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Bundesblatt

8l. Jahrgang.

Bern, den 2. Oktober 1929.

Band III.

Erscheint wöchentlich. Preis SO Franken im Jahr, 10 Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellungsgebühr.

Einrückungsgebbührlhr : 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli * de. in Bern,

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung , : eines Telephongebäudes an der Riedtlistrasse-Langmauerstrasse in Zürich.

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(Vom 27. September 1929.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Das Telephonnetz Zürich hat sich im Laufe der letzten Jahre so entwickelt, dass eine Erweiterung der Zentralstationsanlagen nicht länger, zu umgehen ist. Die starke Zunahme der Teilnehmeranschlüsse wird am besten durch die Tatsache illustriert, dass es im Jahre 1920 in Zürich auf 17,5, im Jahre 1928 aber schon auf 12 Einwohner .einen Telephonanschluss traf. Im Jahre 1927 betrug der Teilnehmerzuwachs 1600, im Jahre 1928 dagegen 2300. Rechnet man mit einem gleichbleibenden Jahreszuwachs von 2000, so wird es im Jahre 1942 auf 6,8 Einwohner einen Anschluss treffen, eine Telephondichte, die nach den Erfahrungen in andern Ländern durchaus nichts Aussergewöhnliches an sich hat. Die Stadt Zürich ist am Teilnehmerbestand der ganzen Schweiz mit 1/8, am Verkehr mit rund 1/6undi an den Einnahmen mit über1/6e beteiligt.

. Das Telephonnetz Zürich wird durch die Limmat in 2 Hälften geteilt.

Die Teilnehmer des linken Ufers sind an die Hauptzentrale Selnau-Uto und die Unterzentralen Wollishofen und Altstätten angeschlossen,, diejenigen des rechten Ufers an die Hauptzentrale -Hottingen-Limmat und die Unterzentralen Höngg, Örlikon und Tiefenbrunnen. Die Zentralen des linken Ufers haben ein Fassungsvermögen im Endausbau von 17,880 und auf Ende 1928 eine Besetzung von 10,617 Teilnehmern. Bei den Zentralen des rechten Ufers beträgt das Fassungsvermögen 20,000, die Besetzung auf Ende 1928 13,062 Teilnehmer.

Für das linke Ufer kommt die Erweiterung der Zentralstationseinrichtungen vorläufig nicht;in Frage, weil zu gegebener Zeit im bestehenden Gebäude Selnau-Uto noch eine dritte Zentrale mit einem Fassungsvermögen von 10,000 Anschlüssen untergebracht werden kann. Auf dem rechten Ufer dagegen.

muss der Erweiterung der Einrichtungen die Erstellung eines Gebäudes vorausgehen. Da die Ausrüstung .der bestehenden Zentrale Hottingen-Limmat Bundesblatt. 81. Jahrg. Bd. III.

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höchstens bis 1933 Anschlussmöglichkeiten bietet, muss mit den Vorarbeiten schon jetzt begonnen werden. Zwei Lösungen sind geprüft worden: 1. die Erweiterung der Zentralstationseinrichtungen durch Anbau an dasbestehende Gebäude Hottingen-Limmat ; 2. die Erstellung eines neuen Telephongebäudes im Quartier Unterstrass.

Die Lösung l musste fallen gelassen werden, da sie weder in technischer noch in finanzieller Hinsicht befriedigen konnte. Die Lösung 2 bietet den grossen Vorteil, dass die Zentrale näher an die zu bedienenden Quartiere herangerückt wird, was zur Folge hat, dass die ganze Anlage wirtschaftlicher arbeiten wird.

Dies geht aus den nachstehenden Zahlen deutlich hervor: Das Projekt l verursacht im Laufe von 20 Jahren (Lebensdauer der Zentrale), einmalige und jährliche Ausgaben eingerechnet, Gesamtkosten von zirka Fr. 4,359,000 Beim Projekt 2 betragen diese Kosten nur zirka » 2,889,000 Projekt 2 gestattet demnach eine Einsparung von Fr. 1,470,000 Die Abtrennung eines grösseren Gebietes von der Zentrale HottingenLimmat ist also sowohl in technischer als auch in finanzieller Hinsicht vorteilhaft, was uns dazu führt, Ihnen die Erstellung eines Telephongebäudes in Unterstrass zu beantragen. Dieses Gebäude muss eine Doppelzentrale mit 20,000 Anschlüssen aufnehmen können. Vorläufig würde aber nur eine Zentrale für 10,000 Anschlüsse eingerichtet. Der Best der Lokale würde vermietet.

Zur rechtzeitigen Entlastung der Zentrale Hottingen-Limmat muss das neue Amt im Jahre 1932 betriebsbereit sein. Da die technische Einrichtung einer grossen automatischen Zentrale viel Zeit beansprucht, müssen Landerwerb und Vorbereitungsarbeiten so gefördert werden, dass das Gebäude schon nächstes Jahr erstellt werden kann.

