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In den N a t i o n a l r a t sind neu eingetreten : Herr Robert Bredaz, Landwirt, von Chevilly, in La Chaux (Cossonay), an Stelle dea verstorbenen Herrn Paul Maillefer; Herr Gabriel Bonnet, von Genf, Gemeindepräsident von Plainpalais, Sekretär der Genfer Börse, an Stelle des verstorbenen Herrn AlbertEdouard Maunoir.

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Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom 5. März 1929.)

Herr Chaasain de Marcilly hat am 27. Februar 1929 dem Bundesrate sein Beglaubigungsschreiben als Botschafter der Französischen Republik bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

(Tom 6. März 1929.)

Herr Emilio Portes Gii hat dem Bundesrate seine Wahl als Präsident der Vereinigten Staaten von Mexiko angezeigt.

(Vom 8. März 1929.)

Dem Rücktrittsgesuch des Herrn A. Hurter als Vertreter der Eidgenossenschaft im Verwaltungsrat der Südostbahn wird unter Verdaukung der geleisteten Dienste entsprochen.

An seiner Stelle wird für eine mit dem 1. März 1929 beginnende dreijährige Amtsdauer Herr F. Zullig, alt Betriebschef der S- B, B., in St. Gallen, gewählt.

Herr Antoine Guilland, von Genf, ordentlicher Professor für Geschichte und Geographie in französischer Sprache an der Eidg. Technischen Hochschule, wird auf sein Gesuch hia, mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten Dienste, auf 1. Oktober 1929 in den Ruhestand versetzt.

Herr Dr. Jérôme Franel, von Provence (Waadt) und Zürich, ordentlicher Professor für höhere Mathematik in französischer Sprache an der Eidg. Technischen Hochschule, wird auf sein Gesuch hin, mit dem Ausdrucke des Dankes für die geleisteten Dienste, auf 1. Oktober 1929 in den Ruhestand versetzt.

Als ordentlicher Professor für Landwirtschaft (speziell Tierproduktionslehre) an der Eidg. Technischen Hochschule wird gewählt: Herr Dr. Am-

362 brosius Schmid, von Malans (Graubünden), Zentralverwalter der schweizerischen landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten und Vorstand der schweizerischen agrikulturchemischen Anstalt Liebefeld-Bern.

(Vom 11. März 1929.} Als Stellvertreter des Oberauditors wird für den Rest der laufenden Amtsperiode, d . h . bis 31. Dezember 1929, gewählt: Herr Justiz-Oberstlieutenant Francois Guisan, Universitätsprofessor in Lausanne, bisher dem Oberauditor zugeteilter Justizoffizier.

Als Instruktions-Unteroffizier II. Klasse der Motorwagentruppe wird gewählt: Adjutant-Unteroffizier Bruni, Alfred, von Amsoldingen, zurzeit Hilfsinstruktor-Aspirant.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse, welche von der obligatorischen Versicherung der Nichtbetriebsunfälle ausgeschlossen sind.

Das Bundesgesetz über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 erteilt in Art. 67, letzter Absatz, der Anstalt die Befugnis, aussergewöhnliche Gefahren und Wagnisse von der obligatorischen Vorsicherung der Nichtbetriebsunfälle auszuschliessen. Die Statuten der Anstalt übertragen die Ausübung dieser Befugnis dem Verwaltungsrate der Anstalt. Letztere Behörde hat an ihrer Tagung vom 21. Februar 1929 ihren einschlägigen Beschluss vom 30. Mai 1923 revidiert.

Der abgeänderte Besehluss hat folgenden Wortlaut: A. In Ausführung von Art. 67, letzter Satz, des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung vom 13. Juni 1911 werden von der Versicherung der Nichtbetriebsunfälle ausgeschlossen:

I. Folgende aussergewöhnliche Gefahren: 1. Der ausländische Militärdienst.

2. Die Beteiligung an Raufereien und Schlägereien zwischen zwei oder mehr Personen, es sei denn nachgewiesen, dass der Versicherte, ohne

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

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Jahr

1929

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11

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

13.03.1929

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361-362

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10 030 646

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