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Bundesblatt

78. Jahrgang.

Bern, den 27. Januar 1926.

Band I.

Erscheint wöchentlich, frets 20 Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebühr : 50 Rappen die Petitzeile oder deren Baum. -- Inserate franko an Stämpfli £ de. in Bern.

# S T #

Bericht des

Bundesrates über die Eingabe der Yereinigung schweizerischer Exportindustrien an die Zollkommissionen der eidgenössischen Räte.

(Vom 20. Januar 1926.)

Die Zollkommission des Nationalrates hat den Bundesrat eingeladen, sieh über die Eingabe der Vereinigung schweizerischer Exportindustrien vom Mai 1925 auszusprechen. Nach Durchführung einer Reihe von Erhebungen kommen wir dieser Aufforderung nach, "Wir beschränken uns dabei auf die Hauptpunkte und verzichten darauf, die Gesamtfrage der Zollpolitik in diesem Berichte aufzurollen. Ebenso sehen wir davon ab, in alle Einzelheiten einzutreten, zu deren Besprechung eine Eingabe wie die vorliegende Anlass geben könnte.

A. Allgemeine Feststellungen.

I. Allgemeine Lage der Exportindustrie, Die Eingabe der Vereinigung schweizerischer Exportindustrien vom Mai 1925 geht von der Behauptung aus, dass die schweizerische Export industrie auf dem Weltmarkte z u r ü c k g e d r ä n g t werde, weil die Lebenskosten und dementsprechend die Löhne zu hoch seien. Bevor wir auf dio wichtigsten Punkte der Eingabe eintreten, sehen wir uns veranlasst, .nachzuprüfen, ob die Lage des Esportes in der Tat so ungünstig sei, wie sie dargestellt wird. Stützt man sich auf die seit Jahren im Handelsamtsblatt monatlich publizierten Ausfuhrmengen, so ergibt sich für dio Monate Januar bis Ende Oktober 1925 gegen den entsprechenden Zeitraum von 1913 folgendes Bild über die wichtigsten Exportindustrien: 925

1 1000 ri

Baumwollindustrie Stickerei und Plattstichweberei.

Seidenindustrie Kunstseide Wollindustrie .

Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. I.

1913

1925

62,6 75,3 60,5 3,5 16,2

122,6 26,4 6 4,3 14.3 21,0

+ oder -% 1913 gegen

-- 96 -- 65 + 6 + 310 + 30 5

50 1925 1913 1000 " 1925

+o d e r -%

Strohindustrie " 7,9 8.1 Wirkerei,. Wäschekonfettion , .

6,7 12,8 Metalle und -waren. . . . . .

247,0 198.1 darunter Kupfer 2,8 6,7 Aluminium 61.8124.9) Maschinen 417,9 460.8 Uhren und -bestandteile, Millionen Stück .

13.1 17,7 Instrumente, Apparate . . . .

15,6 34,3

gegen

1y 1 o ?

-'r 3 + 91 -- 20 .

+ 139 + 102 + 10 +85 + 121

Angesichts dieser Zahlen kann die Behauptung allgemein geringeren Exportes nicht als richtig anerkannt werden. Es gibt in der Tat Industrien, die mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, um ihre frühere Produktion wieder zu erreichen. Daneben finden sich aber auch zahlreiche Industriezweige, die mehr exportieren als vor dem Kriege. Da die ganze Industrie einem eventuellen Einfluss der Lebenskosten auf die Produktionskosten unterliegen würde, spricht gerade dieses ungleiche Schicksal des E x p o r t e s d a f ü r , dass nicht nur die B e h a u p t u n g , s o n d e r n auch ihre V o r a u s setzungen u n z u t r e f f e n d sind.

Im Gegensatz zur eingangs erwähnten Eingabe sind wir der Meinung, dass die Frage der Lebenskosten bei den derzeitigen Schwierigkeiten keineswegs eine wirklich e n t s c h e i d e n d e Eolle spielen könne, dass vielmehr eine Reihe anderer Faktoren in erster Linie ausschlaggebend sei und dass endlich die Zölle im ganzen Problem der P r o d u k t i o n s k o s t e n nur u n t e r g e o r d n e t e Bedeutung haben.

1. Verarmung und Verlust von Absatzgebieten.

Vor allem, ist darauf hinzuweisen, dass Veränderungen in den Absatzländern vor sich gegangen sind, die einen weit grössern Einfluss haben als alles, was in der Eingabe erwähnt wird. So ist von grösster Wichtigkeit, dass die Kaufkraft früherer Abnehmerstaaten sich zum Teil in hohem Masse verringert hat. In einigen kriegführenden Staaten sind gewisse Kreise, die 21.1 unsern regelmässigen Abnehmern gehörten, völlig verarmt. Das sind die . Kreise des Mittelstandes, vorab der Rentner Daneben hat die breite Masse der Arbeiterbevölkerung an Kaufkraft gewaltig eingebüsst. Während z, B. vor dem Kriege der deutsche Arbeiter und Angestellte kaum 50 % seines Lohnes für die Befriedigung der Ernährungsbedürfnisse aufwenden musste, muss er nach neuesten Ermittlungen von Arbeitgebervorbänden 70 % für die Deckung der wichtigsten täglichen Lebenskosten auslegen. In Frankreich sind die Löhne ebenfalls nicht im Verhältnis zu den Lebenskosten gestiegen und in Italien scheinen sie gleichfalls mit diesen bei weitem nicht Schritt gehalten zu haben.

9ege

"

51 Die grosse und dauernde Arbeitslosigkeit in England ist ein deutlicher Hinweis, unter welchem Drucke dort die Arbeiterschaft steht und wie ihre Kaufkraft nachgelassen hat.

Die ausländische L a n d w i r t s c h a f t leidet in vielen Staaten unter einer eigentlichen Krise, die längst wieder aufgezehrt hat, was die günstigen Jahre der Kriegs- und Inflationszeit an Eeichtum zu bringen schienen. Die billige Lebenshaltung des Auslandes ist zum grossten Teil auf Erscheinungen aufgebaut, die für die Landwirtschaft auf die Dauer ruinös werden müssen, und so leiden wieder weitere Kreise unserer früheren, kaufkräftigen Abnehmerschaft, sind zu äusserster Sparsamkeit gezwungen, und die Schwächung ihrer Kaufkraft kann auch an unserem Export nicht spurlos vorübergehen. Die vielen Lohnbewegungen im Auslande und die fortwährenden Begehren der ausländischen Landwirtschaft um höhern Zollschutz geben den untrüglichen Beweis für die Bichtigkeit unserer Anschauung. Mit einem Wort : die Völker können ·-- von wenigen Staaten abgesehen -- ihre frühere Lebenshaltung nicht mehr aufrechterhalten, sind zu Einsparungen gezwungen und wurden daher auch für die Exportwaren der Schweiz schwächere Käufer. Diesem Umstand gesellt sich noch der fast totale Verlust früherer Absatzgebiete (Eussland) infolge politischer Umwälzungen bei.

2, Handelspolitische Umstellungen.

Zu diesen .Veränderungen in der Kaufkräftigkeit vieler Länder treten andere, nicht minder beachtenswerte Erscheinungen, mit denen unsere Exportschwierigkeiten in engem Zusammenhange stehen. Die Friedensverträge haben einige grosse Wirtschaftseinheiten in kleinere aufgeteilt. Die Entstehung neuer Staaten hat eine fast unübersehbare Veränderung wirtschaftlicher Konstellationen mit sich gebracht. Jeder dieser Staaten ist bestrebt, seiner Wirtschaft den nötigen Schutz vor ausländischen Fabrikaten angedeihen zu lassen. Die kleineren Wirtschaftseinheiten drängen in vielen Fällen zu grösserem ZollschutK.

Dazu kommt, das» teilweise unter dem Drucke stärkerer Fiskalbedürfuissc und des Valutaschutzes, teilweise unter dem Einflüsse ungünstiger Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt das Ausland ü b e r h a u p t fremder Fabrikateneinfuhr Schwierigkeiten in den Weg legt, die man vor dem Kriege nicht kannte.

Wenn auch das enge Gehege des Systems der Einfuhrverbote gelockert worden
ist, so sind doch im Verlaufe, der letzten Jahre Verbindungen verloren gegangen und haben sich engere Beziehungen zwischen Inlandsproduktion und Inländskonsum in allen Ländern geknüpft. Während des Krieges sind im Auslande (wie bei .uns) zahlreiche Industrien ins Leben gerufen worden, die sich den inländischen Markt eroberten und die nun vermehrten Schutz fordern. Es ist einerseits ein Symptom veränderter Zustände im Wirtschaftsleben, dass der internationale Verkehr erschwert worden ist, anderseits ist dioso Erschwerung wiederum die Quelle neuer Abschliessungsbedürfnissc gegenüber ausländischen Fabrikaten, um die Arbeitsgelegenheit im eigenen Lande zu fördern.

52 3. Neue Konsumgewohnheiten.

Als weiterer Faktor, der die Position unserer Exportindustrie--und übrigens nicht nux der unsrigen -- verschlechtert, ist die Umstellung der Konsu mgewohnheiten und der Mode. Wirtschaftliche Notlage und psychologische Neuorientierung haben in manchen Ländern auf eine Vereinfachung des Lebensstiles hingedrängt, anderseits sind auch neue Bedürfnisse entstanden, auf welche unsere historischen Exportindustrien nicht eingestellt waren, und endlich darf man den starken nationalen Zug der K ä u f e r s c h a f t e n aller Länder nicht verkennen, der ja auch bei uns in der Schweiz dem innern Markte eine verstärkte Bedeutung für die Industrie gegeben hat.

Es ist somit eine durchaus einseitige Anschauung, wenn man die Schwierigkeiten unserer Exportindustrie nur oder doch vorwiegend vom Gesichtspunkte der Lebenskosten aus beurteilt. Viel enger verbunden ist ihre Prosperität mit der Gesundung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Ausland.

Solange das Ausland nicht politische und wirtschaftliche Konsolidierung gefunden und seinen frühern Eeichtum sich wieder erarbeitet hat, solange wird die Exportindustrie zum Teil mit Schwierigkeiten zu rechnen haben, die wir nicht beseitigen können.

II. Lebenskosten und Löhne.

Indem wir diese Tatsachen in den Vordergrund stellen, wollen wir den Fragepunkt keineswegs verschieben. Aber es ist angemessen, auf sie aufmerksam zu machen, weil sie in der Eingabe der Exportindustriellen mit keinem Worte erwähnt werden, so dass die Höhe der Lebenskosten in der Schweiz als einziger Grund der -- zum Teile sicher vermeintlichen -- schlechten Lage der Exportindustrie erseheinen möchte. Wir verkennen nicht, dass hinsichtlich der Lebenskosten die Schweiz keine günstige Stellung hat. Immerhin sehen wir uns veranlasst., den wirklichen Stand der Dinge und seine Ursachen klarzulegen und zu untersuchen, ob die Lebenskosten in der Tat von so ausschlaggebender Bedeutung für die P r o d u k t i o n s k o s t e n sind, wie dies von exportindustrieller Seite dargestellt wird.

1. Höhe der Lebenskosten.

Je nach dem Gesichtswinkel, unter welchem man die Höhe der Lebenskosten betrachtet, ist die Beobachtungsmethode verschieden. Bei internationalen Produktionskostenvergleichen müsste man eigentlich darauf abstellen, wie hoch sich die Lebenskosten im In- und Auslande belaufen unter Berücksichtigung der verschiedenen Lebenshaltung. Allein die Eingabe der Exportindustriellen geht von der Auffassung aus, die Kaufkraft des Geldes sei bei uns viel geringer als im Auslande. Deshalb muss hier untersucht werden, ob dem auch -wirklich so sei, das heisst, ob die L e b e n s k o s t e n im A u s lande bei gleicher L e b e n s h a l t u n g , wie wir sie in der Schweiz gewöhnt sind, t i e f e r seien und um wie viel als die unsrigen.

