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2427 Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung einer Offiziers- und einer Mannschaftskaserne in Wallenstadt.

(Vom 4. März 1929.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

I.

Wallenstadt ist Waffenplatz seit 1861, in welchem Jahre erstmals ein Wiederholungskurs dorthin verlegt worden war. Die Mannschaften dieses Kurses mussten in Gebäulichkeiten untergebracht werden, die vorher1 ganz andern Zwecken gedient hatten. Die als Kasernen benutzten Gebäude waren zu einer Zeit, wo der ganze Güterverkehr zwischen Weesen und Wallenstadt sich noch auf dem Seewege abwickelte, als Lagerhäuser erstellt worden und blieben dann nach dem Baue der Eisenbahn Weesen-Sargans unbenutzt stehen. Im Jahre 1860 kam aus Einwohnerkreisen Wallenstadts die Anregung, die 4 Schuppen für militärische Zwecke zu verwenden. Da die Belegung des Platzes mit Truppen auch für künftige Jahre in Aussicht stand, entschloss sich im Jahre 1862 die Ortsgemeinde Wallenstadt als Eigentümerin des Areals und der Gebäulichkeiten letztere zu kantonalen Waffenplatzaweckeu in Mannschaftsbaracken umzubauen. In den nachfolgenden Jahren wurden weitere Wiederholungskurse und Rekrutenschulen in Wallenstadt abgehalten, so dass bald Erweiterungsbauten notwendig wurden. So erstellte man 1868 für Offiziersunterkunft und die Unterbringung von Theoriesälen den sogenannten ,,Pavillon", der heute als das relativ beste Gebäude des ganzen Waffenplatzes gilt. Im Jahre 1870 fand die erste Offiziersschiessschule in Wallenstadt statt und von 1878 an wurden dem Platze ständig die sämtlichen Schiessschulen der Infanterie zugewiesen. Im Jahre 1891 wurde als letztes Gebäude der Kasernenanlage das sogenannte ,,Verwaltungsgebäude"1 erstellt, das sich heute ebenfalls in noch gutem baulichen Zustande befindet.

Schon vor dem Kriege, in der Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die ausserordentlichen Ausgaben für militärische Zwecke, vom 16. Februar 1912 (Bundesblatt 1912, Bd. l, 381) wurde im Zusammenhang mit den Vorschlägen für die Erwerbung oder

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Erweiterung von Waffenplätzen auch auf den für die Schiessschulen der Infanterie bestimmten Waffenplatz Wal le n s t a d t hingewiesen und dabei betont, dass dieser Platz, wie längst bekannt sei, überaus primitive Unterkunftsverhältnisse für die Truppen aufweise und dass man sich auf die Dauer dem Ersätze der vom hygienischen und feuerpolizeilichen Standpunkte aus ganz ungenügenden Kasernen nicht werde widersetzen können.

So sei denn auch schon in den eidgenössischen Räten wiederholt auf die Beseitigung dieser ungünstigen Zustände hingewiesen worden. Die Botschaft schliesst, soweit sie Wallenstadt betraf, mit folgenden Ausführungen : ,,Wir beabsichtigen nun zunächst, als das dringlichste, die Erwerbung der Liegenschaften durchzuführen, wenn möglich auch die Erwerbung der Zeughäuser, Alsdann wird an die Erstellung der Neubauten geschritten werden müssen, doch gedenken wir dabei nur ganz allmählich vorzugehen. Im Projekt ist enthalten die Erstellung von zwei Mannschaftskasernen für je 250 MannT einer Offizierskaserne für 60 Offiziere, eines Wirtschaftsgebäudes und einer Exerzierhalle. Wir werden zunächst nur die Erstellung einer der beiden Mannschaftekasernen beantragen und die übrigen Gebäude im Laufe der Jahre, nach Massgabe der verfügbaren Mittel, zur Ausführung bringen.

Auf diesem Wege wird es möglich sein, das ganze Projekt aus dem ordentlichen Budget zu bestreiten."

