . 13,000. -- 30. Öffentliche Lesesäle in Winterthur 1,100.-- 31. Öffentlicher Lesesaal in Oerlikon 150. -- 32. Lesestube Höngg ' . . .

100. -- 33. Lesezimmer Borgen 100. --· 34. Lesezimmer Richterswil 150, --· 35. Lesezimmer Thalwil 140. --36. Lesezimmer Wädenswil 140. -- 37. Lesezimmer Küsnacht 80. -- 38. Lesezimmer Meilen 80. -- 39. Lesezimmer Stäfa 50. -- 40. Lesezimmer Wald 80. -- 41. Lesezimmer Uster 80. -- 42. Lesezimmer Pfäffikon 50.-- 43. Lesezimmer Veitheim 150. -- B. Für Bekämpfung unsittlicher Literatur.

44. Kantonaler Verein für sittliches Volkswohl . . .

Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. I.

50. --- 15,500. -- 17

234 ZII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Die bis 1917 unter diesem Titel unterstützten Institutionen erhalten nunmehr Beiträge aus dem ordentlichen Kredite der Direktion des Gesundheitswesens.

' XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

45. Dem ,,Verband der Abstinentenvereine des Kantons Zürich" angeschlossene Vereine : a. Kantonalverband vom Blauen Kreuz; b. Neutraler Guttemplerorden; c. Allianz-Abstinentenbund ; d. Alkoholgegnerbund; e. Katholische Abstinentenliga ; f. Sozialistischer Abstinentenbund; g. Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen; A. Bund abstinenter Frauen; i. Schweizerischer Verein abstinenter Eisenbahner; k. Abstinentia (Abstinenten-Verein des Post-, Zoll-, Telephonund Telegraphenpersonals) ; L Sobrietas; m. Abstinenten-Schützenverein Zürich ; n, Alt-Industria Winterthur; o. Abstinenten-Turnverein Zürich; p. Abstinenten-Ver band der Stadt Zürich ; .

3. Abstinenten-Verband der Stadt Winterthur; .

r. Vereine abstinenter Radfahrer; s. Verein abstinenter Arbeiter; t. Abstinenten-Verband Zürichsee rechtes Ufer; u. Abstinenten-Verband des Kantons Zürich; Fr.

Totalbeitrag 30,881. 70' Vom Ausschuss befürwortete Beitragsgesuche: 46. Zürcherische Fürsorgestelle für AlkoholFr.

kranke 5,000.-- 47. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Winterthur 500. -- 48. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Wädenswil 300.-- 49. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Rüti-Dürnten-Bubikon 500. -- Übertrag

6,300. --

30,881. 70

235 Übertrag 50. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Meilen Uetikon-Männedorf-Stäfa 51. Fürsorgestelle für Alkoholkranke in Borgen 52. Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus, Lausanne . . .

53. Schweizerische Stiftung zur Förderung von Gemeindestuben und Gemeindehäusern .

54. Alkoholfreie Herbergen zur Heimat in Zürich 55. Blaukreuz-Verein Zürich-Aussersihl .

56. Blaukreuss-Verein Winterthur . . .

57. Blaukreuz-Verein Winterthur-Seen . .

58. Genossenschaft Soldatenheim und Ver* einshaus in Bülach

6,300. --

Fr.« 30,881. 70

400.-- 300.-- 2,000. -- 500. -- 500.

300.

500.

500.

-- -- ·-- --

500. -- 11,800.--

Weitere Gesucbsteller : 59. Zürcher Frauenverein für alkoholfreie Wirtschaften : Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren für seine 13 Wirtschaften 60. Frauenverein für alkoholfreie Wirtschaften in Winterthur : Teilweise Rückerstattung der Patentgebühren für zwei Wirtschaften . .

61. Gemeindestube Winterthur-Töss : Teilweise Rückerstattung der Patenlgebühren . .

62. Volkshausverein Wald: Teilweise Rückerstattung der Patentgebühr für eine alkoholfreie Wirtschaft 63. Gemeindestube Regensdorf: Beitrag an den Betrieb 64. Fussballkub Young Fellows Zürich: Zur Erleichterung der Bauschuld unter der Bedingung, dass das Büffet auf dem Sportplatz ,,Förrlibuck" alkoholfrei bleibt 65. Volkshausstiftung Zürich: Beitrag an den Betrieb 66. Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr : Jahresbeitrag

500. -- 100. -- 100. -- 100.-- 100. --

2000. -- 500. -- 500. -- 3,900. -- 46,581. 70

236 Zusammentrug der Seiträge.

I. Für Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung Frin solchen 14,757. 50 II, Für Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder für die Unterbringung in solchen --. -- III. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung . . . .

--. -- IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen . . . . ' .

---. -- V. Für Krankenversorgung im allgemeinen --. -- VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher . . . . 24,800. --· VII. Für Speisung etc. von Schulkindern und für Ferienkolonien --. -- VIII. Für Hebung der Volksernährung und der Volksgesundheit im allgemeinen 2,500. -- IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . .

--. -- X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser 2,860. 80 XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung 15,500. -- XII. Für Armenversorgung im allgemeinen --. -- XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen 46,581. 70 Total der Beiträge (seit der letzten Hauptverteilung vom 12, Juli 1924) 107,000.-- 2. Fernschreiben des Regierungsrates vom 3. November 1925.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholzehntel für 1924 folgenden Bericht zu erteilen: Der in Betracht fallende Betrag von Fr. 33,775. 85 wird zur Verwendung kommen mit den Aufwendungen dps Kantons für das Jahr 1925, die sich auf 20 Rp. pro Kopf der Bevölkerung belaufen und über welche später Bericht erstattet wird. Wir verweisen auf unsern Bericht vom 29. Oktober 1924 und Seiten 83 und 154 der beiliegenden Staatsrechnung pro 1924. Jener Bericht ist nachträglich wie folgt zu berichtigen :

·237 Rubrik I D. Kostgeldbeiträge Fr. 1170 statt 1200, FrDifferenz 30. -- Rubrik VII. Verschiedene kleine Abstinentenvereine Fr. 2400 statt 3268 868. -- Der Beitrag zur Bekämpfung der Tuberkulose wurde nachtraglich nicht ausgerichtet 225. -- Mit diesen Differenzen von 1123. -- erhob sich die Amortisation von Vorschüssen von Fr. 38,820.80 auf Fr. 39,943. 80.

3. Luzern.

Schreiben des Regierungsrates vom 18. Juli 1925.

Unter Bezugnahme auf Art. 23 des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser vom 29. Juni 1900 beehren wir uns, Ihnen über die V e r w e n d u n g des A l k o h o l z e h n t e l s vom J a h r e 1924 im Betrage von Fr. 8,850, sowie über die Anlage und Verwendung anderer staatlicher Mittel zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen Bericht zu erstatten.

A.

Gemäss unserer heutigen Schlussnahme gestaltet sich die Verteilung des Alkoholzehntels von 1924 sowie die Verwendung weiterer öffentlicher Mittel auf Grund des bundesrätlichen Schemas in folgender Weise : I. Pur Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

«. Trinkerheilanstalt ,,Vonderflüh"- in Samen b. Einlage in den Fonds für Versorgung armer Alkoholiker

Fr.

1,500. -- 1,200.-- --

n. Pur Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten oder Unterbringung in solchen.

Arbeiterkolonie in Herdern

2,700. --

100, --

III. Pur Irrenanstalten und Irrenversorgung.

Hilfsverein für arme Geisteskranke des Kantons Luzern

.

600. --

Übertrag

3,400. --

238 Übertrag

Fr.

3,400.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder Unterbringung in solchen.

a. Schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich b. Verein für ein katholisches Asyl für Epileptische c. Luzernischer Blindenfürsorgeverein. . .

Fr.

100.-- 200. -- , 500. --

800.

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

--

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr.

a, Erziehungsanstalt Rathausen 2,000, -- b. Schweizerische Erziehungsanstalt Sonnenberg bei Luzern 500. -- c. Erziehungsanstalt für katholische Mädchen in Richterswil 250. -- d. Kinderasyl Maria-Zeli in S u r s e e . . . .

2,000. -- e. Kinderasyl des Amtes Entlebuch in Schüpfheim 2,000. -- f. Katholischer Frauenbund Luzern, Patronat für Schwachbegabte Kinder 100. -- g. Für Unterbringung jugendlicher Verbrecher in Zwangserziehungsanstalten, Einlage in den Zwangserziehungsfonds 2,000. -- A. Seraphisches Liebeswerk in Luzern . .

200. -- i. Zürcherische Pflegeanstalt für geistesschwache und bildungsunfähige Kinder in Uster 100.-- Je. Schweizerischer Verein für krüppelhafte Kinder, Anstalt Balgrist, Kanton Zürich .

200. --- l Fürsorgeheim Waldburg, St. Gallen . .

200. --

9,550.

VII. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Einlage in den Fonds für Speisung und Bekleidung armer Schulkinder (Schulsuppenfonds)

300.

Übertrag

14,050.

--

239 Fr.

Übertrag 14,050. -- Vin. Pur Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

-- IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Einlage in den Fonds X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Zwangsarbeiter.

Luzernischer Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge.

2,000. --

300. ---

XI. Für Hebung der allgemeinen Volksbildung oder der Berufsbildung.

a. Katholischer Pressverein der Stadt Luzern, Fr.

für das Lesezimmer 200. -- b. Christlich-soziales Kartell für Luzern und Umgebung, für die Bibliothek . . . .

200. -- c. Verein schweizerischer Eisenbahnangestellter, für Lesezimmer und Bibliothek 50. -- d. Volksbibliothek in Luzern 100. -- e. Schweizerisoher Verein für Hebung der Volksgesundheit 100. -- f. Verband eidgenössischer Postangestellter, ' Sektion Luzern, für das Lesezimmer . .

50. -- g. Verein ,, Volkskunst" in Luzern . . . .

50. -- li. Zentrales Jugendamt des schweizerischen katholischen Volksvereins in Luzern . .

200. -- i. Arbeiter-Union für den Lesesaal . . .

50. -- k. Verband schweizerischer Postbeamten, Sektion Luzern, für das Lesezimmer . .

50. -- l. Katholische Abstinentenliga in Sursee, für das Lesezimmer 50. -- m. Soldatenheim, für Bibliothek . . . .

50. -- -- 1,150. -- XIII. Für das Armenwesen im allgemeinen.

a. Gemeinnütziger Frauenverein der Stadt Fr.

Luzern : aa. Für Kinderkrippe und Säuglingsfürsorge 300. -- ob. Alkoholfreies Restaurant Weymatt .