53 Darüber sind in den «Wirtschaftsberichten des Schweizerischen Handelsamtsblattes» auf Grund eines unabhängig von drei Seiten gesammelten Materials (Exportindustrielle, Internationales Arbeitsamt, Volkswirtschaftsdepartement) Berechnungen veröffentlicht worden, die folgendes ergeben haben (vgl. Wirtschaftsberichte 1925, Nrn. 84--87): Die Schweiz ist nicht das t e u e r s t e Land, gehört aber zu den sogenannten t e u r e n Ländern (England, Schweden, Holland, natürlich auch die in der erwähnten Untersuchung nicht einbezogenen Vereinigten Staaten); das deutsche Preisniveau ist dent schweizerischen sehr nahe gekommen. Zum Teil scheint dies auch für Österreich der Fall zu sein. Bedeutendere Unterschiede bestehen noch zwischen dem schweizerischen Preisniveau und jenem von Frankreich, Belgien und Italien. Gleiches trifft für den Vergleich .mit der Tschechoslowakei zu.

Die Berechnungen, die man vergleichsweise nebeneinander stellt, werden auf Grund der Goldwährung aufgestellt. Es werden also die Preise und Ausgaben in den verschiedenen Ländern auf Grund des in dem für die Berechnung massgobenden Momente geltenden Wechselkurses in Goldwährung, also beispielsweise in Goldfranken, umgerechnet. Die einzelnen Länder aber zahlen intern mit ihrer nationalen Währung, die, wie schon so oft hervorgehoben wurde, national und international nicht den gleichen Wert hat. Daraus erklärt sich die folgende Feststellung. Die Länder mit gesunder Valuta verzeigen in ihrer eigenen Währung ausgedrückt einen tieferen Teuerungsindex als die Länder, deren Währung stark gelitten hat. So schwankt beispielsweise der schweizerische Grosshandelsindex um die Ziffer von 156, während gleichzeitig der französische auf 648 steht. Der Franzose wird also geneigt sein, die Teuerung in seinem Lande als eine sehr intensive zu empfinden, zumal als sich seine Einnahmen nicht etwa, dem Teuerungsindex folgend, um mehr als das Sechsfache vermehrt haben. Eechnet man aber die effektive Ausgabe, die in Frankreich gemacht wird, in Goldfranken um, so ist sowohl relativ genommen, d. h. im Index ausgedrückt, als absolut verstanden, d. h. in der tatsächlichen Auslage, die Teuerung in Frankreich geringer als in der Schweiz.

Ein Blick auf Index und Lebenskosten zeigt sofort, dass zwei G r u p p e n von L ä n d e r n einander gegenüberstehen, eine erste
die Schweiz, England.

Holland und die Skandinavischen Länder umfassend, also die Staaten, deren Währung gesund geblieben ist, und eine zweite Gruppe bestehend aus den Ländern, deren Währung stark zurückgegangen ist, Belgien, Frankreich und Italien. Innert den beiden Gruppen sind die Verhältnisse sehr ähnlich, ja teilweise fast gleich, und ebenso ist das Verhältnis der'Teuerung in den Ländern der einen Gruppe gegenüber denjenigen der andern Gruppe annähernd dasselbe/ Diese Tatsache führt zu der Feststellung, dass die Länder, deren Währung stark zurückgegangen ist, international einen viel stärkeren Bückgang der Kaufkraft veraeichaeu als national, mit andern Worten, die Kaufkraft jener Währungen ist am eigenen Markte stärker als im Auslande. Teils liegt die Differenz im Tempo der Entwertungen begründet, so dass die nationale

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Entwertung langsamer vorwärts schreitet als die internationale, teils aber darf wohl gesagt werden, dass die nationale Entwertung zumal in Ländern, die über grosse eigene Hilfsquellen verfügen und somit unter dem Einflüsse wirtschaftlicher Massnahmen einen mehr oder weniger selbständigen Wirtschaftskörper bilden, auf längere Zeit hinaus die internationale Entwertung kaum einholen wird. Diese Feststellungen werden bestätigt durch die Vorgänge in Deutschland.

Solange dort eine entwertete und starkem Bückgang ausgesetzte Währung als Zahlungsmittel verwendet wurde, waren die Vorgänge ähnlich wie die jetzigen in jenen Staaten, deren Währung heute noch entwertet ist. In Perioden starken Kückgangs waren diese Erscheinungen sogar noch ausgesprochener.

Nachdem nunmehr Deutschland zu einer festen Währung zurückgekehrt ist, hat sich das Preisniveau gehoben und, wie anderorts gezeigt wird, dem unsrigen stark genähert. Zum Abschluss ist dieser Entwicklungsprozess jedoch noch nicht gelangt.

Aus diesen Feststellungen muss die Folgerung gezogen werden, dass die Vergleichung von Preisen zwischen den Ländern der beiden Gruppen, von denen wir soeben gesprochen haben, mit grösster Vorsicht aufzunehmen ist und das» man eine Erklärung der sich dabei ergebenden Differenzen nicht in den wirtschaftspolitischen Massnahmen des einen oder andern Staates, sondern vor allem in den Eigentümlichkeiten suchen muss, die der Entw e r t u n g s p r o z e s s der Währungen bietet. Bei näherem Zusehen entdeckt man ja auch, dass die Wirtschaftpolitik gewisser Staaten, deren Preise in Gold ausgedrückt erheblich tiefer stehen als die unsrigen, im ganzen genommen viel mehr auf den Schutz der nationalen Produktion tendiert als die unsrige.

Was für die Warenpreise gilt, trifft auch für die Löhne zu, die übrigens die wirtschaftlichen Wandlungen nicht so rasch verspüren wie die Warenpreise.

Für beide aber, für die Warenpreise wie für die Löhne, gilt was wir soeben auseinandergesetzt haben noch um so mehr in einer Periode, in der die bereits entwerteten Währungen die Tendenz zum Bückgang verzeigen. So darf auch hier festgestellt werden, dass beispielsweise die Warenpreise in Frankreich keineswegs eine Steigerung erfahren haben, die dem internationalen Bückgang jener Währung, die innert etwas mehr als Jahresfrist zirka ]/s beträgt,
entsprechen würde.

Diese Tatsachen sind vor allem aus zu Würdigen, und es ist nicht zu vergessen, dass gegenüber diesen elementaren Erscheinungen es ein Abwehrinittel nicht gibt, dass aber ihre Wirkung den Einfluss weit hinter sich lässt.

den eventuell nationale Massnahmen für die Preisgestaltung haben könnten.

Dazu kommt nun, dass internationale Kaufkraftvergleiche den grossen Nachteil haben, dass sie nie genau sein können. Eigene Erhebungen haben uns bewiesen, dass es so gut wie unmöglich ist, selbst bei Milch, Fleisch und einigen andern, allerdings mehr untergeordneten Nahrungsmitteln auch die Qualität der Waren einwandfrei zu berücksichügeii. Da wir liinsichLlich der QualiUU der Waren ohne Zweifel an der Spitze stehen, würde deren Berücksichtigung, wenn sie möglich wäre, die Zahlen noch zu unseren Gunsten korrigieren.

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2. Einîloss der Lebenskosten auf die Löhne.

Sind die Ansichten über die Preislage La der Schweiz im Vergleich zum Auslande ohne Zweifel im allgemeinen übertrieben pessimistische, so gesellt sich zu dieser Anschauung eine weitere, die auch in der Eingabe der Exportindustriellen deutlich zum Ausdruck kommt und einer Korrektur bedarf, nämlich die, dassdieHöhe der Leberiskosten jene der Löhne u n m i t t e l bar b e e i n f l u s s e , eine Ermässigung der Lebenskosten daher auch eine entsprechende der Löhne im Gefolge habe. In der grossen Linie kann freilich ein gewisser Einfluss der Lebenskosten auf die Löhne nicht bestritten werden. Im einzelnen besehen, beweisen jedoch die Löhne eine grosse Unabhängigkeit von der Höhe der L e b e n s k o s t e n . Das hat sich vor allem für die letzten Jahre mit grosser Deutlichkeit gezeigt. Nach den Berechnungen des Eidgenössischen Arbeitsamtes zeigen die Löhne für ungelernte Arbeiter der Metall- und Maschinenindustrie, des Baugewerbes' und der Holzbearbeitung einerseits und der Index des V. 8. K. anderseits im Zeitraum 1918--1924 folgende Bewegung: A

\i C V i\

index v. s. K. )

LOhtlmdSX

Metallarbeiter Bauarbeiter Holzarbeiter

1918 232 170 174 169 1919 245 190 213 195 1920 242 220 246 226 1921 208 221 227 221 1922 161 208 206 197 1923.

164 186 198 191 1924 176 206 215 203 In den Jahren 1918/19 waren die Löhne nicht entsprechend dem Index gestiegen und in den folgenden Jahren haben sie dessen Abwärtsbewegung nicht im entsprechenden Masse mitgemacht. Wenn aber selbst in so ausser ordentlich kritischen Zeiten, wie die Jahre 1921--1923 waren, und bei so s t a r k e n Preissenkungen, wie sie in dieser Periode zu verzeichnen waren, die Löhne nicht e n t s p r e c h e n d den Preisen sanken, glaubt man dann wirklich im Ernst, eine Beduktion der Lebenskosten um einige Prozente werde das Lohnniveau auch nur entsprechend, geschweige denn entscheidend beeinflussen ?

3. Löhne.

Ein anderes Moment ist von grosser Wichtigkeit: das Verhältnis der Löhne im Inland zu jenen des Auslandes bei Berücksichtigung der Verschiedenheit der Lebenskosten bzw. der K a u f k r a f t des Geldes.

l

) MUSS hier gewählt werden, weil der Index des Eidgenössischen Arbeitsamtes n i c h t bis 1918 zurückreicht.

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Die Eingabe der Vereinigung schweizerischer Exportindustrien bemerkt, dass die schweizerische Industrie «entsprechend den höheren Kosten der Lebenshaltung» höhere Löhne als ihre ausländische Konkurrenz zu bezahlen habe.

Alle Tatsachen, die aus der Statistik bekannt sind, sprechen nun aber dafür, dass das schweizerische Lohnniveau nicht etwa « e n t s p r e c h e n d » den höheren Lebenskosten höher ist, sondern ganz unabhängig von diesen eine Höhe e r r e i c h t h a t , die aus dem Rahmen d.er internationalen L o h n b e m e s s u n g f ä l l t . Zum Beweise unserer Behauptungstellen wir folgendes fest.

Es betrugen nach den Ermittlungen des Internationalen Arbeitsamtes ·,, Juli bis August die Stundenlohne

in

die Nahrungskosten III

Bern 2 ). .

Berlin . .

Paris . .

Rom. . .

London .

Wien . .

Stockholm

Mi

per

Jahr

J

1354. 45 1165. 05 1195. 68 4) 1028. 71 1498. 48 1116. 25 .1.406. 84

unge|. Metallarbeiter 3)

Cts.

1.15 --. 75

1925

die Arbeitsstunden, die zur Bestreitung der Nahrungskosten nötig sind

1178 1553

Vergleich

100 132

--.59

2026

172

--. 51 1.13 --.63 1.04

2017 1326 1772 1353

171 113 150 115

Wenn man sich auch der Fehlerquellen dieser internationalen" Statistik wohl bewusst ist, so ergibt sieh aus diesen Zahlen doch, dass die Löhne auch unter B e r ü c k s i c h t i g u n g der v e r s c h i e d e n e n K a u f k r a f t V e r h ä l t n i s s e in der Schweiz b e d e u t e n d höher sind als im A u s lande. Der italienische und französische Arbeiter muss f a s t doppelt so lange a r b e i t e n , um auf Grund seiner Löhne und der Preise, die er zu zahlen hat, gleich viel der gleichen Nahrungsmittel zu erwerben wie der schweizerische Arbeiter. Man darf wohl nur auf die dritte und vierte Zahlenreihe vorstehender Tabelle verweisen, um die Behauptung der Eingabe mit aller D e u t l i c h k e i t zu e n t k r ä f t e n .