Schon im folgenden Jahre erfolgte die Verwirklichung des ersten Punktes dieses Programmes, indem durch Bundesbeschlusa vom 12. Dezember 1913 (Bundesblatt 1913, Bd, 4, 8. 281, und amtliche Sammlung Bd. 29, S. 499) der Bundesrat zur Erwerbung und zur Erweiterung des Waffenplatzes Wallenstadt und zum Ankaufe der zwei Zeughäuser und eines Munitionsmagazins daselbst ermächtigt und ihm hierfür ein Kredit von Fr. 660,000 bewilligt wurde. In der Botschaft zu diesem Bundesbeschlusse hatte der Bundesrat neuerdings auf die völlig ungenügenden, baufälligen und unhygienischen, zum Teil sogar in hohem Masse feuergefährlichen Gebäulichkeiten, die als Kasernen dienten, hingewiesen. Doch beschränkte sich die Vorlage aus dem Jahre 1913 vorläufig auf die Erwerbung de» Waffenplatzes als solchen, d. h. des Waffenplateareals mit den bestehenden alten Kasernengebäuden und Scheibenständen, auf die Erweiterung der Schiessanlagen, sowie auf den Kauf der
Zeughäuser. Der Bundesrat betonte, dass die Erweiterung und der Ausbau des Waffenplatzes Mittet erfordere, die ausser allem Verhältnis stehen mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der kleinen Gemeinde Wallenstadt als Eigentümerin und dass eine spätere günstige Lösung auch hinsichtlich der Kasernenneubauten nur zu erzielen sei, wenn der Bund den ganzen Waffenplatz erwerbe, utn allmählich alles Notwendige vorzukehren.

Als nächster Schritt folgte am 5. Februar 1914 der Abschluss des Kaufvertrages zwischen der Ortsgemeinde Wallenstadt und der durch das eidgenössische Militärdepartement vertretenen Eidgenossenschaft. Damit ging das gesamte militärische Areal mit sämtlichen alten Kasernen und sonstigen

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Gebäuliehkeiten zum Gesamtpreise von Fr. 250,000 an den Bund über. In welchem baulichen Zustande die als ,,Kasernen" bezeichneten Gebäude sich damals schon befunden haben mögen, geht aus der Tatsache hervor, dass der Assekuranzwert der vier angekauften Kasernen total nur Fr, 87,300 betrug.

Seit dem Jahre 1914 wurden keine -weiteru Gebäulichkeiten für eigentliche militärische Zwecke mehr erstellt, noch Umbauten vorgenommen ; das später mit Buodessubvention errichtete Soldatenhaus ist Eigentum des Département social romand.

Die Frage der Erstellung von neuen Kasernen selbst wurde sodann während den Kriegsjahren nicht weiter verfolgt. Sie wurde aber bald nach dem Kriegsschluss wieder aktuell, als der sehr baufällige Zustand der 4 Kasernen immer stärker in die Erscheinung trat.

U.

Bis vor kurzer Zeit standen für militärische Zwecke folgende Gebäulichkeiten zur Verfügung : 1. Die 3 zu den Kasernen l--3 umgebauten alten Schuppen, welche der Unterkunft der Mannschaft und zum Teil von Offizieren dienten.

2. Das Küchengebäude (.Kaserne 4) mit ungenügenden Kellern, Magazinen, Küchen, Offiziersspeisesaal und Offizierszimmern, 3. Der ,,Pavillon", welcher Theoriesäle, Offizierszimmer und das Mannschaftskrankenzimmer enthält.

4. Das Verwaltungsgebäude mit den Dienstbureaux, Offizierszimmern und einigen Räumlichkeiten für die Kasernenverwaltung.

Seit Jahren erwiesen sich alle diese Räumlichkeiten als nicht mehr genügend für die Unterbringung von Offizieren und Truppen. Vor allem aber genügten sie zum Teil längst nicht mehr mit Bezug auf ihre bauliche Sicherheit und hinsichtlich der hygienischen Anforderungen.

Schon im Jahre 1909 hatte die eidgenössische Kommission für Kasernenhygiene einen sehr ungünstigen Bericht über die Unterkunftsverhältnisse in Wallenstadt vorgelegt. Die namentlich der Mannschaftsunterkunft dienenden Gebäude, die schon damals gegen 100 Jahre alt gewesen sein mögen, wurden im Gutachten dieser Kommission als baufällig und zum Teil als sehr feuergefährlich bezeichnet, die Böden und Wände als in zerfallenem Zustande befindlich. Vom hygienischen Standpunkt aus betrachtet, wurden die Zustände als äusserst ungünstig geschildert, die Küchen, Lebensmittelmagazine, Krankenzimmer, Wacht- und Arrestlokale usw. als völlig ungenügend erklärt. Die Kommission gelangte zum Schlüsse, dass die Kasernen
für Schulen oder Kurse nicht mehr verwendet werden sollten. Man behalf sich vorläufig mit Reparaturen und Verbesserungen, die aber nur Flickwerk sein konnten, weil die Gebäulichkeiten in allen ihren Grundlagen baufällig geworden waren. Im Jahre 1927 wurden die

