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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 18. Januar 1926.)

Der infolge anderweitiger Verwendung des Herrn Legationsrat Dr. Eckel, deutscher Konsul in St. Gallen, zum Verweser des deutsehen Konsulats in 8t. Gallen ernannte Herr Konsul von Landmann wird vom Bundesrate in dieser Eigenschaft anerkannt.

Dem zum österreichischen Honorarkonsul in Bern, mit Amtswirksamkeit in den Kantonen Bern, Freiburg, Neuenburg und Wallis und Passbefugnis ausserdem in den Kantonen Waadt und Genf, ernannten Herrn Paul Kehrli wird das Exequatur erteilt.

(Vom 20. Januar 1926.)

Für eine vierjährige, mit 31. Dezember 1929 ablaufende Amtsdauer werden als Mitglieder der eidgenössischen Kommission für Kunstdenkmäler gewählt die Herren : Louis Bosset, Architekt in Payerne, Joseph Morand.

Archäolog des Kantons Wallis, in Martigny-Ville, und Dr. Robert Durrer.

Archivar des Kantons Nidwalden, in Stans.

Der Schweizerischen Kraftübertragung A.-G. in Bern (SK) wurde, nach Anhörung der eidgenössischen Kommission für Ausfuhr elektrischer Energie, die Bewilligung (Nr. SO) erteilt, aus den Kraftwerken Amsteg und Laufenburg, aus den Anlagen der Nordostschweizerischen Kraftwerke A.-G. und der A.-G. Motor-Columbus und, vom Jahre 1931 an, auch aus den Anlagen der Bernischen Kraftwerke A.-G. während der Sommermonate elektrische Energie an die Badische Landeselektrizitätsversorgung A.-G. m Karlsruhe (Badenwerk) auszuführen.

Energiequoten : 1. In den Jahren 1926--1930 dürfen normalerweise vom 1.--14. April max. 75,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 3300 Kilowatt und vom 15.--30. April mas. 125,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 5500 Kilowatt ausgeführt werden.

In den Monaten Mai bis September dieser Jahre dürfen an vollen Werktagen max. 125,000 Kilowattstunden Tagesenergie (6--18 Uhr) mit einer Leistung von max. 11,000 Kilowatt und max. 175,000 Kilowattstunden Nachtenergie mit einer Leistung von max. 15,400 Kilowatt ausgeführt werden. Die an Sonntagen und übrigen schweizerischen Feiertagea zur Ausfuhr bewilligte Energiemenge entspricht rund der vollen Ausnützung einer Leistung von 14,000 Kilowatt.

2. Im Jahre 1931 dürfet» normalerweise vom 1.--14. April max.

90,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 3960 Kilo-

80 watt, vorn 15,--30. April max. 150,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 6600 Kilowatt und in den Monaten Mai bis September max. 300,000 Kilowattstunden pro Tag- mit einer Leistung von max. 13,200 Kilowatt ausgeführt werden.

3. Im Jahre 1932 dürfen normalerweise vom 1.---14. April max.

105,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 4620 Kilowatt, vom 15.--30. April max. 175,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 7700 Kilowatt und in den Monaten Mai bis September max. 350,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 15,400 Kilowatt ausgeführt werden.

4. In den Jahren 1933--1935 dürfen normalerweise vom 1.--14. April max. 120,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max.

5280 Kilowatt, vom 15.--30. April max. 200,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 8800 Kilowatt und in den Monaten Mai bis September max. 400,000 Kilowattstunden pro Tag mit einer Leistung von max. 17,600 Kilowatt ausgeführt werden.

5. Das eidgenössische Departement des Innern wurde ermächtigt, der SK, sofern diese innert bestimmter Frist den Nachweis über die Herkunft der Energie erbracht hat, bei günstigen Wasserverhältnissen und gedecktem Inlandbedarf von Fall zu Fall auf Zusehen hin zu gestatten : a. die Energieausfuhr im April der Jahre 1926---1935 auf diejenige Leistung und Energiemenge oder Teile derselben zu erhöhen, welche in den Monaten Mai bis September des betreffenden Jahres normalerweise ausgeführt werden dürfen 5 b. in den Monaten April bis September der Jahre 1931--1935 über die normalerweise zur Ausfuhr bewilligten Leistungen und Energiemengen hinaus an rollen Werktagen max. 50,000 Kilowattstunden Nachtenergie (18--6 Uhr) mit einer Leistung von max. 4400 Kilowatt und an Sonntagen und Übrigen schweizerischen Feiertagen eine rund der vollen Ausnutzung einer Leistung von 4000 Kilowatt entsprechende Energiemenge auszuführen ; c. in den Jahren 1926--1935 vom 1.--14. Oktober 70 °/0 und vom 15.--31. Oktober 40 °/o der normalerweise in den Monaten Mai bis September des betreifenden Jahres zur Ausfuhr bewilligton Leistung und Energiemenge auszuführen.

Die unter a--c genannten Leistungen und Energiemengen können 'allenfalls auch aus anderà als den eingangs genannten Anlagen bezogen werden.

An die Bewilligung wurden einschränkende
Bestimmungen zum Schutze der Inlandsversorgung geknüpft.

Die gemäss Vertrag mit dem Badenwerk vorgesehene Einfuhr von 6000--12,000 Kilowatt Winterenergie wurde der SK für die Winter-

81 Perioden 1925/26 bis 1928/29 gestattet. Die Einfuhr weiterer Energiemengen durch die 8K bedarf der Bewilligung dea Bundesrates.

Die Bewilligung Nr. 86 ist gültig bis 31. Oktober 1935.

(Vom 22. Januar 1926.)

Dem Kanton Schwyz wird an die zu Fr. 18,700 veranschlagten Kosten der Aufforstung und Lawinenverbauung Schrot, durch die Oberallmeindkorporation Schwyz, ein Bundesbeitrag von Fr. 10,620 zugesichert.

Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

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Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschließt.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.

Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Buohdruckerei Pochon-Jent
Inhalt der Dezemberhefte.

Nationalrat, (Preis : 3 Fr.)

Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr. Bundesgesetz. (Differenzen.)

Militäretrafgesetzbuch. ( Fortsetzung.)

Motionen Klöti und Micheli. (Durchführung der Altersversicherung.)

Voranschlag des Bundes für 1926. (Eintretensfrage.)

Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. I.

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