4. Allgemein hohe Lebenshaltung in der Schweiz.

Unsere Konstatierungen über das isoliert hohe Lohnniveau sollen nun nicht den Sinn haben, zur K ü r z u n g der Löhne a u f z u f o r d e r n . Eine gewisse Höhe der Lebenshaltung breitester Volksschichten kann im Gegenteil als sehr erwünscht betrachtet werden, und ein Herabschrauben dieses Niveaus würde zwar vielleicht die Arbeitsgelegenheit für den Export vermehren und die Position der Exportindustrie festigen können, aber sicher wieder Erschütterungen am innern Markt im Gefolge haben.

1 ) Nach schweizerischen Verbrauchsmengen -) Für Bern Löhne Minimalschätzung. 3) Wochenlohnangaben: 48 Stunden. 4) März.

57' Das hohe Lohnniveau der Schweiz ist übrigens nur der Ausdruck der ganz allgemein in allen Volksschichten im Vergleich zum Auslande hohen Lebenshaltung. Der schweizerische Bauer hat nicht unter den Erschütterungen gelitten wie der ausländische, und wir haben --· freilich mit gewissen Schwankungen -- eine im ganzen ziemlich erfreuliche Stabilität unserer landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen. Der Mittelstand ist bei uns nicht verarmt wie ini Auslande. Wir haben keine ruinierten Eentner und Hausbesitzer und namentlich der Handel kann sich einer Prosperität erfreuen, um den ihn das Ausland beneiden kann. Unsere Verkehrsmittel sind in einem Zustande erhalten worden, wie ihn wohl kein Staat Europas -- ausser vielleicht Holland und Schweden -- aufzuweisen hat. Wer sich im Auslande etwas umgesehen hat und die Verhältnisse in der Schweiz mit diesen Eindrücken vergleicht, wird gestehen müssen, dass wir im grossen und ganzen in allen Ständen und u n t e r allen G e s i c h t s p u n k t e n einen Stand der L e b e n s h a l t u n g haben, wie er a n d e r s w o in E u r o p a in dieser Höhe und allgemein kaum zu finden ist.

Dieser Umstand beeinflusst unsere Lebenskosten entscheidend, und nur um den Preis einer niedrigeren Lebenshaltung wäre auch ein e merkliche Senkung des-Preisniveaus möglich. Doch scheitern die Versuche, die Ansprüche an die Lebenshaltung zu vereinfachen, crfahrungsgemäss am Widerstände aller beteiligten Kreise.

.So ist es denn wohl verständlich, aber doch unrichtig, als letztes Auskunftsmitte], der Exportindustrie zu günstigeren Produktionsbedingungen zu verhelfen, tiefgreifende Änderungen der Zollpolitik zu fordern und diese für die hohen Lebenskosten verantwortlich zu machen.

Bevor wir untersuchen, ob denn überhaupt eine merkliehe Ermässigung der .Lebenskosten durch eine Änderung der Zollpolitik herbeigeführt werden könnte, wie sie die Exportindustriellen beantragen, wollen wir abschliessend noch auf den Kern der ganzen Frage kurz eingehen, nämlich darauf, ob denn die Lebenskosten die Produktionskosten in einem .so entscheidenden.

Masse beeinflussen.

5. Lebenskosten und Produktionskosten.

Für die Beurteilung der vorwürfigen Frage ist von grundlegender Bedeutung, welchen E i n f l u s s die L e b e n s k o s t e n auf die Produktionskosten haben. Leider wird gerade diese
Frage in der Eingabe der Exportindustriellen in keiner Weise behandelt. Es werden dort nur im allgemeinen Ansichten vertreten, nach denen man glauben könnte, die Lebenskosten seien für die Produktionskosten überhaupt ausschlaggebend. Wenn man also die Lebenskosten herabsetze, so werden die Produktionskosten ebenfalls dementsprechend, sinken. Dies ist nun aber keineswegs der Fall, Ganz abgesehen davon, dass nach unsern bisherigen Darlegungen die Löhne viel stabiler sind als die Preise,. bilden die Lebenskosten nur einen Teil der

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Produktionskosten. Um diesen Anteil schätzen zu können, müsste man für die verschiedenen Industrien zunächst den Anteil der Löhne an den P r o d u k t i o n s k o s t e n kennen; sodann wäre festzustellen, welchen A n t e i l die L e b e n s k o s t e n an den Löhnen haben. Erst von hier aus kann man zu einem Urteil über den Einfluss der tebenskosten auf jene der Produktion gelangen.

Vor allem liegt auf der Hand, dass dieser Einfluss von Industrie zu Industrie schwanken musa, je nach der Arbeitsintensität der einzelnen Industrie. Je grösser die Arbeitsintensität, d. h. der Anteil der Arbeitskosten am Gesamtkostenaufwand, desto grösser auch der Anteil der Lebenskosten an den Produktionskosten. Wir gehen zur Klarstellung der Lage (mangels Anhaltspunkten in der Eingabe) von jener Industrie aus, in welcher die Arbeitsintensität, d. h. der Anteil des Lohnes an den Produktionskosten, am grössten ist, von der Uhrenindustrie. Hier machen die Löhne durchschnittlich für gewöhnliche Uhren rund zwei Drittel, für goldene Uhren rund einen Drittel der Gestehungskosten aus. Der Anteil von zwei Dritteln steht entschieden weit über dem Mittel aller Industrien, wo Schwankungen von 20 und weniger bis 70 und mehr Prozent Anteilquote des Lohnes an den Produktionskosten vorkommen. Auch der Anteil von einem Drittel wäre als Durchsehnittsmass für die ganze Industrie noch reichlich hoch.

Da sich die Diskussion über die Zollfrage im Wesentlichen um die Lebensmittelzölle dreht, halten wir uns in bezug auf die Lebenskosten an jene der Nahrung. Die Nahrungskosten absorbieren nun für eine Durchschnittsfamilie höchstens 60 % des Lohneinkommens bei gelernten Arbeitern. Nehmen wir nun an, es sei durch eine Änderung der Zollpolitik möglich, die Nahrungskosten um 10% zu senken -- eine Annahme, die sich nach unsern spätem Darlegungen als ganz unmöglich erweist --, so kommen wir zum Eesultate, dass selbst eine solche (unmögliche) Senkung der Lebenskosten die Produktionskosten einer gewöhnlichen Uhr um höchstens 4,.

jene einer goldenen Uhr um höchstens 2 % zu ermässigen imstande Wäre. Auf eine Nickeluhr Würde das, an den Ausfuhrwerten 1924 berechnet, im allerbesten Falle 25 Eappen, auf eine Silberuhr 70 Rappen, auf eine goldene Uhr im Mittelwert der Ausfuhr 1924 etwa Fr. 1. 50 ausmachen.

Gegenüber solchen Differenzen ist dann doch,
wie gerade jüngste Zollabkommen zeigen, das Interesse an der Eeduktion fremder Zollschranken ein ungleich höheres.

Aber alles das würde nur unter der Voraussetzung zutreffen, dass der Anteil der Löhne sich wirklich auf einen bzw. zwei Drittel der Produktionskosten belaufen würde. Bei vielen, ja bei den weitaus meisten Industrien trifft, dies nicht zu. Wie sehr andere Momente überwiegen und wie sehr gegenüber ihnen das Lohnausmass zurücktritt,'zeigt das Schicksal der schweizerischen Stickereiindustrie. In ihr werden vielfach Löhne bezahlt, die anr.b dann noch sehr bescheiden, ja niedrig wären, wenn die Beeinflussung unserer Lebenshaltungskosten durch unseren Zolltarif im ganzen, nicht nur durch den Wegfall

59 der Lebensmittelzölle, beseitigt würde. Und trotz dieser tieferen Löhne kann sich die Industrie nicht erheben, weil eben für ihr Schicksal ganz andere Verhältnisse, wie insbesondere die abnehmende Nachfrage infolge der Veränderung der Mode und anderer Umstände und endlich fremde Einfuhrzölle, massgebend sind. Gerade hier wäre es ja ganz ausgeschlossen, dass die Verhältnisse sich bessern würden, selbst wenn der Eingabe der Exportindustrien in jeder Beziehung entsprochen würde.

Doch wollen wir uns mit diesen allgemeinen Feststellungen nicht begnügen, sondern die in Frage stehende Eingabe noch in einigen Einzelheiten kritischer Würdigung unterziehen, soweit sie speziell die Zölle für die hohen Lebenskosten verantwortlich macht.

B. Die Berechnungen der Eingabe.

Im Vordergrund des ganzen Tatsachenkomplexes, der hier aufgerollt wird, steht die Frage der Zollabwälzung.

Einfluss der Zölle auf die Kosten der Lebenshaltung.

Wenn das Ausland durch Zollerhebungen unseren grossen Exportzweigen Schwierigkeiten bereitet, scheint die Frage, wer den Zoll bezahle, selbst dann nicht zweifelhaft zu sein, wenn es sich um schweizerische Exportwaren handelt, auf die das Ausland angewiesen ist. Die Exporteure pflegen jeweilen ihre Meinung durch zahlreiche Eingaben bekanntzugeben, in denen unsere Hilfe gegen die Absatzerschwerungen in Anspruch genommen wird. In solchen Fällen ist man der Meinung, dass der schweizerische Exporteur den Zoll /u tragen habe. Anders wenn die Schweiz sich genötigt sieht, die Zollschranken zu erhöhen. Die selben Kreise nehmen dann gerne ohne weiteres an, dass nicht der ausländische Exporteur, sondern der inländische Importeur den Zoll tragen müsse. Hierin liegt ein Widerspruch, auf den hier hinzuweisen am Platze ist. Man wird im allgemeinen mit E echt vermuten, dass der Träger des Zolles da zu suchen ist, wo ein unbedingtes Bedürfnis zum Import aus einem bestimmten Lande oder ganz wenigen bestimmten Ländern besteht. Die Situation in bezug auf die Zollabwälzung wechselt ·daher konstant, wie denn auch die Eingabe zugesteht (Kaffee), und es .können keine allgemeinen Kegeln aufgestellt werden. Wenn wir z. B. heute «inen Zoll auf Kohle ansetzen würden, so würde ihn bei der derzeitigen grossen internationalen Konkurrenz das Ausland tragen. Je nach der Situation des Marktes trifft ähnliches auch für die Lebensmittel zu. Gerade für viele Artikel des N a h r u n g s m i t t e l b e d a r f s ist infolge ungleichmässiger Produktion, reicherer oder geringerer Ernten usw. eine Änderung der Lage von Monat zu Monat möglich. Die Baisse der Schweinepreise zur Zeit eines Einfuhrverbotes zeugt rA. B. für die Möglichkeit völliger Loglösung des einheimischen Marktes von allen ausländischen Einflüssen und damit von den Zollverhältnissen. Behauptungen, der Zoll für Nahrungsmittel müsse von uns

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getragen werden, können daher durch die Marktkonstellationen von einem Moment auf den andern umgestürzt werden und damit alle Berechnungen über den Einfluss der Lebensmittelzölle auf die Lebenskosten. Man wird daher gut daran tun, alle einschlägigen Schätzungen stets mit der nötigen Beserve aufzunehmen. Die Bestimmtheit, mit der in der Eingabe gewisse Ansichten ohne die in einer so schwierigen Materie nötigen Vorbehalte vertreten werden, ist an sich schon geeignet, Bedenken zu erregen. In der Tat können eine-ganze Anzahl von Behauptungen genauerer P r ü f u n g der handelspolitischen Situation, sowie der Kritik in methodischer Beziehung nicht s t a n d h a l t e n .