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Zustände völlig unhaltbar, nachdem eingehende Untersuchungen ergeben hatten, dass die Grundbalken namentlich in den Gebäuden Nr. 2, 3 und 4 fast vollständig verfault waren ; das Riegelmauerwerk wurde als durchwegs morsch und locker befunden. Eine genaue Besichtigung der Kasernen und des Küchengebäudes durch die eidgenössische Baudirektion ergab die Notwendigkeit des s o f o r t i g e n A b b r u c h e s . Gestutzt auf die Feststellung, dass die Kasernen 2 und 3 und das Küchengebäude (Kaserne Nr. 4) in ihrem haufälligen Zustande nicht mehr die nötige Sicherheit bieten und dass es nicht zu verantworten wäre, die 3 Gebäude noch länger mit Truppen zu belegen bzw. weiter zu benutzen, und nachdem jegliche weitern Reparaturen als aussichtslos bezeichnet werden mussten, ermächtigte der Bundesrat am 27. Dezember 1927 die eidgenössische Baudirektion zum Abbruch dieser Gebäude. Zugleich wurde das eidgenössische Militärdepartement eingeladen, möglichst bald eine Vorlage über den Bau neuer Kasernen einzureichen.

Sofort musete für die zu den Schiessschulen kommandierten Übungstruppen neue Unterkunftsmöglichkeit geschaffen werden. Währenddem man die Mitrailleurkompagnien notdürftig noch in der stehengebliebenen Kaserne Nr. l unterbrachte, wurden die Füsilierkompagnien seit dem Abbruche der übrigen Mannschaftskasernen in einem baulich schlecht unterhaltenen ehemaligen Fabrikgebäude (Stickerei) einkantonniert, in welchen in 2 zu Schlafsälen eingerichteten Räumen Platz für 2 Infanteriekompagnien vorhanden ist. Obwohl das als Unterkunft dienende Fabrikgebäude aus Stein erstellt ist, muss es im Hinblick auf den Innenbau als feuergefährlich bezeichnet werden. In diesem Gebäude mangeln ferner alle diejenigen Einrichtungen, welche vom hygienischen Standpunkt aus an einen Unterkunftsraum fttr Truppen gestellt werden müssen ; es fehlen Essräume, Waschvorrichtungen, gute Abortanlagen usw. Für die Benützung der Fabrikräume hat der Bund überdies einen Jahregmietains von Fr. 2000.-- zu entrichten.

Bei den getroffenen Massnahmen war man sich zum vornherein darüber klar, dass es sieh nur um ein Provisorium handeln würde, das für eine länger andauernde Benützung sich als unhaltbar erweisen dürfte und dass die endgültige Lösung nur in der Errichtung von Neubauten gefunden werden kann.

III.

Nach gründlichem Studium der ganzen
Frage und nach wiederholter Prüfung der Verhältnisse an Ort und Stelle, sind von der eidgenössischen Baudirektion Pläne ausgearbeitet worden für den dringend notwendigen Neubau einer O f f i z i e r s - und e i n e r M a n n s c h a f t s k a s e r n e mit a n g e b a u t e r H a l l e ; letztere soll hauptsächlich ala Wagen- und Gerätehalle für die Mitrailleur-Kompagnien diepen. Man ist bei der Ausarbeitung dieses Projektes vom Grundsatz ausgegangen, dass genügend und Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. I.

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gute Unterkunft geschaffen werden soll, jedoch unter möglichster Einschränkung der Kosten. Dio endgültige Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, wird diesem Grundsätze in vollem Umfange gerecht.

Das Projekt genügt den Ansprüchen, welche an den Waffenplatz Wallenstadt mit seinen besondern Verhältnissen gestellt werden müssen.

Es muss nämlich darauf hingewiesen werden, dasa in Wallenstadt nur WiederholuDgskurse untergebracht werden und dass daher bei Neubauten andere Massstäbe anzuwenden sind, als wenn es sich darum handeln würde, den Platz mit längerdauernden Schulen oder Kursen zu belegen.