200. -- Übertrag 500.-- 1 7,500. --

Übertrag 6, Gemeinnütziger Frauenverein: Kinderkrippe Obergrund c. Kinderheim "Alpenblick", Hergiswil . .

d. Elisabethenverein in Luzern e. Vinzentiusverein in Luzern f. Katholischer Frauenbund in Willisau . .

g. Frauenverein in Willisau Ä. Katholischer Frauenbund in Wolhusen .

i. Christlicher Mütterverein für Kleinkinderschule

Fr.

500,--

Fr 17,500,

200. -- 300. -- 100. -- 200. -- 50. -- 50. -- 50. -- 50. -- 1,500.

XIII. Pur Förderung der Massigkeit und Bekämpfung desAlkoholismuss imallgemeinen.* Fr.

a. Abstinenten vereine 4,000. -- b. Kantonales Abstinenz-Sekretariat . . .

500. -- G, Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung * des Alkoholismus in Lausanne . . . .

100. -- d. Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr 400. -- e. Aktionskomitee der luzernischen Abstinentenvereine 200. -- -- 5,200.

Total des zur Verteilung kommenden Betrages 24,200.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

B.

Aufwendungen aus weltern staatlichen Mitteln.

a. Direkte Zuwendungen.

Unterstützung der Kinderasyle Für Speisung von Schulkindern und Beiträge an Ferienkolonien Beiträge aus dem Zwangserziehungsfonds Beiträge aus dem Fonds für Naturalverpflegung armer Durchreisender Beiträge aus dem Fonds für Versorgung armer Alkoholiker Beitrag an den kantonalen Krankenkassenverband . .

Beiträge an Haushaltungs- und Kochschulen . . . .

33,000. · 2,230.

9,083.

5,256. 1,180.

1,200.

7,330. ·

Übertrag 59,279.

Übertrag für taubstumme und

8. Beiträge an Erziehungsanstalten Schwachbegabte Kinder 9. Prämienbeiträge an dürftige Mitglieder öffentlicher Krankenkassen 1.

2.

3.

4.

1.

2.

3.

4.

5.

b. Fondseinlagen.

Einlage in den Fonds für Versorgung armer Alkoholiker Einlage in den Zwangserziehungsfonds Einlage i n d e n Schulsuppenfonds . . . .

. . .

Einlage in den Fonds für Naturalverpflegung armer Durchreisender Summa C.

Bestand der Fonds auf 31. Dezember 1924.

Fonds zur Versorgung armer Alkoholiker Zwangserziehungsfonds Schulsuppenfonds ' .

Fonds für Naturalverpflegung armer Durchreisender . .

Fonds für eine Anstalt zur Versorgung jugendlicher Verbrecher Summa

4.

Fr.

59,279. --

65,547. -- 5,308. -- 2,500. -- 6,500. -- 500. -- 8,000. -- 147,634. -- Fr 4,127.82 813.58 31,651. 85 27743. 85 30,201. 80 69,538.90

Uri.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 16. Mai 1925.

Unter Bezugnahme auf Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser, vom 29. Juni 1900, beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels vom Jahre 1924, sowie über die Verwendung anderer staatlicher Mittel zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen Bericht zu erstatten.

Laut unserer Staatsrechnung kamen unserm Kanton im Jahre 1924 auf.

dem Ertrag des Alkoholmonopols Fr. 11,983. 50 zu, der Zehntel beläuft sich daher auf Fr. 1,198. 35. Um die bisherigen Zuwendungen an Anstalten und wohltätige Institutionen einigermassen aufrecht zu halten, haben wir einen Zuschuss beigesteuert aus der Kantonsrechnung von Fr. 2,650. 65. Insgesamt wurden für Bekämpfung des Alkoholismus im Jahre 1924 (Beleg: beiliegende gedruckte Kantonsrechnung) ausgegeben Fr. 3,849. --, welche sich auf die verschiedenen Rubriken verteilen wie folgt:

242

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beitrag an das Asyl für Epileptische, an die Anstalt Balgrist und das Kinder- und Mütterheim in Hergiswil . . . .

Fr.

135.--

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

Beitrag an die kantonale Erziehungsanstalt

1,500. --

Vu. Für Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

An 15 Schulsuppenanstalten

2,154. --

XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung deaAlkoholismus..

Beitrag an die katholische Abstinentenliga Uri 60. -- Im übrigen verweisen wir auf die Staatsrechnung pro 1924.

5. Schwyz.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 8. Oktober 1925.

Wir , beehren uns, Ihnen anmit Bericht zu erstatten über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1924.

Der zu den sogenannten Zehntelszwecken zur Verfügung stehende Betrag bezifferte sich auf Fr. 2,981.45. Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 25. August 1893 ist hievon die Hälfte, d. h. Fr. 1490. 75 an die Betriebsrechnung der kantonalen Zwangsarbeitsanstalt abgeliefert worden.

Die andere Hälfte ist zinstragend angelegt worden. Dieses Verfahren wurde für diesmal eingeschlagen, weil es sich um einen kleinen Betrag handelt, so dass den Bezugsberechtigten nur minimale Subventionen hätten ausgerichtet werden können. Diese zinstragend angelegte Summe soll mit dem Zehntelstreffnis pro 1925 zur Auszahlung gelangen. Um für einige bedürftige Institutionen den Ausfall der Beiträge nicht fühlbar zu gestalten, .sind denselben entsprechende Subventionen aus der Staatskasse verabfolgt worden.

G. Unterwalden. ob dem "Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 6. Juli 1925.

Wir beehren uns, Ihnen anmit über die Zuwendungen aus dem Alkoholzehntel pro 1924 Bericht zu erstatten.

Es Stand uns diesfalls zur Verfügung: Fr.

Kassabestand v o m Vorjahr . . . .

1,167.61 Daheriges Zinsbetreffnis 40. 03 Alkoholzehntel pro 1924 882.85 Total ' 2,090. 49

243

Von diesem Betrage wurden Zuwendungen gemacht: A. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

1. Beiträge an Trinkerheilanstalt Samen, Arbeiterkolonie Herdern, Erziehungsanstalt Richterswil, Anstalten für Epileptische und Anstalt für krüppelhafte Kinder . .

2. Beiträge zur Versorgung von Irren 3. Beiträge für Versorgung in Trinkerheil- und Zwangsarbeitsanstalten B. Zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

1. Beitrag an die Abhaltung von Haushaltungsschulen .

2. Beiträge an Abstinentenvereine, an den Nationalverband zur Bekämpfung der Schnapsgefahr, an die Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus und an die Sozialwerke der Heilsarmee C. Zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen zugleich.

Zur Versorgung verwahrloster Kinder in Anstalten . .

Total ausgegeben

Fr.

800. -- 550. -- --. --

250. --

400. --

--. -- 2,000. --

Es bleibt somit zur Verwendung auf neue Rechnung ein Betrag von Fr. 90. 49.

Da die Verteilung erst nach Abschluss der Staatsrechnung pro 1924/25 vorgenommen wurde und auch der Eingang des Geldes erst in der nächsten Staatsrechnung (pro Frühjahr bis 31. Dezember 1925 -- Übergang zum Rechnungsabschluss auf Neujahr) verbucht wird, haben wir diesmal keinen gedruckten Finanzbericht beizulegen, bzw. können den Finanzbericht erst nach Neujahr beilegen.

7. Unterwalden nid. dem Wald.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 6. Mai 1925.

Gestützt auf Art. 23 des Bundesgesetzes betreffend gebrannte Wasser beehren wir uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1924 Bericht zu erstatten.

Aus dem Ertrag des Alkoholmonopols pro 1924 von Fr. 6944. 50 wurden Fr. 1444. 50 der Alkoholzehntelverwaltung überwiesen.

Dieser Betrag wurde nach Abzug von Fr. 50 Verwaltungskosten wie folgt verteilt:

I.

II.

IV.

VI, VII.

VIII.

XIII.

An Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen An Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten . . . .

An Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten .

Versorgung armer, schwacher und verwahrloster Kinder Für Speisung armer Schulkinder Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . .

Für Forderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeiner!

Einlage in den Fonds Total

Fr.

180. --75. --- 50. -- 110. -- 775. -- 100. --

90. -- 14. 50 1,394. 50

Wir verweisen im übrigen auf die Staatsrechnung pro 1924, die wir Ihnen sobald möglich zustellen werden.

S. Glarus.

Schreiben der Direktion des Innern vom 20. Februar 1925.

In Beantwortung Ihres geschätzten Schreibens vom 16. Februar a. c.

an den Regierungsrat betreffend Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol pro 1924 beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass der Zehntel im abgelaufenen Jahr laut Bericht der eidgenossischen Alkoholverwaltung vom 16. dies Fr. 1695. 05 betragen hat.

An die Mässigkeits vereine wurden pro 1924 Fr. 2000. --- verabfolgt, also Fr. 304. 95 mehr als der Zehntel der Einnahmen aus dem Alkoholmonopol.

0.

Zug.

Schreiben des Regierungsrates vom 27. Juli 1925.

Wir beehren uns, Ihnen über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1924 folgenden Bericht zu erstatten: Das dem Kanton Zug aus dem Reinertrag dos Alkoholmonopols aukommende Treffnis beträgt Fr. 15,808.50. Hievon wurden 10% = Fr. 1577.20 (gemäss Kantonsratsbeschluss vom 17. März 1921) zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen verwendet.

Es sind folgende Beiträge ausgehändigt worden : Fr.

I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen 100. -- II. Für Zwangsarbeits- und KorrektionsanstaLten oder Unterbringung in solchen --. --· III. Für Irrenanstalten oder Irrenversorgung 224. 60 Übertrag

324.60

245

Übertrag IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für Unterbringung in solchen V. Für Krankenversorgung im allgemeinen

VI. Für Versorgung verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher VII. Für Speisung von Schulkindern VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen . .

IX, Für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . .

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung XII. Für Armenversorgung im allgemeinen XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen Total

Fr.

324.60

322. 60 --. --

-- -- 30. -- --. -- 100. -- -- --- 50. -- --. -- 750. -- '1,577.20

10. Fribourg Lettre du Conseil d'Etat du 15/30 mai 1925.

Nous avons l'honneur de porter à votre connaissance que nous avons décide, dans notre séance du 15 mai, d'affecter, pour Tannée 1924, une somme de fr. 26,350 à la lutte contre l'alcoolisme, bien que le dixième de la part attribuée à notre canton sur la recette fédérale provenant du monopol de l'alcool, pour la dite année, ne soit que do fr. 7,144. 45.