Irrtümer der Eingabe.

I. In handelspolitischer Beziehung.

a. Milch und Milchprodukte.

Im schweizerischen Konsum ist die Gruppe der Milch und Milchprodukte von einer ganz besondern Bedeutung und entwickelt wie in keinem andern Staate. Das entspricht der starken milchwirtschaftlichen Orientierung unserer Eigenproduktion, die über den Selbstbedarf hinausgeht und grosse Mengen von Milch, Kondensmilch und Käse exportiert. Ausserdem gehen, noch ansehnliche Milchmengen in die Fabrikation von Schokolade, Kindernährmitteln und dergleichen ein, die vorwiegend ebenfalls Exportprodukte sind..

Als Finanz- und Ausgleichszölle sind nun auch Zölle auf Milch und Milchprodukten vorgesehen.- Es ist aber offensichtlich, dass diese Zölle keinen S c h u t z C h a r a k t e r haben. Sie betreffen auch zum Teil gewisse Liebhaberwaren, die wir in der Schweiz nicht erzeugen (z. B. gewisse Käsespezialitäten), deren Ausfuhr aber für das Ausland sehr wichtig ist. Der ausländische Hartkäse kommt für den inländischen Konsum schon aus dem Grunde wenig in Betracht, weil er an Qualität hinter unserem Käse zurücksteht. Die Einfuhr ist im Verhältnis zum Eigenkonsurn so minim (etwa ein Fünfundzwanzigstel), dass ein Einfluss der Zölle auf die Lebenskosten in Milchprodukten und Milch gar ni eh t, in Frage kommen kann, um so weniger, als selbst nach der Enquete der Exportindustriellen in der Arbeitgeberzeitung die ausländischen Preise für diese Artikel teils über unseren Preisen stehen, teils wo diesnicht der Fall ist (z.B. Milch in einigen Ländern), nicht von gleich guter Qualität sind. Ein gewisser Einfluss des Butterzolles kann vielleicht eingeräumt werden, wo die Einfuhr zwischen lfo und nahezu der Hälfte des Konsums ausmacht, während die Käseeinfuhr kaum 4 % des Verbrauches stellt. Trotzdem nimmt die Eingabe an, dass die Schweiz die Milchproduktenzölle bezahlt, obwohl das Interesse der importierenden Staaten an unseren Käufen sehr gross.

ist. Ist die prozentuelle Belastung in diesen Positionen zum Teil auch gering,, so fällt diese irrige Annahme für die Berechnungen der Eingabe doch deswegen, ins Gewicht, weil die Belastung nach dem Verbrauche gewogen berechnet

6J

-wurde und dieser V e r b r a u c h sehr gross ist. So resultiert aus der Ein.-.rechnung der Zölle, die wir tatsächlich nicht bezahlen, in die Gesamtbelastung eine unzulässige Erhöhung derselben, die nach den Ansätzen des Gebrauchstarife wie nach jenen des Generaltarifs 10--11 % ausmacht. Selbst wenn wir annehmen, dass wir den Butterzoll ganz oder teilweise tragen, ist die Gesamtbelastung infolge der Milchpro duktenzölle allein immer noch rund 6---7% >TM hoch.

Nun begnügt sich aber die Eingabe nicht damit, Milchproduktenzölle in die Zollbelastung einzurechnen, die für die Preisbildung so wenig Bedeutung haben wie etwa ein brasilianischer Schutzzoll auf Kaffee, ein kanadischer Zoll auf Weizen usw., sie rechnet damit, dass diese Zölle sogar auf die Milchpreise übergreifen und nimmt daher an, dass die Milch nicht etwa nur im Masse der Milchzollbelastung (1,6 %) verteuert werde, sondern um volle 7 % (ungefähres Mittel aus Butter- und Käsezoll mit 6,3 bzw. 7, 4 %)! Danach hätten die Käse- und Butterzölle für die Lebenskosten eine Bedeutung, die über jene der Fleisch- und Viehzölle hinausgehen würde. So .gelingt es, die durchschnittliche Zollbelastung der animalischen Nahrungsmittel nach Gebrauchstarif von 5,a auf 6,6 %, nach dem Generaltarif von 12,4 ·auf 16,4 % zu korrigieren. Es handelt sich hier um eine blosse Annahme, die der ganzen bisherigen Auffassung vom Wesen und der Wirkung unserer .Milehproduktenzölle widerspricht und für deren Eichtigkeit in der Eingabe auch nicht ein einziger Grund geltend gemacht wird. Wie unhaltbar diese Annahme ist, geht daraus hervor, dass die Einfuhr, deren Zollbelastung auf die Milch- und die Milchprodukte rückwirken soll, in keinem Verhältnis .zur einheimischen Produktion steht. Die Schweiz erzeugte im Jahre 1924 .rund 25 Millionen Doppelzentner Milch. An Milch- und Milchprodukten wurden im Jahre 1924 kaum 190,000 Doppelzentner eingeführt. Der gewaltige Abstand dieser beiden Zahlen dürfte die Unrichtigkeit der Annahme, dass die Zollbelastung der geringfügigen Einfuhr den Milchpreis um volle 7 Prozent beeinflusse, zur Evidenz nachweisen. Damit fällt aber ein so wesentlicher Teil der Belastungsberechnungen zusammen, dass schon dieser eine Hinweis genügte, um sie abzulehnen.

&. Obst- und

Südfrüchte.

Neben diesem sehr gewichtigen Fehler finden sich noch eine Eeihe anderer.

So z.B. rechnet die Eingabe damit, dass wir den ganzen Zoll auf Obst tragen.

Sie nimmt auch an, die Zölle auf S ü d f r ü c h t e belasten gänzlich den schweizerischen Konsum. Hieraus ergeben sich wiederum 6 % der Zollbelastung, die die Eingabe errechnet. Was das Obst anbelangt, sei darauf hingewiesen, dass wir selbst eine sehr starke Produktion, normalerweise sogar eine beträchtliche Ausfuhr haben, so dass höchstens in ganz anormalen Jahren ein Einflues der Obstzöllo denkbar ist. . Was die S ü d f r ü c h t e betrifft, so sind wir auf die wenigsten derselben tatsächlich angewiesen, und gerade hier handelt es sich um eine Position, für welche die ausländischen Exporteure äusserst

62 empfindlich sind und wo sie ohne Zweifel im allgemeinen den Zoll selbst tragen, so dass der Konsument nicht belastet wird. Selbst wenn man hier mit einer Belastung rechnen wollte, wäre zu bedenken, dass es sich hier bei vielen in Betracht kommenden Waren um Luxusartikel handelt, für die im Sinne der Bundesverfassung entschieden die höchsten Ansätze durchaus'gerechtfertigt wären und im Interesse unserer Volkswirtschaft liegen würden.

c.

Kartoffeln.

.Ein gleicher Fall liegt vor bei Kartoffeln. Normalerweise ist der Anteil der Einfuhr am Gesamtkonsum so gering, dass der Zoll auf den Preis keine "Wirkung haben kann. Er wirkt sich nur aus auf die Frühkartoffeln, bei denen es sich um einen ausgesprochenen Luxuskonsum handelt, der mit Eeeht besteuert wird. Die Eingabe übersieht vollständig, dass der Zollansatz im Jahre 192i nicht Fr, 2, sondern Fr. 2 und Fr. l ausmachte. Der grössere Teil der Kartoffeln kam in diesem Jahre zum Ansatz von Fr. l in die Schweiz, so dass der A n t r a g der E x p o r t i n d u s t r i e auf Fr. 1.50 per q h i n t e r der Entlastung z u r ü c k b l e i b t , die dem K o n s u m e n t e n durch den gleitenden Zoll auf K a r t o f f e l n z u g e k o m m e n ist.

d. Brot.

Bei der Berechnung des Einflusses der Zölle auf das Brot geht die Eingabe von einer Belastung von 8,5 % aus, wie sie sich aus dem Mehlzoll ergibt, nachdem das Getreide nur eine minime Wertzollbelastung (2,2 % netto) aufweist. Diese Berechnungsweise setzt voraus, dass bei blossem Getreidesoll, die Getreideeinfuhr aufhören und aus&chliesslich Mehl importiert würde.

Diese Voraussetzung ist d u r c h a u s unrichtig; denn selbst zur Zeit der deutschen Exportprämie,.wo sich also unsere Müllerei in einem sehr intensiven Konkurrenzkampf befand, wurde die Weizeneinfuhr von der vermehrten Mehleinl'uhr nur verhältnisniässig unbedeutend betroffen. Gerade der sogenannte Mehlzollkonflikt zeigt mit Deutlichkeit, wie unrichtig es ist, schematiscU mit Belastungen aus den Zöllen zu rechnen, die durch Ereignisse aller Arteben nicht gleichmässig, sondern bald grösser, bald geringer sind. Wir lehnen somit die Wertbelastung von 8,s% durch den Mehlzoll ab und sind der Ansicht, dass nur der Getreidezoll, eventuell vermehrt um eine kleine Quote, die der voraussichtlichen Mehreinfuhr an Mehl entsprechen würde, in Anrechnung gebracht werden dürfte. Bei diesem Anlass darf man wohl auch darauf verweisen, dass die verflossenen Kriegsjahre gezeigt haben, wie wichtig die E r h a l t u n g der einheimischen Müllerei ist und dass man sie nicht schutzlos dem Konkurrenzkampf ausliefern kann. Hierfür die Verantwortung 2M übernehmen, dürfte auch der schweizerischen Exportindnstrie schwer werden.

63

II. Methodische Irrtümer der Eingabe.

Von nicht geringerer Bedeutung sind die I r r t ü m e r in der Methode, welche den Einfluss der Zölle auf die Lebenskosten nach der Eingabe der ExportindustrieJlen erhöhen.

a. Ungleichartiges wird verglichen.

Wir halten es an sich für durchaus statthaft, den Einfluss der Zölle auf die L ebenshaltung anhand der Ausgabenstruktur minderbemittelter Familien abzuschätzen, wie dies in der Eingabe versucht wird. Doch hegen wir gegen die Art und Weise, wie der Versuch dort im einzelnen durchgeführt wird, grosse Bedenken. Voraussetzung einer zulässigen Berechnung ist, dass der Verbrauch sich auf gleichartige Waren e r s t r e c k t , wie sie für die Einfubrbelastung beigezpgen werden. Wie ausserordentlich schwierig dies beim K l e i d e r a u f wand hält, dürfte eine auch nur oberflächliche Erwägung jedem nahelegen.

Ist es nicht sehr gewagt, auf den Kleiderverbrauch einfach mittlere Zollbelastungen aus wollenen Stoffen, Männer- und Frauenkleidern, sowie Wirkwaren usw. umzurechnen? Wäre nicht zuerst zu ermitteln, welcher Art der in Frage stehende Verbrauch ist und ob gerade auf diesenVerbrauchsichdiebestimmt bemessenen Zölle beziehen? Darf man aus einigenPositionenBaumaterialien und W o h n u n g s a u s s t a t t u n g auf die Belastung der Wohnungskosten schliessen, die dochnur zu einem winzigen Teile von den gegenwärtigen Zollverhältnissen bestimmt werden können, weil der weitaus überwiegende'feil der bestehenden Wohnungen und des in Gebrauch befindlichen Mobiliars unter andern Zollverhältnissen, ja ganz andern Produktionsbedingungen entstanden ist?

Auch bei der N a h r u n g treffen wir auf Posten, die offensichtlich bezüglich der Methode nicht einwandfrei sind. Unrichtig ist es.z. B., von der Belastung der Wurstwaren auf die Belastung des ganzen Wurstwarenkonsums zu schliesson. Die eingeführten Wurstwaren betreffen zumeist Spezialitäten, Dauerund Luxuswurstwaren von ganz anderer Zusammensetzung als der Massenkonsum von Wurstwaren. Der Preis unserer allgemein gebräuchlichen Wurst waren wird von den Zöllen auf Wurstwaren so gut wie gar nicht berührt.

b. Zollbelastung im Kleinhandel.

