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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

"Wahlen.

(Vom 30. März 1926.)

Als Adjunkt der eidgenössischen Munitionsfabrik Thun wird gewählt : Messerli, Alfred, von Seftigen, zurzeit Fabrikationschef dieses Betriebes.

Bei der Sektion für Munition in Thun werden gewählt : Als Adjunkt : Dr. Saurer, Hellmut, von Arbon, bisher Chemiker dieser Sektion; als Chemiker : Dr. Kühn, Georg, von Bünzen (Aargau), provisorischer Inhaber der Stelle.

Als Sekretär der eidgenössischen Oberzolldirektion wird gewählt: Mathys, Alfred, von Wynigen und Basel, zurzeit Kanzleisekretär bei der Zollkreisdirektion in Basel,

Bekanntmachungen von Departements um! andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Banknoten.

Mit Bundesratsbeschluss vom 22. Januar 1926 ist die Frist für die Einlösung der im Jahre 1914 ausgegebenen Bundeskassenscheine zu 5, 10 und 20 Franken (blau, Textüberschrift : Die eidgenössische Staatskasse) bis 30. Juni 1926 verlängert worden.

Die Bevölkerung wird daher eingeladen, die noch vorhandenen Scheine der eidgenössischen Staatskasse in Bern zum Umtausch einzusenden. Nach dem 30. Juni 1926 findet keine Einlösung mehr statt, Der Gegenwert der bis zum genannten Tage nicht vorgewiesenen Scheine wird dem eidgenòssiehen Invalidenfonds überwiesen.

Eidgenössisches Finanzdepartement.

Schweizerische Furkabahngesellschaft in Liq.

Die Liquidation ist abgeschlossen. Das Konkursbetreffnis beträgt Fr. 17. 38 für jede eisenhahnpfandversicherte Obligation von Fr. 500 nebst Zinsen, während auf die Aktien und die unversicherten Forderungen nichts entfällt.

Die Auszahlung der Konkursdividende erfolgt von heute an durch die Bank Brig in Brig, gpgen Hinterlage der Titel.

B r ig, den 31. März 1926.

Der Masseverwalter: J. Escher, Advokat.

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Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach abgelegten Prüfungen nachgenannte Herren als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt: Aerai, Fritz, von Bolligen (Bern]), Amsler, Rudolf, von Schaffhausen, Baillod, Lucien, von Georgier (Neuenburg), Brodbeck, Christoph, von Füllinsdorf (Baselland), Mathey-Doret, Alfred, von Le Locle und La Brévine (Neuenburg"), Féclard, André, von Pailly (Waadt), Schild, Willy, von Brienz (Bern), Studer, Werner, von Escholzmatt (Luzern), Valentin, Alfred, von Basel und Sent (Graubünden), Walker, Albert, von Altdorf (uri).

B e r n , den 30. März 1926.

Eidgenössisches Departement des Innern.

Rückgabe der Kaution der Niederrheinischen G111 erAssekuranz-Gesellschaft in Liq., Wesel.

Die Niederrheinische Güter-Assekuranz-Gesellschaft in Wesel ist durch Beschluss der Generalversammlung vom 14. Mai 1925 in Liquidation getreten und hat durch Erklärung vom 15. des gleichen Monats auf die Konzession zum Geschäftsbetriebe in der Schweiz verzichtet. Die bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegte Kaution im Betrage von Fr. 26,000 ist der Gesellschaft zurückzuerstatten, sobald sie alle ihre Verbindlichkeiten in der Schweiz bereinigt hat.

Gemäss Art. 9, Abs. 3, des Aufsichtsgesetzes vom 25. Juni 1885 werden die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten aufgefordert, Einsprachen mit Begründung gegen die Rückgabe der Kaution bis zum 30. September 1926 beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern einzureichen.

B e r n den 19. März 1926.

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Eidgenössisches Versicherungsamt.

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Jahr

1926

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1

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14

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.04.1926

Date Data Seite

502-503

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10 029 684

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