Nous vous communiquons ci-après, en suivant l'ordre des rubriques établies par le Conseil fédéral, la répartition que nous avons faite de cette somme : I. Asiles de buveurs et placements dans ces asiles.

Fr.

Etablissement "Vonderflüh" pour alcooliques, à Sarnen , . .

100. -- IV. Asiles d'épileptiques, de sourds-muets et d'aveugles et placements dans ces asiles.

Institut de sourds-muets, àVillars-sur-Glâne, et asile d'aveugles, à Fribourg 1,500. -- VI. Assistance des enfants pauvres, faibles d'esprit ou

abandonnés, ainsi que des jeunes malfaiteurs.

Colonie Saint-Nicolas, à Drognens, établissement destiné à l'éducation des jeunes indisciplinés du sexe masculin .

Institut de la Maison de la Ste-Famille, à Sonnenwil, établissement destiné à l'éducation des jeunes filles indisciplinées A reporter

8,000. --· 400.-- 10,000. --

246 Report VIII. Amélioration de l'alimentation populaire.

Ecole ménagère instituée par la Société d'utilité publique des femmes

Fr.

10,000. --

2,700. --

X. Secours à des détenus libérés ou à des individus sans travail.

Société de patronage des détenus libérés

600. --

XI, Développement de l'éducation populaire et de l'instruction professionnelle.

Pension des élèves peu aisés fréquentant les écoles de fromagerie, d'agriculture et de métiers

1,700. --

XIII. Encouragement à la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général, OEuvres destinées à combattre l'alcoolisme par l'association, les publications et autres moyens d'enseignement , .

11,350. --

Total

26,350.

Nous joignons au présent rapport notre compte d'Etat pour l'année 1924.

11. Solothurn.

Schreiben des Regierungsrates vom 28. August 1925.

Wir beehren uns, Ihnen nachstehend über die V e r w e n d u n g d e s A l k o h o l z e h n t e l s im J a h r e 1924 zu berichten.

Der dem Kanton Solothurn pro 1924 zugekommene FrAnteil am Ertrag des Alkoholmonopols betrug 26,115. 60 Dieser Betrag wurde, nach den Rubriken des eidgenössischen Formulars ausgeschieden, wie folgt verwendet : A.. Zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

(Unterrubriken I--V.)

I. Zur Unterstützung von Trinkerheilanstalten : a. Als Beiträge an die Trinkerheilanstalten Fr Pension ,,Vonderflüh" in Samen, ,,Nüchtern" in Kirchlindach und "Rosenheim" in Altstatten (8t. Gallen) 800. -- b. Zur Unterstützung von in diesen Anstalten untergebrachten Personen 501.15 Übertrag

Fr.

1,301. 15 1,301.15

24T Fr, 1,301.1£

Übertrag B. Zar Bekämpfung der Wirkungen und Ursachen des Alkoholismus.

(Unterrubrik VI.)

VI.a. An die A r m e n e r z i e h u n g s v e r e in e Fr.

zur Versorgung verwahrloster Kinder . . 13,500. -- b. Für E r z i e h u n g s c h w a c h s i n n i g e r K i n d e r in der Anstalt in Kriegstetten .

6,200.--

19,700. -- C. Zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus.

(Unterrubriken VII--XIII.)

XIII. Für die F ö r d e r u n g der M a s s i g k e i t bzw. der Enthaltsamkeit, Beiträge an die Vereine zur Bekämpfung des Alkoholismus: Solothurnischer kantonaler Abstinentenverband, Alkoholgegnerbund, Guttempler, Blaukreuzvereine, Vereine der katholischen Ahstinentenliga, Allianzabstinentenbund, Blausternverein Oensingen, Sozialdemokratischer Abstinentenverein Biberist, Verein abstinenter Eisenbahner Ölten, Verein abstinenter Lehrer und Lehrerinnen, Abstinenter Frauenbund Solothurn, Ölten und Schònenwerd, Abstinenter Veloklub Schönenwerd, Bund abstinenter Mädchen Ölten 5,114. 45 Total 26,115.60 Im übrigen verweisen wir auf unsero Beschluss Nr. 448 vom 30. Januar 1925 betreffend die Verteilung des Alkoholzehntels, den wir als Protokollauszug hier beilegen, sowie auf die Staatsrechnung des Kantons Solothurn pro 1924, welche auf Seite 18 die mit unserer Berichterstattung korrespondierenden Angaben enthält.

12. Basel-Stadt.

Schreiben des Finanzdepartements vom 4. März 1925.

Hiemit bestätigen wir den Empfang Ihrer Zuschrift vom 27, Februar d. J., mit der Sie um Auskunft über die Verteilung des Alkoholzehntelspro 1924 ersuchen.

Unser Anteil am Ertrag des Alkoholmonopols beträgt nun pro 1924 gemäss Ihrer Mitteilung vom 16. Februar d. J. an den Regierungsrat Fr. 70,254. -- vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bundesrat.

Dieser Betrag wurde uns noch nicht überwiesen, und da gemäss unserer

248 heutigen Praxis der Alkoholzehntel eines Jahres im darauffolgenden Jahre und erst nach Überweisung unseres entsprechenden Anteils zur Verwendung kommt, haben wir bis jetzt die Verteilung nicht vorgenommen.

Im B u d g e t des Kantons Basel-Stadt für das Jahr 1925 sind nun folgende A u s g a b e n a u s d e m A l k o h o l z e h n t e l p r o 1924 vorgesehen : Fr Fr I. Versorgung von Trinkern I V . Taubstummenanstalt Bettingen . . . .

VII. Speisung von Schulkindern : an Pestalozzigesellschaft f ü r Milchverteilung . . . .

VIII. Hebung der Volksernährung: Koch- und Haushaltungsschulen der G. G. G. . . .

Tilgung des Passivsaldos

6,000. -- 1,000. --

2,500. -- 4,000. --

.XIII. An Basler Trinkerfürsorgestelle . . . .

A n Johanniterheimgesellschaft . . . .

An übrige Vereine Tilgung des Passivsaldos

4,300. -- 1,000. -- 5,700. -- 3,000. --

500. ---

14,000. --

14,000. -- 28,000. -- Wie Sie dieser Aufstellung über die voraussichtliche Verteilung entnehmen können, soll wesentlich mehr als nur 1/10 unseres Anteils für Trinkerfürsorge und wohltätige Zwecke zur Verwendung kommen.

Die Ausrichtung der Beträge erfolgt im Verlaufe dieses Jahres, d. h. nach Eingang unseres Anteils von Fr, 70,254. --, Über die Verteilung werden wir Ihnen endgültigen Bericht erst nach Abschluss der Staatsrechnung für 1925 zustellen können.

13. Basel-Landschaft.

Schreiben des Regierungsrates vom 19. März 1925.

Wir beehren uns, Ihnen nach dem bisherigen Schema über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol im Jahre 1924 Bericht zu erstatten.

.Es sind verabfolgt worden :

I. Pur Trinkerheilanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Fr.

a. Beitrag an die Trinkerheilstätte Nüchtern b. Beitrag an die Versorgung von Trinkern Es wird auf Ziffer II verwiesen.

Fr.

100. -- --

Übertrag

100. -- 100. --

249 Übertrag

Fr.

100. --

II. Für Zwangs- und Korrektionsanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beiträge an die Kosten der Versorgung in Besserungs-, Zwangsarbeits- und Trinkerheilanstalten

1,469.85

in. Für Irrenanstalten oder für Irrenversorgung.

Nichts, IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für Unterbringung in solchen.

Beitrag an die schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich

200. --

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Beitrag an den Verband basellandschaftlicher Krankenkassen

1,000. --

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

a- Beitrag an die Betriebskosten der BesseFr.

rungsanstalt für Knaben auf Schillingsrain 4,000. -- b. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein 8,000. -- c. Beitrag an die Versorgung von schwachsinnigen, taubstummen oder sittlich verwahrlosten Kindern 5,049. 80 d. Beitrag an die Versorgung von verwahrlosten, nicht mehr schulpflichtigen Mädchen --. -- e. Beitrag an die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Gelterkinden 2,000. --· /'. Beitrag an das Pestalozziheim Neuhof .

100. -- 19,149. 80 VII. Für Speisung von Schulkindern und Ferienkolonien.

Nichts.

VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

a. Beiträge an die Schulküchen von Binningen, Fr.

Liestal und Sissach (Fr. 500. --, 400. -- und 400. --) 1,300. -- Übertrag Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. I.

1,300. -- 21,919. 65 18

250 Übertrag b. Beiträge an die Koch- und Haushaltungsschulen Ettingen und Therwil je Fr. 50. --, Aesch, Bubendorf, Oberwil und Reigoldswil je Fr. 100. --, Allschwil, Ariesheim, Birsfelden und Wenslingen je Fr. 150. --, ReinachFr.200.--,WaldenburgFr.250.--, Binningen und Pratteln je Fr. 300. --, MuttenzFr.350.--,MünchensteinFr.400.--, Liestal und Sissach je Fr. 700. --- . . .

Fr.

1,300. --

Fr.

21,919. 65

4,300. -- 5,600. --

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Anteil des Kantons (Hälfte) an den Kosten der Naturalverpflegungsstationen

2,701. 75

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler, Sträflinge und Arbeitsloser.

a. Beitrag an die Schutzaufsicht entlassener Sträflinge b. Beitrag an das Arbeiterheim Dietisberg c. Beitrag an die Arbeiterkolonio Herdern .

d. Beitrag an das Frauenheim Wolfsbrunnen

Fr.

500. -- 3,000. -- 100. --· 500. -- 4,100. --

XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder Berufsbildung.

Beitrag an die schweizerische Volksbibliothek

200. --

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Beiträge an die Mässigkeits- und Abstinentenvereine Im Vorjahre betrugen die Ausgaben

. . . 2,500. -- Total 37,021.40 36,685. 90

Der unserm Kanton zufallende Betrag aus dem Alkoholerträgnis betragt Fr. 41,236.--.

251

14. Schaff hausen.

Schreiben des Regierungsrates vom 21, Oktober 1925.

Unter Hinweis auf Art. 23 des Alkoholgesetzes und Ihre Zuschrift vom 3. Oktober a. c. beehren wir uns, Ihnen anliegend eine Aufstellung über unsere Aufwendungen für das Armenwesen pro 1924 und die Verwendung des Bundesbeitrages zur Bekämpfung des Alkoholismus zu übermitteln.

I. Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Keine Ausgaben, II. Zwangsarbeits- und Korrektionsanstalten.

14 Insassen in verschiedenen Anstalten

Fr.

2,311. 90

III- Irrenversorgung ausserhalb des Kantons.