Werden ausnahmsweise auch Rekrutenschulen nach Wallenstadt verlegt, so kommen nur Detachemente mit geringem Mannschaftsbestand in Frage.

Die O f f i z i e r s k a s e r n e wird auf dem Areal der bisherigen alten Kasernen 2 und 3 errichtet. Sie enthält im Kellergeschosa Küche, Keller und Magazine, sowie die Anlage für Zentralheizung und den Tröckneraum, im Erdgeschoss die Theoriesäle und Speiseräume und im I.Stock zusammen mit dem Dachgeschoss 46 Offlziiersbetten. Da im alten, aber immer noch benutzbaren ,,Pavillon"1 weitere 27 Offiziere untergebracht werden können, so ergibt sich damit gute Unterkunftsmöglicbkeit für 73 Offiziere.

Die M a n n s c h a f t s k a s e r n e soll auf dem zwischen dem eidgenössischen Zeughaus und dem bisherigen ,,Verwaltungsgebäude11 gelegenen Areal erstellt werden, das bereits Bundeseigentum ist. Im Kellergeschoss sind die Küche mit Vorratsräumen, die Essräume für Unteroffiziere und Mannschaften, sowie Doucheneinrichtungen vorgesehen. Das Erdgeschoss enthält Unterkunfts- und Waschräume, Wacht- und Arrestlobal und ein Post- und Kompagniebureau. Im übrigen dient das zweistöckige Gebäude zur Aufnahme der Mannschaftsschlaf- und Waschräume, der für den Sanitäts- und Krankendienst bestimmten Räumlichkeiten und weiterer Kompagniebureaux. Vorgesehen ist der Einbau der Zentralheizung. Die Zahl der Betten im Erdgeschoss und im I. und II. Stockwerk beträgt zusammen 306.

Ferner sollen im Dachraum noch zwei Mannschaftszimmer zu je 14 Betten eingebaut werden, so dasa im ganzen 334 Betten für Unteroffiziere und Soldaten zur Verfügung stehen. Für die Bedürfnisse der Schiessschule genügen die Unterkunftsräume. Wenn sie nicht von zur Schiessschule kommandierten Truppen in Anspruch genommen werden,
ist es möglich, Teile von Rekrutenschulen in ihnen unterzubringen und so dafür zu sorgen, dass sie möglichst gut ausgenütet werden.

Die an die Mannschaftskaserne angebaute H a l l e ist in erster Linie für die Mitrailleur-Kompagnie bestimmt, welche eines Raumes bedarf, in welchem sie bei schlechtem Wetter ihr Material unterbringen und den Parkdienst versehen kann. Die Halle ist auf der nördlichen Seite der Mannschaftskaserne vorgesehen und liegt ebenfalls auf dem dem ßundfe gehörenden Areal.

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Die Gesamtbaukosten der neuen Kasernenanlage belaufen sich auf Fr. 955,500, die sich folgendermassen verteilen : 1. Offizierskaserne Fr. 282,000 2. Mannschaftskaserne und Halle % ,, 610,500 3. Kanalisations- und Umgebungsarbeiten ,, 52,000 4. Verschiedenes, wie Abbruchkosten, Hydrantenanlage, Platzbeleuchtung, usw.

,, 11,000 zusammen Fr, 955,500 Auf Grund der vorstehenden Ausführungen beehren wir uns, Ihnen den nachfolgenden Beschlusses-Entwurf zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherun unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 4. März 1929.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundes p r é s i d e n t : Dr. Haab.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

252 (Entwurf,)

Bundesbeschluss betreffend

die Erstellung einer Offiziers- und einer Mannschaftskaserne in Wallenstadt.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 4. März 1929, beschliesst:

Art. i.

Der Bundesrat wird zur Erstellung einer Offiziers- und einer Mannschaftskaserne mit angebauter Halle auf dem Waffenplatz Wallenstadt ermächtigt, und es wird ihm zu diesem Zwecke ein Kredit von Fr. 955,500 bewilligt.

Art. 2.

Dieser Beschluss tritt als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 3.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Errichtung einer Offiziers- und einer Mannschaftskaserne in Wallenstadt. (Vom 4. März 1929.)

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06.03.1929

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