22

(Vom 7. Januar 1926.)

Herr Konsul Willimsky, der den zum Leiter des deutschen Generalkonsulats in Tiflis ernannten Herrn Legationsrat Dr. Prüfer ersetzt, wird als Verweser des deutschen Konsulats in Davos anerkannt.

Der Bundesrat genehmigt eine Abänderung der Vollziehungsverordnung des Kantons Obwalden zum eidgenössischen Tierseuchengesetz, vom 21. November 1925.

"Wahlen.

(Vom 5. Januar 1926.)

Internationales Bureau der Telegraphenunion Kanzleigehilfin : Morgenthaler, Johanna, von Neuenburg.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Hundes.

# S T #

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung,

Abonnementseinladung.

Ber Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, dia Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buchdruckerei Pochon-Jent &, Bühler" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

E

--

23

Inhalt der Dezemberhefte.

Nationalrat.

(Preis: 3 Fr.)

Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr. Bundesgesetz. (Differenzen.)

Militärstrafgesetzbuch. (Fortsetzung.)

Motionen Klo ti und Micheli. (Durchführung der Altersversicherung.)

Toranschlag des Bundes für 1926. (Eintretensfrage.)

Ständerat.

(Preis: l Fr. 50.)

Motion Scherrer, Fortsetzung. (Aufhebung anfechtbarer Beschlüsse und Erlasse.)

Rechtsverkehr zwischen der Schweiz und Österreich. Vertrag.

Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr. Bundesgesetz. (Differenzen.)

Unfallversicherung. Revision des Art. 51.

Militärpflichtersatz. Revision des Bundesgeset7.es.

Getreideversorgung des Landes. Sicherung. (Differenzen.)

Sekretariat der Bundesversammlung.

Aenderungen im

Bestände der Auswanderungsagenturen und ihrer Unteragenten während des IV. Quartals 1925, F o l g e n d e P a t e n t e sind e r l o s c h e n : Am 12. Dezember 1925 das der Herren Mario Zaccheo und Dario Tomasini, Geschäftsführer der Agentur M. Bonetti in Locamo, vom 17. Januar 1925.

Am 31. Dezember 1925 das des Herrn Alfred Kuoni in Zürich, vom 23. Dezember 1911.

.

Patente zum Betrieb einer A u s w a n d e r u n g s a g e n t u r sind erteilt worden: Am 12. Dezember 1925 Herrn Dario Tomasini als Geschäftsführer der Agentur M. Bonetti in Locamo.

Am 31, Dezember 1925 den Herren Alfred Kuoni und Paul Heinrich Hugentobler als Geschäftsführer der Agentur A'. Kuoni in Zürich.

24

Als Unteragenten sind angestellt worden: Von der Agentur Schweiz-Italien: Arnold Perrig in Brig.

Robert Harri in Zürich.

Mario Zaccheo in Loearno.

Von der Agentur H, P. Attenberger in Zürich: Theodor Emil Grivaz in Genf.

Von der Agentur Mittelmeer- Amerika-Reise- und Transport A.-G. in Zürich : Guido Fraschina in Lugano.

Josefina Bär in Zürich.

.

Von der Agentur Kaiser & de. m Basel : Fritz Mühletbaler in Moutier.

Von der Agentur Hans Im Obersteg <& Cie. in Basel : Josef Achermann in Luzern.

.

Von der Agentur Friedrich In der Bitzin in Zürich : Georges Bonard in Genf.

Marcel Burnod in Basel.

Paul Varrin in Lausanne.

Herbert Wegener in St. Moritz.

John Ali Jeannet in Interlaken.

Von der Agentur Marino Sonetti in Locamo : Carlo Vella in Locarno.

Von der Agentur C. Blenk Fert & Cie. in Genf: Julius Egli in Zürich.

Von der Agentur Meiss & Cie. in Zürich : Attilio Pozzy in Poschiavo.

Als U n t e r a g e n t e n s i n d a u s g e t r e t e n : Von der Agentur Schweiz-Italien in Zürich: Johann Stalder in Locamo.

Von der Agentur G. Blenk, Fert & Cie. in Genf: Philipp A. Grenier in Interlaken.

Von der Agentur H. P. Attenberger in Zürich Georg J. Schmied in Genf.

25 Von der Agentur Kaiser & Cie. in Basel: Georges Glück in Montier.

Alfred Trachsel in Frutigen.