12 Insassen in der Anstalt Littenheid

4,355. 90

IV. Versorgung von Epileptikern, Taubstummen und Blinden.

1. Epileptische: 3 Insassen der Epileptischen Fr.

Anstalt in Zürich . . . .

1,756. 80 2. Taubstumme : 4 Insassen in verschiedenen Anstalten 932.-- 3. Blinde : 2 Insassen der Blindenanstalt Zürich 300.-- 4. Beiträge an Anstalten und Vereine . .

2,350. -- 5,338.80 V. Krankenversorgung im allgemeinen.

' Ì. Beiträge für 82 Insassen in verschiedenen Anstalten . .'

22,290.75 2. Beiträge an Anstalten und Vereine . .

6,234.90 3. Beiträge an Thurgauisch-Schaff hausische Heilstätte für Lungenkranke 23,508. 35 4. Beiträge für 23 Insassen verschiedener Sanatorien 7,041.25 -- 59,075. 25 VI, Versorgung schwachsinniger, verwahrloster und verbrecherischer Kinder.

1. Beiträge an 25 Insassen verschiedener Fr.

Anstalten 6,633. 90 2, Beiträge an verschiedene Anstalten , .

5,200. -- 11,833.90 Übertrag 82,915. 75

252 Übertrag VU. Speisung von Schulkindern und Beiträge an Ferienkolonien

VIII. Hebung der Volksernährung IX. Naturalverpflegung X. Unterstützung entlassener Sträflinge XI. Hebung der Volks- und Berufsbildung XIII. Bekämpfung des Alkoholismus

Fr.

82,915. 75

5,000. --

200. -- 6,052. 95 1,300. -- 400. -- 5,000. -- Zusammen 100,868. 70

15. Appenzell Ausserrhoden Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 13. August 1925.

Wir beehren uns, Ihnen hiermit in Nachachtung von Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 Bericht zu erstatten über die Verwendung des unserm Kanton pro 1924 zugefallenen Anteils am Erträgnis der eidgenössischen Alkoholverwaltung. Derselbe beläuft sich auf Fr. 27,677. --. Wir haben in unserm Budget für das Jahr 1925 eine Summe von Fr. 11,070.80 zur Verteilung zu Alkoholzehntelzwecken vorgesehen. Zusammen mit den im letzten Jahre zurückgestellten Fr. 654.20 stand nne dieses Jahr somit ein Betrag von Fr. 11,725. -- zur Verfügung, der gemäss dem beiliegenden Plan verteilt worden ist (Regierungsratsbeschluss vom 7. August 1925).

I. Pur Trinkerheilanstalten oder für die Unterbringung in solchen.

Trinkerheilanstalt Ellikon II. Für Zwangsarbeits- und Korrektioneanstalten.

Fr.

a. Rettungsanstalt Wiesen Herisau . . . .

400. -- b. Asyl für schutzbedürftige Mädchen in 8t. Gallen 50. -- ---- III. Für Irrenanstalten und für Irrenversorgung.

Nichts.

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten oder für die Unterbringung in solchen. Fr.

Anstalt für Epileptische in Zürich 200. -- Anstalt für taubstumme und schwachsinnige Kinder in Turbenthal 600. -- Übertrag 800. --

Fr.

100, --

450. --

550. --

253 Fr.

Übertrag Blindenfürsorgeverein in

Ostschweizerischer St. Gallen Anstalt für schwachsinnige Kinder in Marbach Schweizerischer Verein für krüppelhafte Kinder in Zürich Zürcherische Pflegeanstalt für geistesschwache Kinder in Uster Kantonaler Verein für Unterstützung armer Geisteskranker. Trinker und Epileptiker .

800.--

Fr.

550. --

150. -- 1,200.-- 200.-- 200. -- 1,000. --· 3,550. --

V. Krankenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Gemeinde Herisau, Anstaltsversorgung von KinFr.

dem, 15% von Fr. 2176. -- 326.40 Gemeinde Hundwil, Anstaltsversorgung von Kindern, 15 % von Fr. 745. 20 . . . .

111. 75 Gemeinde Schönengrund, Anstaltsversorgung von Kindern, 15 % von Fr. 366. 40 . . . .

54. 95 493.10 VU. Pur Speisung von Schulkindern und für Ferienkolonien.

Nichts.

VIII. Für Hebung der Volksernährung im allgemeinen.

Kinderheim ,,Alte Bleiche" in Herisau

120. --

IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichts.

X. Für Unterstützung entlassener Arbeitshäusler und Sträflinge oder Arbeitsloser.

Fr.

Arbeiterkolonie Herdern Heilsarmee (Fürsorgewerk) Schutzaufsichtsverein für entlassene Sträflinge .

Entlassene Sträflinge und Zwangsarbeiter in Gmünden

50. -- 50. -- 100. --- 120. -- 320. --

Übertrag

5,033.10

254 Übertrag XI. Für Hebung allgemeiner Volksbildung oder der Berufsbildung.

Fr.

Taubstummenanstalt St. Gallen 3.200. -- Verein für öffentliche Lesezimmer in Herisau 150. --Verein für öffentliche Lesezimmer in Teufen 80. -- Verein für öffentliche Lesezimmer in Speicher 30. -- .

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

XIII. Für Förderung der Massigkeit und für Bekämpfung desAlkoholismuss im allgemeinen.

Fr.

Verein für Volkswohl, in Herisau 300. -- Verband der appenzellischen Abstinentenvereine 2,500. -- St. gallisch-appenzellisches Blaues Kreuz . . .

200. -- Schweizerisches Abstinenzsekretariat in Lausanne 100. -- Nationaler Verband gegen die Schnapsgefahr 30. --

Kr 5,033.10

3,460. --

3,130. -- 101.90 Zusammen 11,725. -- Die kleine Reserve von Fr. 101. 90 soll am Ende des Jahres dem Verband appenzellischer Abstinentenvereine zugewiesen werden, sofern sie nicht zur Berücksichtigung allfällig noch eingehender Gesuche gebraucht wird.

Reserve

10. Appenzell Innerrhoden.

Schreiben des Landammanns und der Standeskommission vom 27. Februar 1925.

Für das Betreffnis des Jahres 1924 ist uns kein Bericht zugegangen.

Dagegen erhielten wir unterm 27. Februar 1925 namens des Landammanns und der Standeskommission nachfolgendes Schreiben: ,,In Beantwortung Ihres Geehrten vom 16. lfd. Mts. betreffend den Bericht über die Verwendung des Alkoholzehntels aus dem Betreffnis an Einnahmen aus dem Monopol vorn Jahre 1923 beehren wir uns, hiermit Ihnen folgendes mitzuteilen.

Vorab müssen wir wiederholt darauf hinweisen, dass das Ergebnis aus den Alkoholeinnahmen j e w e i l e n erst n a c h Abschluss unserer Jahresrechnung im Staatshaushalt anhergelangt und daher hier erst im folgenden Jahre verwendet werden kann.

255

Für das Jahr 1922 erhielten wir kein Betreffnis aus dem Alkoholmonopol, infolgedessen konnten wir im Jahre 1923 k e i n e n Z e h n t e l verteilen, wie Ihnen dies unsere Amtsrechnung pro 1923 auf Seite 17 und 24 bestätigt (Beilage).

Die Mitteilung unseres kantonalen Finanzdepartements vom 30. Oktober 1924 (Seite 34 der Botschaft des Bundesrates vom 3. Februar 1925) betrifft daher das Erträgnis aus dem Alkoholmonopol vom Jahre 1923, das hier 1924 gemäss Voranschlag (Seite 23) im gesamten Betrage von Fr. 2,914. 80 verwendet wurde.

Die Amterechnung pro 1924 liegt derzeit im Drucke.

Der Zehntel unserer Einnahmen aus dem Alkoholmonopol für 1924, die laut Anzeige der eidgenössischen Alkoholverwaltung vom 16. d, Mts.

Fr. 7,287.--- betragen werden, fällt in unsere Staatsrechnung für 1925 und kommt erst dieses Jahr zur Verwendung. Das Budget hierfür wird in nächster Grossratssitzung aufgestellt werden.tt Am 6, Oktober 1925 sandte uns die Ratekanzlei nochmals einen Bericht über die Verteilung des 1923er Kantonsanteils im Betrag von Fr. 2,914. 80, der vorschriftsgemäsB ganz zu Zehntelszwecken Verwendung fand und, wie oben erwähnt, im 1923er Gesamtbericht enthalten ist.

IT. St. Gallen.

Schreiben des Landammanns und des Regierungsrates vom 10. Juli 1925.

Gemàss Art. 23 des Bundesgesetzes über gebrannte Wasser vom 29. Juni 1900 haben die Kantonsregierungen alljährlich an den Bundesrat über die Verwendung der verfassungsmässig zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten 10 % Reineinnahmen aus dem Alkoholmonopol Bericht zu erstatten. Für das Jahr 1924 wurde der Anteil des Kantons St.. Gallen an den Erträgnissen des Alkoholmonopols auf total Fr. 147,748. -- angesetzt. Statt der gesetzlich vorgeschriebenen Fr, 14,774. 80 hat der herwärtige Grosse Rat dem Alkoholzehntelkonto pro 1924 Fr. 59,099. 20, gleich 20 Rappen pro Kopf der Bevölkerung, gutgeschrieben Auf diese Weise wurde der Kanton in die Lage versetzt, im Berichtsjahre die Ansätze des letzten Jahres im allgemeinen beibehalteu zu können. Zur Auszahlung gelangten seit unserer letzten Berichterstattung vom 8. August 1924 bis heute total Fr. 60,078.10. Wir verweisen Sie diesbezüglich auf die beiliegende Bescheinigung unserer Staatskassaverwaltung über die im Zeitraum vom 8. August 1924 bis 10. Juli 1925 ausbezahlten Beträge.

Im einzelnen verteilt sich die erwähnte Summe auf die verschiedeneu Positionen des Berichtsschemas in folgender Weise:

256 Fr.

I. Für Trinkerheilanstalten bzw. Unterbringung in solchen 3,433. 25 II. Für Zwangsarbeitsanstalten bzw. Unterbringung in solchen 4,048.35 III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung --. ---IV. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen: Beitrag an die Taubstummenanstalt Rosenberg, St. Gallen 3,000. -- Beitrag an das Asyl für epileptische Kinder "St. Raphaelsheim", Steinen-Schwyz 300. -- V. Für Krankenversorgung im allgemeinen --. -- VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher: An die Besserungsanstalt Oberuzwil 3,000. -- An die übrigen 7 Besserungsanstalten im Kanton . .