Doch liegen nicht hier die wichtigsten Fehler hinsichtlich der Methode, sondern vielmehr in der Annahme, dass sich die Wertbelastung unverändert vom Grosshandelspreis auf den
Kleinhandelspreis überwälze, mit andern Worten, dass der Zoll den K l e i n h a n d e l s p r e i s prozentuell gleich stark belaste wie den G r o s s h a n d e l s p r e i s . Der Trugschluss, der mit dieser Annahme gemacht wird, ist ein d o p p e l t e r . Erstens wird angenommen, es seien für die Zwiscbenhandelsspesen, selcht! die Handöltüiuticliläge iu erster Linie bestimmen, vor allem die A r b e i t s l ö h n e rnassgebend; zweitens wird behauptet, die Arbeitslöhne hangen von der Zollhöhe ab. Für die Höhe der

64 Zwischenhandelsspesen sind die Arbeitslöhne gewiss mitbestimmend. Doch bilden sie nur einen Teil der Spesen, der auf knapp die Hälfte der Unkosten in ländlichen, auf etwa 8/5 der Unkosten in städtischen Verhältnissen eingeschätzt werden muss. Aber selbst dann, wenn der Anteil der Löhne an den Zwischenhandelsspesen mehr ausmachen würde, müsste eben erst der Nachweis geleistet werden, dass die Löhne den Lebenskosten parallel verlaufen, was durch die Lohn- und Lebenskostenentwicklung in den letzten Jahren als unrichtig erwiesen wird. Das Gegenteil der Annahme, von welcher die Eingabe ausgeht, ist richtig. Der relative Einfluss des s p e z i f i s c h e n .'Zolles auf den Preis der Ware wird um so geringer, je höher der Preis dieser Ware steht. Der Anteil der Zollbelastung am höheren Kleinhandelspreis ist niedriger als am tieferen Grosshandelspreis. Dagegen spricht selbst die Tatsache nicht, dass -- wenigstens im Kleinhandel -- prozentuelle Aufschläge auf die Ware inklusive Zoll gemacht werden. Denn die Aufschläge sind eben n i c h t vom Z o 11,. sondern von anderen Faktoren bestimmt, die sehr Wohl verändert werden können, ohne dass in den Zollverhältnissen irgendeine Änderung einzutreten braucht. Die «Verschleissspanne» wird also, im Gegensatz zur Annahme der Eingabe, von der Zollwirkung nur zum Teil betroffen.

Nachdem wir nun die offensichtlichsten Irrtümer der Berechnung festgestellt haben, erhebt sich die Frage, in welchem Masse sie die durchschnittliche Belastung in der Aufrechnung der Eingabe beeinflusst haben mögen. Wir stellen das nachfolgend getrennt für Gebrauchstarif und Generaltarif fest : 1. Gebrauchstarif.

Konsumgewicht 58.0 21.8 0,6 7,2 3.1 4,4

30,0 4.01.0o

2,6 9,9

97,9

Animalische Nahrungsmittel Milch Rahm Butter.........

Käse Wurstwaren Pflanzliche Nahrungsmittel Obst Südfrüchte Kartoffeln Zucker, Kolonialwaren. . .

.

Belastung mit Belastung ohne bestrlltene Positionen 514,0 334,3.

34,9 6,4

.

.

.

.

44,3 22,9 83,0 369.0 56.0 140 33,e 196.7 1079,7

22.2

265,,

196,7 796,0

65

2. Generaltarif.

K o n s u m g e B e l a s t u n g m i t bestrittene Belastung ohne Position£ 58,0 Animalische Nahrungsmittel .

667,6 443,2 -31,8 Milch 84,9 ---" 0.5 Rahm 9,4 -- 7.2 Butter 66,2 38,!

3.1 Käse 45,8 -- 4.4 "Wurstwaren 101,2 --· 30, 0 Pflanzliche Nahrungsmittel .

535,6 338,0 -1,0 Obst 100,0 -- 1.0 Südfrüchte 30.0 -- 2,6 Kartoffeln 67.6 -- 9,9 Zucker, Kolonialwaren usw. .

279,2 279,2 97,9 1482,4 1060,4 Reduziert man diese Belastungsziffern auf Grund der Konsumgewichte, so ergibt sich aus diesen Zahlen der Eingabe selbst folgendes : Es beträgt die durchschnittliche Belastung der Nahrungskosten: Gebrauchstarif Generaltarif Animalische Nahrungsmittel 5.8 % 7,6 % Pflanzliche Nahrungsmittel.

8.8 % 11,3% Zucker, Kolonialwaren 19,»% 28,3 % Durchschnitt 8.1% 10,8 % Die Eingabe selbst rechnet mit zwei verschiedenen durchschnittlichen Belastungen, I n einer ersten, niedrigeren nimmt s i e n u r einen Einfluss Gebrauchstarif und 15,8 % für die Ansätze des General tarif es. In einer zweiten und höheren geht sie von der unrichtigen Auffassung aus, dieMilchpreise in der Schweiz werden erhöht nach Massgabe des ungefähren Durchschnittes aus Käse- u n d Butterzöllen u n d errechnet 12,2 % f ü r d e n Gebrauchstarif auch nur die schwersten Irrtümer aus, so gelangt man nach den e i g e n e n Z a h l e n d e r E i n g a b e , d i e w i r n i e h t a n e r k e n n e n k ö n n e n , zum Schlüsse, dass die Erhöhung der Nahrungskosten durch die Zölle gemäss den Ansätzen desGebrauchstarifess nicht 11--12, sondern nur 8,! %, gemäss den Ansätzen des Generaltarifes nicht 16--18, sondern nur 10,8 % ausmachen könnte. Nicht berücksichtigt ist.dabei die Tatsache, dass die Kleinhandelspreise auf keinen Pali im gleichen Masse vom Zoll betroffen werden wie jene des Grosshandels und dass dieZölle' mindestensz. T. vom Auslande getragen werden. Die wirkliche Belastung bleibt daher auf jeden Fall selbst h i n t e r d e n niedrigeren, des Zolles auf Bekleidung und Wohnung schlechterdings nicht zuverlässig einBundesblatt. 78. Jahrg.. Bd. 1.

6

de

66 schätzen lässt, begnügen wir uns mit der .Feststellung, dass für die m erster Linie ausschlaggebenden Nahrungskosten namentlich infolge . unrichtiger handelspolitischer Auffassungen über die Abwälzung der Zölle die Eingabe derenEinflussnach den eigenen Zahlen um m i n d e s t e n s einen D r i t t e l überschätzt..

Zollbelastung 1.921 und jetzt.

Aus der Eingabe und namentlich aas dem Schlusssatz von Ziffer 2 ergibt sich, dass die Vereinigung schweizerischer Exportindustrien- der Ansicht ist, die Lebensmittelzölle seien herunterzusetzen, .weil die W e r t b e l a s t u n g durch den Zoll j e t z t höher sei als das Verhältnis, welches 1921 beabsichtigt war. Logisch fuhrt dieser Gedanke zu der Konsequenz, dass bei steigenden Warenpreisen die Zölle erhöht, bei rückgehenden Preisen dieselben erniedrigt werden sollen. Das Begehren ist jedenfalls überraschend, denn die Zollbelastung wird vom Konsumenten leichter getragen, wenn die Warenpreise tief sind,, und eine Erhöhung der Zölle fällt um so schwerer, je stärker die Warenpreise anziehen. .Die Forderung widerspricht aber auch einer Bestimmung des jetzigen Zolltarifgesetzes, die in den neuen Entwurf aufgenommen ist und wonach (Art. 12, Abs. 2) der Bundesrat im Falle der Teuerung der Lebensmittel ermächtigt sein soll, ausnahmsweise diejenigen vorübergehenden Zollerleicht erunge eintreten zu lassen, welche er als? den Verhältnissen angemessen erachtet. Wir wollen nicht weiter gehen, glauben aber mit diesen Ausführungen gezeigt zu haben, dass es durchaus verfehlt wäre, die Berechtigung eines Zolles einzig und massgebend nach dem Verhältnis zum Warenwerte einzuschätzen.

C Die Belastung der Lebenshaltung und der Produktionskosten dur ch die Zölle.

Es sei nun untersucht, welchen Einfluss die Zölle auf die Kosten der Lebenshaltung und die Produktionskosten auszuüben vermögen. Gleichzeitig soll die Bedeutung der exportindustriellen Anträge eingeschätzt werden.

l. Mittlere Belastung der Einfuhrwerte (Tabelle I) 1924.

Da sich die Wertbelastungen infolge der Preisänderungen fortwährend verschieben, stellen wir auf das neueste Material ab und berechnen in erster Linie die mittlere Wertb.e.lagtung der E i n f u h r der von der Eingabe a n g e f o c h t e n e n Positionen, wie sie sich tatsächlich gestaltet und wie sie durch die Anträge der Exportindustrie verändert werden müsste.

beides auf Grund der Handelsstatistik 1924. Da die Eingabe eine stärkere Belastung des .Kaffees vorschlägt, trennen wir die Belastungsberechnung je nachdem der Kaffee mitberücksichtigt wird oder nicht. Nach den Ergebnissen der Tabelle I zeigt die Belastungsberechnung ohne K a f f e e eine mittlere Belastung von 10.1 % bei den heutigen Zollsätzen, Würde mau die von der Exportindustrie vorgeschlagenen Ansätze anwenden, so käme man

67

auf 6,7 %, d h. rund einen Drittel niedriger. Eine kleine Überraschung gewährt die Position der Kartoffeln, wo nach dem Antrag der Exportindustriellen die Belastung sogar etwas höher ausfällt als nach dem im Jahre 1924 angewandten (gleitenden) Zoll. Berücksichtigen wir den Kaffee mit, so zeigt die Zollbelastung nach den heutigen Zollansätzen ein Mittel von 9.1 %, Während sich bei der Anwendung der von der Eingabe beantragten Anträge dieser Durchschnitt auf 9,39 % belaufen würde. Das kommt natürlich daher, weil der von den Exportindustriellen vorgeschlagene Kaffeezoll von rund 8,3 Millionen den Minderertrag von 7 Millionen auf den übrigen Positionen mehr als aufwiegen würde. Ob die vorgeschlagene Belastung des Kaffees von 26,8 %, die heute nur 2,2 % ausmacht, im Interesse der lohnarbeitenden Bevölkerung liegen würde, und ob sie speziell dazu angetan wäre, die Ernährung der am wenigsten Bemittelten zu verbilligen, wird sich später zeigen.

Die Berechnung dieser mittleren Zollbelastung der Einfuhrwerte dient nicht nur dazu, für die einzelnen Waren Belastungsprozente zu finden, die sogleich .zur Berechnung des Zolleinflusses auf die Lebenskosten vorwendet werden sollen; sie dient auch als allgemeines Orientierungsmittel über die Höhe der durchschnittlichen B e l a s t u n g der L e b e n s k o s t e n . Wenn (ohne Berücksichtigung des Kaffees) die mittlere Belastung aller zollbelasteten Positionen 10,!% ausmacht, so ist es klar, dass die Belastung der Lebenskosten g e r i n g e r sein muss als diese Z i f f e r , weil für einige sehr wichtige Nahrungsmittel (Milch und Käse), die rund 30 % der Nahrung ausmachen.

der Zoll aus früher dargelegten Granden gar keine, für andere (Brot z. B.

mit ca. .15 % des Nahrungsaufwandes) wenig Bedeutung haben kann.

Es sei somit, um Missverständnisse zu verhüten, ausdrücklich hervorgehoben, dass diese mittlere Wertbelastung nicht mit der K o n s u m b e l a s t u n g verwechselt werden darf, zu deren Berechnung wir nun übergehen.

