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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
Lieferung von Postsäcken.
Die schweizerische Postverwaltung bedarf der hiernach angeführten Sorten von Postsäcken : l. 1000 Säcke der Grosse I für den Inlandsverkehr; 2. 800 ,, ,, n ,, ,, n 3. 500 ,, II ,, ,, Auslandsverkehr; n ' 4. 1800 ,, III ,, ,, Inlandsverkehr ; n 5. 1500 ,, III ,, ,, Auslandsverkehr ; " 6. 2000 ,, IV ,, ,, Inlandsverkehr; n 7. 2000 ,, IV ,, ,, Auslandsverkehr; » m ,, die Feldpost; 8, 400 ,, " 9. 600 ,, ,, IV » 10. 600 Paketsacke 125 X 75 cm; " 11. 300 ,, 125 X 100 cm; 12. 1500 Wertsäcke, Die Inlandsäcke erhalten aussen die Aufschrift ,,Post", die Auslandsäcke und die Wertsäcke innen und aussen die Aufschrift ,,Schweiz, Postes suisses, Svizzera" und die Feldpostsäcke aussen die Aufschrift ,,Feldpost, Poste de campagne". Die Paketsäcke sind nicht zu zeichnen. Auf der Innenseite sämtlicher Säcke sind die Firma des Lieferanten und die Jahrzahl 1926 mit Ölfarbstempel anzubringen, Für die unter 1--9 erwähnten Säcke ist im Zettel und Schuss I* Flachsgarn Nr. 16, für die Paketsäcke I* Hanfsegel, ausgekocht, und für die Wertsäcke im Zettel Baumwolle und im Schuss Leinen zu verwenden. Bei nicht wesentlichem Preisunterschied erhält Schweizerware gegenüber ausländischem Material den Vorzug.
Die Postverwaltung behält sich vor, die Lieferung der Säcke einem oder mehreren Bewerbern zu übertragen.
Die Preise sind franko verpackt Bern zu berechnen. Packtuch wird Eigentum der Postverwaltung. Packkisten erhält der Lieferant auf Verlangen unfrankiert Zurück.
Lieferfrist: 1. November 1926. Ist die Postverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitze der bestellten Säcke, 80 findet für jede spätere Lieferung ohne weiteres ein Abzug von 5 % vom Fakturawert statt. Wird die Lieferung um mehr als vier Wochen verspätet, so ist die Postverwaltung berechtigt, die fehlende Ware abzubestellen. Vor dem 1. September 1926 werden nur ausnahmsweise Sendungen angenommen.
Eingabefrist: 15. März 1926. Die bis zum 30. März 1926 verbindlichen Eingaben sind verschlossen und frankiert und mit der Aufschrift ,,Angebot für Postsäcke" versehen an die schweizerische Oberpostdirektion in Bern zu adressieren.
Für die Verfertigung verbindliche Mustersäcke können bei unserer Materialverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
ÎI
Bern, den 25. Februar 1926.
(2.).
Schweizerische Oberpostdirektion.
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Stellenausschreibungen, Dienstabteilung, und Anmeldestelle
Erfordernisse
Besoldung
Gewandter und geübter Schreib- und Rechenmaschinen-Mechaniker
3200 bis 4300 nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen
Vakante Stelle
Bundeskanzlei Mechaniker bei der Materialverwaltung
Die Stelle ist provisorisch besetzt.
Departement Professur für Auskunft über die Erfordernisse, des Innern, allgemeine Chemie Gehalt etc. erteilt die neben-
An.
meldungstermin
6. März 1926
(2..)
6.. März 1926
bezeichnete Amtsstelle
Eidg. Technische (anorganische und Hochschule, organische Chemie) Präsident des Schweiz. Schulrates, Zürich i Amtsantritt: 1.Oktober 1926.
(3...)
Abgeschlossene juristische Bildung und längere praktische Tätigkeit; besondere Kenntnisse im Grundbuchrecht erwünscht ; Kenntnis der Landessprachen
Justiz- und Adjunkt I. Klasse Polizeii der Justizabteilung département, (Grundbuchamt) Justizabteilung
19. März 6200 bis 8800 1926 nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen (2.).
Antritt der Stelle auf 1. Mai 1926.
Justiz- und Polizeidepartement,
5200 1 12. März Abgeschlossene juristische Bildung; Beherrschung bis 7300! 1926 der Landessprachen; nebst den Eignung für Rechnungs- gesetzlichen Teuerungsführung zulagen (2.).
DepartementsSekretär
Justizabteilung Sofortiger Antritt erwünscht.
Gute allgemeine Bildung, Zwei Kanzlisten Kenntnis zweier LandesII. Klasse.
sprachen Die Anstellungen Polizeiabteilung sind vorläufig nur CZentralprovisorisch. Die polizelbureau) Wahl zum Kanzlisten erfolgt nach bestandener Probezeit Justiz- und
Polizeidepartement,
Militärdepartement, Chef der Generalstabsabtellung
Sektionschef ' Erfahrung im Generalder Generalstabs- ; Stabsdienst abteilung :
,
15. März 2200 1926 bis 3800 nebst Teuerungszulagen
(2.).
10. März 5200 bis 8300 1926 nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen (2..)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1926
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
09
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
03.03.1926
Date Data Seite
375-376
Page Pagina Ref. No
10 029 655
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.