4,500. -- - .

An die Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt St, Gallen 1,200. -- An die Anstalt ,,Zum guten Hirten" in Altstätten . .

1,200. -- An das Asyl für schutzbedürftige Mädchen St. Gallen-Ost 1,000. -- An die Anstalt "St. Iddaheim" (Spezialabteilung für Schwachsinnige) in Lütisburg 1,000. -- An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in Marbach 2,500. -- An die Anstalt für schwachsinnige Kinder in NeuSt. Johann 7,500. -- (inklusive ein ausserordentlicher Baubeitrag von Fr. 5000, -- für notwendig gewordene Erweiterungsbauten).

An die Anstalt ,,St. Josef" in Bremgarten . . . .

300. -- An das Mädchenerziehungsheim Bruggen 200. -- VII. Für Speisung armer Schulkinder und für Ferienkolonien --. -- VIII. Für Hebung der Volksernährung: An die Koch- und Haushaltungsschule St. Gallen . .

2,500. -- An die Hauswirtschaftsschule Broderhaus, Sargans . .

1,000. -- An verschiedene Koch- und hauswirtschaftliche Kurse auf dem Lande 1.676. 50 IX. Für Naturalverpflegung armer Durchreisender . . .

--. -- X. Für Unterstützung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser --. -- XI. Für Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung .

--. -- XII. Für Armenversorgung im allgemeinen --. -- XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen : Übertrag 38,358.10

257 Übertrag

Fr.

38,358. 10

An Leselokale 4,000. -- An Trinkerfürsorgestellen 3,220. -- An das alkoholfreie Volkshaus in Flawil 500. -- An den Verband der st. gallischen Abstinentenvereine 13,500. -- An die Heilsarmee St. Grauen 200. -- An das schweizerische Abstinentensekretariat in Lausanne · 200.-- An den nationalen Verband gegen die Schnapsgefahr, Zürich 100.-- Total 60,078.10 Wir haben Ihnen schon in den letzten jährlichen Berichten die Gründe mitgeteilt, die dazu geführt haben, dass unsere Berichte mit der Staatsrechnung nicht übereinstimmen. Die Verhältnisse sind heute noch die gleichen. Wenn wir Ihnen gleichwohl eine Staatsrechnung für das Jahr 1924 übermitteln, so müssen wir Sie ersuchen, für die Frage der Verteilung des Alkoholzehntels pro 1924 nicht die Staatsrechnung pro 1924, sondern unsere beigelegte Bescheinigung unserer Staatskassaverwaltung zu berücksichtigen.

Von den seit unserem letzten Berichte gemachten Auszahlungen entfallen ausschliesslich folgende Beiträge noch auf die Staatsrechnung pro 1924: Fr.

I. Für die Unterbringung in Trinkerheilanstalten (Ziffer 1) 1,115.90 II. Für die Unterbringung in Zwangsarbeitsanstalten (Ziffer 2) 2,225. 80 III. Für Hebung der Volksernährung (Ziffer 8) . . . .

571. 50 IV. Für Förderung der Massigkeit (Ziffer 13) . . . .

120. -- Im allgemeinen erfolgte die Verteilung in bisheriger, von den eidgenössischen Instanzen nicht beanstandeter Weise. Besonderer Erwähnung bedarf der ausserordentliche Baubeitrag von Fr. 5000. -- an die Anstalt für Bildung schwachsinniger Kinder Neu-St. Johann. . Die genannte Anstalt sieht sich wegen Platzmangel zu einer bedeutenden Vergrößerung der Bauten veranlasst. Die Kosten des Neubaues werden auf rund 275,000 Franken veranschlagt, so dass die gewährte Subvention keine übersetzte genannt werden kann. Ähnliche Beiträge wurden unbeanstandet früher schon gewährt.

18. Graubünden.

Schreiben des Erziehungsdepartements vom 8.Juli 1925.

Wir beehren uns, Ihnen in der Beilage Bericht zu erstatten über die Verwendung des zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten Zehntels unserer Einnahmen aus dem Alkoholzehntel für das Jahr 1924.

258

Der Alkoholzehntel, der für das Jahr 1924 zur Verteilung gelangt, beträgt Fr. 6102. 20.

Alkoholzehntel I.

25 % = Fr. 1525. 55.

Beitrag au die Kosten der kantonalen Fürsorgestelle, gemäss Fr.

Grossratsbeschluss vom 26. Mai 1914 (Prot. S. 93) . .

1,525. 55 Alkoholzehntel II.

20 % -- Fr. 1220. 44.

Guttemplerloge ßernina Abstinentenverein Sobrietas, Chur ,, Desertina, Disentis ,, Stadtverband Chur ,, Sozialistischer Abstinentenbund . . . .

,, Mädchenkränzchen Lucretia Allianz-Abstinentenverein Landquart-Igis Bund abstinenter Frauen, Ortsgruppe Chur Verein abstinenter Eisenbahner Guttemplerloge Calanda Katholische Abstinentenliga Chur Blindenkommission der gemeinnützigen Gesellschaft Graubünden Kantonaler Verband des Blauen Kreuzes von Graubünden .

Amtsvormundschaft Zürich für Wehrli, J. A., von Cumbels Gemeindestube Schiers Allianz-Abstinentenbund, Sektion Chur Gesellschaft für alkoholfreie Wirtschaften Chur . . . .

Alkoholfreies Volkshaus Landquart ,, ,, Thusis Alkoholfreies Gasthaus Andeer Katholischer Fürsorgeverein Chur

70. -- 200, -- 30 -- 50. -- 30. -- 100. -- 60. -- 60. -- 20. -- 60. 44

Total

1,220.44

* Alkoholzehntel III.

50 % = Fr. 3051.10 Armenbehörde Saßen für Knabe Jak. Gredig von Fr.

Gemeinde Innerferrera für Knabe Chr. Salis von Fr.

G. Tscharner-Luzi, Scheid, für Kind Ursula von Fr.

Standesweibel Taverna für Kinder Sutter-Taverna .

Gemeinde Mesocco für Marin und Mario Ciocco von Fr.

700. -- 400. -- 520. -- . . .

300. --

Übertrag

60. -- 20. -- 20. --· 60. -- 20. -- 20. -- 40. 50. -- 60. -- 90. -- 100. ---

60. -- 30. -- 40. -- 30. -- 40. -- , 200. --

259 Fr.

Übertrag Armenbehörde Untervaz für alt Landammann Wolf von Fr. 1187. 70 Armenbehörde Untervaz für Kinder Krättli von Fr. 1722. 45 Dr. J, Luzi, Chur, für Anton Riedi von Fr. 423. -- . . .

Amtsvormundschaft Chur für 7 Gesuche Gemeinde Bonaduz für verschiedene Kinder ,, Laax Pfr. Caveng, Zillis, für Kinder Schocher von Fr. 1378. -- .

Armenbehörde Oberkastels für Kinder Derungs von Fr. 946. 35 Gemeinde Küblis für Verschiedene von Fr. 1949. 20 ...

Armenbehörde Safien für Chr. Schocher ,, Sent für Rich. Valentin von Fr. 152. -- . .

Gemeinde Mühlen für Kolb-Prader von Fr. 700. -- . . .

Armenbehörde Paspels für Kinder Scharetg von Fr. 900. -- ., übervaz für Verschiedene von Fr. 17,777. 65 Gemeinde Pignieu für Verschiedene von Fr. 1502. 70 . .

,, Almens für Verschiedene von Fr. 4600. -- . .

',.

Schmitten für Kinder Casper von Fr, 1700. -- .

Armenbehörde Praz für Knabe Pedrett von Fr. 1042. -- .

M. Mani, Förster, Tomils für Kind Caviezel von Fr. 343. -- Lucius Goethe, Fideris, für Margr. Goethe M. Kunz, Florastr. 151, Chur, für Kinder Loretan von Fr. 400.-- Armenbehörde Brigels für Familie Berther ,, ,, ,, Kinder Egler von Fr. 1788.90 .

Gemeinde Fläsch für Kinder Marugg von Fr. 390. -- . .

,, Morissen für Kinder Waser und Montalta von Fr, 2129. 20 Gemeinde Grüsch für Verschiedene von Fr. 7711.05 . .

,, Brusio für Familie Zala ,, Sur für Knabe Jäger von Fr. 1540. -- . . . .

Anstalt Plankis Asyl Neugut, Landquart Ferienkolonie Chur Kinderkrippe Chur Anstalt Löwenberg, Schleuis Seraphisches Liebeswerk Chur Bündnerischer Waisenunterstützungsverein Chur . . . .

Anstalt für schwachsinnige Kinder, Masans ,, Forai ,, ,,Gott hilft", Zizers Total

200. --

90. -- 160. -- 30. -- l80. -- 90. -- 60. - 70. 50. - 90. -- 40. -- 20. 30. 40. -- 140, -- 60. -- 90. -- 80. -- 40. -- 20. 30. 20. -40. -- 40. -- 20. -- 90. -- 40. 40. --60. -- 70.-- 50. -- 50.

50. -- 70. -- 150. 200. --331.10 50. -- 70.-- 3,051.10

260 Alkoholzehntel IV.

5 % = Fr. 305.11.

Gesellschaft für alkoholfreie Wirtschaften in Chur und Umgebung Alkoholfreies Volkshaus Landquart ,, ,, Rada, Thusis ,, Gasthaus Sonne, Andeer Bündner Frauenschule Chur

Fr.

90. -- 40. -- 40, -- 30. -- 105. 11

Total

305.11

Die zur Verteilung gelangte Summe wurde mithin wie folgt verwendet : Alkoholzehntel I 25% Fr. 1,525.55 II 20% ,, 1,220.44 ,, ,, III 50% ,, 3,051.10 ,, IV 5% ,, 305.11 Total 100% Fr. 6,102.20

19. Aargau.

Schreiben der Direktion des Innern vom 9. Dezember 1925.

Mit Schreiben Nr. 7692 u. 38 vom 3. und 23. Oktober und 12. November abhin ersuchen Sie une um umgehende Einsendung des Berichtes über die Verwendung des Alkoholzehntels pro 1924 nach vorgeschriebenem eidgenössischem Schema.

Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 25. September abhin, Protokoll Nr. 1524, den Fr. 12,036. 80 betragenden Alkoholzehntel wie folgt verteilt: Fr An den Nationalen Verband gegen die Schnapsgefahr in Zürich J 00. -- An die Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus in Lausanne 100. -- ferner nach der bestehenden Verordnung über die Verwendung des Alkoholzehntels vom 14.Februar 1906 wie folgt: 1. 35 % zum Betrieb der Zwangserziehungsanstalt Aarburg 4,143. -- 2. 20 % zu Beiträgen an die Armenerziehungsvereine , .

