144 3. dem Kanton Waadt an die auf Fr. 430,000 veranschlagten Meliorationen ,,au Bochet", Gemeinde Mathod, 25 %, im Maximum Fr. 107,500; 4. dem Kanton Wallis an die zu Fr. 58,000 veranschlagten Kosten der I. Teilstrecke dea Waldweges Saaa-Fee-Almagell 20 °/o, im Maximum Fr. 11,600.

"Wahlen.

(Tom 25. Juni 1926.")

Finanz- und Zolldepartement.

Zollverwaltung.

Rovisionsgehilfe bei der Zollkreisdirektion in Genf: Cornaz, Francois, von Cudrefin, bisher Gehilfe L Klasse,

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des .

eidgenössischen Departements des Innern an sämtliche Kantonsregierungen betreffend Subventionsvorlagen für Gewässerkorrektionen, Bach- und Lawinenverbauungen, Aufforstungen und andere forstliche Massnahmen.

(Vom 24. Juni 1926.)

Hochgeachtete Herren!

Am 11. Mai 1920 hat der Bundesrat die Kantone ersucht, die für Gewässerkorrektionen aller Art, Entsumpfungsanlagen usw. entwickelte Energie und Opferwilligkeit nur auf Unternehmen zu beschränken, deren Dringlichkeit erwiesen war und die andern Arbeiten auf diesem Gebiet auf spätere, normalere Zeiten zu verschieben.

Die bald nach Erlass dieses Kreisschreibens beginnende Arbeitslosigkeit durchkreuzte die demselben zugrunde liegenden Absichten und zwang die Behörden zu Massnahmen, die zu den damals entwickelten Gesichtspunkten im Widerspruch standen.

I4ä Von einer Beschränkung der Bauvorlagen konnte keine Rede mehr sein; im Gegenteil, die Anzahl derselben nahm zu und bewirkte eine namhafte Erhöhung der Bundesbeiträge und der von den Kantonen und ·Gemeinden gebrachten Opfer.

Die Finanzlage der Eidgenossenschaft, die überall helfend eingegriffen hatte, wurde hierdurch stark in Mitleidenschaft gezogen, und es konnte ·das Gleichgewicht in ihren Jahresvoranschlägen nicht so rasch wieder ^hergestellt werden, wie es beabsichtigt war.

Aus diesem Grunde sah sich der Vorsteher des eidgenössischen Finanzdepartements kürzlich genötigt dem Bundesrate Vorschläge finanzieller Natur zu machen, die nicht nur eine Vermehrung der Einnahmen, sondern auch eine Verminderung der Ausgaben ins Auge fassen.

Zu diesem Zwecke wurde eine einheitliche Einschränkung von 10 % ·der verschiedenen Bundesbeiträge vorgesehen, um jährlich eine Summe von 5 Millionen einzusparen.

Der Bundesrat war aber nicht geneigt, einer so einschneidenden Massnahme beizustimmen, obgleich auch er von der unbedingten Notwendigkeit -überzeugt ist, die Ausgaben nach Möglichkeit zu vermindern.

Er hat vorgezogen, von den Vorstehern der beteiligten Departemente (Inneres und Volkswirtschaft) zu verlangen, die Frage zu prüfen, ob es 'nicht angängig wäre, wenn man eine allgemeine Herabsetzung der Subventionsansätze nicht will, wenigstens eine Reduktion des Gesamtbetrages >der Bundesbeiträge durch Zurücklegung derjenigen Arbeiten zu erzielen, ·die keinen dringlichen Charakter aufweisen oder unumgänglich notwendig sind bis zum Zeitpunkt, wo das finanzielle Gleichgewicht wiederhergestellt -sein wird.