II. Einfluss der Zölle auf die Höhe der Lebenskosten (Tabelle II).

Wie gross die Belastung der Lebenskosten durch die Zölle tatsächlich ist und wie sie durch die Anträge der Exportindustrie verändert würde, sei nun auf Grund der Tabelle II dargetan. Wir stellen auf die Artikel ab, die im Verständigungsindex des Eidgenössischen Arbeitsamtes
berücksichtigt werden und verwenden auch die entsprechenden Mengenbeträge. Hin sich t lieh der Preise halten -wir uns an jene von Ende Oktober Anfang November 1925. Für jeden Artikel stellen wir die Jahresausgaben fest, berechnen dann auf Grand der Wertprozente in Tabelle I (mittlere Wertbelastung), welcher Anteil des Kostenaufwandes auf die Zollbelastung entfällt und wie gross dieses Betreffnis nach den Anträgen der Exportindustrie sein müsste. Bevor wir aber die Ergebnisse der Tabelle II festhalten, macheu wir aufs neue den Vorbehalt, dags die Berechnung eine theoretische iat und weisen darauf hin, dass die wirkliche Belastung auf den Konsumentenpreisen geringer sein muss, weil die Wertbelastung eben auf den Einfuhrwerten, also auf den Gross-

68

handelspreisen, festgestellt und somit ein zu starker Einfluss auf die Detailpreise einkalkuliert wurde. Zudem ist noch wiederholt zu erwähnen, dass auch hier wieder damit gerechnet wird, die Schweiz habe den ganzen Zoll zu tragen, während er wenigstens teilweise sicher vom Ausland getragen wird.

Es darf auch hier wohl darauf hingewiesen werden, dass es sehr fraglich ist, ob eine Reduktion der Zollbelastung tatsächlich dein Konsumenten zugute käme.

Der Einfluss der heutigen Zölle ist nach Tabelle II bei einem A u s g a b e n b e t r a g von Fr. 1648. 75 auf Grund der O k t o b e r - N o vemberpreise 1925 auf Fr. 116. 34 zu veranschlagen, das heisst er macht 7.1 Prozent aus. Die Belastung, die sich durch die von den Exportindustriellen beantragten Zollreduktionen bzw. Zollveränderungen ergeben würde, beläuft sich auf rund ein Viertel weniger, nämlich auf Fr. 88, 5.1 oder 5, 4 P r o z e n t . An dieser.Konstatierung ändert auch der Umstand nichts, dass hier Früchte, Gemüse, Wurstwaren, Konfitüren und Suppenartikel nicht berücksichtigt sind; denn diese Artikel nehmen nur u n g e f ä h r einen Siebentel des Verbrauches ein, so dass durch ihre Berücksichtigung das Endergebnis unserer Feststellung nicht irgendwie entscheidend beeinflusst werden könnte. Für Gemüse erwähnen wir noch speziell, dass der Verbrauch auf etwa einen Vierzehntel des Totalaufwandes einzuschätzen ist, dass hier die mittlere Wertbelastung rund 11 Prozent ausmacht und die Industriellen eine solche von 8 Prozent beantragen 1).

Die Verminderung der Belastung, wie sie von der Eingabe vorgeschlagen wird, macht gegenüber dem heutigen Zustand auf die Lebenskosten berechnet 1,6 Prozent aus! Würde den Anträgen stattgegeben, so könnte der Nahrungs] ) A n m e r k u n g : Obwohl wir es für unmöglich halten, eine zuverlässige Schätzung der Belastung auf Kleider und Wohnung durch die Zölle festzustellen und die Berechnungen der Einga.be (Seiten 6 und 7) daher nicht als stichhaltig betrachten, wollen wir doch, um dem Vorwurfe aas dem Wege zu begegnen, jene Positionen könnten einen entscheidenden Einfluss haben, noch eine ergänzende Feststellung für Kleidung und Wohnung machen. Selbst wenn man annehmen wollte, dass die durchschnittliche Belastung so gross wäre, wie sie die. Eingabe berechnet, so würde der durchschnittliche Einfluss doch nur folgender sein: 45 Prozent Nahrung 7.1 Prozent 301,5 Punkte 12 ,, Kleidung 13 ,, 156 16 ,, Wohnung 12.5 ,, 200 73 Prozent Durchschnitt 9,2 Prozent

Auen die aut unzureichenden Grundlagen schätzungsweise angenommenen Uelastungsberechnungen der Eingabe selbst über Kleidung und Wohnung vermögen angesichts der nur 7.1 % betragenden Belastung des Nahrungsaufwandes nicht, den Einfluss des Zolles auf wenig mehr als 9 % hinaufzudrücken. Dabei bandelt es sich bei den Zöllen auf Kleidungsstücken und Gegenständen der Wohnungsausstattung um i n d u s t r i e l l e und g e w e r b l i c h e S c h u t z z ö l l e , deren Beseitigung die einheimische Produktion aufs schwerste schädigen und die Industrie selbst treffen würde. Die Anträge der Exportindustrie auf Ermässigung der einschlägigen Positionen sind so wenig positiv, dass irgendeine Berechnung über deren Tragweite nicht angestellt werden kann.

«9 index des Eidgenössischen Arbeitsamtes per November voraussichtlich um zwei Punkte gesenkt werden! Die Differenz wäre etwas grösser, wenn nicht der vorgeschlagene Kaffeezoll einen ziemlichen Einfluss ausüben würde, der rund die Hälfte der vorgeschlagenen Entlastung auf Fleisch wieder wettmacht und in seiner Wirkung sicher gerade die ärmsten Teile der Bevölkerung treffen würde. Diese Differenzen sind, selbst wenn man die Zahlen verdoppeln wollte, so gering, dass man sich nicht mit Unrecht fragt, ob sie die Aufrollung einer so tiefgreifenden Frage, wie es die Änderung eines Zollregimes ist, überhaupt verlohnen können.

IM. Einfluss der ZÖlIeJauf die Produktionskosten.

Wenden wir nun die ' Ergebnisse der bisherigen Untersuchung über den Einfluss der Zölle auf die Produktionskosten an! Man ist genötigt.

mit bestimmten Anteilsquoten der Löhne an den Produktionskosten zu rechnen, obwohl diese natürlich, wie schon früher bemerkt, von Industrie zu Industrie wechseln. Bleiben wir bei unserem frühern Beispiel einer Industrie mit einer Lohnquote von J/s der Produktionskosten. Davon beansprucht die Nahrung (wie schon früher angenommen) 60 Prozent, das heisst 19,g Prozent der Produktionskosten. Die Verbilligung der P r o d u k t i o n s k o s t e n um den ganzen Zollbetrag würde also 7 ):l % von 19,8 P r o z e n t , das heisst gut l'/s Prozent des ganzen P r o d u k t i o n s a u f w a n d e s ausmachen können. Die Eingabe der Exportindustrio verlangt nun keineswegs eine Reduktion der Zollansätze in solchem Umfange, was einer Beseitigung der Nahrungsmittelzölle überhaupt gleichkäme, sondern eine viel geringere. Wie eben erwähnt, würde die Verwirklichung der Anträge der Exportindustrie höchstens eine Senkung der Lebenskosten um 1,7 % bewirken können. Aber selbst der minime Prozentsatz von 1,7 ist noch übertrieben, weil wir eben in unseren Berechnungen von der Tatsache ausgingen, dass wir den ganzen Zoll tragen und dass die Kleinhandelspreise im gleichen Masse vom Zoll betroffen werden wie die Einfuhrwerte.

Wenn wir nun die Tragweite der Ermässigungen, wie sie von der Exportindustrie vorgeschlagen werden, nämlich 1,7 % von 19,g der Produktionskosten auf diese umrechnen, so kommen wir zum Ergebnis, dass sie höchstens um 0, 3 4 % ermässigt werden könnten. Und auch das nur in der wenig wahrscheinlichen, ja
ganz aussichtslosen Erwartung, dass die Lohnkurve auf so minime Senkungen der Lebenskosten reagiere, die sich, nach unseren früheren Darlegungen, gegenüber weit stärkeren Preisschwankungen als sehr widerstandsfähig erwiesen hat.

Wir überlassen es Ihrer Beurteilung, ob so geringe Einflüsse der Zonbelastung die Produktionskosten dermassen beeinflussen, wie die Eingabe es darstellt, und vollends, ob mit der Erfüllung der Begehren der Exportindustrie unserer Ausfuhr wirklich irgendwelche Förderung durch Beduktion der Gestehungskosten zuteil werden könnte.

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D. Handels- und finanzpolitische Gesichtspunkte, l. Generaltarif und Lebenskosten Wir haben in den bisherigen Berechnungen die Schätzungen der Eingabe über die Wirkung des Generaltarifs nicht berücksichtigt. Welche Belastung aus einem Generaltarif hervorgeht, kann erst festgestellt -werden, wenn die Handelsverträge abgeschlossen und eventuell autonome Zollermässigungen (Art-. 17 des Zolltarifgesetzentwurfes) vorgenommen sind. Der Generaltarif weist in weitem Umfange, speziell da, wo es sich um wichtige ausländische Produktionszweige handelt, überhöhte Ansätze auf, die- nicht bestimmt sind, als solche in Kraft zu treten. Wie im Jahre 1902 wird auch ein künftiger Generaltarif in Handelsvertragsunterhandlungen beträchtliche Modifikationen im Sinne einer Abschwächung erleiden.

So ging es mit dem letzten Generalzolltarif vom Jahre 1902. Nachdem die Verhandlungen zur Hauptsache beendet waren und Tarifverträge mit Frankreich, Italien, Deutschland, Österreich-Ungarn und Spanien vereinbart worden waren, wurde der Gebrauchstauii vom Jahre 1906 aufgestellt. Er übernahm die .durch die Handelsverträge ermässigten Ansätze des G-eneraltarifs vom Jahre 1902 und die durch die Verträge nicht modifizierten Generaltarifzölle. Mehr als s/3 aller Positionen aber hatten zum Teil wesentliche Abschwächungen erfahren. Einige Beispiele mögen das illustrieren : Der Zoll -für Teigwaren wurde durch den Vertrag mit Italien von Fr. 15 auf 9 pro q ermässigt; derjenige für Südfrüchte von Fr. 15 fiel durch die Verträge mit Italien und Spanien überhaupt ganz weg. Lebendes Geflügel erhielt durch den italienischen Vertrag eine Reduktion von Fr. 15 auf 4 pro q; für Weine wurde der Zoll von Fr. 20 auf 8 ermässigt. Der Zoll für Schlachtochsen reduzierte sich von Fr, 50 auf 27 pro Stück, derjenige für Schweine von Fr. 20 auf 10. In ähnlicher Weise wurden die industriellen und gewerblichen Zölle ermässigt. So reduzierte sich der Zoll für gefütterte Rindslederschuhe von Fr. 100 auf 65, für Kalbslederschuhe von Fr. 150 auf 80. Der Zoll auf Schreibpapier wurde durch den Vertrag mit Deutschland von Fr. 15 auf 10 ermässigt.

Wollene Herrenkleider wiesen eine Eeduktion von Fr. 800 auf 140 pro q, wollene Damenkleider eine solche von Fr, 300 auf 150 auf.

So brachten die Verhandlungen auf dem Generaltarif einerseits den schweizerischen Verbrauchern
eine wesentliche Eeduktion der schweizerischen Zölle, und dazu ermöglichten sie eine Abschwächung der hohen ausländischen Zollgebühren zugunsten unserer wichtigsten Exportindustrien.

Lebensmittelzölle als Vertragswaffe.