2,367. -- 3. 5 % zu Beiträgen an die Armen-, Kranken- und Frauenvereine 592. -- Übertrag 7,302. --

261 Übertrag 4. 15 % zu Beiträgen an die Anstalten für Schwachsinnige, Armenerziehungs- und Taubstummenanstalten . .

5. 12 % zu Beiträgen an die freiwilligen weiblichen Fortbildungs-, Koch-, Haushaltungs- und Dienstbotenschulen 6. 7 % zur Erleichterung der Unterbringung von Alkoholikern in den Anstalten für Heilung der Trunksucht, für Epileptische und für Arbeitslose 7. 6 % zu Beiträgen an die aargauischen Vereine für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus 100 %

Total

Fr.

7,302. --

1,775. --

1,420.--

829. --

710.80 12,036. 80

Ausserdem muss noch Bericht erstattet werden über die definitive Zuteilung eines Betrages von Fr. 1443. --, der im Vorjahre vom Regierungsrat für die Erleichterung der Unterbringung von Alkoholikern in den Anstalten für Heilung der Trunksucht, sowie für die Anstalten für Epileptische und Arbeitslose ausgeschieden, jedoch den einzelnen Anstalten nicht définitif zugeteilt worden war. Der diesjährige Bericht hat somit im gesamten die Verwendung eines Betrages von Fr. 13,479. 80 zu Alkoholzehntelszwecken auszuweisen.

Nach dem von Ihnen aufgestellten Schema ist die Verteilung folgende: I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

1. Trinkerheilanstalt Effingerhort in Holdcrbank . . . .

2. Pension ,,Vonderflüh" für Alkoholkranke, Samen . . .

Fr.

475. -- 50. --

n. Für Zwangs- und Korrektionsanstalten.

Nichts.

III. Für Irrenanstalten und Irrenversorgung.

An dea Aargauischen Verein für arme Geisteskranke in Brugg Übertrag

400.

925. --

262 Übertrag

Fr.

925. --

IV. Für Epileptiker- und Taubstummenanstalten und Unterbringung in solchen.

1. Schweizerische Anstalt für Epileptische in Zürich . . .

2. St. Raphaelsheim, katholisches Asyl für epileptische Kinder im Waidli, Steinen, Schwyz 3. Taubstummenanstalt Landenhof bei Aarau

34. -- 272. --

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen.

Schweizerische Anstalt "Balgrist" für krüppelhafte Kinder in Zürich

490.--

395. --

VI. Für Versorgung armer, schwachsinniger und verwahrloster Kinder und jugendlicher Verbrecher.

Fr.

a. An die Bezirksarmenvereine 2,367. -- 6. An verschiedene Erziehungsanstalten: Erziehungsanstalt für Mädchen, Friedberg bei Seengen 32, -- Erziehungsanstalt Kasteln 154. -- Meyersche Erziehungsanstalt Effingen . .

228. -- Erziehungsanstalt Kinderheim Hermetschwil 102. -- Anstalt für schwachsinnige Kinder, auf Schloss Biberstein bei Aarau . . . .

192. -- Anstalt St. Josef für schwachsinnige und taubstumme Kinder in Bremgarten . .

247. -- Erziehungsanstalt ,,Mariä Krönung", Baden 234. -- ,, St. Johann, Klingnau .

176, -- Dästersche Rettungsanstalt ,, Sennhof bei Vordemwald für verwahrloste Knaben 138. -- Mädchenerziehungsanstalt Richterswil . .

225. -- c. An die Armen-, Kranken- und Frauenvereine 592.-- d An die Zwangserziehungsanstalt Aarburg 4,143. -- 8,830. -- VII. Für Speisung und Bekleidung armer Schulkinder.

Nichts.

Übertrag

10,946. --

263 Fr.

Übertrag -10,946.--

VIII. Für Hebung der Volksernährung.

Haushaltungs- und Fortbildungsschule Wettingen Koch- und Haushaltungsschule der gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirks Baden Koch- und Haushaltungsschule Brugg . . . .

Koch- und Haushaltungsschule Menziken . .

Koch- und Haushaltungskurse der Kulturgesellschaft des Bezirks Aarau in Aarau, Buchs u n d Küttigen . . .

Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirks Laufenburg, Kochkurs in Wittnau Von der hauswirtschaftlichen Kommission aargauischen katholischen Frauenbundes anstaltete Kurse: Wohlen und Umgebung Frauenverein Gebenstorf, Kochkurs . .

,, Siggenthal, Servierkurs, .

Fr 140.-- 150. -- 145. -- 80. --

240. -- 35. --

des ver45. -- 70. -- 15. --

. .

. .

920.--

IX. Naturalverpflegung armer Durchreisender.

Nichts.

X. Für die Unterbringung entlassener Sträflinge und Arbeitsloser.

An die Arbeiterkolonie Herdern

203. --

XI. Pur Hebung der allgemeinen Volks- und Berufsbildung.

Haushaltungs- und Dienstbotenschule Bremgarten Haushaltungsschule Lenzburg

Fr.

250. -- 250. --

500. --

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen.

Nichts.

Übertrag

12,569. --

264

Übertrag

Fr.

12,569. --

XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung dee Alkoholismus.

An die aargauischen Vereine zur Bekämpfung Fr des Alkoholismus 710.80 An den Nationalen Verband gegen die Schnapsgefahr in Zürich 100.-- An die Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus in Lausanne. .

100.-- --

910.80

Total

13,479.80

20 Thurgau.

Schreiben des Regierungsrates vom 1. Mai 1925.

Wir beehren uns, Ihnen hierdurch mitzuteilen, dass wir pro 1924 zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen Staatsbeiträge von insgesamt Fr. 22,860. 90 ausgerichtet haben, wie nachstehende Aufstellung erzeigt: I. Für Trinkerheilanstalten oder Unterbringung in solchen.

Fr.

a. Beitrag an die Trinkerheilstätte Ellikon 500. -- b. Beitrag an die Trinkerheilanstalt Pension ,,Vonderflüh" in Samen 100. -- o. Beiträge fürdie Versorgung von Alkoholikern in Trinkerheilanstalten 1,593. 50 --

Fr.

2,193. 50

IV. Für Epileptiker-, Taubstummen- und Blindenanstalten und Unterbringung in solchen.

a. Beitrag an die Anstalt für Epileptische Fr.

in Riesbach 500. -- b. Beitrag an das katholische Asyl für Epileptische zum ,, Waidli" bei Steinen (Schwyz) 250. -- c. Beitrag an die schweizerische Anstalt für schwachsinnige und taubstumme Kinder m Turbenthal 300. -- Übertrag

1,050. --

2,193.50

265 Übertrag d. Beitrag an die Anstalt St. Josef für schwachsinnige und taubstumme Kinder in Bremgarten e. Beiträge an die Versorgung von Epileptischen und Taubstummen

Fr.

1,050. -- 100. -- 200. -- --

V. Für Krankenversorgung im allgemeinen .

Fr.

2,193.50

. . .

1,350.-- --. --

VI. Für Versorgung armer schwachsinniger und verwahrloster Kinder oder jugendlicher Verbrecher.

Fr.

a. Beitrag an die Anstalt ßernrain . . .

2,000. -- b. Beitrag an den kantonalen Armenerziehungsverein 1,500. -- c. Beitrag an die Waisenanstalt Iddazell bei Fischingen 2,000. -- d. Beitrag an die Rettungsanstalt Sonnenberg (Luzern) 100.-- c. Beitrag an das Asyl für schutzbedürftige Mädchen in St. Gallen 100. -- f. Beiträge an die Versorgung verwahrloster und verwaister Kinder .

. . . .

2,295.90 g. Beitrag an die Erziehungsanstalt Bächtelen (Bern) 100.-- h. Beitrag an die Sektion Thurgau des Verbandes deutschschweizerischer Frauenvereine zur Hebung der Sittlichkeit . .

300, -- i. Beitrag an das Kinderheim Romanshorn 500. -- 8,895.90 VIII. Für Hebung der Volksernährung. Fr.

a. Beiträge an alkoholfreie Volkshäuser , .

1,300. -- &. Beiträge an Volkssuppenanstalten . . .

830. -- 2,130.-- K. Für Unterstützung Arbeitsloser.

Beitrag an dio Arbeiterkolonie Herdern

1,000. Übertrag

Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. I.

15,569.40 19

266 Übertrag

Fr, 15,569.40

XI. Für Hebung allgemeiner Volks- und Berufsbildung.

Beiträge an Lesezimmer und Lehrlingsstuben

1,000. --

XII. Für Armenversorgung im allgemeinen

----

XIII. Für Förderung der Massigkeit und Bekämpfung des Alkoholismus im allgemeinen.

Fr.

a. Beiträge an Mässigkeitsvereine . . . .

6,091. 50 b. Beitrag an die Schweizerische Zentralstelle zur Bekämpfung des Alkoholismus . . .

200. -- 6,291.50 X. Verschiedenes 22,860. 90 Dazu kommt die für spätere Verrechnung vorbehaltene Mehrausgabe pro 1923 von 10,386. 01 so dass sich der Konto für Aufwendungen zur Bekämpfung des Alkoholismus pro 1924 total auf 33,246. 91 Stellt.

Nach Abzug des für das Berichtsjahr vom Bunde für Alkoholzehntelszwecke geleisteten Betrages von 20 Rp. pro Kopf der Bevölkerung 27,155. 40 ergibt sich eine Mehrausgabe von 6,091. 51 die wiederum späterer Verrechnung vorbehalten bleibt.

21. Ticino.

Situazione del ,,Fondo Alcool" al 31 dicembre 1924.

In relazione al contenuto di pregiata vostra richiesta del 16 febbraio a. c.

indirizzata al Lod. Consiglio di Stato e a noi girata per ragioni di competenza, vi accludiamo copia del Consuntivo 1924 del nostro ,,Fondo Alcool" dal qual conto rileverete la destinazione che abbiamo dato al decimo del prodotto dell' alcool pertoecato al nostro Cantone.

a. Dotazione dello Stato (l0 % prodotto del monopolio fr.

dell'alcool) 7,636.25 b. Interessi 1924 399.37 Totale

8,035.62

267 fr.

a. Sussidio all' Ospizio bambini gracili Sorengo . . . .

b. Sussidio alla Sezione Ticino Società Svizzera Ferrovieri astemi c. Saldo a pareggio

1,000. --·

Totale

8,035.62

100. -- 6,935. 62

Questo fondo è costituito da un deposito in Conto Corrente Cassa cant. con un saldo attivo di Fr. 18,346. 20 Situazione del Fondo al 31 dicembre 1923 Aumento nel 1924

Fr. 11,410. 58 ,, 6,935. 62

Situazione a fine esercizio 1924 Fr. 18,346. 20 22. Vaud.