Albert Heinzelmann in Basel.

Jakob Hartmann in Basel.

Von der Agentur Jan Ouboter in Zürich: Hans Müller in Schaffhausen.

Von der Agentur Hans Im Obersteg & Cie. in Basel : Alois Annen in Schwyz.

Louis Spichtig in Sarnen.

Von der Agentur G. v. Spyk in Basel: Simon Rebetez in Pruntrut.

Karl Handschin in Liestal.

Von der Agentur A. Piotti in Locarno: StefanoTorronii in Airolo (gestorben).

Von der Agentur Alfred Kuoni in Zürich: Paul Heinr. Hugentobler in Zürich (als Hauptagent patentiert).

Von der Agentur C. M. Detleyn in Luzern: Josefine Thorner in St. Gallen.

Von der Agentur Meiss A Cie. in Kürich: Ernst Baumann in Zürich.

Sein D o m i z i l hat v e r l e g t : Albert Junkor (Agentur A. Kuoni in Zürich) von Vulpera nach Pontresina.

B e r n , den 31. Dezember 1925.

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Unrichtige Zollberechnungen zum Nachteil der Warenempfänger.

Es ist in letzter Zeit wiederholt festgestellt worden, dass Warenempfänger, die sich zur Zollbebandlung ihrer Waren an der Grenze eines Vermittlere bedienen, mit höhern als den vom Zollamt festgesetzten und erhobenen Zollbeträgen belastet werden.

Um den Warenempfängern die Möglichkeit zu geben, sich gegen Überforderungen zu wehren, werden von den Zollämtern seit Jahren Einzelquittungen verabfolgt, die der Warenempfänger vom Vermittler einzufordern berechtigt ist.

26 Für den Fall, dass Einzelquittungen nicht erhältlich sein sollten, was namentlich dann zutreffen dürfte, wenn · der Vermittler für die von der Grenze per Post spedierten Sendungen den Empfänger statt mit dem wirklich erhobenen Zollbetrage, mit einem gewissen Prozentsatz des Ankaufspreises . der Ware belastet, sind die Zollämter, über welche die Einfuhr stattgefunden hat, gegen Vorlage der übrigen Begleitpapiere bereit, soweit möglich Auskunft darüber zu erteilen, ob die berechneten Zollbeträge in Ordnung gehen.

B e r n , den 8. Januar 1926.

Eidg. Oberzolldirektion: Gassmann.

Ankauf von .Pferden für die Militärverwaltung im Januar/Februar 1926; Im Auftrage des eidgenössischen Militärdepartements werden im Jahre 1926 an nachbezeichneten Tagen und Plätzen Pferde für die eidgenössische Pferdereqieanstalt und für das Depot der Artillerie-Bundespferde angekauft : in Altstätten, St, G. (beim Löwen) 22. Januar, 10.15 Uhr, 22.

,, 14 ,, Buchs, St. G. (bei der Traube) 23. ., 11 ,, Einsiedeln (Klosterhof) ,, Tavannes (Gare) 26.

.., 11.30 ., ,, Pruntrut (Champ de foire) 27.

,, 8.30 "" ,, Luzern (Kasernenstallungen) 29.

,, 9 .'

,, Huttwil (alter Viehmarktplatz 30.

"" 13.30 ,'..

,, Langnau i, E. (beim ßahnhof) 2. Februar, 13.30 r 3 q ,, Bern (Tierspital) 4.

.., H ,, Solothurn (Rossmarkt) ,, Colombier (Cour de l'arsenal) ,, Burgdorf (Schützenmatte) 6.

,, 10.15 ..

,, Kerzers (Marktplatz) 8.

, 9.30 ,, 9.

,, 9.30 ..

., Thun falte Rede!

Ö

-

"

9

B

5. ; 11 ;

Ankaufsbedingungen, 1. Pferde für die Pferderegieanstalt.

1. Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten Reitpferdes haben, mit korrektem Gang und Stand, von Bundeshengsten oder sonst vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen und sowohl von Vater- als auch von Mutterseite der Veredlungszucht (Halbblut) angehören.

2. Die Pferde sollen 4 Jahre alt sein (Geburtsschein vom Jahre 1922), Das Stockmass soll im Minimum 154cm betragen mit Eisen.

27 3. Die Abstammung muss durch Abgabe der Gebrutsscheine ausgewiesen werden.