Die Anwendung dieses Verfahrens auf die auf Antrag des eidgenös.sischen Departements des Innern bewilligten Subventionen für Flusskorrektionen, Bach- und Lawinenverbauungen, Schutzbauten gegen Steiuschläge, Aufforstungen und Erstellung von Waldwegen kann ohne Zweifel zu Ersparnissen führen, denn wir sind überzeugt, dass viele Projekte solcher Art ohne wesentlichen Nachteil auf bessere Zeiten verschoben werden können.

Wir haben, von dieser Anschauung ausgehend, dem Oberbauinspektorat sowie der Inspektion für Forstwesen Weisung erteilt, in jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob die Ausführung der verschiedenen Vorlagen dringlich ist" oder ob sie zurückgestellt werden kann. Unsere Aufgabe würde beträchtlich
erleichtert, wenn die kantonalen Behörden uns an die Hand gehen und auch ihrerseits ernstlich erwägen wollten, ob die Ausführung der mit einem Beitragsbegehren einzureichenden Projekte einem wirklichen Bedürfnis entspricht und ob es nicht angezeigt wäre, wenn sie von sich -aus allen Vorlagen, welche nicht von unbestreitbarer Nützlichkeit oder ·dringender Notwendigkeit sind, ausschalten würden.

Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. II.

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Wir hegen die Hoffnung, dass auch Sie die Überzeugung gewinnen, dass nur diese Art des Vorgehens als billig und annehmbar bezeichnet werden kann, da sie es ermöglicht, wichtige und dringliche Projekte ohne Herabsetzung des Bundesbeitrages zu behandeln.

Bei diesem Anlass möchten wir neuerdings Ihre Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit einer engern Zusammenarbeit der verschiedenen interessierten Dienstzweige bei der Aufstellung der Projekte lenken.

Eine solche Mitarbeit besteht gegenwärtig beim eidgenössischen Oberbauinspektorat und der eidgenössischen Inspektion für Forstwesen, Jagd und Fischerei, ebenso findet ein Austausch der Meinungen mit der Abteilung für Landwirtschaft statt bei gewissen Projekten, für welche eine Bundesunterstützung nachgesucht wird.

Dagegen müssen wir feststellen, dass in den meisten Kantonen kein Kontakt zwischen den entsprechenden Dienstzweigen besteht. Jeden Augenblick sehen wir una genötigt, den forstlichen Bericht einzuverlangen, der den Projekten über Fluss- und Bachkorrektionen beizugeben ist, und erfahren alsdann in den meisten Fällen, dass der Forstdienst keine Kenntnis vom Projekt hatte und sich erst noch mit dem Studium des Einzugsgebietes des zu korrigierenden Gewässers befassen muss. Es hat dies zur Folge, dass die Genehmigung des Projektes verzögert wird, denn soweit dies immer möglich, müssen wir vorerst Sicherheit haben, dass die zu stellenden forstlichen Bedingungen auch angenommen und durchgeführt werden; zudem kann dio von einem gemeinsamen Studium des Ingenieurund Porstpersonals zu erwartende Einsparung bei den vorgesehenen Arbeiten nicht zur Auswirkung gelangen. Das gleiche ist auch bei den Aufforstungsund Alpverbesaerungsprojekten der Fall. Ja, es kommt sogar vor, dass von denselben Behörden Arbeiten genehmigt werden, die einander geradezu entgegenwirken.

Wir möchten Sie daher dringend ersuchen, Ihren Ämtern des Bau-, Forst-, Fischerei- und Kulturwesens Weisungen zu erteilen, sich gegenseitig baldtunlichst von den zu studierenden Projekten Kenntnis zu geben, die auch für die andern Dienstzweige von Interesse sein können.

In der Hoffnung, dass Sie unsere Bestrebungen unterstützen werden, ersuchen wir Sie, hochgeachtete Herren, die Versicherung unserer vorzüglichen Hochachtung zu genehmigen.

B e r n ^ den 24. Juni 1926.

Eidgenössisches Departement des Innern: Chuard.

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30.06.1926

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144-146

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