Lettre du Conseil d'Etat du 11 mai 1925.

En réponse à votre office du 16 février écoulé, nous avons l'honneur de vous informer que la part du Canton de Vaud, au produit du monopole fédéral sur les alcools, pour Tannée 1924, a été affectée entièrement à la lutte contre l'alcool.

Nous avons reçu la somme de fr. 159,868. -- qui a été répartie comme suit: I. Asiles de buveurs et placement dans ces asiles.

Traitement d'alcooliques dans les asiles d'Etagnières (hommes) Fr.

et de Béthesda (femmes), à Lausanne (loi du 27 novembre 1906) 36,450. --· II. Maisons de travail ou de correction et internement dans ces maisons.

Fr.

Colonie de l'Orbe (hommes) 5,800. -- Colonie de Rolle (femmes) 4,715.--- Ecole de réforme des Croisettes (jeunes gens) 12,350. --- Ecole de réforme de Moudon (jeunes filles) .

3,550. -- 26,415.-- IV. Asiles d'épileptiques, de sourds-muets ou d'aveugles, et placement dans ces asiles.

Institut de Moudon pour jeunes sourds-muets A reporter

4,975. -- 67,840.

268 Report VI. Assistance d'enfants pauvres, faibles d'esprit ou abandonnés.

Enfance malheureuse et abandonnée X. Secours à des détenus libérés.

Patronage des détenus libérés

Fr.

67,840. --

87,578. -- 1,450. --

XIII. Encouragement à la tempérance et lutte contre l'alcoolisme en général.

Sociétés luttant contre l'abus des boissons alcooliques . .

3,000. -- Somme égale 159,868.-- Nous vous remettons, sous ce pli, un exemplaire de notre compterendu de l'exercice de 1924, dans lequel vous trouverez tous ces renseignements à la page 19.

23. "Valais.

Lettre du Département des Finances du 5 octobre 1925.

Nous vous accusons réception de votre lettre du 3 courant et nous empressons de vous remettre, sous ce pli, un exemplaire du compte-rendu financier de 1924 où vous trouverez aux pages 60 et 61 le détail de la répartition de la dîme de l'alcool.

D'après le compte d'Etat la dîme a été affectée comme suit: Fr.

A. Part du canton 64,214. -- B. 1, a.

&.

c.

d.

e.

f.

g.

Subside à l'orphelinat des filles de Sion . . . .

300, -- Subside à l'orphelinat des filles de St Maurice . .

300. -- Subside à l'orphelinat des garçons de Sion . . .

300. -- Subside à l'Institut des sourds-muets de Géronde .

--. -- Subside à l'Asile des vieillards du Haut-Valais . .

300. -- Subside à l'asile des vieillards de Sion 200. -- Versement au fonds pour une maison de travail et asile pour buveurs (28me annuité) ---. -- li. Subside à l'asile des aveugles de Lausanne ,,Le Foyer" 200. -- 2. a. La moitié du prix de pension à la charge de l'Etat pour 40 sourds-muets pauvres à Gréronde . . . .

--. -- A reporter 1,600. --

269

Report

Fr.

1,600. --

b. Montant à la disposition du Conseil d'Etat: 1. Pour part à la pension d'alcooliques, d'aliénés, d'aveugles, d'enfants vicieux et de détenus libérés 100. -- 2. Pour l'éducation d'enfants anormaux 200. -- 3. Subsides à accorder aux communes pour nourriture distribuée aux écoliers pauvres, cuisines populaires et repas gratuits aux pauvres, bibliothèques communales ou paroissiales, achat de livres moraux ou utiles, secours aux pauvres passants (à répartir par le Conseil d'Etat) 2,450. -- 4. Subsides à des sociétés de tempérance 2,071. 40 5. Remboursement de l'avance faite en 1921 . . . .

--. -- Total 6,421.40 La quote-part des cantons au produit du monopole fédéral sur les spiritueux s'est élevée à fr. 0.50 par tête de population. Les cantons ont l'obligation d'utiliser le 10°/o de leur quote-part pour la lutte contre l'alcoolisme dans ses causes et ses effets.

Au moment de l'élaboration du budget, il n'était guère possible d'escompter un résultat permettant une répartition aux cantons. Le montant dû à l'Institut de Géronde et d'ordinaire prélevé sur le 10 °/o du produit du monopol fédéral sur les spiritueux figure, conformément au budget, dans le chapitre des dépenses de l'administration générale.

24. IVeuchâtelLettre du Conseil d'Etat du 20 février 1925.

Conformément à l'article 23 de la loi sur l'alcool, et pour répondre à votre lettre du 16 février, nous avons l'honneur de vous présenter notre rapport sur l'emploi de la dîme de l'alcool en 1924.

La part du Canton de Neuchâtel dans la répartition du produit du monopole s'étant élevée à fr. 65,715. 50, nous devions consacrer à la lutte contre l'alcoolisme fr. 6,571. 55. Cette somme a été répartie comme suit, sous réserve de ratification par le Grand Conseil : Fr.

1. A l'Asile de Pontareuse 1,500. -- 2. Au compte de la dîme de l'alcool (amortissement des sommes dépensées en 1921,1922 et 1923 et non encore couvertes par le produit do la dîme do l'alcool) . .

5,071. 55 Total

6,571.55

270

25. Genève.

Lettre du Département des Finances du 15 octobre 1925.

En réponse à votre lettre du 3 ct., nous avons l'honneur de vous donner ci-dessous la justification de l'emploi du 10 °/o de nos recettes provenant du monopole de l'alcool, pour l'exercice 1924, 10TM qui, d'après l'art. 32biB de la Constitution fédérale, doit être employé à la lutte contre l'alcoolisme.

Fr.

Nous avons reçu la somme de 85,627. -- Le 10 % Plus réserve de 1923

8,562. 70 3,425. 20 11,987. 90

Cette somme de fr. 11,987. 90 a été répartie comme A la Commission officielle de protection des mineurs . .

Au Département de l'Instruction publique : Allocations aux sociétés d'abstinence et aux crèches . .

Au Département de Justice et Police : Pour placement d'alcooliques dans des asiles spéciaux .

suit : Fr.

.

5,993. 85 .

4,195. 70

.

1,798. 35

Total

11,987.90

Die Verwendungen far 1924 zur Bekämpfung vorwiegend der Wirkungen des Alkoholismus.

Unterrubriken

Alkoholzehntel

Kantone

Zürich Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden

Zusammen

Fr 26,921 33,776

Fr.

14,757

8,848

2,700

1,198 2,981 803

694 1,695 1,581 7,144 6,529 7,025 4,124 2,524

Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt .

. , Basel-Land Schaffhausen . . . .

Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graubünden . . .

Aargau Thorgau Tessin Waadt . . . . ' . .

Wallis Neuenburg Genf

2,770

729 14,775 6,102 12,037 6,789 7,636 15,987 6,421 6,&72 8,563

Zusammen

194,304

Anhang U

II

III

IV

V

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

100

j

600

800 135

550

230 50

225

322 1,500

4,356

1,000 200 5,339 3,550

i

1 im

400 180

75

100 100 1,301 6,000

100

1,470 2,312 450

3,433

4,048

100

1,526 525 2,194 36,450

400

26,415

3,300 70 701 1,360

4,200 135 1,491 1,180 305

1,000 59,075

490

4,075 200

100

647 1,600 1,301 7,000 2,770 71,082 4,100

10,781 1,596 2,116 67,840 300

1,500 1,798

1,500 1,798 73,264

Fr, 14,757

36,361

6,131

23,722

60,566

200,043

271

Unterrubriken Kantone

Zürich . , . .

Bern . . . .

Luzern Uri Schwyz .

. .

Obwalden . . . .

Nidwalden . . . .

Glarus . . . .

Zug .

Freiburg Solothurn Basel-Stadt SChaffhausen Appenzell Ausserrhoden .

Appenzell Innerrhoden . .

S t . Gallen . . . .

Graubünden . . .

Aargau Thurgau * . . . .

Tessin Waadt Wallis Neuenburg . . . .

Genf Zusammen

Zusammen

VII

vin

IX

X

X)

XII

XIII

Fr.

ir.

2,500

Fr.

Fr.

2,861

Fr.

15,500

Fr.

Fr.

46,582

Fr 67,443

MO

1,150

1,500

5,200 60

10,450 2,214

20

250

600

50 1,700

4,100 1,300 320

200 400 3,460

400 90 2,000 750 11,350 5.115 11,000 2,500 5,000 3,130

670 965 2,000 930 16,350 5,115 14,000 15,101 17,953 7,030

203 1,000

105 500 1,000

21,720 1,320 911 6,291 100 3,000 2,071

26,897 1,475 2,534 10,421 100 4,450 5,921

4,196 133,786

4,196 216,215

300 2,154 770

2,000

100

30 500 5,000

2,700

100 _ --

2,500 5,600 200 120

2,701 6,053

5,177 50 920 2,130

6,809

1,000

250

22,947

11,104

1,450 1,200 12454

25,515

1.400 2,900

272

Die Verwendungen für 1924 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus. Anhang m.

Die Verwendungen für 1924 zur Bekämpfung der Wirkungen and Ursachen, mit einer Rekapitulation Anhang der Gesamtverwendung.

Unterrubriken

Kantone Zurich Bern Luzern Dri Schwyz Obwalden , Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graublinden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

l/V

VII/XIII

Fr.

Fr.

14,757

Fr.

67,443

Fr.

107,000

4,200 135 1,491 1,180 305

10,450 2,214

24,800 -- 9,550 1,500 -- 150 110 -- -- 8,400 19,700 -- 19,150 11,831 493 -- 22,400 3,031 8,830 8,896 1,000 87,578 200 -- 5,994 Zusammen

233,616

647 1,600 1,301 7,000 2,770 71,082 4,100

10,781 1,596 2,116 3,544 67,840 300 1,500 1,798 200,043

670 965 2,000 930 16,350 5,115 14,000 16,101 17,953 7,030

26,897 1,475 2,534 10,421 100 4,450 5,921

Prozentual VI l/V VII/X1II



% 23,13

13,79

24,200 3,849 1,491 2,000

39,46

17,36

38,97

3,61

1,380

7,95

100,00 59,00 22,10

31.83 75,13

41,03 6,07 4,DO

7,50

2,000

1,577 26,350 26,116 21,000*) 37,021 100,869 11,623

4,196

60,078 6,102 13,480 22,861 1,100 159,868 6,421 1,500 11,988

216,215

649,874

33,33

% 63,03

43,18 57,53

33,50 69,93 100,00

58,81 62,08 19,60

66,67

51,7.