4. Sollte bei der Kontrollierung dieser Geburtsscheine durch die Abteilung Landwirtschaft des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements eine Unregelmässigkeit sich zeigen, so ist der Verkäufer verpflichtet, das Pferd sofort gegen Rückerstattung des Kaufpreises an seinem Standort an die Hand zu nehmen. Ebenso, wenn ein Pferd sieb innert 14 Tagen als Beisser oder Schläger zeigt oder demselben sonst von den in Artikel 71 des Verwaltungsreglements erwähnten Krankheiten oder Schäden anhaften sollten. Wenn sich ein Pferd im Laufe des Jahres als trächtig erweisen sollte, so hat der Verkäufer dasselbe zu jeder Zeit gegen Erlegung des Kaufpreises zurückzunehmen.

II. Pferde für das Depot der Artillerie-Bundespferde.

Die Pferde müssen die Formen und Eigenschaften eines guten, auch zum Reiten geeigneten Artilleriepferdes haben und ein Stockmass von mindestens 154 cm aufweisen. Für den Ankauf für dieses Depot kommen nur Pferde in Frage, die im Alter von 5, 6 und 7 Jahren stehen und von Bundeshengsten oder vom Bunde anerkannten Hengsten abstammen.

Es werden nur Pferde mit Abstammungsnachweis angekauft.

Im weitern gelten auch für diese Pferde die sub 3 und 4 für den Ankauf von Regieremonten aufgestellten Bedingungen.

T h u n, den 29. Dezember 1925.

(2..)

Direktion der eidgenössischen Pferderegieanstalt.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Der Verwaltungsrat der Sensetalbahn-Gesellschaft stellt das Gesuch, esmöchte ihm bewilligt werden, die normalspurige Eisenbahnlinie FlamattLaupen-Gümmene von 11,284 km Baulänge samt Zugehör und Betriebsmaterial im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrts unternehmungen zu verpfänden, und zwar : a. im IM. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 247,600, das zur Bezahlung schwebender Schulden dienen soll; b. im IV. Rang zur Sicherstellung eines Anleihens von Fr. 140,000, für Rückzahlung von Betriebssubventionen.

Die Linie ist bereits im I. Rang für Fr. 350,000 und im II. Rang für restanzlic Fr. 43,000 verpfändet.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 3. Februar 1926 ablaufenden Frist,

28

binnen welcher allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 8. Januar 1926 Der Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements :

Keller.

# S T #

Wettbewerb- ed Stellenausschreibungen sowie Anzeigen, Bauarbeiten für Kabellegungen

Über die Erd-, Maurer- und Kanalverlegungsarbeiten Pfäffikon a. Etzel-Nieder urnen-Gäs wird Konkurrenz eröffnet, Grabarbeiten 32,500 m Kanalart: Zoreseisen ; 32,500 m Zementsteinmauerwerk . .

. . . . . .

60 ms Die Arbeit wird in 3 Baulosen vergeben.

· Pläne und Bedingungen sind bei der Kreistelegrapbendirektion V in St. Gallen.

Postgebäude, Zimmer Nr. 83; II. Stock, zur Einsicht aufgelegt.

. Daselbst können die Eingabeformulare nebst den Baubedingungen und einschlägigen Zeichnungen bezogen werden.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Grabarbeiten" versehen bis und mit 31. Januar 1926 franko einzusenden an die Kreistelegraphendirektion V, St. Gallen.

Stellenausschreibungen.

Dienetabteilung und Anmeldestelle

Finanzdepartement,

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung

Anmeldungstermin

Chemiker der Abgeschlossene wissen5200 25. Januar Alkoholverwaltung schaftliche Ausbildung als bis 7300 1926 Chemiker. Laboratoriums- nebet den Alkoholverwaltung praxia. Kenntnis der gesetzlichen deutschen und der fran- Teuerungszösischen Sprache zulagen (2.).

Für den Fall einer Beförder in gs wähl wird auch die S teile des. CChemikerassistenten rnit den nämlichen A) Forderungen und einer Bes)ldung von Fr. 4200 bis 5500, nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen, hiermit zur prov isorische Besetzung au sgeschrieben Bewerb er mit Deutsch als Mutters prache erb alten den Vorzug.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1926

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

02

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.01.1926

Date Data Seite

22-28

Page Pagina Ref. No

10 029 613

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.