Die Eingabe bezweifelt, ob die Lebensmittelpositionen sich als Vertragswaffe eignen. Im allgemeinen ist der Satz richtig, dass derjenige den Zoll trägt, der auf den Absatz angewiesen ist- So ist zum Beispiel unsere Stellung gegenüber fremden Zöllen auf Milchprodukten, Textilerzeugnissen usw. sehr empfindlich. Umgekehrt werden auf manchen 'Artikeln, wie Gemüsen, Milchprodukten,

71

Zucker, Eleischwaren, Eiern die Exportländer durch Einfuhrerschwerungen für ihre Waren nach der Schweiz in einem gewissen Masse betroffen. Das Interesse an der Herabsetzung fremder Zölle bemisst sich insbesondere aber auch nach der Gefahr einer differentiellen Behandlung und kann so unter Umständen sehr bedeutend werden. Es genügt festzustellen, dass bei früheren Vertragsabschlüssen schon auch die Zollpositionen für Lebens- und Genussmittel eine bedeutende Eolle gespielt haben und dass eine Eeihe von Vertragsabschlüssen nur zustande kam, weil die Schweif bereit war, auf gewissen Waren, z. B, Südirüchten, Zollreduktionen gegenüber dem Generaltarif zu bewilligen. Auch Lebensmittelzölle eignen sich sehr wohl als Kampf zolle, um so mehr, als für viele unserer importierten Lebensmittel, die zum Teil mehr als Genussmittel angesprochen werden können, der Bedarf nicht ein so ausgesprochener ist, wie man dies gewöhnlieh annimmt. Eichtig ist. dass eine gewisse Änderung in der Nahrungsmittelversorgung stattgefunden hat und dass die Überschüsse an animalischen Nahrungsmitteln in Staaten, welche nach der Schweiz lieferten, zurückgegangen sind. Ob jedoch die Dinge so bleiben werden, ist fraglich. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Landwirtschaft in den ehemals kriegführenden Staaten sind noch keineswegs so abgeklärt und konsolidiert, dass man die heutigen Zustände als normale betrachten dürfte. Dazu konftnt die Tatsache, dass wir für alle Fälle auch eine Verhandlungsgrundlage besitzen müssen gegenüber Staaten, mit denen wir heute noch keine Verträge haben, mit denen wir aber später vielleicht solche abzuschliessen in die Lage kommen.

II. Zollbelastung und Preislage des Auslandes.

Die Eingabe verweist darauf, dass ausländische Staaten eine viel geringere Zollbelastung haben als die Schweiz. Die zollpolitischen Verhältnisse haben sieh seit dem Eingang der Eingabe dermassen verändert, dass die Angaben, auf welche sie sich stützt, weit überholt und veraltet sind. Über den neuen Stand vergleiche man die Tabelle III. Ganz abgesehen davon, dass noch gar nicht beurteilt werden kann, wie sich die faktische Zollbelastung ausländischer Staaten nach Abschluss von Handelsverträgen gestalten wird, sind wir der Meinung, dass sich solche Belastungsberechnungen s c h w e r konstruieren lassen. Sind sie schon äusserst schwierig und unsicher für das Inland, um so schwieriger, ja unmöglich müssen sie für das Ausland sein.

Die Eingabe der Exportindustrie erwägt im übrigen die Bedeutung, welche den fremden Zöllen für unseren Export zukommt, nicht in zutreffender Weise.

Wir wollen hier nicht auf Einzelheiten eintreten, sondern nur ganz allgemein betonen, welchen direkt massgebenden Einfluss der Erhöhung der Zollschranken des Auslandes für unseren Export zukommt. Jede Exportindustrie ist ja selbst in der Lage, dies zu beurteilen. Unsere Aufgabe ist also, eine Beduktion der fremden Zolltarife anzustreben. Sie kann nur erfüllt werden, wenn uns in unserem Generaltarif eine .genügende Waffe zur Verfügung steht.

72 Internationale Preisbewegung für uns günstig.

Die Preislage der Schweiz hat sich iin Laufe der letzten Zeit d e u t l i c h günstiger gestaltet. Ohne dass die neuen Zollverhältnisse schon durchweg wirksam geworden sind, ist eine Annäherung des Auslandes an unser Preisniveau zu konstatieren. Sie lässt freilich seitens Frankreich, Italien, Österreich und der Tschechoslowakei noch zu wünschen übrig; aber die Indexzahlen der Nahrungskosten für die wichtigsten Staaten sind teilweise über den unsrigen, teilweise stehen sie den misrigen schon nahe.

Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Ausführungen über die Folgen der Währungsentwertung.

Die Preisrückgänge (berechnet auf den Grosshandelszahlen in gesetzlicher Parität) sind in der Schweiz im Laufe der beiden letzten Jahre (Dezember 1923 bis Dezember 1925) grösser gewesen als im Auslande. Sie betrugen : in der Schweiz 14 % Schweden 12 % U. S. A 10% Frankreich 6% Holland 5% Belgien 5 o/7o England 5% Deutschland 4% Italien weist eine Erhöhung von 3 % auf.

Es ist nicht daran zu zweifeln, dass der Ausgleich in absehbarer Zeit noch in deutlicherer Weise erfolgen wird. Unsere heutigen Preiiverhältnisse sind vor allem durch eine sehr hohe Lebenshaltung bedingt. Diese hohe Lebenshaltung hat aber auch eine Lichtseite. Sie gewährt der Exportindustrie gesunde, tüchtige, leistungsfähige A r b e i t s k r ä f t e , an welche höhere Forderungen gestellt werden können in beäug auf Disziplin und Arbeitsleistung als an Arbeiter, die ungenügend ernährt sind, schlecht wohnen und die sich keine Lebensfreude gönnen können. Das Problem der schweizerischen Exportindustrie scheint uns daher nicht auf dem Gebiete der Lebenskosten zu liegen, die durch die Zölle nicht wesentlich beeiirflusst werden. Die Hebung der Schwierigkeiten, mit denen die Exportindustrie zu kämpfen hat, dürfte um so weniger in einer veränderten Zoll- und Handelspolitik zu suchen sein, als auch die Industrie eines gewissen Zollschutzes nicht entraten kann und sich die Zollpolitik eines demokratischen Staatswesens auf einen billigen Ausgleich aller Interessen stützen muss.

III. Ausgleich der Interessen.

Der Gebraüchstarif von 1921 ist auf einem solchen Ausgleich zustande gekommen, in welchem die Interessen der Industrie wohl gewahrt sind. Wir möchten nur auf folgende Tatsachen hinweisen: Sieht man vom Zollertrag-

73

pro 1924 auf Wein, Benzin, raffiniertem Zucker und Rohtabak im .Betrage von rund 70 Millionen Franken ab, so gliedern sich die übrigen Zolleinnahmen nach Wirtschafts- und Finanzzöllen in folgender Weise: Wirtschaftszone Finanzzölle in Millionen Franken

Landwirtschaftliche Erzeugnisse 17,7 6,0 Kaffee, Tee, Gewürz -- 1,2 Industrielle und gewerbliche Erzeugnisse: Rohstoffe und Halbfabrikate 12.1 7.7 Fabrikate 68,9 6,8 Von den landwirtschaftlichen Zöllen entfallen, abgesehen von den Finanzzöllen, auf Südfrüchte, Trauben, Beeren, Früh- und Luxusgemüse ca. 5--6 Millione Franken, sowie ca. l Million auf Geflügel,Wildpret und Fische, Zölle.

die man wohl nur bedingt als solche wirtschaftlichen Charakters bezeichnen kann.

Würde man den Anträgen der Eingabe Folge leisten, so würde der bescheidene Schutz, welcher den für das Inland arbeitenden Produktionsgruppen gewährt wurde, für einzelne derselben einseitig reduziert und damit das Gleichgewicht unter den verschiedenen Gruppen gestört. Eine vollständige Umarbeitung des Tarifs wäre die unweigerliche Folge einer solchen Massnahme, die wir aber weder vom wirtschaftlichen noch vom finanziellen Standpunkte ans als wünschenswert und möglich betrachten.

IV. Finanzielle Konsequenzen.

Die Eingabe der Exportindustrien schätzt die Folgen ihrer Reduktionsbegehren auf 8--9 Millionen Franken. Sie vergisst aber, dass aus dem ganzen System nicht einzelne Gruppen herausgegriffen und einer Sonderbehandlung unterworfen werden dürfen. Die Herabsetzung der von der Eingabe bezeichneten Positionen wäre das Signal zu weiteren Herabsetzungen, weil die von den ersten Eeduktionen betroffenen Kreise nach vergeblichem Widerstand» schliesslich mindestens auch für sich gewisse Entlastungen fordern würden.

So ginge es weiter. Wo man ankäme, kann nicht gesagt werden, auf jeden Fall wäre die fiskalische Einbusse, die entstünde, eine gewaltige. Wie soll sie ausgeglichen werden?

Kaffee- und Weinzoll.

Die Eingabe der Exportindustriellen empfiehlt einen Zoll von UT. 60 auf grünem Kaffee. Ein solcher Zoll müsste die weitesten Volkskreise und vor allem gerade diejenigen treffen, deren Lebenshaltung die bescheidenste ist.

Wir erinnern nur daran, eine wie grosse Bedeutung z B. in den Kreisen der Textilarbeiterschaft, also ausgesprochen vom Export lebender Volksteile.

der Konsum von Milchkaffee hat. Diese Kreise würden von einem Kaffeezoll viel stärker betroffen werden, als sie durch die Reduktion der übrigen Zölle

74

entlastet würden. .Der Ansatz von Fr. 60 auf 100 kg grünem Kaffee Würfe unter Berücksichtigung des Gewichtsverlustes beim Rösten ein Kilo gerösteten Kaffees mit 70 bis 75 Cts. belasten. Wir sind überzeugt, dass ein solcher Antrag, wenn er von uns ausginge, aufs heftigste bekämpft würde. Der Kaffeekonsum hat bei uns eine ganz andere Bedeutung als in den in der Eingabe erwähnten umliegenden Staaten. Er bildet eine notwendige Ergänzung des sehr entwickelten Milchkonsums. Es spricht auch kein Grund dafür, dass der Kaffeemarkt in absehbarer Zeit für die Konsumenten wieder so günstig-würde wie vor dem Kriege, so dass eventuell, das Ausland einen Teil des Zolles zu tragen hätte. · Ein allzu starkes Hinaufschrauben des Weinzolles -- die Exportindu striellen beantragen Fr. 80 -- hat keinen Zweck, Ein solcher oder ein ähn-licher Generaltarifansatz könnte in den Vertragsunterhandlungen nie gehalten werden. Fiskalisch wäre also in einem solchen Ansatz ein Äquivalent nicht zu finden. Auch eine weitere erhebliche Erhöhung des gegenwärtigen Weinzolles würde übrigens gerade in den Kreisen von Handel und Industrie nicht günstig aufgenommen.

Was die weiteren Zollansätze betrifft, deren Herabsetzung unter Ziffer 8 der Schlussanträge der Eingabe verlangt wird, so wollen wir von einer Berechnung des Ausfalles Umgang nehmen und ebenso die Berechtigung nicht im einzelnen diskutieren. Wir halten dafür, es sei nicht angemessen, eine Diskussion darüber zu eröffnen, auf -welchen Positionen Ermässigungen in Handelsverträgen zuzugestehen seien. Solche hängen auch in erster Linie von den zu erreichenden Konzessionen ab..

Wir sehen davon ab. in dieser Antwort uns über die Massregeln auszusprechen, die eventuell zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Bundeshaushalt ergriffen werden sollten. Es würde ans dies viel zu weit führen. Nur soviel sei betont, dass eine allgemeine Weinsteuer kaum die Zustimmung des Volkes finden würde und dass der Ertrag der Besteuerung der gebrannten Wasser für die Zwecke der. Sozialversicherung festgelegt ist.