7,48

11,73 4,24

70,47

17,80

35,27

60,49

37,29

17,94

44,77

49,67

26,16

24,17

65,60 38,91

15,70

18,80

15,60

45,59

42,44

9,08 2,78

4,67

92,21

»0,01 54,78

3,12

40,79

100.00

50,00

15,00

35,00

35,95

30,78

33,27

2*7 3

*) Budgetangabe,

VI

Gesamtsumme

IV.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden . .

Nidwalden .

Glarus . .

Zug

Für Staatskassa vorschüsse früherer Reservenan Hingen Jahre in Abzug uReservestellungiK gebraucht

Pro 1924

Kantone

Alkoholzehntel verwendetohnei

Fr.

26,921 33,776 8,848 . . .

.

. .

. . . .

Solothurn . .

Basel-Stadt .

. .

Basel-Land . . . .

Schaffhausen . . .

Appenzell Ausserrhoden .

Appenzell Innerrhoden. .

St. Gallen Graubünden . .

. .

Aargau Thurgau .

. . .

Tessin . . . .

, Waadt Wallis Neuenburg Genf Zusammen

1,1982,981ü 863 694 1,695 1,581 7,144 6,529 7,025 4,124 2,524 2,770 729 14,775 6,102 12,037 6,789 7,636 15,987 6,421 6,572 8,663 194,304

Fr.

Fr.

Fr.

107,000 33,776') 24,200 3,849 1,491 2,000 1,380 2,000 1,577 26,350 26,116 21,000 37,021 100,869 11.623

1,490 14

102

Total pro 192* verausgabt

Unterschied HehrWenigerVerw nd II ng

Fr.

107,000 33,776 24,200 3,849 2,981 2,000 1,394 2,000 1,577 26,350 26,116 21,0003) 37,021 100,869 11,725

Fr.

80,079

C0,078 6,102 13,480 22,861 7,636 159,868 6,421 6.572 11,988 696,864

45,303

Fr.

15,352 2,651

1,117 700 805 -1

19,206 19,587 13,975 32,897 98,345 8,955 729

60,078 6,102 13,480 22,861 1,100 159,868 6,421 1,500 11,988 649,874

6,536 5,072') 5,072 1

41,918

1,443*) 16,072 143,881 3,426 503,293

733

1) FUr die Jahre im, 19 i! und 1923 2) Soll im Jahre 1925 mit dem 19 1925eErträgnisis \ erwendet werd an. B) Budgetangabe 4) In Jahre 1923 nicht verteil er Zehntelsbetr ag.

274

barstellang der Hehr- and Wenigerverwendungen im Jahre 1924, mit Angabe der zurückbezahlten StaatskassaVorschüsse and der Reservestellungen.

Anhang V.

Hie Verwendungen während der Jahre 1889/1934 z. Bekämpfung vorwiegend derirkungenii deAlkoholismus.s. Anhang n.

1Unterrubriken

Kantone

Zürich.

Bein Luzern

. .

Uri

294 548 309,110 49,295 305 1 683 13 670 5,396

6,748 9,250 22,396 118,063 12,766 6,219 11,494 2,768 84,731 26,147 30,383 48,012 1,650 177,700 35,495 134,000 95,225 1,496,084

Zusammen IV II V Ili Für Zwangsarbeits(I-V) Für Krankenversorgung 11KorrektionsanstaltentM Für Irrenanstalten und Für Epiteptiker-,Taub-stummen-nuBlinden-anstaltenlt» (Irrenversorgungung in allgemeinen fürr ICfUnter-ibringungnjgie in «Mm Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

137828 511,327 20 192 7 692 183 542 6 992 4,55!)

22,285 5,447 43,896 17,954 26,970 47,145 23,592 61,677 16647 37,323 225 286,315 12,642 265,863

610

34800 10,948 88,361 28,203 12,503 101,228 146,248 91,740 600

493,392 91,201 39,216 103,513 157 771 4,520 16,517 504,619 47,079 9,164

1,740,113

1,982,133

242,303 13,600 59 798 570

196,918 15,621 23,780 80

2,262 365

10,1 30 15,350

17,684 35,525 300 27,650 6,400 154,455 66,514 538 134,300 7,214 39,592 35,234 154,900 tO 41,409 280,330

6,840 1,700

-- 1,320,943

4,500 662,926 2,900 2,736 26,260

700 8,243 977,684

872,207 849,658 187 865 19 595 273,586 61,257 38,173 123.613 180.967 138,215 66,592 164,167 50,636 1,364,137 192,801 45,422 384,221 207,779 77,231 137,116 687,654 505,424 376,246 399,863 112,632 7,516,957

fürf lr

275

Schwyz Obwalden · . . .

Nidwalden Glarus Z u g . . . .

. . .

Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden . . , Appenzell Innerrhoden . . . .

St. Gallen Graubünden .

Aargau · Thurgau . . .

Tessin . . .

Waadt Wallis Heuen bürg Genf Zusammen

Für Trinkerheilanstaltenoderr für ditUnterbringungg !D solchen Fr.

Un

276

Die Verwendungen während der Jahre 1889/1924 zur Bekämpfung vorwiegend der Ursachen des Alkoholismus Anhang VII.

Unteren briken

VII

Kantone Für

Zürich Bern . . , .

Luzern . . . , · Uri Schwyz . , . .· Obwalden . . . .

Nidwalden . . .

Glarus .

Zug Freiburg . . . .

Solothurn . . . .

Basel-Stadt . . .

Basel Land . . .

Schaffhausen . . .

Appenzell Ausserrh.

Appenzell Innerrh. .

S t . Gallen . . . .

Braubünden . . .

Aargau . . . .

Thurgau . . . .

Tessin Waadt Wallis . .

Neuenburg Genf Zusammen

VIII

SpeisuSchulkindernefürdFerienkolonienFirintoWiEF- ü r Hebung Fr.

Fr.

108,200 82,940 88,676 56,864

117,199 350,947 2,600

IX

146,000 683,027 54,692

5,200 5,100

4,012

32,053 4,880 4,600

6,105 163,160

2,415

11,316

97,300 91,425 17,718 16,790

5,883 40,045 56,103 7,840 5,087 4,750 19,114 83,697 606,174

177,266 24,615 100,297 67,615 4,400

X

XI

XII

Zusammen XIII Für Förderung dir (VII-- XIII)

Für Hebung tilg. Cup Armenversorgung Für NaturalArmenversorgung Für UnterstütentlassenArbeits-AhäuslerVolksbildungoderr Fürimallgemeinenn verpflegung d V o l k s e armer rnährungiig m Mässigkeit derBerufsbildungg Durchreisender HSträflingeStriRArbeitsloserteitslosir Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

97,133 148,957 23,051 10,709

250 64.000

11,548 19,642 8,900 4,197 1,272,462 ! 1,254,771

104,892 316,091 29,250 125 1.830 420 30

273,060 1,900 13,070

1,300 13,400 340 400 86,700 24,287 16,040 450 9,800 850 8,513 50,380 6,590 60,380

5,060 75,048 1,187 36,302 15,518 6,800 21,095 974 30.802 6,120 45,419 24,230 2,232

52,100 2,300.

786,468

1,900

64,928 9,238 7,210 642,093

6,900 69,841 132,137

677,910 541,570 139,664 920 750 9,333 8,430 5,160 28,450 500 9,867 139,327 640 80,628 236,607 117,100 32,200 '54,835 63,730 53,760 1,640 16,000 353,325 1,000 102,445 100 59,679 122,101 17,540 13,080 33,097 34,606 43.358 66,650 99,319 . 36,393 _ 488,342 2,922,250

unfprlBekämpfungno Fr.

1,434,170 2,046,316 460,089 57,909 11,913 19,962 42,423 28,450 30,127 395,535 88.678 381,925 440,076 351,372 130,736 13,773 643,296 142,870 214,258 333,413 48.592 93,477 193,196 136.888 233,116 7,972,560

di:

Die Verwendungen während der Jahre 1889/1924 zar Bekämpfung der Wirkungen and Ursachen des Alkoholismus Anhang VIII.

mit einer Rekapitulation der Gesamtverwendung.

Unterrubriken Kantone

1-- V

VI

EDI Bekämpfung Für Versorgung in Wirkungen

Fr.

Zürich . .

872.207 Bern . . .

649,658 Luzern , . .

187,865 Uri . . . .

19.596 Schwyz . , 273,586 Obwalden . .

61,257 Nidwaiden , 38,173 Glarus . . .

123,513 Zug . . . .

180,967 Freiburg . , 138,215 Solothurn . .

60,592 Basel -Stadt .

164,167 Basel-Land .

50,636 Schaff hausen .

1,364,137 Appenzell A.-Rh. .

192,801 Appenzell I.-Rh. .

45,422 384.221 St. Gallen . .

Graubänden .

207,779 Aargau . , .

77,231 Thurgau . , 137.116 Tessin . , .

687,654 Waadt , . .

505,424 Wallis 376,246 Neuenburg .

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33,348 664,610 697,958 -- 449,422 883,462 434,040 -- 257,927 1,590,233 1,848,160 -- 21,955 342,172 364,127 -- 2,424 83,786 86,210 74,453 1,599,105 I,673.5ft8 -- -- 53,735 629,001 682,736 -- 44,124 1,282,342 1,326,466 --.

750,505 723.384 27,121 -- 826,168 894^025 67,857 -- 40,713 1,817,725 1,858,438 708,865 9.542 699,323 -- 14,917 767,800 752,683 -- 249,765 l,0ln,321 766,556 -- 23,075,664 21,567,062 2,520,518 1,011,916 1,011, t) 16 21,567,062 · 1,508,602 1.508,602

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17,83

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32,37

34,15

277

Mehr rauf Wendung Über die bisherigen Zehntelssummen

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GesamtMehr- WenigerVerwendnng

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Berichte der Kantone über die Verwendung der zur Bekämpfung des Alkoholismus bestimmten zehn Prozente ihrer Einnahmen aus dem Reinertrag des eidgenössischen Alkoholmonopols für 1924. Vierunddreissigste Vorlage des Bundesrates an die Bundesversammlung...

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Foglio federale

Jahr

1926

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

2052

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

03.02.1926

Date Data Seite

226-277

Page Pagina Ref. No

10 029 627

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