Bei der Wahl des Standortes des neuen Gebäudes muss Bücksicht genommen werden auf die bereits vorhandenen Kabelanlagen, auf die mutmassliche Entwicklung und auf die Möglichkeit der Landerwerbung. Berücksichtigt man alle Verhältnisse, so ergibt sich die Notwendigkeit, den Bauplatz in die Nähe der Kirche Unterstrass zu verlegen. Günstiges Bauland ist in' dieser Gegend heute sehr schwer zu finden. Es ist der Telegraphen- und Telephonverwaltung indessen gelungen, eine passende Liegenschaft ausfindig zu machen und für deren Erwerbung mit der Eigentümerin unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die
eidgenössischen Bäte einen Kaufvertrag zu vereinbaren.

Die in Frage kommende Liegenschaft gehört der Frau Appenzeller-Nötzli und ist an der Ecke Biedtlistrasse-Langmauerstrasse in Unterstrass gelegen.

Sie umfasst die Katasternummern 2055 und 2056 mit einem Gesamtflächeninhalt von H68,2 m2. Der Kaufpreis beträgt Fr. 120,000.

Er ist nach dem Bericht des Kreisschätzers als angemessen zu bezeichnen.

An Handänderungs- und Vermittlungsgebühren setzen wir ungefähr Fr. 1500-

in Bechnung, so dass für den Landankauf ein Kredit von Fr. 121,500 erforderlich ist. Es ist dazu zu bemerken, dass auf Parzelle 2056 drei ältere Wohnhäuser stehen, die abgebrochen werden müssen.

Für den zu erstellenden Neubau hat die Direktion der eidgenössischen Bauten ein generelles Vorprojekt ausgearbeitet, das im Verlaufe der weiteren Studien noch Änderungen erleiden kann. Die Ausarbeitung eines endgültigen, unveränderlichen Projektes ist schon deshalb nicht möglich, weil nach den bisherigen Erfahrungen, bei der Lokalbeschaffung für grössere Telephonzentralen lange zum voraus endgültige Dispositionen nicht getroffen werden können. Bis zum Béguin der Installationsarbeiten und während derselben sind stetsfort Verbesserungen der technischen Einrichtungen zu gewärtigen und zu berücksichtigen, die ihre Eückwirkungen auf das Projekt und auf die Bauausführung ausüben.

Das Vorprojekt sieht vor: Kellergeschoss: Maschinenraum Akkumulatoren Kabelkanal Offener Baum Heizung Kohlen Pumpenraum Hauswartkeller W. C Erdgeschoss :

Verkaufsmagazin Verkaufsmagazin Magazin Magazin Disponibel für Verwaltung W. G. und Korridore

Zwischenstück im Treppenhans: Garderobe Erster Stock: Verteilerraum Materialzimmer Disponibel Werkstatt Bureau W. C

64m 2 70 » 64 » 45 » 20 » 32 » 10 » 12 » 7 » Total 324m 2 79 m2 87 » 48 » 48 » 30 » 48 » Total 340 m2 18m2 198m2 18 » 26 » 54 » 25 » 18 » Total 339 m2

330m 2 18 » Total 348 m 2

Zweiter Stock: Wählersaal W. 0. und Garderoben Dachstock :

26 m2

Disponibel für Verwaltung Hauswartwohnung : Zimmer Zimmer Zimmer Küche Bad und W. C Tröckneraum und Waschküche Korridor

85 21 21 16 6 30 27

» » » » » » »

Total 182 m 2 Die Bäume im Erdgeschoss werden vorläufig als Verkaufsraagazine eingerichtet, sind aber als Eaumreserve für den spätem Ausbau der Telephonzentrale bestimmt. Das Gebäude ist als ausgesprochener Nutzbau gedacht, und die äusserst einfache Fassadengestaltung ist den in diesem Quartier vorherrschenden Wohngebäuden angepasst. Im übrigen geben die den Akten beiliegenden Pläne über das Projekt nähere Auskunft.

Die Kostenberechnung ergibt eine Bausumme von Fr. 652,000. Auf den Kubikmeter umbauten Raumes trifft es Fr. 61.

Gestiitzt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, die Erstellung des neuen Telephongebäudes an der Eiedtlistrasse-Langmauerstrasse in Zürich zu bewilligen und dem nachstehenden Entwurfe eines Bundesbeschlusses Ihre Genehmigung erteilen zu wollen.

Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

Bern ; den 27. September 1929.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

Dr. Haab.

Der Bundeskanzler: Kaeslin.

(Entwurf.)

Bimdesbeschluss über

die Erstellung eines Telephongebäudes an der RiedtlistrasseLangmauerstrasse in ZUrich.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 27. September 1929, beschliesst:

Art. 1.

Für die Erstellung eines Telephongebäudes an der Eiedtlistrasse-Langmauerstrasse in Zürich wird ein Kredit von Fr. 778,500 bewilligt, wovon 121,500 auf den Ankauf des Bauplatzes und Fr. 652,000 auf die Ausführung des Baues entfallen.

Art. 2.

Der Bundesrat wird ermächtigt, im Eahmen des bewilligten Kredites diejenigen Änderungen am genehmigten Projekte vorzunehmen, die sich noch als nötig erweisen könnten.

Art. 3.

Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur sofort in Kraft.

Art. 4.

Der Bundesrat wird mit dessen Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Erstellung eines Telephongebäudes an der Riedtlistrasse-Langmauerstrasse in Zürich. (Vom 27. September 1929.)

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1929

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02.10.1929

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