V. Einfuhrbeschränkungen.

Wir halten dafür, dass die Redaktion von Artikel 12, Absatz l, des Zolltarifgesetzentwurfes alle Garantien bietet. Es hätte nahegelegen, die dort erwähnten Kompetenzen, die eine Abwehr gegenüber den wirtschaftlichen Gefahren sind, in die Hand des Bundesrates zu
legen. Wir haben davon abgesehen. Es bleibt also wie bis jetzt der prinzipielle Beschluss der Bundesversammlung vorbehalten. Über die einzelnen Massregeln aber, wie z. B. über die Einfuhrbeschränkung für eine bestimmte Ware, muss der Bundesrat rasch entscheiden können. Es genügt doch offenbar, wenn die Bundesversammlung, wie es in Artikel 14 vorgesehen ist. über die Fortdauer solcher Massnahmen entscheiden kann. Man wird sich davor hüten müssen, das Land durch die Häufung formeller Erfordernisse wirtschaftlich lahmzulegen.

75

Schlussbemerkungen.

Damit glauben wir, die .wesentlichsten Punkte der Eingabe besprochen zu haben. Der Entwurf eines Generaltarifes, den wir der Bundesversammlung eingereicht haben, ist das Ergebnis eingehender Studien und gewissenhafter Überlegung. Vertrauensmänner der Exportindustrie haben, wie dies ja bekann ist, daran mitgearbeitet. Wir .sind uns durchaus bewusst, dass unsere Zollpolitik keine einseitige sein darf und dass wir das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Interessen zu suchen haben. Schriftliche Vernehmlassungen aber grundsätzliche Fragen scheinen uns nicht weit zu führen. Das einzig richtige Vorgehen ist, dass Test und Tarifpositionen des Entwurfs in der Kommission eingehend, besprochen und behandelt werden, und dann wird es sich zeigen, ob Änderungen geboten sind. Der Bundesrat hat selbstverständlich seinen Entwurf in allen seinen Einzelheiten nie als absolut unabänderlich betrachtet, allein er glaubt heute noch, dass die Vorschläge, die er den Bäten unterbreitet hat und die von sachverständiger Hand vorbereitet wurden, in ihren Tendenzen und auch in der Ausführung das Sichtige treffen.

Zu den einzelnen Positionen wird er sich im Laufe der Beratungen aussprechen.

Den pauschalen Reduktionsvorschläge kann er nicht zustimmen.

Aus unseren Darlegungen ergibt sich, wie wir uns in der Hauptsache zu tien Anträgen der Exportindustrien stellen. "Wir sehen davon ab, eigentliche Gegenanträge zu stellen und begnügen uns mit dem wiederholten Hinweis, dass es Sache der Kommission sein wird, die Zölle in Würdigung aller Verhältnisse nach ihrer Ansicht zuhanden des Parlaments festzusetzen.

Wir möchten an dieser Stelle nicht weiter auf die Polemik eintreten, die sich um Zolltarif und Zollpolitik entsponnen hat. Nur der Überzeugung, die durch die Prüfung der besprochenen Eingabe neu in uns gefestigt wurde, sei wiederum Ausdruck gegeben, dass die r i c h t i g v e r s t a n d e n e n Interessen der verschiedenen Volkskreise und Erwerbsgruppen lange nicht so weit auseinandergehen, als es diese selbst oft annehmen und geltend machen.

Wir glauben in Ihren Intentionen zu handeln, wenn wir diesen Bericht auch den übrigen Ratsmitgliedern zustellen, und versichern Sie unserer vorzüglichen Hochachtung.

Bern, den 20. Januar 1926.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Häberlin.

Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

76

Tabelle I.

Belastung der Einfuhrwerte 1924 durch die Zölle und Tragweite der Anträge der Exportindustrie. (Tgl. Text Seiten- 66/67.j (Zollertrag I nach heutigem Ansatz. Zollertrag II nach den Anträgen.)

Position

11 12 13 14 16 20 22 28 24a 40a 40b 45

Artikel

Ansatz Antrag

Hafergrütze Reis Griess . . .

Mais etc. .

Mehl . . .

Brot.

.

.

.

.

, . .

Teigwaren . .

Obst · Äpfel . .

Gemüse .

Gemüse .

Kartoffeln

· .

.

.

.

.Kakao . . .

Schokolade .

Zucker. . .

Zucker. . .

Zucker. - .

Honig . . .

Öle .

. .

4.50 3.-- 4 50 8 -- 4.50 3.-- 4.50 3.-- 4.50 3.-- 5 -- 3. -- 18.-- 12.--

· i 2 --!

. | 5. -- .

3.-- - 10.-- .

2.- 1)

1

-

50

4 - '

2.

7.-- 1.50

. 50.-- 30.-- . 50.-- 40.-- g .

6.-- . 10.-- 7.-- . 13.-- 9. -- . 120.-- 80.-- . 10 -- 5. --

Einfuhr Zollerträge und Belastungsprozente Wert in Zollertrag 1 o . Zollertrag II % 1000 Fr. in 1000 Fr.

' ; in 1000 Fr.

880 3 433 276 1,530 421 141 962

94 289 25 99 49 7 272

4,696 1,447 4,080 11,451 11,199

221 145 573 1,923 1,107

10.7 ' S , 9,!

63 193 17

6, r,

66

11.6 5.0 28,3

33 4 181

4

10.0 14,0 16,8 10.0

166 116 382 1,346 1,153

335 186 ; 5,558 li 1,566 888 !

524 11,623

135 59 656 215 174 345 S85

40,3 31,7

65.8 7.6

230 443

76a Kalbfleisch . . 45.-- 30.-- 360 | 125 i 76b Schweinefleisch 70.-- 40. -- 1,959 i 76c Rindfleisch . . 35.-- 25.-- 136a Ochsen . . . 80.-- 50. -- 21,380 i 136c Ochsen . . . 100.-- 60.-- . 19,137 !

Stiere . . . . 80.-- 50. -- 10,969 Ì 137b 1,246 !

Stiere . . . . 1.00.-- 60.-- 187c 141 Kalbet:. . . . 25.-- 15.-- 91 5,254 ; Schweine . . 50.-- 30.-- 143 6,971 80« Wurstwaren . 60.-- 45.-- 428 806 . Wurstwaren . 75.-- 45.-- 2.

1,211 . 87a Fische . . . .

1. 50

44 14 247 2,398 2,304 1,100 154 -- 1,083 1,029

12.2

29 8 176 1,500 1,382 687 92 -- 650 772 46 13

63 64 68c 69 70 71 72/73

86

Eier .

. . .

93a 93b 94 98b 996

Frische Butter.

Rahm . . . .

Ges. Butter .

Weichkäse . .

Hartkäse . . .

77

17

13.7

31 47 492 150

19,6 '

120

11,8

11,2

12.8 11.2 12.0 10,0 JO 12.4

20,0 14.» 18.0 14.0

8. --

29,040

2,056

7

! 20. -- 15.-- 40.-- 30.-- 30.-- 20.-- 20.-- 15.-- 20.-- 15. --

43.581 5 27 1,101 1,164

2,062 -- 2 82 91

4.7 --

35. --

Übertrag 1) Infolge gleitenden Kartoffelzolles nur 1.44.

20,033

.1

7.4 7,4

7,*

1 1,097

1,547 -- 1 62 68

13,413

' .2

6,4 4,3 7.8 o

18.5 y -] 8.0 ] 0., j 11,8 10,4

2-1- ,, 25,3 1 8.9 s

9.6 18,43 /, i 3.8 j

8.1. [ 6.4 9.0 ' -*0

6.0 ; ' .4 ;

12,, 11,1 10,7

10.7 3.8 3,5

-- 3

.7

5.6 5 .8

77

Belastung der Einfuhrwerte 1924 durch die Zölle und Tragweite der Anträge der Exportindustrie (Fortsetzung).

(Zollertrag I nach heutigem Ansatz. Zollertrag II nach den Anträgen.)

Position

Artikel

Ansatz Antrag

Zollerträge und Belastungsprozente Einfuhr Wert in Zollertrag 1 Zollertrag II 1000 Fr.

in 1000 Fr. "/.. in 1000 Fr. % .

20,033

Übertrag 95 97a 97b lüfte 1016

Schweineschmalz . .

Margarine . .

Kokosbutter .

Suppenartikel .

Konfitüren . .

Total

20.-- 10.-- 10,173 219 40.-- 25.-- 259 30.-- 15.1,426 60.-- 40.-- 929 55.-- 40.-- ohne Kaffee 218,251

1,283 52 59 274 426 22,127

13,413 12,.

24,s 22,8 19.2

45,; 10.1

642 33 30 183 310 14,611

6., 15.1 11, s 12,.

33,3

9.060 23,671

26.8

6.7

Kaffee 54

Raffe, roh . .

5. - 60.-- 33,748 Total mit £affee 251,999

755 22,882

2,.

9.1

9.89

78 Tabelle II.

Die Belastung des Nahrungsmittelverbrauches durch die Zölle (Oktober-November 1925). (Tgl. Text Seiten 67/68.)

I auf Grund der heutigen Zollansätze.

II nach Antrag der Exportindustrie.

Verbrauch Preis Verbrauchs- Belastung in Prozent 1 Belastung in Fr.

per Jahr in Cts. summe . T in Fr.

n II

Artikel

T

Milch . .

Butter . .

Käse .

Eier . . .

Schweinefett .

Kokosfett . .

Margarine . .

Öle (Arachid) Rindfleisch. .

Kalbfleisch . .

Schweinefleisch Brot2) . . .

Mehl Mais . .

Reis . .

Hafergrütze .

Gerste . . . .

Teigwaren . .

Erbsen. . . .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

11.00 1 22kg 16 » 400 St.

14 kg 4 » 4 » 5 1 60 kg 10 » 30 » 3 ) 400 » 35 » G » 10 » 5 »

39 607 ') 380 22 292 246 246 217 336 !)

439 ') 411 56 77 51 SS 80 79 107 113 74 19 545 80 348 368

5 n

. .

Kartoffeln . . . .

Schokolade. . . .

Kaffee Total

30 .10 10 250 2 70

» » » » » »

7

»

10 » .'

') -) 3 *) '") 6 ')

429. -- 133. 54 60. S8 88.40.88 9. S4 9.84 10. So 201. 60 43.90 123. 30 224.-- 26, 95 3. 06 8.80 4.-- 3 95 32, 10 11.30 7.40 47. 50 10. 90 56.-- 24. 36 ·36. 80 1648.75

4,7

"öl

12« 22.8 24,, 7.6 11.6

3,.

6.28

3.8 6.8 11,» 15.1

7.16 ö. 15 2.24 2.38 --.82 23.18 5. 36 19. 60 4. 4-8 3. 13 --.20 --.74 --.43 --.09 9. 03 --.02 --.01 4. 75 7.17 6. 60 7.72 0.81 116.34

'5,8

4

)

12. 2 ') 15., 8) o-- .0 11.6 6.5

7.4 4) 5

8.1 )

9 4 6)

2.0

8.4 10.7

7.84.8s5.8«7.22.2«18.8,,

28,1 1.9 La

1,.

0

107065.8,, 11., 7) 31.7,, 2 7.1

1,10.4,43.9,,,

3.9 7)

25,3 26.8 5,*

1

4. 67| 3. 83 2.58 1.10 1. 49 --.41 14. 92 3. So: 11.59!

4.48 2. 10 --.13 -- . 49| -- . 29!

-- . 09!

6. 03' -. 02j -,0l 4. 94 4. 7S1 4. 98 6.16 9. 80 88. 51 1

Mittel aus 1. und 2. Qualität, Für Brot die über 2% Hegenden Anträge der Eingabe unberücksichtigt, SO kg Fleisch plus 10 kg Speck, Mittel «.us Pc s. 76 c, 136 a 136c, 1,370 und 137 c.

Mittel aus Po s. 76 a und 141.

ä. 76b um! 143.

Mittel ans Po Pos, 68 c

i

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates über die Eingabe der Vereinigung schweizerischer Exportindustrien an die Zollkommissionen der eidgenössischen Räte. (Vom 20. Januar 1926.)

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Bundesblatt

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Jahr

1926

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

04

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

27.01.1926

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49-78

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